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Michael Frisch

AfD 16.02.2022 Sitzungen 18/17

Nee, das stimmt doch gar nicht!) Hier in Rheinland-Pfalz zahlen junge Menschen 1,5 % weniger an Grunderwerbsteuer als in Nordrhein-Westfalen. (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Anke Beilstein, CDU) Meine Bewertung dazu, wenn ich Nordrhein-Westfalen sehe, ist: Willkommen in der Gegenwart. Eine solche Unterstützung muss es in Rheinland-Pfalz nicht erst geben. Sie ist Realität. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit des Abg. Martin Brandl, CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, weiterhin schlägt die CDU in ihrem Antrag vor, sofern eine Eröffnungsklausel für die Grunderwebsteuer beschlossen wird, soll eine Grunderwerbsteuerbefreiung beim Ersterwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie bis zu einem Höchstbetrag möglich werden. Hierzu beleuchte ich gerne den Umgang mit der Grunderwerbsteuer in RheinlandPfalz. 70 % des Gesamtaufkommens der Grunderwerbsteuer gehen in die Verbundmasse des Kommunalen Finanzausgleichs ein. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Konkret wird die Finanzausgleichsmasse, das heißt die kommunale Unterstützung, um rund 138 Millionen Euro erhöht. Mit Ihrem Vorschlag greifen Sie damit nicht nur nach Landesgeld, sondern auch nach kommunalem Geld. (Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU) Wie immer kein Hinweis der CDU, wie dieser finanzielle Ausfall den Kommunen ersetzt werden sollte, (Zuruf der Abg. Karina Wächter, CDU) aber geschenkt. Es ist leicht, aus anderer Leute Leder Riemen zu schneiden, oder wie habe ich Ihren Vorschlag zu verstehen? (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Das ist ja Ihre Spezialität! – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rheinland-Pfalz geht mit seiner Landesregierung und einer gerade in diesem Bereich besonders engagierten Finanzministerin Doris Ahnen seit vielen Jahren einen anderen, erfolgreichen Weg. Das Land fördert gezielt. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung fördert das Land zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, der ISB, die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum bzw. dessen Modernisierung durch nachrangige ISB-Darlehen, die das Land im Zins verbilligt, und es gewährt Tilgungszuschüsse. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Weiterhin gibt es Fördermittel für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms des Bundes einschließlich ergänzender Landesmittel. Der von Ihnen angesprochene Stopp im Förderprogramm beim klimagerechten Wohnungsbau zeigt nur eines, nämlich dass der damals verantwortliche Bundesminister Altmaier komplett überfordert war und die Lage vollkommen falsch eingeschätzt hat. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Michael Wäschenbach, CDU) Das angesprochene ISB-Darlehen für junge Familien bedeutet bei uns in Rheinland-Pfalz eine Zinsfestschreibung bis zur Volltilgung mit 1 % per annum und darüber hinaus einen Tilgungszuschuss auf das gewährte ISBDarlehen. Dazu gerne ein Beispiel: (Glocke der Präsidentin) Ein Ehepaar mit einem Kind bei 68.000 Euro Jahresbruttoeinkommen und einem Neubau, der 355.000 Euro kostet, kann 124.000 Euro ISB-Darlehen erhalten und darüber hinaus einen Tilgungszuschuss, das heißt 6.200 Euro. (Glocke der Präsidentin) Wir brauchen keine Hilfskonstrukte, ob Grunderwerbsteuer oder wie auch immer. Wir fördern in Rheinland-Pfalz direkt. Das ist in Rheinland-Pfalz Realität. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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