Tim Bückner
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Gemeindeschwesterplus reden, müssen wir im Prinzip zwei Aspekte separat betrachten. Das eine ist der zugrunde liegende Gedanke, das andere der vorliegende konkrete Gesetzentwurf. Das Thema, das die SPD hier ad- (Tim Bückner) ressiert, hier aufruft – verzeihen Sie mir den Vergleich –, ist so ein bisschen wie das Eisbärbaby im Zoo. Selbst der größte Kritiker, der größte Bruddler wird da relativ wenig Negatives finden und findet es grundsätzlich sympathisch. (Abg. Florian Wahl SPD: Dann machen Sie es doch!) Der Gedanke, die Pflegelandschaft um eine aufsuchende, präventiv arbeitende, sich kümmernde Pflegekraft in den Kommunen zu ergänzen, hat sehr viel Charme, ganz natürlich. (Abg. Daniel Born SPD: Dann stimmen Sie doch zu!) – Herr Wahl, hören Sie doch einfach zu. (Abg. Florian Wahl SPD: Ich habe doch gar nichts gesagt!) – Entschuldigen Sie, dann habe ich das falsch zugeordnet. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das war die dritte Rei- he!) Es hat natürlich sehr viel Charme. Das ist ein bisschen wie back to the roots, zur Gemeindeschwester von früher, die wirklich ausnahmslos weiblich war und bei der dieser Begriff dementsprechend dann auch gepasst hat. Ich habe mir auch vorgenommen, mich an dieser semantischen Diskussion nicht zu beteiligen. Das Problem ist nur, dass Charme allein nicht genügt. Wenn es um gute Gedanken in der Pflege geht, mangelt es sicher nicht an Ideen. Da fiele mir persönlich das eine oder andere ein. In den Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung werden beispielsweise die Pflegestützpunkte genannt. Wir haben Initiativen wie die Community Health Nurses, wie auch im Spannungsfeld zwischen Medizin und Pflege die Physician Assistants, Nachbarschaftshilfen und vieles mehr. Deswegen ist es sehr wichtig, dass hier eine Unterscheidbarkeit in der Aufgabenbeschreibung, in den Zuständigkeiten gegeben ist, keine Doppelstrukturen aufgebaut werden, welche dann auch doppelt kosten und obendrein die Menschen, gerade wenn es sich um Hochbetagte handelt, gegebenenfalls auch noch verwirren. Alles gute Gedanken, die aber zu Ende gedacht werden müssen, zu einem logischen Puzzle zusammengeführt werden müssen. Dieses sehen wir hier nicht als gegeben an. Der Gesetzentwurf selbst wirkt bei aller redlichen und guten Motivation dahinter als etwas übereilt, nicht zu Ende gedacht und bei den Fragen der Finanzierung, der Personalstellen und der Zielgruppe als etwas willkürlich. Das geht auch aus den Stellungnahmen hervor. Es wird überall der positive Charakter, der gute Gedanke erwähnt. Sie haben gesagt, ein guter Gesetzentwurf kann immer noch besser gemacht werden. Aus den Stellungnahmen geht aber hervor, dass die angehörten Verbände den Gesetzentwurf selbst als nicht gut empfinden. Das fängt bei den Kosten an. Wenn eine finanzielle Beteiligung der Kommunen von 25 % gefordert wird, ist das angeiode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 sichts der kommunalen Haushalte gerade der komplett falsche Zeitpunkt, und ein Akzeptanzproblem oder ein komplettes Scheitern wäre vorprogrammiert, (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Im Moment zahlen manche zu 100 %) da sich die Kommunen so etwas gerade nicht leisten können und auch nicht leisten wollen. Wenn man sich die Anteile des Landes ansieht, seien es die 75 %, die in Ihrem Gesetzentwurf stehen, oder die 100 %, die in den Stellungnahmen teilweise gefordert werden, kommt man, wenn man die Vollzeitäquivalente umrechnet – Kollegin Krebs hat von 20 Millionen € gesprochen –, schnell auf über 30 Millionen € pro Jahr. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Das ist eine gewaltige Hausnummer in diesem Sozialhaushalt, die Sie auch kennen. Das ist kein Klacks und kann auch nicht mal eben aus dem Ärmel geschüttelt werden. Hinzu kommt die Frage: Was passiert denn mit den Kommunen, die weniger als 5 000 Einwohner haben? Da sprechen wir dann von 0,25 Personalstellen oder weniger. Wie soll das dann noch sinnvoll ausgeübt werden? (Abg. Florian Wahl SPD: Sie haben es nicht gelesen!) Das Hauptargument, weshalb wir diesen Gesetzentwurf ablehnen werden, liegt aber darin begründet, dass wir schlicht die Zuständigkeit des Landes an dieser Stelle nicht sehen. Wenn es darum gehen soll, der Pflegeversicherung Kosten zu sparen, dann ist das originär Aufgabe des Bundesgesetzgebers, über das SGB hier tätig zu werden. Ich habe wirklich großen Respekt – ich meine das wirklich ganz ernst, Herr Kollege Wahl –, dass die SPD dieses Thema aufgreift. Die Stellungnahmen der Verbände sind in dieser Hinsicht auch wirklich wertvoll. In einer Stellungnahme wird die Kritik geäußert, dass das Anhörungsverfahren viel zu kurzfristig war. Dem schließe ich mich an. Es wäre sehr schön gewesen – wir haben deutlich mehr Verbände, die keine Stellungnahme abgegeben haben, als solche, die eine abgegeben haben –, wenn wir bei ausreichender Frist auch diese Stellungnahmen noch bekommen hätten. Ich biete Ihnen Folgendes an: Ich würde mich wirklich freuen, wenn wir aus unseren verschiedenen Rollen, die wir hier im Landtag durchaus haben, unseren Einfluss gemeinsam ausüben – bei Ihren und unseren Parteifreundinnen und -freunden in Berlin, die jetzt eine Koalition bilden –, und zwar mit dem Ziel, in der Pflege endlich einen großen und wichtigen Schritt voranzukommen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit den vorhandenen starren Sektoren aus stationärer, ambulanter und häuslicher Pflege, die wir haben, die Herausforderungen der Pflege allein nicht mehr werden bewältigen können (Beifall bei der CDU) (Tim Bückner) und wir neue Instrumente brauchen, welche diese Sektorengrenzen überwinden: hybride Lösungen in der Pflege und im Vorfeld, präventiv. Dazu gehören die jetzt schon mehrfach genannten neuen Instrumente, dazu gehört für mich persönlich aber auch – das ist mit das Wichtigste – das Thema „Stambulant als Regelleistung“. Ich werbe dafür und biete Ihnen an, dass wir gemeinsam unseren Beitrag dazu leisten, dass eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung, die das alles finanziell auf solide Füße stellt, in Berlin ermöglicht wird. Dazu gehört selbstverständlich auch das Pflegekompetenzgesetz, das der Profession der Pflege eine ganz neue Stärke verleihen kann. Ich danke Ihnen auf jeden Fall für den Impuls, dafür, dass Sie das angestoßen haben. Das schließt nicht aus, dass wir uns an der Beratung auch wirklich aktiv und produktiv beteiligen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der SPD so- wie der Abg. Petra Krebs GRÜNE)
