Daniel Born
Jetzt folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Frau Ministerin Walker das Wort. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicherlich gut, im Plenum immer wieder die Gelegenheit zu haben, über das Thema Wolf und die Herausforderungen, die damit verbunden sind, zu diskutieren, zu beraten. Jetzt haben wir mit der FFH-Richtlinie und dem Vorschlag der Europäischen Kommission auch einen aktuellen Anlass. Ich nutze gern die Gelegenheit, darüber zu berichten, was jetzt entschieden worden ist und welche möglichen rechtlichen Konsequenzen das hat, und zwar auch in Bezug auf das, was die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Wir haben den Landtag darüber unterrichtet, dass die EU-Kommission einen Vorschlag für die Änderung der eben genannten FFH-Richtlinie vorgelegt hat, um den Schutzstatus – das ist schon oft gesagt worden – von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern. Das Europäische Parlament hat diesem Vorschlag zugestimmt. Nun muss der Rat noch zustimmen. Danach wird die geänderte Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben danach für die Umsetzung in nationales Recht 18 Monate Zeit. Am Freitag vergangener Woche auf der Umweltministerkonferenz im saarländischen Orscholz haben die Umweltministerinnen und -minister, die Umweltsenatorinnen und -senatoren der Länder einstimmig beschlossen, dass die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehenen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesjagdgesetzes unmittelbar erarbeitet werden müssen. Der nationale Rahmen müsse den Ländern ein rechtssicheres Bestandsmanagement ermöglichen, welches den Anforderungen der FFH-Richtlinie entspreche und von den Ländern regional differenziert ausgestaltet werden könne. Die Umweltministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, eine hinreichende Finanzierung von Maßnahmen der Prävention und des Schadensausgleichs durch verstärkte Mittel von Bund und Europäischer Union abzusichern. Dieser Forderung kann ich mich hier nur noch mal dezidiert anschließen, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Manuel Hailfinger CDU) Lassen Sie mich an dieser Stelle nochmals kurz auf die Formulierung im Koalitionsvertrag des Bundes eingehen. Dort heißt es – – (Unruhe)
