landtag-bw.de ↗

Elke Zimmer

22.05.2025 Sitzungen 17/124

Herr Präsident! Lieber Kollege Schweickert, vielen herzlichen Dank für diese Frage. Sie fragen, welchen Effekt dieser straßenbegleitende Radweg hätte. Das kann man letztlich mit einem Satz beantworten: Es geht um Verkehrssicherheit. Dieser straßenbegleitende Radweg zwischen der B 294 und der Kreisstraße 4527 sowie dem Ortseingang von Neulingen-Bauschlott hätte, wenn es ihn gäbe, einen großen Einfluss auf die Verkehrssicherheit von Radlerinnen und Radlern. Es handelt sich hier um einen 2 km langen Netzlückenschluss. Der Punkt ist: Wir haben ansonsten auf dieser Strecke bereits einen durchgehenden Radweg, und den könnten wir dann sozusagen vervollständigen. Warum hat das einen so hohen Einfluss auf die Verkehrssicherheit? Diese Strecke ist von einer hohen Verkehrsbelastung von 13 000 Kraftfahrzeugen am Tag gekennzeichnet. Das einschlägige Regelwerk, das zugrunde liegt, besagt: Bei mehr als 10 000 Fahrzeugen am Tag braucht es einen getrennten Radweg. Ansonsten kann nicht mehr von sicherem Fahrradverkehr gesprochen werden. Die Unfallgefahr ist dann einfach zu groß. Das erklärte Ziel von uns, der Landesregierung, ist, die Zahl der Radverkehrsunfälle zu verringern. Wir haben auch heute Morgen darüber debattiert. Die Vision Zero ist unser Ziel, und sie ist auch ein gesetzlicher Auftrag aus dem Landesmobilitätsgesetz. Wir versuchen, das mit konkreten Maßnahmen zu unterfüttern und nicht nur zu reden. Wir haben letztes Jahr im Wege einer Szenarienuntersuchung geschaut: Was sind Ursachen für Unfälle, und was sind passende Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen im ganz Allgemeinen? Eines ist ganz klar: Die Schließung von Netzlücken ist gerade bei Straßen mit hoher Kfz-Belastung von besonderer Bedeutung bei der Reduzierung von Radverkehrsunfällen. Wir wissen, dass gerade außerorts fast die Hälfte aller tödlichen Fahrradunfälle passieren, vor allem beim Einund Ausbiegen oder beim Längsverkehr – der Fahrradfahrer und der Autoverkehr müssen aneinander vorbei; da wird überholt; die Abstände sind zu gering. Da ist einfach eine wichtige Maßnahme, die Verkehre zu trennen. Deswegen ist der systematische Ausbau und Neubau von Radwegen und die Schließung von Netzlücken an Bundes- und an Landesstraßen die Lösung. Genau das ist auch Gegenstand des Bedarfsplans Radwege, den wir im März 2023 veröffentlich haben. Der Lückenschluss, um den es heute geht, ist dort im Vordringlichen Bedarf enthalten. Er gehört zudem noch beim Radverkehrskonzept im Enzkreis zum Hauptnetz 1. Ordnung. Das heißt, er hat auch dort eine hohe Priorität. Das ist eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 besonders schön: Das ist eine Maßnahme, die auf kommunaler und auf Landesseite eine hohe Priorisierung hat. So ein Lückenschluss kann natürlich auch dazu führen – das erhoffen wir uns ja –, dass, wenn Radfahren sicherer ist, Menschen einfach lieber umsteigen. Damit tun sie etwas für die Gesundheit, damit tun sie etwas fürs Klima. Sie fragten nach dem Planungsstand bzw. danach, ob überhaupt geplant wird. Es wird geplant. Mit den Trägern öffentlicher Belange gibt es mittlerweile eine abgestimmte Entwurfsplanung. Dazu wurden auch gleich parallel, damit es schneller geht, weitere Untersuchungen und Gutachten durchgeführt: ein Bodengutachten, ein Bodenschutzkonzept und ein landschaftspflegerischer Begleitplan. Im Moment hängt es am Grunderwerb für diesen straßenbegleitenden Radweg. Bei dem bisherigen Versuch, einen freiwilligen Grunderwerb zu erzielen, konnte bisher noch keine Einigung erzielt werden. Es laufen im Moment weitere Gespräche. Wie die ausgehen, kann man im Moment nicht wissen. Aber das ist der aktuelle Sachstand.

Alle Reden von Elke Zimmer Protokoll ↗