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Sandra Boser

22.05.2025 Sitzungen 17/124

Lieber Herr Fulst-Blei, das beantworte ich sehr gern. Manchmal scheint es einfacher, als es sich in der Realität dann darstellt. Also, es gibt keine Untersagung, dass das Personal dieses Glasfasernetz nicht nutzen darf. Wie Sie schon richtig sagten: Es kann nicht das gleiche Glasfasernetz genutzt werden, das schon vorhanden ist, weil dieses für das Landesverwaltungsnetzwerk genutzt wird und das pädagogische Netzwerk vom Landesverwaltungsnetzwerk getrennt genutzt werden muss. Das Problem bei dem Ganzen liegt eigentlich in dem letzten Satz Ihrer Fragen – Stichwort Ressourcenschonung. Wir, das Land, haben das Ziel, dass wir alle 14 staatlichen Schulen auf diese neue Zeit umstellen. Wir haben deswegen an allen dieser 14 staatlichen Schulen geprüft: Wie schaffen wir es, die Bandbreite an den einzelnen Schulstandorten zu vergrößern? Um dieses pädagogische Netzwerk nutzen zu können, braucht es einen Provider – den haben wir ausgeschrieben –, und die günstigste Variante, die uns genannt wurde – wobei es nicht nur die günstigste, sondern, meine ich, sogar die einzige Antwort war –, läge bei 8 000 € pro Jahr für 500 Mbit/s. Wir haben tatsächlich momentan aufgrund der Landeshaushaltsordnung nicht die Möglichkeit, diese 8 000 € dafür in die Hand zu nehmen. Es wäre also tatsächlich nicht in den Ressourcen abbildbar. Wir haben noch einmal durchgerechnet, was es kosten würde, wenn wir diese 14 Standorte entsprechend nach vorn bringen würden: Das wäre mit Mehrkosten von ca. 120 000 € pro Jahr verbunden, die wir aktuell nicht finanzieren können. Aber, wie gesagt, mit 8 000 € pro Jahr für 500 Mbit/s wird die laut Landeshaushaltsordnung vorgeschriebene Ressourcenschonung nicht erreicht, und daher haben wir aktuell nicht die rechtliche Möglichkeit. Das ist also keine Frage von Goodwill oder nicht Goodwill, sondern uns fehlt die rechtliche Möglichkeit, dieses zweite Glasfasernetzwerk für das pädagogische Netzwerk zu nutzen.

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