Andreas Deuschle
Herr Kollege Balzer, danke für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie haben eben ausgeführt, dass die Möglichkeit besteht, gegen einen Verwaltungsakt bzw. gegen Verwaltungshandeln Rechtsmittel einzulegen. Sind Sie der Meinung, dass gegen behördliches Handeln, gegen Verwaltungshandeln der Rechtsweg ausgeschlossen gehört?
