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Peter Stuhlfauth

AfD 16.02.2022 Sitzungen 18/17

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine lineare Anpassung der Beamtenbesoldung entsprechend der tariflichen Linearsteigerungen zum 1. Dezember 2022 von 2,8 % vor. – Gut. Hinzu kommen eine Einmalzahlung zur Abmilderung der Belastungen durch die COVID-19-Pandemie von 1.300 Euro und 650 Euro für Anwärter. – Gut. Weiterhin ein paar Anpassungen an jüngste verfassungsrechtliche Entwicklungen im Bereich Familienzuschlag. – Sehr gut. Dann eine Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder. Natürlich unterstützen auch wir als AfD-Fraktion diese Maßnahmen. In Anbetracht der aktuellen Inflation ist es zwingend erforderlich, die Beamtenbesoldung zumindest an das Tarifniveau der Angestellten im öffentlichen Dienst anzupassen. Die Haushaltsplanung gibt die geplante Erhöhung auch her. Fraglich erscheint uns jedoch, ob und wie lange diese Anpassungen, egal ob bei unseren Beamten oder den Angestellten im öffentlichen Dienst, geeignet sind, den aktuellen inflationsbedingten Wohlstandsverfall kompensieren zu können. Schließlich haben bereits jetzt viele Bürger der mittleren und unteren Einkommensschichten große Sorge, dass sie angesichts der aufgrund von politischen Fehlentscheidungen angeheizten Preis- und Kostenexplosionen ihren derzeitigen Lebensstandard halten können. Das gilt natürlich auch für einen beträchtlichen Teil der Beamten in RheinlandPfalz; denn trotz der Steigerung von 2,8 % wird Rheinland-Pfalz im Vergleich mit Nachbarbundesländern noch immer in der Besoldungshöhe hinterherhinken. In diesem Zusammenhang wirkt es dann schon ein wenig realitätsfremd, wenn die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf von einer Attraktivitätssteigerung des Landes als „Arbeitgebermarke“ fabuliert, weil sie „im Sinne eines aktiven Beitrags zum Klima- und Emissionsschutz sowie zur Gesunderhaltung der Bediensteten im Landesbesoldungsgesetz die rechtliche Grundlage für eine Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder“ schafft, anscheinend dem Koalitionsvertrag geschuldet. Dienstfahrräder erfreuen sich wachsender Beliebtheit, aber glauben Sie im Ernst, dass sie einen Beamten abwerben oder vom Wechsel in ein anderes Bundesland abhalten können oder einen jungen Menschen dazu bewegen können, die Beamtenlaufbahn einzuschlagen, indem sie ihm ein Dienstfahrrad statt einer angemessenen gleichwertigen Besoldung anbieten? Wir vertreten die Auffassung, dass die Landesregierung künftig ein größeres Augenmerk darauf richten sollte, durch eine im Vergleich zu unseren Nachbarbundesländern attraktivere Besoldung ein Zeichen zu setzen, statt mit Dienstfahrrädern ideologisch getriebene Spielereien zu betreiben. Schließlich können wir neben einer wirklich attraktiven Bezahlung für unsere Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst dann immer noch Dienstfahrräder anbieten. Lohn und Sold sind am Ende auch Zeichen des Respekts, der Anerkennung und des Danks. Gerade in Zeiten wie diesen ist es wichtiger denn je, unseren Beamten ein angemessenes Maß an Achtung und Anerkennung entgegenzubringen. Auch von meiner Seite hier ein ausdrückliches Dankeschön an all unsere Beamten für ihren Einsatz in dieser schweren Zeit für unser Land Rheinland-Pfalz. Wir stimmen dem Gesetzentwurf daher allein schon aus Respekt vor unseren Beamten zu, stellen aber bewusst die Frage, ob dem Land Rheinland-Pfalz seine Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst künftig nicht noch etwas mehr wert sein sollten. Es gibt in manchen Bereichen noch Luft nach oben. Ansonsten haben wir den richtigen Schritt gemacht. Danke. (Beifall der AfD)

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