Martin Hahn
Vielen Dank, Herr Minister, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Mich interessiert – manchmal helfen auch Zahlen weiter –, für wie viel Megawatt Leistung die Förderungen von Biogasanlagen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 ausgelaufen sind oder auslaufen werden. Über welche Mengen reden wir auf der einen Seite? Ich denke, das ist ein großes Thema bei der Frage der Energiesicherheit; Sie haben es ja gerade angesprochen. Die zweite Frage, die mir in diesem Zusammenhang wichtig ist, betrifft die Flächenkonkurrenz, die schon mehrfach disku- (Martin Hahn) tiert wurde. Wie viel Hektar in Baden-Württemberg werden für die Produktion von Biogas gebunden, und wie viel Hektar werden dazu im Vergleich für die Agriphotovoltaik oder für Freiflächenphotovoltaik gebunden? Vielen Dank. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Ich kann Ihnen die genaue Zahl dazu, was ausläuft, nicht sagen. (Zuruf von der SPD: Sie sind ja tief im Thema drin! – Gegenruf des Abg. Andreas Deuschle CDU: Für die SPD reicht es noch! Das war ja mal gar nichts!) Der Peak bei den Biogasanlagen war 2005 und 2006. Demzufolge werden 2025 und 2026 ein Gutteil der größeren Anlagen entsprechend auslaufen. Aber die Zahlen liefere ich Ihnen nach. Die Frage „Agriphotovoltaik oder Biogas?“ stellt sich nicht, Herr Kollege Hahn. Denn Strom ist nicht gleich Strom. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Mir geht es um die Zah- len!) Erstens verfolgen wir mit unserer Biogasstrategie nicht primär das Ziel, dass wir Rohstoffe pflanzlichen Ursprungs einsetzen, sondern dass wir Reststoffe – wie vor allem Gülle, aber auch Gras – einsetzen. Das ist also eine Reststoffstrategie. Zweitens besteht die Notwendigkeit bei Biogasanlagen darin, dass wir die Betreiber animieren müssen, zu bauen, und zwar zu überbauen. Die brauchen weitere Generatoren und Gasspeicher, damit sie bedarfsgerecht einspeisen können. Die brauchen also insgesamt keine Volumenerhöhung, sondern einfach Überbauungsmöglichkeiten. Dafür muss der Flexzuschlag noch einmal erhöht werden. Der steht jetzt bei 100 € pro installierter Kilowattstunde und Jahr. Jetzt schauen Sie einmal, was prognostiziert die Erdgasreaktoren kosten werden, die ja erst noch gebaut werden müssen und die vielleicht in fünf oder acht Jahren in Betrieb gehen werden. Nach heutigen Schätzungen sind das 250 € pro installierter Kilowattstunde. Da ist der Flexzuschlag von 100 € überschaubar. Das muss man ganz offen sagen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das ist aber halt auch Strom, der dann zur Spitzenabdeckung dient. Der war und ist teurer und lässt sich nicht mit dem dummen Strom vergleichen, der produziert wird, wenn die Sonne scheint oder der Wind weht. (Abg. Jonas Weber SPD: „Dummer Strom“?) Das ist eine ganz andere Qualität an Strom, und dieser wird nach wie vor teurer sein. Bei diesem Vergleich ist einfach augenfällig, dass wir hier noch einmal nachlegen müssen. Die Erhöhung des Flexzuschlags war richtig, aber ist noch zu wenig. Da müssen wir vor allem in Konkurrenz zum fossilen Erdgas noch ein bisschen nachlegen. Da muss Biogas eine Alternative sein. iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Ich bin davon überzeugt: Wenn wir die Ausbauziele konsequent umsetzen, können wir von den prognostizierten zehn Erdgasreaktoren, die wir brauchten, um die Resilienz im Stromnetz herzustellen, garantiert auf zwei verzichten – und vor allem erreichen wir das schon nach zwei, drei Jahren, weil die Überbauung schnell geht. Das ist der ganz entscheidende Punkt. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Entscheidend ist die Bundesministerin!) – Auch die Frau Bundesministerin. Die Frau Bundesministerin weiß das bereits. Bundesminister Habeck hatte dazu ja keine großartigen Ideen. Das muss man schon sagen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP) In einem letzten Aufbäumen und mit Zustimmung der Union hat er dann im Januar noch das Biomassepaket auf den Weg gebracht. Das war sein Beitrag zum Thema Biogas. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Was hat er denn drei Jahre gemacht, außer die Wirtschaft an die Wand zu fahren?) Das war also sehr überschaubar, muss man wirklich sagen. Meine Damen und Herren, der Landwirtschaft gelingt es, diese Balance zwischen Teller und Tank herzustellen. Da braucht man sich keine Sorgen zu machen. Im Rahmen der Biogasstrategie haben wir das Programm „Zukunft Biogas Plus“ ins Leben gerufen. Das Programm fördert gezielt die Flexibilisierung von Biogasanlagen, aber auch den Einsatz nachhaltiger Rohstoffe, um so die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Anlagen zu steigern. Das Programm unterstützt u. a. die Modernisierung der Bestandsanlagen, die Umstellung auf innovative Verfahren und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Jetzt sagen Sie, Herr Kollege Heitlinger, das sei ein Programm von gestern, weil es die alten Anlagen fördert. Ich sage: Ja, natürlich. Ich will doch diejenigen animieren, die schon gebaut haben. Ich weiß nicht, warum das nicht in Ihren Kopf geht. Die Investitionen sind schon da. Der Beton ist verbaut. Das CO ist schon in der Atmosphäre. Diese Anlagen muss man doch ertüchtigen. Die sind noch nicht baufällig. Die kann man in den nächsten 20 Jahren weiterhin nutzen. Es wäre ja ökonomischer und ökologischer Unsinn, dies nicht zu machen. Dies genau adressiert dieses Programm. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Aber es sind auch weitere bundespolitische Maßnahmen notwendig, die der Bund jetzt zügig umsetzen wird; davon bin ich überzeugt. Die Themen Überbauung und „Erhöhung der Flexprämie“ habe ich bereits genannt. Dann kommt das Thema Gärproduktelagerung und die AwSV. Da besteht die Möglichkeit, bestehende Güllebehälter als Gärproduktelager zu nutzen. (Abg. Raimund Haser CDU: Richtig!) (Minister Peter Hauk) Das sollte ermöglicht werden, solange die Einsatzstoffe landwirtschaftlicher Natur sind. Das würde nicht nur den Landwirten helfen, ihre Strukturen effizienter zu nutzen, sondern auch zur Umweltschonung durch bessere Lagerungsbedingungen für Gärprodukte beitragen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Raimund Haser CDU: Sehr richtig!) Zum Weiteren müssen wir dringend das Abfallrecht so ändern, dass wir die Abfälle – das beginnt bei Lebensmittelabfällen, das beginnt bei dem Grünschnitt an den Straßen durch die Straßenmeistereien – auch unproblematisch in Biogasanlagen verwenden können und diese dann nicht dem Abfallrecht unterliegen. Da gibt es eine rein künstliche rechtliche Trennung, die von uns vor 20 Jahren eingeführt worden ist und nirgendwo mehr irgendeine Rechtfertigung hat; das muss dringend geändert werden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir brauchen eine Vereinfachung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Das aufwendige Zertifizierungsverfahren sollte vereinfacht werden, indem die Grenze von 2 MW Feuerungsleistung auf 2 MW Bemessungsleistung umgestellt wird. Die Anpassung wird es kleineren Anlagen erleichtern, auch die Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen. Dann ist das Thema Störfall-Verordnung der 12. BImSchV zu sehen. Die bestehende Ungleichbehandlung zwischen Erdgas und Biogas in Bezug auf die Störfallgrenzen ist nicht nachvollziehbar. (Abg. Raimund Haser CDU: So ist es!) Für Erdgas gibt es eine Grenze von 50 t, für Biogas eine Grenze von 10 t. Warum? CH ist CH , meine sehr verehrten Da-4 4 men und Herren. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, weshalb es da unterschiedliche Bemessungsgrenzen in der Störfall-Verordnung gibt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen und der FDP/DVP) Es ist aber dringend notwendig, diese Grenze zu beseitigen, damit wir eine Regulierung für beide Energieträger gewährleisten können. Es ist höchste Zeit, dass der Bund diese Veränderungen durchsetzt und die Zukunft der Biogasbranche sichert. Gleichzeitig kann so ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele geleistet werden. Ich habe letztens bei einem Genehmigungsverfahren, bei dem ich mich im Zuge einer Ertüchtigung einer Biogasanlage angemeldet habe, auch Erstaunliches festgestellt: Es gibt technische Anleitungen. Es gibt Erlasse des Bundes, die die Behörden binden – im Regelfall für größere Anlagen. Die Behörden vor Ort wenden diese aber auch für kleinere Anlagen an nach dem Motto „Sicher ist sicher“. Auch das muss durchforstet werden und auch da muss entbürokratisiert werden, damit wir einfach wieder einiges vom Kopf auf die Füße stellen und das Genehmigungsprozedere deutlich erleichtern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Meine sehr verehrten Damen und Herren, Landwirtschaft und Biogas gehen Hand in Hand. Es macht einfach Sinn, die Anlagen im Land zu sichern und auszubauen. Das stärkt die Landwirte, das stärkt die Landwirtschaft, das stellt unseren Energiemix breiter auf, das stärkt unseren ländlichen Raum. Daher müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern an Lösungen arbeiten, um die Zukunftsfähigkeit von Biogasanlagen zu sichern. Wir müssen aber auch den Dialog mit den Kommunen und der Landwirtschaft weiterhin suchen, um sicherzustellen, dass Biogasanlagen so gesteuert werden, dass sie genau dann Energie produzieren, wenn diese am meisten gebraucht wird. Wir brauchen aber auch ein unbedingtes Prä bei der Verlängerung der Anlagen, die Wärme produzieren und in Wärmenetze eingebunden sind. Warum? Weil wir im Wärmesektor noch relativ blank sind, was die erneuerbaren Energien angeht. Deshalb müssen die Biogasanlagen, die schon heute in Wärmenetze eingebunden sind, auch bei der Verlängerung und der Zuteilung entsprechender EEG-Zuschläge ein absolutes Prä erhalten. Ich bitte Sie daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, uns auch weiterhin bei unseren Bemühungen zur Nutzung der Bioenergie, zur Nutzung des Biogases zu unterstützen. Biogas ist ein Tausendsassa, und wir machen noch zu wenig daraus. Wir brauchen den Ansporn und den Drive, noch viel mehr daraus zu machen – im Interesse unserer Landwirtschaft, im Interesse unserer Landeskultur und auch, meine Damen und Herren von der AfD, im Interesse unseres Vaterlands. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf von der AfD: Entschuldigen sollten Sie sich trotzdem!)
