Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, die Flutkatastrophe im Ahrtal ist in der Tat ein Einschnitt in die Geschichte unseres Bundeslandes. Die Ausmaße übersteigen vieles, was wir bisher gekannt haben. Das menschliche Leid ist kaum zu begreifen. Wir reden über Tote, Verletzte und über Nacht hinweggeschwemmte und zerstörte Lebensentwürfe. Die Schäden an der öffentlichen Infrastruktur können wir hingegen sehr klar erfassen. Auch sie sind beispiellos, egal ob wir über die überregionale Infrastruktur oder die Infrastruktur der betroffenen Kommunen sprechen. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Unsere kommunalen Verwaltungen sind sehr gut aufgestellt, aber, meine Damen und Herren, auf ein solches Ereignis können sie trotzdem niemals vorbereitet sein. Deswegen halte ich es für die Pflicht der Landespolitik, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen schnell und konsequent zu unterstützen. Deswegen müssen Prozesse vereinfacht und beschleunigt werden, um hier Handlungsfähigkeit zu haben. Ich begrüße daher den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes ausdrücklich. Meine Damen und Herren, wir haben mit dem bisher uns zur Verfügung stehenden Instrumentarium im Juli direkt reagiert. Bereits am 19. Juli 2021 und damit wenige Tage nach der verheerenden Flut habe ich das Haushaltsvergaberecht für Beschaffungen, die zur Bewältigung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe dienen, ausgesetzt. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, aber auch Kommunalverantwortliche konnten schnell und einfach Unternehmer beauftragen, Schutt abzuräumen oder kleinere und größere Reparaturen zu vergeben. Die Stadt Sinzig konnte drei Tage nach der Jahrhundertkatastrophe ein Unternehmen mit der Instandsetzung der Wasserleitungen unter der Ahr beauftragen, und nach drei Tagen konnten sich die Flutopfer nach den kräftezehrenden Aufräumarbeiten wieder unter die eigene Dusche stellen. Ein normales Vergabeverfahren kann mehrere Monate dauern. Deswegen ist es wichtig, dass wir das Vergaberecht in den betroffenen Regionen stark vereinfacht haben. Meine Damen und Herren, in Anbetracht der schieren Masse der anstehenden Vergaben zum Wiederaufbau der Region reichen diese Erleichterungen aber noch nicht aus. Ich bin auch meinem Kollegen Roger Lewentz dankbar. Er ist viel in der Region unterwegs und führt viele Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern, und die Rückmeldungen waren immer wieder, wo wir noch weitere Erleichterungen schaffen können. Meine Damen und Herren, mit dem Wiederaufbauprogramm 21 und den zu erstellenden Maßnahmenplänen der Kommunen hat sich dann auch noch einmal in aller Deutlichkeit gezeigt, in welchem Ausmaß insbesondere Bauprojekte wie die Kitas, die Schulen oder auch Sportstätten in den nächsten Jahren zu bewältigen sind. Das lässt sich gerade in der besonders betroffenen Region der Verbandsgemeinde Altenahr oder auch der Stadt Bad NeuenahrAhrweiler – um nur die schwerwiegendsten zu nennen – kaum mit den vorhandenen Kapazitäten bewerkstelligen. Wir müssen daher andere, weitere Instrumente zur Verfügung stellen, um die anstehenden Vergaben zu beschleunigen und einen schnellen Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur zu gewährleisten, jedenfalls dort, wo wir es können, im sogenannten Unterschwellenbereich, der bei den Bauvergaben bis 5,38 Millionen Euro reicht und in dem sich der wesentliche Teil der anstehenden kommunalen Bauvergaben abspielen dürfte. Ziel des Gesetzentwurfs der Fraktionen ist es daher, den Grundsatz der Losvergabe, das heißt die vergaberechtliche Aufteilung eines Bauprojekts, zu lockern. Für die Wiederaufbauphase nach der Flutkatastrophe soll durch den Gesetzentwurf die Möglichkeit der zusammengefassten Vergabe von Gewerken bis hin zur Vergabe an einen Generalunternehmer zugelassen werden. Was bedeutet das aber konkret? In diesem Hohen Hause sitzen viele Menschen, die auch kommunalpolitische Verantwortung tragen, und Sie wissen, dass eine Kommune im Regelfall Dutzende Ausschreibungen für verschiedene Gewerke auf den Weg bringen muss. Wenn wir uns nur einmal den Bau einer Kita vor Augen führen, beginnt es mit den Erdarbeiten und geht über die Statik bis hin zu den Malerarbeiten, und das ist in dieser aktuellen, dieser besonderen Situation kaum leistbar. Nach geltender Rechtslage ist eine Abweichung von dem Grundsatz der Losvergabe nur bei Vorliegen von wirtschaftlichen oder technischen Gründen zulässig, was im Einzelfall zu begründen ist und letztendlich komplizierte Rechtsfragen aufwirft. Deswegen findet diese Regelung kaum Anwendung, und genau hier setzt der Entwurf der Fraktionen an, der diese Abweichung vom Grundsatz der Losvergabe in Ausnahmesituationen wie aktuell nach der Flutkatastrophe erlaubt und – ich betone es noch einmal – zeitlich und örtlich klar begrenzt. Mir ist es dabei noch einmal sehr wichtig, dass bei diesen Generalunternehmervergaben auch mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe von den Generalunternehmern einbezogen werden. Deswegen, lieber Herr Dr. Martin, glaube ich, man kann diese Sorge schon ein Stück weit nehmen, weil der Gesetzentwurf ausdrücklich eine solche Einbeziehung vorsieht. Ich möchte auch noch einmal betonen, unsere Handwerksbetriebe und unsere Mittelständler leisten an der Ahr eine sehr gute, teilweise aufopferungsvolle Arbeit. Oftmals sind und waren sie auch selbst betroffen. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktionen komplettiert unsere bereits ergriffenen Maßnahmen, um einen möglichst schnellen Wiederaufbau der betroffenen Region zu ermöglichen. Er gibt den Vergabestellen insbesondere in den betroffenen Kommunen ein weiteres Instrument zur Beschleunigung und Entbürokratisierung der Vergabeprozesse an die Hand, und ich glaube abschließend, wir sind uns doch alle darin einig, dass wir gemeinsam alle Maßnahmen ergreifen sollten, um den Wiederaufbau an der Ahr beschleunigt zu gestalten. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
