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Matthias Miller

CDU 22.05.2025 Sitzungen 17/124

Jetzt steht der richtige Name in Ihrem Manuskript, wunderbar. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „Lernmittelfreiheit an den Schulen in Baden-Württemberg“. Da schwirren einige Begriffe umher. Bevor ich auf diesen Antrag eingehe, würde ich gern festhalten, was genau unter dem Begriff Lernmittel zu verstehen ist. Die Lernmittelverordnung – das ist gerade schon angeklungen – definiert dies so: Lernmittel sind Schulbücher und andere Sachen, die dazu bestimmt sind, von Schülerinnen und Schülern zum schulischen Lernen genutzt zu werden. Ein Lernmittel kann also ein Füller sein, es kann ein Zirkel sein, ein Klassenarbeitsheft, es kann aber auch ein Tablet sein. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ein Spickzettel!) – Ein Spickzettel vielleicht auch. – Wichtig sind insbesondere die sogenannten notwendigen Lernmittel; denn für die Ausstattung mit den notwendigen Lernmitteln sind die Schulträger verantwortlich. Notwendige Lernmittel sind Lernmittel, die zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele des für den jeweiligen Bildungsgang geltenden Bildungs- oder Lehrplans sowie des Schulcurriculums erforderlich sind. Das ist eine sehr sperrige Definition. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Finde ich auch!) Im Detail entscheidet die Fachkonferenz oder der Schulleiter darüber, was in welchem Fach ein notwendiges Lernmittel ist. Das ZSL hat für allgemeinbildende Schulen ergänzend ein unverbindliches Verzeichnis von Lernmitteln veröffentlicht, welches die pädagogische Sicht der Dinge darlegt. Im Hinblick auf digitale Medien wird vom ZSL in seinen allgemeinen Erläuterungen zu diesem Verzeichnis nur knapp festgehalten: Digitale Medien sind Druckwerken gleichgestellt. eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Sie stellen also einen alternativen Weg dar, sind aber nicht notwendigerweise und überall der richtige Weg. Nicht zu verwechseln, wenn wir diese vielen Begriffe hören, sind Lernmittel mit Lehrmitteln. Lehrmittel sind Unterrichtsmittel, die von den Lehrkräften für die Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts benötigt werden. Es ist das, was der Lehrer benötigt, um den Schülern etwas beizubringen. Dann gibt es neben Lern- und Lehrmitteln auch noch Ausstattungsgegenstände. Nach § 85 Absatz 1 Satz 2 des Schulgesetzes sind die Eltern „verpflichtet, den Schüler für den Schulbesuch in gehöriger Weise auszustatten“. – Also: Lernmittel, Lehrmittel, Ausstattungsgegenstände. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen hier von einer bewährten Praxis. Es ist gut und richtig, dass das Land den Schülern nicht im Detail vorschreibt, mit welchen Lernmitteln sie individuell am besten am Unterricht teilhaben können. Ebenso richtig ist es, dass wir auch den Lehrern nicht vorschreiben, wie sie ihren Unterricht im Detail zu gestalten haben. Was wir in der Politik aber sehr wohl tun müssen, ist, über die Frage zu sprechen, wie wir den Arbeitsplatz der Lehrkräfte attraktiv halten und noch attraktiver machen können und wie wir die Lernmittelfreiheit im Land umsetzen. Wir, die CDU-Fraktion, haben hierzu eine klare Vorstellung. Die Lehrkräfte brauchen digitale Endgeräte und unterrichtsspezifische Software, um diese Geräte auch sinnvoll einsetzen zu können. Hierfür müssen wir die Lehrkräfte aber nicht nur entsprechend qualifizieren; wir müssen ihnen auch die Zeit dafür einräumen, sich in ihren Arbeitsplatz einzuarbeiten. Im letzten Schritt benötigen wir eine strukturierte Plattform, um uns über Best Practices stetig verbessern zu können. Unterrichtsbeispiele müssen organisiert, gesammelt und zur Verbesserung weitergegeben werden. Und ja, auch den Schülern müssen wir die Möglichkeit geben, den Umgang mit digitalen Endgeräten zu lernen. Aber braucht jeder Schüler hierfür ein digitales Endgerät? Oder genügt nicht vielleicht auch eine angemessene Anzahl von Klassensätzen an Endgeräten? Was passiert, wenn ein gesamtes Bildungssystem mit dem Gießkannenprinzip digitalisiert wird, hat uns das Land Dänemark seit der Coronapandemie vorgemacht. Auf einen Schlag wurde nahezu komplett vom klassischen Schulbuch auf digitale Produkte umgestellt. Die Folge: Konzentrationsprobleme bei Schülern und ein dramatischer Absturz der Matheergebnisse. Im Februar dieses Jahres hat der dänische Bildungsminister angekündigt, private Endgeräte im Unterricht gesetzlich zu verbieten, und eine mittlere zweistellige Millionensumme für Schulbuchinvestitionen zur Verfügung gestellt. (Abg. Dr. Rainer Balzer und Abg. Alfred Bamberger AfD: Hört, hört!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Digitalisierung löst nicht alle unsere Bildungsprobleme und führt auch nicht, wie Sie, Herr Kollege Fulst-Blei, meinen, zu einer höheren Bildungsgerechtigkeit. Wir brauchen qualifizierte Lehrkräfte (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Richtig!) (Dr. Matthias Miller) und zwingend die Vermittlung von Medienkompetenz. Am Ende benötigen wir sicherlich auch Geld. Hier schauen wir zuversichtlich auf die anstehenden Verhandlungen zum Digitalpakt 2.0 auf Bundesebene. Abschließend möchte ich aber auch kurz einen Blick über den Atlantik werfen. An der Universität Harvard gibt es vielfach Hörsäle, die noch mit Kreide und Tafel ausgestattet sind und in denen auch reihenweise mit Kreide und Tafel unterrichtet wird. Ich denke, die Studenten dort werden nicht schlechter ausgebildet sein als andernorts in der Welt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der AfD) Daher gilt für uns, die CDU-Landtagsfraktion: Gießkannendigitalisierung ist nicht unser Ziel. Wir stehen für Digitalisierung mit Verstand. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD)

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