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Elke Zimmer

22.05.2025 Sitzungen 17/124

Herr Präsident! Herr Kollege Karrais, herzlichen Dank für diese Frage, die ja die Region schon seit Langem umtreibt. Sie haben es gesagt: Nach den aktuellen Planungen der Deutschen Bahn soll laut Inbetriebnahmekonzept von Stuttgart 21 die Gäubahn ab April 2026 in Stuttgart-Vaihingen dauerhaft unterbrochen werden. Das heißt, alle Regional- und Fernverkehrszüge werden dann in Stuttgart-Vaihingen enden. Der Plan war ein anderer, nämlich dass man wenigstens umsteigen kann. Im Sommer 2026 und, wie es aussieht, auch im Sommer 2027 – es nimmt irgendwie kein Ende – gibt es mit der zusätzlichen Sperrung der S-Bahn-Stammstrecke eine – man kann es nicht anders sagen – schwer bis kaum erträgliche Situation für die Fahrgäste der Gäubahn. Für sie bedeutet das, dass der Stuttgarter Hauptbahnhof und das Stadtzentrum über mehrere Wochen nur mit dem Bus oder mit der Stadtbahn erreichbar sind. Das bedeutet längere Fahrzeiten und zusätzliche Umstiege. Wer einmal mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Gepäck unterwegs war, weiß: Das macht keinen Spaß. So verlieren wir auch die Menschen, die eigentlich den ÖPNV nutzen sollen. Deswegen haben sich die Projektpartner, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und das Land Baden-Württemberg, im Lenkungskreis, der am Montag dieser Woche getagt hat, gemeinsam dazu erklärt, dass sie sich dem Antrag aus der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart anschließen und damit die Deutsche Bahn gemeinsam auffordern, die Unterbrechung der Gäubahn von April bis wenigstens Oktober oder November zu verschieben. Das löst nicht alle Probleme, aber es würde für das nächste Jahr zumindest eine Entspannung bringen. Dann wäre nur die Stammstrecke gesperrt. Für uns ist es ganz klar: Die Beeinträchtigungen für die Fahrgäste sind auf ein absolut nicht zu vermeidendes Minimum zu beschränken. Die Erklärung, der sich die drei Projektpartner jetzt angeschlossen haben, entspricht dem interfraktionellen Antrag der Verbandsversammlung und gilt – das muss man dazusagen – unter der Voraussetzung, dass dadurch keine Gefährdung für die termingerechte Inbetriebnahme von Stuttgart 21 entsteht. Die Deutsche Bahn war in diesem Fall durch den Vorstand für Infrastruktur, Herrn Huber, im Lenkungskreis vertreten. Er hat eine ergebnisoffene Prüfung zugesagt, das heißt, eine Prüfung, die den Termin der Unterbrechung untersucht. Da kann es auch um die Frage gehen, ob es eine vollständige Unterbrechung gibt oder ob z. B. nachts gearbeitet wird und zu den Hauptverkehrszeiten morgens wenigstens ein paar Züge durchgebunden werden können. – Ergebnisoffen ist erst einmal ergebnisoffen. Ihre zweite Frage war, welche Maßnahmen ergriffen werden. Wie Sie wissen, haben wir, das Land Baden-Württemberg, schon im Vorfeld ein weitreichendes Kompensationspaket, beispielsweise mit der Verlängerung der S 1, auf den Weg ge- (Staatssekretärin Elke Zimmer) bracht, um die Situation der Fahrgäste auf der Gäubahn zu verbessern. Das heißt, wir sind seit langer Zeit dran, die Situation der Fahrgäste bei der schwierigen Gesamtgemengelage wenigstens ein Stück weit besser zu machen. Was bedeutet jetzt aber die parallele Sperrung von S-Bahn-Stammstrecke und Panoramabahn? Klar, es braucht belastbare Ersatzkonzepte, die auch tatsächlich funktionieren. Um diese zu erarbeiten, braucht es erst einmal die konkreten Sperrpausen der DB und die Baustellenplanung der DB. Die haben wir bisher nicht. Erst wenn uns die konkreten Zeiträume genannt werden, können wir anfangen zu planen. Was könnte das bedeuten? Grundsätzlich sind für den Ersatzverkehr bei den Sperrungen der S-Bahn der Verband Region Stuttgart als Besteller und die DB Regio zuständig. Da aber die Stammstreckensperrung erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Schienenverkehr hat und ein Teil der zahlreichen Baumaßnahmen im Knoten Stuttgart sein wird, wurde von Land und Region gegenüber der Bahn gefordert, die Erstellung von den Ersatzkonzepten in die Hand zu nehmen und sich dann auch an der Finanzierung zu beteiligen. Diese Prozesse können nicht losgelöst nur von einem geführt werden. Es gibt eine Taskforce, die die Stammstreckensperrung und die vielen weiteren geplanten Baumaßnahmen in diesem Jahr bereits bearbeitet, um zumindest nur ein Minimum an Belastungen entstehen zu lassen. Es bleibt aber dabei: Diese Sperrungen werden massive Auswirkungen haben, und den Preis für die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 Ende 2026 zahlen die Fahrgäste der Gäubahn. Das kann man nicht wegdiskutieren. Einschränkungen wie Fahrzeitverlängerung, zusätzliche Umstiege und Schienenersatzverkehr kann man nicht schönreden. Konkrete Aussagen, was es an Ersatz geben kann, können wir erst machen, wenn es tatsächlich die konkreten Planungen der Bahn gibt. Für uns, das Land, ist ganz klar: Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass es leistungsfähige Ersatzkonzepte gibt. Je früher uns die Bahn informiert, desto besser. Die kurzfristigen Informationen, die wir in den letzten sechs Monaten bekommen haben – teilweise haben wir erst eine Woche vorher erfahren, dass etwas gesperrt wird –, können nicht funktionieren. Das haben wir auch deutlich artikuliert. Wir werden die Taskforce, die jetzt ganz gut zusammenarbeitet, tatsächlich auch im Jahr 2026 fortführen.

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