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Andreas Kenner

SPD 22.05.2025 Sitzungen 17/124

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um einen aus dem Nordirak stammenden, dem Volk der Jesiden angehörigen Mitarbeiter der Firma Scholderbeck aus meinem Wahlkreis. Die Firma Scholderbeck ist eine Demeter-Bäckerei mit relativ vielen Filialen. Der Leiter betont immer wieder, er sei auf solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Sein Mitarbeiter sollte jetzt von der Polizei abgeholt werden. Er ist übrigens nicht abgetaucht, er war einfach in einer anderen Filiale und hat dort gearbeitet. Meine Frage lautet: a) Aus welchen Gründen hat die Landesregierung trotz der Resolution des Bundestags zur Anerkennung des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden (Bundestagsdrucksache 20/5228) keinen Abschiebestopp zur vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Aufenthaltsgesetz für Jesidinnen und Jesiden in den Irak erlassen, der dann eben auch die Abschiebung dieses Mitarbeiters der Firma Scholderbeck aus Weilheim verhindern würde? Der zweite Teil der Frage – vielleicht ist die Landesregierung sogar der falsche Ansprechpartner –: b) Wie schätzt die Regierung die Chance ein, dass trotz des nach Medienberichten abgeschlossenen Asylverfahrens mit Blick auf die Resolution des Bundestags aufgrund eines Verfahrens bei der Härtefallkommission des Landes eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23a Aufenthaltsgesetz erteilt wird? Ich freue mich auch, dass der Vorsitzende des Petitionsausschusses anwesend ist, weil wir dort ähnliche Angelegenheiten gerade wieder auf dem Schreibtisch haben. Das wiederholt sich ja. Viele Menschen fragen uns immer: Wieso schiebt ihr, auf Schwäbisch gesagt, eigentlich die Leute ab, die schaffen? Jetzt freue ich mich auf die Antwort der Landesregierung. Danke schön, Frau Ministerin, dass Sie persönlich gekommen sind, um das zu beantworten.

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