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Daniela Evers

GRÜNE 22.05.2025 Sitzungen 17/124

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bezahlkarte wurde im letzten Jahr bundesweit als eine Option für Leistungsgewährung gesetzlich verankert. In Baden-Württemberg wurde die Entscheidung getroffen, die Bezahlkarte als Leistungsinstrument auszurollen. Insoweit hatte sich der Antrag der AfD bereits zum Antragszeitpunkt erledigt; (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Das ist ja wunderbar!) auch mit der Stellungnahme ist hier schon längst alles, was Sie jetzt am Schluss, Herr Balzer, dazu ausgeführt haben, überholt. (Zuruf des Abg. Dennis Klecker AfD) Vielleicht nutzen Sie das nächste Mal Ihre Redezeit auch, lieber Herr Balzer, um sich mit den Gerichtsurteilen zur Frage (Daniela Evers) der fehlenden Abschiebemöglichkeit, die Sie meinen, zitiert zu haben, inhaltlich zu befassen. Dann würden Sie sehen, dass mit systemischen Mängeln ganz andere Dinge gemeint sind als das, was Sie hier über Leistungshöhen einzuführen versucht haben. Das ist schlicht und ergreifend falsch. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe von der AfD) Aber mit einer Partei wie der Ihren einen differenzierten Blick auf Migration zu werfen, ist ohnehin hoffnungslos, (Abg. Miguel Klauß AfD: Sie sollen den Geldhahn abdrehen! Ist das so schwer?) weswegen ich mich jetzt mit dem eigentlichen Thema, der Bezahlkarte, befassen möchte. Worin liegen denn die Potenziale einer Bezahlkarte? Richtig eingesetzt kann sie die Verwaltung entlasten; das ist tatsächlich ein Punkt, der eine der Motivationen war. Schauen wir, wo sie zu Entlastungswirkungen führen kann. Diese können insbesondere dann eintreten, wenn die Karte für neu angekommene Geflüchtete in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen eingesetzt wird. Dort kann sie wirklich helfen, Abläufe zu vereinfachen sowie Stress und Konfliktpotenzial in der Unterbringung zu minimieren. Denn durch die Bezahlkarte werden zwei Dinge obsolet: Auszahlungstermine mit Wartezeiten, lange Schlangen, potenzielle Komplikationen bei den Terminüberschneidungen, wenn es darum geht, Bargeldauszahlungen zu erhalten. Und es braucht auch keine Bargeldbestände in der Unterkunft. Das bedeutet, dass Menschen dort weniger Konflikte wegen Bargeld haben und weniger Angst haben müssen, in den ungesicherten Unterbringungssituationen bestohlen zu werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Lachen des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Tolle Leute, die Sie da ins Land geholt haben!) Aber es gilt, die weitere Entwicklung der praktischen Anwendung sorgsam zu beobachten und sinnvoll zu justieren. Da möchte ich auf folgende Punkte eingehen, die ich für sehr wichtig halte: Zum einen müssen wir darauf achten, dass bei der Leistungsverwaltung nicht erhebliche Zusatzbelastungen entstehen, insbesondere nicht ab dem Zeitpunkt, an dem aus der LEA hinaus in die vorläufige und von dort weiter in die Anschlussunterbringung verlegt wird. Wenn ich sehe, was an notwendigen Datenübertragungen, an Einpflegen von Zahlungslisten, Freischalten von Zahlungsadressaten notwendig ist, erscheint es mir aktuell noch nicht geeignet, hier wirklich eine Erleichterung zu sehen. Vielmehr hören wir aus Kommunen – das Ausrollen beginnt ja jetzt erst –, das zeigt sich auch aus den Erfahrungen aus der LEA, dass erhebliche bürokratische Aufwüchse befürchtet werden oder man diese gar schon erfahren hat. Diese Sorgen muss man ernst nehmen, und wenn es so kommt, muss man hier technisch und personell nachrüsten. (Beifall bei den Grünen) iode – 124. Sitzung – Donnerstag, 22. Mai 2025 Außerdem gilt es, zu verhindern, dass durch fehlende Antragsmöglichkeiten beziehungsweise lange Bearbeitungszeiten ein uns schon aus Bayern bekanntes Problem entsteht: Es darf nicht wochenlang dauern, dass Zahlungen freigeschaltet werden und Alltagsdinge aus dem persönlichen Bedarf überwiesen werden. Sonst besteht nämlich die Gefahr, dass Geflüchtete unverschuldet in Zahlungsrückstände geraten. Daraus folgen dann Schulden, daraus folgen Inkassokosten und damit Probleme, die die Integration behindern und nicht befördern. (Abg. Miguel Klauß AfD: „Integration“! Was für In- tegration?) Wir müssen auch verhindern, dass es dadurch zu Zahlungsunterbrechungen oder -ausfällen kommt. Das ist sehr wichtig. Auch hier gilt es, die Behörden entsprechend auszustatten. Die Bezahlkarte ist keine Wunderwaffe, kein Wundermittel. Wir brauchen eine differenzierte Migrationspolitik auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Ansätzen. Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz etwas zu den Umtauschinitiativen sagen, über die gerade viel in der Presse berichtet wird. Die Bezahlkarte hat ein monatliches Bargeldlimit von 50 €. Das ist politisch so entschieden. Das ist aber nur dann akzeptabel, wenn mit der Karte auch flächendeckend und ohne Zusatzkosten die Bedürfnisse des Alltags gedeckt werden können. Ich muss niemandem erklären, dass wir davon noch ein gutes Stück entfernt sind. Da rede ich nicht nur von kleinen Lebensmittelgeschäften, sondern auch von Einrichtungen der Tafeln, Secondhandläden und vielem mehr. Solange es im Moment diese Schwierigkeiten mit dem Einpflegen gibt und diese doch sehr praxisfremde Situation, dass es nach der Antragstellung wochenlang dauert, bis konkrete Zahlungsmodalitäten freigeschaltet werden können, denke ich, dass wir sehr gut und sorgsam prüfen sowie Maß und Ziel bewahren müssen, ob Umtauschinitiativen, die ja ein Zeichen von Solidarität und Mitmenschlichkeit sind (Lachen bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der AfD) und nicht die Leistungen erweitern, in den Bereich der Strafbarkeit gehen (Zuruf von der AfD: Ja!) und ob wir damit nicht über das Ziel hinausschießen.

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