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Jochen Haußmann

FDP 22.05.2025 Sitzungen 17/124

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einer meiner ersten Anträge, als ich im Jahr 2011 in den Landtag gewählt wurde, war ein Antrag zum Thema „Angebotsentwicklung in der Pflege“. Herr Kollege Wahl, ich kann unterstreichen, was die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in Baden-Württemberg anbelangt. Im Jahr 1999 hatten wir 210 000 Pflegebedürftige, zehn Jahre später waren es 246 000, und aktuell haben wir – natürlich mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff – 625 000 pflegebedürftige Menschen in Baden-Württemberg. Im Jahr 2050 – hoffen wir, dass niemand von uns dazugehört, aber rechnerisch und auch statistisch wird es vielleicht der Fall sein – werden es 775 000 pflegebedürftige Menschen sein. Das zeigt, wie dringlich die Thematik ist und wie massiv der demografische Wandel in Baden-Württemberg auch in den nächsten Jahren weiter voranschreitet. Umso wichtiger ist es, dass wir uns auch hier intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Herzlichen Dank an die SPD auch für den Gesetzentwurf. Sozialpolitische und gesundheitspolitische Themen der SPD sind immer mit guten Überlegungen verbunden. Deswegen auch an dieser Stelle ganz herzlichen Dank, auch wenn wir den Gesetzentwurf so nicht teilen. Aber herzlichen Dank für diesen wichtigen Impuls an die SPD-Landtagsfraktion. (Beifall bei der FDP/DVP und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD) Es gibt so ein paar Punkte, die ich gern ansprechen will, bei denen wir einfach auch Fragezeichen haben. Das Thema Finanzierung wurde schon angesprochen. Es gibt jetzt tatsächlich auch große Herausforderungen für die Kommunen. Ich war diese Woche bei einer Kommune im Wahlkreis von Frau Kirschbaum, die derzeit nicht mal mehr ihre Pflichtaufgaben erfüllen kann. Diese Kommunen haben an diesem Thema Interesse, sagen aber: Wir können das mit Eigenmitteln nicht umsetzen. eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Deswegen sollten wir uns überlegen, wie wir es besser darstellen können, damit eine neue Leistung des Landes nicht wieder dazu führt, dass die Kommunen sie mitfinanzieren müssen. Die Sachkosten sind nicht geregelt, und die Dynamisierung bleibt natürlich auch spannend. Die Frage ist auch, wieso die Gemeindeschwestern nur für Personen über 80 Jahren vorgesehen sind. Wir müssen hier frühzeitiger einsteigen; deswegen halten wir diese starre Altersgrenze für problematisch. In der Praxis haben wir doch ganz andere Situationen. Auch die Festlegung auf 0,5 Vollzeitäquivalente je 10 000 Einwohner ist mir nicht ganz klar. Vielleicht ist das etwas undeutlich formuliert. Was ist bei 15 000 Einwohnern? Gibt es da einen Anteil oder eine weitere halbe Stelle erst ab 20 000 Einwohnern? Diese Feinheiten wären noch einmal zu klären. Der zweite Punkt: Warum werden nur Pflegefachkräfte eingesetzt? Wir setzen dann Pflegefachkräfte ein, die wir dringend zur Pflege brauchen, damit pflegebedürftigen Menschen geholfen wird. Hier setzen wir Pflegekräfte ein, die gar nicht unmittelbar in der Pflege tätig sind. Von den Gemeindeschwestern dürfen nur Menschen begleitet werden, die noch gar nicht pflegebedürftig sind. Auch in den Anhörungen wurde dargestellt, dass wir eine breitere Aufstellung brauchen. Wenn wir für dieses Projekt nur Pflegefachkräfte einsetzen, entziehen wir unserer Pflege in Baden-Württemberg Fachkräfte, die wir für die Pflege von pflegebedürftigen Menschen in Baden-Württemberg dringend brauchen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Andreas Schwarz, Petra Krebs GRÜNE und Tim Bückner CDU) Der dritte Punkt – das wurde auch in den Stellungnahmen angesprochen – sind die Doppelstrukturen, die wir beachten müssen, damit wir keine Parallelstrukturen aufbauen. Dafür gibt es schon hervorragende Modelle im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements. Als Beispiel will ich die Solidarische Gemeinde Aulendorf nennen, die eine ganze Breite an verschiedenen Themen hat, wie z. B. Einsamkeit und aufsuchende Hilfen, um die sie sich kümmert. Wichtig ist daher, darauf zu achten, dass wir keine Doppelstrukturen aufbauen. Insofern wäre dieser Gesetzentwurf ein Anlass, diesen Ansatz weiterzuentwickeln, damit wir dieses wichtige Thema in Baden-Württemberg voranbringen. In der Enquetekommission wurde es auch schon angesprochen. Vielleicht finden wir dafür Lösungen, die gar nicht in einen Gesetzentwurf müssen, sondern in einem Förderprogramm flexibler gestaltet werden können. Diesen Impuls könnten wir dann aufnehmen; denn der Grundgedanke, präventiv anzusetzen und die Menschen aufsuchend zu begleiten, ist ein ganz elementarer Punkt, den wir in Baden-Württemberg dringend in den Blick nehmen müssen. Daher herzlichen Dank für diesen Gesetzentwurf, auch wenn wir ihn als solchen nicht mittragen können. Wir sollten daraus jedenfalls einen Impuls mitnehmen und die Themen, die Sie angesprochen haben, weiterentwickeln. Dann haben wir für die Menschen in Baden-Württemberg etwas erreicht. Denn der demografische Wandel geht weiter voran. Ich bin jetzt gespannt, was die Staatssekretärin dazu sagt; denn sie ist in diesem Thema auch immer unterwegs. Wir legen auch Wert da- (Jochen Haußmann) rauf, dass wir uns in diese Richtung einbringen. Deshalb bin ich darauf gespannt, was Ihre Ideen und Vorschläge dazu sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Gabriele Rol- land SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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