Damian Lohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin wirklich schockiert über die beiden vorangegangenen Wortbeiträge, weil sie offenkundig zeigen, dass die Ampelregierung keinerlei Interesse hat, Familien zu fördern, und das bei vorgeschobenen Argumenten. Herr Köbler, wenn Sie keine Einfamilienhäuser und Familien haben wollen, dann sagen Sie es doch einfach. Das ist – Entschuldigung, das muss ich so sagen – familienfeindliche Politik und nichts anderes. (Beifall der AfD) Junge Familien haben es zunehmend schwerer, Wohneigentum zu bilden. Das Institut der deutschen Wirtschaft stellte bereits in einem Bericht aus dem Jahr 2017 Folgendes fest: „Fasst man die Ergebnisse zusammen, so muss man feststellen, dass trotz günstiger Voraussetzungen die Wohneigentumsbildung stagniert, insbesondere bei Haushalten mit weniger Einkommen und bei jüngeren Haushalten. Lediglich einkommensstärkere Haushalte sowie ältere Haushalte haben in den letzten Jahren mehr Eigentum gebildet.“ Ergo haben junge Familien, die nicht zu den einkommensstarken Haushalten gehören, zunehmend Schwierigkeiten, Wohneigentum zu bilden. Der Grund hierfür liegt in erster Linie in den stark steigenden Preisen, die man für den Erwerb von Wohneigentum aufbringen muss. Zuletzt stiegen die Preise im Vergleich zum Vorjahr mit 12,6 % so stark wie seit 50 Jahren nicht mehr. Auch die ständigen Verschärfungen der Energieeinsparverordnung und anderer baurechtlicher Standards haben zu einem spürbaren Anstieg der Bau- und Sanierungskosten geführt. Wir sprechen von mittlerweile über 20.000 Vorschriften. Die Steigerung der Kaufnebenkosten ist ebenso ein enormes Problem, insbesondere die Grunderwerbsteuer. Von in Rheinland-Pfalz ursprünglich 3,5 % im Jahr 2012 stieg diese auf 5 %. Keine andere Steuer ist vergleichbar stark angehoben worden. Nach Angaben des Landesamts für Steuern hat Rheinland-Pfalz bei einem Hebesatz von 5 % im Jahr 2021 Einnahmen in Höhe von über 762 Millionen Euro generiert. Die Grunderwerbsteuer nimmt dabei keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Käufers und ist insofern für weniger wohlhabende Käufer besonders belastend. Da große Familien im Regelfall mehr und damit zwangsläufig teureren Wohnraum erwerben, ist hier die Belastung besonders groß. Hier droht ein sozialer Rückschritt, ein Verlust an Wohlstand und Lebensqualität im Vergleich zu vorherigen Generationen. Insbesondere deshalb ist aus Sicht der AfD-Fraktion die Grunderwerbsteuer auch der richtige Hebel bzw. die richtige Stellschraube, um Familien effizient zu entlasten. Wir haben dies in mehreren Anträgen in diesem Hause auch schon gefordert. Die Forderung der CDU-Fraktion, auf das zeitnahe Inkrafttreten der Öffnungsklausel der Grunderwerbsteuer hinzuwirken und sodann eine Grunderwerbsteuerbefreiung für den Ersterwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie mit einem Höchstbetrag von 500.000 Euro zu verabschieden, begrüßen wir daher. Verehrte Kollegen von der CDU, man stellt sich an dieser Stelle aber doch die Frage, warum Sie diese Forderung erst erheben, seit Sie in Berlin auf der Oppositionsbank Platz nehmen mussten. (Zurufe der Abg. Karina Wächter und Christian Baldauf, CDU) Eine solche Forderung ist schon lange überfällig. Ich möchte Sie hier auch noch einmal mit in das Jahr 2017 nehmen. Vor fast genau fünf Jahren hatten Sie die Möglichkeit, einem vergleichbaren Antrag unserer AfD-Fraktion, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) wahlweise zumindest einer Ausschussberatung, zuzustimmen. Sie haben unseren Antrag mit einer Freibetragsforderung aber abgelehnt. Vor fünf Jahren hat unser heutiger Fraktionsvorsitzender Michael Frisch den Antrag vorgestellt, und Sie von der CDU haben folgendermaßen reagiert: Meine Damen und Herren, wir möchten auch keine Ausgrenzung. Das ist wichtig. Wir möchten keine Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausspielen, wenngleich wir auch sehen, dass wir eine stärkere Unterstützung von kinderreichen Familien geben müssen, und deshalb wollen wir keinen Schnellschuss. – Ganze fünf Jahre später kommen Sie dann mit einem Vorschlag um die Ecke, der von der Intention her doch sehr deutlich unserem Antrag nahe ist. Weiterhin fordern Sie, ein Förderprogramm zu schaffen, das besonders junge Menschen und Familien beim Erwerb von Wohneigentum finanziell unterstützt. Hierzu soll eine nach der Anzahl der Bewohner gestaffelte Förderung von insgesamt 1,5 bis 2 % in Bezug auf die Anschaffungskosten der Wohnimmobilie erfolgen. Bei dieser Forderung ist die Umsetzung essenziell. Wir sehen dahin gehend Gesprächsbedarf; denn letztendlich sollte man sich für den Weg entscheiden, der am Ende am unbürokratischsten ist. Wenn man aber bei Anschaffungskosten sowohl fördert als auch steuerlich entlastet, so ist dies sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürger mit bürokratischen Hürden und viel Arbeit verbunden. Dementsprechend sehen wir hier noch einen Präzisierungsbedarf in Ihrem Antrag, und wir würden gerne auch einer Ausschussberatung zustimmen. Aus Sicht der AfD-Fraktion gehört die Grunderwerbsteuer für junge Familien beim Ersterwerb abgeschafft. Das steht auch in unserem Bundestagswahlprogramm. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
