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Hans Dieter Scheerer

FDP 22.05.2025 Sitzungen 17/124

Sehr geehrter Herr Präsident – ich will mir ja keine Rüge einholen –, liebe Kolleginnen und Kollegen! Und zum Dritten: nach Illerkirchberg, den fünf Punkten, über die wir gestern diskutiert haben, nun heute mutmaßlich illegaler Handel mit Bezahlkarten für Flüchtlinge. (Zuruf von der AfD: Nicht „mutmaßlich“!) – So steht es drin. – Dies ist wieder ein aus unserer Sicht untauglicher Versuch der AfD, mit dem Thema Migration Stimmung zu machen und die Menschen gegen Flüchtlinge und Asylbewerber aufzubringen. Wie ich gestern schon gesagt habe: Das ist eine Einthemenpartei, die sich nur auf Migration konzentriert und die wirklichen Probleme in diesem Land überhaupt nicht erkennt. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Interessant ist schon, dass die AfD – Herr Balzer, Sie haben es vorhin gesagt – zum einen immer wieder gefordert hat, an- (Hans Dieter Scheerer) statt Geldleistungen Sachleistungen an die Asylbewerber auszubezahlen. In der Konsequenz wollten Sie auch die Bezahlkarte. Sie ist nun eingeführt – unter Beachtung der Vorschriften, deshalb dauert es; wir müssen eben europaweit ausschreiben. Jetzt versucht die AfD, die Menschen, die die Bezahlkarte erhalten haben, zu kriminalisieren und die Behörden vorzuführen. Festzuhalten ist, dass – bis auf Freiburg; so auch die Stellungnahme des Ministeriums – überall der Roll-out im Gange ist. Es gibt keine Informationen zu einem Missbrauch der Karte oder zu übermäßig hohem Verlust. Für den Fall, dass eine Karte verloren geht, wird diese gesperrt und eine neue ausgehändigt. Es gibt also nicht, wie Sie immer vermuten, doppelt Geld. Die Karte ist zusätzlich noch über eine vierstellige PIN gesichert. Der Finder einer verloren gegangenen Karte kann diese nicht nutzen. Die Sorgen und Unterstellungen der AfD zum Missbrauch sind schlichtweg falsch. Es ist schon lange eine Forderung der FDP, eine solche Karte einzuführen. Es hat lange gedauert, bis diese eingeführt wurde, aber sie scheint zu funktionieren. Wir müssen abwarten, bis die Kinderkrankheiten beseitigt sind, bis auch organisatorische Dinge besser geregelt sind. Aber inwieweit hier tatsächlich Organisationen – wie Sie vermuten – Guthaben der Bezahlkarte gegen Bargeld austauschen – – (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Das sind reine Gerüchte, das sind Mutmaßungen. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch Quatsch! Da- rüber gab es erst vor Kurzem einen Artikel, Herr Scheerer! Also!) Und für den Fall, dass es tatsächlich so sein sollte – lieber Herr Baron –: Dann wird dies rechtlich geahndet. Wir leben in einem Rechtsstaat, und das funktioniert bei uns. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Das wird nicht rechtlich geahndet, das ist das Prob- lem!) Im Übrigen, Herr Balzer, wenn Sie sagen, das sei alles zu viel Geld: Sie sollten einmal die Urteile des Bundesverfassungsgerichts anschauen. In Artikel 1 des Grundgesetzes steht ganz klar – – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE zu Abg. Anton Ba- ron AfD: Ihr Straftatbestand ist doch nicht drin! – Ge- genruf des Abg. Anton Baron AfD – Gegenruf des

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