Plenarprotokoll 17/124
22.05.2025 · 226 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (22)GRÜNE (21)SPD (21)FDP (18)CDU (12)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Gespräche einzustellen und Ihre Plätze einzunehmen. Ich eröffne die 124. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Frau Abg. Achterberg, Frau Abg. Saint-Cast, Frau Abg. Sperling, Herr Abg. Stächele sowie Herr Abg. Dr. Weirauch. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Ministerin Olschowski, Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, Herr Minister Lucha, Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet, Herr Staatssekretär Schebesta, Herr Staatssekretär Dr. Baumann, Herr Staatssekretär Hassler, ab 12 Uhr Herr Minister Dr. Bayaz sowie bis 14 Uhr Frau Ministerin Walker. Aus dienstlichen Gründen entschuldigt sind Herr Abg. Dr. Schütte und Herr Abg. Dr. Hellstern, die Herrn Staatssekretär Dr. Baumann auf seiner Delegationsreise nach Finnland und Norwegen begleiten, sowie Frau Abg. Resch, die Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut auf ihrer Delegationsreise nach Kopenhagen und Malmö begleitet. Sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Sie auf die Präsentation des Vereins Acker e. V. in der Eingangshalle hinweisen. Der Verein bietet Bildungsprogramme für Kitas, Kindergärten und Schulen an, um Wissen über die Natur und eine nachhaltige Lebensmittelproduktion zu vermitteln. Sie sind herzlich eingeladen, von diesem Informationsangebot Gebrauch zu machen. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 unserer Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Radland Baden-Württemberg – eine Erfolgsgeschichte 15 Jahre nach Gründung der AGFK-BW – beantragt von der Fraktion GRÜNE Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Jeder Fraktion steht eine Redezeit von zehn Minuten zur Verfügung. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Katzenstein.
Hermann Katzenstein GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Was haben Backnang, Bietigheim-Bissingen, Böblingen und Bretten gemeineriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 tokoll ng vom 22. Mai 2025 9:33 Uhr sam? Natürlich, sie liegen in Baden-Württemberg. Natürlich, der Name fängt mit B an. (Zuruf des Abg. Konrad Epple CDU) Das ist es natürlich nicht, was ich meine. Ist es das Parteibuch der Oberbürgermeister? Nein, auch nicht. Denn sie gehören alle unterschiedlichen politischen Lagern an, beginnend mit den Freien Wählern, der SPD, den Grünen und der CDU. Das ist es also auch nicht. Nein, sie sind alle Mitglieder der AGFK, der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. August Schu- ler und Tim Bückner CDU) Sie gehören damit zu einem Netzwerk von mittlerweile weit über 100 Kommunen und Kreisen, die sich über alle Parteigrenzen hinweg für die aktive, nachhaltige Mobilität ihrer Menschen vor Ort engagieren, und das seit mittlerweile 15 Jahren. – Herzlichen Glückwunsch, liebe AGFK! (Beifall bei den Grünen und des Abg. August Schu- ler CDU) Ich freue mich sehr, heute zum Geburtstag Vertreter der AGFK hier im Haus ganz besonders begrüßen zu können. Herzlich willkommen, Günter Riemer, seit 2018 Vorstandsvorsitzender der AGFK und bis Januar dieses Jahres Erster Bürgermeister von Kirchheim unter Teck. (Beifall bei den Grünen) Ebenfalls herzlich willkommen Anna Hussinger, Geschäftsführerin der AGFK. Schön, dass ihr hier seid. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Andreas Deuschle CDU und Dennis Birnstock FDP/DVP) Als sich die AGFK am 4. Mai 2010 als zweite in Deutschland gegründet hat, waren es 19 Vorreiterkommunen – 17 Städte und zwei Landkreise –, die sich gemeinsam ein Ziel gesetzt haben: den Radverkehr zu stärken und damit eine aktive und nachhaltige Mobilitätskultur zu etablieren. Das hat offensichtlich einen Nerv getroffen. Heute, 15 Jahre später, leben 82 % aller Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger in einer AGFK-Kommune – 82 %! 71 Städte – darunter alle baden-württembergischen Städte mit mehr als 40 000 Einwohnerinnen und Einwohnern – gehören mittlerweile dazu. Außer Städten und Gemeinden sind dies alle neun Stadtkreise und zwei Drittel aller Landkreise. (Hermann Katzenstein) Welches sind die Ziele der AGFK? Schauen wir einfach einmal in die Satzung. Es sind die „systematische Förderung des Fahrradverkehrs als umweltfreundliches Verkehrsmittel“, die „Verbesserung der Verkehrssicherheit“ und die „Bildung und Erziehung im Mobilitätsbereich“. War sie ursprünglich nur auf den Radverkehr fokussiert, hat sie das Spektrum erweitert. Zweck des Vereins ist auch „die systematische Förderung des Fußverkehrs“, „inklusive der Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum“. Dagegen kann ja keiner etwas haben. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Stephen Brauer FDP/DVP und Anton Baron AfD) Wie strebt die AGFK diese Ziele an? Sie tut dies z. B. mit Beratung und Information, mit kostenlosen Planungschecks, monatlichen digitalen Frühstücks- und Facharbeitsgruppen, mit Aktionen und Kampagnen wie der Mitmachaktion #allesgeht, mit der Cargobike Roadshow, mit Nikolaus- und Brötchentütenaktionen, mit Fachpublikationen zum Fahrradparken, zur Öffnung von Einbahnstraßen, zu Hol- und Bringzonen im Schulumfeld, mit Fachseminaren und Exkursionen – auch mal ins Ausland oder in die benachbarten Bundesländer, was ich sehr empfehlen kann – und mit vielem anderen mehr. Sie organisiert also den Erfahrungsaustausch, damit nicht jede Kommune das Rad neu für sich erfinden muss. Sie ist für ihre Mitglieder erste Anlaufstelle rund um den Fuß- und Radverkehr: fachlich fundiert, serviceorientiert und parteiunabhängig. Dabei bekennen sich alle AGFK-Mitglieder zu einem klaren Leitbild, der „AGFK-Vision 2030: Vorrang für Fuß und Rad“. Was heißt das? Zu Fuß gehen und Rad fahren soll vor Ort so einfach, sicher und bequem werden, dass Fuß und Rad im Alltag die erste Wahl sind. In AGFK-Kommunen soll bis 2030 mindestens die Hälfte aller Wege zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden. Dasselbe Ziel hat sich das Verkehrsministerium, haben wir Grünen uns auch gesteckt, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Auch für uns, das Land, ist die AGFK eine wichtige Partnerin. Ohne einen guten Draht in die Kommunen, ohne dortiges Verständnis können wir die Landesziele im Radund Fußverkehr nicht erreichen; denn etwa 80 % der Fahrradinfrastruktur und ein Großteil der Maßnahmen für den Fußverkehr wird von und in den Kommunen umgesetzt. Umgekehrt vertritt die AGFK die Interessen ihrer Mitglieder beim Land, im Verkehrsministerium und bei uns Abgeordneten. Sie ist z. B. regelmäßiger Gast im Parlamentskreis Fahrrad. Der Schlüssel zum gemeinsamen Erfolg heißt hier also: Kommunen und Land Hand in Hand. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Es ist Zeit, einmal Danke zu sagen für 15 Jahre tolle Arbeit. Danke, AGFK-BW! (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Die Erfolgsgeschichte der AGFK zeigt also überdeutlich: Aktive Mobilität gewinnt in Stadt und Land immer mehr an Bedeutung; Baden-Württemberg ist ein Fahrradland. Fuß- und Radverkehr sind eben keine Nischenthemen. Rad- und Fußiode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 verkehr sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Das bestätigen z. B. auch die repräsentativen forsa-Umfragen zum Thema „Mobilität und Verkehr in Deutschland“ – und ergänzend „... in Baden-Württemberg“. Rund die Hälfte aller Menschen in Baden-Württemberg will mehr breite und attraktive Gehwege. Eine klare Zweidrittelmehrheit findet, dass mehr Radwege, mehr Radschnellverbindungen und auch mehr Fahrradabstellplätze gebaut werden sollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Technologieoffenheit schließt auch das Fahrrad mit ein. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Thomas Dörf- linger CDU und des Staatssekretärs Thomas Blenke – Vereinzelt Lachen bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU) Das Radland Baden-Württemberg ist eine Erfolgsgeschichte. Dabei mussten wir, als wir, die Grünen, das Verkehrsministerium übernommen haben, nahezu bei null anfangen. Jetzt sind wir bundesweit in der Spitzengruppe, die anderen Länder schauen uns hinterher. (Lachen des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Wir haben die Rad- und Fußverkehrspolitik in Baden-Württemberg auf ein ganz anderes Level gehoben, (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ja!) z. B. mit unseren Radschnellverbindungen, die nur bei uns wie Straßen eingestuft und behandelt werden. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ja!) Hier sind wir beim Planen und beim Bauen bundesweit führend. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Toll!) Bis 2030 wollen wir 20 Radschnellverbindungen im Land haben. Mit unserem alltagstauglichen RadNETZ, dem flächendeckenden Netz von Radwegen ohne Lücken, mit einer Länge von knapp 8 000 km wollen wir ein sicheres Vorankommen ermöglichen, mit unserer Kampagne RadKULTUR, zu der z. B. auch das STADTRADELN gehört, das erfolgreichste Bewegungsprojekt in Baden-Württemberg. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Thomas Dörf- linger und Ulli Hockenberger CDU – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Und unsere RadSTRATEGIE deckt als konzeptionelle Grundlage alle relevanten Teilaspekte der Radverkehrsförderung ab und denkt sie zusammen. Jüngst wurde hier im Haus beschlossen: Wir schenken den Kreisen die Radkoordinatorinnen und -koordinatoren. (Beifall bei den Grünen – Abg. Gabriele Rolland SPD: „Schenken“! – Zuruf von der CDU: „Schen- ken“! – Weitere Zurufe von der CDU und der SPD) Wir übernehmen unbefristet die Personalkosten. Das Ergebnis ist: Die bundesweiten Vorreiterkommunen beim Radverkehr liegen in unserem Land, beispielsweise Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Den Radverkehrsanteil konnten wir um die Hälfte steigern. (Hermann Katzenstein) All diese Erfolgsprojekte und noch vieles mehr setzen wir gemeinsam mit den Kommunen in unserem Land um. Wir geben ihnen dafür Wissen und auch hohe Fördermittel. Aber viele Weichen müssen doch auf Bundesebene gestellt werden. So muss z. B. innerorts endlich Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit eingeführt werden. (Beifall bei den Grünen) Ich bitte Sie, Herr Dörflinger: Nutzen Sie Ihre guten Kontakte nach Berlin und setzen auch Sie sich bei Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder für Tempolimits ein. Das bringt mich am Schluss zum zweiten aktuellen Anlass, der AGFK heute zu gratulieren. Denn im April hat sich die AGFK Deutschland gegründet. Sie hat das Ziel, die Interessen der Kommunen im Fuß- und Radverkehr auch in bundesweite Entscheidungen einzubringen sowie den bundesweiten Austausch zu fördern und Synergien zu nutzen. Die AGFK Deutschland bündelt dabei die Kräfte von über 1 000 Kommunen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Also ich glaube, wir bräuchten mal ein Transparenzregister!) Elf der 13 AGFK der Flächenländer sind dabei. Unsere AGFK-BW hat dabei eine führende Rolle übernommen. Auch hierzu herzlichen Glückwunsch und herzlichen Dank auf die Tribüne! (Beifall bei den Grünen und des Abg. Konrad Epple CDU) Ich bin sicher, die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg wird weiterhin im Land sowie jetzt auch auf Bundesebene viel bewegen und entscheidend zur Weiterentwicklung und Stärkung des Fuß- und Radverkehrs beitragen. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Ich bin sicher, dass die AGFK auch für Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, ein Gewinn vor Ort ist. Sprechen Sie Ihre Verwaltungen an, werben Sie für die AGFK. Dann klappt das auch mit den sicheren Radwegen – damit Sie auch morgen noch kraftvoll Rad fahren können. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Manuel Hagel CDU – Heiterkeit der Abg. Petra Krebs GRÜNE)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Schuler. (Abg. Manuel Hagel CDU: Guter Mann!)
August Schuler CDU
Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über Radmobilität. Aber lassen Sie uns an diesem Morgen auch an die drei Toten und an die Verletzten von dem Gondelunglück in Horb und an ihre Familien denken. Wir sprechen ihnen unsere Anteilnahme aus und wünschen den Verletzten gute Besserung. (Beifall bei allen Fraktionen) eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir heute über das Radland Baden-Württemberg sprechen, dann reden wir über eine echte Erfolgsgeschichte. Ich möchte einige Fakten nennen: In Deutschland gibt es so viele Fahrräder, wie es Menschen gibt, also etwa 84 Millionen, davon etwa elf Millionen in Baden-Württemberg. Zweieinhalb Millionen Fahrräder – auch Pedelecs und E-Bikes – werden im Jahr gekauft. Mit über 20 Milliarden € Umsatz ist die Fahrradindustrie beteiligt. In Baden-Württemberg ist nicht nur das Auto erfunden worden, sondern auch die Draisine als Vorgänger des Rades. Wir haben das vor einigen Jahren ja auch gefeiert: 200 Jahre Draisine und Fahrrad in Baden-Württemberg. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Bereits 2006 wurde vom damaligen Verkehrsstaatssekretär Rudi Köberle – mein Vorgänger im Wahlkreis Ravensburg – der runde Tisch „Radverkehr“ initiiert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Es war schon damals das Ziel, Baden-Württemberg zum führenden Fahrradland in Deutschland zu machen. Ein weiterer Schritt: Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg – kurz: AGFK – wurde im Mai 2010 gegründet. Sie entstand aus der Initiative mehrerer Städte und Gemeinden, welche sich für eine verstärkte Förderung des Rad- und Fußverkehrs im Land einsetzen wollten. Ihr Ziel: das Fahrrad als vollwertiges Verkehrsmittel im Alltag und als Teil der kommunalen Daseinsfürsorge. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Sehr gut!) Unser Radland Baden-Württemberg ist also nicht durch Zufall entstanden, sondern aus der engagierten Partnerschaft von Kommunen, Gesellschaft und Landespolitik. 2021 – wir hörten es schon – wurde der interfraktionelle Parlamentskreis Fahrrad gegründet, der bis heute auch positiv in die Partnerschaft zu den Verbänden und Kommunen hineinwirkt. Bei den Mitgliedskommunen der AGFK steht aktive Mobilität für ein faires Miteinander aller Verkehrsteilnehmer und eine konsequent verfolgte Vision-Zero-Strategie. Seitens der Union sagen wir: Eine echte Veränderung in der Mobilität beginnt nicht mit Verboten, sondern mit konkreten Lösungen, die vor Ort entstehen, eben dort, wo die AGFK seit 15 Jahren wirkt. Natürlich wissen wir um die Forderungen der AGFK, beispielsweise nach einer zentralen Koordinierungsstelle für jede Radschnellverbindung. Die AGFK hat derzeit 118 Mitglieder, die 82 % unserer Bevölkerung umfassen – 15 Gemeinden, 71 Städte, neun Stadtkreise, 23 Landkreise –, und ist uns der wichtigste Partner bei der Radverkehrsförderung auf kommunaler Ebene. Die Förderung des Radverkehrs liegt zu einem Großteil in den Händen der Kommunen. Herzlichen Dank – die Mitglieder bzw. die Vorstände der AGFK sind ja heute unter uns; die Namen (August Schuler) wurden genannt – für Ihre Impulse für unsere politische Arbeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Kolleginnen und Kollegen, Baden-Württemberg ist auf einem guten Weg. Unser Land ist neben Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland eines der wenigen Bundesländer, die ein landesweites Radnetz besitzen, das neben dem Freizeitradverkehr, dem touristischen Radverkehr, dem Rad als Sportgerät auch den Alltagsradverkehr umfasst. Unser Land ist mit seiner RadSTRATEGIE Vorreiter in der Republik. Lassen Sie mich einige Gründe benennen, weshalb sich Baden-Württemberg innerhalb von 15 Jahren zum erfolgreichsten Radland profiliert hat. Erstens: unsere politischen Strategien und Initiativen. Wir, die CDU, haben, seit wir Teil der Landesregierung sind, immer darauf geachtet, dass es auch die Bedürfnisse im ländlichen Raum neben den urbanen Lebenswelten gibt. Wir haben deshalb die Radverkehrspolitik aktiv und pragmatisch mitgestaltet. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir stehen für eine vernetzte Mobilität und Verkehrspolitik mit Fußverkehr, Fahrrad, ÖPNV und SPNV, Bahn und Pkw, und wir behalten die ländlichen Räume nach Vorgabe unserer Landesverfassung im Blick. Im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, bis 2030 eine Steigerung des Radverkehrsanteils auf bis zu 20 % zu erreichen. In den Großstädten sind wir – Beispiel Karlsruhe – zum Teil bereits bei 25 % angelangt. Die Landesregierung hat 2016 eine umfassende Radverkehrsstrategie beschlossen. Inzwischen haben wir viele Prozesse angestoßen und die Rahmenbedingungen deutlich verbessert. Ich nenne jetzt einige Stichworte: RadNETZ BW, RadKUL-TUR, STADTRADELN, RadCheck, JobBike. Auch die Unternehmen und Institutionen sind also mit einbezogen. Zweitens ein Wort zur finanziellen Förderung. Eine deutliche Aufstockung der Landesmittel für Radinfrastruktur ist umgesetzt, u. a. durch das LGVFG. Finanzielle Förderung und Vereinfachungen im LGVFG helfen den Kommunen, Maßnahmen schneller und einfacher umzusetzen. Ich erinnere an die Pressemitteilung des Verkehrsministeriums vom 9. April dieses Jahres. Darin ist noch mal intensiv darauf eingegangen worden. Vielen Dank, Herr Verkehrsminister. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Das Land unterstützt Radschnellwege, treibt die Ausbauprojekte politisch voran. Erste Abschnitte sind in Teilen fertiggestellt. Bis 2030 sollen bis zu 20 Radwege, und zwar nicht nur in urbanen Räumen, sondern auch im ländlichen Raum, ausgebaut oder in Teilabschnitten fertiggestellt werden. Drittens: die Radverkehrssicherheit. Die Infrastruktur für Radfahrer wird immer besser. Gleichzeitig sind die Zahlen der Radverkehrsunfälle auf hohem Niveau. Mit dem Anstieg der Anzahl der Radfahrer steigt – leider – auch die Zahl der Verletzten und Toten. Vision Zero – für uns ist diese Strategie zur iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Vermeidung tödlicher und schwerer Unfälle im Straßenverkehr das Ziel. Radwege sollen möglichst baulich getrennt vom Autoverkehr und auch von Gehwegen verlaufen. Weitere Aufklärungsarbeit ist notwendig, damit alle Verkehrsteilnehmer, also Pkw- und Radfahrer, Fußgänger und ÖPNV-Nutzer, mehr Verständnis füreinander entwickeln. So steht es ja auch in der Straßenverkehrs-Ordnung. Viertens: ein starkes kommunales Engagement. Viele Städte und Gemeinden – wir haben es schon gehört – von Freiburg über Tübingen bis Karlsruhe haben eigenständige Radverkehrskonzepte mit Unterstützung der AGFK entwickelt und umgesetzt, ebenso mit der Unterstützung weiterer Akteure wie dem ADFC, der ein wichtiger Partner bei der Förderung des Radverkehrs ist. Fünftens: Bürger- und Kulturwandel. Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg wollen klimafreundlich, gesund und mit Radmobilität unterwegs sein. In vielen Städten werden Projekte mit mehr Fuß- und Radverkehr, mit mehr Aufenthaltsqualität umgesetzt. Das Fahrrad spielt dabei eine wichtige Rolle, auch als Teil einer gesundheitlichen Prävention. Sechstens: innovative Projekte und Digitalisierung. Pilotprojekte wie intelligente Ampelschaltungen für Radfahrer, Fahrradparkhäuser, Leihsysteme, mehr Radstellplätze in den Kommunen oder die Integration des Fahrrads in die ÖPNV-Planung haben Modellcharakter. Siebtens: Engagement der Gesellschaft. Wichtige Akteure wie der ADFC, radpolitische Entscheidungen in Städten wie Stuttgart oder Heidelberg und Schul-Rad-Kampagnen tragen dazu bei, dass Radverkehr politisch und gesellschaftlich dauerhaft präsent bleibt. Junge Menschen werden in das Thema Radmobilität verstärkt einbezogen. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass der ADFC seit Ende April eine Jugendorganisation ins Leben gerufen hat. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Gut!) Der neue ADFC-Jugendverband will Verkehrspolitik für die junge Generation mitgestalten. Themen wie Klimaschutz, „Sichere Wege für klassische Räder und Elektrofahrräder“, Mitbestimmung und „Moderne Mobilität“ stehen im Mittelpunkt. Achtens: Klimapolitik. Im Rahmen der Klimaschutzgesetzgebung des Landes muss auch der Verkehrssektor seinen Beitrag leisten. Der Radverkehr ist deshalb eine schnelle und kostengünstige Chance zur CO -Reduktion. Zum Abschluss ein Ausblick. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt noch vieles zu tun: mehr sichere Schulwege gerade in ländlichen Regionen, Digitalisierung und Monitoring. Wir setzen weiterhin auf eine erfolgreiche Partnerschaft mit den Verbänden, etwa der AGFK, dem ADFC und der Landesverkehrswacht. Ein großes Dankeschön an diese Verbände für ihr starkes ehrenamtliches Engagement! (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP) Die RadSTRATEGIE wurde vom Kabinett 2016 verabschiedet und hat bis 2025 ihre Ziele, Maßnahmen und Handlungs- (August Schuler) felder definiert. Eine umfassende, durch externe Fachleute durchgeführte Wirkungskontrolle für 2024 steht noch aus. Weitere ambitionierte Schritte werden folgen und werden eine Aufgabe der neuen Landesregierung sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Baden-Württemberg ist ein erfolgreiches Radland geworden, weil Landespolitik, Kommunen und Gesellschaft, auch dieses Plenum, gemeinsam an einem Strang ziehen, aber auch, weil Radverkehr eine Antwort auf die Fragen unserer Zeit ist, nämlich Klimaschutz, Lebensqualität, Gesundheitsförderung und eine zukunftsfähige, kostengünstige Mobilität. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Kirschbaum das Wort.
Simone Kirschbaum SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! 15 Jahre Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen – das ist ein Grund, zu feiern. Aber ob sich dafür auch die Landesregierung feiern lassen kann, das darf zu Recht bezweifelt werden. Die Ziele der AGFK – nachhaltige Mobilität, soziale Teilhabe, Gesundheitsschutz – sind absolut richtig. Der Zuwachs in der Gemeinschaft von anfangs 19 auf heute rund 120 kommunale Mitglieder zeigt: Das Thema ist im Land angekommen, in Metropolen wie Stuttgart genauso wie im ländlichen Raum. In der AGFK lernen Große von Kleinen und umgekehrt. Austauschformate gibt es auf allen Ebenen. Das ist echte gelebte Kooperation. Ich finde, es wäre ein starkes Zeichen, wenn alle Landkreise Mitglied werden würden. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Als Stadträtin im Ehrenamt in Backnang kann ich sagen: Wir profitieren als Förderkommune der Initiative RadKULTUR von der konstruktiven Zusammenarbeit in der AGFK. Beispielhaft nennen möchte ich nur die Mitmachaktion #allesgeht, die mit den Modulen GEH-CAFE, „WALK AND TALK“ sowie der SCHRITTE-CHALLENGE das Zufußgehen schmackhaft macht. Auch möchte ich auf die Straßenpassage Roßlauf zwischen Spinnerei und Sachsenweiler verweisen, die aus dem Modellvorhaben „Schutzstreifen außerorts“ hervorgegangen ist, und auf die Straßenabschnitte der Innenstadt, deren Sicherheit unter der Federführung der Hochschule Karlsruhe sichtlich gesteigert wurde. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Allein die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Die aktuelle Mobilitätsstudie zeigt, dass die Beachtung des Umweltverbunds zunimmt – vor allem der Fußverkehr, aber auch Rad und ÖPNV. Dennoch gibt es für Fußgänger noch genügend weiße Flecken. Wege zum Bahnhof oder zur Arbeitsstelle werden oft gar nicht mitgezählt. Hier liegt ungenutztes Potenzieriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 al. Das hat die AGFK erkannt, weil sie nicht nur das Wort „Fahrrad“, sondern auch das Wort „Fuß“ groß im Namen trägt. Aber die AGFK kann nur funktionieren, wenn Land und Kommunen eng zusammenarbeiten. Und hier beginnen die Probleme. Dies gilt insbesondere für das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das auch weiterhin zu bürokratisch und zu wenig praxistauglich ist. Kleine Kommunen haben häufig nicht die Kapazität, um Anträge in der geforderten Komplexität zu stemmen. Der Verkehrsminister verkündet zwar regelmäßig Ziele – doch weil es sich dabei um moderne und keine alttestamentarischen Verkündigungen handelt, hapert es regelmäßig an der Umsetzung. (Beifall bei der SPD) Engagement ist da, keine Frage, aber es verpufft oft in Prestigeprojekten, statt dass man sich auf das Naheliegende konzentriert. Ein Paradebeispiel ist das Projekt RadCOUTURE: Symbolik statt Substanz. Was fehlt, ist realistischer Pragmatismus. Statt die bestehenden Lücken im Radwegenetz – aneinandergestückelt käme man auf eine Lücke, die von Stuttgart bis nach Hannover reicht – zügig zu schließen, wird in ehrfurchtsvoller Starre auf den Goldstandard gewartet. Die Realität ist aber: Viele Menschen in unserem Land stehen täglich vor genau diesen Lücken auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen. Sie brauchen funktionierende, sichere Wege – jetzt und nicht erst 2030. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Hermann Katzen- stein GRÜNE) Am Radschnellwegenetz lässt sich genau dieses Problem der Landesregierung illustrieren: viele Projekte in Planung, aber kaum fertiggestellte Abschnitte. Anspruch und Wirklichkeit klaffen immens auseinander. – Und wenn Sie die Realität einholt, dann sind es angeblich wieder die anderen, die das verbockt haben. Was es in der Rad- und Fußverkehrspolitik braucht, ist entschieden mehr Realismus, weniger Ankündigungen, mehr Umsetzung, weniger Luftikus-Broschüren und mehr Alltagstauglichkeit. Dabei ist Rad nicht gleich Rad. Zwischen Pedelec, Rennrad, Tourenrad, BMX- und Klapprad liegen Welten. Und damit gibt es unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Geschwindigkeit, Abstellmöglichkeiten und Infrastruktur. Eine echte Radverkehrspolitik erkennt diese Diversität an. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Tun wir doch!) Das Radfahren ist zumeist kein Selbstzweck, es ist Teil einer Lebenswelt – Menschen wollen irgendwohin: zur Kita, zur Arbeit, zu Freunden und Bekannten oder zum Arzt. Mobilität muss eingebettet sein in eine Vorstellung davon, wie unser Leben in Städten und Dörfern aussehen soll. Doch da fehlt es der Landesregierung an Ideen, ganz zu schweigen von einer Vision. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Stimmt nicht!) (Simone Kirschbaum) Wie sieht für wen der Alltag aus – ein Alltag, in dem die Wege kürzer, sicherer, gesünder und nachhaltiger sind? Welche Orte rücken näher und welche treten vielleicht zurück? Solche ressortübergreifenden Fragen werden in der Landespolitik viel zu oft ausgeblendet. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Stimmt nicht! Wir haben lebendige Ortsmitten!) So verwundert es nicht, dass die Landesregierung beim Landesmobilitätsgesetz eine Chance in Richtung Ideenquellen vertan hat. Statt den Kreisen von Anfang an echte Entscheidungsspielräume zu geben – egal, ob sie lieber etwa Koordinatorinnen und Koordinatoren einstellen oder Radwege bauen –, wurde ein System aufgebaut, das erneut auf aufwendige und bürokratische Kontrollen und Vorgaben setzt. So wird wertvolle Zeit verschwendet, die wir eigentlich für die Realisierung einer Lebenswelt brauchen, in der die emissionsfreien und leisen Formen der Mobilität die Hauptrolle spielen sollten. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Hermann Katzen- stein GRÜNE) Ich komme zum Schluss und resümiere: Eine gute Fahrradund Verkehrspolitik braucht mehr Pragmatismus, mehr Vertrauen in die Kommunen und den Mut, mit einfachen Lösungen zu starten, statt auf ein perfekt ausgetüfteltes Konzept zu warten. Manchmal ist der quirlige Spatz in der Hand eben mehr wert als die behäbige Taube auf dem Dach – (Lachen des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) insbesondere für all die Menschen, die tagtäglich auf dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Vielen Dank. (Lebhafter Beifall bei der SPD)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Jung.
Dr. Christian Jung FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch im Namen meiner Fraktion möchte ich daran erinnern, dass wir dieses furchtbare Unglück mit drei toten Arbeitern in Horb hatten. Ich denke, dass es wichtig ist, das auch zu thematisieren, weil die Arbeit auf den Baustellen durchaus gefährlich sein kann. Unsere Anteilnahme und unser Mitgefühl sind nicht nur bei den Toten, sondern auch bei den Familien und den Kolleginnen und Kollegen, die davon auch sehr betroffen sind. In diesem Zusammenhang danken wir den beteiligten Baufirmen insgesamt und der Straßenbauverwaltung hier in Baden-Württemberg, die im Moment keine einfache Arbeit haben. Es zeigt auch, dass diese Arbeit für eine bessere Infrastruktur immer schwierig ist und auch gefährlich sein kann. Die AGFK wurde 2010 von der schwarz-gelben Landesregierung unter Verkehrsministerin Tanja Gönner gegründet. In den letzten 15 Jahren – das wurde von Vorrednern schon aufgezählt – hat sich die Arbeit immer weiter gesteigert. Wir gratulieren sehr herzlich zu diesem Jubiläum und denken – wie das ja auch schon gesagt worden ist –, dass diese Arbeit auch in iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 dieser Form weitergehen wird und dass sich vielleicht viele andere, die noch nicht dabei sind, auch engagieren werden. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich will in diesem Zusammenhang auch sagen, liebe Frau Kollegin Kirschbaum: Die Rede von Ihnen fand ich gerade sehr gut. Ich werde sie in Ruhe lesen, weil Sie durch diese reflektierte Art und Weise einige Hinweise gegeben haben, wie man vielleicht auch das Thema Radverkehr in Zukunft ein bisschen reflektierter betrachten kann. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Denn diese ganze Debatte zeigt – auch vorherige Debatten –: Wir stehen an einem Wendepunkt der Verkehrspolitik in Baden-Württemberg. Es reicht nicht, nur ein Radland oder ein Fußgängerland zu sein. Wir brauchen ein echtes Mobilitätsland. Was bedeutet das? Wir müssen alle Verkehrsträger im Blick behalten, die individuelle Mobilität fördern und ideologische Scheuklappen ablegen. Also: ganzheitliche Mobilität statt einseitiger Förderung. Rad- und Fußverkehr sind wichtige Bestandteile moderner Mobilität, doch sie dürfen nicht überhöht werden. Was wir derzeit hier in Baden-Württemberg erleben, ist eine einseitige Fokussierung auf den Radverkehr mit zum Teil fragwürdigen Ausgaben. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Stimmt doch gar nicht!) Beispielsweise hatten wir dieses berühmte Radhelmgutachten für über 400 000 €. Wir haben Steuergelder für Radmodenschauen. Und der Kollege Katzenstein hat ja offen zugegeben, dass die Grünen den Landkreisen 4,4 Millionen € für die Radverkehrskoordinatoren – Zitat, Herr Kollege – „geschenkt“ hätten. Aber die Landkreise wollten dieses Geschenk gar nicht (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Abwarten!) und sagen ja ganz offen, dass sie diese Förderung in dieser Weise gar nicht brauchen. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der SPD – Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Abwar- ten!) Hinzu kommt eine Machbarkeitsstudie für 63 Radschnellwegstrecken mit 1 200 km Länge ohne Rücksicht auf Flächenversiegelung. (Lachen des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE) Um dann noch mal auf die Kollegin Kirschbaum zu sprechen zu kommen: Ich finde es tatsächlich viel wichtiger, Lücken zu schließen und sich zu überlegen, wo man bestehende Radverkehrsinfrastruktur verbessert und optimiert, als solche Radschnellwege zu bauen, die dann, Herr Minister, gar nicht verkehrstüchtig sind, wenn man z. B. an den Wahlkreis der Ministerin Razavi denkt. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Herr Jung, ich verrate Ihnen ein Geheimnis: Wir tun beides!) (Dr. Christian Jung) Bei Straßen wird streng geprüft. Diese Flächenversiegelung hat da immer eine große Bedeutung. Beim Radschnellweg ist aber plötzlich alles möglich. Das ist nicht immer glaubwürdig. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Stimmt doch gar nicht!) Es wurden gerade eben Umfragen zitiert, was die Menschen eigentlich so wollten. Ich glaube, Herr Kollege Katzenstein, dass die Menschen im Moment ganz andere Dinge beschäftigen und viele Menschen deswegen vielleicht auch denken: „Na ja, die Grünen sind manchmal auch in ihren Prioritäten etwas merkwürdig.“ Die Menschen in unserem Land beschäftigen nämlich ganz andere Themen, beispielsweise: Was ist mit den Preisen im Supermarkt? Warum wird das Wohnen immer teurer? Viele sorgen sich – denken wir an die Automobilindustrie – um ihren Arbeitsplatz. Gerade in der Automobilbranche, dem Rückgrat unserer Wirtschaft, werden Arbeitsplätze ins Ausland verlagert, wie jüngst bei Mercedes und Bosch nach Ungarn. Das ist ein Alarmsignal, das wir ernst nehmen müssen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Joachim Steyer AfD) Um es ganz klar zu sagen: Wir sind überhaupt nicht gegen Radverkehrs- oder Fußwegspolitik. Nur: Um uns so etwas leisten zu können, brauchen wir auch eine sehr gute Wirtschaft und Steuereinnahmen. Wenn wir allerdings manches komplett vernachlässigen, werden wir in der Zukunft für anderes kein Geld mehr haben. Verkehrspolitik muss deshalb vor allem den Standort Baden-Württemberg stärken und Arbeitsplätze sichern, nicht blockieren. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Joachim Steyer AfD) Und Verkehrspolitik ist auch immer – das wird oft vergessen – eine angewandte Form von Wirtschaftspolitik. Es bringt nichts, wenn Radverkehrsplanung die Verwaltung lähmt, Planer fehlen und dann wichtige Infrastrukturprojekte nicht vorankommen. Viele grüne Politiker fordern flächendeckend Tempo 30, angeblich für die Luftqualität. (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Das ist auch ein Sicherheitsthema! – Gegenruf von der AfD) Wird wissenschaftlich belegt, dass die Luft schon gut ist, wird der Lärmschutz vorgeschoben. Es geht also oft mehr um Ideologie als um echte Lösungen. Interessanterweise wird das Fahrrad dabei immer zum Symbol, während die individuelle Mobilität aus dem Blick der Ideologen gerät. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Dr. Rainer Balzer und Joachim Steyer AfD – Abg. Hermann Kat- zenstein GRÜNE: Auf dem Fahrrad ist man individuell mobil! Oder denken Sie dabei immer nur an das Auto?) – Herr Kollege Katzenstein, ich habe ja Verständnis und Mitleid für Sie, eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Mitleid?) da Sie am Samstag und Sonntag Ihre Aufstellung für die Landtagswahl haben und schon jetzt um Ihren Listenplatz zittern. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Tue ich nicht! – Abg. Catherine Kern GRÜNE: Das ist unverschämt!) Deswegen: Viel Erfolg an dieser Stelle! – Aber schauen Sie, Herr Katzenstein, mal auf den Großraum Stuttgart: Wir haben hier einen zum Teil nicht funktionierenden ÖPNV. Gestern hat es geregnet, und die Menschen waren – das gilt auch heute – vor allem auf das Auto angewiesen. (Unruhe bei den Grünen) Wir Freien Demokraten stehen für eine ganzheitliche Verkehrspolitik, die alle Verkehrsteilnehmer stärkt. (Anhaltende Unruhe bei den Grünen)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren aus der Fraktion GRÜNE, Herr Abg. Dr. Jung hat das Wort.
Dr. Christian Jung FDP
Frau Präsidentin, hier kann noch so viel gekreischt werden: Das zeigt, dass ich recht habe. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Joachim Steyer und Carola Wolle AfD) Wir Freien Demokraten stehen für eine ganzheitliche Verkehrspolitik, die alle Verkehrsträger stärkt, ohne einen Kulturkampf gegen das Auto zu betreiben. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Machen wir doch auch nicht!) Wir setzen auf Innovation und Technik, nicht auf Verbote. Es ist ein Trauerspiel, wenn wir heute – das hat wieder mit dem Radverkehr zu tun – die Chancen der Digitalisierung nicht richtig nutzen. Denn wir brauchen ja auch Kombinationsmöglichkeiten, dass man etwa manche Strecken mit dem Auto fährt und dann z. B. in der Innenstadt vielleicht weiter mit dem Fahrrad fährt. Aber wenn man es noch nicht einmal schaffen kann, Parkplätze digital zu buchen, dann ist das ein riesiges Problem. (Zuruf von den Grünen) Warum kann man keinen Parkplatz richtig von zu Hause oder auch von unterwegs aus buchen? Nicht jeder kann sich beispielsweise eine Tiefgarage in Großstädten leisten. Stattdessen werden Steuergelder für beheizte Radbrücken und fragwürdige Werbefilme ausgegeben, in diesem Fall vor allem vom Verkehrsministerium. Wir bekennen uns klar zum Fahrrad als Teil individueller Mobilität. Wir wollen ein sicheres Radwegenetz. Aber angesichts des Sanierungsstaus bei Brücken, Tunneln und Straßen muss der Fokus auf Erhalt und Sanierung liegen. Und – ich verweise nochmals auf die Aussage von Kollegin Kirschbaum – das Radverkehrsnetz muss auch sinnvoll optimiert und Lücken darin müssen geschlossen werden. (Dr. Christian Jung) Aber mit nur 185 Millionen € jährlich für den Erhalt der Landesstraßen wird zu wenig getan. Hier muss mittelfristig auf jährlich mindestens 600 Millionen € erhöht werden, ohne den Staatshaushalt aufzublähen. Ohne leistungsfähige Infrastruktur bleiben Werkbank und Kühlschrank leer. Die Wettbewerbsfähigkeit Baden-Württembergs steht auf dem Spiel, vor allem wenn man eine einseitige Politik macht. Wir Freien Demokraten denken ganzheitlich und setzen auf Technik. Für klimaneutrale Mobilität sind erneuerbare Kraftstoffe wie E-Fuels, Bio-LNG, Bio-CNG, HVO 100, XTL-Kraftstoffe, Wasserstoff und E-Mobilität unerlässlich. (Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Auch im Radverkehr haben wir viele Anwendungsbereiche, in denen beispielsweise die E-Mobilität durchaus genutzt werden kann. Aber man muss sie vernünftig nutzen und darf nicht irgendwelche ideologischen Vorgaben machen. Die Zukunft liegt also in der Innovation, (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Atomkraftfahrrä- der!) nicht in Verboten oder Symbolreden für Landesvertreterversammlungen. (Beifall bei der FDP/DVP) Zum Abschluss: Die Herausforderungen sind unserer Ansicht nach groß: Infrastruktur, Verteidigung, Demokratie. Wir brauchen Mut zu neuen Lösungen. Die nächste Landesregierung wird viel aufräumen müssen, besonders in der Verkehrspolitik. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam für eine sachliche, innovative und ganzheitliche Mobilitätspolitik eintreten, die Baden-Württemberg wirklich voranbringt. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Klos. (Mehrere Abgeordnete der FDP/DVP führen Gesprä- che. – Unruhe) – Meine Damen und Herren, bitte stellen Sie Ihre Gespräche ein. Herr Abg. Klos hat das Wort.
Rüdiger Klos AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Kollege Schuler, für Ihre Worte, die uns allen aus dem Herzen gesprochen haben; in der Tat ein schreckliches Unglück. Lassen Sie uns also jetzt wieder zur Sachpolitik zurückkehren. Werte Kollegen, eine reißerische Überschrift, Behauptungen statt Tatsachen und Selbstlob, und spätestens da wissen wir alle: Es müssen die Grünen gewesen sein, die das Thema der Aktuellen Debatte gesetzt haben. Denn hat die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen einen nennenswerten Mehrwert für Baden-Württemberg als Radland entfaltet? (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Ja!) iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Nach eigenen Angaben ist Ziel des Zusammenschlusses aus Landkreisen, Städten und Gemeinden, eine aktive und nachhaltige Mobilitätskultur zu entwickeln. Diese Vision deckt sich mit dem Ansinnen der Landesregierung, Baden-Württemberg zu einem echten Radland zu machen. 15 Jahre nach der Gründung fragen wir uns: Hat dieses ehrgeizige Projekt sein Versprechen erfüllt, ist also Baden-Württemberg wirklich Radland geworden? Die Antwort ist so einfach wie ernüchternd: Leider nein! Das liegt nicht an den Kommunen, nicht an den Menschen, die täglich das Rad nutzen, es liegt an Ihnen, an der Regierung, die sich mal wieder in Selbstbeweihräucherung übt, während die Realität den Träumereien buchstäblich die Luft aus den Reifen lässt. Der politische Anspruch und die harte Realität klaffen weit auseinander. (Beifall bei der AfD) Der lange Zeitraum von 15 Jahren klingt nach Erfahrung und Fortschritt, also nach vorzeigbaren Erfolgen. Doch was wir in Wahrheit sehen, ist größtenteils Folgendes: Stückwerk, Flickenteppiche von Radwegen, das Fehlen sicherer Abstellmöglichkeiten für Räder an Bahnhöfen und Haltestellen, mangelnde Winterdienste auf Radwegen, gefährliche Querungen und – Kollege Schuler hat es schon erwähnt – sehr stark ansteigende Zahlen bei Unfällen mit Fahrrädern. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Mehr Leute wollen Fahrrad fahren!) Das reicht bis hin zu der Unsicherheit bei Radfahrern, ob sie mit einem S-Pedelec auf einem Radweg fahren dürfen. Grundsätzlich zwar nicht, aber angesichts der Ausnahmen und noch dazu der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den Ländern werden wohl die wenigsten Radfahrer noch den Überblick haben. Von einem durchgängigen leistungsfähigen Radwegenetz, wie es eines modernen Industrielands würdig wäre, kann keine Rede sein. Entgegen den vollmundigen Versprechen bleibt die Realität bitter. Baden-Württemberg ist leider nicht Radland, und, nebenbei bemerkt, wenn es mit der desaströsen Landespolitik so weitergeht wie bisher, bald auch nicht mehr Autoland. Während Millionen Euro allein in die Förderung der von der Regierung einseitig propagierten Elektromobilität gesteckt werden, fehlt es vielerorts am Wesentlichen, an funktionierenden, sicher befahrbaren Radwegen. Gerade im ländlichen Raum sieht es düster aus, also genau dort, wo man auf das Fahrrad als Alternative oder Ergänzung besonders angewiesen ist, wenn die ÖPNV-Abdeckung unzureichend ist oder der ÖPNV unpünktlich verkehrt. Der Kern des Problems liegt darin, dass Ihre Radpolitik in weiten Teilen Symbolpolitik ohne Substanz ist. Sie feiern die Arbeitsgemeinschaft und gleichzeitig sich selbst. Dabei hakt es in der realen Radwelt an allen Ecken und Enden. Ihre Fahrradstrategien verkommen zu Projekten, die sich gut in der Presse machen, hingegen im Alltag der Bürger wenig Wirkung entfalten. Wer mit seiner Radpolitik die Bürger überzeugen kann, benötigt auch nicht eine Arbeitsgemeinschaft, sondern kann direkt bei den 1 101 Gemeinden, 35 Landkreisen und neun Stadtkreisen ansetzen. Es besteht keine Notwendigkeit, für eine sinnvolle Radpolitik des Landes einen privaten Ver- (Rüdiger Klos) ein einzubinden. Das müssen die verantwortlichen Akteure – sprich das Verkehrsministerium auf der einen Seite und die Kommunen bzw. Landkreise auf der anderen Seite – allein hinbekommen. Dieses Auslagern von ureigenen Aufgaben auf Mediatoren praktiziert die Regierung ebenso in anderen Bereichen. Ganz aktuell denke ich an die Taskforce im Zuge von Stuttgart 21, die gemäß der Pressekonferenz am 19. Mai, nach der Sitzung des Lenkungskreises S 21, angesichts der im Jahr 2026 bevorstehenden Baustellen und Streckensperrungen zur Beratung eingesetzt werden soll. Das erinnert an den Spruch: „Wenn du nicht mehr weiterweißt, gründe einen Arbeitskreis.“ Alle Veranstaltungen, Broschüren und Kampagnen der Landesregierung zum Radfahren – etwa RadKULTUR BW, „Mobilität für alle“, „Verkehrswende made in Baden-Württemberg“, „gÜ-Rad“ – sind letztlich nichts als Makulatur, wenn in der Umsetzung so wenig vorangeht. 800 km neue Radwege seit 2014 und geplante 650 km samt 30 000 Radabstellplätzen im Zeitraum der nächsten vier Jahre, das ist definitiv zu wenig. Sie spendieren lieber medienwirksam Brezeln an Radfahrer, statt mehr Radwege zu bauen. Oder Sie outen sich als Fantasten. Klar, natürlich muss man innovative Ideen haben und darf sie auch propagieren, aber sie müssen schon reell und bezahlbar sein. Von einer Reise in die Schweiz im Jahr 2023 brachten der Verkehrsminister und der Ministerpräsident die Idee einer zweispurigen Fahrradautobahn aus Holz in der Stadt in rund 5 m Höhe mit. Als Kosten wurden läppische 6 bis 20 Millionen € kolportiert – pro Kilometer! Davon hat man seither Gott sei Dank nichts mehr gehört. Mit Geld konnten Grün oder Rot noch nie umgehen, (Zuruf von den Grünen) und Merz hat bewiesen: Die Union kann es auch nicht mehr. Normal finanzierte Politik gibt es eben nur bei der AfD. Finanzmittel sind ein begrenztes Gut, und sie müssen daher mit einem entsprechenden Kosten-Nutzen-Faktor verwendet werden. Aus diesem Grund verfolgt die AfD im Gegensatz zur Regierung ein ganzheitliches Verkehrskonzept. (Ah-Rufe von den Grünen) Dieses bietet Raum für alle Verkehrsmittel. Die Verteufelung des Autos hat bei unserem ideologiefreien Ansatz keinen Platz. (Lachen bei den Grünen) Schließlich kommt es auf eine Gesamtbetrachtung von Transportleistung, Wetterabhängigkeit und Sicherheit an. Weder der Rad- und Fußverkehr noch der ÖPNV sind vor diesem Hintergrund ein vollwertiger Ersatz für ein Kraftfahrzeug. (Beifall bei der AfD) Insbesondere mag niemand bei schlechtem Wetter in seinem Vollcabriolet über zig Kilometer mit dem Rad fahren, wo man selbst die Knautschzone ist. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE schüttelt den Kopf.) eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Das gilt erst recht, solange am Ziel keine Möglichkeit besteht, sich wieder vorzeigbar machen zu können. Der Radverkehr muss Teil ganzheitlicher Mobilität sein. Statt einseitiger Politik für das Rad braucht es eine realistische Verkehrspolitik, die die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer ernst nimmt – ohne ideologische Schlagseite. Das bedeutet, nach Relevanz des Verkehrsmittels Prioritäten zu setzen. Radfahren darf nicht als ideologisches Instrument zur Ausgrenzung gegen das Auto missbraucht werden, sondern muss vielmehr als pragmatische Ergänzung verstanden werden. Abgesehen davon ist anzumerken, dass nicht jeder Radfahrer über ein E-Rad verfügt, geschweige denn sich ein solches leisten kann. Die Preise sind im Vergleich zu anderen Rädern gesalzen, gerade im Bereich der S-Pedelecs. Die große Masse der Radfahrer im Land braucht schlichtweg Radwege und nicht Ideologie. (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Was nützen Leuchtturmprojekte und Modellkommunen, wenn daneben ganze Landstriche verkehrspolitisch im Schatten bleiben? (Beifall bei der AfD) Das ist beileibe nicht nur beim Fahrrad so. Man schaue sich nur die Frankenbahn oder den Umstand an, dass eine Großstadt wie Heilbronn nicht an den Bahnfernverkehr angeschlossen ist. Ich weiß, jetzt kommt gleich der Protest, für den Fernverkehr sei das Ministerium nicht zuständig. (Zuruf von den Grünen: Richtig!) Aber erstens haben wir die Erweiterung von Zuständigkeiten immer gefordert, und zweitens ist das eine Tatsache, die benannt werden muss. Viel zu wenig Beachtung findet nach unserer Auffassung, dass eine Stärkung der Rolle des Fahrrads im ÖPNV-Verbund angezeigt ist. Gerade Pendler würden oft gern den Großteil der Strecke mit dem ÖPNV zurücklegen und nur die erste oder letzte Meile mit dem eigenen Rad. In Baden-Württemberg wird ihnen dafür in der Hauptverkehrszeit von 6 Uhr bis 9 Uhr tief in die Tasche gegriffen. Die Radmitnahme kostet dann 6 €, weshalb viele Pendler auf Faltrad, E-Roller oder Mietrad ausweichen. Die fehlende Kapazität zu Stoßzeiten im ÖPNV – das haben wir auch oft genug thematisiert, aber dagegen muss auch mal etwas unternommen werden – verhindert eine sinnvolle und einfache Radnutzung. Deswegen wäre mit einer Verbesserung des ÖPNV auch den Radfahrern sehr geholfen. Ideologiefreie Verkehrspolitik gibt es anscheinend nur mit der AfD. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Hermann das Wort. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war gestern zusammen mit der Regierungspräsidentin, dem Oberbürger- (Minister Winfried Hermann) meister von Horb und zwei Abgeordneten, Frau Schindele und Herrn Kern, in Horb an der Unfallstelle. Es war eine würdige Trauerveranstaltung. Wir haben nicht viel gesprochen, sondern getrauert und nachgedacht. Uns allen war klar, dass es ein wirklich dramatisches Unglück war, dass es sehr schlimm ist für die Menschen, aber auch für ihre Freunde und Familien. Das Unglück hat uns aber auch klargemacht, dass gerade der Infrastrukturbau nicht ungefährlich ist. Immer wieder gibt es Unfälle; aber das war ein besonders schwerer Unfall. Solange ich Minister bin, gab es einen solchen Unfall nicht. Es ist auch nicht so, dass wir ständig mehr Unfälle hätten, aber das war ein wirklich schlimmer Unfall. Das sollte uns auch bewusst machen, dass es nicht immer so einfach ist, einmal schnell eine Brücke zu bauen. Das ist ein sehr großer Aufwand. Das sage ich vorab; denn heute reden wir ja über etwas anderes. (Beifall bei den Grünen, der SPD und der FDP/DVP, Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Rüdiger Klos AfD) Es gibt ein wunderschönes Zitat eines Pioniers der Automobilindustrie: Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden wie beim Fahrrad. – Adam Opel. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Heiterkeit bei den Grünen) Das Rad ist in der Tat ein intelligentes Transportmittel. Es ist sehr einfach, es ist gerade auch im Alltag leicht zu nutzen, es ist energieeffizient, es schont die Umwelt und das Klima. Das wissen August Schuler und Hermann Katzenstein, Herr Scheerer, wir wissen es: Das Fahrrad hält fit, und zwar hält es viele Menschen fit. Deshalb gibt es inzwischen in allen Fraktionen radelnde Abgeordnete. In vielen Kommunen gibt es radelnde Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister. Das Fahrrad ist längst in der Breite der Gesellschaft angekommen. Das war übrigens auch das Gute in der bisherigen Debatte; denn alle haben sich eigentlich richtig fest für den Radverkehr ausgesprochen. Das freut mich außerordentlich. Vielen Dank dafür. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich danke auch den beiden Koalitionsfraktionen, die mich immer unterstützt und gesehen haben, dass wir für den Radverkehr etwas tun müssen, dass es da einen Nachholbedarf gibt. Ich mache aber auch sehr deutlich: Der Radverkehr ist ein Element moderner Mobilitätspolitik. Ganz anders als einige Ideologen, die hier andere immer als Ideologen bezeichnen, habe ich immer deutlich gemacht, dass wir uns um das Fahrrad und den Radverkehr kümmern müssen, dass wir uns um den Fußgängerverkehr kümmern müssen, dass wir uns um die Automobilindustrie und den Autoverkehr kümmern müssen und dass wir uns um den öffentlichen Verkehr und den Schienenverkehr sowie um Stuttgart 21 kümmern müssen. Wenn man ein ganzheitliches Verkehrskonzept haben will, muss man sich selbstverständlich auf alle Verkehrsarten konzentrieren. Wir iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 dürfen aber, wenn wir uns um eine Verkehrsart besonders kümmern, nicht immer sagen, wir müssten uns aber um das Auto kümmern. Das sagen ausgerechnet die, die den anderen immer vorwerfen, man würde einseitig und ideologisch denken. Das sind die Ideologen. (Beifall bei den Grünen) Eines will ich vorneweg auch sagen: Mich hat es jetzt wirklich überrascht – das muss ich echt zugeben –, dass ausgerechnet die Oppositionsfraktion, die immer behauptet, man tue zu viel fürs Fahrrad und solle endlich einmal etwas fürs Auto tun, mir heute gesagt hat, ich hätte viel zu wenig getan, ich müsse noch mehr machen und noch mehr Geld ausgeben. Sie haben bei den Haushaltsberatungen aber eher Sparvorschläge und weniger Ausgabenvorschläge gemacht. Das ist paradox. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zurück zum Thema: Was ist das Rad ohne eine gute Infrastruktur, ohne Radwege? Dazu muss man sagen, dass sich in den letzten 15 Jahren wirklich viel getan hat. Als ich das Amt des Verkehrsministers übernommen habe, war der Standard: schlechte Radwege, nicht vernetzt, kaum lesbare Schilder. Man konnte also nicht von einem Radwegenetz sprechen. Das ist heute deutlich besser. Alle, die nicht nur Auto fahren und mit der Brille eines Autofahrers über den Radverkehr sprechen, wissen, dass das Radnetz in Baden-Württemberg deutlich besser geworden ist. Hierzu können Sie den ADFC fragen, Sie können auch jeden Radler fragen. Es ist besser geworden, aber es ist noch nicht perfekt. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Genau!) Dass es immer besser geworden ist, haben wir natürlich vielen zu verdanken. Das wollen wir schon einmal deutlich machen. Radverkehr gelingt nur im Zusammenspiel zwischen den Kommunen, dem Land und dem Bund. Das haben wir in den letzten Jahren sehr aktiv praktiziert. Deswegen gibt es sehr viel Lob für die AGFK, für Herrn Riemer, den Vorstandsvorsitzenden, und für Frau Hussinger, die von Anfang an die Geschäftsführerin war. Diese Arbeitsgemeinschaft hat zusammen mit uns, dem Landesverkehrsministerium, und mit vielen Kommunen über 15 Jahre hinweg kontinuierlich an einer Verbesserung der Radinfrastruktur, der Radpolitik gearbeitet. Ich kann Ihnen sagen: Wir haben mit den Besten zusammengearbeitet. Wir haben sie immer gefördert. Die Geschäftsstelle, angesiedelt bei der Nahverkehrsgesellschaft, wird im Übrigen über Landesmittel gefördert. Ich kann Ihnen sagen, da Sie nicht immer mit dabei sind, dass die Mitarbeitenden vom Verkehrsministerium und von der Nahverkehrsgesellschaft sehr viel Lob für die Unterstützung der AGFK bekommen haben. Danke für 15 Jahre beste Zusammenarbeit! (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Frau Kirschbaum, Sie sollten Ihr Bild von Backnang nicht für das Bild von Baden-Württemberg halten. (Heiterkeit des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE – Abg. Jonas Weber SPD: Oijoijoi!) (Minister Winfried Hermann) Nach dem, was Sie beschrieben haben – es sei nichts passiert, überall seien Lücken, keine Radwege und teure Standards usw. –, frage ich mich, ehrlich gesagt, in welchem Land Sie leben. (Zurufe der Abg. Jonas Weber SPD und Dr. Christian Jung FDP/DVP) Wir machen beides. Wir unterstützen die Kommunen bei einfachen Radwegen, wir bauen größere Radwege, wir bauen Radschnellwege. Wir machen alles. (Abg. Jonas Weber SPD: Sie machen alles richtig, klar! Es gibt keine Probleme! – Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Wir unterstützen Kommunen auch bei der Einrichtung von Mountainbikestrecken und helfen ihnen dabei. Es ist immer ein gutes Miteinander. Um es nur einmal ganz klar zu sagen: Wenn es in einer Stadt keine guten Radwege oder ein brüchiges Netz gibt, dann liegt das zuallererst in der kommunalen Verantwortung – (Abg. Jonas Weber SPD: Genau, die anderen sind schuld! Genau, großartig!) zuallererst in kommunaler Verantwortung! Viele von Ihnen sind in kommunalen Parlamenten. Dann können Sie ja davon berichten, warum es nicht geklappt hat. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Also, wenn Sie so reagieren, liegt Frau Kollegin Kirschbaum richtig! – Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) Aber Tatsache ist: 80 % aller Wege sind kommunale Wege. Wir unterstützen die Kommunen seit Langem kontinuierlich und wirklich wirkungsvoll über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Alle Kommunen, die da gut sind, die engagiert sind und die im Gemeinderat eine Mehrheit dafür haben, planen und haben auch viel hinbekommen. Glückwunsch dazu! (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Jonas Weber SPD: Eijeijei!) Gern noch ein zweites Zitat: Wir wollen besonders den Radverkehrsanteil im Land verdoppeln, ein noch fahrradfreundlicheres Mobilitätsklima schaffen, die Fahrradinfrastruktur optimieren und die Verkehrssicherheit weiter erhöhen. Wer war’s? (Zuruf des Abg. August Schuler CDU) – Tanja Gönner in Ihrem letzten Amtsjahr. – Die AGFK ist im letzten Amtsjahr von Schwarz-Gelb gegründet worden, aber passiert war noch nichts. Die Arbeit ging erst mit der Regierungsübernahme und mit meiner Verantwortung im Verkehrsministerium los. Ab da ist dann wirklich etwas geschehen. Aber die Grundlage ist dort gelegt worden. Das will ich einfach anerkennen. Man hat gesehen, dass man diesen Bereich einfach über viele Jahre vernachlässigt hat. Deswegen waren wir damals auch Schlusslicht in Deutschland. eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Inzwischen kann man sagen: Wir haben es geschafft, deutlich nach vorn zu kommen. Hermino Katzenstein hat gesagt: Wir radeln in der Spitzengruppe mit. Das kann man wirklich so sagen. Das bekomme ich auch als Feedback von meinen Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer. Für mich ist aber klar: Wir brauchen trotzdem mehr Raum, sichere Wege, durchgängige Wege, und wir brauchen weiterhin eine konsequente Umsetzung unserer Strategie. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir haben es geschafft, das Thema Fahrrad, das noch vor wenigen Jahren ein Randthema war, zu einem wichtigen Thema der Verkehrspolitik zu machen. Lieber August Schuler, man kann auch sagen: Wir haben die Fahrräder aus den Kellern geholt. Von den 84 Millionen Fahrrädern sind viele verstaubt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Quatsch!) Und wir haben es geschafft, dass einige entdeckt haben, dass sie eines haben. Vielleicht haben sich manche auch ein neues gekauft und gemerkt: Das macht Freude; damit komme ich auch schnell voran. Das Verkehrsministerium musste erst mal eine entsprechende Infrastruktur bei der Nahverkehrsgesellschaft aufbauen. Ich will nur daran erinnern: Am Anfang habe ich dafür viel Spott bekommen. Ich bin als „Fahrradminister“ beschimpft worden. Ich habe das – genauso wie übrigens viele Radlerinnen und Radler auch – immer als Lob empfunden. Inzwischen sehe ich, dass eigentlich alle dahinterstehen, dass man den Radverkehr systematisch fördern muss. Es war gut, dass wir 2016 eine Radverkehrsstrategie verabschiedet haben, die aber einen Vorlauf hatte. Wir haben mit Kommunen, mit Verbänden zusammengearbeitet. Deswegen war es eine Handlungsgrundlage nicht nur für uns, sondern auch für die Kommunen. Das hat sehr geholfen. Denn das, was es vorher gab, war Stückwerk. Man kann das heute noch in Stuttgart sehen. Man wundert sich ja oft über 200 m wunderbaren Radweg, der im Nirwana endet. Diese Art von Stückwerkpolitik haben wir beendet. Gefördert wird, wenn man einen Netzplan hat. Dann bekommt man eine Förderung. Das ist auch gut so. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Es ist ganz klar, dass die Städte und die Landkreise die Grundlage für ein gutes „Rad-LÄND“ sind. Denn sie müssen planen, sie müssen umsetzen, müssen fördern. Jetzt habe ich gehört, wir ließen die Kommunen allein, die könnten das gar nicht, wir wären bürokratisch. Ich sage: Das Gegenteil ist der Fall. Wir helfen den Kommunen bei der Planung, wir helfen den Kommunen beim Personal, wir machen Weiterbildungen. Es gibt sogar in Karlsruhe an einer Hochschule Grundlagenkurse, damit sich dort auch von den Kommunen, die keinen Radbürgermeister haben, sondern einfach einen Mitarbeiter, der auch Radverkehr macht, Beschäftigte fortbilden können, eine grundständige Ausbildung bekommen. Also, wir kümmern uns auch darum und haben alles getan, damit die Fördermöglichkeiten einfach sind und gut funktionieren. (Minister Winfried Hermann) Tatsächlich ist es ja auch so, dass seit vielen Jahren die Mittel kontinuierlich abgerufen werden. Es sind bis zu 40 Millionen € im Jahr, die aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz kommen. Die werden nicht nur für Radwege, sondern auch für Radabstellanlagen und Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Also alles, was zum Fahrrad gehört, kann aus dem GVFG-Programm des Landes gefördert werden. Das ist so einfach und so gut. Ich denke, Sie müssen sich einmal darin vertiefen, damit Sie merken, dass es einfach geht. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wahr ist: Wir haben in den vergangenen zehn Jahren etwa 800 km Radwege gebaut. Das ist ja der Autofahrerpartei AfD offensichtlich zu wenig. Das ist mir ganz neu. (Heiterkeit des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE) Deshalb bin ich gespannt auf die Anträge, die dazu noch gestellt werden. Das sind ordentlich viele Kilometer. Denn auch im Radwegeverkehr ist es schon ein Problem, dass man überall auf Engpässe in der Infrastruktur stößt, dass keine Fläche da ist, dass es Anwohner gibt, die dagegen sind. Man hat auch da Schwierigkeiten. Trotzdem ist es uns gelungen, inzwischen 700 Kommunen ins Landesnetz einzubinden, in ein Landesradnetz für den Alltagsradverkehr, nicht zum Spazierenfahren. Das war ja immer unser Ziel: dass wir die Wege umweltfreundlich verlagern für die Benutzung im Alltag – für Schülerinnen und Schüler, für Studierende, aber auch für normale Berufstätige. Wir haben inzwischen 21 touristische Fernradwege, von denen die meisten vier oder fünf Sterne haben. Der ADFC sagt uns ganz klar – man kann es auch in Broschüren und in Werbekampagnen nachlesen –, dass es wunderschöne Radwege am Bodensee, auf der Schwäbischen Alb, im Schwarzwald oder im Norden des Landes – Main-Tauber-Region – gibt. Die sind genau in diesen Regionen inzwischen auch ein wirtschaftlicher Faktor, (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Genau!) wie übrigens die Radverkehrswirtschaft auch. Wir haben vorhin von der Wirtschaft gesprochen. Radverkehr ist ein Wirtschaftsfaktor, Radverkehr ist beim Tourismus ein Faktor. Übrigens ist das auch für die Wirtschaft ein Standortfaktor. Ein Land mit guten Radwegen ist ein guter Standort für die Wirtschaft. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Immer wieder wird kritisiert, dass wir bei den Radschnellwegen zu hohe Standards hätten. Wir haben klipp und klar gesagt: Es gibt Standards, die gefördert werden, die man einhalten muss, aber wir sind flexibel, wenn es mal nicht geht. Dort geht es auch mit weniger Querschnitt und wird nach anderen Prinzipien gefördert. Aber es gibt dann halt keine Bundesförderung. Warum man das immer wieder anklagt, obwohl wir schon längst auf dem Weg der Flexibilisierung sind, kann ich leider nicht nachvollziehen. Jedenfalls haben wir einen Plan, wir machen weiter. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das analog zum Straßenbau einen Maßnahmenplan im Radverkehrsbau bis iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 2040 mit „Vordringlichem Bedarf“ und mit „Weiterem Bedarf“ entwickelt hat. Dabei sind auch viele Kilometer, die – wie ich jetzt gehört habe – bestens finanziert sind, weil ja alle der Meinung sind, man müsste mehr Geld dafür ausgeben. Dennoch wird man hier in den nächsten Haushaltsplänen nachhaken müssen, weil natürlich auch Radinfrastruktur etwas kostet. Nach unseren Vorstellungen wird das ziemlich viel sein. Es werden in den nächsten Jahren viele Hundert Millionen Euro sein, aber pro Jahr ist es natürlich ein deutlich geringerer Betrag. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir kommunale Radwege brauchen, aber auch an Landes- und Bundesstraßen, möglichst sichere, separate Radwege; denn Fahrradfahren muss sicher sein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Vorhin ist auch mal gesagt worden, dass die Zahl der Unfälle zunehme. Das stimmt so nicht, aber wir haben ein hohes Niveau von Unfallzahlen, und das, obwohl immer mehr Menschen Rad fahren. Die Zahl ist nicht ganz so hoch, trotzdem ist es eine schlechte Botschaft, dass ungefähr 50 Menschen pro Jahr beim Radfahren sterben. Das hat verschiedene Ursachen, aber es hat auch etwas mit den Wegen zu tun. Deswegen bin ich so sehr darauf aus, dass wir sichere Radwege bauen, also getrennte Radwege, und dass wir vor etwa zwei Jahren zusammen mit dem Innenministerium und zusammen mit dem Kultusministerium unsere gemeinsame Initiative MO-VERS gestartet haben, bei der wir mit den Kommunen, den Schulen, den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern gezielt zusammenarbeiten, um sichere Schulwege für den Fußund Radverkehr zu haben, und dass wir auch die Kinder ermutigen, dass sie selbstständig und selbstbewusst zur Schule kommen. Das ist ein Erfolgsprojekt und ein wichtiger Beitrag für sicheres Radfahren und auch für die Zukunft, dass die jungen Menschen Radfahrerinnen und Radfahrer werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Noch ein Wort zu den Radkoordinatoren: Die haben wir genau deshalb eingeführt, weil wir festgestellt haben, dass es Brüche zwischen verschiedenen Gemeinden oder zwischen Landkreisen gibt. Die Radkoordinatoren haben die Aufgabe, das Netz zu knüpfen. Warum schimpfen Sie dagegen, Frau Kirschbaum? Genau das Personal, das wir den Kommunen zur Verfügung stellen – (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) nicht schenken, sondern ihnen zur Verfügung stellen und die Kommunen damit fördern –, hilft bei der Lösung genau des Problems, das Sie beklagen. (Abg. Jonas Weber SPD: Ja! Aber aus der grünen Fraktion, Herr Minister!) Also, unterstützen Sie es doch und bekämpfen Sie es nicht. Zum Radverkehr gehört allerdings auch eine gute Kultur. Deswegen haben wir von Anfang an gesagt: Der Weg allein ist es nicht. Wir müssen auch eine andere Kultur haben, dass man selbstverständlich auf das Rad steigt, wie das in anderen Ländern der Fall ist, und dass man übrigens auch anständig Rad fährt – (Zuruf von der FDP/DVP: Ah, ja!) (Minister Winfried Hermann) das muss ich an dieser Stelle auch ganz klar sagen. Ich erwarte von Radelnden, dass sie auch rücksichtsvoll fahren, vor allem dann, wenn sie auf gemischten Wegen unterwegs sind, dass sie an Fußgänger, an Kinder und an andere Menschen denken, so wie ich das eigentlich von allen Verkehrsteilnehmern erwarten würde. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Andreas Kenner SPD – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Sehr gut!) Ein Erfolgsmodell im Zusammenhang mit RadKULTUR ist das auch von August Schuler erwähnte STADTRADELN. Da machen inzwischen so viele Kommunen, Landkreise, Behörden und Ministerien mit; das hätte ich nie gedacht. Man kann also fast sagen: Im Sommer ist ein Großteil des Landes mit dem Rad unterwegs und macht die Erfahrung, dass es gut im Alltag geht. Es werden immer wieder die Rekorde gebrochen; das ist wunderbar. Ich finde, das ist wirklich ein gutes Zeichen, dass es im Land eine Veränderung gegeben hat; das ist auch an den Zahlen abzulesen. Die Mobilitätsstudie in Deutschland ist ja das große Werk, und sie begleitet die Mobilität in Deutschland. 2008, also etwa zu der Zeit, als die AGFK gegründet worden ist, lag der Radverkehrsanteil in Baden-Württemberg gerade einmal bei 8 %, inzwischen sind wir bei gut 11 %; das ist schon ein Wachstum um 30 %. Aber man sieht auch: Das geht nicht so schnell, trotz vielfacher Anstrengung. Das ist natürlich noch immer eine Aufgabe, an das heranzukommen, was Tanja Gönner gefordert hat: die Verdopplung des Radverkehrs. Wir arbeiten daran und haben uns das als Ziel gesetzt, und ich halte das auch für absolut richtig. Man kann ja sehen, dass es in den Kommunen, die über viele Jahre konsequent Mehrheiten für den Ausbau der Radinfrastruktur haben – schauen Sie nach Karlsruhe, schauen Sie nach Heidelberg, schauen Sie nach Mannheim, schauen Sie nach Tübingen, nach Freiburg oder Offenburg; das sind nicht alles Universitätsstädte –, dort, wo das entschieden, vorbereitet und umgesetzt wird, auch vorangeht; da haben sie ganz andere Zahlen der Beteiligung. Was mich sehr gefreut hat – wir haben uns das Land daraufhin genauer angeschaut, wo wer wie viel Radverkehr fördert und macht –, ist, dass erstaunlicherweise zwei ländliche Regionen ausgesprochen gut abschneiden. Beispielsweise hat die Region Main-Tauber den höchsten Anteil an Förderung pro Einwohner, und der Ortenaukreis hat mit über 20 % den höchsten Anteil – im ländlichen Bereich sowieso – aller Landkreise. Man muss einfach sagen: Dort, wo man etwas tut, da geht es voran. Herzlichen Glückwunsch, machen Sie weiter! (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Mir ist wichtig – das sage ich auch gern zu den Radfahrern, sosehr wir sie unterstützen –: Ich erwarte wirklich auch von den Radfahrern, dass sie das, was sie von den Autofahrern verlangen, nämlich dass sie vorsichtig, rücksichtsvoll und umsichtig fahren, auch für sich selbst als Leitmotiv haben. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Logisch!) Das ist das Leitmotiv aller Verkehrsteilnehmenden, und das müsst ihr wirklich unterstützen. Ich muss einmal sagen: Wir eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 haben in Deutschland zum Teil eine abartige, unanständige Kultur auf den Straßen. Das muss wirklich besser werden, wir müssen wirklich umsichtiger und rücksichtsvoller werden. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Zurufe der Abg. Hermann Katzen- stein GRÜNE und Jonas Weber SPD) Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir haben den Radverkehr in den letzten 14 Jahren systematisch, strategisch gefördert und entwickelt. Wir haben zusammen mit den Kommunen, zusammen mit der AGFK viele Radwege, Radinfrastrukturen nach vorn gebracht. Wir haben die Kommunen sowie auch das Land und die Regierungspräsidien personell besser ausgestattet. Wir waren verlässliche Partner der Kommunen und die Kommunen verlässliche Partner für uns. Ich denke, man kann wirklich sagen: Ein Bereich, bei dem man sieht, dass sich richtig viel verändert hat, ist der Radverkehrsbereich. Darauf bin ich durchaus ein bisschen stolz. Es war ja nicht immer einfach, aber ich freue mich jetzt, dass es doch eine solch breite Unterstützung dafür gibt, im Radbereich, im Radsektor mehr zu tun. Ich möchte mit einem umgewandelten Zitat schließen: Mögen Sie zukünftig alle häufig das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
In der zweiten Runde erteile ich nochmals das Wort für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Klos. (Abg. Christian Gehring CDU: Ach nö! – Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) – 34 Sekunden. (Abg. Christian Gehring CDU: Eins, zwei, drei! – Gegenruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: He! Das geht aber nicht!)
Rüdiger Klos AfD
Herr Minister, es geht hier um Ihre Behauptung, Baden-Württemberg sei ein Radland. Dieses Eigenlob ist unangemessen, es hält einer Überprüfung anhand der Zahlen, Daten, Fakten nicht stand. Denn die Vergleichsgröße ist das, was ein modernes Industrieland haben sollte, und davon sind wir Lichtjahre entfernt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie sind von allem Lichtjahre entfernt, was modern ist!) Zweitens: Fahrräder waren schon immer angekommen. Schon als kleiner Zehnjähriger bin ich mit dem Fahrrad zur Schule, zum Gymnasium gefahren. Es war also immer schon angekommen. Drittens: Ein Fahrrad ist in erster Linie ein Sportgerät und soll Spaß machen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Stimmt doch gar nicht! – Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Nein! Das ist ein Verkehrsmittel!) (Rüdiger Klos) Es kann niemals den Individualverkehr, das Auto, ersetzen. (Zurufe) Und zum Schluss viertens: Finanzmittel sind ein knappes Gut. Und wie ich in meiner Rede gesagt habe, sind sie dort zu investieren, wo das Kosten-Nutzen-Verhältnis maximal ist. Das zeigen alle Studien. Das sind eben nicht die Radwege, sondern das ist die Infrastruktur: Bundesautobahnen, Landesstraßen, Kreisstraßen. (Lachen des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE) Da haben wir den größten Nutzen und Effekt, und deshalb priorisieren wir das. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Jede Stadtverwal- tung rauft sich die Haare wegen dem, was Sie sagen!) Besten Dank. (Vereinzelt Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 unserer Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Zukunft Biogas: Perspektiven für die Landwirtschaft – beantragt von der Fraktion der CDU Auch hier gibt es eine Gesamtredezeit von 50 Minuten. Jede Fraktion hat eine Redezeit von zehn Minuten zur Verfügung. Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Haser.
Raimund Haser CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg ist in vielem spitze, nicht nur, aber auch auf dem Land. Kaum ein anderes Bundesland hat eine solche Vielfalt an landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Wie das Ganze funktioniert, möchte ich Ihnen herkunftsbedingt mal an der Milchwirtschaft erläutern. Stand heute gibt es 5 000 Milchviehbetriebe, die rund 300 000 Milchkühe halten. Die Milchwirtschaft ist für 11 Milliarden € Produktionswert verantwortlich. Das sind 41,2 % der tierischen Erzeugnisse und 18,9 % aller landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Wenn die Familie Geyer-Fäßler morgens in den Stall geht und ihre 55 Milchkühe versorgt, (Zuruf: Bio!) dann geht die Biomilch nur 5 km weit entfernt in die Biokäserei Leupolz. Dort erzeugter Käse macht Eiweiß und Fett haltbar. Seit Tausenden Jahren entsteht damit ein nachhaltiges Produkt, das nicht wie z. B. Frischmilch unmittelbar verzehrt werden muss. (Beifall bei der CDU) So weit, so gut. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Da bekommt man richtig Hunger!) iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Ganz nebenbei bietet die Molkerei natürlich auch noch viele Arbeitsplätze. Von der Milchwirtschaft kann man in der Kreislaufwirtschaft und bei der Effizienz viel lernen. Um Kosten zu optimieren und um zusätzliche Erträge zu erwirtschaften, wird seit jeher jeder Halm in der Landwirtschaft zweimal umgedreht. Deswegen geht es bei Milch und Käse eben nicht nur um Milch und Käse, sondern es geht z. B. auch um Molke, ein Produkt, das man früher als Abfall weggeworfen oder den Sauen verfüttert hat. Daraus wird heute bei der Firma MILEI in Leutkirch im Allgäu hundertprozentiges Eiweiß für die Lebensmittel- und die Arzneimittelindustrie hergestellt. Selbst aus der Gülle machen wir noch etwas, nämlich Wärme und Energie. (Zuruf von der AfD: Jetzt!) Wenn wir in diesem Land nur in allem so effizient wären wie in der Landwirtschaft! (Beifall bei der CDU) Insbesondere am Schluss der Kaskade, bei der Biogastechnik, ist jedoch extrem viel in Unordnung geraten. Das Entlastungspaket der noch alten Bundesregierung unter Zustimmung der CDU im Januar war hilfreich, ist es aber nur dann, wenn man als Betreiber bereit ist, in zusätzliche Motorleistung zu investieren, und sich auf ein Mengenmodell einlässt, das wirtschaftlich wenig Spielraum lässt. Das kommt nicht auf jedem Hof infrage. Also warten viele auf ein neues Paket, und das tun wir im Land auch. Warum ist Biogas so wichtig? Biogas ist direkter Klimaschutz. Schon heute werden in Deutschland jährlich 20 Millionen t CO eingespart. Das ist so viel, wie acht Millionen Pkws jedes Jahr ausstoßen. Warum glauben wir an Biogas? Erstens, weil die Anlagen schon da sind. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2000 begann der Aufschwung der Biogasbranche. Ausgehend von 1 050 Biogasanlagen im Jahr 2000 hat sich die Anlagenzahl bis 2012 auf 7 500 versiebenfacht, und heute werden 10 000 Mal in Deutschland Güllereststoffe, landwirtschaftliche Nebenprodukte und Energiepflanzen energetisch verwertet. Diese Anlagen sind für 13 % der erneuerbaren Stromerzeugung und für 5,7 % der Bruttostromerzeugung verantwortlich. (Beifall bei der CDU) Wir sind damit nicht allein. Die anderen haben uns aber teilweise sogar schon überholt. Dänemark gilt inzwischen als Modellland für Biogas. Ende 2021 entsprach die ins Gasnetz eingespeiste Biogasmenge in Dänemark 25 % des Gasverbrauchs. Bis 2030 sollen es 75 % sein, und 2034 sollen es 100 % sein. Die Biogasbranche in Frankreich wächst dynamisch, und Italien hat mehr als 2 000 Biogasanlagen in der Po-Ebene. Warum? Weil man 2022 ein Förderprogramm gestartet hat mit 1,7 Milliarden € für neue Biomethananlagen, vor allem um Biogas ins Erdgasnetz einzuspeisen und als CNG im Verkehrssektor zu nutzen. Wie bei vielen anderen erneuerbaren Energien ist auch hier China spitze. China hat mehr als 100 000 Biogasanlagen, und in den USA verlagert sich der Biogassektor im Moment ebenfalls Richtung Natural (Raimund Haser) Gas, RNG für das Erdgasnetz als Treibstoff. Der Bundesstaat Kalifornien verlangt eine Methanemissionsreduktion aus der Viehwirtschaft von 40 % bis 2030. Das ist ein Booster für die Landwirtschaft. Sie sehen, es wird weltweit gebaut und geforscht. Das sollte auch uns in Deutschland und in Baden-Württemberg Antrieb sein. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Das ist auch deswegen wichtig, weil die technische Entwicklung nicht ausgereift ist, was viele leider glauben. Im Moment erzeugen wir in Deutschland jährlich rund 95 TWh Biogasenergie, davon gehen 85 TWh vor Ort in Strom und Wärme und im Moment nur 10 TWh Biomethan ins Netz. Moderne Biogasaufbereitung kann aber mehr. Membranverfahren, Druckwäsche oder PSA können inzwischen kostengünstiger auch in mittleren Anlagen eingesetzt werden. Biogas kann direkt in Fermenter oder in einem Speicher nebenan gespeichert werden. So fahren viele Anlagen heute auch flexibel. Sie speichern Gas und erzeugen Strom zu Bedarfsund Preisspitzen anstatt rund um die Uhr. In Baden-Württemberg machen wir das auch. Allerdings verlangt das nach einer bestimmten Größe der Anlagen. Diese Größe ist genehmigungstechnisch zu einem Monstrum herangewachsen. Angefangen bei der Störfall-Verordnung über das Immissionsrecht bis zur Dokumentation ist das für einen Betreiber, der nicht nur am Schreibtisch sitzen will, kaum mehr zumutbar. Darüber hinaus plagen die Landwirte z. B. die Gasnetzzugangsverordnung, der Maisdeckel oder die Mengendeckelung – leider auch in dem Paket, das wir im Januar im Bundestag gesehen haben. Dabei hilft uns das Biogas ja bei der Sektorenkopplung. In einer neuen Biogasanlage, kombiniert mit einem großen Wärmespeicher mit einer mehrfachen Überbauung, wird z. B. in Leutkirch im Allgäu wahlweise Wärme und/oder Strom bereitgestellt, je nachdem, wie sich die Strompreise an der Börse entwickeln. Wenige Kilometer entfernt speist eine rein auf Lebensmittelreste spezialisierte Anlage schon heute CH ins Gasnetz ein und betankt die Lkws. Auf der anderen Seite des Landkreises Ravensburg fährt der erste rein elektrische Bus mit Range Extender, der im Kreislauf zu 100 % klimaneutral, flexibel und zudem bezahlbar ist. Aber in diesem gleichen Landkreis gibt es eben auch viele Anlagenbetreiber, die um ihre Existenz fürchten, weil für sie noch keine Lösung bereit ist. Da bitten wir auch die Bundesregierung, dieses Thema in der Kraftwerksstrategie tatsächlich mit zu berücksichtigen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Was brauchen wir? Wir brauchen, um diese Methanisierung voranzutreiben, ein Bekenntnis zu unserem bestehenden Gasnetz – und nicht nur deswegen. Es mag sein, dass dort, wo Wärmeleitungen flächendeckend gebaut werden, hier und da eine Aufgabe des Netzes in einzelnen Siedlungen vonnöten ist. Ich denke, auch das ist es, was sich die MVV in Mannheim dabei gedacht hat. Aber das ist keine Blaupause fürs Land. eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Das baden-württembergische Gasnetz ist jung. Es ist eben nicht marode. Es ist weitverzweigt. Es ist ein Riesenspeicher. Es kann eben nicht nur Erdgas, sondern jede Form von CH aufnehmen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Zweitens brauchen wir einen differenzierten Blick auf die Energiequelle. Die Substrate, abgesehen von extra angebautem Mais, sind Abfallprodukte der Tierhaltung. Sie sind keine Energiepflanzen, sondern sie fallen sowieso an. Jede Tonne Gülle, die vergoren wird, ist ein doppelter Gewinn: Wir gewinnen daraus Energie und wir verhindern, dass Methan unkontrolliert in die Atmosphäre gelangt. Bei Gülle spricht man oft von Klimaschutz aus dem Kuhstall. Genau das ist es, was dort passiert. Aber seien wir ehrlich: Ein völliger Verzicht auf Kulturen wie Mais würde in Deutschland derzeit bedeuten, dass viele Biogasanlagen drastisch weniger Gas produzieren könnten. Wir haben nun einmal nicht überall genug Abfallsubstrate. Wir brauchen also einen Substratmix: so viel Gülle und Abfall wie möglich, ergänzt durch nachhaltige Anbaumasse – dort, wo es sinnvoll ist. (Beifall des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU) Nachhaltig heißt: keine Lebensmittelkonkurrenz, Förderung der Biodiversität und eine geringe Umweltbelastung. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich entschuldige mich aufrichtig für meine offensichtliche Begeisterungsfähigkeit für dieses Thema. (Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen) Sie mag aber daran liegen, dass ich in meiner unmittelbaren Nachbarschaft täglich sehe, was diese im Grunde genommen sehr einfache Technik leisten kann. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Biogas bietet Chancen auf vielen Ebenen. Wir haben in Deutschland eine einzigartige Ausgangsposition: Know-how, Anlagenbestand, Akzeptanz, Unternehmen und Umsetzung in vielen Gemeinden. Ja, wir haben – im Gegensatz zu vielen anderen Energien – eben auch die Rohstoffbasis. Es liegt an uns, diese Chancen zu ergreifen. In diesem Sinn bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. Ich bin gespannt, was Sie dazu beitragen können, und danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Behrens das Wort.
Hans-Peter Behrens GRÜNE
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Vielen Dank an die CDU-Fraktion für dieses meiner Meinung nach (Hans-Peter Behrens) sehr gute und wichtige Thema. Ich teile die Begeisterung des Kollegen, was das Thema angeht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ich möchte am Anfang noch einmal die Ausgangslage, die Herausforderung herausarbeiten. Ab dem Jahr 2000 wurden diese Anlagen gefördert, Fehlentwicklungen eingeschlossen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Ein Boom trat ab 2005 ein. Die Laufzeit – das kann man sich bei 20 Jahren Laufzeit ausrechnen – endet jetzt bei vielen Biogasanlagen; das heißt, die Landwirte stellen sich die Zukunftsfrage. Auch ganz klar: Die Rahmenbedingungen sind schwierig für den Weiterbetrieb vieler Anlagen im alten System. Aber ein Teil der Biogasanlagenbetreiber in Baden-Württemberg hat sich aufgemacht mit neuen Konzepten, bereit, nach vorn zu gehen und die Anlagen zukunftsfähig zu machen. Wir haben in Baden-Württemberg ca. 1 000 Anlagen, die im Bundesvergleich eher kleiner sind. Größtenteils erfolgt dort die Nutzung durch Kraft-Wärme-Kopplung, Verkauf des Stroms. Wir haben – der Kollege hat das Thema angesprochen – eine relativ geringe Methaneinspeisung. Aber wir müssen festhalten: Bereits jetzt ist dies ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Produktion erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg. Diesen Baustein brauchen wir weiterhin, und zwar auch und insbesondere bei der Wärme. Hierfür setzen wir uns ein. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Aber man muss natürlich festhalten: Eine reine Stromproduktion ist unwirtschaftlich und daher wenig sinnvoll. Deswegen ist die Frage: Wofür sind Biogasanlagen heute gut? Wo ist unser Ziel? Ein Ziel ist der Einsatz des so produzierten Stroms im Rahmen einer systemdienlichen Anwendung. Ich will dies erklären: Wir können Stromlücken im Netz schließen, wenn wir die Anlagen entsprechend ausbauen, und wir können uns möglicherweise den Bau neuer, fossiler Methangaskraftwerke zur Spitzenstromabdeckung sparen. Natürlich müssen wir auch die Wärme komplett nutzen; das ist heute noch nicht der Fall, ist aber nötig als Beitrag zur Wärmewende. Wir müssen die bioökonomische Nutzung der Gärprodukte vorantreiben, müssen also beispielsweise den Dünger und die Fasern herauslösen. Zudem können wir über biodiversitätsfördernde Zwischensaaten den reinen Anbau von Energiepflanzen ersetzen und gleichzeitig die Böden verbessern. Zusammengefasst: Wir, die grüne Fraktion, möchten über die Weiterentwicklung und Umrüstung solcher Anlagen deren Betrieb sichern und weiterhin ermöglichen. Welche Maßnahmen brauchen wir hierfür? Wir brauchen größere Generatoren – auch das wurde schon angesprochen –, um entsprechend zu überbauen. Wir brauchen größere Gas- und Wärmespeicher, um die Energie dann einsetzen zu können, wenn sie gebraucht wird. Wir brauchen weniger Bürokratie bei Bau und Betrieb der Anlagen, mehr und flexiblere Möglichkeiten bei den Substraten, größere Spielräume für die Nutzung landwirtschaftlicher Rest- und Abfallstoffe. iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Wo stehen wir aktuell? Vielen Dank an die CDU im Bund, dass sie gemeinsam mit der SPD und mit uns zum 31. Januar dieses Jahres einige wichtige Verbesserungen beschlossen hat. Das hilft den Landwirten schon einmal, weiterzukommen. Das Ausschreibungsvolumen wurde erhöht, ebenso wie der Flexzuschlag, und es wurden die Anschlussförderungen im Bestand verlängert. Das ist gut, aber es reicht noch nicht. Was brauchen wir im Bund? Weitere Verbesserungen bei den Ausschreibungen, Verbesserungen beim Genehmigungsrahmen, das Zulassen innovativer regionaler Konzepte. Dabei meine ich – das möchte ich auch noch kurz ansprechen – auch kleine Maßnahmen, die nur in wenigen Orten möglich sind, beispielsweise die Nutzung von Resten aus der Lederherstellung oder die Möglichkeit, Pferdemist als Input zu nehmen. Paludikulturen wären hier ein neues Thema, die Nutzung von Gemüseabfällen wie etwa in Kupferzell oder – das wurde vom Kollegen auch schon angesprochen – die Möglichkeit, den Output aus dem LNG im ÖPNV zu nutzen. Auch Torfersatz können wir in Biogasanlagen herstellen. Daneben müssen wir in der Gesetzgebung kleinere Anlagen stärker – und zwar positiv – berücksichtigen. Baden-Württemberg handelt hier im Rahmen der Umsetzung der gemeinsamen Biogasstrategie des Umweltministeriums und des MLR. Wir, der Haushaltsgesetzgeber, haben dies finanziell unterlegt. Unsere Landesregierung unterstützt Betreiber beim Umbau und trägt damit zum Fortbestand der Anlagen bei. Wir sind gemeinsam auf einem guten Weg für unsere Biogasanlagen – sinnvoll und nützlich für Natur und Umwelt, für das Klima, für die Energiewirtschaft und für die Landwirtschaft. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Rolland.
Gabriele Rolland SPD
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat, Kollege Haser und Kollege Behrens, die Energieerzeugung auf Basis von Biogas ist seit nunmehr fast 30 Jahren eigentlich eine große Erfolgsgeschichte – zugegebenermaßen natürlich mit einigem Auf und Ab. Die Vorteile liegen auch auf der Hand. Es ist ein modularer Einsatz möglich. Es ist ein guter Beitrag, insbesondere bei der sogenannten Dunkelflaute. Und wir haben mit den Biogasanlagen eine Speichermöglichkeit. Also: ein tatsächlich wertvoller Beitrag zur Versorgungssicherheit und auch zur Versorgungsverlässlichkeit innerhalb dieses Themas der Energiewende. Das passt. Es gibt aber auch Nachteile. Auch die sollte man hier der Wahrheit und der Realität halber ansprechen. Sie haben die Maisgroßkulturen angesprochen. Ja, da gibt es dann auch Konkurrenz in der Flächenbereitstellung und der Flächennutzung. Ganz ehrlich: Wir haben lieber Feldfrüchte auf der Produktionsfläche, die nachher auf dem Teller liegen und nicht im Tank oder in der Biogasanlage. (Beifall bei der SPD) (Gabriele Rolland) Meine Erfahrung in der Oberrheinebene ist, dass die großflächigen Maisanlagen, die Monokulturen, den Schädlingsbefall sehr begünstigen und dann natürlich auch recht viel Pestizide brauchen, damit die Pflanzen auch gut wachsen können. Letztlich: Artenvielfalt ist bei Monokulturen dann auch eher skeptisch zu betrachten. Auch das Landschaftsbild leidet unter solchen Monokulturen. Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass der Grünlandumbruch bis 2012 gerade in Ihrer Gegend, Herr Kollege Haser, in Oberschwaben, zugunsten der Biogasanlagen keine gute Idee war und es richtig war, dem entgegenzutreten und diesen Grünlandumbruch dieser hochwertigen Flächen auch für die landwirtschaftliche Produktion einzugrenzen. Eigentlich der größte Nachteil ist, wenn wir bei dem Beispiel der Maismonokultur bleiben: Wenn wir auf die gleiche Fläche PV-Anlagen setzen würden, hätten wir 30 % mehr Strom, keine Maschinen, die eingesetzt werden müssten, keine Düngemittel und Pestizide, und man hätte sogar die Möglichkeit der Doppelnutzung als Weide oder als Blühfläche oder als Magerrasen. Also: Deswegen gilt, was Sie beide auch eben gesagt haben, Herr Behrens und Herr Haser: Weg vom Anbau von Mais als Energiequelle hin zu Gülle, Reststoffen und Grünabfällen. Dann macht die Biogasanlage besonders viel Sinn. (Beifall bei der SPD) Die Kolleginnen und Kollegen in den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits vor einiger Zeit im Bundesrat genau diese Punkte angesprochen, die zu Recht schon im Januar von der damaligen Bundesregierung ins Laufen gebracht worden sind. Die Koalition in Berlin hat jetzt auch reagiert. Es wird auch noch mal deutlich: Vorrang sollen Gülle, Reststoffe und Grünabfälle haben. Ich hoffe darauf, dass die Streuobstwiesennutzerinnen und -nutzer kostengünstig bzw. für null Euro ihren Grünschnitt auch der Biogasanlage geben dürfen. Es soll die Flexibilität verbessert werden. Das wird der Versorgungssicherheit dienen. Ein verlässlicher Investitionsrahmen ist für jeden wichtig, der Geld in die Hand nimmt. Auch soll die Wärmenutzung Vorrang haben gegenüber der Stromnutzung, insbesondere bei Siedlungsnähe. Und die Deckelung soll überprüft werden. Also alles in allem: gute Möglichkeiten, tatsächlich den Biogasanlagen auch in unserem Land eine Perspektive zu geben. Wichtig ist aber auch, bei den guten Dingen darauf zu achten, dass die landwirtschaftliche Fläche, also die Flächennutzung, im Maß bleibt und Maß gehalten wird und dass auch die Kosteneffizienz beachtet wird. Quintessenz: Auch die Biogasanlage ist ein wichtiger Baustein, wenn sie intelligent an der richtigen Stelle eingesetzt wird. In diesem Sinn sind wir der Auffassung: Die Biogasanlagen auch bei uns in Baden-Württemberg haben Zukunft. Die Landnutzerinnen und Landnutzer haben dann auch eine Perspektive. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Heitlinger das Wort.
Georg Heitlinger FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich bei der CDU bedanken. Wir haben ja erst im Oktober letzten Jahres auf unsere Initiative hin über das Thema Biogas hier im Plenum beraten. Ich freue mich, dass wir auch heute wieder Biogas als Thema haben. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Warum haben wir Freien Demokraten und auch ich als Landwirt ein Herz für Biogas? Die Antwort ist einfach – wir haben schon viele Vorteile gehört –: Biogas ist praktisch das Schweizer Taschenmesser unter den erneuerbaren Energien, vielseitig und universell einsetzbar. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Christian Gehring CDU) Biogasanlagen sind zentral für unsere Versorgungssicherheit. Sie schaffen Arbeitsplätze und Wertschöpfung, gerade im ländlichen Raum. Biogaserzeugung ermöglicht die Nutzung von biogenen Reststoffen, steigert die Ressourceneffizienz und gestaltet die landwirtschaftliche Produktion insgesamt nachhaltiger. Über all diese Vorteile, meine Damen und Herren, sind wir uns einig. Bisher blieb die Landesregierung beim Thema Biogas kraftund tatenlos. Ihre Biogasstrategie aus dem Jahr 2023, lieber Herr Minister Hauk, lieferte keine konkreten Maßnahmen, keine wirklichen Instrumente. Sie waren sich nie zu schade, hohe Ziele zu formulieren. Die Verantwortung konnten Sie ja bequem auf den Bund schieben. Fakt ist: Ja, Biogas ist eigentlich überwiegend ein bundespolitisches Thema. Seit dem Ausfall des billigen russischen Erdgases wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine konnten wir, die FDP, im Bund einige Verbesserungen erreichen. Die Anforderungen aus dem Güllebonus wurden gelockert, das Baurecht erleichtert und die Höchstbemessungsgrenze ausgesetzt. Es gab spürbare Erleichterungen bei den Vorgaben zur Nutzung von Substraten. Auch wurden Biogasanlagen von der Stromerlösabschöpfung befreit. Die Obergrenze für die Biogasproduktion wurde ausgesetzt. Auf Bundesebene wurde also durchaus etwas erreicht. Nach dem Ende der Ampelregierung haben jedoch leider die beiden Ex-Minister Habeck und Özdemir mit dem noch eilig verabschiedeten Biomassepaket gezeigt, dass ihnen allein das Verständnis für die Schwierigkeiten der Anlagenbetreiber fehlt. Das zu geringe Ausschreibungsvolumen für 2025 und 2026 wurde erhöht und die Dauer der Anschlussförderung für Bestandsanlagen von zehn auf zwölf Jahre verlängert. Viele Biogasanlagenbetreiber können damit erst mal aufatmen. Aber gleichzeitig wurden überambitionierte Anforderungen an den Betrieb eingeführt, die für viele bestehende Anlagen schlicht nicht umsetzbar sind. Damit Biogasanlagen den erzeugten Ökostrom auch bedarfsgerecht ins Netz einspeisen können, mussten die Betreiber in der Vergangenheit sechs- bis siebenstellige Summen in die Umrüstung ihrer Anlagen investieren. Sie sind dabei den Vorstellungen und Vorgaben der Politik gefolgt. (Georg Heitlinger) Ein Großteil der deutschen Biogasanlagen wurden vor 2009 gebaut, auch hier in Baden-Württemberg. Für viele Betreiber stellt sich damit schon sehr bald die große Frage, ob sie ausreichend wirtschaftliche und rechtliche Planungssicherheit haben, um weiterzumachen. Die schon erwähnte Anschlussförderung verschiebt dieses Problem nur um zwei Jahre. Die gleichzeitige Einführung eines Maisdeckels von maximal 25 % erhöht die Unsicherheit für die Betreiber sowohl in praktischer als auch in ökonomischer Hinsicht. Frau Rolland, man braucht den Mais, um flexibel am Markt Biogas produzieren zu können. Biogene Reststoffe und Gärstoffe sind dafür fachlich-inhaltlich zu schlecht. Um schnell Biogas zu produzieren, muss man einfach Mais einsetzen. Wenn man weiß, dass mittags oder abends der Strompreis hochgeht, kann man morgens noch geschwind 3 t Mais in die Anlage schieben. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Die Gülleverwendung wäre auch nicht schlecht!) – Nein, nein, nein. – Und die Flächenkonkurrenz – das hat ja Kollegin Pfau-Weller schon gestern angemerkt – ist natürlich gegeben, aber wer in diesem Jahr Energiemais anbaut, kann ja im nächsten Jahr wieder Lebensmittel anbauen. Wenn eine Fläche mit PV belegt ist, kann man dort über Jahrzehnte hinweg keine Lebensmittel mehr anbauen. (Beifall bei der FDP/DVP) Deutschland und Baden-Württemberg sind in der Biogastechnologie noch immer international führend – im Gegensatz zu anderen Branchen. Jetzt möchte ich kurz auf das neue Landesförderprogramm „Zukunft Biogas Plus“ eingehen. Wenn man mit Praktikern darüber spricht, dann sagen die: „Das ist zwar schön geschrieben, aber das ist eigentlich nicht mal ein Tropfen auf den heißen Stein.“ Zentrale Kritikpunkte sind: Erstens: Gefördert werden nur Betreiber, die eigentlich schon weg vom Markt sind, die nämlich keine EEG-Förderung mehr bekommen. Sie sind ja schon weg. Ob die jetzt noch mal hohe sechs- und siebenstellige Beträge investieren wollen, bleibt fraglich, Förderungen von 30 % hin oder her. Dazu kommt, dass die Umstellung auf – wie gerade schon angesprochen – schwer verwertbare, vergärbare Substrate gefördert wird. Genau das macht aber den flexiblen Betrieb und Einsatz fast unmöglich. Auch kommt noch hinzu, dass die Antragszeit für das neue Landesförderprogramm sehr kurz ist. Kurz gesagt, das „Progrämmle“ wird verpuffen oder wird lediglich ein paar Wenigen helfen. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: „Das Progrämmle“!) Jetzt haben Sie doch endlich wieder die Möglichkeit, sich persönlich im Bundesrat und bei der unionsgeführten Bundesregierung konkret für allgemein wirksame Maßnahmen einzusetzen, statt wie bisher in der Fundamentalopposition zu bleiben. Ich möchte ein paar Punkte nennen: eine weitere Erhöhung des Flexibilitätszuschlags, die Einführung eines Zuschlags für alternative Substrate wie Gülle und weitere biogene Substraiode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 te. Die Umnutzung bestehender Güllebehälter als Gärproduktelager muss ermöglicht werden. Die bestehende Grenze in der Störfall-Verordnung für Biogas liegt bei 10 t, während sie bei Erdgas bei 50 t liegt. Diese Ungleichbehandlung muss beseitigt werden. (Beifall bei der FDP/DVP) Ohne anschlussfähige Lösungen besteht die reale Gefahr eines Anlagensterbens. Das müssen wir verhindern. Energie-, klima-, agrar- und inzwischen auch sicherheitspolitisch wäre das nicht akzeptabel. Ein zusätzliches Landesförderprogramm für Biogas neben EEG und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne grundsätzliche Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen ist reine Symbolpolitik. Mit den ins Schaufenster gestellten bis zu 45 % Förderung mögen Sie so manchen Laien oder Journalisten täuschen. Die Praktiker wissen: Am grundsätzlichen Problem ändert sich rein gar nichts. Wenn wir Biogas für die Erhöhung der Versorgungssicherheit nutzen und ausbauen wollen, braucht es allgemein richtige Rahmenbedingungen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Julia Goll FDP/ DVP: „Progrämmle“!)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Klecker.
Dennis Klecker AfD
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ein Land beginnt, seine eigenen Grundlagen – die sichere Energieversorgung, die heimische Landwirtschaft, die Ernährungssouveränität – zu zerstören, dann ist es Zeit für Klartext. Denn genau das geschieht derzeit in Baden-Württemberg. Die Verantwortung dafür tragen Sie, die Vertreter der ideologisch verblendeten Altparteien. (Beifall bei der AfD) Der Selbstversorgungsgrad in Baden-Württemberg liegt mit gerade einmal 52 % weit hinter dem Bundesschnitt, der bei ca. 82 % liegt. Wenn ein hoch entwickeltes Land seine Bevölkerung nicht mehr selbst ernähren kann, ist das nicht nachhaltig, sondern gefährlich. (Zuruf: Angstmache!) Dazu kommt der Entzug von immer mehr wertvollen Ackerflächen für Ihre ideologischen Freiflächenphotovoltaikpläne. Sie müssen nicht lange suchen, um Solarinvestoren zu finden, die damit werben, dass Ihre Ackerfläche mit einem Solarpark nicht nur wesentlich gewinnbringender ist, sondern auch viel weniger Arbeit macht. Unsere Landesregierung selbst fördert solche Projekte, die mit dem Ernten von Solarstrom auf Ackerflächen werben. Unter diesen Umständen ist es eigentlich ein bedauerlicher Frevel, wenn weitere wertvolle Ackerflächen für Pflanzen genutzt werden, die dann nur der Vergärung dienen. Doch anders als die sogenannten erneuerbaren Energiequellen Solar und Wind verursacht Biogas keine Lastschwankungen. Ich erinnere daran, dass die von Ihnen geliebte Windkraft laut Ihrem eigenen Ministerium nur 1 % zur gesicherten Energieversorgung beiträgt und Photovoltaik sogar 0 % gesicherten Strom (Dennis Klecker) liefert. Durch Ihren generell völlig unsinnigen Kurs, auf eine sichere Energieversorgung durch grundlastfähige und sichere Energiequellen wie Kernkraft und Kohle verzichten zu wollen, machen Sie somit Biogas zwingend notwendig. (Beifall bei der AfD) Biogas hat sich dadurch auch zu einer zusätzlichen Einnahmequelle für etliche landwirtschaftliche Betriebe entwickelt. Doch selbst dort, wo Biogas sinnvoll ist, bauen Sie Hürden auf. Landwirte dürfen nicht einspeisen, was sie erzeugen können. Anlagenbetreiber berichten von willkürlichen Leistungsgrenzen, bürokratischen Fesseln oder wirtschaftlich absurden Vorgaben wie dem Einsatz von Blühmischungen. Ich frage Sie: Wer soll unter diesen Bedingungen noch investieren? Wer betreibt Biogasanlagen, wenn er am Ende nicht einspeisen darf? (Beifall bei der AfD) Dabei wäre die Biogasnutzung durchaus vertretbar, wenn sie sich mehr auf die Nutzung organischer Abfälle, Gülle und Stallmist beschränken würde. Gerade die regionale Wertschöpfung und Nutzung vorhandener Reststoffe sind positiv zu bewerten. Erwähnt werden muss aber auch, dass Methan, das Hauptprodukt der Vergärung, ein Gas ist, das ein Treibhauspotenzial besitzt, welches 25-mal stärker wirkt als Kohlendioxid. Zudem ist die sich erhöhende Nachfrage nach Rohstoffen für Biogasanlagen der biologischen Vielfalt abträglich. Wenn beispielsweise Raps abgeerntet wird, entsteht eine Trachtlücke, in der Bestäuber wie Bienen plötzlich keine Nahrung mehr finden. Der Einsatz von Biomasse hat also auch Auswirkungen auf die Natur, die Biodiversität und die lokale Luftqualität ebenso wie die Lebensmittelproduktion. Die Bundesregierung selbst erklärte 2019, dass aus diesen Gründen die Ausweitung des Anbaus nachwachsender Rohstoffe zur Biogaserzeugung nicht in Betracht kommt. Trotzdem ist das Gegenteil passiert. Diese zunehmende Nutzung von wertvollen Anbauflächen für Biokraftstoffe kann auch zu Preissteigerungen für Lebensmittel führen. Das gab die Bundesregierung selbst so zu. Auch der Erwerb von Ackerflächen durch Investoren, besonders durch ausländische Investoren, ist kritisch zu sehen, wenn diese Flächen dann unseren Landwirten entzogen werden. Wenn immer mehr Ackerflächen der Energiegewinnung geopfert werden, womit zusätzlich ein Beitrag zu steigenden Lebensmittelpreisen geleistet wird – bei einer immer geringeren Quote der Selbstversorgung –, dann werden die Verbraucher zu den großen Verlierern. Besonders die besten Ackerflächen sollten auch künftig dem Anbau von Lebensmitteln dienen. (Beifall bei der AfD) Ich komme nun zum Fazit: Biogas ist aufgrund Ihrer ideologischen Energiewende inzwischen notwendig und in gewissem Umfang auch sinnvoll, insbesondere dann, wenn Abfälle genutzt werden. Einige Landwirte haben große Summen in Biogasanlagen investiert. Deshalb muss man die bestehenden Anlagen jetzt auch erhalten. Man sollte aber keinen weiteren Ausbau in diesem Bereich forcieren. Hürden müssen abgeeriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 baut werden, sodass die bestehenden Anlagen wirtschaftlicher betrieben werden können und zumindest langfristig auch ohne hohe Subventionen für erneuerbare Energien auskommen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Hauk. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Ich fand die Einlassungen der AfD schon bemerkenswert. Von Patriotismus keine Spur. (Lachen des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen Sie denn im Ernst nach wie vor Gas von Putin, Öl von den Scheichs oder aus Venezuela oder wo auch immer einkaufen? (Abg. Dennis Klecker AfD: Energiemix!) Wollen Sie die Wertschöpfung weiterhin im Ausland, wollen Sie weiterhin im Ausland raffinieren lassen, um dann die Energie teuer von uns zahlen zu lassen? (Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU) Es ist doch allemal besser, wir stellen die Energie selbst her, vertreiben sie selbst und haben die Wertschöpfung hier in Deutschland. Das ist doch die Zukunft. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Meine Damen und Herren, von Patriotismus ist das weit, weit weg. Sie sind keine Vaterlandsliebhaber – das muss man eindeutig sagen –; Sie sind Vaterlandsverräter. (Widerspruch bei der AfD – Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD – Unruhe) Das ist doch die Wahrheit! (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Unruhe bei der AfD) Wer das Vaterland liebt, wird alles dafür tun, Wertschöpfungsketten im Land zu halten. (Unruhe)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren aus der AfD-Fraktion, Sie haben nicht das Wort. (Zurufe von der AfD, u. a.: „Vaterlandsverräter“! – Unglaublich! – Da müssen Sie einschreiten! – Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Das lassen Sie zu?) Herr Minister Hauk hat das Wort. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Frau Präsidentin, ich bin auch in der Lage, mich durchzusetzen, auch gegen einige grölende Damen und Herren von der rechten Seite. (Zurufe von der AfD) (Minister Peter Hauk) Man muss einfach mal sagen: Wer das Vaterland liebt, ist auch daran interessiert, Wertschöpfungsketten im Land zu halten, wirtschaftliche Wertschöpfungsketten, energetische Wertschöpfungsketten – – (Abg. Carola Wolle AfD: Wer das Vaterland liebt, wählt nicht CDU! – Oh-Rufe) – Wer schreit hier? (Unruhe – Vereinzelt Lachen) Meine sehr verehrten Damen und Herren, darauf kommt es uns an. Man muss die regenerativen Energieträger alle zusammen im Kontext betrachten. Deshalb bin ich sehr dankbar, Herr Kollege Haser, dass die CDU heute das Thema Biogas in den Mittelpunkt rückt, weil es ein Element im Rahmen der regenerativen Energiequellen in Baden-Württemberg und in Deutschland ist, um auf Dauer unseren Energiebedarf sicherstellen zu können. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Umstellung ist auch notwendig. Wir sind uns alle einig, dass wir aus den fossilen Energieträgern rausmüssen. Wer rausgeht, muss aber auch die Antwort darauf geben, wie und wo er einsteigt. Dann kann man aber nicht sagen, Frau Kollegin Rolland: „Das geht aber nicht, das sind Monokulturen, das ist ganz schwierig.“ (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das stimmt doch! –
Jonas Weber SPD
War das nicht richtig, was sie gesagt hat? War das falsch?) Die Aussage zu den Monokulturen stimmt, (Abg. Jonas Weber SPD: Aha!) aber landwirtschaftliche Kulturen sind immer Monokulturen, weil landwirtschaftliche Pflanzen keine Konkurrenz vertragen. Man merkt, dass in Ihren Reihen kein aktiver Landwirt mehr sitzt. Das wissen Sie nicht. Das ist leider so. (Beifall bei der CDU – Abg. Sandro Scheer AfD: Dreifelderwirtschaft!) Das ist halt so, meine Damen und Herren. Deshalb sind landwirtschaftliche Kulturen immer Monokulturen. Baden-Württemberg zeichnet allerdings aus, dass wir keine Riesenäcker, keine Hunderte von Hektar großen Anbauflächen haben, sondern unsere Flächen relativ klein strukturiert sind und wir deshalb relativ viel Biodiversität auf unseren Fluren haben. (Zuruf von der AfD: Von Dreifelderwirtschaft haben Sie schon etwas gehört?) – Ja, die Dreifelderwirtschaft. Deshalb sind Sie mittlerweile beim Biogas auch ein wenig umgeschwenkt. Sie waren früher doch Kritiker von Biogas. Jetzt sagen Sie, wenn ich Herrn Abg. Klecker richtig verstanden habe: Ein bisschen Biogas könnten wir schon vertragen. (Abg. Dennis Klecker AfD: Wegen Ihrer Energiepo- litik bräuchten wir es!) iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Sie merken eben auch, dass Fruchtfolge – Stichwort Dreifelderwirtschaft – nicht lediglich mit Weizen funktioniert. Dazu braucht man Folgepflanzen, und dazu zählen auch Energiepflanzen. Fruchtfolge bedeutet immer nicht nur Essbares für den Teller, sondern auch Energie. Auch Futterpflanzen sind Teil der Fruchtfolge. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das ist auch ein Teil der Wahrheit. Das scheinen Sie von der SPD, die Sie blank jeglichen landwirtschaftlichen Sachverstands sind, noch nicht kapiert zu haben. (Zuruf von der SPD: Obacht, Herr Hauk!) – Das ist halt so. Sie sollten sich einfach einmal informieren, damit Sie qualifizierter mitdiskutieren können. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ha, ha!) Meine Damen und Herren, als Verfechter einer zukunftsorientierten Energiepolitik möchte ich die Bedeutung der Biogasanlagen für die Energieversorgung unterstreichen. Dies ist auch eine Frage der Entwicklung der ländlichen Räume, unserer Landwirtschaft und auch der Bioökonomie. Für viele landwirtschaftliche Betriebe sind die Biogasanlagen ein wichtiges und vor allem auch ein kluges Standbein. Ich frage mich ganz bewusst, warum wir nicht intensiver und bewusster die lokalen nachhaltigen Energien nutzen. (Unruhe) Die Landwirtschaft als Wirtschaftszweig kann nämlich beides garantieren: Energie- und Ernährungssicherheit, und das auch noch klimaneutral. Wir stehen in Deutschland und gerade auch in Baden-Württemberg vor der Herausforderung, unsere Energieversorgung zukunftsfest zu gestalten. Um das zu erreichen, müssen wir gemeinsam an einer Lösung arbeiten, wie die Potenziale von Biogas aus der Landwirtschaft bestmöglich ausgeschöpft werden können. Deshalb will ich noch einmal herzlich für diese Debatte danken. (Beifall bei der CDU und der Abg. Martina Braun GRÜNE) Die Landesregierung hat bereits im Juni 2023 mit der Biogasstrategie ein klares Bekenntnis zur Bioenergie abgelegt. Herr Kollege Heitlinger, Sie sagen, hinter der Biogasstrategie stünden keine konkreten Projekte. Die rechtlichen Rahmensetzungen in der Energiepolitik obliegen dem Bund. Das wissen Sie genauso gut wie ich. (Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP: Ja!) Es gibt aber bundesweit in keinem anderen Land als Baden-Württemberg ein einziges Projekt wie NEOBus. Dieser Bus fährt mit Biomethan, das von Kühen produziert wurde und dem dann das CO entzogen wurde. Die Schüler werden quasi mit der Kuhgülle zur Schule gebracht. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP) (Minister Peter Hauk) Das ist doch ein augenscheinliches Beispiel. Der Bus fährt klimaneutral mit einem Verbrennungsmotor. Die Umrüstungskosten sind überschaubar. Bei den Bioökonomieprojekten sind auch Nährstoffe aus Gärprojekten dabei. Auch das Silphie-Papier, das Sie bei Kaufland kaufen können – ich muss jetzt leider Schleichwerbung machen, weil es ein Unternehmen der Schwarz-Gruppe ist, das das macht –, ist ein bioökonomisches Produkt. Torfersatzprodukte aus Gärresten, Paludikulturen – all das ist Teil der Bioökonomiestrategie und der Biogasstrategie, die wir verabschiedet haben. Jetzt sagen Sie, das sei ein „Progrämmle“. Sie hätten gern Anträge stellen können, um die Programmmittel zu erhöhen. Das haben Sie aber nicht getan, Herr Kollege Heitlinger. Auch von der FDP kommt keinerlei Unterstützung. Wir sind innovativ, auf neuen Wegen unterwegs und wollen alles dafür tun, um den innovativen Charakter in Baden-Württemberg auch im Bereich der Bioökonomie und des Biogases zu behalten. Meine Damen und Herren, diese Strategie zielt darauf ab, die Zukunftsfähigkeit der Biogasbranche zu sichern und viele Potenziale für die Energiewende auszuschöpfen, auch die Wärmepotenziale. Es geht hier nicht nur um Strom. Wir fördern innovative Lösungen für eine zirkuläre Bioökonomie und setzen uns auf Bundesratsebene für wirtschaftlich gangbare Rahmenbedingungen ein, um die Zukunftsfähigkeit der Biogasbranche zu sichern und zu stärken. Ein zentraler Aspekt für die Zukunftsfähigkeit der Biogasanlagen ist die Flexibilität. Wir müssen sicherstellen, dass Biogasanlagen insbesondere bei landwirtschaftlichen Betrieben in der Lage sind, flexibel auf Schwankungen im Energiebereich zu reagieren und ihre Produktion entsprechend anzupassen. (Beifall bei der CDU) Das erfordert zum einen eine enge Abstimmung zwischen den Biogasanlagenbetreibern, den Netzbetreibern und den Kommunen, aber auch die Nutzung der Digitalisierung und der Automatisierungstechnologien. Deshalb haben wir bei der Agrarministerkonferenz in Baden-Baden im März einen Beschlussvorschlag eingebracht, der genau darauf abzielt, die Zukunftsfähigkeit der Biogasbranche zu sichern und zu stärken. Unsere Forderungen sind klar und deutlich: Die auslaufenden Vergütungen aus dem EEG für die Biogasanlagen aus den Jahren 2005 und 2006 müssen verlängert und die Reduzierung des Maisdeckels muss zurückgenommen werden. Der Maisdeckel von 25 % muss wieder etwas erhöht werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Ge- org Heitlinger FDP/DVP) Damit reden wir nicht der Vermaisung unserer Landschaft das Wort, sondern wir sagen: Der Hochproteincharakter des Maises ist prädestiniert für die Energieerzeugung. Deshalb muss Mais dort, wo es sinnvoll ist, beigefügt werden können. Vor allem haben wir hier bereits Anlagen stehen; der Kollege Haser hat zu Recht darauf hingewiesen: 1 000 Anlagen stehen in Baden-Württemberg. Der Beton ist schon verbaut, das CO ist schon längst in der Luft. Wir müssen diese Anlagen doch auch eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 nutzen und können sie nicht einfach baufällig werden lassen. Das ist doch die viel sinnvollere Alternative. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Christian Gehring CDU: Sehr richtig!) Deshalb ist es notwendig, dass die auslaufenden Vergütungen verlängert werden. Es braucht einen fairen und technologieneutralen Wettbewerb aller erneuerbaren Energieträger und -quellen. Zudem sehen wir die Notwendigkeit, eine nationale Strategie für grüne Gase zu entwickeln, die neben Wasserstoff auch alle biogenen Gase, auch gasförmige Wasserstoffderivate, umfasst. (Abg. Raimund Haser CDU: Genau!) Ich bin sehr froh, dass dieses Thema morgen auf der Tagesordnung der Energieministerkonferenz in Mecklenburg-Vorpommern steht. Ich hoffe, dass wir gemeinsam eine bundesweite Strategie für die Zukunft von Biogasanlagen entwickeln können und somit einen wichtigen Beitrag zur kräftigen Unterstützung der Landwirte in unserem Land leisten, die nicht nur für die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Produktion im Sinne der Ernährung zuständig sind, sondern deren Erzeugnisse auch Teil eines wohlabgewogenen Energiepakets sein können – und sein müssen, wenn wir es sinnvoll machen wollen. Das ist doch der entscheidende Punkt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Frank Bonath FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Verwendung von hochwertigen Biomasserohstoffen, um eine effiziente und klimafreundliche Energieproduktion zu gewährleisten. Wir müssen sicherstellen, dass diese Rohstoffe nachhaltig produziert werden und keine Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion darstellen. Das sind sie aber auch nicht, weil es im Regelfall nicht um Teller o d e r Tank, sondern um Teller u n d Tank geht. Für viele Tellerfragen ist die Tankfrage (Glocke des Präsidenten) unabdingbar notwendig, weil allein Fruchtfolgen es notwendig machen, dass nach Weizen eine andere Frucht angebaut wird.
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Hahn? Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Ja.
Martin Hahn GRÜNE
Vielen Dank, Herr Minister, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Mich interessiert – manchmal helfen auch Zahlen weiter –, für wie viel Megawatt Leistung die Förderungen von Biogasanlagen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 ausgelaufen sind oder auslaufen werden. Über welche Mengen reden wir auf der einen Seite? Ich denke, das ist ein großes Thema bei der Frage der Energiesicherheit; Sie haben es ja gerade angesprochen. Die zweite Frage, die mir in diesem Zusammenhang wichtig ist, betrifft die Flächenkonkurrenz, die schon mehrfach disku- (Martin Hahn) tiert wurde. Wie viel Hektar in Baden-Württemberg werden für die Produktion von Biogas gebunden, und wie viel Hektar werden dazu im Vergleich für die Agriphotovoltaik oder für Freiflächenphotovoltaik gebunden? Vielen Dank. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Ich kann Ihnen die genaue Zahl dazu, was ausläuft, nicht sagen. (Zuruf von der SPD: Sie sind ja tief im Thema drin! – Gegenruf des Abg. Andreas Deuschle CDU: Für die SPD reicht es noch! Das war ja mal gar nichts!) Der Peak bei den Biogasanlagen war 2005 und 2006. Demzufolge werden 2025 und 2026 ein Gutteil der größeren Anlagen entsprechend auslaufen. Aber die Zahlen liefere ich Ihnen nach. Die Frage „Agriphotovoltaik oder Biogas?“ stellt sich nicht, Herr Kollege Hahn. Denn Strom ist nicht gleich Strom. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Mir geht es um die Zah- len!) Erstens verfolgen wir mit unserer Biogasstrategie nicht primär das Ziel, dass wir Rohstoffe pflanzlichen Ursprungs einsetzen, sondern dass wir Reststoffe – wie vor allem Gülle, aber auch Gras – einsetzen. Das ist also eine Reststoffstrategie. Zweitens besteht die Notwendigkeit bei Biogasanlagen darin, dass wir die Betreiber animieren müssen, zu bauen, und zwar zu überbauen. Die brauchen weitere Generatoren und Gasspeicher, damit sie bedarfsgerecht einspeisen können. Die brauchen also insgesamt keine Volumenerhöhung, sondern einfach Überbauungsmöglichkeiten. Dafür muss der Flexzuschlag noch einmal erhöht werden. Der steht jetzt bei 100 € pro installierter Kilowattstunde und Jahr. Jetzt schauen Sie einmal, was prognostiziert die Erdgasreaktoren kosten werden, die ja erst noch gebaut werden müssen und die vielleicht in fünf oder acht Jahren in Betrieb gehen werden. Nach heutigen Schätzungen sind das 250 € pro installierter Kilowattstunde. Da ist der Flexzuschlag von 100 € überschaubar. Das muss man ganz offen sagen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das ist aber halt auch Strom, der dann zur Spitzenabdeckung dient. Der war und ist teurer und lässt sich nicht mit dem dummen Strom vergleichen, der produziert wird, wenn die Sonne scheint oder der Wind weht. (Abg. Jonas Weber SPD: „Dummer Strom“?) Das ist eine ganz andere Qualität an Strom, und dieser wird nach wie vor teurer sein. Bei diesem Vergleich ist einfach augenfällig, dass wir hier noch einmal nachlegen müssen. Die Erhöhung des Flexzuschlags war richtig, aber ist noch zu wenig. Da müssen wir vor allem in Konkurrenz zum fossilen Erdgas noch ein bisschen nachlegen. Da muss Biogas eine Alternative sein. iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Ich bin davon überzeugt: Wenn wir die Ausbauziele konsequent umsetzen, können wir von den prognostizierten zehn Erdgasreaktoren, die wir brauchten, um die Resilienz im Stromnetz herzustellen, garantiert auf zwei verzichten – und vor allem erreichen wir das schon nach zwei, drei Jahren, weil die Überbauung schnell geht. Das ist der ganz entscheidende Punkt. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Entscheidend ist die Bundesministerin!) – Auch die Frau Bundesministerin. Die Frau Bundesministerin weiß das bereits. Bundesminister Habeck hatte dazu ja keine großartigen Ideen. Das muss man schon sagen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP) In einem letzten Aufbäumen und mit Zustimmung der Union hat er dann im Januar noch das Biomassepaket auf den Weg gebracht. Das war sein Beitrag zum Thema Biogas. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Was hat er denn drei Jahre gemacht, außer die Wirtschaft an die Wand zu fahren?) Das war also sehr überschaubar, muss man wirklich sagen. Meine Damen und Herren, der Landwirtschaft gelingt es, diese Balance zwischen Teller und Tank herzustellen. Da braucht man sich keine Sorgen zu machen. Im Rahmen der Biogasstrategie haben wir das Programm „Zukunft Biogas Plus“ ins Leben gerufen. Das Programm fördert gezielt die Flexibilisierung von Biogasanlagen, aber auch den Einsatz nachhaltiger Rohstoffe, um so die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Anlagen zu steigern. Das Programm unterstützt u. a. die Modernisierung der Bestandsanlagen, die Umstellung auf innovative Verfahren und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Jetzt sagen Sie, Herr Kollege Heitlinger, das sei ein Programm von gestern, weil es die alten Anlagen fördert. Ich sage: Ja, natürlich. Ich will doch diejenigen animieren, die schon gebaut haben. Ich weiß nicht, warum das nicht in Ihren Kopf geht. Die Investitionen sind schon da. Der Beton ist verbaut. Das CO ist schon in der Atmosphäre. Diese Anlagen muss man doch ertüchtigen. Die sind noch nicht baufällig. Die kann man in den nächsten 20 Jahren weiterhin nutzen. Es wäre ja ökonomischer und ökologischer Unsinn, dies nicht zu machen. Dies genau adressiert dieses Programm. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Aber es sind auch weitere bundespolitische Maßnahmen notwendig, die der Bund jetzt zügig umsetzen wird; davon bin ich überzeugt. Die Themen Überbauung und „Erhöhung der Flexprämie“ habe ich bereits genannt. Dann kommt das Thema Gärproduktelagerung und die AwSV. Da besteht die Möglichkeit, bestehende Güllebehälter als Gärproduktelager zu nutzen. (Abg. Raimund Haser CDU: Richtig!) (Minister Peter Hauk) Das sollte ermöglicht werden, solange die Einsatzstoffe landwirtschaftlicher Natur sind. Das würde nicht nur den Landwirten helfen, ihre Strukturen effizienter zu nutzen, sondern auch zur Umweltschonung durch bessere Lagerungsbedingungen für Gärprodukte beitragen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Raimund Haser CDU: Sehr richtig!) Zum Weiteren müssen wir dringend das Abfallrecht so ändern, dass wir die Abfälle – das beginnt bei Lebensmittelabfällen, das beginnt bei dem Grünschnitt an den Straßen durch die Straßenmeistereien – auch unproblematisch in Biogasanlagen verwenden können und diese dann nicht dem Abfallrecht unterliegen. Da gibt es eine rein künstliche rechtliche Trennung, die von uns vor 20 Jahren eingeführt worden ist und nirgendwo mehr irgendeine Rechtfertigung hat; das muss dringend geändert werden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir brauchen eine Vereinfachung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Das aufwendige Zertifizierungsverfahren sollte vereinfacht werden, indem die Grenze von 2 MW Feuerungsleistung auf 2 MW Bemessungsleistung umgestellt wird. Die Anpassung wird es kleineren Anlagen erleichtern, auch die Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen. Dann ist das Thema Störfall-Verordnung der 12. BImSchV zu sehen. Die bestehende Ungleichbehandlung zwischen Erdgas und Biogas in Bezug auf die Störfallgrenzen ist nicht nachvollziehbar. (Abg. Raimund Haser CDU: So ist es!) Für Erdgas gibt es eine Grenze von 50 t, für Biogas eine Grenze von 10 t. Warum? CH ist CH , meine sehr verehrten Da-4 4 men und Herren. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, weshalb es da unterschiedliche Bemessungsgrenzen in der Störfall-Verordnung gibt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen und der FDP/DVP) Es ist aber dringend notwendig, diese Grenze zu beseitigen, damit wir eine Regulierung für beide Energieträger gewährleisten können. Es ist höchste Zeit, dass der Bund diese Veränderungen durchsetzt und die Zukunft der Biogasbranche sichert. Gleichzeitig kann so ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele geleistet werden. Ich habe letztens bei einem Genehmigungsverfahren, bei dem ich mich im Zuge einer Ertüchtigung einer Biogasanlage angemeldet habe, auch Erstaunliches festgestellt: Es gibt technische Anleitungen. Es gibt Erlasse des Bundes, die die Behörden binden – im Regelfall für größere Anlagen. Die Behörden vor Ort wenden diese aber auch für kleinere Anlagen an nach dem Motto „Sicher ist sicher“. Auch das muss durchforstet werden und auch da muss entbürokratisiert werden, damit wir einfach wieder einiges vom Kopf auf die Füße stellen und das Genehmigungsprozedere deutlich erleichtern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Meine sehr verehrten Damen und Herren, Landwirtschaft und Biogas gehen Hand in Hand. Es macht einfach Sinn, die Anlagen im Land zu sichern und auszubauen. Das stärkt die Landwirte, das stärkt die Landwirtschaft, das stellt unseren Energiemix breiter auf, das stärkt unseren ländlichen Raum. Daher müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern an Lösungen arbeiten, um die Zukunftsfähigkeit von Biogasanlagen zu sichern. Wir müssen aber auch den Dialog mit den Kommunen und der Landwirtschaft weiterhin suchen, um sicherzustellen, dass Biogasanlagen so gesteuert werden, dass sie genau dann Energie produzieren, wenn diese am meisten gebraucht wird. Wir brauchen aber auch ein unbedingtes Prä bei der Verlängerung der Anlagen, die Wärme produzieren und in Wärmenetze eingebunden sind. Warum? Weil wir im Wärmesektor noch relativ blank sind, was die erneuerbaren Energien angeht. Deshalb müssen die Biogasanlagen, die schon heute in Wärmenetze eingebunden sind, auch bei der Verlängerung und der Zuteilung entsprechender EEG-Zuschläge ein absolutes Prä erhalten. Ich bitte Sie daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, uns auch weiterhin bei unseren Bemühungen zur Nutzung der Bioenergie, zur Nutzung des Biogases zu unterstützen. Biogas ist ein Tausendsassa, und wir machen noch zu wenig daraus. Wir brauchen den Ansporn und den Drive, noch viel mehr daraus zu machen – im Interesse unserer Landwirtschaft, im Interesse unserer Landeskultur und auch, meine Damen und Herren von der AfD, im Interesse unseres Vaterlands. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf von der AfD: Entschuldigen sollten Sie sich trotzdem!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, wir kommen zur zweiten Runde. Wir fahren in der Reihenfolge fort. Zunächst hat sich für die Fraktion GRÜNE die Kollegin Martina Braun gemeldet. Bitte sehr.
Martina Braun GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als praktizierende Landwirtin freue ich mich über die heutige Debatte zum Thema „Zukunft Biogas: Perspektiven für die Landwirtschaft“. Landwirtinnen und Landwirte sind schon seit Langem auch Energiewirte. Mit Photovoltaikanlagen und auch Biogasanlagen, die sie betreiben, tragen sie in wesentlichen Teilen zur Energiewende bei. Biogas ist ein wichtiger Baustein bei der Energiewende; das wurde jetzt schon mehrfach angesprochen. Biogas ist speicherbar, flexibel, kann Wärme und Strom liefern. Ursprünglich – ich erinnere mich an die Zeiten der ersten Biogasanlagen – wurden ausschließlich Mist und Gülle vergast und die Anlagen damit betrieben. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) (Martina Braun) Das hat sich erst im Laufe der Zeit verändert, weil man auch andere Rahmenbedingungen geschaffen hat. Die Fehlentwicklungen wurden schon angesprochen. Ich denke, es ist entscheidend, dass wir immer hinschauen, auf welche Art und Weise die Biogaserzeugung stattfindet. Der Herr Minister hat auch schon die Komplexität dieses Themas eindrücklich wiedergegeben und dargestellt, wie viele Gesetzesvorschriften und sonstige Vorgaben beachtet werden müssen. Ich möchte noch mal auf die Monokulturen von Energiepflanzen eingehen. (Abg. Jonas Weber SPD: Aha! – Abg. Gabriele Rol- land SPD: Jetzt muss der Minister aber zuhören!) Diese treiben nämlich auch die Pachtpreise, und sie verdrängen eigentlich genau das, was wir gleichzeitig brauchen: Wir brauchen nämlich fruchtbare Böden, vielfältige Kulturen und Lebensräume für Insekten und Kleingetier. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Abg. Jonas Weber SPD: Hört, hört!) Ich komme aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis, einer landwirtschaftlich geprägten Region mit vielen engagierten Betrieben. Dort gibt es schon seit Langem Biogasanlagen, die zeigen, wie es anders geht. Sie nutzen Gülle, Mist und Zwischenfrüchte, also das, was ohnehin anfällt – keine Flächenkonkurrenz, sondern echte Kreislaufwirtschaft. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Diese Anlagen – das wurde auch schon gesagt – liefern nicht nur Strom, sondern sie liefern auch Wärme in die Nahwärmenetze vor Ort. Die Förderung genau dieser Anlagen findet auch in der Bioökonomie- und Biogasstrategie des Landes, die vom Umweltministerium zusammen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum erstellt wurde, Platz, und das ist auch richtig so. Das Ziel ist nämlich eine regionale, nachhaltige Biogasnutzung, die die Wertschöpfung im Ort hält und das Klima schützt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Damit das gelingt, brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen – es wurde jetzt schon mehrfach angesprochen, was dort alles mit reinspielt, welche Gesetze, welche Förderungen –, und wir brauchen Förderprogramme, die die Vielfalt belohnen, die auch klare Anreize für die Verwertung von Reststoffen liefern. Das ist ganz entscheidend. Alternative Gärprodukte brauchen wirtschaftlich tragfähige Perspektiven. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Nicht zuletzt brauchen wir eine Flächenpolitik, die die Ernährungssicherung konsequent in den Mittelpunkt stellt. Denn Biogas soll die Landwirtschaft ergänzen und nicht ersetzen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf von den Grünen: Bravo! – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Deshalb – auch das wurde mehrfach angesprochen – wollen und müssen wir vorhandene Anlagen in Betrieb halten. Jetzt möchte ich noch einmal auf den Einkommensmix der Landwirtinnen und Landwirte kommen. Heute kamen die neuen Zahlen. In Baden-Württemberg haben die Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Wirtschaftsjahr wesentlich weniger Betriebsgewinn gehabt. Sie sind darauf angewiesen, dass es einen Einkommensmix gibt. Der Wärme- und Stromverkauf bei Biogasanlagenbetreibern kann dem Betriebseinkommen durchaus zuträglich sein. (Beifall des Abg. Andreas Deuschle CDU) Wir Grünen sind für eine verantwortungsvolle Agrarpolitik, die Ernährungssicherheit, Klimaschutz und Biodiversität gemeinsam denkt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir stehen an der Seite der Betriebe, die genau diesen Weg der Energiewende schon heute gehen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren in der zweiten Runde fort. Für die SPD-Fraktion hat sich der Kollege Weber – sehe ich das richtig? – gemeldet. – Bitte sehr, Herr Kollege Weber.
Jonas Weber SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis ich im Landtag den Reden von Peter Hauk zugehört habe, hatte ich immer gedacht, dass Märchen mit dem Namen „Peter“ nur bei „Peterchens Mondfahrt“ vorkommen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: „Peter und der Wolf“!) Aber Sie, Herr Hauk, erzählen uns hier immer wieder neue Märchen, (Beifall des Abg. Sandro Scheer AfD) sei es zur Landwirtschaft oder sei es zur Energiepolitik. Ich finde aber wirklich faszinierend, welchen Auftritt Sie gerade hingelegt haben. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja, der war gut!) Sie sprechen hier Teilen des Hauses die Kompetenz ab und behaupten, die SPD-Fraktion – die Kollegin Rolland – hätte zum Thema Landwirtschaft etwas Falsches gesagt, wir hätten ja keine Landwirtin oder keinen Landwirt in unseren Reihen. Dann kommt die aktive Landwirtin Martina Braun von den Grünen und widerlegt Sie. Sie als Landwirtschaftsminister haben offensichtlich Ihr Fachgebiet nicht begriffen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP) Jetzt haben Sie ja trefflich versucht, sich hier mit einem energiegeladenen Auftritt – ich weiß nicht, woher Sie die Energie haben – (Abg. Christian Gehring CDU: Biogas!) (Jonas Weber) als Energieexperte zu präsentieren. Ich schaue mir aber mal an, was der Energieexperte Peter Hauk in den letzten Jahren alles erzählt hat: Sie haben sich 2018, 2021 mit aller Kraft – mit wirklich aller Kraft – gegen Windräder gestemmt. Neuerdings beschweren Sie sich, dass es da zu wenige Baugenehmigungen gibt. Entscheiden Sie sich doch mal: Entweder sind Sie gegen Windräder oder für Windräder. (Beifall bei der SPD – Abg. Miguel Klauß AfD: Er ist von der CDU! Er hat kein Rückgrat!) Es geht gerade so weiter: In Ihrer Rede vorhin haben Sie von „dummem Strom“ gesprochen. Das ist der Fachbegriff z. B. für Stand-by-Betriebe. Sie beziehen es hier aber auf PV-Anlagen. Fragen Sie doch mal den Energieexperten Ihrer Partei, Andreas Jung, was er heute Morgen im SWR über PV-Anlagen gesagt hat. Er hat gesagt: Das ist guter Strom, wir brauchen mehr davon. (Beifall bei der SPD) Sie sind ja auch Gasexperte, Sie sind nicht nur Energieexperte – das weiß ich. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Schimpfen ist keine Expertise!) Ich will aber daran erinnern, was Sie Anfang 2022 – – Ja, das tut weh, ich weiß. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Schimpfen ist keine Expertise! – Gegenruf des Abg. Andreas Deuschle CDU: Er weiß es und alle anderen nicht!) – Doch, doch. Ich erzähle ja nur, was Peter Hauk sagt. Das ist ja das Problem, Herr Dörflinger. Ich erzähle Ihnen ja gerade, was Ihr Minister sagt. Das ist Ihr Problem. Das verstehe ich schon. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Nein, das ist kein Pro- blem! Wir sind froh, dass wir ihn haben!) 2022 im Frühjahr haben Sie, Herr Minister, sofort gesagt: „Boykott von russischem Gas!“ Sie haben noch einen draufgesetzt: „Man kann auch bei 15 Grad zu Hause sitzen.“ (Zuruf von der AfD: Zwei Pullover!) Wenn der Energieexperte Peter Hauk damals zum Zug gekommen wäre, dann wären wir in die größte Wirtschaftskrise der Bundesrepublik Deutschland gestürzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Ihre Expertise reicht vielleicht bis zum Tellerrand, aber nicht darüber hinaus. Sie stehen dann hier hin und sagen, Sie machten jetzt eine Bundesratsinitiative zum Thema Biogas. Ich habe mir die Bundesratsinitiativen seit 2021 angeschaut. Das kann man auf der Seite des Staatsministeriums nachschauen. Es gibt seit 2021 von Ihnen keine einzige Bundesratsinitiative dazu – keine einzige, Herr Hauk. (Beifall bei der SPD – Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Jetzt hätten Sie sogar Bundesratsinitiativen beitreten können: Oktober 2024 Niedersachsen, Anfang dieses Jahres Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Sie sind nicht beigetreten, weil Sie es hier einfach mit markigen Worten machen wollen, weil Sie das Problem nicht lösen wollen. Große Sprüche, große PMs, nichts dahinter – das braucht dieses Land nicht, das braucht die Energiepolitik in diesem Land nicht. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Georg Heitlin- ger FDP/DVP und Sandro Scheer AfD – Abg. Sand- ro Scheer AfD: Bravo!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Als nächste Fraktion ist die FDP/DVP-Fraktion an der Reihe. Diese hat noch eine Redezeit von knapp drei Minuten. – Herr Abg. Heitlinger, bitte sehr, Sie haben das Wort. (Zuruf von der AfD: Jetzt loben Sie mal Ihren Minis- ter!)
Georg Heitlinger FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich bin schon erstaunt, wie schlecht teilweise gerade die AfD in den Themen drin ist. (Zuruf von der AfD: Was?) Die fachliche Tiefe fehlt. Das ist im Agrarausschuss teilweise unerträglich, welche Anträge ihr stellt. Aber das war heute wieder wirklich unterirdisch, Herr Klecker. Sie beschweren sich darüber, dass der Raps gedroschen wird und die arme Biene nichts mehr zu essen hat. Ja, soll ich als Landwirt den Raps drei Jahre stehen lassen? (Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen) Ich baue den Raps doch an, damit er gedroschen wird und damit man Öl daraus machen kann. Also, das ist doch Quatsch. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP, den Grü- nen, der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Mi- chael Preusch CDU) Dann beschweren Sie sich über die Dreifelderwirtschaft. Schauen Sie doch mal nach! Wir Landwirte haben eine Fünffelderwirtschaft, keine Dreifelderwirtschaft. Das ist doch alles alter Quatsch. Mann, Mann, Mann. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP, den Grü- nen, der CDU und der SPD) Was soll das? – Das Nächste: Investoren-Heuschrecken, die Äcker kaufen in Baden-Württemberg. Das geht doch gar nicht! Sobald ein Acker über 1 ha groß ist, kann doch ein Privater oder ein Investor diesen gar nicht kaufen. Das könnte ich als Landwirt oder Martina Braun. Aber Sie können den gar nicht kaufen, weil Sie kein Landwirt sind. Das geht nicht; Sie können nicht 100 ha Acker in Baden-Württemberg kaufen. Das stimmt einfach nicht. Mann! (Beifall bei der FDP/DVP und den Grünen sowie Ab- geordneten der CDU und der SPD) Es ist doch wahr. Das ist doch auch im Ausschuss die ganze Zeit so. Ihr babbelt immer bloß dummes Zeug. (Georg Heitlinger) (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Daniel Le- de Abal GRÜNE: Die Lehrstunde kostet aber! – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Entschuldigung. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die Lehrstunde kostet aber!) – Sie kostet Zeit, ja. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Du musst nachher ein Kässle aufstellen, da muss jeder von denen 5 € reinwerfen!) Ich habe noch eine Minute, oje. (Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abg. Heitlinger, fahren Sie bitte fort.
Georg Heitlinger FDP
Danke, danke. – Herr Minister, ich bleibe dabei: Es ist ein Progrämmle. Ich habe mir die Titelgruppe 74 noch einmal angeschaut; sie ist mit 10 Millionen € hinterlegt, maximal 1,2 Millionen € pro Betrieb oder pro Maßnahme. Bei diesen 10 Millionen € ist Ihr „Kuh-Bus“, den Sie vorhin so prominent erwähnt haben, schon mit dabei. Das ist ein Landesprogrämmle, das ist Schaufensterpolitik. Ich war schon erstaunt, Martina Braun, dass jetzt auf einmal die Ernährungssicherheit wieder im Vordergrund steht und die Freiflächenphotovoltaik. Die Landwirtschaftsminister – – (Abg. Martina Braun GRÜNE: Nö! Ich habe nichts von Freiflächenanlagen gesagt! Nur von PV-Anlagen! Das ist etwas anderes!) – Hast du gar nicht erwähnt? PV-Anlagen, genau. – Freiflächenphotovoltaik auf 80er-Böden wird in Baden-Württemberg erlaubt. (Zuruf des Abg. Martin Hahn GRÜNE – Unruhe) Das steht in starker Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion. Das kann nicht sein. Wir haben vor zwei Jahren hier den Antrag eingebracht, dies auf Flächen unterhalb einer bestimmten Bodenpunkthöchstzahl zu begrenzen, damit die guten Ackerböden nicht – wie in anderen Bundesländern, z. B. in Sachsen oder in Hessen – mit PV belegt werden dürfen. Das wurde abgelehnt, und heute sprecht ihr von Ernährungssicherheit. Das ist nicht in Ordnung. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Als Nächster spricht jetzt Herr Abg. Klecker für die AfD-Fraktion.
Dennis Klecker AfD
Herr Minister, Sie haben uns hier soeben als „Vaterlandsverräter“ bezeichnet. Dies ist an Unverschämtheit und Lächerlichkeit nicht zu überbieten. iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 (Beifall bei der AfD) Die größten Vaterlandsverräter dieses Landes sind nämlich Sie von der CDU und nicht die AfD. (Beifall bei der AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, genau! – Zuruf von der AfD: Jawohl!) Sie haben unter Merkel beschlossen, die sichere Energieversorgung dieses Landes abzuschalten, Kohle- und Kernkraft abzustellen. Damit zerstören Sie unsere Wirtschaft und tragen dazu bei, dass die Betriebe, vor allem die Wirtschaft, die energieintensiven Betriebe (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie sind der Land- wirtschaftsexperte, oder?) insolvent gehen oder ins Ausland abwandern. Sie verteuern auch noch den Strompreis für die Verbraucher dieses Landes. Das ist Vaterlandsverrat, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Abg. Carola Wolle AfD: Bra- vo!) Ebenso zerstören Sie mit Ihrer Windkraft in den Wäldern dort die Flora und Fauna. Auch das ist Vaterlandsverrat. (Zuruf von der AfD: Jawohl! – Unruhe) Die von Ihnen unter Merkel forcierte Massenmigration von Attentätern, Vergewaltigern und Straftätern in unser Land, (Widerspruch bei den Grünen – Unruhe) die selbst nach Verübung von Straftaten nicht ausgewiesen und abgeschoben werden, (Lebhafte Unruhe – Abg. Dr. Michael Preusch CDU: Und deshalb stehen Sie im Verfassungsschutzbericht!) das ist Vaterlandsverrat. (Beifall bei der AfD – Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) Aber die Bürgerinnen und Bürger können sich ihr eigenes Bild machen, wer hier in diesem Land die Vaterlandsverräter sind. Das werden sie bei den nächsten Wahlen auch zeigen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Warum hat er jetzt nichts zur Landwirtschaft ge- sagt? – Zuruf des Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Eine Minute Redezeit verbleibt noch bei der CDU-Fraktion. Herr Kollege Haser wollte noch ergänzen. Bitte sehr.
Raimund Haser CDU
Ich möchte mich noch einmal melden. – Lieber Kollege Jonas Weber, es hat alles auch seine Grenzen. (Abg. Jonas Weber SPD: Ja!) Als Vertreter der SPD, die Teil der letzten Bundesregierung gewesen ist, die in die Geschichte eingehen wird als die Bun- (Raimund Haser) desregierung, die wie keine zuvor gegen Biomasse- und Biogasnutzung vorgegangen ist, und zwar nicht seitens des Landwirtschaftsministeriums oder des Wirtschafts- und Energieministeriums, sondern insbesondere seitens des Umweltministeriums, was auf einer gewissen Tradition fußt – von Anfang an nämlich hat dies das Bundesumweltministerium getan, das ja für genau die Themen zuständig ist, die der Minister vorhin genannt hat, nämlich Abfallregelung, Bundes-Immissionsschutzverordnung, die Frage, wie viel Gas man überhaupt speichern darf –, kann man nicht dem Landwirtschaftsminister vorwerfen, dass er an Regeln scheitert, die im Bund gemacht werden. In einer Koalition ist es nun einmal nicht üblich, Bundesratsinitiativen aus den Reihen der Opposition zu unterstützen. Das ist Ihnen sicher auch klar. Man kann also alles sagen, muss aber manchmal eben auch auf den Ton achten, Herr Weber. (Beifall bei der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist diese Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur flächendeckenden Etablierung mobiler Gemeindeschwesternplus in Baden-Württemberg – Drucksache 17/8668 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Florian Wahl.
Florian Wahl SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Über 770 000 Menschen in Baden-Württemberg sind über 80 Jahre alt. Viele von uns kennen das Thema mit Blick auf ihre Eltern oder Großeltern: Die Menschen werden älter, und sie kommen einmal an eine Grenze in ihrem aktiven Ruhestand. Dann steht man vor der Frage – und muss sich hierüber Gedanken machen –, wie das Leben weitergeht. Brauche ich Unterstützung, etwa im Haushalt? Ist es gut, wenn ich weiterhin in der bisherigen Wohnung bleibe, und muss ich in meinem Zuhause an einen Umbau denken? Wie erhalte ich meine Gesundheit trotz altersbedingter Einschränkungen? Habe ich alles für den Fall festgelegt, dass ich irgendwann nicht mehr über mich selbst entscheiden kann? Wie erhalte ich meine sozialen Kontakte, finde neue Kontakte und gerate nicht in den Sog von Einsamkeit? Es gibt viele Menschen im ganzen Land – wir alle kennen sie und wir haben sie in dieser Debatte vor Augen –, die in ein Fitnessstudio gehen, um dort zu trainieren und dadurch ihre Gesundheit zu erhalten. Das sind Menschen, die sich um alles gekümmert haben, die an all dem arbeiten, die in die Volkshochschule gehen und dort Kurse zur Sturzprophylaxe machen, die ihr Reihenhaus eventuell schon umgebaut haben, damit sie dort auch weiterhin gut leben können, oder die ihr eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Haus sogar schon aufgegeben haben, um eine kleinere, barrierefreie Wohnung zu beziehen. Sie haben eine Patientenverfügung gemacht und auch testamentarisch alles geregelt. Aber es gibt in diesem Land auch viel zu viele ältere Menschen, denen die Herausforderungen des hohen Alters nicht bewusst sind, die eine möglicherweise schmerzliche Befassung damit hinausschieben. Und es gibt Menschen, die Hilfe brauchen, aber nicht wissen, wie sie diese bekommen können. Viel zu oft werden in diesem Land Unterstützungs- und Pflegeangebote erst viel zu spät in Anspruch genommen. Viel zu viele Menschen kämpfen sich viel zu lange allein durch ihren Alltag, oft ohne Familie vor Ort, weil die Kinder oder Enkel ganz woanders wohnen. Einsamkeit greift in der heutigen Zeit immer mehr um sich und wird zu einem Megathema. Viel zu oft hören wir Erzählungen wie diese – und wir kennen es häufig auch direkt aus unserem privaten, persönlichen Umfeld –: Oberschenkelhalsbruch, Krankenhaus, Kurzzeitpflege und dann ins Pflegeheim – alles innerhalb weniger Wochen. Die Gründe sind, dass keine geeigneten Unterstützungssysteme da sind, die Wohnung nicht barrierefrei ist und – dies vor allem – niemand auf einen solchen Fall vorbereitet ist. Ich hatte es anfangs schon gesagt: 770 000 Menschen in Baden-Württemberg sind über 80 Jahre alt, und ihre Zahl steigt. Wir wissen doch alle, was dies für unser Pflegesystem bedeutet. Auch um dieses zu entlasten, wollen und müssen wir alte Menschen verstärkt zu einer größeren und länger anhaltenden Selbstständigkeit ermächtigen. Da reichen vereinzelte Modellprojekte nicht aus; da helfen kommunale Initiativen nicht. Es braucht ein landesweites, flächendeckendes, strukturiertes Angebot. Deswegen legen wir heute den Gesetzentwurf zur Einführung der Gemeindeschwesterplus für Baden-Württemberg vor. (Beifall bei der SPD) Minister Lucha redet seit 15 Jahren – auf jeden Fall sind es die 15 Jahre, die ich miterleben durfte, konnte, musste – (Heiterkeit des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) von der Caring Community, ohne dass er in dieser Zeit irgendetwas strukturell getan hätte, um dieses Ziel zu erreichen. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Das stimmt doch jetzt nicht!) – Man kann ehrlich gesagt, Kollegin Krebs, seine Amtszeit wie folgt zusammenfassen: außer Modellprojekten nichts gewesen. (Beifall bei der SPD) Für eine Partei, die sich das Thema Nachhaltigkeit auf die Fahne schreibt, ist das ziemlich krass. Denn in der Sozialpolitik gibt es finanziell gesehen nichts Unnachhaltigeres als Modellprojekte. Wenn Sie heute eventuell auf die Idee kämen, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen und mit uns in die Beratungen zu gehen, könnten wir auf den letzten Metern des Ministers diese traurige Scharte gerade noch auswetzen. (Beifall bei der SPD) (Florian Wahl) Was will unser Gesetzentwurf? Die Älteren werden sich erinnern – zumindest die, die älter sind als ich –: (Heiterkeit des Abg. Daniel Born SPD) Früher kamen Gemeindeschwestern zu Kranken und Pflegebedürftigen nach Hause, brachten Medikamente, wechselten Verbände und schauten nach dem Rechten. Mit unserem Gesetzentwurf werden wir den Geist dieser Gemeindeschwester wiederbeleben und mit einem Plus ergänzen. Mit der Gemeindeschwesterplus soll es künftig flächendeckend ein präventives Beratungsangebot für Senioren ab 80 Jahren geben. Sie besucht und berät Hochbetagte, bevor akuter Hilfebedarf entsteht. Die Aufgaben umfassen nicht wie einst Pflege und hauswirtschaftliche Leistungen. Dafür haben wir andere Angebote. Vielmehr soll darüber gesprochen und ermittelt werden, wo Hilfe notwendig ist. Zentrale Themen sind die gesundheitliche und hauswirtschaftliche Versorgung, die Wohnsituation, die Mobilität und soziale Kontakte. Besteht Bedarf, schaut die Gemeindeschwesterplus, wie und wo Unterstützung organisiert werden kann. Das Angebot ist für die Betroffenen kostenfrei und soll bei den Betroffenen erfolgen. Das Land soll 75 % der Kosten übernehmen, den jeweiligen Rest die Kommunen. Das ist, denke ich, gerade für den flächendeckenden Aufbau ein wirklich starkes Bekenntnis und Angebot an die Kommunen hier im Land. (Beifall bei der SPD) Mir ist da auch wichtig, zu sagen: Es ist präventiv. Ich hatte nämlich zum Thema Prävention mit einer solchen Gemeindeschwesterplus gesprochen – die heißt ja in Baden-Württemberg noch nicht so, aber es gibt kommunale Projekte, wo sie arbeiten –, und sie sagte: „Ja, wir machen präventive Hausbesuche. Aber oftmals, wenn wir dort ankommen, stellen wir fest: Hier ist überhaupt nichts präventiv, sondern hier sind Menschen schon in Lebenssituationen, in denen sie ganz, ganz schnell Hilfe brauchen.“ Da geht es dann plötzlich nicht mehr um die Beratung, was in fünf oder zehn Jahren ist, sondern viel zu oft ist die Situation von älteren Menschen, die sich gerade noch durchkämpfen, so, dass man sofort handeln muss. Deswegen sind diese Hausbesuche auch so wichtig. (Beifall bei der SPD) Eigentlich müsste hier im Raum dazu Einigkeit bestehen. Denn dass es wirkt, ist lange klar. Das Land hat diesbezüglich von 2014 bis 2017 das Modellprojekt PräSenZ gemacht. Es wurde wissenschaftlich begleitet und 2018 groß vom Sozialministerium gelobt, das gesagt hat, da müsse man weiterarbeiten. Wir hatten zu diesem Thema zwei Enquetekommissionen, die sich geäußert haben. Ich zitiere aus dem Bericht der Pflegeenquetekommission 2016, dem übrigens alle demokratischen Fraktionen zugestimmt haben: Die Enquetekommission empfiehlt der Landesregierung den Ausbau einer landesweiten Struktur für zugehende Beratung nach dem Beispiel des präventiven Hausbesuchs. Das haben Sie allerdings natürlich nicht gemacht. Dann gab es eine zweite Enquetekommission. Da haben Sie es dann gleich noch mal reingeschrieben; in Drucksache 17/7000, Seite 230, können Sie es nachlesen. Jetzt haben wir nach dem iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 ersten Beschluss des Landtags, dass man das machen soll, dass die Landesregierung das machen soll, noch immer nichts geschafft. Es sind übrigens – Sie werden nachher bestimmt auch über das Geld reden – fünf Doppelhaushalte, in denen Sie nichts gemacht haben. Während in Baden-Württemberg nichts passiert ist, hat Rheinland-Pfalz diese Infrastruktur schon erfolgreich geschaffen. Also: Fangen Sie an, umzukehren! Denn jetzt können Sie gerade noch diese Scharte auswetzen. (Beifall bei der SPD) Wir sind während der Beratung dieses Gesetzentwurfs gesprächsbereit. Wir sind immer bereit, einen sehr guten Gesetzentwurf noch besser zu machen, wenn Sie aktiv daran mitarbeiten wollen. Es sollte nicht darum gehen, einfach alles wegzudrücken, sondern darum, eine Lösung zu finden, zumal Sie ja schon zweimal hier in diesem Plenarsaal für diese Sache den Arm gehoben haben. Eines ist, denke ich, auch wichtig – das richtet sich auch an die Rednerinnen und Redner, die gleich sprechen werden –: Bitte verfallen Sie nicht in das Muster, uns gleich wieder zu erzählen, was der Bund alles machen müsste. Verweisen Sie nicht einfach darauf, der Bund müsste dies machen, der Bund müsste das machen. Nein, wir sind der Landtag von Baden-Württemberg. Es ist unsere originäre Aufgabe, diese Versorgungslücke zu schließen, so wie es Rheinland-Pfalz schon lange getan hat. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren fort in der Aussprache zu diesem Thema. Die Kollegin Petra Krebs hat jetzt für die Fraktion GRÜNE das Wort.
Petra Krebs GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion greift tatsächlich ein sehr wichtiges Thema auf – da sind wir uns einig –: ein gesundes, selbstbestimmtes Leben im Alter, im hohen Alter. Wir Grünen teilen ausdrücklich das Ziel, Bürgerinnen und Bürger im fortgeschrittenen Alter frühzeitig gut zu versorgen und Einsamkeit entgegenzuwirken. Da haben Sie natürlich recht. Eine bedarfsgerechte Versorgung im Alter, auch jenseits von Pflegebedürftigkeit, ist wirklich ein wichtiges Anliegen. Die Idee von sogenannten Caring Communitys ist ja nicht neu und wird in Baden-Württemberg auch schon durch die Landesstrategie „Quartier 2030“, die die vorherige Strategie „Quartier 2020“ fortführt, aufgegriffen. (Abg. Florian Wahl SPD: Nichts strukturell da!) Rund 600 Kommunen in Baden-Württemberg wurden bereits bei alters- und generationengerechter Quartiersentwicklung unterstützt. Das ist keine Projektitis, das ist eine Unterstützung, die nach wie vor da ist. Grundsätzlich stehen ich und meine Fraktion Initiativen offen gegenüber, die helfen, die Lebensqualität älterer Menschen zu stärken; das wissen Sie auch. Ich kann der Idee einer soge- (Petra Krebs) nannten Gemeindeschwester tatsächlich sogar etwas abgewinnen. Aber schon allein mit der Begrifflichkeit habe ich auch als Krankenschwester – ich bin gelernte Krankenschwester – echt ein Problem. Der Begriff ist komplett veraltet. (Abg. Florian Wahl SPD: Wir wollen jetzt keine Gen- derdebatte, oder?) Sie haben auch davon gesprochen, früher sei das so gewesen. Im „Früher“ sind Sie wohl hängen geblieben. Heute ist Pflege total anders. Hoch qualifizierte Pflege hat andere Aufgaben, als zu Hause Fenster zu putzen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Die Art und Weise, wie Ihr Gesetzentwurf das Ziel erreichen will, dass Menschen im Alter besser versorgt sind, überzeugt einfach nicht. Es bleiben zentrale Fragen offen: Wie werden kommunale Schnittstellen gestaltet? Wer koordiniert das Angebot vor Ort? Welche Doppelstrukturen werden dadurch vermieden? Ein Gesetz, das landesweite Versorgungsrealität schaffen will, muss mehr liefern als nur gute Absichten. Der Entwurf bleibt hier vage und ist absolut unvollständig. Zudem läuft auf Bundesebene – da sage ich jetzt nicht, die müssten das machen; es läuft tatsächlich auf Bundesebene – ein umfassender Reformprozess, bei dem Baden-Württemberg, auch das Ministerium, aktiv beteiligt ist. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflegereform haben wir Vorschläge vorgelegt, u. a. den Vorschlag, präventive Hausbesuche als strukturierte Regelleistung in die Pflegeversicherung zu integrieren. Sie, die SPD, verkennen mit diesem Vorstoß, dass der notwendige rechtliche und finanzielle Rahmen schon beim Bund liegt. Dort muss das geregelt werden. (Abg. Florian Wahl SPD: Rheinland-Pfalz!) Das muss in der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung geregelt werden. Uns jetzt hier einen Vorschlag ohne Gegenfinanzierung, ohne solide Politik zu unterbreiten, das ist einfach nur eine Nebelkerze und nicht mehr. (Lachen bei Abgeordneten der SPD) Mich würde schon interessieren, wo im Haushalt Sie diese 20 Millionen € herausschneiden wollen. Aus welchem sozialen Projekt wollen Sie es denn herausnehmen? (Abg. Florian Wahl SPD: Warum haben Sie es in der Enquete geschrieben? Das ist doch Ihr Antrag gewe- sen!) – Die Enquete – das wissen Sie ganz genau – setzt Ziele, die nicht nur in diesem Haushalt, sondern längerfristig umgesetzt werden müssen. (Abg. Sascha Binder SPD: Oder gar nie!) – Oder vielleicht gar nicht in diesem Sinn. (Abg. Sascha Binder SPD: Was aus der Pflegeenquete haben Sie denn erfüllt? Nichts!) eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Aber wir schaffen daran, dass es tatsächlich weitergeht. Und diese Präventionsleistungen sind wichtig. Das möchte ich Ihnen überhaupt nicht absprechen. Zum Schluss vielleicht noch ein grundsätzlicher Gedanke: Wer heute über präventive Hausbesuche spricht, darf nicht bei der Gemeindeschwester der Achtzigerjahre hängen bleiben. Da müssen wir schon moderner denken. (Beifall bei den Grünen) Was wir brauchen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist wirklich ein modernes, professionelles Versorgungskonzept. Das Modell der Community Health Nurse (Abg. Gabriele Rolland SPD: Können Sie das mal auf Deutsch sagen?) zeigt uns auch den Weg: akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen, die eigenverantwortlich, sektorenübergreifend und nahe an der Lebenswelt arbeiten. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Community Health Nurse heißt auf Deutsch?) – Das ist ein akzeptierter Begriff, der etwas anderes ist als Gemeindeschwester, sehr geehrte Frau Rolland. (Lachen der Abg. Carola Wolle AfD – Abg. Gabriele Rolland SPD: Aha! – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Dafür brauchen wir ein Pflegekompetenzgesetz auf Bundesebene, das die erweiterten Aufgaben, Qualifikationen und Befugnisse auch absichert. Nur so kann Pflege im öffentlichen Gesundheitswesen nicht nur mitarbeiten, sondern eben auch mitgestalten. (Zuruf von der SPD: Warum schafft es Rheinland- Pfalz?) Mein Appell an die SPD und auch an die CDU ist: Setzen Sie bitte im Bund zügig diese Unterstützung auch um! Setzen Sie sich dafür ein! Meine sehr geehrten Damen und Herren, statt eines Landesgesetzes mit unklarer Finanzierung und veralteten Bezeichnungen sollten wir dort vorangehen, wo es wirklich zählt: bei der Stärkung der Pflegeberufe, bei der Modernisierung der Versorgung und beim gesetzlichen Fundament für eine Pflege der Zukunft. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile jetzt für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Tim Bückner das Wort. Bitte sehr.
Tim Bückner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Gemeindeschwesterplus reden, müssen wir im Prinzip zwei Aspekte separat betrachten. Das eine ist der zugrunde liegende Gedanke, das andere der vorliegende konkrete Gesetzentwurf. Das Thema, das die SPD hier ad- (Tim Bückner) ressiert, hier aufruft – verzeihen Sie mir den Vergleich –, ist so ein bisschen wie das Eisbärbaby im Zoo. Selbst der größte Kritiker, der größte Bruddler wird da relativ wenig Negatives finden und findet es grundsätzlich sympathisch. (Abg. Florian Wahl SPD: Dann machen Sie es doch!) Der Gedanke, die Pflegelandschaft um eine aufsuchende, präventiv arbeitende, sich kümmernde Pflegekraft in den Kommunen zu ergänzen, hat sehr viel Charme, ganz natürlich. (Abg. Daniel Born SPD: Dann stimmen Sie doch zu!) – Herr Wahl, hören Sie doch einfach zu. (Abg. Florian Wahl SPD: Ich habe doch gar nichts gesagt!) – Entschuldigen Sie, dann habe ich das falsch zugeordnet. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das war die dritte Rei- he!) Es hat natürlich sehr viel Charme. Das ist ein bisschen wie back to the roots, zur Gemeindeschwester von früher, die wirklich ausnahmslos weiblich war und bei der dieser Begriff dementsprechend dann auch gepasst hat. Ich habe mir auch vorgenommen, mich an dieser semantischen Diskussion nicht zu beteiligen. Das Problem ist nur, dass Charme allein nicht genügt. Wenn es um gute Gedanken in der Pflege geht, mangelt es sicher nicht an Ideen. Da fiele mir persönlich das eine oder andere ein. In den Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung werden beispielsweise die Pflegestützpunkte genannt. Wir haben Initiativen wie die Community Health Nurses, wie auch im Spannungsfeld zwischen Medizin und Pflege die Physician Assistants, Nachbarschaftshilfen und vieles mehr. Deswegen ist es sehr wichtig, dass hier eine Unterscheidbarkeit in der Aufgabenbeschreibung, in den Zuständigkeiten gegeben ist, keine Doppelstrukturen aufgebaut werden, welche dann auch doppelt kosten und obendrein die Menschen, gerade wenn es sich um Hochbetagte handelt, gegebenenfalls auch noch verwirren. Alles gute Gedanken, die aber zu Ende gedacht werden müssen, zu einem logischen Puzzle zusammengeführt werden müssen. Dieses sehen wir hier nicht als gegeben an. Der Gesetzentwurf selbst wirkt bei aller redlichen und guten Motivation dahinter als etwas übereilt, nicht zu Ende gedacht und bei den Fragen der Finanzierung, der Personalstellen und der Zielgruppe als etwas willkürlich. Das geht auch aus den Stellungnahmen hervor. Es wird überall der positive Charakter, der gute Gedanke erwähnt. Sie haben gesagt, ein guter Gesetzentwurf kann immer noch besser gemacht werden. Aus den Stellungnahmen geht aber hervor, dass die angehörten Verbände den Gesetzentwurf selbst als nicht gut empfinden. Das fängt bei den Kosten an. Wenn eine finanzielle Beteiligung der Kommunen von 25 % gefordert wird, ist das angeiode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 sichts der kommunalen Haushalte gerade der komplett falsche Zeitpunkt, und ein Akzeptanzproblem oder ein komplettes Scheitern wäre vorprogrammiert, (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Im Moment zahlen manche zu 100 %) da sich die Kommunen so etwas gerade nicht leisten können und auch nicht leisten wollen. Wenn man sich die Anteile des Landes ansieht, seien es die 75 %, die in Ihrem Gesetzentwurf stehen, oder die 100 %, die in den Stellungnahmen teilweise gefordert werden, kommt man, wenn man die Vollzeitäquivalente umrechnet – Kollegin Krebs hat von 20 Millionen € gesprochen –, schnell auf über 30 Millionen € pro Jahr. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Das ist eine gewaltige Hausnummer in diesem Sozialhaushalt, die Sie auch kennen. Das ist kein Klacks und kann auch nicht mal eben aus dem Ärmel geschüttelt werden. Hinzu kommt die Frage: Was passiert denn mit den Kommunen, die weniger als 5 000 Einwohner haben? Da sprechen wir dann von 0,25 Personalstellen oder weniger. Wie soll das dann noch sinnvoll ausgeübt werden? (Abg. Florian Wahl SPD: Sie haben es nicht gelesen!) Das Hauptargument, weshalb wir diesen Gesetzentwurf ablehnen werden, liegt aber darin begründet, dass wir schlicht die Zuständigkeit des Landes an dieser Stelle nicht sehen. Wenn es darum gehen soll, der Pflegeversicherung Kosten zu sparen, dann ist das originär Aufgabe des Bundesgesetzgebers, über das SGB hier tätig zu werden. Ich habe wirklich großen Respekt – ich meine das wirklich ganz ernst, Herr Kollege Wahl –, dass die SPD dieses Thema aufgreift. Die Stellungnahmen der Verbände sind in dieser Hinsicht auch wirklich wertvoll. In einer Stellungnahme wird die Kritik geäußert, dass das Anhörungsverfahren viel zu kurzfristig war. Dem schließe ich mich an. Es wäre sehr schön gewesen – wir haben deutlich mehr Verbände, die keine Stellungnahme abgegeben haben, als solche, die eine abgegeben haben –, wenn wir bei ausreichender Frist auch diese Stellungnahmen noch bekommen hätten. Ich biete Ihnen Folgendes an: Ich würde mich wirklich freuen, wenn wir aus unseren verschiedenen Rollen, die wir hier im Landtag durchaus haben, unseren Einfluss gemeinsam ausüben – bei Ihren und unseren Parteifreundinnen und -freunden in Berlin, die jetzt eine Koalition bilden –, und zwar mit dem Ziel, in der Pflege endlich einen großen und wichtigen Schritt voranzukommen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit den vorhandenen starren Sektoren aus stationärer, ambulanter und häuslicher Pflege, die wir haben, die Herausforderungen der Pflege allein nicht mehr werden bewältigen können (Beifall bei der CDU) (Tim Bückner) und wir neue Instrumente brauchen, welche diese Sektorengrenzen überwinden: hybride Lösungen in der Pflege und im Vorfeld, präventiv. Dazu gehören die jetzt schon mehrfach genannten neuen Instrumente, dazu gehört für mich persönlich aber auch – das ist mit das Wichtigste – das Thema „Stambulant als Regelleistung“. Ich werbe dafür und biete Ihnen an, dass wir gemeinsam unseren Beitrag dazu leisten, dass eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung, die das alles finanziell auf solide Füße stellt, in Berlin ermöglicht wird. Dazu gehört selbstverständlich auch das Pflegekompetenzgesetz, das der Profession der Pflege eine ganz neue Stärke verleihen kann. Ich danke Ihnen auf jeden Fall für den Impuls, dafür, dass Sie das angestoßen haben. Das schließt nicht aus, dass wir uns an der Beratung auch wirklich aktiv und produktiv beteiligen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der SPD so- wie der Abg. Petra Krebs GRÜNE)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Jochen Haußmann.
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einer meiner ersten Anträge, als ich im Jahr 2011 in den Landtag gewählt wurde, war ein Antrag zum Thema „Angebotsentwicklung in der Pflege“. Herr Kollege Wahl, ich kann unterstreichen, was die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in Baden-Württemberg anbelangt. Im Jahr 1999 hatten wir 210 000 Pflegebedürftige, zehn Jahre später waren es 246 000, und aktuell haben wir – natürlich mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff – 625 000 pflegebedürftige Menschen in Baden-Württemberg. Im Jahr 2050 – hoffen wir, dass niemand von uns dazugehört, aber rechnerisch und auch statistisch wird es vielleicht der Fall sein – werden es 775 000 pflegebedürftige Menschen sein. Das zeigt, wie dringlich die Thematik ist und wie massiv der demografische Wandel in Baden-Württemberg auch in den nächsten Jahren weiter voranschreitet. Umso wichtiger ist es, dass wir uns auch hier intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Herzlichen Dank an die SPD auch für den Gesetzentwurf. Sozialpolitische und gesundheitspolitische Themen der SPD sind immer mit guten Überlegungen verbunden. Deswegen auch an dieser Stelle ganz herzlichen Dank, auch wenn wir den Gesetzentwurf so nicht teilen. Aber herzlichen Dank für diesen wichtigen Impuls an die SPD-Landtagsfraktion. (Beifall bei der FDP/DVP und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD) Es gibt so ein paar Punkte, die ich gern ansprechen will, bei denen wir einfach auch Fragezeichen haben. Das Thema Finanzierung wurde schon angesprochen. Es gibt jetzt tatsächlich auch große Herausforderungen für die Kommunen. Ich war diese Woche bei einer Kommune im Wahlkreis von Frau Kirschbaum, die derzeit nicht mal mehr ihre Pflichtaufgaben erfüllen kann. Diese Kommunen haben an diesem Thema Interesse, sagen aber: Wir können das mit Eigenmitteln nicht umsetzen. eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Deswegen sollten wir uns überlegen, wie wir es besser darstellen können, damit eine neue Leistung des Landes nicht wieder dazu führt, dass die Kommunen sie mitfinanzieren müssen. Die Sachkosten sind nicht geregelt, und die Dynamisierung bleibt natürlich auch spannend. Die Frage ist auch, wieso die Gemeindeschwestern nur für Personen über 80 Jahren vorgesehen sind. Wir müssen hier frühzeitiger einsteigen; deswegen halten wir diese starre Altersgrenze für problematisch. In der Praxis haben wir doch ganz andere Situationen. Auch die Festlegung auf 0,5 Vollzeitäquivalente je 10 000 Einwohner ist mir nicht ganz klar. Vielleicht ist das etwas undeutlich formuliert. Was ist bei 15 000 Einwohnern? Gibt es da einen Anteil oder eine weitere halbe Stelle erst ab 20 000 Einwohnern? Diese Feinheiten wären noch einmal zu klären. Der zweite Punkt: Warum werden nur Pflegefachkräfte eingesetzt? Wir setzen dann Pflegefachkräfte ein, die wir dringend zur Pflege brauchen, damit pflegebedürftigen Menschen geholfen wird. Hier setzen wir Pflegekräfte ein, die gar nicht unmittelbar in der Pflege tätig sind. Von den Gemeindeschwestern dürfen nur Menschen begleitet werden, die noch gar nicht pflegebedürftig sind. Auch in den Anhörungen wurde dargestellt, dass wir eine breitere Aufstellung brauchen. Wenn wir für dieses Projekt nur Pflegefachkräfte einsetzen, entziehen wir unserer Pflege in Baden-Württemberg Fachkräfte, die wir für die Pflege von pflegebedürftigen Menschen in Baden-Württemberg dringend brauchen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Andreas Schwarz, Petra Krebs GRÜNE und Tim Bückner CDU) Der dritte Punkt – das wurde auch in den Stellungnahmen angesprochen – sind die Doppelstrukturen, die wir beachten müssen, damit wir keine Parallelstrukturen aufbauen. Dafür gibt es schon hervorragende Modelle im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements. Als Beispiel will ich die Solidarische Gemeinde Aulendorf nennen, die eine ganze Breite an verschiedenen Themen hat, wie z. B. Einsamkeit und aufsuchende Hilfen, um die sie sich kümmert. Wichtig ist daher, darauf zu achten, dass wir keine Doppelstrukturen aufbauen. Insofern wäre dieser Gesetzentwurf ein Anlass, diesen Ansatz weiterzuentwickeln, damit wir dieses wichtige Thema in Baden-Württemberg voranbringen. In der Enquetekommission wurde es auch schon angesprochen. Vielleicht finden wir dafür Lösungen, die gar nicht in einen Gesetzentwurf müssen, sondern in einem Förderprogramm flexibler gestaltet werden können. Diesen Impuls könnten wir dann aufnehmen; denn der Grundgedanke, präventiv anzusetzen und die Menschen aufsuchend zu begleiten, ist ein ganz elementarer Punkt, den wir in Baden-Württemberg dringend in den Blick nehmen müssen. Daher herzlichen Dank für diesen Gesetzentwurf, auch wenn wir ihn als solchen nicht mittragen können. Wir sollten daraus jedenfalls einen Impuls mitnehmen und die Themen, die Sie angesprochen haben, weiterentwickeln. Dann haben wir für die Menschen in Baden-Württemberg etwas erreicht. Denn der demografische Wandel geht weiter voran. Ich bin jetzt gespannt, was die Staatssekretärin dazu sagt; denn sie ist in diesem Thema auch immer unterwegs. Wir legen auch Wert da- (Jochen Haußmann) rauf, dass wir uns in diese Richtung einbringen. Deshalb bin ich darauf gespannt, was Ihre Ideen und Vorschläge dazu sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Gabriele Rol- land SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion spricht Frau Abg. Wolle.
Carola Wolle AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD könnte ein wirklicher Schritt zur Verbesserung der medizinischen und sozialen Betreuung aller Menschen auf dem Lande sein. Das, was Sie hier vorlegen, beruht auf einem erprobten Konzept der Gemeindeschwestern, die es bereits im Osten und im Westen gab. Sie waren vor allem für die medizinische Betreuung und Unterstützung in den Gemeinden zuständig. Ihre Aufgaben umfassten damals die Vorsorge, die Betreuung von Schwangeren, Kindern und älteren Menschen sowie die Aufklärung über Gesundheitsthemen. Die Gemeindeschwestern trugen erheblich dazu bei, die medizinische Versorgung in den Gemeinden zu verbessern und die Bevölkerung in Gesundheitsfragen zu unterstützen. Die Gemeindeschwestern haben dabei die Ärzte aber nicht ersetzt. Sie hatten vielmehr eine ergänzende Rolle im Gesundheitswesen. Während die Ärzte die medizinische Diagnose und die Behandlung übernahmen, waren die Gemeindeschwestern für einfache gesundheitliche Fragen, die medizinische Betreuung und Unterstützung, vor allem aber auch für die präventive Aufklärung in der Gemeinde zuständig. Wie früher legt auch der vorliegende Gesetzentwurf einen großen Stellenwert auf die Prävention. Wir leben in einer Zeit, in der viele Krankheiten scheinbar gut zu reparieren sind. Egal, ob Bluthochdruck, Diabetes oder Übergewicht – das passende Medikament erlaubt uns, mit der Krankheit dauerhaft zu leben. Das ist ein gefährlicher und ein extrem teurer Irrtum. Aufklärung und der Blick in den eigenen Lebenswandel mithilfe einer Fachfrau oder eines Fachmanns, der Gemeindeschwester oder dem Gemeindebruder, (Lachen der Abg. Petra Krebs GRÜNE) kann individuelle Lebensumstände verbessern oder Leben retten. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: „Gemeindebruder“ ist cool!) – Das ist die männliche Form, oder, Frau Krebs? (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Frau Wolle gen- dert!) Meine Damen und Herren der grün-schwarzen Landesregierung, wieso wurde der Vorschlag aus der Enquetekommission „Pflege“, eine Gemeindeschwester zu etablieren, nicht umgesetzt? Bereits seit 2016 liegt hierzu ein Beschluss des Landtags vor. Es sind seither fast zehn Jahre verloren gegangen. Ging das etwa bei der Übergabe von Grün-Rot auf Grün-Schwarz verloren? Das geht völlig an der gesundheitspolitischen Realität im Land vorbei. iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 (Beifall bei der AfD) Dabei denke ich vor allem an das Leid aller Menschen in Coronazeiten. Gemeindeschwestern wären eine richtig große Hilfe gewesen. Aber der hier vorliegende Gesetzentwurf hat auch große Schwächen. Die Gemeindeschwestern sollen nur für Menschen über 80 Jahre tätig werden. Wie soll das sein? Darüber hinaus erfüllt diese Aufgabe bereits der Pflegedienst, meine Damen und Herren. Vor allem vor dem Hintergrund, dass medizinische Kenntnisse in der Gesamtbevölkerung schwindend sind und man bei jeder Gelegenheit zum Arzt rennt oder den Notdienst benutzt, könnte man durch die Gemeindeschwestern auch Ärzte entlasten. Insbesondere junge Familien könnten von Gemeindeschwestern profitieren, da sie von ihnen betreut werden könnten. Sie überfrachten die Gemeindeschwestern mit extrem vielen Beratungsaufgaben. Sie sollen bei der Bewältigung der individuellen sozialen Situation, beim Wohnen sowie bei der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Lage helfen. Auch sollen sie für Kontakte, Teilhabe und noch für vieles mehr sorgen. Das ist weit weg von den tatsächlichen Möglichkeiten einer Gemeindeschwester. Als Gemeindeschwestern sollen Pflegekräfte zum Einsatz kommen, die über besondere organisatorische und kommunikative Voraussetzungen verfügen müssen. Ich frage mich, meine Damen und Herren: Woher soll eigentlich diese eierlegende Wollmilchsau kommen? Woher nehmen Sie die Fachkräfte bei wachsendem Fachkräftemangel? Trotzdem wird die AfD-Fraktion den Gesetzentwurf, weil sie ihn dem Grunde nach sehr gut findet, mit einem Änderungsantrag unterstützen. Denn besser später als nie, oder besser schlecht als recht. (Beifall bei der AfD – Lachen des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE – Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: „Besser schlecht als recht“! – Abg. Petra Krebs GRÜNE: „Besser schlecht als recht“ ist gut! Das passt genau!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf jetzt für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Dr. Leidig das Wort erteilen. – Bitte sehr, Frau Staatssekretärin.
Dr. Ute Leidig
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute mehrfach gehört: Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht präventive Hausbesuche für hochbetagte Seniorinnen und Senioren vor. Es herrscht hier auch weitgehend Einigkeit, dass dies ein guter Ansatz ist, um diese Menschen in ihrer individuellen Lebenssituation zu erreichen; denn es geht letzten Endes um Hilfe zur Selbsthilfe. Die Idee hinter dem Konzept ist einfach: Durch regelmäßige Beratungsbesuche von geschultem Personal können wir die Gesundheit und das Wohlbefinden älterer Menschen verbessern. Seniorinnen und Senioren können trotz Pflegebedarf, der danach eintritt – da die Unterstützungsleistung für Menschen gedacht ist, die noch nicht pflegebedürftig sind –, in der ge- (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) wohnten Umgebung bleiben. Diese präventiven Maßnahmen bieten die Chance, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern. So weit, so gut. Doch jetzt kommt das zu erwartende Aber zum Gesetzentwurf. Viele Argumente zum Aber wurden ja bereits genannt. Bereits genannt wurde der Titel „Gemeindeschwestern“. Erlauben Sie mir als derjenigen, die in der Landesregierung für das Thema Gleichstellung zuständig ist, eine Kritik an diesem Versuch, 50 Jahre Gleichstellungspolitik und Fortschritt zurückzudrehen. (Oh-Rufe von der SPD – Abg. Daniel Born SPD: Jetzt aber ehrlich!) Soll Care-Arbeit nun tatsächlich wieder Frauensache werden? (Abg. Sebastian Cuny SPD: Das ist eine Berufsbe- zeichnung! Auch Männer machen das! – Abg. Florian Wahl SPD: Das können auch Männer machen!) Wir kämpfen seit Jahren darum, dass die Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen gerechter aufgeteilt wird, dass nicht immer automatisch, wenn es um Sorge und Pflege geht, eine Frau assoziiert wird, sondern dass eben tatsächlich der Mensch angesprochen ist – unabhängig vom Geschlecht. Mit dieser Berufsbezeichnung zeigen Sie, dass Sie nicht hinter diesem Gedanken stehen. (Abg. Florian Wahl SPD: Das ist eine Unverschämt- heit, Frau Staatssekretärin! Dafür können Sie sich entschuldigen! – Abg. Daniel Born SPD: Also ehrlich!) Insofern finde ich es wirklich extrem kritisch, dass Sie sich hier nicht differenzierter ausdrücken (Unruhe bei der SPD) und auf solche wirklich ganz geschlechtsspezifischen Ausdrücke bei der Titulierung nicht verzichten und das nicht ändern. (Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Nun klatscht auch mal! – Gegenruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE: Aber wenn die so über mich wegschreien, kann ich nicht klatschen!) Die vorgeschlagene Zielgruppe für präventive Hausbesuche verkennt die Realität. Aus Ihrer Sicht sollen über 80-Jährige ohne Pflegebedarf von den präventiven Hausbesuchen profitieren. Denken Sie nicht, dass es auch vor dem 80. Lebensjahr sinnvoll und hilfreich ist, Angebote rund um die Pflegebedürftigkeit in Anspruch zu nehmen? Die Ergebnisse des Projekts „PräSenZ“ belegen positive Folgen von präventiven Hausbesuchen. Sie setzen allerdings früher an und – das ist auch wichtig – sie sind in einer Gesamtkonzeption verankert. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Das ist ganz wichtig!) Die SPD will Gemeindeschwesternplus flächendeckend einführen. Das ist löblich. Allerdings frage ich mich, wie hier z. B. die Zusammenarbeit mit den bereits seit Jahren flächendeeriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 ckend arbeitenden, bekannten und anerkannten Pflegestützpunkten aussehen soll. Anscheinend haben Sie die auch nicht auf dem Schirm. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Ihre Rede hat ja auch gezeigt, dass Sie auf diese Strukturen in keiner Weise eingehen, dass Sie z. B. auch verkennen, dass wir in der Quartiersarbeit schon sehr viel leisten. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Stuss! Keine Ahnung und davon ganz viel! – Abg. Florian Wahl SPD: Sie ha- ben keine Strukturen geschaffen! Das ist doch falsch!) Das spielt ja letztlich in diesen Sektor hinein, und von den Kommunen wird diese Initiierung der sorgenden Gemeinschaften sehr gut aufgenommen und führt zu sehr großen Verbesserungen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Florian Wahl SPD: Das sind Modellprojekte!) Um es ganz deutlich zu sagen: Wir können es uns nicht leisten, Doppelstrukturen aufzubauen und auf Synergieeffekte zu verzichten. (Abg. Florian Wahl SPD: Sie kennt nicht mal die Pro- gramme!) Mit unserer Kritik sind wir auch nicht allein. Wie Sie wissen, haben wir zu Ihrem Gesetzentwurf bereits eine Anhörung von Verbänden und Institutionen durchgeführt. In allen Rückmeldungen und Stellungnahmen werden diese Punkte ebenfalls bemängelt. Schließlich komme ich noch zu den Finanzen und den damit zusammenhängenden Zuständigkeiten. Ich finde es schon frappierend, wenn Sie sagen: „Finanzen und Zuständigkeiten gehen uns nichts an. Wir, das Land, machen einfach auch das, wofür wir nicht zuständig sind, und kümmern uns nicht darum, wie das finanziert ist.“ Denn darauf wird keine Antwort gegeben. (Abg. Florian Wahl SPD: Fünf Doppelhaushalte gab es!) Dabei ist eine Landesförderung, wenn man es ganz systematisch herleitet, gerade nicht notwendig. Denn die Systeme der Kranken- und Pflegeversicherung können durch präventive Hausbesuche finanziell entlastet werden. Weil diese finanzielle Entlastung durch die Prävention möglich ist, kommen dafür auch Finanzierungen dieser Angebote durch SGB V, SGB XI bzw. § 71 SGB XII in Betracht. Was wir also brauchen, ist ein bundesweites Gesamtkonzept, das die Rahmenbedingungen und die Finanzierungsverantwortung regelt. Ich bin dem Kollegen von der CDU sehr dankbar, dass er hier bereits seinen Einsatz zugesagt hat, im Bund darauf hinzuwirken. Wir, das Sozialministerium, haben in den letzten Jahren federführend in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung mit großem Engagement gewirkt. Die Vorschläge liegen beim Bundesgesundheitsministerium. Der letzte Bundesgesundheitsminister hat dieses wich- (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) tige Thema „Zukunft der Pflege“ verkannt. Aber jetzt ist die neue Bundesregierung am Zug. Ich appelliere sehr dringend an sie: Wir brauchen dringend Fortschritte (Glocke des Präsidenten) bei der Beratung und bei der Begleitung von Menschen mit Pflegebedarfen und Ihren Angehörigen. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage von der Kollegin Dr. Kliche-Behnke?
Dr. Ute Leidig
Es gibt noch genug Raum für die Erörterung im Ausschuss und in der zweiten Debatte. (Vereinzelt Oh-Rufe von der SPD) Wir brauchen einen niedrigschwelligen, sozialraumorientierten und leicht erreichbaren Zugang, und wir brauchen ihn bundesweit. Was wir nicht brauchen, ist eine Landesinitiative, die zu einem weiteren Flickenteppich führt. Die neue Bundesregierung ist nun gefragt. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Wie gesagt, ich freue mich sehr über die Aussage, dass Sie sich hier einsetzen werden, werter Herr Kollege. Und ich hoffe natürlich auch, dass die SPD in diesem Sinn handeln wird. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8668 zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. – Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt, sodass wir die Plenarsitzung unterbrechen können und in die Mittagspause eintreten. Ich unterbreche bis 14:00 Uhr. Die Sitzung wird um 14:00 Uhr fortgesetzt. (Unterbrechung der Sitzung: 12:41 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:00 Uhr)
Dr. Wolfgang Reinhart
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Fragestunde – Drucksache 17/8727 Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf: iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . K a t r i n S t e i n h ü l b - J o o s S P D – A u s w i r k u n g e n a u f d i e B e r u f s o r i e n t i e r u n g a n S c h u - l e n d u r c h d i e B e e n d i g u n g d e r B e - r u f s e i n s t i e g s b e g l e i t u n g Bitte sehr, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Katrin Steinhülb-Joos SPD
Herr Präsident! Herzlichen Dank. – Es geht um die Auswirkungen der Beendigung der Berufseinstiegsbegleitungen auf die Schülerinnen und Schüler. Der Hintergrund ist, dass das Land hier aus der Drittelfinanzierung ausgestiegen ist. Das hat zur Folge, dass sich viele Kommunen dies nicht mehr leisten können, wenn dieser Teil nicht mehr übernommen wird. Der Freistaat Bayern beispielsweise unterstützt die Berufseinstiegsbegleitung mit 50 %; bei uns gibt es jetzt nichts mehr. In Anbetracht der hohen Zahlen bei der Jugendarbeitslosigkeit und auch vor dem Hintergrund des zunehmenden Absentismus ist es doch wichtig, die Schülerinnen und Schüler gut zu begleiten. Zu den Fragen: a) Wer übernimmt aktuell die Aufgaben, die früher die Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter bei der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf ab der 8. Klasse übernommen haben? b) An wie vielen Schulstandorten wird seit der Beendigung der finanziellen Unterstützung des Landes noch die Berufseinstiegsbegleitung angeboten? Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf jetzt für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Boser bitten, die Fragen am Redepult zu beantworten.
Sandra Boser
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorneweg: Von der Berufseinstiegsbegleitung im Land konnten gerade einmal 11 % der infrage kommenden Schulen profitieren; also nicht mal alle, die infrage gekommen wären, kamen in diesen Genuss. Weil Sie „bei der hohen Jugendarbeitslosigkeit“ sagten: Wir haben in Baden-Württemberg gemeinsam mit Bayern mit die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit. Wir sind da nicht überproportional, wir liegen weit unter dem deutschlandweiten Schnitt. – Das nur vorneweg. Was machen wir bei der Berufswahl? Denn die ist uns natürlich extrem wichtig. Sie wissen, dass wir gerade auch im Kontext der Bildungsreform das Thema Berufsorientierung nochmals auf ein neues Level gelegt haben. Wir haben in der aktuellen Bildungsreform fünf Innovationselemente mit drin. Dazu gehört eben auch die Berufsorientierung, um gerade die Schülerinnen und Schüler, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf beim Übergang von der Schule zum Beruf haben, entsprechend zu unterstützen. Wir gehen da aber auch ein Stück voran, weil die Berufsorientierung ein Baustein davon ist. Wir bekommen auch immer wieder die Frage nach den Basiskompetenzen zurückgespie- (Staatssekretärin Sandra Boser) gelt, mit welchem Schulabschluss, mit welchen Voraussetzungen die Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen. Deswegen ist für uns auch wichtig, dass wir die Stärkung der Basiskompetenzen, der Grundlagenfächer in dieser Bildungsreform noch mal ganz konkret unterstützen. Wie stärken wir nun die Berufsorientierung an den Schulen? Wir erweitern die Stundenzahl im Fach Wirtschaft, Berufsund Studienorientierung an den Gymnasien von drei auf vier Stunden und in der Sekundarstufe I von fünf auf sieben Stunden. Wir führen das Schülermentoring ein, das sicherlich auch eine gute Grundlage sein wird, um Schülerinnen und Schüler gerade im Übergang nochmals besonders zu unterstützen. Wir sind gerade in der Umsetzung der digitalen Verfahren wie BOaktiv und der berufswahlapp. Und wir haben eine neue Rahmenvereinbarung mit der Agentur für Arbeit getroffen, die das Tandem Schule – Beruf und die Angebote der Berufsberatung für inklusive Schülerinnen und Schüler verbessern soll. Wir haben darüber hinaus auch die Rolle der Agentur gestärkt, die die Schulen bei ihren BO-Konzepten in der Erarbeitung der Qualitätssicherung und in der Umsetzung vor Ort aktiv unterstützt. Darüber hinaus erproben wir gerade die Schülerdatenübermittlung zwischen den Schulen und der Bundesagentur, wodurch Lehrkräfte noch einmal die Möglichkeit bekommen, Schülerinnen und Schüler, die keine Anschlussperspektive haben, gezielt anzusprechen. Ich habe vorhin auf die niedrige Jugendarbeitslosenquote im Land hingewiesen. Wir wissen durchaus, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler nach dem Schulabschluss in eine Ausbildung oder ein Studium starten, sondern oftmals direkt in einen Beruf oder in eine Arbeit starten – meist eher in eine Arbeit als in einen Beruf. Dem wollen wir natürlich entgegenwirken, indem wir die Schülerinnen und Schüler nochmals direkt ansprechen, ihnen Angebote machen, was Ausbildung und Ähnliches betrifft. Aktuell wird Berufseinstiegsbegleitung noch an 33 Schulen im Land angeboten.
Dr. Wolfgang Reinhart
Eine Zusatzfrage. Bitte sehr.
Katrin Steinhülb-Joos SPD
Sie haben die 11 % angesprochen. Tatsache ist auch, dass 2023 6 000 Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss abgegangen sind. In dieser Hinsicht hat die Berufseinstiegsbegleitung enorm geholfen. Sie hat den Schülerinnen und Schülern geholfen, durch den Abschluss zu kommen. Die Schülerinnen und Schüler sind vor allem auch noch danach in der Ausbildung begleitet worden, sodass man hier auch Ausbildungsabbrüche vermieden hat. Wie begegnen Sie dem?
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte sehr.
Sandra Boser
Zum einen gibt es auch im Startchancen-Programm die Möglichkeit, das Thema über zusätzliches Personal abzuwickeln oder dabei zu unterstützen. Die berufliche Orientierung ist im Kontext der Sekundarstufe ein expliziter Bestandteil im Startchancen-Programm, sodass wir hier neue Möglichkeiten haben, die Schulen mit Pereriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 sonal zu unterstützen, auch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter genau in diesem Kontext einzustellen. In diesem Zusammenhang möchte ich, weil Sie den Part der Ausbildung angesprochen haben, auf ein extrem wichtiges Programm aufmerksam machen, auf die assistierte Ausbildung, die bei uns im Land auch nach Aussagen der Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit noch viel zu wenig nachgefragt wird und bei der explizit Schülerinnen und Schüler während der Ausbildung begleitet werden, um am Ende gut durch die Ausbildung zu kommen. Wir haben also andere Maßnahmen, die dann auch in der Fläche wirken und nicht „nur“ – in Anführungsstrichen – bei 11 % der Schulen, die es betrifft. Berufseinstiegsbegleitung gab es nicht mal an 11 % der gesamten Schulen in Baden-Württemberg, sondern nur an 11 % der Schulen, die überhaupt infrage gekommen wären. Das sind Haupt- und Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen und SBBZ Lernen. Über die Maßnahmen, die ich Ihnen vorher vorgestellt habe, werden wir das Thema Berufsorientierung an alle Schularten adressieren mit dem ganz klaren Ziel, dass Schülerinnen und Schüler gut in eine Ausbildung oder ein Studium starten können und dies bruchfrei machen können, damit sie am Ende erfolgreich in ihr Berufsleben starten können.
Dr. Wolfgang Reinhart
Noch eine Zusatzfrage. Bitte sehr.
Katrin Steinhülb-Joos SPD
Ja. – Was machen Sie mit den Jugendlichen, die nicht im Startchancen-Programm sind? Es sind ja nicht alle Schulen drin, es gibt aber in jeder Schule Schülerinnen und Schüler, die diese Unterstützung benötigen würden. Die zweite Frage geht dahin: Was bieten Sie dann alternativ an? Es ist erwiesen, dass Schülerinnen und Schüler über diese Bindung schon in der Schulzeit gut begleitet werden können und dass dazu beigetragen werden kann, dass es diese Brüche nicht gibt. Bisher ist mir hier noch kein Alternativprogramm begegnet. Aber vielleicht kenne ich es nicht.
Sandra Boser
Ich möchte es noch einmal darstellen: Wir haben mit der Berufseinstiegsbegleitung nicht alle Schülerinnen und Schüler erreicht, die ein Problem mit dem Start in das Berufsleben haben. Auch die Berufseinstiegsbegleitung erreichte nur einen geringen Anteil der Schülerinnen und Schüler. Jetzt haben wir aber die Möglichkeit zusätzlicher Maßnahmen, beispielsweise über die Agentur für Arbeit, die mit ihren Berufsberatungsangeboten in engem Austausch mit den Schulen vor Ort steht, über die Verbleibeerfassung, die wir neu aufgesetzt haben, oder über die Datenübermittlung an die Agentur für Arbeit, damit hier Jugendliche ohne Anschlussperspektive wirklich gezielt angesprochen werden. Es gibt also Möglichkeiten. Wir stärken sie auch. Ich hoffe durchaus, dass die Stärkung der Berufsorientierungsmaßnahmen uns hier voranbringt: mit digitalen Angeboten wie BOaktiv, „BO for parents“, der berufswahlapp, mit den Praktikumswochen, die wir ausgebaut haben, mit „Fünf Tage, fünf Betriebe, fünf Unternehmen“, mit Einzeltagepraktika, bei denen die Schülerin oder der Schüler sagen kann: „Ich habe (Staatssekretärin Sandra Boser) nächste Woche für einen Tag die Möglichkeit, in dem Betrieb A oder B ein Praktikum abzulegen“, für die die Schule sie oder ihn dann auch freistellen muss. Da hat die Schülerin oder der Schüler dann auch die Möglichkeit, ins Praktikum zu gehen. Wir versuchen also wirklich, auf ein breites Fundament aufzubauen, um am Ende das Ziel zu erreichen, dass nicht mehr so viele Schülerinnen und Schüler nach dem Schulabschluss direkt in den Beruf einsteigen oder gar keine Anschlussperspektive haben. (Abg. Katrin Steinhülb-Joos SPD: Letzte Frage!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Normalerweise nur zwei Fragen, aber ausnahmsweise. Bitte, Ihre dritte Frage.
Katrin Steinhülb-Joos SPD
Wie erklären Sie sich dann, dass sich so viele Leute aus der Praxis melden, die bisher von der Berufseinstiegsbegleitung profitiert haben und die jetzt sagen, es gebe nichts, was die gleiche Funktion übernehmen würde? Sie haben Angst, dass ihnen weiterhin Schülerinnen und Schüler verloren gehen. Die zweite Frage: Wie erklären Sie sich, dass Bayern hier sogar mit einem höheren Anteil eingestiegen ist und das Programm jetzt mit 50 % unterstützt?
Sandra Boser
Das ist eine Haushaltsentscheidung von Bayern. Wir haben die Haushaltsentscheidung getroffen, dass wir in anderen Bereichen massiv einsteigen, beispielsweise in Kita und Grundschule, in Sprachförderprogramme, in die Stärkung der Basiskompetenzen, in ein neues G 9, das auch Zusatzmöglichkeiten hat: mehr Stunden im Fach „Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“. Da wir uns mit Bayern durchaus vergleichen können, was die Arbeitslosenzahlen angeht, die genau in unserer Range liegen, sehe ich jetzt nicht, dass wir schlechter dastehen würden als Bayern. Zu den Praxisfragen, nochmals: Sehr gern können wir uns da austauschen. Ich kann auch nochmals auf die vorhandenen Möglichkeiten hinweisen. Ich weiß durchaus, dass oftmals nicht alles bekannt ist, was wir, das Land, zur Verfügung stellen. Manches, das muss ich zugeben, ist momentan gerade erst im Aufbau, etwa BOaktiv, das jetzt ganz neu startet. Aber ich weiß auch, dass viele Schülerinnen und Schülern beispielsweise die berufswahlapp oder die Praktikumseinzeltage nicht kennen. Wir versuchen wirklich, die Informationen – auch über die Agentur für Arbeit – an die Schulen heranzutragen und genau über diesen Kontakt zwischen Agentur und Schule ein starkes Berufsorientierungskonzept zu implementieren. Dabei wollen wir natürlich auch genau die Schülerinnen und Schüler im Blick haben, die mehr Probleme haben. Da sind wir gerade nochmals in der Verstärkung, aber es gab auch in der Vergangenheit schon Maßnahmen. Am Ende liegt es an der Entscheidung, wie die Haushaltsmittel verteilt werden.
Dr. Wolfgang Reinhart
Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 beantwortet. iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Ich rufe jetzt die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . A n d r e - a s K e n n e r S P D – N a c h f r a g e z u r A u s - w e i s u n g e i n e s M i t a r b e i t e r s d e r F i r - m a S c h o l d e r b e c k a u s W e i l h e i m Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Andreas Kenner SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um einen aus dem Nordirak stammenden, dem Volk der Jesiden angehörigen Mitarbeiter der Firma Scholderbeck aus meinem Wahlkreis. Die Firma Scholderbeck ist eine Demeter-Bäckerei mit relativ vielen Filialen. Der Leiter betont immer wieder, er sei auf solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Sein Mitarbeiter sollte jetzt von der Polizei abgeholt werden. Er ist übrigens nicht abgetaucht, er war einfach in einer anderen Filiale und hat dort gearbeitet. Meine Frage lautet: a) Aus welchen Gründen hat die Landesregierung trotz der Resolution des Bundestags zur Anerkennung des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden (Bundestagsdrucksache 20/5228) keinen Abschiebestopp zur vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Aufenthaltsgesetz für Jesidinnen und Jesiden in den Irak erlassen, der dann eben auch die Abschiebung dieses Mitarbeiters der Firma Scholderbeck aus Weilheim verhindern würde? Der zweite Teil der Frage – vielleicht ist die Landesregierung sogar der falsche Ansprechpartner –: b) Wie schätzt die Regierung die Chance ein, dass trotz des nach Medienberichten abgeschlossenen Asylverfahrens mit Blick auf die Resolution des Bundestags aufgrund eines Verfahrens bei der Härtefallkommission des Landes eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23a Aufenthaltsgesetz erteilt wird? Ich freue mich auch, dass der Vorsitzende des Petitionsausschusses anwesend ist, weil wir dort ähnliche Angelegenheiten gerade wieder auf dem Schreibtisch haben. Das wiederholt sich ja. Viele Menschen fragen uns immer: Wieso schiebt ihr, auf Schwäbisch gesagt, eigentlich die Leute ab, die schaffen? Jetzt freue ich mich auf die Antwort der Landesregierung. Danke schön, Frau Ministerin, dass Sie persönlich gekommen sind, um das zu beantworten.
Dr. Wolfgang Reinhart
So, dann darf die persönlich anwesende Ministerin auch antworten. (Heiterkeit – Abg. Andreas Kenner SPD: Ja, das ist nicht selbstverständlich! – Gegenruf von der CDU: Nicht für dich! – Gegenruf des Abg. Andreas Kenner SPD: Genau!) Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich nehme zu den aufgeworfenen Fragen gern Stellung und will zunächst vorwegschicken, wie die Handhabung grundsätzlich ist. (Ministerin Marion Gentges) Ganz grundsätzlich gilt, dass eine Abschiebung durchzuführen ist, wenn der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig ist und seiner gesetzlichen Pflicht zur freiwilligen Ausreise nicht innerhalb einer hierzu gesetzten Frist nachkommt und wenn keine Abschiebungshindernisse vorliegen. Jeder zwangsweisen Rückführung – also Abschiebung – geht eine individuelle Prüfung voraus, ob die konkrete Situation eine Abschiebung zulässt oder ob aufgrund humanitärer Gründe eine Legalisierung des Aufenthalts erfolgen kann. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass der Bundestag beschlossen hat, dass Jesidinnen und Jesiden weiterhin unter Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren ist. Die Entscheidung über die entsprechenden Asylanträge und auch die Beurteilung, ob im Einzelfall zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse vorliegen, beispielsweise wegen Verfolgung oder Diskriminierung aufgrund der jesidischen Religionszugehörigkeit, obliegen dem BAMF, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das auch mit einer entsprechenden Sachkunde ausgestattet ist. Das BAMF trifft seine Entscheidungen im Einzelfall aufgrund der aktuellen Situation im Irak und der vorhandenen Erkenntnisse zur individuellen Person, sodass in allen Fällen sichergestellt ist, dass eine sachkundige Prüfung stattfindet. Die Ausländerbehörden im Land sind dann an die Entscheidung des BAMF gebunden. In der Zuständigkeit des Landes allerdings liegt es, ob das Land einen Abschiebestopp gemäß § 60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erlässt. Wir orientieren uns dabei am Lagebericht des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Land. Bis gestern hätte ich Ihnen noch gesagt, dass dieser Bericht zuletzt im Frühjahr 2024 aktualisiert wurde; heute nun habe ich den gerade gestern aktualisierten Bericht erhalten – der aber für den Irak keine andere Einschätzung enthält als der Bericht vom letzten Jahr. Und daraus geht für das Herkunftsland Republik Iran (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Irak!) u. a. hervor, dass die Rückkehr der Bevölkerung in einzelne Siedlungsgebiete der Minderheiten im Nordirak, die teilweise unter der Kontrolle des IS standen, auch nach der Befreiung erheblich erschwert sei. Ein weiter gehender Schutz vor Gewalt und Verfolgung sei für Minderheiten jedoch in der Region Kurdistan – Irak – gegeben; damit besteht eine inländische Fluchtalternative im Sinne von § 3e des Asylgesetzes. Grundsätzlich – so der Bericht – erfolge keine systematische Verfolgung oder Diskriminierung religiöser oder ethnischer Minderheiten durch staatliche Akteure in der Republik Irak. Aufgrund dieses Lageberichts ist nicht von einer allgemeinen Gefährdungssituation auszugehen, weswegen Baden-Württemberg keinen Abschiebestopp für Jesidinnen und Jesiden erlassen hat und dies derzeit auch nicht beabsichtigt. Weil Sie angemerkt hatten, dass ein solcher Abschiebestopp dem Betroffenen geholfen hätte, möchte ich darauf hinweisen, dass die Länder – mir selbst sind jetzt vier bekannt –, die, jedenfalls zeitweilig, einen solchen Abschiebestopp verfügt eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 hatten, diesen nur für Frauen und Minderjährige erlassen hatten und nicht für erwachsene Männer – und um einen solchen handelt es sich im vorliegenden Fall. Ein Abschiebestopp hätte also in diesem konkreten Einzelfall die Situation nicht geändert. Ihre zweite Frage zielt darauf ab, wie die Erfolgsaussichten des Härtefallverfahrens zu bewerten sind. In der Tat hat der Betroffene eine Härtefalleingabe an die Härtefallkommission gerichtet, über die noch nicht entschieden wurde. Ich darf auch darauf hinweisen, dass während dieses Härtefallverfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen zurückgestellt sind. Auch möchte ich sagen – bevor mir der Präsident das Mikrofon abdreht –: Die Härtefallkommission ist ein unabhängiges Gremium, (Abg. Andreas Kenner SPD: Gott sei Dank!) sodass ich nicht einschätzen kann, wie es ausgeht, und nun einfach abwarte.
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt habe ich eine Zusatzfrage des Abg. Marwein.
Thomas Marwein GRÜNE
Frau Ministerin, ich habe eine Zusatzfrage in Verbindung mit der Härtefallkommission und diesem Herrn, der ja offenbar schon länger in Deutschland, in Baden-Württemberg lebt. Hat er Familie, und steht bei ihm ein Strafverfahren im Hintergrund – hat er also irgendetwas getan? –, oder ist er vollkommen unbescholten und erfüllt nur aufgrund seiner Einreise die Bedingungen nicht und muss deswegen ausreisen? Also, die Frage ist, ob er Familie hat – vielleicht Frau und Kinder oder Frau und Tochter –, die dann nicht abgeschoben wird, er aber schon. Das wollte ich gern wissen. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Bezieht sich das jetzt auf diesen Fall?
Thomas Marwein GRÜNE
Ja, auf diesen konkreten Fall. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Ich würde da um Verständnis bitten, dass ich aufgrund von Persönlichkeitsrechten des Betroffenen diese Angaben hier öffentlich nicht machen kann.
Thomas Marwein GRÜNE
Okay. Gut, dann bitte schriftlich. – Danke.
Dr. Wolfgang Reinhart
Das wird dann im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten beantwortet. – Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. (Abg. Andreas Kenner SPD: Nein! Vielen Dank für die Beantwortung!) Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . S t e - f a n F u l s t - B l e i S P D – D i g i t a l e r V e r - s a n d v o n P r ü f u n g s i n f o r m a t i o n e n
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Das Thema Bürokratieabbau ist in aller Munde und drückt uns vorn und hinten. Gerade an den Schulen ist es immer wieder Thema. Ich hatte eine kuriose Situation nach einer Podiumsdiskussion, Frau Staatssekretärin, als mir eine Schulleitung – eine der wenigen Schulleitungen, die sowohl ein Gymnasium als auch eine Realschule im Verbund haben – geschildert hat, dass es bei den Realschulen wie folgt ist: Wenn da die Prüfungen angesetzt sind, dann kommen die per E-Mail über den internen KISS-Rechner und werden auch über den Rechner, also digital, samt Informationen zu Änderungen, Terminen etc., zur Verfügung gestellt. Im Gymnasium im Bereich der Sekundarstufe II ist es hingegen so, dass das Ganze weiterhin per Post kommt, das es dann die Referendare durch die Schulleiter ausgehändigt bekommen. Durch die Seminarleitung wurde mitgeteilt, dass es aufgrund von Datenschutz, Vertraulichkeit etc. nicht möglich sei, das umzustellen. Man fragt sich schon, warum das im einen Fall möglich ist und im anderen nicht. Daher komme ich zu den Fragen zum Thema „Digitaler Versand von Prüfungsinformationen“: a) Warum ist es für die Prüfung der Referendarinnen und Referendare an Gymnasien nicht möglich, einen digitalen Prozess für den Versand der Prüfungsinformationen aufzusetzen, vergleichbar mit dem für die Prüfung der Referendarinnen und Referendare im Bereich der Sekundarstufe I an Realschulen? b) Wie ist der oben genannte Prozess jeweils in den vier Regierungspräsidien hinsichtlich des Datenschutzes und der digitalen Informationsvermittlung geregelt? Herzlichen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Staatssekretärin, ich darf Sie ans Redepult bitten.
Sandra Boser
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege Fulst-Blei, vielen Dank für die Frage. Das bietet die Möglichkeit, noch mal in der Öffentlichkeit darzustellen, was da momentan passiert. Es ist tatsächlich so, dass wir im Bereich der Sekundarstufe I zwei unterschiedliche Digitalisierungsgrade – ein schönes Wort – haben und wir deswegen aktuell für den Gesamtbereich der Lehramtsprüfung ein neues System auf den Weg bringen, die LAP-Land – „LAP“ steht für „Lehramtsprüfung“ –, damit am Ende alle Prüfungsbeteiligten über eigene Benutzerkonten im digitalen LAP-Portal ihre jeweiligen Prüfungsinformationen bekommen werden. Das heißt, wir sind gerade dabei, die beiden Systeme, die tatsächlich unterschiedlich laufen, zusammenzuführen, damit am Ende ein digitaler Prozess etabliert werden kann. Bestimmte Prozesse werden bereits im Jahr 2025 durchgeführt. Mit den Kursen 2026 werden schließlich alle Vorgänge der Lehramtsprüfung über die neue Prüfungssoftware organisiert und verwaltet. Ab dieser Produktivsetzung können dann für alle Lehrämter, auch für das Gymnasium, digitale Versandprozesse einheitlich durchgeführt werden. Integraler Bestandteil dieses Projekts sind natürlich die Aspekte des Datenschutzes. Wir sind in engem Austausch mit iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 dem Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und werden dazu eine Datenschutz-Folgenabschätzung, ein Löschkonzept sowie ein Informationssicherheitskonzept erstellen, um alle rechtlichen Anforderungen erfüllen zu können.
Dr. Wolfgang Reinhart
Noch eine Zusatzfrage. Bitte sehr.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Genau, eine Nachfrage – vielen herzlichen Dank; die Frage impliziert das jetzt –: War es bisher tatsächlich so geregelt, dass die vier Regierungspräsidien das unterschiedlich gehandhabt haben? – Das nur für uns. Zweitens: Erst einmal prima, dass das jetzt kommt. Können Sie noch kurz präzisieren, was 2025 schon teilweise, wie Sie gesagt haben, umgesetzt wird?
Sandra Boser
Nein, das kann ich tatsächlich nicht. Ich müsste noch mal nachfragen und Ihnen dies schriftlich zukommen zu lassen. Mir ist jetzt auch nicht bekannt, wie unterschiedlich die Regierungspräsidien das derzeit handhaben. Vielleicht noch ein Hinweis: Es liegt momentan beim Hauptpersonalrat, der in dem ganzen Verfahren zustimmungspflichtig ist. (Zuruf) Wir können manche nicht zustimmungspflichtigen Vorprüfungen da vielleicht schon mal herausziehen. Also, wir haben noch das Abstimmungsverfahren im HPR, und ich kann mir durchaus vorstellen, dass vielleicht manche Bestandteile schon abgeklärt sind und es deswegen schon digital durchlaufen kann, das Gesamtverfahren aber erst 2026 erfolgt. Aber wenn es da noch Konkretisierungsbedarf gibt, sind wir gern dazu bereit. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Danke schön!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Damit ist auch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 beantwortet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – B a u e i - n e s s t r a ß e n b e g l e i t e n d e n R a d w e g s e n t l a n g d e r B 2 9 4 v o m V e r k e h r s k n o - t e n p u n k t B 2 9 4 / K 4 5 2 7 b i s z u m O r t s e i n g a n g N e u l i n g e n - B a u s c h l o t t Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Dr. Erik Schweickert FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: a) Welche Effekte wären durch den Bau eines straßenbegleitenden Radwegs entlang der B 294 vom Verkehrsknotenpunkt B 294/K 4527 bis zum Ortseingang von Neulingen-Bauschlott zu erwarten? (Dr. Erik Schweickert) b) Wie ist der aktuelle Planungsstand für den Bau eines Radwegs im genannten Abschnitt der B 294, sofern es entsprechende Bestrebungen für einen Bau gibt? (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: So ein Zufall, dass jetzt diese Frage kommt! So ein Zufall! Was war denn jetzt für ein Termin?)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Zimmer bitten. – Bitte sehr, Frau Staatssekretärin.
Elke Zimmer
Herr Präsident! Lieber Kollege Schweickert, vielen herzlichen Dank für diese Frage. Sie fragen, welchen Effekt dieser straßenbegleitende Radweg hätte. Das kann man letztlich mit einem Satz beantworten: Es geht um Verkehrssicherheit. Dieser straßenbegleitende Radweg zwischen der B 294 und der Kreisstraße 4527 sowie dem Ortseingang von Neulingen-Bauschlott hätte, wenn es ihn gäbe, einen großen Einfluss auf die Verkehrssicherheit von Radlerinnen und Radlern. Es handelt sich hier um einen 2 km langen Netzlückenschluss. Der Punkt ist: Wir haben ansonsten auf dieser Strecke bereits einen durchgehenden Radweg, und den könnten wir dann sozusagen vervollständigen. Warum hat das einen so hohen Einfluss auf die Verkehrssicherheit? Diese Strecke ist von einer hohen Verkehrsbelastung von 13 000 Kraftfahrzeugen am Tag gekennzeichnet. Das einschlägige Regelwerk, das zugrunde liegt, besagt: Bei mehr als 10 000 Fahrzeugen am Tag braucht es einen getrennten Radweg. Ansonsten kann nicht mehr von sicherem Fahrradverkehr gesprochen werden. Die Unfallgefahr ist dann einfach zu groß. Das erklärte Ziel von uns, der Landesregierung, ist, die Zahl der Radverkehrsunfälle zu verringern. Wir haben auch heute Morgen darüber debattiert. Die Vision Zero ist unser Ziel, und sie ist auch ein gesetzlicher Auftrag aus dem Landesmobilitätsgesetz. Wir versuchen, das mit konkreten Maßnahmen zu unterfüttern und nicht nur zu reden. Wir haben letztes Jahr im Wege einer Szenarienuntersuchung geschaut: Was sind Ursachen für Unfälle, und was sind passende Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen im ganz Allgemeinen? Eines ist ganz klar: Die Schließung von Netzlücken ist gerade bei Straßen mit hoher Kfz-Belastung von besonderer Bedeutung bei der Reduzierung von Radverkehrsunfällen. Wir wissen, dass gerade außerorts fast die Hälfte aller tödlichen Fahrradunfälle passieren, vor allem beim Einund Ausbiegen oder beim Längsverkehr – der Fahrradfahrer und der Autoverkehr müssen aneinander vorbei; da wird überholt; die Abstände sind zu gering. Da ist einfach eine wichtige Maßnahme, die Verkehre zu trennen. Deswegen ist der systematische Ausbau und Neubau von Radwegen und die Schließung von Netzlücken an Bundes- und an Landesstraßen die Lösung. Genau das ist auch Gegenstand des Bedarfsplans Radwege, den wir im März 2023 veröffentlich haben. Der Lückenschluss, um den es heute geht, ist dort im Vordringlichen Bedarf enthalten. Er gehört zudem noch beim Radverkehrskonzept im Enzkreis zum Hauptnetz 1. Ordnung. Das heißt, er hat auch dort eine hohe Priorität. Das ist eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 besonders schön: Das ist eine Maßnahme, die auf kommunaler und auf Landesseite eine hohe Priorisierung hat. So ein Lückenschluss kann natürlich auch dazu führen – das erhoffen wir uns ja –, dass, wenn Radfahren sicherer ist, Menschen einfach lieber umsteigen. Damit tun sie etwas für die Gesundheit, damit tun sie etwas fürs Klima. Sie fragten nach dem Planungsstand bzw. danach, ob überhaupt geplant wird. Es wird geplant. Mit den Trägern öffentlicher Belange gibt es mittlerweile eine abgestimmte Entwurfsplanung. Dazu wurden auch gleich parallel, damit es schneller geht, weitere Untersuchungen und Gutachten durchgeführt: ein Bodengutachten, ein Bodenschutzkonzept und ein landschaftspflegerischer Begleitplan. Im Moment hängt es am Grunderwerb für diesen straßenbegleitenden Radweg. Bei dem bisherigen Versuch, einen freiwilligen Grunderwerb zu erzielen, konnte bisher noch keine Einigung erzielt werden. Es laufen im Moment weitere Gespräche. Wie die ausgehen, kann man im Moment nicht wissen. Aber das ist der aktuelle Sachstand.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank für die Beantwortung. – Es kommt eine Zusatzfrage vom Kollegen Katzenstein. Bitte sehr.
Hermann Katzenstein GRÜNE
Vielen Dank an Herrn Schweickert für das Stellen der Frage. Ich bin dort vor ein paar Wochen im Rahmen einer Critical Mass entlanggefahren. Das wurde auch berichtet. Ich vermute, Herr Schweickert hat das gesehen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das bestäti- ge ich gern! Ja!) – Super. Wir arbeiten Hand in Hand. Den Begriff habe ich, meine ich, heute schon mal genannt. Frau Staatssekretärin, jetzt haben Sie gesagt, das Problem sei der Eigentumserwerb. Diesen Fall haben wir ja leider immer wieder. Inwieweit ist es theoretisch denkbar, dann in das nicht schöne, aber manchmal nötige Mittel einer Einziehung zu gehen? (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP meldet sich und erhebt sich von seinem Platz.)
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte sehr.
Elke Zimmer
Herzlichen Dank für die Frage. – So weit sind wir noch nicht. Wir sind noch in Gesprächen, in Verhandlungsprozessen. Daher machen wir im Moment keine Pläne für den Worst Case, sondern versuchen, auf dem Verhandlungsweg eine Lösung hinzubekommen, was uns im Regelfall ja auch gelingt. Daher wäre ich guten Mutes, dass uns das auch hier gelingt.
Dr. Wolfgang Reinhart
Haben Sie noch etwas gehabt?
Hermann Katzenstein GRÜNE
Können Sie ein Zeitfenster, einen Zeithorizont benennen? Oder ist das auch noch zu schwierig? (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP nimmt seinen Platz wieder ein.)
Dr. Wolfgang Reinhart
Das hat sich überschnitten, Herr Kollege Schweickert. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Ich sage ja, Hand in Hand!) – Ist ja gut. Bitte, Frau Staatssekretärin.
Elke Zimmer
Dadurch, dass wir gerade in den Gesprächen sind, mag ich jetzt auch keinen Druck aufbauen, indem es heißt: Jetzt müssen wir in drei Monaten zu einer Lösung kommen. Das wäre einer Gesprächssituation, in der wir zu einer gütlichen Einigung kommen wollen, nicht dienlich. Daher: kein Zeithorizont mit einem genauen Datum. Aber ich habe Ihnen vorher schon gesagt: Da wir jetzt bereits parallele Gutachten beauftragt haben, ist es ganz klar, wir wollen zügig sozusagen in den Bau kommen. Deswegen führen wir natürlich diese Gespräche auch mit einem gewissen Nachdruck.
Dr. Wolfgang Reinhart
Da gibt es keine weitere Zusatzfrage, und die Anfrage unter Ziffer 4 ist beantwortet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . S t e - f a n F u l s t - B l e i S P D – N e t z a n s c h l u s s d e s E c k e n b e r g - G y m n a s i u m s i n A d e l s h e i m
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Das Eckenberg-Gymnasium Adelsheim lohnt durchaus die Reise; es ist nämlich insofern etwas Besonderes, als es als Aufbaugymnasium im Landesbesitz ist, und Lehrerkolleginnen und -kollegen machen dort wirklich eine super Arbeit. Man muss allerdings auch sagen, dass an der einen oder anderen Stelle durchaus ein bisschen Invest nottäte. Eines fand ich ganz besonders, Frau Staatssekretärin, nämlich dass dort ein Glasfaserkabel liegt, das aktuell acht Fasern zur Verfügung hat, wobei aktuell aber nur zwei genutzt werden dürfen. Der Rest wäre hervorragend für die pädagogische Nutzung geeignet, aber man darf es nicht; das ist nicht zulässig – warum auch immer. So bleiben der Schule zurzeit aktuell gerade mal 50 Mbit/s als Anschluss zur Verfügung. Das ist natürlich viel zu wenig. Vor diesem Hintergrund meine Fragen: a) Warum ist es dem pädagogischen Personal untersagt, die bereits vorhandenen ungenutzten Fasern des Glasfaseranschlusses zu nutzen? b) Inwiefern dient die Untersagung der Nutzung des vorhandenen Anschlusses dem Ziel der Ressourcenschonung der Landesregierung?
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Boser zur Beantwortung ans Redepult bitten. iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025
Sandra Boser
Lieber Herr Fulst-Blei, das beantworte ich sehr gern. Manchmal scheint es einfacher, als es sich in der Realität dann darstellt. Also, es gibt keine Untersagung, dass das Personal dieses Glasfasernetz nicht nutzen darf. Wie Sie schon richtig sagten: Es kann nicht das gleiche Glasfasernetz genutzt werden, das schon vorhanden ist, weil dieses für das Landesverwaltungsnetzwerk genutzt wird und das pädagogische Netzwerk vom Landesverwaltungsnetzwerk getrennt genutzt werden muss. Das Problem bei dem Ganzen liegt eigentlich in dem letzten Satz Ihrer Fragen – Stichwort Ressourcenschonung. Wir, das Land, haben das Ziel, dass wir alle 14 staatlichen Schulen auf diese neue Zeit umstellen. Wir haben deswegen an allen dieser 14 staatlichen Schulen geprüft: Wie schaffen wir es, die Bandbreite an den einzelnen Schulstandorten zu vergrößern? Um dieses pädagogische Netzwerk nutzen zu können, braucht es einen Provider – den haben wir ausgeschrieben –, und die günstigste Variante, die uns genannt wurde – wobei es nicht nur die günstigste, sondern, meine ich, sogar die einzige Antwort war –, läge bei 8 000 € pro Jahr für 500 Mbit/s. Wir haben tatsächlich momentan aufgrund der Landeshaushaltsordnung nicht die Möglichkeit, diese 8 000 € dafür in die Hand zu nehmen. Es wäre also tatsächlich nicht in den Ressourcen abbildbar. Wir haben noch einmal durchgerechnet, was es kosten würde, wenn wir diese 14 Standorte entsprechend nach vorn bringen würden: Das wäre mit Mehrkosten von ca. 120 000 € pro Jahr verbunden, die wir aktuell nicht finanzieren können. Aber, wie gesagt, mit 8 000 € pro Jahr für 500 Mbit/s wird die laut Landeshaushaltsordnung vorgeschriebene Ressourcenschonung nicht erreicht, und daher haben wir aktuell nicht die rechtliche Möglichkeit. Das ist also keine Frage von Goodwill oder nicht Goodwill, sondern uns fehlt die rechtliche Möglichkeit, dieses zweite Glasfasernetzwerk für das pädagogische Netzwerk zu nutzen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Eine Zusatzfrage. – Bitte sehr, Herr Kollege Dr. Fulst-Blei.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Eine Bemerkung: Vielleicht könnten Sie noch einmal kurz erläutern, warum es nicht möglich ist, das pädagogische Netz und das Landesverwaltungsnetz miteinander zu kombinieren. Meine Zusatzfrage: Wie lässt sich denn aus Ihrer Sicht die Höhe dieses Betrags erklären? Das ist ja schon bemerkenswert. In diesem Kontext: Gibt es aktuelle Planungen, was die Netzwerkerschließung der Gebäude 5 und 6 angeht? Denn man wundert sich schon: Gerade unsere Landesgymnasien müssten doch eigentlich auf dem neuesten Stand sein. Aber auch da sind wir hinterher.
Sandra Boser
Tatsächlich geht die Trennung der vorhandenen Netze auf das Erfordernis der Informationssicherheit zurück. Die Trennung ist rechtlich vorgeschrieben, sodass keine Mitnutzung vorgenommen werden kann. Da gibt es rechtliche Hürden, die vorgeben, dass die beiden Netzwerke strikt voneinander getrennt laufen müssen. Sie dürfen also einzelne Fasern nicht für beide Netzwerke gleichzeitig nutzen. (Staatssekretärin Sandra Boser) Warum sind die Kosten so hoch? Keine Ahnung. Das letzte Angebot von 2023, das wir von einem Anbieter bekommen haben – – Ich will ihn jetzt nicht unbedingt öffentlich nennen, aber das war das letzte Angebot, das uns vorlag. Das liegt wohl daran, dass die verwendete Glasfasertechnik keine günstigere Vertragsgestaltung zulässt. Jetzt steht bei mir hier: „Keine FTTH-Technik“. Wer weiß, was die FTTH-Technik ist, kann es gern – – Ich weiß es tatsächlich nicht.
Dr. Wolfgang Reinhart
Niemand. (Zuruf: Bis ans Haus ran – „Fiber To The Home“!) – Genau.
Sandra Boser
Danke schön für die Erläuterung. – Die vor Ort verwendete Glasfasertechnik lässt aktuell keine günstigere Variante zu. Aber es liegt im Interesse des Landes – um das auch noch einmal abschließend zu sagen –, dass wir die entsprechende Breitbandtechnik an diese staatlichen Schulen heranbekommen. Aber dazu bräuchte es eben auch die entsprechenden Kostenübernahmen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Dann war noch die Planungsfrage für die Gebäude 5 und 6!) – Das nehme ich mit. Das wird Ihnen beantwortet.
Dr. Wolfgang Reinhart
Okay. Vielen Dank. – Damit haben wir auch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – M ö g l i c h e V e r - s c h i e b u n g d e r G ä u b a h n - U n t e r b r e - c h u n g i n d e n H e r b s t 2 0 2 6 Bitte sehr, Herr Abg. Karrais.
Daniel Karrais FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gäubahn soll ab April 2026 gekappt werden und dann in Stuttgart-Vaihingen enden. Man hat in der Vergangenheit den Gäubahn-Anrainern versprochen, dass man dann am gleichen Bahnsteig in die S-Bahn einsteigen können soll, um einen nahtlosen Umstieg in Richtung Hauptbahnhof in Stuttgart zu erreichen. Jetzt kam ans Licht, dass die S-Bahn zwischen Stuttgart-Vaihingen und Stuttgart Hauptbahnhof über mehrere Monate hinweg überhaupt gar nicht in Betrieb sein soll und damit dieses Versprechen nicht eingelöst werden kann. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Deshalb frage ich die Landesregierung: a) Welches Ergebnis hat die Sitzung des Lenkungskreises Stuttgart 21 vom 19. Mai 2025 in Bezug auf den Antrag der Regionalversammlung Stuttgart, die Unterbrechung der Gäubahn in den Herbst 2026 zu verschieben, gebracht? b) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die durch die S-Bahn-Unterbrechung im Sommer 2026 und im Sommer 2027 verursachten Fahrzeitverlängerungen für die Pendlerinnen und Pendler zu kompensieren? Vielen Dank. eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 (Vereinzelt Beifall)
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Staatssekretärin Zimmer für das Verkehrsministerium der Landesregierung, bitte, am Redepult zur Beantwortung.
Elke Zimmer
Herr Präsident! Herr Kollege Karrais, herzlichen Dank für diese Frage, die ja die Region schon seit Langem umtreibt. Sie haben es gesagt: Nach den aktuellen Planungen der Deutschen Bahn soll laut Inbetriebnahmekonzept von Stuttgart 21 die Gäubahn ab April 2026 in Stuttgart-Vaihingen dauerhaft unterbrochen werden. Das heißt, alle Regional- und Fernverkehrszüge werden dann in Stuttgart-Vaihingen enden. Der Plan war ein anderer, nämlich dass man wenigstens umsteigen kann. Im Sommer 2026 und, wie es aussieht, auch im Sommer 2027 – es nimmt irgendwie kein Ende – gibt es mit der zusätzlichen Sperrung der S-Bahn-Stammstrecke eine – man kann es nicht anders sagen – schwer bis kaum erträgliche Situation für die Fahrgäste der Gäubahn. Für sie bedeutet das, dass der Stuttgarter Hauptbahnhof und das Stadtzentrum über mehrere Wochen nur mit dem Bus oder mit der Stadtbahn erreichbar sind. Das bedeutet längere Fahrzeiten und zusätzliche Umstiege. Wer einmal mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Gepäck unterwegs war, weiß: Das macht keinen Spaß. So verlieren wir auch die Menschen, die eigentlich den ÖPNV nutzen sollen. Deswegen haben sich die Projektpartner, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und das Land Baden-Württemberg, im Lenkungskreis, der am Montag dieser Woche getagt hat, gemeinsam dazu erklärt, dass sie sich dem Antrag aus der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart anschließen und damit die Deutsche Bahn gemeinsam auffordern, die Unterbrechung der Gäubahn von April bis wenigstens Oktober oder November zu verschieben. Das löst nicht alle Probleme, aber es würde für das nächste Jahr zumindest eine Entspannung bringen. Dann wäre nur die Stammstrecke gesperrt. Für uns ist es ganz klar: Die Beeinträchtigungen für die Fahrgäste sind auf ein absolut nicht zu vermeidendes Minimum zu beschränken. Die Erklärung, der sich die drei Projektpartner jetzt angeschlossen haben, entspricht dem interfraktionellen Antrag der Verbandsversammlung und gilt – das muss man dazusagen – unter der Voraussetzung, dass dadurch keine Gefährdung für die termingerechte Inbetriebnahme von Stuttgart 21 entsteht. Die Deutsche Bahn war in diesem Fall durch den Vorstand für Infrastruktur, Herrn Huber, im Lenkungskreis vertreten. Er hat eine ergebnisoffene Prüfung zugesagt, das heißt, eine Prüfung, die den Termin der Unterbrechung untersucht. Da kann es auch um die Frage gehen, ob es eine vollständige Unterbrechung gibt oder ob z. B. nachts gearbeitet wird und zu den Hauptverkehrszeiten morgens wenigstens ein paar Züge durchgebunden werden können. – Ergebnisoffen ist erst einmal ergebnisoffen. Ihre zweite Frage war, welche Maßnahmen ergriffen werden. Wie Sie wissen, haben wir, das Land Baden-Württemberg, schon im Vorfeld ein weitreichendes Kompensationspaket, beispielsweise mit der Verlängerung der S 1, auf den Weg ge- (Staatssekretärin Elke Zimmer) bracht, um die Situation der Fahrgäste auf der Gäubahn zu verbessern. Das heißt, wir sind seit langer Zeit dran, die Situation der Fahrgäste bei der schwierigen Gesamtgemengelage wenigstens ein Stück weit besser zu machen. Was bedeutet jetzt aber die parallele Sperrung von S-Bahn-Stammstrecke und Panoramabahn? Klar, es braucht belastbare Ersatzkonzepte, die auch tatsächlich funktionieren. Um diese zu erarbeiten, braucht es erst einmal die konkreten Sperrpausen der DB und die Baustellenplanung der DB. Die haben wir bisher nicht. Erst wenn uns die konkreten Zeiträume genannt werden, können wir anfangen zu planen. Was könnte das bedeuten? Grundsätzlich sind für den Ersatzverkehr bei den Sperrungen der S-Bahn der Verband Region Stuttgart als Besteller und die DB Regio zuständig. Da aber die Stammstreckensperrung erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Schienenverkehr hat und ein Teil der zahlreichen Baumaßnahmen im Knoten Stuttgart sein wird, wurde von Land und Region gegenüber der Bahn gefordert, die Erstellung von den Ersatzkonzepten in die Hand zu nehmen und sich dann auch an der Finanzierung zu beteiligen. Diese Prozesse können nicht losgelöst nur von einem geführt werden. Es gibt eine Taskforce, die die Stammstreckensperrung und die vielen weiteren geplanten Baumaßnahmen in diesem Jahr bereits bearbeitet, um zumindest nur ein Minimum an Belastungen entstehen zu lassen. Es bleibt aber dabei: Diese Sperrungen werden massive Auswirkungen haben, und den Preis für die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 Ende 2026 zahlen die Fahrgäste der Gäubahn. Das kann man nicht wegdiskutieren. Einschränkungen wie Fahrzeitverlängerung, zusätzliche Umstiege und Schienenersatzverkehr kann man nicht schönreden. Konkrete Aussagen, was es an Ersatz geben kann, können wir erst machen, wenn es tatsächlich die konkreten Planungen der Bahn gibt. Für uns, das Land, ist ganz klar: Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass es leistungsfähige Ersatzkonzepte gibt. Je früher uns die Bahn informiert, desto besser. Die kurzfristigen Informationen, die wir in den letzten sechs Monaten bekommen haben – teilweise haben wir erst eine Woche vorher erfahren, dass etwas gesperrt wird –, können nicht funktionieren. Das haben wir auch deutlich artikuliert. Wir werden die Taskforce, die jetzt ganz gut zusammenarbeitet, tatsächlich auch im Jahr 2026 fortführen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich habe jetzt insgesamt fünf Wortmeldungen. (Staatssekretärin Elke Zimmer: Oh! Ich hol mir mal meinen Stift! Darf ich?) – Ja, Sie dürfen. (Staatssekretärin Elke Zimmer begibt sich vom Re- depult zur Regierungsbank und holt sich einen Stift.) – Nein, wir rufen die Wortmeldungen einzeln auf, Frau Staatssekretärin. – Dann hätten wir jetzt sechs. (Staatssekretärin Elke Zimmer: Das klang gerade so nach Bündel!) iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 – Ja, ist schon gut. – Ich nenne jetzt einmal die Reihenfolge, nach der ich die Wortmeldungen aufrufen werde, damit Sie informiert sind: zunächst der Kollege Scheerer, dann der Kollege Wolf, dann der Kollege Joukov, dann der Kollege Reith, dann die Kollegin Schindele und zum Schluss der Kollege Dörflinger. (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Quasi alle, die hier sind! – Zuruf: Herr Dr. Jung!) – Herr Abg. Dr. Jung auch, ja. (Zuruf: Alle wichtigen Leute, die hier sind!) Okay, dann haben wir doch alle. – Bitte sehr, Herr Kollege Scheerer.
Hans Dieter Scheerer FDP
Hier bin ich. – Frau Staatssekretärin, vielen Dank. Vielen Dank auch für Ihre Ausführungen. – Ich glaube, die Problemsituation ist uns allen bekannt. Aber wir müssen natürlich dafür Sorge tragen, zumal wir im Land den ÖPNV weiter ausbauen wollen. Das Ende der Gäubahn in Stuttgart-Vaihingen und die Stammstreckensperrung in Stuttgart bringen erhebliche Probleme mit sich – wohl wissend, dass das Land nur punktuell daran beteiligt ist; denn wir haben die Region, und wir haben die Deutsche Bahn. Deshalb bitten wir darum, dafür Sorge zu tragen, dass es Ausweichstrecken bzw. Ausweichmöglichkeiten gibt, sodass die Gäste der Gäubahn insgesamt schneller zum Stuttgarter Hauptbahnhof, zu Stuttgart 21 kommen können. Im Zweckverband Gäubahn haben wir mal darüber diskutiert, dies möglicherweise über Tübingen zu realisieren. Ein Vorschlag, den meine Fraktion immer wieder vorbringt, ist, ab Böblingen die S-Bahn-Strecke über Renningen zu nutzen. Der Streckenabschnitt ist zweigleisig ausgebaut; dort fahren auch die Güterzüge von Daimler. Eine Möglichkeit wäre, die Gäubahn über diese S-Bahn-Strecke fahren zu lassen. Zwischen Zuffenhausen und Feuerbach müsste dann noch eine Weiche eingebaut werden, um die Gäubahn auf die Fernbahngleise und somit direkt zu Stuttgart 21 zu bringen. Das sind Ausweichmöglichkeiten, über die wir sagen, dass sie intensiv geprüft werden müssen. Wir können die Fahrgäste, die gegebenenfalls aus Zürich kommen, nicht in Stuttgart-Vaihingen aussteigen lassen, sie mit dem Schienenersatzverkehr – das muss man sich einmal vor Augen halten –, mit dem Bus an den Hauptbahnhof fahren lassen und ihnen sagen: „Nimm deine zwei Koffer und schau mal, wie du zum Hauptbahnhof kommst.“ Das ist doch kontraproduktiv. Daher bitten wir um die Zurverfügungstellung von konkreten Ausweichmöglichkeiten und fragen: Welche Ausweichmöglichkeiten, welche Ausweichstrecken werden geprüft? Mit welcher Intensität werden diese geprüft? Welcher Druck wird auf die Bahn und die Region ausgeübt, damit die Fahrgäste zufriedengestellt werden? Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Staatssekretärin, bitte sehr.
Elke Zimmer
Herr Kollege Scheerer, herzlichen Dank für diesen konstruktiven inhaltlichen Input. – (Staatssekretärin Elke Zimmer) Ganz klar wäre die schönste Lösung, wenn wir Ausweichverkehre hätten. In einem dichten Knoten, wie wir ihn hier in Stuttgart haben, ist das natürlich unglaublich komplex, weil viele Schienenstrecken bereits jetzt maximal ausgelastet sind. Ich sage Ihnen aber zu, das noch mal mitzunehmen. Was beispielsweise aber auch ganz entscheidend ist, wenn es Ersatzverkehre gibt – auch hierauf versuchen wir, das Land, großen Einfluss zu nehmen und das einfach immer und immer wieder zu thematisieren –, ist, dass die Ersatzverkehre dann auch funktionieren müssen. Das heißt, der Bus muss von Stuttgart-Vaihingen überhaupt in die Stadt hinunterfahren können. (Lachen des Abg. Hans Dieter Scheerer FDP/DVP) Deshalb: Wenn weder die Gäubahn noch die Stammstrecke zur Verfügung stehen, dann dürfen nicht auch noch Baustellen bei der Stadtbahn sein bzw. darf es auch auf den Straßen keine großen Baustellen geben. Denn ansonsten funktioniert ein Ersatzverkehr auf direktem Weg hinunter in den Kessel nicht. (Abg. Hans Dieter Scheerer FDP/DVP: Der steht dann im Heslacher Tunnel, der Bus!) Daher: Es handelt sich um ein Gesamtkonstrukt, das funktionieren muss. Nachher sind es vielleicht auch unterschiedliche Puzzleteile, die man zusammensetzen muss. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Ja!) Ich habe vorhin gesagt, dass es womöglich nicht immer gesperrt sein muss. Vielleicht gibt es doch Zeitfenster, in denen etwas geht. Vielleicht gibt es die eine oder andere Verbindung, die doch irgendwo einschwenken kann – wobei es fraglich ist, ob die Bahn eine Weiche so schnell bauen würde, die ja auch noch benötigt würde. Wir sind mal gespannt. Wir haben ja nicht mehr viel Zeit. Das alles ist schon im nächsten Jahr. Das ist tatsächlich auch ein Problem. Es erwischt uns letztlich genauso kalt wie Sie, dass wir uns in der Intensität damit beschäftigen müssen, dass zwei Infrastrukturen, die aneinander anschließen, gleichzeitig nicht zur Verfügung stehen. Wir haben daher keinen Planungsvorlauf, in dem wir Infrastrukturmaßnahmen umsetzen könnten. Aber ich sage Ihnen zu, dass wir das noch mal weitergeben. Wie gesagt: Die Ersatzverkehre, die es dann gibt, müssen überhaupt erst einmal fahren können. Ehrlicherweise muss man auch sagen, dass es sich um ein Kapazitätsproblem handelt. Alle Menschen aus den Zügen in Busse zu bringen, wird technisch fast nicht möglich sein. Die Bahn fährt ja gerade auch solche Konzepte. Mit der Vollsperrung auf der Riedbahn hat es jetzt ganz gut funktioniert. Wir sehen aber auch, dass etliche Fahrgäste nicht fahren oder im Regelfall dann auch aufs Auto umsteigen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt kommt der Kollege Wolf mit seiner Zusatzfrage. Bitte.
Guido Wolf CDU
Frau Staatssekretärin, vielen Dank für Ihre Erläuterungen. – Ich glaube, bei dem Thema muss man immer auch die Vorgeschichte beachten und aufpassen, dass man nicht jeden Anlass, um über die Gäubahn zu reden, eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 noch einmal nutzt, die gesamte Geschichte aufzurollen. Die Ausweichstrecke über Tübingen – dies zum eben gehörten Vorschlag – haben wir ja vielfach gutachterlich geprüft, und die Nachteile wurden dokumentiert. Ich denke, man muss jetzt – das wäre meine Frage – angesichts dieser aktuellen, neuen Information, dass das, was uns die Bahn lange als Ersatz für die notwendige Kappung – die nach wie vor in weiten Teilen des Südens nicht wirklich akzeptiert wird – angeboten hat, kommt – ich gehe jetzt einmal davon aus, dass dies kommt –, immer die klare Ansage im Ohr haben, dass es dann über die S-Bahn gleich am Bahnsteig in kurzen Intervallen einen Anschluss an den Stuttgarter Hauptbahnhof geben wird. Deswegen ist die Ansage des Bahnvorstands, dass das jetzt ergebnisoffen geprüft wird, eine gute und eine schlechte Nachricht zugleich. Es ist die gute Nachricht, dass da noch nicht alles gelaufen ist. Aber ich möchte das Ministerium schon bitten, in diese Diskussion einzubringen, dass das nie ein Thema war. Es macht mir niemand weis, dass diese technischen Probleme erst später zutage getreten sind. Das war immer klar. Deswegen bitte ich schon, das Thema Glaubwürdigkeit ein Stück weit im Auge zu behalten. – Das ist keine Kritik am Ministerium; ich möchte nur bitten, das in die Debatte einzubeziehen. Das Zweite: Ist Ihnen bewusst, dass aus dem Rathaus der Stadt Stuttgart, aus dem Büro des Oberbürgermeisters in diesen Tagen nochmals erklärt wurde – da sind ja Zweifel aufgekommen –, dass es von dort keinen Widerstand geben würde, wenn eine Verzögerung bei der Kappung der Panoramabahn auftreten würde? Aus Sicht der Stadt Stuttgart – auch dokumentiert über den Antrag im Verband, aber jetzt im Nachhinein noch einmal erklärt – gäbe es da keine Probleme. Ich finde, das ist in der Diskussion ganz wichtig. Es kommt jetzt nur noch auf die Bahn an. Ich meine, da haben wir gute Argumente, uns da auch durchzusetzen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte sehr, Frau Staatssekretärin. Wollen Sie das zu der Stellungnahme noch ergänzend beantworten?
Elke Zimmer
Sehr gern. – Danke, Kollege Wolf, danke auch noch einmal für den letzten Input. Genau das war ja letztlich der Schulterschluss im Lenkungskreis, dass eine Verzögerung der Kappung natürlich überhaupt kein Problem wäre, sondern dass wir das alle begrüßen würden. Ich denke, es war auch noch einmal ganz wichtig, zu sagen: Nur gemeinsam mit der Region – das ist das, was jetzt wirklich gut funktioniert hat – werden wir tatsächlich stark sein und unsere Interessen durchsetzen können. Daher meine ich, dass dieser Schulterschluss, den es jetzt auch im Lenkungskreis gab und den Sie ja immer tatkräftig unterstützen, das Einzige ist, was wir im Moment machen können, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Es ist jetzt müßig, darüber zu spekulieren, wann die Bahn davon gewusst hat. Das hilft jetzt alles nicht. Wir sind in der Situation, in der wir sind, und wir können sie nicht verändern. Deswegen müssen wir versuchen, zumindest noch das Beste für die Menschen in der Region – darum geht es ja – zu errei- (Staatssekretärin Elke Zimmer) chen, damit ÖPNV und Zug fahren trotzdem noch möglich sind und die Menschen sozusagen nicht den Spaß und die Freude an dieser Art der Fortbewegung verlieren und tatsächlich nicht abgehängt werden. Darum geht es ja. Das ist auch das Signal in die Region: Ist man denn da wirklich abgehängt? Dieses Signal – dafür wollen wir, das Land, alles tun – wollen wir natürlich nicht ausstrahlen. Deswegen kümmern wir uns intensiv darum.
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Kollege Joukov, bitte sehr.
Michael Joukov GRÜNE
Frau Staatssekretärin, vielen Dank für die ausführliche Schilderung, wie komplex die Wirklichkeit hinter dem Schlagwort „Bestgeplantes Bahnprojekt aller Zeiten“ ist. Aber die Konzernbevollmächtigte hat ja durchgegeben, dass die Sperrung der Stammstrecke mit den Arbeiten an der Sicherungs- und Leittechnik am Zielbahnhof zwingend zusammenhängt. Das heißt, die einzige Alternative ist es aus meiner Laiensicht tatsächlich, die Panoramabahn bis zur Fertigstellung des Zielbahnhofs zu betreiben. Es gibt ja die Forderung: Der letzte Zug, der den Hauptbahnhof verlässt, muss ...
Elke Zimmer
Ist die Gäubahn.
Michael Joukov GRÜNE
... ein Gäubahnzug sein. Können Sie sich dieser Forderung im Namen der Landesregierung anschließen?
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte.
Elke Zimmer
Herr Kollege Joukov, letztlich ist das genau das, was wir im Lenkungskreis auch gesagt haben, dass nämlich – ich habe den Zeitrahmen genannt – bis Oktober/November die Gäubahn noch gefahren wird. Es mag einen Versatz von vier Wochen geben – das wird man dann irgendwie hinbekommen –, aber eben nicht noch von einem ganzen halben Jahr, was im Moment ja zur Debatte steht. Deswegen: Das wäre das Ziel. Daran arbeiten wir gemeinsam, muss ich in diesem Fall sagen. Und es ist richtig, dass wir in diesem Fall gemeinsam mit der Region daran arbeiten.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich mache jetzt einen Verfahrensvorschlag, weil ich allein bei dieser Frage noch vier Wortmeldungen und danach noch weitere Mündliche Anfragen – die dann schriftlich beantwortet werden müssen – habe. Ich gebe den vier Fragestellern die Gelegenheit, ihre Fragen hier zu stellen. Wenn wir in dieser Stunde nicht mehr zu einer Antwort kommen, kann die Antwort ansonsten schriftlich vom Ministerium aus erfolgen. (Staatssekretärin Elke Zimmer: Dann brauche ich doch noch meinen Stift!) – Ja, ja, nehmen Sie Ihren Stift, dann haben wir das alles festgehalten. (Vereinzelt Heiterkeit) Wir beginnen mit dem Kollegen Reith, und ich bitte die Fragesteller wirklich, ihre Fragen kurz zu halten. Okay? iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es ist natürlich ein elementar und existenziell wichtiges Thema. Ich möchte auch darauf hinweisen: Durch die Erschließung durch die Breisgau-S-Bahn ist auch ganz Südbaden betroffen. Das ist wirklich eine große Region, die betroffen ist. Sie haben eingangs erläutert, dass mit dem Jahr 2026 die Sperrung der S-Bahn-Stammstrecke möglicherweise nicht abgeschlossen ist. Es wäre ein gutes Signal und eine gute Lösung, wenn wir es durch die Verschiebung erreichen, das Jahr 2026 einigermaßen hinzubringen. Welche Sperrungen sind denn aber in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030, 2031, 2032 zu erwarten? Denn das ist der Zeitraum, um den es hier jetzt geht. Ursprünglich sollte die Gäubahn für sechs Monate gekappt werden, jetzt sind wir bei mindestens sechseinhalb Jahren. Was ist da zu erwarten, und muss das tatsächlich scheibchenweise gemacht werden, oder kann man nicht darauf einwirken, dass das zumindest mal in einem Rutsch saniert wird?
Dr. Wolfgang Reinhart
Die nächste Frage hat Frau Kollegin Schindele, dann folgt der Kollege Dörflinger und abschließend der Kollege Dr. Jung.
Katrin Schindele CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, vielen Dank, dass Sie sich da auch so reinhängen. Sie haben es selbst gespürt: Vor Ort und in allen Wahlkreisen kommt das Thema Kappung sehr negativ an, vor allem auch für die Pendlerinnen und Pendler. Deswegen meine Frage: Wie werden Sie jetzt aus dem Verkehrsministerium die Informationen an die Region, an die Bürgermeister, Oberbürgermeister, aber vor allem an diejenigen, die den Zug dann täglich nutzen, weitergeben? Wenn man im Moment „Gäubahn“ googelt, dann sind die Schlagzeilen ja furchtbar. Deswegen: Wie werden Sie die Kommunikation bis – der Kollege hat es angesprochen – 2030 oder so weiterführen, damit wir auch längerfristig gern Zug fahren?
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt Kollege Dörflinger.
Thomas Dörflinger CDU
Frau Staatssekretärin, die Bahn hat ja eine ergebnisoffene Prüfung zugesagt. Dies kann natürlich die technische Umsetzung betreffen, aber auch die planungsrechtliche Umsetzung. Gibt es da trotzdem eine Einschätzung aus dem Verkehrsministerium, aus Ihrem Haus, beispielsweise zum Planungsrecht, ob das möglich ist? Zweite Frage: Wurde ein Zeitrahmen vereinbart, bis wann die DB entsprechend Rückmeldung gibt, was die ergebnisoffene Prüfung im Endeffekt gebracht hat? Welcher Zeitrahmen wurde da vereinbart? Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Wunderbar. Jetzt die letzte zugelassene Frage von Herrn Abg. Dr. Jung.
Dr. Christian Jung FDP
Frau Staatssekretärin Zimmer, uns hat jetzt ein bisschen irritiert – der Kollege Scheerer hat es schon angesprochen –, dass Sie zu Folgendem jetzt nichts Genaues sagen konnten: Wir haben ja schon vor langer Zeit vorgeschlagen, diese Verbindung über Renningen zu prüfen. Wir wissen von Eisenbahn- und Bauunternehmen, (Dr. Christian Jung) dass es überhaupt kein Problem ist, an dieser Stelle recht zügig eine Weiche einzubauen, mit der man dann auch Richtung Stuttgart kommt. Wir haben hier auch eine S-Bahn, die läuft. Dann kann man von Böblingen über Renningen nach Stuttgart mit der S-Bahn reinfahren. Es ist, meine ich, wichtig, dass man dieses Problem löst, denn die Frage ist ja auch: Was macht man mit den Zügen, die von Zürich, von Singen kommen? Die sollten ja auch, wenn möglich, weiterfahren. Wir wissen, dass das über Renningen zehn bis 15 Minuten länger dauert. Aber es ist – man kann sich das anschauen; ich war neulich mit dem Kollegen Scheerer dort – überhaupt kein Problem – auch in der Vertaktung mit den Güterzügen –, das hinzubekommen. Deswegen meine Frage: Haben Sie seitens des Ministeriums hierzu Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt? Und warum hat man es nicht schon längst zum offiziellen Thema des Verkehrsministeriums gemacht, dass man einfach sagt: „Wir müssen jetzt über Renningen gehen, damit die Menschen die Möglichkeit haben, wirklich den Stuttgarter Hauptbahnhof zu erreichen“? Alles andere, was hier diskutiert wird, ist meiner Ansicht nach mit ganz großen Fragezeichen behaftet.
Dr. Wolfgang Reinhart
Wenn Sie kursorisch noch zwei Minuten antworten wollen, bitte.
Elke Zimmer
Herzlichen Dank für die Vielzahl der Fragen. Ich denke, einen Teil werden wir noch schriftlich beantworten. Ich würde es jetzt sozusagen kurz abbinden. Ich denke, dass noch mal ganz klar ist – das haben ja eigentlich auch alle gesagt –: Wir, das Land, haben keine Verantwortung für die Sperrung. Wir seitens des Landes können die Bahn nur begleiten und versuchen, die Auswirkungen auf die Menschen vor Ort so gering wie möglich und vor allem planbar zu halten. Es macht es ja manchmal auch schon besser, wenn ich wenigstens weiß, was passiert, und wenn ich es nicht erst eine Woche vorher erfahre. Eine wichtige Info – da kam jetzt gerade von Ihnen, Herr Dörflinger, meine ich, die Frage, wie es weitergeht –: Es gibt eine Lenkungskreissitzung Ende Juli. Im Moment haben wir auch keine weiteren Infos. Aber Ende Juli gibt es noch mal eine Lenkungskreissitzung. Das heißt, vor den Sommerferien – das ist gerade am Beginn der Sommerferien – wird es von der Bahn noch mal Informationen geben, was das mit der ergebnisoffenen Prüfung jetzt konkret bedeutet, was denn dabei tatsächlich herauskam, ob eine Verschiebung möglich ist. Ich denke, dann können wir weiter diskutieren, weil viele der Punkte, die Sie jetzt gerade angesprochen haben, in den nächsten zwei Monaten von der Bahn noch mal geprüft werden. Dann haben wir noch mal eine andere Grundlage. Aber ich glaube, die Lenkungskreissitzung mit den Informationen, die es dann geben wird, ist der entscheidende Termin kurz vor der Sommerpause. Ich kann Ihnen zusagen: Wir werden in der Zwischenzeit alles tun, um mit unserer Kraft, die wir haben, und mit der Kraft, die auch die Region hat, die Bahn immer und immer wieder dazu zu bringen, tatsächlich an die Menschen vor Ort zu denken und die Sperrung möglichst weit nach hinten zu schieben. eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Bei der Frage, wie es mit der Stammstreckensperrung 2027 oder 2028 weitergeht, hängen wir an der gleichen Salamitaktikinformation. Wir wissen, die wird kommen. Das ist bekannt gegeben worden. Wie lange die dann aber dauern wird und ob sie auch 2028/2029 noch bestehen wird, entzieht sich im Moment unserer Kenntnis. Wir können im Moment auch nur versuchen, an diesen Informationen dranzubleiben. Daher: Informationen wird es dann noch mal Ende Juli dieses Jahres geben.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Damit wäre zumindest auch diese Anfrage erledigt. Wir haben noch die Mündliche Anfrage unter der Ziffer 9, die wir jetzt nicht mehr von der Regierung beantworten lassen können. Ich gehe davon aus, dass der Fragesteller damit einverstanden ist, dass wir diese Mündliche Anfrage schriftlich beantworten und mit der Antwort in das Sitzungsprotokoll aufnehmen. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – E r t e i - l u n g v o n B a u f r e i g a b e n t r o t z f e h l e n - d e r R i e g e l b e b a u u n g f ü r d e n L ä r m - s c h u t z i n W o h n g e b i e t e n a) Inwiefern wird unter der aktuellen Rechtslage das private Bauinteresse hinter die Vorgaben des Lärmschutzes – Stichwort TA Lärm – zurückgestellt, sofern eine gemäß dem Bebauungsplan notwendige Riegelbebauung für den Lärmschutz in einem Wohngebiet noch nicht errichtet wurde? b) Welche Möglichkeiten bestehen für private Bauherren, um trotz einer fehlenden Riegelbebauung eine Baufreigabe zu erhalten, insbesondere mit Blick auf häufig lange Zeitschienen oder immer wieder abspringende Investoren bei den notwendigen Riegelbauten? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen: Zu a: Ein ausreichender Schallschutz ist im Interesse gesunder Wohnverhältnisse notwendig. Die Belange des Schallschutzes sind nicht nur nach bauordnungsrechtlichen, sondern auch nach planungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Bauordnungsrechtlich müssen Gebäude gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 der Landesbauordnung einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz vorweisen. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Innenräume vor erheblichen Belästigungen durch Lärmeinwirkungen aus der Umgebung. Bei der Planung des Gebäudes sind die Belange des Schallschutzes daher hinreichend zu berücksichtigen. So kann dies beispielsweise eine Auswirkung auf die Lage des Gebäudes – z. B. Bebauung in zweiter Reihe – oder die Aufteilung der Nutzungseinheiten – z. B. Nord- oder Südausrichtung – haben. (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Landesentwicklung und Wo Soweit für die Verwirklichung einer im Bebauungsplan vor- gesehenen schutzbedürftigen Nutzung, z. B. einer Wohnnutzung, zur städtebaulichen Konfliktbewältigung vorhergehende Maßnahmen des Immissionsschutzes notwendig sind – wie etwa die Errichtung einer Riegelbebauung zum Schutz der Wohnbebauung vor Lärm –, kann unter bestimmten Voraussetzungen im Bebauungsplan auch festgesetzt werden, dass die Wohnnutzung bis zur Errichtung der Riegelbebauung unzulässig ist. Sieht die Gemeinde von einer entsprechenden Festsetzung ab, ist der erforderliche Immissionsschutz im Wege bauaufsichtlicher Nebenbestimmungen – wie der Herstellung der vorgesehenen Lärmschutzbebauung als aufschiebende Bedingung – sicherzustellen. Auf diese Weise können Wohnbauvorhaben auch an Standorten ermöglicht werden, an denen sie ansonsten aufgrund der bestehenden Lärmimmissionen nicht zulässig wären. Zu b: Gemäß § 59 Absatz 1 Satz 1 der Landesbauordnung darf mit der Ausführung genehmigungspflichtiger Vorhaben erst nach Erteilung des Baufreigabescheins begonnen werden. Dieser ist nach Satz 2 der Vorschrift zu erteilen, wenn die in der Baugenehmigung für den Baubeginn enthaltenen Auflagen und Bedingungen erfüllt sind. Ist daher beispielsweise die Durchführung der genannten Riegelbebauung verbindlich festgesetzte Auflage oder Bedingung für die Baufreigabe, so kann ohne sie zunächst keine Baufreigabe erfolgen. Sofern der Bauherr mit der Festsetzung von Auflagen oder Bedingungen für die Baufreigabe innerhalb der Baugenehmigungserteilung nicht einverstanden ist, bleibt ihm die Möglichkeit, diese innerhalb der einmonatigen Widerspruchs- bzw. Klagefrist isoliert anzufechten oder – im Falle der Bestandskraft – einen Antrag auf Rücknahme der Auflage oder Bedingung nach Maßgabe von § 48 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes zu stellen. *
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, damit ist dieser Tagesordnungspunkt für heute erledigt. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neuregelung des Landesarchivrechts – Drucksache 17/8819 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat beschlossen, bei der Ersten Beratung auf die Aussprache zu verzichten. Die Regierung verzichtet ebenfalls auf die Begründung. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Punkt 5 der Tagesordnung bereits erledigt. Damit können wir schon zu Punkt 6 der Tagesordnung übergehen: Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Lernmittelfreiheit an den Schulen in Baden-Württemberg – Drucksache 17/4258 (Geänderte Fassung) iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 ohnen) Meine Damen und Herren, hier hat das Präsidium ebenfalls, wie üblich, eine Redezeit von fünf Minuten für die Begründung und jeweils fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache festgelegt. Ich darf zur Begründung das Wort für die SPD-Fraktion dem bereits nahe dem Redepult stehenden Kollegen Dr. Stefan Fulst-Blei erteilen. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen herzlichen Dank. – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wie gerecht geht es eigentlich an unseren Schulen zu? Ich zitiere: „Lehrkräftemangel, Schulbautenverfall, gesperrte Turnhallen, fehlende Kantinen“. Das Zitat stammt aus einem Beitrag des Vorsitzenden des Landeselternbeirats, Sebastian Kölsch, der am 5. April 2025 in den „Badischen Neuesten Nachrichten“ erschienen ist. Er legt dabei den Finger in die offene Wunde „Lehrkräfteversorgung im Land“ und ruft in Erinnerung, dass von den rechnerisch fehlenden 990 Lehrkräftestellen Grüne und CDU in den letzten Haushaltsberatungen gerade einmal 300 bewilligt haben. Sein berechtigter Vorwurf: Damit haben sie den Unterrichtsausfall verschärft. Mit der SPD hätte es das so nicht gegeben. (Beifall bei der SPD) Kolleginnen und Kollegen, er wendet aber seinen Blick – wie auch wir mit diesem Tagesordnungspunkt – auf die Ungleichheit an den Schulen in unserem Land. Das gilt nicht zuletzt auch für die Lernmittelfreiheit und hier insbesondere für die digitale Ausstattung. Ich zitiere: Hier 32 Hefte, dort Schüler-Tablets – das ist Bildungsungerechtigkeit. Die Chancen der Kinder hängen vom Zufall ab. ... Besonders unverständlich für viele Eltern ist die große Vielfalt, mit der Schulen im Land operieren. Die ... Familie im Nachbarort kann ... mit ihren Kindern eine völlig andere Schulrealität erleben als man selbst. Weiter hinten: Vor allem aber ist es unbefriedigend für unsere Kinder, die nicht davon ausgehen können, dass sie unabhängig von Geldbeutel oder Bildungsstand ihrer Eltern, unabhängig von der besuchten Schule auf jeden Fall die bestmögliche Bildung erhalten. Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht nur die Realität bei uns, sondern eigentlich untragbar für ein so reiches Land wie Baden-Württemberg. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Förderung nach Talent und unabhängig vom Geldbeutel der Eltern – in Baden-Württemberg offensichtlich ein Wunschtraum, auch mit Blick auf die Lernmittel. Alle verwendeten Lernmittel unterliegen nach dem Schulgesetz der Lernmittelfreiheit. Die Entscheidung, welche pädagogisch notwendig sind, treffen die Konferenzen an der Schule. Dabei ist der Schulträger – also die Kommunen – einzubeziehen, da er auch die Kosten zu tragen hat. Dies gilt hinsichtlich des Einsatzes (Dr. Stefan Fulst-Blei) von digitalen Hilfsmitteln, aber auch mit Blick auf den erforderlichen Medienentwicklungsplan. Das Vorhandensein digitaler Hard- und Software sowie notwendiger Datenzugänge wird immer mehr als selbstverständlich angesehen, und dies auch für Hausaufgabenrecherche, die Ausarbeitung von Präsentationen oder die berühmte GFS – frei übersetzt: ganze Familie schafft –, eine größere Referatsleistung. Die mögliche Nutzung digitaler Infrastruktur wird dabei immer wichtiger und gewinnt mit dem zunehmenden Einsatz von KI-Instrumenten weiter an Relevanz. Nicht gelöst ist dabei unseres Erachtens noch immer der Zugriff auf Hardware. Hier hat das Land zwar mithilfe des Bundes deutlich höhere Mittel bereitgestellt, ist aber weit weg etwa von Bremen, wo mittlerweile jeder Schülerin und jedem Schüler ein digitales Endgerät zur Verfügung gestellt wird. Bayern wiederum hat erste Zuschussmodelle zum Erwerb von Eigentum, die jetzt auch nicht alle Probleme lösen, aber immerhin ein mögliches Angebot sind. Problematisch erscheinen aber auch das verfügbare Datenvolumen und die Datengeschwindigkeit. Das ist insbesondere dann relevant, wenn das private Mobile Phone samt Basis-Datenvolumen das einzig verfügbare digitale Endgerät mit Netzzugang in einem Haushalt ist. Und das ist bei einigen Haushalten – gerade bei denjenigen, die nicht den dicken Geldbeutel in der Tasche haben – Realität. (Zuruf des Abg. Sandro Scheer AfD) Zur grundsätzlichen Frage: „Gibt es zu Hause einen ausreichenden Raum zum Lernen samt Tablet und Drucker?“ kommt dann auch die Frage: „Slowliner oder Fastliner?“ Damit möchte ich die Problematik umschreiben, dass sich die soziale Spaltung an den Schulen auch in den digitalen Bereich fortsetzt. Können sich die Familien einen schnellen Datenzugang leisten oder nicht? Verträgt das verfügbare Datenvolumen auch umfassende Recherchen, das wiederholende Ansehen von Lerntutorials oder nicht? Dieser Aspekt spielt bislang in der Diskussion eine viel zu geringe Rolle. Für mich steht da schon im Raum, inwiefern Artikel 11 Absatz 1 der Landesverfassung tangiert ist, wonach jeder junge Mensch das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung hat, und zwar ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage. Generell sollte 2025 eigentlich gelten: Die Verwendung digitaler Lernmittel gehört schulartübergreifend selbstverständlich zum Unterrichtsalltag. Das sollte sowohl mit Blick auf Hardware und Software als auch auf die Netzanbindung gelten. Die Kultusministerin dagegen kann sich nicht dazu äußern, inwiefern digitale Endgeräte Teil der Lernmittelfreiheit sind. Aber fehlende einheitliche Regelungen führen zu einem digitalen Flickenteppich, der das Ziel der Bildungsgerechtigkeit einmal mehr untergräbt. Nur auf Bund und Kommunen zu verweisen, reicht nicht aus. Für die SPD ist klar: Bildungsgerechtigkeit verlangt faire Zugänge zur Leistungserbringung, gerade auch mit Blick auf die digitale Ausstattung. (Beifall bei der SPD) Kolleginnen und Kollegen, auch die analogen Lernmittel, also jenseits von Tablet etc., setzen Eltern finanziell unter Druck. eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Hier mag sich die Situation in Teilen in den vergangenen Jahren entspannt haben. Gleichwohl kritisiert der Landeselternbeiratsvorsitzende auch hier die bestehenden Unterschiede im Land. Zitat: An einem Ort ein ständiger Kampf um finanzielle Elternbeiträge, an einem anderen Ort echte Lernmittelfreiheit. Bundespolitische Maßnahmen wie das Erstausstattungspaket im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets haben hier geholfen. Gleichwohl spielt das Thema nach den Rückmeldungen, die uns erreichen, etwa mit Blick auf die Gymnasien, weiterhin eine Rolle. Konkret geht es hier etwa um zusätzliche Ausgaben für Literatur in den Fächern Deutsch oder Fremdsprachen, aber auch für Zirkel oder Taschenrechner – Ausgaben, die sich insgesamt auf deutlich über 100 € hochschrauben können. Die deutlichen Kostensteigerungen beim Schulranzen haben übrigens meine Kollegen Katrin Steinhülb-Joos und Daniel Born im Rahmen einer Kleinen Anfrage thematisiert, ein Thema, das selbst die Mittelschicht deutlich belastet. Die „Südwest Presse“ sprach Anfang April von einer Kostenexplosion. Kurios – das möchte ich hier auch kurz berichten – ist auch die Rückmeldung eines Elternteils mir gegenüber, dass die Schule auf zusätzliches Lernmaterial eines bekannten Verlags für Naturwissenschaften zurückgreifen musste, weil – Zitat – „die Lehrbücher so schlecht sind und man ja irgendwie mit dem Stoff durchkommen muss“. In diesem Fall gilt wohl: Augen auf bei der Lehrbuchauswahl. Das ist aber trotzdem ärgerlich mit Blick auf die fehlinvestierten Steuergelder und die Zusatzkosten, die die Eltern zu tragen haben. Überhaupt gibt es unseres Erachtens, Frau Ministerin, eine Intransparenz beim Stichwort Lernmittelfreiheit. Wem von Ihnen hier im Haus ist bewusst, dass seit der Abschaffung des verbindlichen Lernmittelverzeichnisses nicht mehr alle notwendigen Lernmittel bezahlt werden müssen? In der Folge führt dies zu den kritisierten Unterschieden je nach Schulträger. Die eine Gemeinde kann das Extra bezahlen, die andere eben nicht. Das lösen auch nicht die unverbindlichen Listen des ZSL. Fazit, auch mit Blick auf die digitale Ausstattung oder sonstige Lernmittel: So oder so wächst der Druck auf die Familien im Land. In Baden-Württemberg bestimmen – neben dem Geldbeutel und dem Bildungshintergrund der Eltern – eben auch die Kassenlagen der Kommunen über die Chancen eines Kindes. Das ist schlichtweg unbefriedigend und hat mit Bildungsgerechtigkeit nichts zu tun. Kommunen und Schulen unter finanziellem Druck: Auch das ist ein Ergebnis Ihrer fehlgeleiteten Politik. Den bitteren Preis dafür zahlen die Familien im Land. Für uns, die SPD, ist klar: Das kann so nicht weitergehen. Wir brauchen eine Wende zu mehr Bildungsgerechtigkeit in diesem Land. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Es folgt für die Fraktion GRÜNE (Abg. Dr. Susanne Aschhoff GRÜNE erhebt sich von ihrem Platz.) – nicht Abg. Daniela Evers, die auf meiner Liste steht. (Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜNE) Okay, aber ich freue mich, Frau Abgeordnete. Bitte schön. (Zuruf: Ein Wechsel? – Gegenruf von den Grünen: Nächster Tagesordnungspunkt! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Vielleicht in der Zeile verrutscht! – Unruhe) – Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin beim Tagesordnungspunkt „Lernmittelfreiheit an den Schulen in Baden-Württemberg“. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Wir auch!) – Gut, wunderbar. – Dann Frau Kollegin Dr. Aschhoff, bitte schön.
Dr. Susanne Aschhoff GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Kollegin Evers! Selbstverständlich müssen wir alle Schülerinnen und Schüler mit dem ausstatten, was sie zum Lernen brauchen. Das tun wir, das Land, in bewährter Kooperation mit den Kommunen, unterstützt mit Geldern des Bundes, wie schon ausgeführt. Wir finanzieren die Orte – also die Schulen –, die Menschen – also das pädagogische Personal – und eben die Lernmittel, um die es neben vielem anderen in der Rede von Herrn Fulst-Blei ging, also Schulbücher, digitale Medien und andere Lernmaterialien. Dass jede Schülerin und jeder Schüler diese kostenlos zur Verfügung hat, ist natürlich essenzielle Voraussetzung für Bildungsgerechtigkeit. Wie auch in anderen Bereichen ist hier anerkannt worden, dass die Betroffenen vor Ort, also die Menschen an den Schulen, am besten wissen, was sie benötigen. Deshalb ist es bewährte Praxis, dass Schulen und Schulträger sich über die Verwendung und die Art der Mittel absprechen. Deswegen geht das unterschiedlich aus, je nach Ort. Die Schulgemeinschaft entscheidet also, welche Lernmittel erforderlich sind, und die Schulträger, also die Kommunen, bezahlen diese aus dem Pro-Kopf-Sachkostenbeitrag, der zur Verfügung gestellt wird. Diese Flexibilität und Entscheidungsfreiheit ermöglicht, vor Ort Verantwortung zu tragen. Dies gibt den lokalen Akteuren die Beinfreiheit, um eben selbst zu entscheiden, was pädagogisch das beste Lernmaterial ist. Jetzt wissen der Kollege Fulst-Blei und ich ja, dass Mannheim sowieso die schönste und beste Stadt Baden-Württembergs ist. (Heiterkeit – Oh-Rufe – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Kein Widerspruch! – Abg. Jonas Weber SPD: Ui! Da seid ihr aber ziemlich allein!) iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 – Aber wir sind uns sehr einig. (Abg. Jonas Weber SPD: Na gut, zu zweit!) Darüber hinaus: Mannheim hat auch hier etwas ganz Besonderes, nämlich seit vielen Jahren ein eigenes Modell für die kommunale Schulverwaltung. Unser Bildungsbürgermeister hat mir berichtet, dass sie darum von vielen Kommunen beneidet werden. Sie haben nämlich ein eigenes Wirtschaftsmodell Schule. Dabei werden pädagogische Ansätze der offenen Schule mit einer dezentralen Ressourcenverantwortung verbunden: Die Schule bekommt eine eigene Budgetierung, eigene Girokonten, eine eigene Gebäudewirtschaft und Möglichkeiten, Kleinreparaturen erledigen zu lassen, Disposition über Personalkosten sowie die Einführung der kaufmännischen Buchführung. Was auch schon erwähnt wurde, sind die Lernmittel von geringem Wert – das habe ich jetzt auch gelernt. Wenn man das einmal hochrechnet und sieht, was so ein Wasserfarbkasten, ein Zirkel usw. kosten, so läppert sich das doch zusammen, und man kommt – Herr Fulst-Blei hat es gesagt – auf einen nicht unerheblichen Betrag. Auch hier sind aber, wenn die jeweilige Kommune ihren Beitrag nicht leisten kann, die einkommensschwachen Familien nicht auf sich allein gestellt; sie können auf das Teilhabepaket des Sozialministeriums zurückgreifen. Tuschkasten, Buch – bei alldem ist die Bildung doch zunehmend digital geworden. Aber auch hierfür wurde über die Digitalpakte on top bei den Lernmitteln investiert. Der damalige grüne Bundesbildungsminister Cem Özdemir hat noch zum Ende seiner Amtszeit den nächsten Digitalpakt nicht nur auf den Weg, sondern auch in die Schulen gebracht. Darüber wird nicht nur die sogenannte Hardware – Tablets, Boards usw. – finanziert, sondern es werden auch die digitalen Medien gefördert, und zwar über die Plattform SESAM, die in allen Bildungsbereichen kostenlos und sicher nutzbar ist. Auch in der Lernmittelverordnung sind die digitalen Lernmittel den klassischen Lernmitteln in Papierform gleichgestellt. Auch hier können Schulen und Schulträger je nach Bedarf und Konzept das für sie Passende auswählen. Natürlich ist es die Aufgabe der Landesregierung, Schulen, Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften Unterstützung anzubieten; es geht aber auch darum, die Kommunen in unserem Land zu unterstützen, damit unsere Kinder Medienbildung, Digitalisierung und digitale Souveränität vermittelt bekommen. Wir haben die Kommunen dabei unterstützt und tun dies auch weiterhin, indem wir über den bereits erwähnten Digitalpakt hinaus weitere Mittel und Programme etabliert haben, die besonders dort mit ihrer zusätzlichen Ausstattung wirken, wo es besondere Bedarfe gibt. Ich nenne beispielsweise das Startchancen-Programm und die sozialindexbasierte Ressourcenvergabe. Das kommt ja auf die Lernmittelprogramme noch on top. Wir sind also auf einem guten Weg. Wir haben Handreichungen durch das ZSL, wir unterstützen die Familien über das Sozialgesetzbuch, wir haben den Digitalpakt, das Startchancen-Programm und den Lernmittelsachkostenbeitrag. Somit leisten wir an vielen Stellen Beiträge zur Bildungsgerechtigkeit. (Beifall bei den Grünen) (Dr. Susanne Aschhoff) Das Wichtigste: Vielen Dank an unseren Finanzminister Danyal Bayaz. Er hat nämlich gerade in den letzten Tagen zusammen mit den kommunalen Landesverbänden für eine rasche Stabilisierung der Kommunalfinanzen gesorgt. (Unruhe bei der CDU) Es werden kurzfristig Abschlagszahlungen vorgezogen und noch im Juni an die Kommunen ausgezahlt. – Ich schaue noch mal zur SPD. Sie regieren ja im Bund. Lassen Sie uns gemeinsam mit den demokratischen Parteien in unserer jeweiligen Rolle in Bund und Land unserer Verantwortung gerecht werden und dafür sorgen, dass junge Menschen auf ihrem Bildungsweg all die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. (Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Timm Kern FDP/ DVP: Also alles gut!) – Alles gut.
Daniel Born
Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Matthias Miller.
Matthias Miller CDU
Jetzt steht der richtige Name in Ihrem Manuskript, wunderbar. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „Lernmittelfreiheit an den Schulen in Baden-Württemberg“. Da schwirren einige Begriffe umher. Bevor ich auf diesen Antrag eingehe, würde ich gern festhalten, was genau unter dem Begriff Lernmittel zu verstehen ist. Die Lernmittelverordnung – das ist gerade schon angeklungen – definiert dies so: Lernmittel sind Schulbücher und andere Sachen, die dazu bestimmt sind, von Schülerinnen und Schülern zum schulischen Lernen genutzt zu werden. Ein Lernmittel kann also ein Füller sein, es kann ein Zirkel sein, ein Klassenarbeitsheft, es kann aber auch ein Tablet sein. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ein Spickzettel!) – Ein Spickzettel vielleicht auch. – Wichtig sind insbesondere die sogenannten notwendigen Lernmittel; denn für die Ausstattung mit den notwendigen Lernmitteln sind die Schulträger verantwortlich. Notwendige Lernmittel sind Lernmittel, die zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele des für den jeweiligen Bildungsgang geltenden Bildungs- oder Lehrplans sowie des Schulcurriculums erforderlich sind. Das ist eine sehr sperrige Definition. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Finde ich auch!) Im Detail entscheidet die Fachkonferenz oder der Schulleiter darüber, was in welchem Fach ein notwendiges Lernmittel ist. Das ZSL hat für allgemeinbildende Schulen ergänzend ein unverbindliches Verzeichnis von Lernmitteln veröffentlicht, welches die pädagogische Sicht der Dinge darlegt. Im Hinblick auf digitale Medien wird vom ZSL in seinen allgemeinen Erläuterungen zu diesem Verzeichnis nur knapp festgehalten: Digitale Medien sind Druckwerken gleichgestellt. eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Sie stellen also einen alternativen Weg dar, sind aber nicht notwendigerweise und überall der richtige Weg. Nicht zu verwechseln, wenn wir diese vielen Begriffe hören, sind Lernmittel mit Lehrmitteln. Lehrmittel sind Unterrichtsmittel, die von den Lehrkräften für die Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts benötigt werden. Es ist das, was der Lehrer benötigt, um den Schülern etwas beizubringen. Dann gibt es neben Lern- und Lehrmitteln auch noch Ausstattungsgegenstände. Nach § 85 Absatz 1 Satz 2 des Schulgesetzes sind die Eltern „verpflichtet, den Schüler für den Schulbesuch in gehöriger Weise auszustatten“. – Also: Lernmittel, Lehrmittel, Ausstattungsgegenstände. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen hier von einer bewährten Praxis. Es ist gut und richtig, dass das Land den Schülern nicht im Detail vorschreibt, mit welchen Lernmitteln sie individuell am besten am Unterricht teilhaben können. Ebenso richtig ist es, dass wir auch den Lehrern nicht vorschreiben, wie sie ihren Unterricht im Detail zu gestalten haben. Was wir in der Politik aber sehr wohl tun müssen, ist, über die Frage zu sprechen, wie wir den Arbeitsplatz der Lehrkräfte attraktiv halten und noch attraktiver machen können und wie wir die Lernmittelfreiheit im Land umsetzen. Wir, die CDU-Fraktion, haben hierzu eine klare Vorstellung. Die Lehrkräfte brauchen digitale Endgeräte und unterrichtsspezifische Software, um diese Geräte auch sinnvoll einsetzen zu können. Hierfür müssen wir die Lehrkräfte aber nicht nur entsprechend qualifizieren; wir müssen ihnen auch die Zeit dafür einräumen, sich in ihren Arbeitsplatz einzuarbeiten. Im letzten Schritt benötigen wir eine strukturierte Plattform, um uns über Best Practices stetig verbessern zu können. Unterrichtsbeispiele müssen organisiert, gesammelt und zur Verbesserung weitergegeben werden. Und ja, auch den Schülern müssen wir die Möglichkeit geben, den Umgang mit digitalen Endgeräten zu lernen. Aber braucht jeder Schüler hierfür ein digitales Endgerät? Oder genügt nicht vielleicht auch eine angemessene Anzahl von Klassensätzen an Endgeräten? Was passiert, wenn ein gesamtes Bildungssystem mit dem Gießkannenprinzip digitalisiert wird, hat uns das Land Dänemark seit der Coronapandemie vorgemacht. Auf einen Schlag wurde nahezu komplett vom klassischen Schulbuch auf digitale Produkte umgestellt. Die Folge: Konzentrationsprobleme bei Schülern und ein dramatischer Absturz der Matheergebnisse. Im Februar dieses Jahres hat der dänische Bildungsminister angekündigt, private Endgeräte im Unterricht gesetzlich zu verbieten, und eine mittlere zweistellige Millionensumme für Schulbuchinvestitionen zur Verfügung gestellt. (Abg. Dr. Rainer Balzer und Abg. Alfred Bamberger AfD: Hört, hört!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Digitalisierung löst nicht alle unsere Bildungsprobleme und führt auch nicht, wie Sie, Herr Kollege Fulst-Blei, meinen, zu einer höheren Bildungsgerechtigkeit. Wir brauchen qualifizierte Lehrkräfte (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Richtig!) (Dr. Matthias Miller) und zwingend die Vermittlung von Medienkompetenz. Am Ende benötigen wir sicherlich auch Geld. Hier schauen wir zuversichtlich auf die anstehenden Verhandlungen zum Digitalpakt 2.0 auf Bundesebene. Abschließend möchte ich aber auch kurz einen Blick über den Atlantik werfen. An der Universität Harvard gibt es vielfach Hörsäle, die noch mit Kreide und Tafel ausgestattet sind und in denen auch reihenweise mit Kreide und Tafel unterrichtet wird. Ich denke, die Studenten dort werden nicht schlechter ausgebildet sein als andernorts in der Welt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der AfD) Daher gilt für uns, die CDU-Landtagsfraktion: Gießkannendigitalisierung ist nicht unser Ziel. Wir stehen für Digitalisierung mit Verstand. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD)
Daniel Born
Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Dr. Timm Kern.
Dr. Timm Kern FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits vor 60 Jahren forderte der Freie Demokrat Ralf Dahrendorf das Bürgerrecht auf Bildung. Seine Forderungen waren für die damalige Zeit schon fast revolutionär. Zitat: 1. Jeder Mensch hat ein Recht auf eine intensive Grundausbildung, die ihn befähigt, von seinen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten wirksamen Gebrauch zu machen. 2. Jeder Mensch hat ein Recht auf eine seiner Leistungsfähigkeit entsprechende weiterführende Ausbildung. 3. Es ist die Pflicht der staatlichen Instanzen, dafür Sorge zu tragen, dass diese Rechte ausgeübt werden können. Auch heute, sechs Jahrzehnte später, haben diese Forderungen nichts an Aktualität verloren. Allerdings muss man sie natürlich ständig erneuern und ergänzen und z. B. auf die digitale Welt übertragen. Das heute zur Diskussion stehende Thema Lernmittelfreiheit ist eine konkrete Ausgestaltung dieses Bürgerrechts auf Bildung nach Dahrendorf. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass Bildungschancen nicht von der sozialen Herkunft, sondern von dem individuellen Talent und der Leistungsbereitschaft des Einzelnen abhängen. (Beifall bei der FDP/DVP) Insofern ist es eine wichtige Debatte, wie wir die Lernmittelfreiheit aufrechterhalten, weiterentwickeln und auch die Digitalisierung der Bildung als Gegenwarts- und Zukunftsthema darin mit einbeziehen können. Dafür ist es unserer Meinung nach notwendig, ein landesweites Konzept für digitale Bildung zu entwickeln. Der Einsatz von KI, digitalen Tools und folglich digitalen Endgeräten ist längst zu einem unverzichtbaren Bestandteil des schulischen Lernens geworden. Die Einführung und Nutiode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 zung solcher Geräte dürfen jedoch nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängen. Um möglichst gleiche Bildungschancen zu garantieren, setzen wir uns deshalb dafür ein, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Herkunft Zugang zu modernen, digitalen Lernmitteln erhalten, sei es durch Tablets, Laptops oder Softwareangebote. Dabei dürfen wir jedoch nicht die Frage der Wartung und Betreuung der digitalen Infrastruktur aus den Augen verlieren. Schulleitungen und Lehrkräfte dürfen nicht alleingelassen werden, wenn es um die technische Betreuung und Wartung der digitalen Ausstattung geht. Wir Freien Demokraten fordern daher die Einführung von sogenannten digitalen Hausmeistern an Schulen, (Abg. Anton Baron AfD: Ach! Das ist ja von uns ko- piert!) also Fachkräften, die dafür sorgen, dass die Technik funktioniert, Probleme schnell gelöst werden und Lehrerinnen und Lehrer sich auf das Wesentliche, nämlich das Unterrichten und die pädagogische Arbeit, konzentrieren können. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Christiane Staab CDU) Nur so können wir sicherstellen, dass digitale Bildung nicht nur ein schönes Konzept bleibt, sondern in der Praxis auch erfolgreich umgesetzt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Ehrlichkeit gehört natürlich auch: Lernmittelfreiheit kostet Geld. Aber auch hier passt wieder einmal der berühmte und viel zitierte Satz von John F. Kennedy: Es gibt nur eines, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Christiane Staab und August Schuler CDU) Letztlich ist es eine Frage der Prioritäten: Geben wir wie die grün geführte Landesregierung lieber Geld für infantile Werbeslogans, für ein ausuferndes Beauftragtenwesen, für das Wolfserwartungsland oder z. B. für den durch die verkorkste grün-schwarze Wahlrechtsreform drohenden XXL-Landtag aus, oder investieren wir in die Bildung der Kinder in unserem Land? Die Antwort von uns Freien Demokraten ist klar: Wir priorisieren zentrale Zukunftsthemen wie die Bildung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Katzenstein von der Fraktion GRÜNE?
Dr. Timm Kern FDP
Gern am Schluss, wenn ich noch Zeit habe. (Zuruf des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE) Die Aufgabe guter Bildungspolitik ist es, Chancen zu schaffen. Chancen schafft man, indem man den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gibt, ihre jeweils individuellen (Dr. Timm Kern) Talente zu verwirklichen. Wir Freien Demokraten setzen uns deswegen weiterhin für ein Chancenbildungssystem ein, in dem es die passende Lernform und die passende Schulart für jedes Kind gibt. Bildungsgerechtigkeit gibt es nicht mit einer Gleichmacherei von Lernmitteln, Lernformen und Lerninhalten, sondern nur mit pädagogischer Vielfalt. Dafür werden wir uns weiterhin mit Nachdruck starkmachen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Gestatten Sie jetzt noch die Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? (Zuruf: Schlussfrage und nicht Zwischenfrage!)
Dr. Timm Kern FDP
Ja.
Daniel Born
Herr Abg. Katzenstein.
Hermann Katzenstein GRÜNE
Vielen Dank, dass ich die Frage noch stellen darf. – Sie haben vorhin von den digitalen Hausmeistern gesprochen, also Fachkräften, die sich um die digitale Ausstattung kümmern. Gute Idee, prima. Wir sind uns sicherlich einig, dass das allein mit dem bestehenden Personal nicht zu leisten ist und wir auf jeden Fall zusätzliches Personal bzw. Freistellungen brauchen, weil das alles viel Zeit kostet. Jetzt erinnere ich mich noch gut an die gestrige Debatte, in der gerade seitens der FDP/DVP ...
Daniel Born
Herr Abg. Katzenstein, jetzt biegen Sie aber bitte auf die Frage ein.
Hermann Katzenstein GRÜNE
... stark kritisiert wurde, welch hohe Personalzuwächse wir in der Regierung gehabt hätten. Wie bringen Sie das miteinander in Verbindung? Gestern kritisierten Sie noch die Personalzuwächse, und hier wollen Sie mehr Personal. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Sie haben gestern nicht zugehört! Es ging um die Ministerien! – Zuruf des Abg. Stephen Brauer FDP/DVP) – Wieso schreien Sie eigentlich immer so?
Daniel Born
Wir führen hier jetzt keine privaten Debatten. Herr Abg. Katzenstein hat eine Frage gestellt, und Herr Abg. Dr. Kern kann darauf antworten.
Hermann Katzenstein GRÜNE
Also, es passt nicht zusammen, oder? (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Er sitzt umsonst hier, wenn er nicht zuhört! Das kann ja nicht sein! – Wei- tere Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Daniel Born
Das Wort hat Herr Abg. Dr. Kern, um die Frage zu beantworten.
Dr. Timm Kern FDP
Geschätzter Kollege, in der Tat haben wir in der gestrigen Debatte die Meinung vertreten, dass Sie in den Ministerien in den vergangenen Jahren sehr viel zusätzliches Personal eingesetzt haben. Diesen überproeriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 portionalen Aufwuchs haben wir kritisiert. Wenn Sie jetzt sagen: „Das war ein Fehler; die Stellen hätten wir besser in den Schulen eingesetzt, z. B. für digitale Hausmeister“, dann sind wir uns einig, und da warten wir auf Ihre Initiative. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Jetzt folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Hans-Peter Hörner. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD)
Hans-Peter Hörner AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Kollegen! Bildung ist der Schlüssel unserer Zukunftsfähigkeit. Wir müssen sicherstellen, dass alle Schulen und Schüler in unserem Land mit der digitalen Entwicklung Schritt halten. Heute sprechen wir über die Lernmittelfreiheit und die Digitalisierung an Schulen. Beide Themen sind eng mit Fragen der sozialen Gerechtigkeit, der Ausstattung unserer Schulen und der Qualität des Unterrichts verknüpft. Unsere Landesverfassung garantiert in Artikel 14 Absatz 2 ausdrücklich, dass – ich zitiere sinngemäß – „Unterricht und Lernmittel an den öffentlichen Schulen unentgeltlich sind“. Diese Verpflichtung hat Verfassungsrang und wird im Schulgesetz konkretisiert, und das ist gut so. Die Träger der öffentlichen Schulen erhalten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs für jeden Schüler als Kostenausgleich einen jährlichen pauschalen Sachkostenbeitrag. Der Sachkostenbeitrag berücksichtigt die den Schulträgern landesdurchschnittlich insgesamt entstehenden Kosten je Schüler. Der Punkt „digitale Endgeräte“ ist dabei ebenfalls finanziell mit berücksichtigt. Soll nun dieser Betrag erhöht werden? Wenn ja, aus welchen Mitteln? Sollen das die Gemeinden und Kreise bezahlen? Wenn ja, denken Sie an die Haushalte, die wir im Moment im kommunalen Bereich überall sehen. Woher soll dieses Geld kommen? Oder wollen wir davon einen Teil aus dem sogenannten Sondervermögen nehmen? Na ja, dann wäre wenigstens ein Teil dieses Sondervermögens im Voraus an die Schüler zurückgezahlt. Die Praxis, dass die Fachlehrerkonferenz und die Gesamtlehrerkonferenz entscheiden, welche Lehrmittel an einer Schule pädagogisch notwendig sind, ist vollkommen richtig. Die Fachlehrer werden in der örtlichen Schule angehört und entscheiden wirklich sachgerecht. Das ZSL gibt jeweils ein aktuelles Verzeichnis von Lernmitteln heraus, das inhaltlich abbildet, welche Lernmittel aus pädagogischer Sicht als notwendig angesehen werden. Verlangen wir jetzt hierzu feste rechtsverbindliche Regelungen vonseiten des Ministeriums? Das wäre nicht nur sehr bürokratisch, sondern für die Fachlehrerkonferenzen – ich habe ausreichend vielen angehört –, die wirklich große Verantwortung tragen und dazu auch in der Lage sind, auch ein tiefer Einschnitt. Ich hoffe auch nicht, dass die vielen gedruckten Sammlungen von Arbeitsblättern irgendwann einmal normativ festgeschrieben, also tatsächlich feste Regelungen werden; denn dadurch wäre der Indoktrination Tür und Tor geöffnet. Hierzu braucht es keine Bevormundung von oben. (Hans-Peter Hörner) Auch im digitalen Bereich reicht es nicht aus, Laptops zu kaufen. Die müssen auch sinnvoll verwendet werden. Abgesehen davon müssen noch die Punkte Wartung und IT-Support mitbedacht werden. Mit jedem neuen Gerät und jeder neuen Software steigt der Administrationsaufwand. Diese Arbeit bleibt oft an engagierten Lehrkräften hängen, die das nebenbei stemmen sollen, aber letztendlich geht das dann zulasten des Unterrichts. Digitale Medien, meine Damen und Herren, sind kein Selbstzweck. Nur richtig eingesetzt bieten sie enorme pädagogische Chancen, betonen viele Pädagogen. Andernfalls drohen negative Folgen für die Konzentration und das Lernverhalten der Schüler. Eine wachsende Zahl von Studien deuten darauf hin, dass Tablets, Smartphones, Whiteboards und Co. die Aufmerksamkeit der Schüler eher senken. Bildungsexperten verweisen auf Untersuchungen des Karolinska Institutet in Schweden, wonach – ich zitiere – „digitale Werkzeuge die Konzentration und das Arbeitsgedächtnis beeinträchtigen“. Auch Professor Klaus Zierer von der Uni Augsburg betont, die wenigen positiven Lerneffekte würden – ich zitiere – „von negativen bei Weitem überlagert“. Meine Damen und Herren, grundlegende Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben, der einfache Umgang mit einem Buch, die geübte Handschrift – all diese allgemeinen kognitiven Entwicklungen werden im Prinzip beeinträchtigt, und unter diesem Screeneinsatz werden die Schüler auch leiden. Die Digitalisierung kann zwar die Bildungsgerechtigkeit und Bildungsqualität deutlich erhöhen, aber nur dann, wenn sie tatsächlich sinnvoll eingesetzt wird, bringt sie tatsächlich einen Mehrwert. Eine kritische Begleitung durch Wissenschaft, Gewerkschaften und vor allem Eltern ist dabei notwendig. Die Aufgabe, die digitale traditionelle Bildungskultur klug wahrzunehmen, besteht an den Schulen und auch hier in diesem Hohen Haus. Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu einer Frage in diesem Antrag machen: Leben wir wirklich in einem Land, in dem sich eine Familie überlegen muss, ob sie noch Hefte und Stifte kaufen kann? Es kann doch nicht wahr sein, dass in einem sogenannten reichen Land wie Deutschland, wie Baden-Württemberg Stifte und Hefte nicht finanzierbar sind – armes Deutschland. Falls die AfD in Regierungsverantwortung ist, (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) wird jede Familie, egal, wie sie zusammengesetzt ist, auch Alleinerziehende, Bücher und Hefte für ihre Kinder bezahlen können. (Abg. Sebastian Cuny SPD: Sind Sie deswegen für den Mindestlohn?) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Bravo! – Guter Mann! – Sehr gut!)
Daniel Born
Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Frau Ministerin Schopper das Wort. iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich will einmal so beginnen: Die Lernmittelfreiheit in unserem Land ist ein wichtiger Grundpfeiler. Ich glaube, das ist auch das, was wir als wirklichen Fortschritt am Bildungssystem ansehen. Der Bildungserfolg hängt bei uns noch immer von der Herkunft ab; selbst wenn wir jedem Kind einen Computer geben würden, würde das nicht automatisch mit einer Verbesserung dieses Bildungserfolgs einhergehen. Die Lernmittelfreiheit, also dass man nichts für den Schulbesuch bezahlen muss, der Unterricht somit unentgeltlich ist, gibt es noch nicht sehr lange. Mein Vater konnte nicht aufs Gymnasium gehen, weil er Schulgeld hätte bezahlen müssen und sich die Familie das damals nicht leisten konnte. Ich war das erste Kind aus meiner Familie, das überhaupt auf ein Gymnasium gehen konnte, weil ab diesem Zeitpunkt kein Schulgeld mehr bezahlt werden musste. Wir sind da also schon einen Schritt weitergekommen; das weiß ich. Ich danke auch dafür, dass das damals unter Willy Brandt umgesetzt wurde. Das war damals ein entscheidender Fortschritt: dass Kinder aus Arbeiterfamilien auch in die Schule gehen konnten und die Ersten dann auch ihr Abitur machen konnten. Wir haben, denke ich, einige unter uns, die aus einer solchen Tradition stammen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Deswegen SPD wählen!) – Das hat bei mir nicht gelangt. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ah ja! Es ist nie zu spät! Es gibt auch noch ein Leben nach der Regierung! – Weitere Zurufe von der SPD, u. a.: Es ist nie zu spät!) Aber der Punkt ist ja: Wir tun jetzt so, als hätten wir riesengroße Probleme mit der Lernmittelfreiheit, wie wir sie hier diskutieren. Wir haben nach wie vor den grundlegenden Missstand, dass in den allermeisten Fällen die Herkunft noch immer entscheidend dafür ist, wie weit man im Bildungssystem kommt. Ich denke, wir dürfen das Thema nicht darauf reduzieren, ob man einen Schulranzen bekommt, einen Stift oder ein Heft hat oder ob man ein Tablet hat. Da muss man, meine ich, noch etwas tiefer gehen und weiter ausgreifen. Diese Zahl kennen Sie alle wahrscheinlich schon – sie wird Ihnen wahrscheinlich schon zu den Ohren herauskommen –, aber ich will sie noch einmal nennen: Allein bis zur Einschulung hören Kinder aus bildungsfernen Familien 15 Millionen Wörter und Kinder aus bildungsintensiven Familien 45 Millionen Wörter. Allein daran sieht man, welche Diskrepanz es da gibt. Bis dahin sind weder die Kosten für ein Heft noch für einen Stift, einen Tuschkasten, einen Computer oder sonst etwas angefallen. Daher haben wir da größere Aufgaben zu bewältigen. Aber ich bin trotzdem dankbar dafür, dass wir noch einmal einen Blick auf die Lernmittelfreiheit legen, die wir haben und die in der Landesverfassung und im Schulgesetz verankert ist. Ich meine, zu den Gegenständen von geringem Wert – Susanne Aschhoff hat ja schon gesagt, sie habe da einen neuen Begriff gelernt – gehören Hefte und Ordner sowie Stifte. Herr (Ministerin Theresa Schopper) Hörner, Sie müssen da gar nicht so tun; das bekommen wir hin, dass all das noch bezahlbar ist. Für Familien, die es sich nicht leisten können, besteht die Möglichkeit der Unterstützung über das Bundesteilhabegesetz. (Zuruf: Das muss man beantragen!) Das bezieht sich auch auf Schulranzen. Ich denke da auch an die Anfrage der Kollegin Steinhülb-Joos. Natürlich sind Schulranzen teuer geworden, aber es ist natürlich auch so: Manchmal muss es genau der Schulranzen mit diesem Emblem sein, weil das natürlich das Wichtige ist. Alle, die Kinder haben, wissen, dass es in einem Laden, in dem man einen Schulranzen kauft, zu einem Gezeter kommen kann, weil es genau dieses Modell sein muss. Die Kommunen wie auch das Land machen viele Initiativen hierfür. Wenn Kinder eingeschult werden, gibt es mehr Mittel nach dem Bundesteilhabegesetz als im zweiten Halbjahr. Dafür ist schon gesorgt. Wir müssen jetzt nicht so tun, als wären wir in einem Bereich, in dem alles „Land unter“ wäre. Es wurde gefragt, ob es seit 2016, als wir das umgestellt haben, als wir hier ganz bewusst entschieden haben, dass die Flexibilität mehr bei den Schulen liegt, besser geworden ist. Ich denke, es war richtig, dass man von dem ganz starren, festen Katalog weggegangen ist und das jetzt über das ZSL steuert, die Liste für das Erreichen der Bildungs- und Erziehungsziele – das ist die große Überschrift – immer wieder aktualisiert, auch in Bezug auf die Schulbücher. Bei uns gibt es im Unterschied zu Dänemark im Wesentlichen noch Schulbücher. In Dänemark gibt es gar keine Schulbücher mehr. Bei der Digitalisierung wird da immer alles durcheinandergeworfen. Mit dem Digitalpakt 1 sind wir, meine ich, bei der Digitalisierung gut vorangekommen. Wir hatten immer Schulbücher. Man weiß nicht erst seit Professor Zierer – dessen Position kenne ich auch; auch andere Wissenschaftler vertreten diese –, dass das Haptische, also der Umgang mit Büchern, wichtig ist, da hierdurch die Konzentration und die Lernfähigkeit ein Stück weit steigen. Noch einmal insgesamt zur Digitalisierung: Herr Kollege Miller, Sie haben gesagt, dass in Harvard noch mit Kreide gearbeitet wird. Das ist eine altehrwürdige Universität, aber ich denke, sie wird derzeit weniger von der Digitalisierung beeinflusst denn vielmehr vom Oval Office angegriffen. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Haben die schon ab- gewehrt!) Ob Harvard weiterhin in seiner Blüte besteht oder in der Freiheit der universitären Bildung, die wir Gott sei Dank haben, eingeschränkt wird, ist fraglich. Insgesamt ist es so, dass wir bei der Digitalisierung der Schulen darauf achten müssen, wie wir die Schulen ausstatten. In Bremen oder auch in kleinen Ländern wie dem Saarland, wo das Land, der Bund und die Schulträger das quasi gemeinsam machen, funktioniert das anders als bei uns, einem großen Flächenland. Trotzdem haben wir es geschafft, den Schulen über den „DigitalPakt Schule“ fast 1 Milliarde € für die Digitalisierung zur Verfügung zu stellen. Das Land hat in der letzten eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Legislaturperiode zusätzliche Mittel sowohl für die Geräteausstattung der Lehrkräfte als auch die der Schülerinnen und Schüler bereitgestellt. Da brauchen wir uns wirklich nicht in Grund und Boden zu genieren; im Gegenteil: Wir haben da sehr viel gemacht. Die Mittel, die über den Digitalpakt abgerufen werden, sind fast zu 100 % ausgegeben worden. Wenn die Verwendungsnachweise kommen – das ist jetzt keine einfache Prozedur, sondern war im Digitalpakt 1 sehr bürokratisch –, wissen wir, dass die Mittel auch entsprechend ausgeschöpft wurden. Auch der Schulträger wird nicht alleingelassen. Bei den weiterführenden Schulen können wir die Kosten sehen. Für jede Schülerin bzw. jeden Schüler, die oder der auf eine weiterführende Schule bei uns im Land geht, geben wir über das FAG über 1 000 € an die Schulträger aus. Deshalb bitte ich, nicht das Bild an die Wand zu malen, wir hätten die Schulträger alleingelassen und alle Schüler wären in Sack und Asche und müssten jeden ihrer Stifte bei der Tafel holen. Davon sind wir weit entfernt. Trotzdem sind die Aufgaben da. Der Digitalpakt 2.0, der lange im FDP-geführten Bildungsministerium nicht vorankam – – (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Sie wissen, war- um!) – Ich weiß, warum. Ich weiß aber auch, warum da gern die Stöcke in die Speichen gestellt wurden. Die 16 Bundesländer haben es mit Cem Özdemir, der drei oder vier Monate Bildungsminister gewesen ist, hinbekommen, eine Vereinbarung zu schließen. Sie wissen – Andreas Stoch weiß das am allerbesten –, dass das in der Kultusministerkonferenz nicht immer ganz einfach ist. Wenn man in einer Kultusministerkonferenz einen 16:0-Beschluss hinbekommen hat und dieser nicht nur zulasten Dritter war, dann haben die Länder da durchaus Zugeständnisse gemacht. Wir wissen, dass Karin Prien, die jetzige Bundesbildungsministerin, nach genau diesem Fahrplan den Digitalpakt 2.0 nach Hause bringen will. Sie muss natürlich noch die finanziellen Mittel vom Bund bekommen. Da wird Herr Klingbeil jetzt sicherlich auch noch das eine oder andere Wörtchen mitzureden haben, aber wir haben eine Blaupause hinterlegt. Es ist wichtig, dass wir diesen Digitalpakt dann wirklich auch für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in unserem Land, aber auch für die digitale Bildung nach Hause bringen, damit die Schulen in unserem Land in Zukunft auch ein Stück weit von der Lehrmittelfreiheit und der Lernmittelfreiheit profitieren. Besten Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der AfD)
Daniel Born
In der zweiten Runde erhält Herr Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei für die SPD-Fraktion das Wort.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen herzlichen Dank. – Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss mich offensichtlich zunächst einmal für die Überraschung, dass ich den Vorsitzenden des Lan- (Dr. Stefan Fulst-Blei) deselternbeirats zu diesem prominenten Thema mit einem großen Artikel zitiert habe, entschuldigen. Sie sind nicht die Bohne auf seinen zentralen Vorwurf eingegangen, dass es eben genau so ist und die Eltern die Situation derart wahrnehmen, dass es vom Zufall abhängt, ob man in einer Kommune wohnt, in der die Ausstattung gut gelaufen ist, oder im Ort nebendran, wo vieles nicht gewährleistet ist. – Kollege Miller, das gilt gerade auch in Bezug auf das Thema „Digitales Endgerät“. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Ja!) Ich habe mir überlegt: Wenn Sie in einer solchen Situation wären und den Eindruck hätten, das wäre für Ihr Kind hilfreich, dann würden Sie Ihrem Kind mit Sicherheit dieses Tablet auch finanzieren, und zwar unabhängig davon, ob es in der Schule eingesetzt wird oder nicht. Ich bin übrigens ein großer Anhänger davon, digital zurückhaltend zu sein. Ich sage es mal so: Zu viel TikTok macht echt doof. Da muss man aufpassen; denn Wischkompetenz hilft uns nicht weiter. (Zuruf des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) Dennoch: Wenn Sie die Möglichkeit hätten, würden Sie es tun. Aber es gibt viele Eltern, die sich dieses „Ich würde es tun“ überhaupt nicht leisten können. Man kann sich jetzt nicht hier hinstellen und mit Kreidezeitromantik à la Harvard kommen. Ich finde, das wird der Sache nicht gerecht. (Beifall bei der SPD) Dort, wo es notwendig ist, darf es eben nicht am Geldbeutel scheitern. Frau Ministerin, damit wir uns nicht falsch verstehen. Wir haben den Finger tatsächlich mal in diese Wunde gelegt, u. a. deshalb, weil der Vorsitzende des Landeselternbeirats sagt, hier sei noch ein Weg zu gehen. Das macht ihm durchaus Sorgen. Es ist natürlich klar, dass die Lernmittelfreiheit nur ein Baustein in Sachen Bildungsgerechtigkeit ist. Wenn Sie die SPD fragen, dann kann ich Ihnen noch ein paar nennen: Holen Sie die Kinder rechtzeitig in die Kitas, machen Sie ein kostenloses Angebot für Kitas, entlasten Sie die Eltern auch finanziell, lassen Sie uns hier auch mal die Debatte über kostenloses Mittagessen anfangen, (Zuruf: Ein Gratismittagessen!) bauen Sie die Ganztagsschulen wirklich qualitativ und zuverlässig aus. Oder wie wäre es mit einer total revolutionären Idee?: Machen Sie endlich etwas gegen den Unterrichtsausfall im Land. Das sind die Vorschläge der SPD, die auch auf dem Tisch liegen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Damit kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/4258 (Geänderte Fassung). Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist Tagesordnungspunkt 6 erledigt. iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Ich rufe Punkt 7 unserer Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Migration – Bezahlkarte für Asylbewerber endlich und schnell einführen – Drucksache 17/7071 Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache und zunächst fünf Minuten für die Begründung durch die antragstellende AfD-Fraktion. Die Begründung übernimmt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Dr. Rainer Balzer.
Dr. Rainer Balzer AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss als Erstes ein ausdrückliches Dankeschön an die Regierung im Bund, aber auch an die Regierungen in den Ländern sagen. Nach etwa zehn Jahren wurde die Forderung der AfD erfüllt; das hätte man früher haben können. Wir haben schon damals für eine Abkehr von Bargeldleistungen plädiert, um den Migrationsmagneten zumindest schwächer zu stellen. Und wir haben auf Landesebene schon 2020 einen Gesetzentwurf dazu vorgestellt. Immerhin – ich darf aus der Stellungnahme zu unserem Antrag zitieren –: Baden-Württemberg führt zusammen mit 13 weiteren Ländern – es gibt übrigens auch schon Landkreise, die eine Bezahlkarte haben – ein europaweites Vergabeverfahren ... für ein Bezahlkartensystem durch. Zwar ist die Einführung der Bezahlkarte weder die reine Erfüllung unserer Wünsche, die in der Einführung reiner Sachleistungen bestehen, noch ist es ein Gamechanger, der Deutschland als Hauptzielland illegaler Migration unattraktiv macht. Die Bezahlkarte ist in Wirklichkeit eine Krücke, ein schwach wirksames Hilfsmittel auf dem ersten Schritt des langen Weges zur Normalisierung der Verhältnisse, wenn man den europäischen Maßstab ansetzt. Das wäre die europäische Realität, nämlich den deutschen Sonderweg zu beenden. Sie wollen ja sonst in der Union auch nicht durch deutliche eigene Interessenvertretung unangenehm auffallen. Aber mit der deutschen Spitzenstellung bei der Asylbewerberversorgung fällt Deutschland weltweit auf, und unsere europäischen Partner – ich darf eine italienische Europaabgeordnete, die nicht Frau Meloni ist, zitieren – „lachen über die Blödheit der Deutschen“. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD – Zuruf) In praktisch allen EU-Ländern erhalten Asylbewerber wesentlich schlechtere Leistungen als in Deutschland. Deshalb werden diese Länder ihre „Kandidaten“, die versehentlich dort landen, schnell wieder los. Das führt zu der grotesken Situation, dass Gerichte in Deutschland Abschiebungen untersagen, weil der Lebensunterhalt dort, (Zuruf: Das ist Quatsch!) (Dr. Rainer Balzer) in einem anderen europäischen Land, die Menschenwürde und die Menschenrechte verletzen würde. (Abg. Daniela Evers GRÜNE: Quatsch! Lesen Sie mal die Urteile richtig!) Oft konnte und kann Deutschland deshalb nicht abschieben – auch nicht in EU-Partnerländer, in denen die Menschenrechte und die Menschenwürde, abgesichert durch die europäischen Rechtsakte und die Europäische Konvention, genauso gelten wie bei uns. Zurückzuführen ist das auf unser unfassbar hohes, ja fast schon pervers hohes Niveau der Versorgung von Menschen, die hier illegal einreisen, sich festsetzen, mit der Ausreiseverweigerung gegen das Gesetz verstoßen und als Dankeschön für den Identitätsbetrug und für Lügen noch reich belohnt werden. So deutlich muss man das an dieser Stelle sagen – (Beifall bei der AfD – Widerspruch der Abg. Danie- la Evers GRÜNE) heute ebenso wie in der gestrigen wertvollen Debatte zum Fünf-Punkte-Plan in Sachen Kriminalität. Die Migrationseinpeitscher praktisch aller Parteien, aber vor allem der Grünen und der SPD, tun alles, um das Einsickern der Wahrheit über die Folgen des gesellschaftlichen Kamikazekurses, der nun zehn Jahre andauert, zu verhindern. Deswegen ist vermutlich auch Boris Palmer zur Persona non grata der Grünen und anderer Linken geworden. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜNE) Er hat offengelegt, was vor ihm kein Amtsträger, kein Bürgermeister, kein Landrat wagte, dass es nämlich viele Fälle gibt, in denen mehrköpfige Familien schon einmal rund 7 000 € Asylleistungen im Monat erhalten und diese dann auch auf den Kopf hauen. Dann sind sie ja wenigstens im Konsumkreislauf. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das waren gar kei- ne Asylleistungen! Das waren Bürgergeldleistungen! – Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜNE) Man muss nur wissen, was das deutsche durchschnittliche Nettoeinkommen ist. Aber das brauchen Sie ja nicht zu wissen, denn Sie liegen ja weit darüber. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das war faktisch falsch!) Sachbearbeiter in praktisch jeder städtischen Asylbehörde – die verdienen übrigens geringfügig weniger als Sie – haben damit jeden Monat zu tun. Wir fordern deshalb eine Pflicht zur Veröffentlichung solcher Leistungen. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜNE) Aber was wäre die Folge? Mancher sozial abgehängte, arbeitslose Mitläufer bei Anti-AfD-Demos könnte zum Umdenken kommen. Mancher Flüchtling, manche Flüchtlingsunterstützerin, die vermeintlich aus Mitleid hilft, könnte auch umdeneriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 ken, und mancher „Antifant“, der Gefahr läuft, unter einer Brücke wohnen zu müssen, könnte auch dumm denken, (Zuruf von den Grünen: Sagen Sie mal!) und das ganze Kartenhaus (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Unterirdisch!) der Migrationsgewinnler würde möglicherweise zusammenbrechen. Jetzt der Knüller: Die Landesregierung teilt mit – Zitat –: Die für den 15. Juli 2024 – das ist schon ein paar Tage her – vorgesehene Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren zur Bezahlkarte kann noch nicht erfolgen. Genannt werden dann Anhängigkeiten. Wann in der Folge mit der Einführung der Bezahlkarte gerechnet werden kann, ist derzeit nicht abzuschätzen. (Abg. Miguel Klauß AfD: Versagt!) – So Frau Gentges, die Ministerin der Justiz und für Migration. (Zuruf) Meine Damen und Herren, kann man hier noch von ernsthaftem, gezieltem Regierungshandeln sprechen? (Abg. Miguel Klauß AfD: Nein!) Es ist kein Wunder, dass viele Menschen das Vertrauen in die Politik und in das Handeln der Regierungen zum Wohle des deutschen Volkes verloren haben. Danke sehr. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Es folgt für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Daniela Evers.
Daniela Evers GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bezahlkarte wurde im letzten Jahr bundesweit als eine Option für Leistungsgewährung gesetzlich verankert. In Baden-Württemberg wurde die Entscheidung getroffen, die Bezahlkarte als Leistungsinstrument auszurollen. Insoweit hatte sich der Antrag der AfD bereits zum Antragszeitpunkt erledigt; (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Das ist ja wunderbar!) auch mit der Stellungnahme ist hier schon längst alles, was Sie jetzt am Schluss, Herr Balzer, dazu ausgeführt haben, überholt. (Zuruf des Abg. Dennis Klecker AfD) Vielleicht nutzen Sie das nächste Mal Ihre Redezeit auch, lieber Herr Balzer, um sich mit den Gerichtsurteilen zur Frage (Daniela Evers) der fehlenden Abschiebemöglichkeit, die Sie meinen, zitiert zu haben, inhaltlich zu befassen. Dann würden Sie sehen, dass mit systemischen Mängeln ganz andere Dinge gemeint sind als das, was Sie hier über Leistungshöhen einzuführen versucht haben. Das ist schlicht und ergreifend falsch. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe von der AfD) Aber mit einer Partei wie der Ihren einen differenzierten Blick auf Migration zu werfen, ist ohnehin hoffnungslos, (Abg. Miguel Klauß AfD: Sie sollen den Geldhahn abdrehen! Ist das so schwer?) weswegen ich mich jetzt mit dem eigentlichen Thema, der Bezahlkarte, befassen möchte. Worin liegen denn die Potenziale einer Bezahlkarte? Richtig eingesetzt kann sie die Verwaltung entlasten; das ist tatsächlich ein Punkt, der eine der Motivationen war. Schauen wir, wo sie zu Entlastungswirkungen führen kann. Diese können insbesondere dann eintreten, wenn die Karte für neu angekommene Geflüchtete in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen eingesetzt wird. Dort kann sie wirklich helfen, Abläufe zu vereinfachen sowie Stress und Konfliktpotenzial in der Unterbringung zu minimieren. Denn durch die Bezahlkarte werden zwei Dinge obsolet: Auszahlungstermine mit Wartezeiten, lange Schlangen, potenzielle Komplikationen bei den Terminüberschneidungen, wenn es darum geht, Bargeldauszahlungen zu erhalten. Und es braucht auch keine Bargeldbestände in der Unterkunft. Das bedeutet, dass Menschen dort weniger Konflikte wegen Bargeld haben und weniger Angst haben müssen, in den ungesicherten Unterbringungssituationen bestohlen zu werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Lachen des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Tolle Leute, die Sie da ins Land geholt haben!) Aber es gilt, die weitere Entwicklung der praktischen Anwendung sorgsam zu beobachten und sinnvoll zu justieren. Da möchte ich auf folgende Punkte eingehen, die ich für sehr wichtig halte: Zum einen müssen wir darauf achten, dass bei der Leistungsverwaltung nicht erhebliche Zusatzbelastungen entstehen, insbesondere nicht ab dem Zeitpunkt, an dem aus der LEA hinaus in die vorläufige und von dort weiter in die Anschlussunterbringung verlegt wird. Wenn ich sehe, was an notwendigen Datenübertragungen, an Einpflegen von Zahlungslisten, Freischalten von Zahlungsadressaten notwendig ist, erscheint es mir aktuell noch nicht geeignet, hier wirklich eine Erleichterung zu sehen. Vielmehr hören wir aus Kommunen – das Ausrollen beginnt ja jetzt erst –, das zeigt sich auch aus den Erfahrungen aus der LEA, dass erhebliche bürokratische Aufwüchse befürchtet werden oder man diese gar schon erfahren hat. Diese Sorgen muss man ernst nehmen, und wenn es so kommt, muss man hier technisch und personell nachrüsten. (Beifall bei den Grünen) iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Außerdem gilt es, zu verhindern, dass durch fehlende Antragsmöglichkeiten beziehungsweise lange Bearbeitungszeiten ein uns schon aus Bayern bekanntes Problem entsteht: Es darf nicht wochenlang dauern, dass Zahlungen freigeschaltet werden und Alltagsdinge aus dem persönlichen Bedarf überwiesen werden. Sonst besteht nämlich die Gefahr, dass Geflüchtete unverschuldet in Zahlungsrückstände geraten. Daraus folgen dann Schulden, daraus folgen Inkassokosten und damit Probleme, die die Integration behindern und nicht befördern. (Abg. Miguel Klauß AfD: „Integration“! Was für In- tegration?) Wir müssen auch verhindern, dass es dadurch zu Zahlungsunterbrechungen oder -ausfällen kommt. Das ist sehr wichtig. Auch hier gilt es, die Behörden entsprechend auszustatten. Die Bezahlkarte ist keine Wunderwaffe, kein Wundermittel. Wir brauchen eine differenzierte Migrationspolitik auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Ansätzen. Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz etwas zu den Umtauschinitiativen sagen, über die gerade viel in der Presse berichtet wird. Die Bezahlkarte hat ein monatliches Bargeldlimit von 50 €. Das ist politisch so entschieden. Das ist aber nur dann akzeptabel, wenn mit der Karte auch flächendeckend und ohne Zusatzkosten die Bedürfnisse des Alltags gedeckt werden können. Ich muss niemandem erklären, dass wir davon noch ein gutes Stück entfernt sind. Da rede ich nicht nur von kleinen Lebensmittelgeschäften, sondern auch von Einrichtungen der Tafeln, Secondhandläden und vielem mehr. Solange es im Moment diese Schwierigkeiten mit dem Einpflegen gibt und diese doch sehr praxisfremde Situation, dass es nach der Antragstellung wochenlang dauert, bis konkrete Zahlungsmodalitäten freigeschaltet werden können, denke ich, dass wir sehr gut und sorgsam prüfen sowie Maß und Ziel bewahren müssen, ob Umtauschinitiativen, die ja ein Zeichen von Solidarität und Mitmenschlichkeit sind (Lachen bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der AfD) und nicht die Leistungen erweitern, in den Bereich der Strafbarkeit gehen (Zuruf von der AfD: Ja!) und ob wir damit nicht über das Ziel hinausschießen.
Daniel Born
Bitte kommen Sie zum Schluss.
Daniela Evers GRÜNE
Ich halte das wirklich nicht für einen Bereich, in dem wir vorschnell agieren müssten. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Daniel Born
Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Andreas Deuschle. (Abg. Christian Gehring CDU: Jetzt wird es gut! – Zurufe von der AfD, u. a.: Mindestens dreimal „Rechts- extremisten“! – Lügen-CDU!)
Andreas Deuschle CDU
Da habe ich mir hier schon richtig einen Ruf verdient. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gewagt, dass ausgerechnet die AfD-Fraktion heute hier fordert, die Bezahlkarte für Asylbewerber – Zitat – „endlich und schnell einzuführen“. (Zuruf von der AfD: Jawohl!) Denn dort, wo die AfD vor Ort selbst Verantwortung trägt, (Abg. Raimund Haser CDU: Achtung, jetzt wird es spannend!) braucht es besonders lange. (Ah-Rufe von der CDU) Der Landkreis Sonneberg, (Abg. Sandro Scheer AfD: Ist das in Baden-Württem- berg?) dem der deutschlandweit erste AfD-Landrat vorsteht, war beispielsweise einer der letzten Landkreise in Thüringen, die die Bezahlkarte für Flüchtlinge eingeführt haben. (Zurufe von der AfD – Unruhe bei der AfD) Der Grund – hören Sie doch zu –: Der AfD-Landrat wollte damals lieber auf bundeseinheitliche Regeln warten als auf das, was seinerzeit die Ampel gemacht hat oder eben lange Zeit nicht gemacht hat. (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD – Zurufe von der CDU) Aus „Wir wollen sie jagen“ ist auf einmal „Wir wollen es aussitzen“ geworden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Blaumachen also mal anders. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf: Umge- setzt!) Jetzt stellen Sie sich hier im Stuttgarter Landtag hin und fordern: Bezahlkarte für Asylbewerber endlich und schnell einführen. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Die haben sie doch schon eingeführt! – Weitere Zurufe) Was man wissen muss: Anders als bei kleineren Landkreisen müssen die Bundesländer langwierige europaweite Vergabeverfahren durchführen – (Zuruf: Aha!) etwas, was Baden-Württemberg übrigens bereits seit 2016 als Vorreiter machen wollte. (Abg. Miguel Klauß AfD: „Wollte“!) Aber damals gab es keinen Dienstleister, (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, ja, genau!) der eine Bezahlkarte umsetzen wollte. Inzwischen ist es der Landesregierung aber gelungen, das europaweite Vergabevereriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 fahren erfolgreich abzuschließen, und wir haben einen leistungsfähigen Anbieter gefunden. Deshalb: Die Bezahlkarte kommt, der Roll-out hat begonnen. Seit einem halben Jahr gibt es die ersten Bezahlkarten in Baden-Württemberg. Wir reden also nicht nur im Land, wir handeln, und genau das unterscheidet uns von Ihrer Ankündigungsrhetorik, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Die Bezahlkarte für Flüchtlinge ist ein Baustein, um wieder mehr Ordnung in der Migrationspolitik hinzubekommen. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Mehr Ordnung?) Es ist ein wichtiger Schritt gegen die Finanzierung von Schlepperbanden mit Asylbewerberleistungen. Genau dafür ist die Bezahlkarte ein Schlüssel: um genau diese menschenverachtende Schleuserkriminalität zu bekämpfen. Mit der Karte selbst können Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens bezahlt werden. Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, wird aber eingeschränkt, der Geldtransfer ins Ausland ist, soweit möglich, unterbunden. Wir steuern und kontrollieren also, wohin die Leistungen fließen, die wir Flüchtlingen gewähren. Wir setzen so das Sachleistungsprinzip einfach und praktikabel um. Das ist ein umfangreiches und komplexes Projekt. Dass die flächendeckende Einführung des neuen Bezahlkartensystems mit den einen oder anderen Problemen einhergeht, verwundert nicht. Es braucht entsprechend Zeit. Aber wir haben das hier im Land wirklich gut hinbekommen. Deshalb gilt mein Dank dem verantwortlichen Staatssekretär für Migration, Siggi Lorek, und dem Justizministerium im Ganzen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Wie bereits gesagt, die Bezahlkarte für Flüchtlinge ist nur ein Baustein, um wieder zu einer geordneten Flüchtlingspolitik zu kommen. Ein weiterer ist die Ausweitung von Zurückweisungen an der deutschen Grenze. Darüber haben wir ja gestern hier an gleicher Stelle gesprochen. (Zuruf von der AfD: Sehr gut! – Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Es zeigt sich: Es lohnt sich, Mut zu haben, neue Wege zu gehen, eine migrationspolitische 180-Grad-Wende einzuschlagen. Es ist gut, dass hier – genau wie bei der Einführung der Bezahlkarte – nicht Bedenken und Befindlichkeiten die Oberhand behalten, sondern dass wir handeln, ebenso wie die neue Bundesregierung im Bund. Die Menschen erwarten, dass wir hier endlich sichtbare Ergebnisse liefern. Für alle Menschen, die hier in diesem Land zu Recht Anspruch auf Asyl haben, haben wir dann endlich mehr Zeit, um sie in Deutschland und in Baden-Württemberg gut zu integrieren, sie in Arbeit zu bringen (Abg. Miguel Klauß AfD: Nein, nicht integrieren! Nein! Nach Hause schicken!) (Andreas Deuschle) und sie Teil unserer Gesellschaft werden zu lassen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
Daniel Born
Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Sascha Binder.
Sascha Binder SPD
Ab und an erleben wir hier ja Reden der AfD, die von – –
Daniel Born
Herr Abgeordneter, ich bin im Haus. (Heiterkeit)
Sascha Binder SPD
Ah, Herr Präsident! (Heiterkeit)
Daniel Born
Danke schön. (Abg. Anton Baron AfD: Schon wieder! Zum wieder- holten Male! – Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Das ist aber nicht gerecht! Eigene Fraktionsmitglieder! – Zuruf: Eijeijei! – Weitere Zurufe, u. a.: Wie peinlich! – Zum zweiten Mal!) – Ab dem dritten Mal wird es eine Tradition. (Heiterkeit – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das klärt ihr in der Fraktion!)
Sascha Binder SPD
Nein. Ab dem dritten Mal gibt es, meine ich, einen Ordnungsruf. (Heiterkeit) Herr Präsident, Sie entschuldigen das dem Haus nicht angemessene Auftreten am Redepult. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Ach, das sind wir doch ge- wohnt!) Wir werden noch lange darüber reden, befürchte ich. (Heiterkeit) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier schon öfter Tagesordnungspunkte und auch Reden der AfD von vorvorvorgestern erlebt. Wenn man an diesem Tagesordnungspunkt irgendetwas Positives finden will, dann kann man vielleicht sagen: Dieses Mal ist der Antrag nur von gestern. Das ist ein Antrag, der eigentlich keine Rolle mehr spielt, weil die Landesregierung das Ganze bereits umgesetzt hat. Da noch mal nachzukarten und Dinge hochzunehmen, die heute gar keine Rolle mehr spielen, ist ebenfalls diesem Haus nicht wirklich angemessen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Von vorgestern halt! – Abg. Anton Baron AfD: Eingeführt ist es trotz- dem nicht! – Zuruf von der AfD: Eingeführt ist es nicht!) Es ist eben von vorgestern. iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Ich will ganz kurz zur Bezahlkarte an sich kommen. Wir haben immer gesagt: Wir sind dafür, dass sie eingeführt wird, wenn es Möglichkeiten gibt, mit Bargeld zu bezahlen, und wenn es auch möglich ist, mit dieser Karte überall zu bezahlen. Wir sehen auf der einen Seite auch den geringeren Verwaltungsaufwand. Frau Kollegin Evers, ich habe den gleichen Verdacht wie Sie: dass wir auf der anderen Seite etwas Bürokratie aufbauen – und das, Herr Staatssekretär Lorek, obwohl sich Ihre Partei den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben hat. Wir haben auch einen Antrag an die Landesregierung gestellt, um herauszufinden, wie es bei dem Ganzen eigentlich um den Bürokratieaufwand steht. Ich denke, wir sollten bei diesem Thema genauso wie bei anderen Themen, wenn es um Bürokratieabbau geht, nicht immer davon ausgehen, dass jeder, der diese Bezahlkarte hat, einen Missbrauch mit dieser Bezahlkarte betreibt. Diese Haltung müssen wir auch bei jedem anderen Bürger und jeder anderen Bürgerin in Baden-Württemberg bei anderen Themen an den Tag legen, um weniger Bürokratie zu haben. Wir warten jetzt zunächst einmal die Stellungnahme der Landesregierung zu unserem Antrag ab, um zu erfahren, welchen Aufwand das für die Kommunen und Landkreise bedeutet. Dann kann man mal über Positiv- und Negativlisten nachdenken. Klar ist, dass Dinge schon von vornherein genehmigt sein sollten, damit sich kein langer Genehmigungsprozess anschließt. So können wir dann auch diese Bezahlkarte fortentwickeln, Möglichkeiten schaffen, Dinge des täglichen Bedarfs damit zu bezahlen und ohne große Hürden in diesem Land zu leben. Andererseits müssen wir Bürokratieabbau an den Stellen betreiben, an denen es wirklich notwendig ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen)
Daniel Born
Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Hans Dieter Scheerer.
Hans Dieter Scheerer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident – ich will mir ja keine Rüge einholen –, liebe Kolleginnen und Kollegen! Und zum Dritten: nach Illerkirchberg, den fünf Punkten, über die wir gestern diskutiert haben, nun heute mutmaßlich illegaler Handel mit Bezahlkarten für Flüchtlinge. (Zuruf von der AfD: Nicht „mutmaßlich“!) – So steht es drin. – Dies ist wieder ein aus unserer Sicht untauglicher Versuch der AfD, mit dem Thema Migration Stimmung zu machen und die Menschen gegen Flüchtlinge und Asylbewerber aufzubringen. Wie ich gestern schon gesagt habe: Das ist eine Einthemenpartei, die sich nur auf Migration konzentriert und die wirklichen Probleme in diesem Land überhaupt nicht erkennt. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Interessant ist schon, dass die AfD – Herr Balzer, Sie haben es vorhin gesagt – zum einen immer wieder gefordert hat, an- (Hans Dieter Scheerer) statt Geldleistungen Sachleistungen an die Asylbewerber auszubezahlen. In der Konsequenz wollten Sie auch die Bezahlkarte. Sie ist nun eingeführt – unter Beachtung der Vorschriften, deshalb dauert es; wir müssen eben europaweit ausschreiben. Jetzt versucht die AfD, die Menschen, die die Bezahlkarte erhalten haben, zu kriminalisieren und die Behörden vorzuführen. Festzuhalten ist, dass – bis auf Freiburg; so auch die Stellungnahme des Ministeriums – überall der Roll-out im Gange ist. Es gibt keine Informationen zu einem Missbrauch der Karte oder zu übermäßig hohem Verlust. Für den Fall, dass eine Karte verloren geht, wird diese gesperrt und eine neue ausgehändigt. Es gibt also nicht, wie Sie immer vermuten, doppelt Geld. Die Karte ist zusätzlich noch über eine vierstellige PIN gesichert. Der Finder einer verloren gegangenen Karte kann diese nicht nutzen. Die Sorgen und Unterstellungen der AfD zum Missbrauch sind schlichtweg falsch. Es ist schon lange eine Forderung der FDP, eine solche Karte einzuführen. Es hat lange gedauert, bis diese eingeführt wurde, aber sie scheint zu funktionieren. Wir müssen abwarten, bis die Kinderkrankheiten beseitigt sind, bis auch organisatorische Dinge besser geregelt sind. Aber inwieweit hier tatsächlich Organisationen – wie Sie vermuten – Guthaben der Bezahlkarte gegen Bargeld austauschen – – (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Das sind reine Gerüchte, das sind Mutmaßungen. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch Quatsch! Da- rüber gab es erst vor Kurzem einen Artikel, Herr Scheerer! Also!) Und für den Fall, dass es tatsächlich so sein sollte – lieber Herr Baron –: Dann wird dies rechtlich geahndet. Wir leben in einem Rechtsstaat, und das funktioniert bei uns. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Das wird nicht rechtlich geahndet, das ist das Prob- lem!) Im Übrigen, Herr Balzer, wenn Sie sagen, das sei alles zu viel Geld: Sie sollten einmal die Urteile des Bundesverfassungsgerichts anschauen. In Artikel 1 des Grundgesetzes steht ganz klar – – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE zu Abg. Anton Ba- ron AfD: Ihr Straftatbestand ist doch nicht drin! – Ge- genruf des Abg. Anton Baron AfD – Gegenruf des
Daniel Lede Abal GRÜNE
Nein, es gibt keinen Straftatbestand gerade! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Ihre Partei! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Es gibt keinen Straftatbestand, Sie Held! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Ja, es ist kein Straftatbestand! – Gegenruf des
Daniel Lede Abal GRÜNE
Nein, es gibt keinen!)
Daniel Born
Der Dialog zwischen Ihnen beiden endet jetzt bitte. Ich darf Herrn Abg. Scheerer bitten, die Rede fortzusetzen. eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025
Hans Dieter Scheerer FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Balzer, Sie rügen die Höhe der Auszahlungen. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ja, natürlich!) Sie sollten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts lesen. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Kenne ich!) In der Entscheidung steht: Das Asylbewerberleistungsgesetz zeigt die Mindestgrenze auf, nämlich nach Artikel 1 des Grundgesetzes. Auch da hilft ab und zu einmal eine Lektüre: Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Beifall bei der FDP/DVP und den Grünen sowie Ab- geordneten der CDU und der SPD – Zurufe von der AfD) Zusammengefasst: Wieder viel Wind, nur um hier im Landtag ein Thema aufzubauschen – letztendlich, um Ihre TikTok-Kanäle zu bedienen. (Abg. Joachim Steyer AfD: Nur kein Neid!) Aber das wiederum ist ein untauglicher Versuch. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grü- nen – Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD)
Daniel Born
Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Herrn Staatssekretär Lorek das Wort.
Siegfried Lorek
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe jetzt auf die Punkte in der Rede der AfD ein, die den Antrag betreffen, und lasse das andere, das Übliche weg, was hier jedes Mal kommt – ob mit oder ohne Niveau, wie auch immer. Die AfD wirft uns vor, wir hätten die Bezahlkarte zu spät eingeführt. 2016 gab es eine Ausschreibung – das wurde hier mehrfach angeführt. Es gab schlichtweg keinen Anbieter. Wenn es keiner anbietet, können wir es nicht abnehmen. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Dann macht es doch selbst!) So einfach ist die Welt. Deshalb gab es die Bezahlkarte 2016 nicht. Dann gab es im letzten Jahr, nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, eine Ausschreibung. Wir haben die Ausschreibung durchgeführt; Baden-Württemberg war eines der vier Länder, die sich an dem Konsortium zur Durchführung der Ausschreibung beteiligt haben. (Abg. Anton Baron AfD: Und siehe da!) Herr Balzer, Sie zitieren aus der Stellungnahme zum vorliegenden Antrag vom 3. Juli 2024: (Staatssekretär Siegfried Lorek) Wann in der Folge mit der Einführung der Bezahlkarte gerechnet werden kann, ist derzeit nicht abzuschätzen. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: So steht es drin!) – Ja, und genau so war es. Das Ministerium, in dem ich tätig bin, heißt Ministerium der Justiz und für Migration. Darin steckt auch „Justiz“. Ich denke, es ist richtig, wenn sich ein Justizministerium schlichtweg an das Recht hält. Geltendes Recht ist das Vergaberecht. Aus diesem Grund haben 14 beteiligte Länder, u. a. Baden-Württemberg, entsprechend der europarechtlichen Regelungen ein Vergabeverfahren durchgeführt. Nicht berücksichtigte Bieter haben die Möglichkeit, ein Vergabenachprüfungsverfahren anzuregen. Das gab es. Berechtigterweise haben wir den Zuschlag durchgeführt; dies wurde so vom OLG festgestellt – und damit ist gut. Dass wir natürlich in die Stellungnahme zu Ihrem Antrag vom 3. Juli 2024 – ob das nun in Ihren Horizont passt oder nicht – nicht schreiben konnten, wann das Gericht urteilt, das ist nun einmal so. Ergebnis: Wir haben bezuschlagt, wir haben eingeführt. Stand heute haben wir 16 230 Bezahlkarten in Baden-Württemberg aktiviert. Wir liefern also seit dem 2. Dezember letzten Jahres; seither wird die Bezahlkarte ausgerollt. – Damit ist zu dem Antrag, zu dem, was Sie geschrieben haben, alles gesagt. Ich möchte noch kurz auf die Punkte von Frau Kollegin Evers und Herrn Binder eingehen. Stichwort Bürokratie: Natürlich machen wir das so bürokratiearm wie möglich. Aber in der Ministerpräsidentenkonferenz, an der auch Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von der SPD beteiligt waren, wurde auch beschlossen: Es gibt eine Bargeldgrenze von 50 €. Um diese einzuhalten, müssen wir natürlich Überweisungsoder Lastschriftmöglichkeiten einschränken. Das wird in Baden-Württemberg passieren, und zwar mit einem Whitelisting-Verfahren. Die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit, Lastschriften oder Überweisungen für einzelne Konten freizugeben, für eine einzelne Karte, wenn also beispielsweise jemand von seinem Vermieter einen Mietvertrag bekommt. Man kann aber beispielsweise auch die lokale Verkehrsbehörde komplett freigeben; dann gilt das für alles. Wenn eine Ausländerbehörde die Nummer einer Bezahlkarte eingibt, zieht das den kompletten Datensatz rüber. Das heißt, am Anfang entstehen natürlich Onboarding-Aufwände, aber um den Erfolg, den wir wollen, zu erreichen – andere Länder haben dies laut Medienberichten anders geplant –, nämlich, eben nicht alles freizugeben und nur einzeln zu sperren, werden wir durch unsere Ausländerbehörden eine Einzelfreigabe durchführen lassen. Das wird funktionieren. Das Thema Umgehung wurde ebenfalls angesprochen. Im Koalitionsvertrag wurde klar ausgeführt – ich bin froh, dass man sich in der neuen Bundesregierung zwischen Union und SPD darauf geeinigt hat; ich zitiere –: Wir wollen, dass die Bezahlkarte deutschlandweit zum Einsatz kommt, und werden ihre Umgehung unterbinden. Wir haben dies geschafft, und ich meine, auch das ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Herzlichen Dank. iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025
Daniel Born
In der zweiten Runde erteile ich Herrn Abg. Dr. Balzer für die AfD-Fraktion das Wort.
Dr. Rainer Balzer AfD
Danke, Herr Präsident. (Der Redner fährt das Redepult herunter. – Abg. Da- niel Lede Abal GRÜNE: Nicht kaputt machen!) – Nein. – Herr Deuschle, Sie halten als Regierung – und das ist auch richtig so – – (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ich bin keine Regie- rung! Gewaltenteilung!) – Aber Sie sind Teil der Fraktion, die die Regierung stellt; so sage ich es mal. (Abg. Andreas Deuschle CDU: So ist es richtig!) Das klingt für Ihre Ohren vielleicht besser. – Daher ist das ein Unterschied zur Opposition. Ich denke aber, was unsere Rolle als Opposition betrifft, wird sich die zu gegebener Zeit ändern. Ja, die Bezahlkarte ist bisher höchst mangelhaft umgesetzt. Das fängt schon damit an, dass sie nur als Alternative in das Asylbewerberleistungsgesetz eingefügt wurde und nicht vorgeschrieben wird. Das führt zu der völlig absurden Situation – genau das nennt man Bürokratieaufbau –, dass in jedem Einzelfall eine Ermessensentscheidung zu treffen ist. Eine Entlastung der Verwaltung sähe sicherlich anders aus. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nein, das ist ein- fach falsch! Sie haben keine Ahnung vom Sozial- recht! Das ist einfach falsch!) Welche Leistungsform muss gewährt werden? Dazu sind dann wieder Rechtsmittel möglich, und diese Verfahren dauern wieder lange, und in dieser Zeit fließt dann das Bargeld. (Abg. Daniela Evers GRÜNE: Haben Sie sich das mal überlegt? Das ist einfach grottenfalsch!) Herr Scheerer, ich freue mich, wenn Sie aufmerksam zuhören, und ich freue mich im Besonderen, wenn Sie zur Kenntnis nehmen, dass es nicht darum geht, irgendwie Stimmung zu machen oder diese aufzunehmen. – (Abg. Hans Dieter Scheerer FDP/DVP: Um was sonst? – Weitere Zurufe) Aufnehmen, das trifft es vielleicht schon eher. – Es geht darum, die Lebensverhältnisse für die Menschen zu verbessern, und zwar für diejenigen, die ganz konkret unter den von den Regierenden in den letzten zehn Jahren verursachten Problemen leiden. Ganz konkret deswegen sind wir da. Danke. (Vereinzelt Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Herr Abg. Dr. Balzer, es haben sich zwei Zwischenfragen ergeben.
Dr. Rainer Balzer AfD
Zwei sogar?
Daniel Born
Zum einen gibt es eine Zwischenfrage von Herrn Abg. Deuschle von der CDU-Fraktion. Lassen Sie diese zu?
Dr. Rainer Balzer AfD
Ausnahmsweise. – Bitte sehr.
Andreas Deuschle CDU
Herr Kollege Balzer, danke für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie haben eben ausgeführt, dass die Möglichkeit besteht, gegen einen Verwaltungsakt bzw. gegen Verwaltungshandeln Rechtsmittel einzulegen. Sind Sie der Meinung, dass gegen behördliches Handeln, gegen Verwaltungshandeln der Rechtsweg ausgeschlossen gehört?
Dr. Rainer Balzer AfD
Natürlich nicht.
Andreas Deuschle CDU
Warum sagen Sie dann das Gegenteil?
Dr. Rainer Balzer AfD
Ich sage nicht das Gegenteil. Ich sage: Rechtsmittel sind möglich. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja!) Damit verlängert man die ganzen Verfahren von Menschen, (Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜNE) die möglicherweise illegal in Deutschland sind. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Wollen Sie es anders? – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Unru- he) Ich sage nur, was – –
Daniel Born
Bitte keine weiteren Nachfragen. Die Frage ist gestellt worden, und Herr Abg. Dr. Balzer hat das Wort.
Dr. Rainer Balzer AfD
Ich gebe die Antwort, genau. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Möglicherweise handeln wir dann für Menschen, die eigentlich abschiebepflichtig sind. Und das muss ja wohl infrage gestellt werden können. Danke. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Also doch!)
Daniel Born
Es gibt den Wunsch einer weiteren Zwischenfrage, und zwar von der Kollegin Evers aus der Fraktion GRÜNE.
Dr. Rainer Balzer AfD
Ja mei, da haut es mir ja die ganze Zeit raus.
Daniel Born
Lassen Sie die ebenfalls zu?
Dr. Rainer Balzer AfD
Nein, die lasse ich jetzt nicht mehr zu. Sonst werde ich mit meiner Rede nicht fertig. eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 (Abg. Daniela Evers GRÜNE: Zu schade! – Weitere Zurufe, u. a.: War die nicht schon fertig? – Vereinzelt Heiterkeit) Welche Leistungen müssen genehmigt werden, auch bei Menschen, die illegal im Land sind? Die Armee der Asylanwälte reibt sich die Hände, weil es ein gutes Geschäft ist. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Die nächste, die sich ein gutes Geschäft verspricht – das haben wir jetzt schon in Bayern –, ist die gut organisierte Kriminalität, die Clans, die sich hier einschaffen. Und noch viel verwerflicher als diese Kriminalität in diesem Umfeld mit dem Umtauschen von Clans (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: „Das Umtauschen von Clans“!) ist der aktive Widerstand der Asylgewinnler und die Sabotagepolitik in dem Bargeldtausch. Man darf vermuten, dass hinter wohlwollendem Zuspruch der Grünen Umtauschzentren aus dem Boden schießen – in Bayern zu beobachten –, in den grünen Büros oder in den sogenannten Autonomen Zentren, also in geduldeten rechtsfreien Räumen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist eh alles das Gleiche! Alles das Gleiche! – Gegenruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Alles das Gleiche, genau!) Dort werden Einkaufsgutscheine, die mit der Bezahlkarte gekauft worden sind, in Bargeld umgetauscht. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Haben Sie so viel Re- dezeit? – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie wis- sen aber schon, dass das bis heute kein Straftatbestand ist!) Vor allem in Bayern ist das schon eine Epidemie geworden, und wir haben ja die Drucksache 17/8737. Dort heißt es: Von diesem Geschehen ist der Regierung nichts bekannt. Ihnen offensichtlich ja auch nicht. Sie gehören ja auch nicht zur Regierung, wie wir vorhin gehört haben. (Abg. Daniela Evers GRÜNE: Nennen Sie doch mal, wo das konkret sei!) Leider vermissen wir hier bei diesem Thema den Eifer, den die Regierung gern an den Tag legt, wenn sie Autofahrer oder Raser überwacht oder Mitglieder der AfD bespitzelt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Aber es ist kein Straftatbestand!) Eine kleine Internetrecherche liefert die Fundstelle: PRO ASYL und die „Seebrücke“ – kennen Sie bestimmt – in Freiburg, Heidelberg und Tübingen. Vor den trüben Augen und der langen Nase der Regierung wird hier Politik gemacht unter dem Namen „NEIN zur Bezahlkarte Stuttgart“, mit Solitauschaktionen, abgestimmt mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, (Zuruf: Es ist keine Straftat!) (Dr. Rainer Balzer) und weiteren linksradikalen Aktionen. So geschehen am 19. April, am 26. April, am 3. Mai und am 10. Mai im Lilo Herrmann; am 16. Mai, am 23. Mai, am 30. Mai, am 1. Juni (Abg. Andreas Deuschle CDU: Sie haben so viel Zeit! Da hätten Sie doch die Zwischenfrage zulassen können! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Aber welche Straftat haben die denn begangen?) und am 6. Juni im linksradikalen Stadtteilzentrum Gasparitsch. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Welche Straftaten haben die denn begangen? Was haben die denn Straf- bares gemacht? – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Es muss nicht strafbar sein, aber es ist verwerflich! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜ-NE: Was ist denn daran strafbar? – Gegenrufe, u. a.: Nichts! – Nein! – Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜ-NE) Und wie ist das unter den Augen der Regierung in „THE LÄND“ möglich?
Daniel Born
Bitte kommen Sie zum Schluss.
Dr. Rainer Balzer AfD
Ich freue mich sehr, dass ich das mitteilen darf. Vielleicht kann ja die Landesregierung entsprechende Maßnahmen dagegen einleiten. Denn wahr ist: Diese Aktionen sind derzeit leider nicht strafbar. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ah! – Unruhe) – Hören Sie zu.
Daniel Born
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Dr. Rainer Balzer AfD
Einen Satz noch, bitte.
Daniel Born
Einen Satz.
Dr. Rainer Balzer AfD
Das kann man ändern; denn im Koalitionsvertrag steht ja in Zeile 523 sinngemäß – das ist Ihnen sicher bekannt –: (Zuruf von der SPD: So, der Satz ist zu Ende!) Wir wollen die Umgehung der Bezahlkarte beenden. (Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜNE)
Daniel Born
Herr Abgeordneter! (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Wann kommt der denn zum Ende?)
Dr. Rainer Balzer AfD
Und immerhin einen kleinen Erfolg hat man in Bayern. Den können wir auch haben.
Daniel Born
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist jetzt zu Ende.
Dr. Rainer Balzer AfD
Danke sehr. Ich bedanke mich. iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein blödsinniges Geschwafel! – Abg. Daniela Evers GRÜNE: Wildes, wildes, wildes Gelaber! – Weitere Zurufe)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/7071. Bei dem Antrag handelt es sich um einen Beschlussantrag, der sich in Abschnitt I mit einem Feststellungsteil an den Landtag und in Abschnitt II mit verschiedenen Ersuchen an die Landesregierung richtet. Sind Sie damit einverstanden, dass ich Abschnitt I mit den Ziffern 1 und 2 und Abschnitt II mit den Ziffern 1 bis 3 gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Dies ist der Fall. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Enthaltungen? – Die sehe ich nicht. Dann ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt und Punkt 7 der Tagesordnung damit erledigt. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 16. April 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Schutzstatus des Wolfs COM(2025) 106 final (BR 118/25) – Drucksachen 17/8717, 17/8788 Berichterstattung: Abg. August Schuler Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Die Aussprache eröffnet Herr Abg. Dr. Markus Rösler für die Fraktion GRÜNE.
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident – ich vergesse die Begrüßung nicht –, werte Kolleginnen und Kollegen! Wald und Wacholderheiden, Wild- und Weidetiere und Wolf – für uns Grüne ist klar: Wir unterstützen die Arbeit der Weidetierhalter in unserem Land. Sie leisten wichtige Arbeit für unsere vielfältigen Landschaften. Dafür vielen Dank. (Beifall bei den Grünen) Das haben wir schon vor dem Auftreten der ersten Wölfe im Jahr 2015 mit der Erhöhung der Grünlandprämie, mit der Einrichtung eines unbürokratischen Rissfonds in Kooperation mit den Verbänden, mit Kooperationsprojekten zwischen Weidetierhaltern und Naturschutz und mit vielen anderen Maßnahmen gemacht, und das werden wir auch weiter tun. Wie gut die Zusammenarbeit mit den Weidetierhaltern bei uns im Ländle beim Thema Wolf läuft, zeigte exemplarisch eine gemeinsame Veranstaltung eines Schäfers und mir zum Thema „Herdenschutz und Wolf“ vor gut zwei Monaten. (Zuruf: Immer das Gleiche!) Auch der Landes- und Bundesvorsitzende der Schafzuchtverbände, Alfons Gimber, war als Referent dabei und bestätigte: (Dr. Markus Rösler) Baden-Württemberg macht im Ländervergleich sehr viel für die Weidetierhalter. (Abg. Anton Baron AfD: Wie viele Besucher waren da?) Der Schäfer, liebe Kolleginnen und Kollegen speziell von der CDU, ist übrigens CDU-Mitglied. Das zeigt: Grün und Schwarz arbeiten nicht nur hier im Landtag, sondern auch draußen im Land vertrauensvoll und erfolgreich zusammen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Der Aufhänger für die heutige Debatte ist die Absenkung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention und danach in der FFH-Richtlinie. Das war – wir wissen es alle – eine politische Entscheidung, keine Entscheidung auf Basis wissenschaftlicher Kriterien. (Abg. Raimund Haser CDU: Ach so! Wenn es nicht wissenschaftlich ist, dann wird es politisch! Das ist ja auch interessant! Wenn das Falsche rauskommt, ist es nicht wissenschaftlich!) Denn die Facharbeitsgruppe der federführenden Umweltministerkonferenz und die zuständige Facharbeitsgruppe der IUCN auf der internationalen Ebene haben diesen Schritt nicht empfohlen. Im Gegenteil: Es gab einen internationalen Appell von mehreren Hundert Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, das nicht zu tun. Wir aber sind gute Demokraten. Im Saarland gibt es eine Redensart, die dazu passt – für das Protokoll im Dialekt –: Mor muss mit dene Mädle danze, die uff dor Hochzich sin. Sprich: jetzt mit dem Wolf im Anhang V der FFH-Richtlinie. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Genau dazu, zum Wolf im Anhang V der FFH-Richtlinie, gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2024. Der günstige Erhaltungszustand – so der EuGH – ist mit einer Herabsetzung des Schutzstatus n i c h t verbunden. Dieser günstige Erhaltungszustand muss – so ein zweites Urteil des EuGH, ganz aktuell ebenfalls aus dem Jahr 2024 – sowohl auf der lokalen Ebene – gemeint ist das Bundesland – als auch auf der nationalen Ebene erreicht sein. Jetzt wird niemand behaupten können, bei uns im Land mit aktuell vier residenten Wölfen wäre ein günstiger Erhaltungszustand erreicht. Das wird auch bei drei oder vier Rudeln noch nicht der Fall sein. (Abg. Manuel Hailfinger CDU unterhält sich mit Abg. Klaus Hoher FDP/DVP.) Wir werden in Baden-Württemberg daher weiterhin auf das setzen, was erfolgreich ist, Kollege Hailfinger: guter Herdenschutz und im Falle eines Falles schneller, unbürokratischer Abschuss verhaltensauffälliger Wölfe. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Manuel Hailfinger und Konrad Epple CDU) eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Der erste Wolf übrigens, der in Deutschland amtlich abgeschossen wurde, war MT6 aus Niedersachsen, und dies auf Anordnung des grünen Ministers Stefan Wenzel. Wir Grünen stehen eben für praxisnahe Lösungen, und wir stehen auf dem Boden der Wissenschaft, (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) die uns in Lettland, in der Slowakei und in anderen Ländern klar und unmissverständlich belegt hat: In der Mehrzahl der Fälle führt eine Bejagung – nicht der Abschuss einzelner Wölfe – zu einer Erhöhung der Zahl der Risse bei den Weidetieren. Und das – ich unterstelle das im Interesse aller hier im Landtag – ist etwas, was niemand von uns anstrebt. Um beim Schutz der Weidetiere erfolgreich zu sein, hat unser Umweltministerium im Südschwarzwald ein eigenes Praxisforschungsprojekt für Rinder und Wolf aufgelegt. Auch da gibt es Bundesländer, die neidisch auf uns sind. Dank an unsere Umweltministerin Thekla Walker, an den Naturpark und an die Rinderhalter, die da kooperativ zusammenarbeiten. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Haser CDU) Zum Schluss gibt es noch eine erfreuliche Nachricht. In Sachsen-Anhalt gibt es die Interessengemeinschaft „Herdenschutz plus Hund“. Über 50 Weidetierhalter mit über 30 000 Weidetieren sind dort Mitglied. Wer sich in dieser Interessengemeinschaft, die sich kollegial selbst untereinander austauscht und im Umgang mit dem Wolf berät, Mitglied ist, wurde in den letzten sieben Jahren – man höre und staune – mit keinem einzigen Riss mehr belästigt. Dies ist umso beachtlicher, als in Sachsen-Anhalt – man höre und staune ein zweites Mal – über 32 Wolfsrudel existieren und es im Harz, am Rande des Harzes auch Weidetierhaltung in steilen Mittelgebirgslagen gibt. Fazit: Unser gemeinsames Ziel ist es, hier im Land weiterhin unabhängig von der Zahl der Wölfe so erfolgreich zu sein wie die Kolleginnen und Kollegen in Sachsen-Anhalt. Denn eines ist klar: Wir wollen nicht nur bei den Autos, sondern wir wollen auch bei Landwirtschaft und Naturschutz die Nummer 1 der Bundesländer sein und bleiben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zurufe, u. a. des Abg. Miguel Klauß AfD)
Daniel Born
Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Manuel Hailfinger.
Manuel Hailfinger CDU
Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Markus Rösler, ich glaube tatsächlich auch, dass wir in dieser Legislaturperiode bisher sehr vertrauensvoll beim Thema Wolf zusammengearbeitet haben. Ich bin aber auch der Meinung, dass, wenn wir jetzt noch in dieser Legislaturperiode ein europäisches Recht und Bundesrecht in Landesrecht umsetzen, das genauso weiterhin der Fall sein wird und dass wir zu einer gemeinsamen Lösung für den Wolf in Baden-Württemberg kommen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Markus Rös- ler GRÜNE) (Manuel Hailfinger) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Wolfspopulationen breiten sich immer weiter aus. Sie wachsen, und das muss natürlich auch Reaktionen zum Ergebnis haben. Wir brauchen am Ende weiterhin das Gleichgewicht aller Arten, und das ist durch Konflikte – ich will sie nachher darstellen – jetzt weiter aus den Fugen geraten. Wir haben Konflikte mit Nutztierhaltern. Diese kann man nicht von der Hand weisen, sie sind vorhanden. Wir haben mit den Landwirten, mit Grundbesitzern, mit der Jägerschaft, aber insbesondere auch bei den Menschen im ländlichen Raum Konflikte, die gelöst werden müssen. Wenn wir langfristig die Akzeptanz des Wolfes nicht gefährden wollen – ich habe den Eindruck, lieber Kollege Rösler, dass Sie genau das Gleiche wollen –, dann müssen wir tatsächlich für die Weidetierhaltung ganz klare Konsequenzen ziehen, wenn sich der Wolf immer weiter ausbreitet. (Beifall bei der CDU und des Abg. Martin Hahn GRÜNE) Es ist einfach die Wahrheit. Es wäre so einfach, wenn sich der Wolf auf das Schalenwild konzentrieren würde. Dann hätten wir ganz viele Probleme nicht. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Und auch Wild- schweine!) – Und von mir aus auch Wildschweine. Aber das Problem ist ein ganz anderes. Der Wolf holt sich Schafe, er holt sich Ziegen und neuerdings auch ausgewachsene Rinder. Es kann nicht sein, dass das ohne Konsequenzen bleibt. (Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Deswegen haben wir das gute Projekt im Süd- schwarzwald!) Das letzte Mal haben wir hier im Plenarsaal am 8. März 2023 (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So lange schon?) über den Wolf diskutiert. Ich habe es noch mal herausgeholt. Es ist tatsächlich schon ein paar Tage her. Im Ausschuss war es deutlich öfter. Damals habe ich gesagt: „Das Zusammenleben von Mensch und Wolf muss neu definiert werden, und zwar mit klaren Regeln.“ Genau das passiert jetzt. Wir haben natürlich eine ganz andere Situation; der Wolf ist auch keine bedrohte Tierart mehr. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Manchmal schon!) Das müssen wir einfach für ganz Deutschland, bundesweit, so konstatieren, auch wenn der Kollege sagt: „Es gibt nur vier in Baden-Württemberg.“ Wenn wir die ganze Population in Deutschland sehen, dann müssen wir nüchtern betrachten: Er ist nicht mehr vom Aussterben bedroht. Damit können wir sagen: Sein Schutzstatus kann am Ende des Tages auch herabgestuft werden, und nichts anderes ist jetzt passiert. Das Europäische Parlament hat jetzt eine Herabstufung von „streng geschützt“ auf „geschützt“ vorgenommen, und glücklicherweise hat die neue Bundesregierung das sofort im Koalitionsvertrag aufgegriffen. Der neue Bundeslandwirtschaftsiode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 minister hat in seiner Antrittsrede im Deutschen Bundestag klar formuliert, dass dieses europäische Recht jetzt unverzüglich auch in nationales Recht umgesetzt wird. (Beifall bei der CDU) Das heißt für uns zunächst, dass das Bundesnaturschutzgesetz angepasst werden muss, damit eine rechtssichere Entnahme des Wolfes möglich ist. Aber gleichzeitig nehmen wir den Wolf bundesweit auch ins Jagdrecht auf – nicht, um eine generelle Bejagung vorzunehmen, sondern um eine praktikable und rechtssichere Entnahme zu ermöglichen. (Beifall bei der CDU) Hier bin ich der SPD sehr dankbar, dass jetzt dieses Anerkenntnis gekommen ist, das zu tun. Klaus Hoher wird wahrscheinlich gleich noch einmal darauf eingehen: Auch in der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestags gab es dazu immer wieder Diskussionen, in denen die Ampel-Bundesregierung das im Umweltausschuss blockiert hat. Jetzt haben wir einen neuen Status. Ich bin wirklich sehr froh darüber. Vielen Dank für dieses Anerkenntnis. (Beifall bei der CDU und des Abg. Klaus Hoher FDP/ DVP) Meine Damen und Herren, Herdenschutz ist wichtig – das ist gerade schon angesprochen worden –, aber Elektrozäune und Herdenschutzhunde sind halt nicht alles. Man muss am Ende des Tages irgendwann mal sagen – und das möchte ich in Richtung Landesregierung noch einmal klar formulieren –: Wir erwarten, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Wolfskompetenzzentrum jetzt unverzüglich auch in Baden-Württemberg umgesetzt wird. Wir haben seitens des Landtags von Baden-Württemberg dafür auch die Haushaltsmittel bereitgestellt. Ich möchte auch klar formulieren, wie wir das am Ende des Tages tun wollen. Wir haben die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt, die dann einerseits das Monitoring übernehmen kann, die Schulungen übernehmen kann, wir haben die unteren Landwirtschaftsbehörden, die den Herdenschutz managen könnten, wir haben die unteren Naturschutzbehörden, die die Abwicklung der Förderprogramme miterledigen können. Wenn es um die Rissbegutachtung geht, können wir auch hier ein pragmatisches Modell umsetzen. Wir haben schon jetzt die Wildtierbeauftragten in den Landkreisen. Oder wir nehmen schlichtweg Landwirte, die das auf Minijobbasis nach einer entsprechenden Schulung vor Ort für uns ganz einfach auch mit gewährleisten können. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Naturschutz!) Ein Konzept liegt auf dem Tisch, und ich erwarte von der Landesregierung, dass das jetzt auch wirklich in aller zeitlichen Nähe so umgesetzt wird. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP) Nachdem jetzt alle Erwartungen, die ich am 8. März 2023 hier an diesem Redepult formuliert habe, bereits erfüllt sind, möchte ich eine neue Erwartungshaltung formulieren: Ich erwarte von der neuen Bundesregierung natürlich auch, dass der güns- (Manuel Hailfinger) tige Erhaltungszustand für den Wolf bundesweit festgestellt wird und so nach Brüssel gemeldet wird. Dann können wir nämlich den Artenschutz in Deutschland mit einem gesunden Menschenverstand und klaren Zuständigkeiten umsetzen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Würde ich mal definieren!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)
Daniel Born
Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Hans-Peter Storz.
Hans-Peter Storz SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Er ist groß, grau, gefährlich, mit scharfen Zähnen, großen Augen und hat eine Vorliebe für Großmütter und kleine Mädchen mit roten Käppchen. (Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) So hatten wir ihn kennengelernt: im Märchenbuch zwischen dem Knusperhäuschen und der bösen Stiefmutter. Der Wolf, das ultimative Schreckgespenst. Wer mit diesen Geschichten aufgewachsen ist, der weiß: Der Wolf ist böse; der muss und der darf weg. So ist es dann auch passiert. Der Wolf wurde bei uns Mitte des 19. Jahrhunderts ausgerottet und war für viele Generationen verschwunden. Erst in den Siebzigerjahren hat ein Umdenken stattgefunden und der Wolf wurde unter Schutzstatus gestellt. (Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Nun ist er zurück. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Wölfe in Europa fast verdoppelt. Ca. 1 600 Wölfe in etwas über 200 Rudeln soll es in Deutschland geben. In der Folge hat natürlich auch die Zahl der Nutztierrisse zugenommen. Die Konflikte, die sich aus der Spannung zwischen erfolgreichem Artenschutz und menschlicher Zivilisation ergeben, hat das EU-Parlament jetzt zum Anlass genommen, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern. Die Mitgliedsstaaten erhalten so mehr Spielraum beim Management von Wolfspopulationen und können die Maßnahmen an regionale Besonderheiten anpassen und die Auswirkungen wachsender Wolfsbestände besser bewältigen. Kollege Hailfinger hat schon darauf hingewiesen: Die Bundesregierung nimmt diese Entscheidung auf EU-Ebene zum Anlass, unverzüglich auch das deutsche Recht zu ändern und den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen und dann natürlich auch das Umweltrecht entsprechend zu ändern. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Aber was passiert nun in Baden-Württemberg? Hier leben – wir haben es gehört – gerade mal drei bis vier Wölfe, gelegentlich streift mal ein weiterer durch den Schwarzwald; Wolfsrudel gibt es bei uns keine; die einzige Wölfin mit einem Welpen kam, wie übrigens die meisten Wölfe in Deutschland, bei einem Autounfall ums Leben. eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Trotzdem gibt es Konflikte, gravierende Vorfälle: Schafe und Ziegen werden gerissen, sogar Rinder. Und was macht die Landesregierung? Der grüne Koalitionspartner im Umweltministerium macht deutlich: Die Umstufung hat keinen Einfluss auf das Wolfsmanagement. Der Koalitionspartner von der CDU sagt im Landwirtschaftsministerium: Die Herabstufung eröffnet weiter gehende Maßnahmen. Der eine sagt hü, der andere sagt hott, passieren tut nichts, und die Menschen in unserem Land werden mit ihren Problemen weiter alleingelassen. (Beifall bei der SPD) Dabei hätten wir jetzt die Chance, Zeichen zu setzen, indem man aufgrund der Änderung des Schutzstatus den Wolf in unser Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufnimmt. Der Name sagt es schon: Es ist kein Tierabschussgesetz, sondern ein Managementgesetz. Damit ist es geradezu prädestiniert, in Ruhe die Weichen dafür zu stellen, wie wir mit dem Wolf bei uns umgehen wollen, bevor in der Fläche der Handlungsdruck zu groß wird. Klar ist auch, dass der Wolf im Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit und Abschussverbot geschützt bleibt. Wenn aber ein Wolf wiederholt Schaden anrichtet, Zäune überwindet und Tiere reißt, müssen wir nicht mit Panik, sondern mit Augenmaß reagieren können. Klar ist auch, dass Problemwölfe schon jetzt rechtssicher entnommen werden können. Durch die Aufnahme ins JWMG können die Jägerschaft und das Wolfsmanagement mit eingebunden werden. Es braucht keine zusätzlichen Verwaltungsstrukturen. Die Jäger sind mit ihren Revierkenntnissen präsent und sie haben die notwendigen Fertigkeiten für eventuell notwendige Entnahmen. Klar ist auch, dass an Herdenschutzmaßnahmen kein Weg vorbeiführt. Da muss aber in der Praxis – da bin ich anderer Meinung, Kollege Rösler – nachgebessert werden. Wiederholt wurde ein Schutzzaun nach einem Riss als unzureichend begutachtet, weil in einem steilen Gelände mit Steinen und Löchern eine Litze vielleicht einen etwas größeren Abstand hat, als es die Maßgaben vorsehen. Niemand vom Umweltministerium kommt vorher und kontrolliert einen Herdenschutzzaun. Wenn aber ein Riss stattgefunden hat, wird festgestellt, dass es ein paar Zentimeter zu weit war, dass etwas gefehlt hat, und das sorgt für Unmut bei den Landwirten in unserem Land, die dann als Schuldige dastehen und eben nicht der Wolf. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Die werden un- terstützt!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen aufhören, die Natur entweder zu romantisieren oder zu dämonisieren. Der Wolf ist weder Heiliger noch Teufel, er ist ein Wildtier und wie alle Wildtiere hat er seine Daseinsberechtigung. Wir müssen aber mit entsprechenden Gesetzen dafür sorgen, dass sein Platz in unserer Kulturlandschaft klar geregelt ist. Die größte Gefahr für den Wolf ist ein Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Wir müssen zeitnah eine Strategie für ein Wolfsmanagement festlegen.
Daniel Born
Bitte kommen Sie zum Schluss.
Hans-Peter Storz SPD
Die Aufnahme des Wolfes in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, das übrigens gerade seinen zehnten Geburtstag feiert, wäre ein Zeichen und ein starkes Signal für unser Land. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Für die FDP/DVP-Fraktion folgt Herr Abg. Klaus Hoher.
Klaus Hoher FDP
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Wolf ist zurück. Er war 150 Jahre verschwunden. Jetzt ist er in einem dicht besiedelten Baden-Württemberg wieder da. Die Welt hat sich verändert, als der Wolf weg war. Deshalb braucht es jetzt auch neue Antworten. Die Entscheidung auf EU-Ebene, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen, ist richtig. Sie ist überfällig gewesen, und sie ist ein wichtiges Signal für die Menschen, die im ländlichen Raum draußen arbeiten, und für die Tierhalter, die ihre Herden schützen wollen und oft keine Chancen haben. Die FDP/DVP-Fraktion hat diese Korrektur seit Jahren gefordert, weil wir sehen, was draußen los ist. Der Wolf ist zurück und er bringt Konflikte mit sich. Was heißt das konkret? Die geplante Änderung, den Wolf in den Anhang V der FFH-Richtlinie zu nehmen, gibt den Mitgliedsstaaten mehr Spielraum. Das ist keine Abschaffung des Schutzstatus, sondern einfach nur pragmatisches Denken. Was ändert sich? Das hängt von der Landesregierung ab. Der neue Handlungsspielraum muss auch genutzt werden. Lange Verfahren und absurde Hürden dürfen nicht länger den Schutz der Weidetiere behindern. Es darf nicht sein, dass ein Wolf zweimal einen Zaun überwinden muss, bevor überhaupt reagiert werden kann. So eine Bürokratie hat mit Praxistauglichkeit nichts zu tun. (Beifall bei der FDP/DVP) In Baden-Württemberg wurden nach dem letzten Monitoring 41 Weidetiere durch Wölfe getötet und elf verletzt – meist natürlich trotz Schutzmaßnahmen, und das ist nicht sehr schön. Im Austausch mit Schäfern, Landwirten und Kommunen wird klar: Es geht nicht so weiter. Es fehlen das Konzept und der politische Wille. Wir haben über 21 Millionen € für Herdenschutz ausgegeben. Auf den einzelnen Wolf umgelegt, also die drei Wölfe, die bis jetzt da waren, (Zuruf von den Grünen: Sechs!) würde das bedeuten, dass wir 7 Millionen € pro Wolf ausgegeben haben. Das ist dem Steuerzahler nicht mehr zu vermitteln. Trotz Herdenschutz stehen Tierhalter da und schauen zu, wie ihre Weidetiere gerissen werden. Was macht das grün geführte Umweltministerium? Es sagt: „Die Population ist noch klein; wir sehen keinen akuten Handlungsbedarf.“ Ich sage: Genau diese Haltung ist das Problem. Wir können nicht warten, bis es brennt. Wir brauchen jetzt auch auf Landesebene eine klare Linie. Deshalb fordern wir: Der Wolf muss in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 von Baden-Württemberg aufgenommen werden, die Jägerschaft muss einbezogen werden, da sie ihre Reviere kennt, beim Schadensersatz braucht es eine Beweislastumkehr, damit die Betroffenen nicht im Papierkrieg versinken, (Beifall bei der FDP/DVP) und wir wollen einmal wissen, wie viele Wölfe tatsächlich in Baden-Württemberg unterwegs sind, und keine Vermutungen oder Schätzzahlen mehr dazu haben. Meine Damen und Herren, das Thema Wolf ist mehr als eine Naturschutzfrage. Vielmehr ist es eine Vertrauensfrage; die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass der Staat handelt. Wir müssen das Gefühl der Ohnmacht bei den Menschen im ländlichen Raum ernst nehmen und etwas dagegen tun. Und das betrifft nicht nur den Wolf. Ob Kormoran, Biber oder Waschbär, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) auch da braucht man einen praxistauglichen Artenschutz, und zwar einen mit Augenmaß, der beides im Blick hat: Natur und Mensch. Wer dieses Gleichgewicht nicht wahrt, gefährdet das Vertrauen in die Politik. Deshalb sage ich klar: Wir brauchen ein Wolfsmanagement, das Verantwortung übernimmt, und das jetzt. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Anton Baron AfD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Sehr gut auf den Punkt gebracht!)
Daniel Born
Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Udo Stein. (Beifall des Abg. Sandro Scheer AfD – Abg. Sandro Scheer AfD: Guter Mann!)
Udo Stein AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine werten Damen und Herren! Es geht um die Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten, speziell um den Schutzstatus des Wolfes, um die Umstufung von „streng geschützt“ mit Tötungsverbot in „schutzbedürftig“, was bedeutet, dass einzelne Tiere im Ausnahmefall bejagt werden dürfen. Die Mühlen der Europäischen Union mahlen sehr langsam. Ich habe hier vor Längerem in einer Rede die Anzahl der Wölfe in Europa aufgezählt und aufgezeigt, dass der Wolf keine gefährdete Tierart ist. Deshalb freut es mich, dass man das in Brüssel jetzt auch erkannt hat. Wir haben europaweit 20 300 Wölfe. Die Zahl der Wölfe in Deutschland, je nachdem, welche man nimmt, liegt zwischen 1 600 und 2 000, dem Wert des Deutschen Jagdverbands. Davon sind drei bis vier Wölfe in Baden-Württemberg. Wenn wir einmal logisch denkend an das Thema Wölfe herangehen, dann muss man einfach regelmäßig die Frage stellen: Wie viel Lebensraum haben wir für ein Wolfsrudel? Dass einzelne Wölfe bei uns durchziehen, werden wir nie vermeiden können, aber ich bin der Meinung, dass es Wölfe schon verdient haben, artgerecht zu leben. Wir haben damals auf der Reise nach Finnland, auf die ich Herrn Hauk begleiten durfte, erfahren, dass ein Wolfsrudel (Udo Stein) 250 km2 Raum braucht. Jetzt kann man darüber diskutieren. Der Nationalpark Schwarzwald würde damit so in etwa hinkommen. Aber was Baden-Württemberg insgesamt angeht, muss man eines ganz klar sagen: Wir sind viel zu dicht besiedelt, um hier den Wölfen ohne Probleme und ohne in Konflikte mit Menschen zu kommen den Raum zu geben, hier leben zu können. Wir haben eine Kulturlandschaft, und unsere Weidetierhalter haben immer wieder die Probleme, dass es zu Schafs-, Rinder- oder Ziegenrissen kommt. Die Wölfe sind nun einmal keine Vegetarier, sondern Fleischfresser, und ein Wolf lernt auch ziemlich schnell, dass er dann, wenn er über einen Zaun springt, nicht kilometerweit einem Reh hinterherrennen muss. Wenn ein Wolf das einmal gelernt hat, wird er sich öfter so verhalten und Nutztiere reißen. Sie reden immer von der Entschädigung. Ja, Sie werfen hier mit Steuergeld um sich. Ich wiederhole die Zahl: 21 Millionen € gibt das Land für die paar Wölfe aus, die wir hier haben. Meiner Meinung nach ist das eine enorme Verschwendung von Steuergeld. Dafür gibt es bessere Lösungen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: So ist es!) Herr Rösler, Sie sagen, die Weidetierhalter werden entschädigt. Finanziell, ja. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Unterstützt!) – Ja, aber den emotionalen Schaden, der entsteht, wenn man auf seine Weide kommt und Tiere, die eventuell auch einen Namen haben, angefressen und leidend am Boden sieht, den können Sie mit noch so viel Geld nicht bezahlen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das wissen wir!) – Schön, dass Sie das wissen. (Beifall bei der AfD) Deshalb möchte ich, dass Sie auch dementsprechend handeln. Was mich jetzt richtig freut, ist: Wir fordern ja schon länger, dass der Wolf ins Jagd- und Wildtiermanagement aufgenommen wird. Hierfür haben wir jetzt eine Mehrheit. Bis auf die Grünen hat sich jetzt jeder dafür ausgesprochen. Ich bin einmal gespannt, ob das endlich zeitnah umgesetzt wird. Ich würde mir das wünschen. (Beifall bei der AfD) Die Mehrheit dafür gibt es schon länger, die CDU hat sich nur nicht getraut. Man bemerkt ja den Konflikt, wenn man die CDU und die Grünen reden hört. Die CDU würde gern etwas ändern – das sage ich auch mit Lob an die SPD auf Bundesebene –, aber ich wage jetzt einmal vorauszusagen, dass Sie von der CDU mit den Grünen in Baden-Württemberg in dieser Legislaturperiode nichts mehr verändern werden. Ich würde mir für unser Land wünschen, dass Sie es schafften, aber ich habe daran sehr, sehr starke Zweifel. Wir stehen auf jeden Fall bereit, dem zuzustimmen. Das gilt auch für die FDP/DVP und die SPD. Seien Sie einmal mutig! eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo! –
Miguel Klauß AfD
Die CDU hat kein Rückgrat, das ist das Problem! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)
Daniel Born
Jetzt folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Frau Ministerin Walker das Wort. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicherlich gut, im Plenum immer wieder die Gelegenheit zu haben, über das Thema Wolf und die Herausforderungen, die damit verbunden sind, zu diskutieren, zu beraten. Jetzt haben wir mit der FFH-Richtlinie und dem Vorschlag der Europäischen Kommission auch einen aktuellen Anlass. Ich nutze gern die Gelegenheit, darüber zu berichten, was jetzt entschieden worden ist und welche möglichen rechtlichen Konsequenzen das hat, und zwar auch in Bezug auf das, was die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Wir haben den Landtag darüber unterrichtet, dass die EU-Kommission einen Vorschlag für die Änderung der eben genannten FFH-Richtlinie vorgelegt hat, um den Schutzstatus – das ist schon oft gesagt worden – von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern. Das Europäische Parlament hat diesem Vorschlag zugestimmt. Nun muss der Rat noch zustimmen. Danach wird die geänderte Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben danach für die Umsetzung in nationales Recht 18 Monate Zeit. Am Freitag vergangener Woche auf der Umweltministerkonferenz im saarländischen Orscholz haben die Umweltministerinnen und -minister, die Umweltsenatorinnen und -senatoren der Länder einstimmig beschlossen, dass die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehenen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesjagdgesetzes unmittelbar erarbeitet werden müssen. Der nationale Rahmen müsse den Ländern ein rechtssicheres Bestandsmanagement ermöglichen, welches den Anforderungen der FFH-Richtlinie entspreche und von den Ländern regional differenziert ausgestaltet werden könne. Die Umweltministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, eine hinreichende Finanzierung von Maßnahmen der Prävention und des Schadensausgleichs durch verstärkte Mittel von Bund und Europäischer Union abzusichern. Dieser Forderung kann ich mich hier nur noch mal dezidiert anschließen, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Manuel Hailfinger CDU) Lassen Sie mich an dieser Stelle nochmals kurz auf die Formulierung im Koalitionsvertrag des Bundes eingehen. Dort heißt es – – (Unruhe)
Daniel Born
Einen Moment bitte, Frau Ministerin. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Ja.
Daniel Born
Ich darf um etwas mehr Ruhe im Haus bitten. Danke. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Es sind ja die letzten Minuten des Plenartags. – Ich zitiere: Wir unterstützen den Herdenschutz und setzen den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unverzüglich in nationales Recht um. Mit den notwendigen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes ... sorgen wir für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen. Wir nehmen den Wolf umgehend ins Jagdrecht auf und erneuern dabei das Bundesjagdgesetz ... punktuell. Der Bund muss nun also schnell tätig werden und für rechtliche Klarheit sorgen. Erst wenn diese rechtliche Klarheit da ist – da sind wir uns länderübergreifend einig –, können wir vonseiten des Landes konkret bewerten, welche Auswirkungen sich dadurch für das Land Baden-Württemberg ergeben. Sie können sich sicher sein, dass wir genau das gemeinsam in der Koalition dann auch tun werden und entsprechend Konsequenzen ziehen, so, wie sich die Gesetzgebung jetzt auf Bundesebene darstellt. Die kennen wir heute hier nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch ganz unabhängig von der Entwicklung auf Bundesebene sind wir, anders als das hier zum Teil dargestellt wurde, wie ich finde, sehr gut mit unserem Wolfsmanagement aufgestellt; denn wir unterstützen finanziell den Herdenschutz in den Wolfspräventionsgebieten. Und da die Rechtslage so ist, wie sie ist, wäre meine Frage: Was wäre denn die Alternative dazu? Ich habe jetzt gehört: Es wird bemängelt, dass man viel Geld in die Hand genommen hat, um für die Weidetierhaltung entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ich finde, das ist richtig. Ich finde, man sollte die Weidetierhaltung weiterhin angemessen unterstützen. Wir jedenfalls wollen die Weidetierhalter nicht alleinlassen; denn sie machen eine wichtige Arbeit mit der Weidetierhaltung, übrigens auch für die Biodiversität im Land, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Klaus Burger CDU)
Daniel Born
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Stein aus der AfD-Fraktion? Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Nein. Ich möchte es jetzt kurzhalten. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) Wir haben jetzt für den seit letzter Woche als sesshaft gemeldeten Wolf bei Donaueschingen – also unsere Nummer 4; es wurde mehrfach gesagt, drei bis vier; es sind vier – das Fördergebiet Wolfsprävention im Schwarzwald erweitert, um auch dort sicherzustellen, dass ein konfliktarmes Miteinander von Wölfen und Weidetieren auch durch einen wirksamen Herdenschutz – das gilt übrigens auch für die Rinder; da haben wir nämlich ein neues Konzept ohne Zäune entwickelt – möglich wird und von den Weidetierhalterinnen und den Weidetierhaltern auch umgesetzt werden kann. iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Dafür gibt es sehr viel Beratung von der Forstlichen Versuchsund Forschungsanstalt, die das im Auftrag des Umweltministeriums mit über 800 Herdenschutzberatungen seit 2018 getan hat. Ich denke, das ist eine sehr wertvolle und wichtige Arbeit. Es geht auch darum, Sicherheit zu geben, um dann entsprechend handeln zu können, Prävention zu betreiben und vieles mehr. Selbst wenn der Wolf jetzt ins JWMG im Land aufgenommen würde, wäre er in der Schutzschale. Auch das würde nicht bedeuten, dass wir sofort aufhören könnten, die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter zu unterstützen. Denn selbst dann muss man dafür Sorge tragen, dass die Wölfe, die da sind, die nicht entsprechend entnommen werden können – – Auch in dieser Schutzschale gibt es dafür dann Kriterien, die gelten. Daher, muss ich ehrlich sagen, bin ich ein bisschen überrascht, dass es so bemängelt wird, dass man sich so stark für die Weidetierhaltung hier in Baden-Württemberg einsetzt. Ich denke, das ist eine wertvolle Arbeit für unsere Kulturlandschaft. Ich finde, das sollte es uns auch wert sein, dass wir da entsprechende Maßnahmen umsetzen. Durchziehende Wölfe wird es auf jeden Fall weiterhin geben. Wir haben jetzt vier Wölfe in Baden-Württemberg. Wir müssen damit umgehen. Ich finde, wir sollten diesen Weg weitergehen. Es hat mich ja gefreut, dass man auch festgestellt hat: Wir haben da gemeinsam auch konstruktiv zusammengearbeitet. Wenn z. B. ein Wolfskompetenznetzwerk entsteht, dient das ja auch weiterhin der Beratung der Landwirtschaft. Da sollten wir weiter an einem Strang ziehen im Sinne dessen, dass es ein konfliktarmes Miteinander gibt. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Daniel Born
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses. Der Europaausschuss empfiehlt Ihnen, von der Mitteilung der Landesregierung, Drucksache 17/8717, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen zu. Damit ist auch Tagesordnungspunkt 8 erledigt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 bis 19 gemeinsam auf: Punkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 28. März 2025 – Bericht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu Beschlüssen des Landtags; hier: a) zur Denkschrift 2004 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2002 – Beitrag Nr. 23: Unternehmensgründungen und -beteiligungen der Hochschulen und Universitätsklinika b) zum Universitätsklinika-Gesetz c) zum Landeshochschulgesetz Drucksachen 17/8616, 17/8780 Berichterstattung: Abg. Nese Erikli (Stellv. Präsident Daniel Born) Punkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 12. März 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2020 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 16: Umgang der Steuerverwaltung mit den elektronisch übermittelten Daten der Träger der Sozialleistungen – Drucksachen 17/8518, 17/8782 Berichterstattung: Abg. Dr. Uwe Hellstern Punkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 31. März 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2022 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 18: Organisation und Wirtschaftlichkeit der Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften – Drucksachen 17/8618, 17/8781 Berichterstattung: Abg. Nese Erikli Punkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 7. April 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2023 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 8: Vergabewesen bei den Landesbetrieben Gewässer – Drucksachen 17/8656, 17/8779 Berichterstattung: Abg. Ulli Hockenberger Punkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 31. März 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg (NaFiBWG) – Drucksachen 17/8626, 17/8783 Berichterstattung: Abg. Dr. Markus Rösler Punkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration zu der Mitteilung der Landesregierung vom 4. April 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung Baden-Württemberg im Jahr 2023 – Drucksachen 17/8657, 17/8832 Berichterstattung: Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Punkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu der Mitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 27. März 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten COM(2025) 75 final (BR 103/25) – Drucksachen 17/8598, 17/8773 Berichterstattung: Abg. Klaus Hoher Punkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu a) der Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 3. April 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Richtlinie bezüglich der Termine, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen COM(2025) 80 final (BR 111/25) – Drucksache 17/8648 b) der Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 22. April 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen COM(2025) 81 final (BR 144/25) – Drucksache 17/8730 Drucksache 17/8786 Berichterstattung: Abg. Felix Herkens Punkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 16. April 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Anforderungen an Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der strukturellen Liquiditätsquote COM(2025) 146 final (BR 145/25) – Drucksachen 17/8718, 17/8789 Berichterstattung: Abg. Emil Sänze Punkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 24. April 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO -Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 COM(2025) 136 final (BR 153/25) – Drucksachen 17/8738, 17/8790 Berichterstattung: Abg. Alena Fink-Trauschel (Stellv. Präsident Daniel Born) Punkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 13. Mai 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen COM(2025) 101 final (BR 185/25) – Drucksachen 17/8823, 17/8824 Berichterstattung: Abg. Sabine Hartmann-Müller Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/8768, 17/8769, 17/8770, 17/8771 Zu der Petition 17/3319 und der Petition 17/3423 aus der Drucksache 17/8770 wurde von der AfD-Fraktion getrennte Abstimmung beantragt. Ich lasse daher zunächst über die Petition 17/3319 unter der laufenden Nummer 4 betreffend Änderung des neuen Landesgrundsteuergesetzes abstimmen. Die Beschlussempfehlung lautet: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer der Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden. Nun stimmen wir über die Petition 17/3423 unter der laufenden Nummer 14 betreffend Steuerangelegenheit Grundstückswert ab. Die Beschlussempfehlung lautet ebenfalls: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer stimmt hier der Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses zu? – Vie-Schluss: 17 iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 len Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden. Nun rufe ich die restlichen Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/8770 auf. Dies sind die Petitionen mit den Nummern 1 bis 3, 5 bis 13 sowie 15 und 16. Ich stelle gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. – Es ist so beschlossen. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen der Drucksachen 17/8768, 17/8769 und 17/8771. Hierzu stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. – Es ist auch hier so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/8713 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. Der unter Punkt 22 aufgeführte Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen hat sich erledigt, da alle für die heutige Plenarsitzung relevanten Kleinen Anfragen bereits beantwortet wurden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 25. Juni 2025, um 9:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen ganz herzlich und schließe hiermit die Sitzung. 7:04 Uhr
