Dr. Wolfgang Reinhart
So, dann darf die persönlich anwesende Ministerin auch antworten. (Heiterkeit – Abg. Andreas Kenner SPD: Ja, das ist nicht selbstverständlich! – Gegenruf von der CDU: Nicht für dich! – Gegenruf des Abg. Andreas Kenner SPD: Genau!) Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich nehme zu den aufgeworfenen Fragen gern Stellung und will zunächst vorwegschicken, wie die Handhabung grundsätzlich ist. (Ministerin Marion Gentges) Ganz grundsätzlich gilt, dass eine Abschiebung durchzuführen ist, wenn der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig ist und seiner gesetzlichen Pflicht zur freiwilligen Ausreise nicht innerhalb einer hierzu gesetzten Frist nachkommt und wenn keine Abschiebungshindernisse vorliegen. Jeder zwangsweisen Rückführung – also Abschiebung – geht eine individuelle Prüfung voraus, ob die konkrete Situation eine Abschiebung zulässt oder ob aufgrund humanitärer Gründe eine Legalisierung des Aufenthalts erfolgen kann. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass der Bundestag beschlossen hat, dass Jesidinnen und Jesiden weiterhin unter Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren ist. Die Entscheidung über die entsprechenden Asylanträge und auch die Beurteilung, ob im Einzelfall zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse vorliegen, beispielsweise wegen Verfolgung oder Diskriminierung aufgrund der jesidischen Religionszugehörigkeit, obliegen dem BAMF, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das auch mit einer entsprechenden Sachkunde ausgestattet ist. Das BAMF trifft seine Entscheidungen im Einzelfall aufgrund der aktuellen Situation im Irak und der vorhandenen Erkenntnisse zur individuellen Person, sodass in allen Fällen sichergestellt ist, dass eine sachkundige Prüfung stattfindet. Die Ausländerbehörden im Land sind dann an die Entscheidung des BAMF gebunden. In der Zuständigkeit des Landes allerdings liegt es, ob das Land einen Abschiebestopp gemäß § 60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erlässt. Wir orientieren uns dabei am Lagebericht des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Land. Bis gestern hätte ich Ihnen noch gesagt, dass dieser Bericht zuletzt im Frühjahr 2024 aktualisiert wurde; heute nun habe ich den gerade gestern aktualisierten Bericht erhalten – der aber für den Irak keine andere Einschätzung enthält als der Bericht vom letzten Jahr. Und daraus geht für das Herkunftsland Republik Iran (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Irak!) u. a. hervor, dass die Rückkehr der Bevölkerung in einzelne Siedlungsgebiete der Minderheiten im Nordirak, die teilweise unter der Kontrolle des IS standen, auch nach der Befreiung erheblich erschwert sei. Ein weiter gehender Schutz vor Gewalt und Verfolgung sei für Minderheiten jedoch in der Region Kurdistan – Irak – gegeben; damit besteht eine inländische Fluchtalternative im Sinne von § 3e des Asylgesetzes. Grundsätzlich – so der Bericht – erfolge keine systematische Verfolgung oder Diskriminierung religiöser oder ethnischer Minderheiten durch staatliche Akteure in der Republik Irak. Aufgrund dieses Lageberichts ist nicht von einer allgemeinen Gefährdungssituation auszugehen, weswegen Baden-Württemberg keinen Abschiebestopp für Jesidinnen und Jesiden erlassen hat und dies derzeit auch nicht beabsichtigt. Weil Sie angemerkt hatten, dass ein solcher Abschiebestopp dem Betroffenen geholfen hätte, möchte ich darauf hinweisen, dass die Länder – mir selbst sind jetzt vier bekannt –, die, jedenfalls zeitweilig, einen solchen Abschiebestopp verfügt eriode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 hatten, diesen nur für Frauen und Minderjährige erlassen hatten und nicht für erwachsene Männer – und um einen solchen handelt es sich im vorliegenden Fall. Ein Abschiebestopp hätte also in diesem konkreten Einzelfall die Situation nicht geändert. Ihre zweite Frage zielt darauf ab, wie die Erfolgsaussichten des Härtefallverfahrens zu bewerten sind. In der Tat hat der Betroffene eine Härtefalleingabe an die Härtefallkommission gerichtet, über die noch nicht entschieden wurde. Ich darf auch darauf hinweisen, dass während dieses Härtefallverfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen zurückgestellt sind. Auch möchte ich sagen – bevor mir der Präsident das Mikrofon abdreht –: Die Härtefallkommission ist ein unabhängiges Gremium, (Abg. Andreas Kenner SPD: Gott sei Dank!) sodass ich nicht einschätzen kann, wie es ausgeht, und nun einfach abwarte.
