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Plenarprotokoll 17/105

10.10.2024 · 218 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (21)FDP (20)SPD (19)GRÜNE (14)CDU (11)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Ich eröffne die 105. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Frau Abg. Dr. Aschhoff, Herr Abg. Binder, Herr Abg. Brauer, Herr Abg. Eisenhut sowie Herr Abg. Dr. Weirauch. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Ministerin Schopper, Herr Minister Hermann, Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet, bis 12 Uhr Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und von 9:30 bis 11 Uhr Frau Staatssekretärin Dr. Leidig. Außerdem ist Herr Staatssekretär Hassler entschuldigt. Aus dienstlichen Gründen ist Herr Abg. Nüssle entschuldigt, der in meiner Vertretung an einer Sitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen teilnimmt. Meine Damen und Herren, auch heute haben wir ein Geburtstagskind in unseren Reihen: Herr Fraktionsvorsitzender Andreas Stoch hat heute Geburtstag. – Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute, weiterhin viel Erfolg, vor allem Gesundheit. Alles Gute! (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank – Abg. Andreas Stoch SPD: Danke!) Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Antrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Ein Jahr nach dem 7. Oktober 2023: Solidarität mit Israel – Schutz des jüdischen Lebens in Baden-Württemberg – Drucksache 17/7593 Meine Damen und Herren, zu diesem für uns alle sehr wichtigen Tagesordnungspunkt begrüße ich auf der Besuchertribüne sehr herzlich die Vertreter der Israelitischen Religionsgemeinschaften Baden und Württembergs, und zwar Herrn Suliman für die IRG Baden, Herrn Kashi für die IRG Württembergs und Herrn Polizeirabbiner Trebnik. Herzlich willkommen hier im Landtag! (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank) ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 tokoll vom 10. Oktober 2024 9:36 Uhr Ein herzliches Willkommen gilt selbstverständlich auch dem Beauftragten der Landesregierung gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben, Herrn Dr. Blume. (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank) Sehr geehrte Gäste, meine Damen und Herren, dieser gemeinsame Antrag der vier Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP zeigt erneut die Solidarität des Parlaments mit Israel sowie Jüdinnen und Juden. Die Ermordung, Verletzung und Stigmatisierung von Jüdinnen und Juden ist kein Freiheitskampf, sondern blanker, menschenverachtender Antisemitismus, den wir aufs Schärfste verurteilen. (Beifall bei allen Fraktionen) Jetzt gehen wir in die Aussprache. Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben folgende Redezeiten vereinbart: fünf Minuten für die Begründung und fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache. Die antragstellenden Fraktionen teilen sich die Redezeit für die Begründung. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Schwarz das Wort.

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Andreas Schwarz GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein herzlicher Gruß auch an unsere Gäste heute. Jeder Israeli weiß, wo er am Morgen des 7. Oktober 2023 war, als um 6:29 Uhr die Raketen der Hamas Israel bombardierten und bewaffnete Terroristen die Grenze aus dem Gazastreifen überquerten. Jede Israelin wird sich auch noch viele Jahre danach erinnern, was sie an diesem Vormittag vorhatte. Viele Familien saßen am Frühstückstisch, als der Terror über sie hereinbrach. Der 7. Oktober ist eine Zäsur für die Menschen in Israel. Es gibt ein Davor und ein Danach. Manche sagen, der 7. Oktober sei für Israel das, was der 11. September für die Vereinigten Staaten ist. Ich will das nicht vergleichen, aber ich denke, es ist wichtig, dass wir uns klarmachen, welchen Einschnitt dieser Tag für Israel und für Jüdinnen und Juden weltweit bedeutet. Ein Jahr nach diesem 7. Oktober kennen wir alle die schmerzhaften Details des terroristischen Angriffs der Hamas. Wir wissen, mit welch abscheulichen Methoden die Angreifer vorgegangen sind, mit welch unmenschlicher Gewalt. Dieser Akt der Barbarei ist ein Angriff auf die Menschlichkeit selbst. Ein Jahr nach diesem 7. Oktober stehen wir hier im Landtag zusammen und betonen: Das Leid der Opfer darf nicht ver- (Andreas Schwarz) gessen werden. Noch immer werden mehr als 100 Menschen von der Hamas als Geiseln gehalten. Auch ihre tägliche Tortur darf nicht in den Hintergrund rücken. Ich sage es ganz deutlich: Keinen Tag länger darf diese Tortur anhalten! Die Hamas muss sofort alle Geiseln freilassen. Unsere Solidarität mit Israel sowie den Jüdinnen und Juden weltweit ist heute stärker denn je, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD) Der Schrecken des 7. Oktober hält an. Krieg und Gewalt überziehen die Region. Israel wird gleich von mehreren Seiten angegriffen und hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich zu verteidigen. Es ist völlig klar, dass die Region nur zur Ruhe kommen kann, wenn es eine verhandelte Friedenslösung gibt, die Israelis und Palästinensern langfristig Sicherheit gibt, eine Lösung, die den Terror gegen Israel und das unermessliche Leid der Zivilbevölkerung in Gaza, der Menschen im Westjordanland und im Libanon beendet. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Ich bin Außenministerin Annalena Baerbock dankbar, dass sie mit ihrem Einsatz auf einen nachhaltigen Frieden im Sinne der Menschen vor Ort, im Sinne der Menschen in der Region hinarbeitet. Meine Damen und Herren, der Schrecken des 7. Oktober reicht bis nach Baden-Württemberg. Er betrifft auch uns ganz konkret hier im Land. Es ist unerträglich, dass wir seit einem Jahr mit einem massiven Anstieg von Antisemitismus in unserem Land leben müssen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Die Zahl antisemitisch motivierter Straftaten in Baden-Württemberg hat sich im ersten Halbjahr auf mehr als 260 verdreifacht. Diese nackten Zahlen allein sind ja schon erschreckend. Aber wir müssen uns auch klarmachen, was das für Jüdinnen und Juden konkret bedeutet. Am Montag fand hier in Stuttgart eine große Solidaritätskundgebung statt. Einige von Ihnen waren dort; viele aus meiner Fraktion waren ebenfalls beteiligt. Als diese Veranstaltung zu Ende war, hat der Veranstalter – wahrscheinlich aus Vorsichtsgründen – die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, die israelischen Fahnen einzurollen. Meine Damen und Herren, wenn ich so etwas mitbekomme – klar, das geschah dort aus Vorsichtsgründen –, läuft es mir kalt den Rücken herunter. Das schreckt mich auf. Das dürfen wir nicht hinnehmen, und das werden wir auch nicht hinnehmen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Jüdisches Leben in Baden-Württemberg muss sicher und frei sein. Es ist unsere Verantwortung, den Schutz jüdischer Einrichtungen und Gemeinden zu jeder Zeit sicherzustellen. Unsere Botschaft heute ist klar: In unserem weltoffenen Land Baden-Württemberg ist kein Platz für Antisemitismus – weder de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 auf unseren Straßen noch in unseren Schulen noch in unseren Universitäten. Jüdinnen und Juden müssen hier in Sicherheit leben können, ohne Angst vor Anfeindungen oder Angst vor Angriffen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD) Schauen wir uns einmal an, was unser Grundgesetz sagt, das ja seinen 75. Geburtstag gefeiert hat: Das Fundament unserer Demokratie ruht auf den Werten der Freiheit und der Würde jedes Einzelnen. Daher ist der Schutz des jüdischen Lebens nicht nur ein Auftrag, den wir haben, sondern auch eine Verpflichtung, die wir mit aller Konsequenz wahrnehmen müssen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD) Die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Jüdinnen und Juden zu erhöhen, ist gut und richtig, aber das allein reicht nicht. Wir müssen die Herzen und auch die Köpfe zusammenbringen; denn das ist der Grundstein für gegenseitiges Verständnis und für mehr Respekt. Wir brauchen eine intensivere Bildungsarbeit vor allem für junge Menschen: Schüler- und Jugendbegegnungen ausbauen, gemeinsame Gedenkstättenarbeit, Städtepartnerschaften, um unsere Verbindung mit Israel wieder lebendiger zu machen. Wir werden bald hier im Landtag den neuen Staatsvertrag besprechen, den Staatsvertrag mit den Israelitischen Religionsgemeinschaften. Ich kann schon sagen, dass wir damit auch in der Bildungsarbeit weiterkommen und dass wir das, was wir im interfraktionellen Antrag vereinbart haben, auch im Staatsvertrag vorsehen werden. Denn wir alle wissen: Antisemitismus beginnt oft schleichend, versteckt sich hinter Vorurteilen und Hassparolen. Doch wenn wir diesen ersten Anzeichen nicht entschieden entgegentreten, dann wächst daraus ein gefährlicher Strom. Deswegen gilt: „Nie wieder!“ ist jetzt! Dahinter steckt eine Botschaft, die uns alle angeht: Wir sind dafür verantwortlich, dass sich der Zivilisationsbruch der Nationalsozialisten nicht wiederholt. Wir können jeden Tag einen Beitrag zur Verständigung leisten und ein Zeichen gegen Hass und Hetze setzen. Die Freiheit und die Sicherheit für Jüdinnen und Juden sind nicht verhandelbar, weder in Israel noch in Baden-Württemberg. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Gehring das Wort.

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Christian Gehring CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Vor einem halben Jahr standen wir mit einer Delegation unserer Fraktion, gemeinsam mit Manuel Hagel sowie weiteren Begleitern, in einem der überfallenen Kibbuzim in Israel. Wir (Christian Gehring) standen dort vor einem Haus, in dem alle Bewohner massakriert wurden, und sahen davor ein Dreirad, einen Kinderroller, ein Fahrrad. Das Gleiche hat auch der Mörder der Hamas gesehen, der in das Haus eindrang, im Wissen, dass er gleich Kinder, Eltern, eine ganze unschuldige Familie ermorden wird. Der Überfall und das Abschlachten in dem Kibbuz dauerten mehrere Stunden, offensichtlich begangen von Menschen, die sich in dem Kibbuz auskannten, die bei den Bewohnern arbeiten konnten, Bildung in Anspruch nahmen und sogar von den Bewohnern zu Arztterminen gebracht wurden. Es gibt Belege dafür, dass die Mörder der Hamas auf der Heimfahrt ihren Angehörigen am Telefon von diesem Abschlachten berichteten und dafür bejubelt wurden. Eine unfassbare Entmenschlichung! Diese Bilder kann man nicht vergessen, genauso wenig wie die Eindrücke und die Gespräche vom Nova-Festival. Junge Menschen feierten gelassen und fröhlich; dann wurden sie bestialisch gejagt, ermordet oder verschleppt. Es war eine perverse Jagd auf Menschen, auf Zivilisten, auf Unschuldige. 1 200 Tote, in einem niederträchtigen und feigen Akt der Barbarei ermordet, über 200 Geiseln verschleppt, Kinder vor den Augen ihrer Eltern ermordet, Frauen verhöhnt und vergewaltigt, Alte entführt und gefoltert. Und am Abend des 7. Oktober 2023 wurden in Berlin Terror und Massaker gefeiert, und es wurden unter Jubel Süßigkeiten verteilt. Was ist denn seitdem passiert? Israel ist im Krieg, verteidigt sich gegen Terror und tägliche Raketenangriffe. Der internationale Rückhalt für Israel schwindet; das war absehbar. Lippenbekenntnisse zum Recht Israels zur Verteidigung gehen über in Schweigen und schließlich in Kritik. Um es ganz klar zu sagen: Wir stehen auch heute, ein Jahr nach dem abscheulichen Terrorangriff der Hamas, an der Seite Israels. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD) Israel hat das Recht, sich zu verteidigen, und wenn die Geiseln freigelassen und der Raketenbeschuss auf Israel enden würden, dann wäre auch der Krieg schnell vorbei. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Darf man die Regierung Israels kritisieren? Natürlich darf man das. Israel ist eine Demokratie, und die Kritik gibt es auch im eigenen Land. Aber vielfach versteckt sich hinter der Israelkritik eben einfach nur die blanke Ablehnung oder sogar der Hass auf Jüdinnen und Juden. Nicht selten kommt dieser Hass aber auch als ganz ungeschminkter Antisemitismus gegen Jüdinnen und Juden auf unseren deutschen Straßen zum Ausdruck. Die Antisemiten und Extremisten sind in Deutschland weit gekommen, und wenn man aus Angst vor Gewalt auf der Straße keine Kippa mehr trägt oder nach der Demo seine Fahne einrollen muss – Sie haben es gerade berichtet –, ist das eine Schande für unser Land. Wir dürfen hier nicht wegsehen. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Wir müssen klarmachen: Wer in unserem Land leben möchte und Antisemit ist, hat bei uns keine Perspektive. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Baron AfD) Klar ist auch: Im Krieg gibt es nur Verlierer. Auf allen Seiten müssen Menschen leiden. Wir alle wollen Frieden, aber wir haben dabei eine besondere Verantwortung für Israel, und wer das Existenzrecht Israels leugnet, darf kein Partner für unser Land sein. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Baron AfD) Wir haben aber vor allem auch eine Verantwortung für die Jüdinnen und Juden in unserem Land. „Nie wieder!“ – dieser Ausspruch, der doch nach den Gräueltaten und dem Massenmord an Juden im Dritten Reich so wünschenswert wäre und der so oft zitiert wurde, ist leider nicht mehr aktuell. Denn schon jetzt leben Menschen jüdischen Glaubens bei uns in Angst. Wir alle in Staat und Gesellschaft müssen für ihren Schutz zusammenstehen. Daher bin ich dankbar für unseren fraktionsübergreifenden Antrag. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP) Persönlich hätte ich mir noch weiter gehende Forderungen vorstellen können. Entscheidend sind aber die große Einheit und Geschlossenheit bei diesem Thema. Den Worten müssen jetzt auch Taten zum Schutz des jüdischen Lebens hier in Deutschland und in Baden-Württemberg folgen. Ich möchte mich dafür bei Ihnen allen herzlich bedanken. Ich finde, es ist ein wichtiges und starkes Zeichen. Danke schön. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch.

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Andreas Stoch SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit Überzeugung stehen auch meine Fraktion und meine Partei hinter diesem gemeinsamen Entschließungsantrag. Ich denke, das Wort „Entschließungsantrag“ passt selten so gut wie heute, denn wir wollen unsere Entschlossenheit zeigen. Wir waren entschlossen, wir sind entschlossen, und wir wollen entschlossen bleiben, wenn es um die Sicherheit jüdischen Lebens in unserem Land geht. Es liegt nun ein Jahr und drei Tage zurück, dass Terroristen Israel überfallen und an unglaublich vielen Menschen ein schreckliches, menschenverachtendes Blutbad angerichtet haben: unter Zivilisten, unter feiernden jungen Menschen, unter Familien, unter Kleinkindern. Mehr als 1 200 Menschen sind gestorben. Die infame, perfide Logik hinter diesem Angriff der Hamas ist leider aufgegangen. Diese Terroristen wollten nämlich einen Krieg auslösen. Das haben Sie auch tatsächlich geschafft. Im Nahen Osten tobt nun ein Krieg, und Krieg trifft immer auch Unschuldige, immer auch Hilflose und immer auch die, (Andreas Stoch) die gar keinen Krieg führen wollen. Genau das haben diese Terroristen gewollt. Die Hamas hat nicht nur unglaublich viele Menschen aus Israel verschleppt. Ich unterstütze das, was die Vorredner gesagt haben: Es muss alles dafür getan werden, dass die Menschen, die noch in Geiselhaft der Hamas sind, schnell zu ihren Angehörigen zurückkehren können. Das sind wir den Menschen schuldig, die nun seit über einem Jahr auf die Rückkehr ihrer Lieben warten. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD) Die Hamas hat aber nicht nur diese Menschen getötet oder als Geiseln genommen; die Hamas hat – und das ist Teil dieses perfiden Plans – die gesamte Bevölkerung des Gazastreifens als Geisel genommen. Das ist ein perfider, menschenverachtender Plan. Wir wissen, wer diesen Plan hatte, wir wissen, wer diesen Krieg ausgelöst hat, und wir sind entschlossen, dies auch nie zu vergessen. Es darf nicht zu einer Täter-Opfer-Umkehr kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Wir sind auch entschlossen, dem Hass von Terroristen und Extremisten in unserem Land keinen Raum zu lassen. Wir haben Bedrohungen und Übergriffe erlebt. Die Zahl der antisemitischen Straftaten ist erschreckend gestiegen, und auch die ekligen und dummen Pläne für einen Anschlag auf die Synagoge in Heidelberg müssen uns aufschrecken und alarmieren. Seit über einem Jahr müssen wir erleben, dass Jüdinnen und Juden sich in unserem Land nicht mehr sicher fühlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir waren immer entschlossen, das nie wieder zuzulassen. Darum werden wir es auch jetzt nicht zulassen. Jüdisches Leben gehört zu Baden-Württemberg – mit Sicherheit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Lassen Sie mich dies an dieser Stelle auch unter dem Eindruck des Neujahrsfestes vor zwei Tagen sagen, das wir gemeinsam im Weißen Saal des Neuen Schlosses gefeiert haben. Unter dem Eindruck eines solch schrecklichen Überfalls und auch unter dem Eindruck der nachdenklichen Worte zu diesem Überfall ging von diesem Neujahrsfest, von den jüdischen Gemeinden, von den IRGs in Baden-Württemberg ein wunderbares Zeichen für das Leben aus, ein Zeichen, das geprägt war von Kindern und Jugendlichen, die selbstbewusst ihren jüdischen Glauben leben, die Teil dieser Gesellschaft sind. Deswegen möchte ich an dieser Stelle unseren Gästen ganz herzlich für dieses Zeichen für den Frieden, für das Leben und für ein gemeinschaftliches friedliches Zusammenleben danken. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Wenn wir uns heute entschließen, wenn wir heute entschlossen sind, so ist das ein wichtiges Signal an alle Jüdinnen und Juden in Baden-Württemberg. Aber ich denke, es ist auch ein wichtiges Signal an alle Menschen in unserem Land, an alle Menschen, die erleben müssen, dass Rassismus, gruppenbede – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 zogene Menschenfeindlichkeit und all das, was Menschen ausgrenzt, in dieser Gesellschaft leider immer stärker zu spüren sind. Wir dürfen dies nicht zulassen. Vielleicht ist das Signal, das wir heute von diesem Landtag aussenden, nötiger als je zuvor. Ich sage auch sehr deutlich – Kollege Gehring hat es bereits gesagt –: Mit der Politik der aktuellen israelischen Regierung muss man nicht in allen Punkten einverstanden sein, auch nicht mit jeder Operation der israelischen Streitkräfte. In unserem Land, in einer freiheitlichen Demokratie, darf man das auch infrage stellen; man darf es kritisieren, man darf auch dagegen protestieren. Wer etwas anderes behauptet, sagt schlicht die Unwahrheit. Aber Synagogen und jüdische Gemeindezentren in Baden-Württemberg sind nicht die richtige Adresse, um seinen Protest zum Ausdruck zu bringen. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Wegen des Krieges im Nahen Osten jüdische Menschen in unserem Land anzugehen, sie anzugreifen, ist eben kein Engagement für Gaza, es ist einfach nur dummer Antisemitismus. Wir sind entschlossen, dies nicht zuzulassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Wir werden auch nicht zulassen, dass man hier bei uns den Frieden untergräbt, hier Hass und Hetze sät. In unserem Land wollen wir keine Fahnen und Symbole von Terroristen sehen, wir wollen keine Jubelrufe für Attentäter hören – nicht auf der Straße und auch nicht hinter verschlossenen Türen. Extremismus und Antisemitismus sind keine Folklore, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen mit aller Kraft dafür werben, dass im Nahen Osten keine Panzer mehr rollen und keine Raketen mehr fliegen, dass kein Blut mehr vergossen wird und dass das furchtbare Leiden der Zivilbevölkerung endlich ein Ende hat. Wir machen uns gemeinsam, auch heute, stark für eine friedliche Antwort auf diesen Konflikt, und nichts anderes als friedliche Antworten werden wir in unserem Land dulden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 7. Oktober 2023 ist der Tag, an dem die meisten Menschen jüdischen Glaubens ermordet wurden seit dem Menschheitsverbrechen der Schoah. Das kann insbesondere uns Deutsche, uns Baden-Württemberger nicht kaltlassen im Lichte der historischen Verantwortung, die wir für das tragen, was damals geschehen ist, und im Lichte dessen, dass daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen sind. (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Deshalb ist, wenn man an dieses Datum denkt, unser Mitgefühl bei den Opfern, bei den Hinterbliebenen, aber natürlich auch bei den Geiseln, die jetzt seit über einem Jahr wie Tiere in unterirdischen Verliesen der Hamas gehalten werden und die so schnell wie möglich freikommen sollten, zurückkommen sollten zu ihren Familien. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Wir vergessen aber nicht die Opfer in der Zivilbevölkerung, etwa im Gazastreifen oder auch im Libanon – nicht zu verwechseln mit den Terroristen der Hamas, der Hisbollah und der Huthi. Eines ist für uns klar: Israel hat jedes Recht, sich, auch gewaltsam, zur Wehr zu setzen gegen diese Terroristen, die wahllos die israelische Zivilbevölkerung terrorisieren. Aber unser Mitgefühl ist eben auch bei denjenigen, die zu Kollateralopfern dieses Krieges werden. Deshalb muss das oberste Ziel sein, diesen Krieg zu verhindern, zu beenden und letztlich zu einer Friedenslösung für den Nahen Osten zu kommen. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der CDU, Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Carola Wolle AfD) Das Existenzrecht Israels ist Teil der deutschen Staatsräson. Dieser Satz ist bekannt, er hat auch Eingang in unseren Antrag gefunden. Zu diesem Satz stehen wir ohne Wenn und Aber. Dieser Satz bedeutet, dass Deutsche immer dann gefordert sind, wenn der Antisemitismus irgendwo sein hässliches Haupt erhebt, aber auch dann, wenn es um das Existenzrecht des Staates Israel geht. Unsere historische Verantwortung ist, das Existenzrecht Israels mit den Möglichkeiten, die wir haben, politisch sicherzustellen. (Beifall bei der FDP/DVP und der CDU sowie Abge- ordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Das heißt nicht, dass man alles gutheißen muss, was eine aktuelle israelische Regierung tut. Das ist bei meinen Vorrednern bereits angeklungen. Die Regierung Netanjahu nimmt nicht genügend Rücksicht auf die Zivilbevölkerung im Gazastreifen und im Libanon. Auch das gehört zur Wahrheit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Die Regierung Netanjahu tut nicht genug, um die Geiseln zurückzubekommen, und die Regierung Netanjahu tut nicht genug für den Frieden. Es gibt auch ein Existenzrecht der Menschen im Gazastreifen und im Westjordanland. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der Grü- nen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Deshalb ist es notwendig, mit den Mitteln der Demokratie letztlich zu einer Zweistaatenlösung im Nahen Osten zu kommen: mit dem Existenzrecht des Staates Israel, aber auch mit dem Existenzrecht der Menschen in Palästina. (Beifall bei der FDP/DVP und den Grünen sowie Ab- geordneten der CDU und der SPD) ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Für uns in Baden-Württemberg gibt es aber noch eine weitere Herausforderung – auch das ist bereits angeklungen, und auch das ist in diesem Antrag besonders wichtig –: dass es Menschen gibt, die diesen Konflikt nutzen, um alte antisemitische Affekte wieder hervorzukramen, die ihren Antisemitismus an einem Feuerchen wärmen, das da heißt: „Im Nahen Osten gibt es Krieg, und Schuld sind die Israelis. Deshalb können wir unseren Antisemitismus, den wir vielleicht ein bisschen versteckt haben, wieder hervorkramen.“ Dem müssen wir mit aller Deutlichkeit widersprechen. Antisemitismus hat keinen Platz in unserem Land. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD sowie Abgeordneten der AfD) Wir in der baden-württembergischen Landespolitik sind gefordert, jüdisches Leben, das wir als Bereicherung für unser Land empfinden, mit aller Macht zu schützen, und zwar überall. Was wir aber nicht schützen wollen, das sind antisemitische Exzesse, und das sind Menschen, die in unser Land kommen, um das Gastrecht zu missbrauchen, und unter Missbrauch des Gastrechts hier Krawall machen und antisemitische Parolen brüllen. Diese Leute wollen wir nicht. Wer das Gastrecht missbraucht, muss dieses Land verlassen. Antisemitismus hat hier keinen Platz. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der CDU sowie Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der AfD) In diesem Sinn sind wir der Überzeugung, dass dieser Antrag als Ganzes das widerspiegelt, was die baden-württembergische Landespolitik tun sollte. Nun höre ich, dass es aus einer bestimmten Ecke dieses Hauses Kritik an Teilen dieses Antrags gibt. Es ist völlig zulässig, dann zu sagen: Wir wollen einzelne Punkte abstimmen. (Abg. Anton Baron AfD: Einen!) Wir aber wollen, dass dieser Antrag als Ganzes vom Landtag von Baden-Württemberg verabschiedet wird, und wir wollen auch genau wissen, wer diesen Antrag als Ganzes mitträgt. Deshalb beantragen wir eine namentliche Abstimmung über den Antrag als Ganzes. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Baron.

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Anton Baron AfD

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag wurde erst gestern Nachmittag, erneut ohne Beteiligung oder gar Kenntnis der AfD-Fraktion, von den selbst ernannten demokratischen Fraktionen, die sich ja mittlerweile wirklich an keine parlamentarische Gepflogenheit mehr halten, erarbeitet und gestellt. Offenbar haben diese auch kein Interesse, den Kampf gegen den Antisemitismus auf wirklich breiter parlamentarischer Basis aufzubauen. Wieder einmal geht bei Ihnen Parteipolitik vor Sachpolitik, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) (Anton Baron) Aber es gibt Wichtigeres als diese parlamentarischen Spielchen: Das ist der importierte Antisemitismus, der auch in diesem Antrag thematisiert wird. Nicht Sie, die Kartellparteien, sondern die AfD ist gerade jene Partei, die schon immer und überall hinter dem Selbstverteidigungsrecht von Israel stand. Wir haben seit Beginn betont: Israel ist die einzige Demokratie im Nahen Osten und von Feinden umgeben. Der 7. Oktober 2023 hat erneut gezeigt, dass mit Massenmördern kein Frieden zu schließen ist. Die radikalen Organisationen der Palästinenser, die iranische Führung und die Hisbollah möchten nur eines: Sie möchten Israel vernichten. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Jüdisches Leben in Deutschland heißt vielerorts, von Feinden umgeben zu sein – in Nordrhein-Westfalen, in Berlin. Baden-Württemberg kann hier noch als Ausnahme gelten, allerdings nicht, weil die zahllosen Antisemitismus-Resolutionen hier Wirkung gezeigt hätten, sondern schlicht, weil die kritische Masse importierter Antisemiten noch nicht erreicht zu sein scheint. Das ändert sich rasant. Ein Blick nach Mannheim in die Innenstadt genügt. Dort steht nämlich die Synagoge in einem islamisch geprägten Viertel und muss Tag und Nacht bewacht werden. In Ungarn oder in Polen hätte es solch einen Antrag oder solch eine Resolution gar nicht erst gebraucht; denn dort haben die Regierungen dafür gesorgt, dass es keine unkontrollierte Massenzuwanderung gibt. Dort können sich Juden wirklich angstfrei auf den Straßen bewegen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Ich möchte in Erinnerung rufen: Alle, wirklich alle, die hier sitzen, haben seit 2015 den ungehemmten Zuzug nahöstlicher Antisemiten geradezu bejubelt. Teile genau dieser Menschen aus dem Irak, aus Syrien und von sonst woher sind es, die deutsche Straßen wieder zu Aufmarschgebieten antisemitischer Banden machen. Der verstorbene Modeschöpfer Karl Lagerfeld hat vor wenigen Jahren mit folgenden unsterblichen Worten bei Ihnen allen Schnappatmung ausgelöst: Wir können nicht, selbst wenn Jahrzehnte zwischen den beiden Ereignissen liegen, Millionen Juden töten und Millionen ihrer schlimmsten Feinde ins Land holen. (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Doch genau das haben alle Parteien, außer der AfD, getan und tun es bis heute. Bis heute holen Sie die schlimmsten Feinde hierher, in unser Land, zu denen, die Sie angeblich schützen wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie alle haben die Augen geschlossen. Die größte Gefahr geht ja angeblich von rechts aus. Sogar der Chefredakteur der „Jüdischen Allgemeinen“ sagte dieser Tage: Es sind Islamisten, säkulare Muslime und Linksextreme, die uns massiv bedrohen, die uns das Leben zur Hölle machen. Dem ist nichts hinzuzufügen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Und es ist kein Ende in Sicht. Problemlos erhält auch jeder Asylant aus Gaza und aus dem Libanon an nicht existierenden Grenzkontrollstellen Einlass und Versorgung, sogar dann, wenn er sich israelfeindlich äußert, und sogar dann, wenn er zugibt, zur Hamas oder zur Hisbollah zu gehören. Dagegen erhebt niemand die Stimme – außer der AfD. Die Antragsteller beklatschen sich hier selbst. Herr Schwarz hat vorhin auch noch mal Frau Baerbock erwähnt. In Berlin empfing sie derweil Gäste, die wirkliche Israelfeinde sind, vertraulich zum Abendessen und will auf Nachfrage nicht herausrücken und verraten, wer da am Tisch wirklich gehetzt hat. SPD-Bundespräsident Steinmeier schickte Glückwünsche in den Iran, den Todfeind Israels, zum 40-Jahr-Jubiläum und zu Greta Thunberg – wir wissen ja, Ihre Lichtgestalt ist mittlerweile als knallharte Antisemitin bekannt –, für die jetzt sogar ein Einreiseverbot gefordert wird. Wir könnten hier sicherlich gern noch Ihre Lobeshymnen auspacken, aber dafür reicht meine Redezeit leider nicht aus. Ich komme zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren. Diese Resolution ist wichtig, sie ist auch richtig, aber ohne die richtige Politik bleibt sie wirkungslos, so wie alles, was Sie anpacken. Eine Lösung für das Problem des importierten Antisemitismus kann es nur mit der AfD geben. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Ministerpräsident Kretschmann das Wort.

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Winfried Kretschmann

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße im Namen der Landesregierung die Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemeinden, die heute hier sind, sehr herzlich. Willkommen, lieber Herr Suliman, lieber Herr Polizeirabbiner Trebnik, lieber Herr Kashi, lieber Herr Orgonas. Weiter begrüße ich den Beauftragten der Landesregierung gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben, Herrn Dr. Blume, dem ich für seinen engagierten und profunden Einsatz danken darf. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Baron AfD) Sie alle sind heute hier bei uns im Landtag, um sich mit uns gemeinsam an den 7. Oktober 2023 zu erinnern, ein Datum, das sich tief in unser Gedächtnis eingegraben hat. Wir werden die Bilder dieses 7. Oktober nie vergessen. Fast 1 200 Männer, Frauen und Kinder wurden gequält, vergewaltigt, verschleppt, ermordet – wahllos, sinnlos, bestialisch und grausam. Die Bilder lassen uns bis heute das Blut in den Adern gefrieren. Wir sind noch immer in tiefer Sorge um die Geiseln, die seit über einem Jahr von den Terroristen festgehalten werden. Diese Geiseln müssen endlich freigelassen werden, damit sie zu ihren Familien zurückkehren können, und zwar so schnell wie möglich. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie der Abg. Anton Baron und Dr. Uwe Hellstern AfD) (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) Meine Damen und Herren, Israel ist seit Jahrzehnten umkämpft – durch Kriege und Terrorangriffe –, wurde aber dennoch von vielen immer als sicherer Hafen für Jüdinnen und Juden in Israel, für Jüdinnen und Juden in aller Welt empfunden. Das Grundgefühl, die Gewissheit, in Israel sicher zu sein oder dort in der Not seine sichere Heimat zu finden, wurde am 7. Oktober 2023 erschüttert. Das ist gerade für meine Generation, fast 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg und fast 80 Jahre nach der Schoah, unvorstellbar und unerträglich. Dass sich Israel gegen den Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 und die noch immer andauernden Angriffe und Aggressionen verteidigen muss, ist selbstverständlich. Lassen Sie uns nicht vergessen: Wenn Hamas und Hisbollah heute die Angriffe einstellen und die Geiseln freilassen würden, dann wäre schon morgen Frieden möglich. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Wenn Israel heute aufhören würde, sich zu verteidigen, dann gäbe es morgen keine Demokratie mehr in dieser Region. Deshalb stehen wir in voller Solidarität zu einem Land, das in seiner schieren Existenz bedroht ist. Wir stehen in voller Solidarität zu dem Land, das der zentrale Zufluchtsort von Jüdinnen und Juden in aller Welt ist. Wir stehen in voller Solidarität zu Israel. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP und der AfD) Meine Damen und Herren, der Terrorangriff der Hamas hat ein wahres Erdbeben ausgelöst. Dieses Beben reicht bis zu uns nach Baden-Württemberg. „Das Leben von Jüdinnen und Juden in Deutschland hat sich verändert“, sagt Josef Schuster. Für viele Jüdinnen und Juden war es ein dramatischer Einschnitt. Antisemitismus ist seit dem 7. Oktober 2023 in dramatischer Weise hochgeschnellt in Form von Hassparolen, verbrannten Israelflaggen, antisemitischen Bedrohungen, Schmierereien und Angriffen, Hunderten antisemitischen Versammlungen und antisemitischen Verschwörungserzählungen, Falschinformationen und Hass im Netz. Das ist das Umfeld, in dem Jüdinnen und Juden aktuell bei uns in Deutschland leben müssen – ein Umfeld ständiger Bedrohung, ein Leben im Ausnahmezustand mit sehr konkreten Auswirkungen auf das Leben der Menschen und der jüdischen Gemeinden. Unsicherheit, Ohnmacht, Ratlosigkeit, Schmerz und auch Leid sind seither Bestandteil des Alltags. Viele Jüdinnen und Juden machen sich unsichtbar, um Anfeindungen, Hass, Bedrohung und Gewalt zu entgehen. Aus Angst vor Übergriffen sehen sie sich gezwungen, ihre Religion und ihre Symbole zu verstecken. Die Folge: Jüdisches Leben wird aus unserem Alltag immer stärker zurückgedrängt. Das beschämt uns zutiefst und ist ein aufwühlender Befund in einem Land, das sich nach dem Zweiten Weltkrieg ein Grundgesetz gegeben hat, dessen erster ungeschriebener Satz lautet: „Nie wieder!“ Deshalb haben wir in Baden-Württemberg auf Vorschlag der Israelitischen Religionsgemeinschaften bereits im Jahr 2018 den bundesweit ersten Beauftragten gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben berufen und haben wir, die Landesregierung, ein ganzes Programm gegen den Antisemitismus ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 aufgesetzt. Wir widersprechen, wir klären auf, wir ermutigen, wir führen zusammen, wir beraten persönlich – gerade jetzt, da Jüdinnen und Juden so vielen Angriffen ausgesetzt sind –, und wir schützen. Pünktlich zu Rosch ha-Schana haben wir gerade eine vertragliche Einigung über die Erweiterung des Staatsvertrags mit den Israelitischen Religionsgemeinschaften erzielt, die wir in Kürze dem Landtag zur Zustimmung vorlegen werden.

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Muhterem Aras

Herr Ministerpräsident, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Balzer aus der AfD-Fraktion zu?

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Winfried Kretschmann

Nein. – Dieser Vertrag beinhaltet mehr Schutzmaßnahmen, auch auf eigene Initiative der Gemeinden, eine bessere Unterstützung des Jüdischen Bildungswerks und des deutsch-jüdischen Kulturerbes. Dabei haben wir nicht nur den islamistischen Antisemitismus im Blick, sondern auch den rechtsradikalen, völkischen Antisemitismus, der leider nie verschwunden war. Erst gerade hat sich der Anschlag auf die Synagoge in Halle zum fünften Mal gejährt. Wir verfolgen antisemitische Straftaten konsequent mithilfe einer eigens dafür eingerichteten Meldestelle, mithilfe von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Landesregierung sagt dem Antisemitismus insgesamt den Kampf an, egal, aus welcher Richtung er kommt. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD) Denn Antisemitismus ist ein Angriff auf unsere Demokratie, auf die unantastbare Menschenwürde und damit auf uns alle. Deshalb sagen wir allen Jüdinnen und Juden in unserem Land: Die Landesregierung und die demokratische Mitte unseres Landes stehen unverbrüchlich an Ihrer Seite. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie der Abg. Anton Baron und Hans-Pe- ter Hörner AfD) Es ist auch erfreulich, dass am Montag landesweit Versammlungen und Mahnwachen stattfanden. In Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Karlsruhe, Konstanz, im Landkreis Tübingen, in Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim, Nürtingen, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Stuttgart und Ulm bekundeten Menschen ihre Solidarität mit Israel. Dabei blenden wir das Leid der Menschen in Gaza nicht aus; auch das ist uns wichtig. Viele Tausend Palästinenser sind inzwischen ums Leben gekommen. Auch das Leid, das die Menschen dort erleben, ist unermesslich. Jedes unschuldige Opfer dieses Krieges – sei es in Israel, in Gaza oder im Libanon – ist eines zu viel. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Und wir wissen: Viele Menschen in Deutschland und in Baden-Württemberg haben Familienangehörige im Nahen Osten – in Gaza, im Libanon, in Syrien – und sind in großer Sorge. Deshalb verstehen wir die humanitären Anliegen, die hinter manchem Protest gegen den Krieg stehen. Wir unterstützen die Bundesregierung in ihrem Engagement für eine bes- (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) sere humanitäre Versorgung der Menschen in Gaza und für eine Beendigung des Krieges. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Zugleich ziehen wir eine sehr klare Linie: keine Toleranz, wenn legitimer demokratischer Protest in Antisemitismus umschlägt, keine Toleranz, wenn dem Staat Israel das Existenzrecht abgesprochen wird, keine Toleranz, wenn eine Täter-Opfer-Umkehr betrieben wird. Jeder in unserem Land muss sehen und verstehen: Die Ursache dieses Krieges ist und bleibt der Terrorangriff vom 7. Oktober 2023, der Terrorangriff, der das Leid der palästinensischen Bevölkerung kaltblütig einkalkuliert hat. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, mir ist sehr bewusst, wie schwierig ein Frieden im Nahen Osten derzeit scheint. Und dennoch muss ein solcher Frieden eine klare Perspektive sein, für die wir alle arbeiten. Wir sehnen uns nach einem Ende des Sterbens im Nahen Osten. Wir wünschen uns, dass Waffen endlich schweigen, und hoffen, dass die Gewaltspirale durchbrochen und der furchtbare Flächenbrand, der immer mehr um sich greift, gestoppt werden kann. Das setzt voraus, dass Hamas und Hisbollah ihre Angriffe endlich einstellen und die Geiseln freilassen. Das muss der erste, entscheidende Schritt sein. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Was wir hier im Land tun können, ist, im Kleinen zu wirken. Aber auch das ist wichtig. Wir alle – unabhängig von unserer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung – können dazu beitragen, offen zu sein für den Schmerz des anderen, den Hass nicht weiter zu schüren und uns täglich gegen Antisemitismus, gegen Rassismus, gegen völkisches Denken und jede Form von Menschenverachtung zu stellen. In diesem Sinn danke ich den Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP sehr für ihren Entschließungsantrag und das Zusammenstehen der breiten demokratischen Mitte dieses Hauses. Lassen Sie uns uns gemeinsam für ein offenes und friedliches Miteinander einsetzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, ich sehe keine Wortmeldungen mehr aus dem Parlament. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/7593. Die FDP/DVP-Fraktion hat namentliche Abstimmung über diesen Antrag beantragt. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich, die Stimmkarte mit „Ja“ einzuwerfen. Sie kennen den Prozess. Wer den Antrag ablehnt, verwendet die Stimmkarte mit „Nein“, und wer sich der Stimme enthält, nimmt die Stimmkarte mit „Enthaltung“. Die zwei Wahlurnen sind schon vor dem Plenarsaal aufgestellt. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 (Abgabe der Stimmkarten) Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der oder die noch nicht abgestimmt hat? – Ich frage ein zweites und letztes Mal: Ist noch irgendjemand im Saal oder außerhalb des Saals, der oder die noch nicht abgestimmt hat? – Ich sehe niemanden. – Moment, da ist noch jemand. Jetzt sehe ich niemanden mehr, der oder die noch nicht abgestimmt hat. Damit ist der Abstimmungsvorgang abgeschlossen. Das Ergebnis geben wir nachher bekannt. Wir setzen die Tagesordnung fort. Ich rufe Punkt 2 unserer Tagesordnung auf. Ich darf Sie bitten, wieder Ihren Platz einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Wir machen weiter mit der Tagesordnung. – Ich muss noch kurz warten, bis die Schriftführerin da ist. (Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE – Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU begibt sich zum Schrift- führerinnenplatz.) Ich will nur sagen: Mütter können einfach unglaublich super organisieren und haben alles im Blick. Danke an meine Schriftführerin, die eingesprungen ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Unruhe) – Meine Damen und Herren, es ist zu laut. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich bitte Sie, die Gespräche einzustellen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Aktuelle Debatte – Husten, Schnupfen, Heiserkeit: Gesundheitsstrukturreformen, Arzneimittelversorgung, Apothekenreform und sektorenübergreifende Versorgung – wo Baden-Württemberg vorangeht und wo der Bund bremst – beantragt von der Fraktion GRÜNE Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Krebs.

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Petra Krebs GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herbst hat sich deutlich angekündigt, und naturgemäß kündigt sich mit Beginn des Herbstes die alljährlich stattfindende Grippesaison an. Es ist also die Jahreszeit, in der es sich lohnt, einen Blick in den Impfpass zu werfen. Alle, die schon einmal eine Grippe hatten, wissen das: Die Grippe ist eine wirklich richtig schwere Erkrankung. Sie kommt schnell, bleibt lange und legt einen so richtig lahm. Leider versterben daran auch jedes Jahr viele Menschen. Im letzten Jahr wurden in Baden-Württemberg 186 Todesfälle durch die Grippe – also durch Influenza, die richtige Grippe – verursacht. Ich habe mir in diesem Jahr tatsächlich schon einen Grippeschutztermin geben lassen, also einen Impftermin gegen Grippe. Den Termin habe ich hier im Landtag. Dass der Landtag diesen wunderbaren Service für uns und für alle Mitarbeiten- (Petra Krebs) den anbietet, ist wirklich etwas ganz Besonderes. Dafür bedanke ich mich ganz besonders bei Ihnen, (Vereinzelt Beifall) sehr geehrte Frau Präsidentin, und Ihrem Team, aber natürlich auch beim Klinikum Stuttgart, das die Impfungen durchführt. Das Impfangebot ist für uns einfach und niederschwellig. Vielen Dank dafür. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Meine Damen und Herren, wir wissen: Impfen schützt, und Impfen rettet Leben. Dass die Gesundheitsversorgung im Wandel ist, zeigt sich ganz niederschwellig dadurch, dass Sie sich nicht nur im Landtag oder bei Ihrer Hausärztin impfen lassen können, sondern das auch in jeder Apotheke tun können. Wir brauchen einen Wandel im Gesundheitsbereich besonders dringend, um den auf uns zukommenden Fachkräftemangel – nicht nur den auf uns zukommenden, sondern auch den schon vorhandenen Fachkräftemangel – zu stemmen, aber auch, weil er uns weiterbringt und weil er der rasant fortschreitenden medizinischen Entwicklung geschuldet ist. Ich selbst bin davon überzeugt, dass uns der Wandel gelingt und wir in Baden-Württemberg nach wie vor eine gute Gesundheitsversorgung haben und auch in Zukunft haben werden. Wir haben Universitätskliniken und Maximalversorger, die Spitzenmedizin machen, wir haben hervorragende Krankenhäuser, die sich schon heute an Qualitätsanforderungen orientieren und damit auch eine Blaupause für die Reform des Bundes sein können und es auch waren. Also ja, wir haben mit dem notwendigen Wandel der Krankenhauslandschaft längst begonnen. Mit der Zusammenlegung von Kliniken, der Bündelung von Kompetenzen und der Förderung von Spezialisierungen haben wir uns schon lange auf den Weg gemacht, um den Bürgerinnen und Bürgern hier in Baden-Württemberg beste Versorgung mit hoher Qualität zu bieten. Dieser baden-württembergische Strukturprozess gilt als Vorbild der Krankenhausreform im Bund. Wir sind Vorreiter für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Herr Minister Lucha, auch da haben Sie wirklich unseren Respekt und unser Lob verdient, weil Sie diese Maßnahme – das, was jetzt im Bund ansteht – als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz im letzten Jahr vorangetrieben und eine Einigung der Gesundheitsminister erreicht haben. Schade ist, dass es nicht ganz so kommt, wie wir es uns gedacht haben; aber dazu später. Wir haben mit dem Gesundheitsstandort Baden-Württemberg einen einzigartigen Prozess gestartet. Forschung, Wirtschaft und Gesundheitsakteure beschäftigen sich gemeinsam mit den wichtigen Fragen des Gesundheitswesens. Wir haben mit dem Landeskompetenzzentrum Pflege & Digitalisierung in Tübingen eine Möglichkeit geschaffen, dass aus technischem Fortschritt auch gesellschaftlicher Fortschritt und spürbare Erleichterungen in der Pflege werden. Der Leitode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 gedanke „digital vor ambulant vor stationär“ muss die Regel sein. Das haben wir im Land verstanden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Wir stellen uns also mit viel Engagement und Herzblut diesem Wandel in der Gesundheitsversorgung. Klar ist aber auch: Für den Erfolg unserer Gesundheitspolitik hier im Land brauchen wir einen tatkräftigen Bund. Ich möchte ganz ausdrücklich betonen, dass ich der Bundesregierung und Bundesgesundheitsminister Lauterbach dankbar bin, dass sie sich der vielfältigen Herausforderungen im Gesundheitsbereich annehmen. Nach 16 Jahren Verwaltungsmodus in der Gesundheitspolitik, nach 16 Jahren ohne jegliche gesundheitspolitischen Reformen sind die Herausforderungen nun groß. Neben der dringend notwendigen Reformankündigung mit dem Pflegekompetenzgesetz gibt es aber auch Reformen, die unseren gesundheitspolitischen Ambitionen im Land hinterherhinken. Der aktuelle Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes hat bis vor Kurzem noch bei Weitem nicht den Vorstellungen und Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz vom letzten Jahr entsprochen. Der Entwurf steht nun kurz vor dem finalen parlamentarischen Verfahren im Bund. Nachdem es in der vergangenen Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf gab, sind nun die Fraktionen gefragt, den Gesetzentwurf nochmals zu verbessern. Herr Minister Lucha hat gestern Morgen treffend formuliert: „Eine Anhörung ist keine Alibiveranstaltung.“ Wir hoffen, dass da jetzt auch Taten folgen. Ich persönlich kenne die Anträge, die die Fraktionen gestellt haben – es sind wohl 51 –, nicht umfänglich, aber vielleicht tun es manche von Ihnen. Ich höre aber, dass man sich erfreulicherweise doch noch auf die Vergütung der sektorenübergreifenden Versorgung geeinigt habe. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Aha, okay! Ist das so? Das ist ja ein Erfolg für uns!) Diese Einigung gab es bisher nicht, was den Aufbau solcher Versorgungsstrukturen natürlich total erschwert hat. Trotz der Tatsache, meine Damen und Herren, dass die Vergütungen noch nicht richtig gesichert waren, haben wir in Baden-Württemberg diesen sektorenübergreifenden Prozess angeschoben. Wir sind insbesondere mit unseren Primärversorgungszentren Leuchtturm im Bund. Daran arbeiten wir auch weiter. (Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Wenn der Bund nun endlich die dazu nötigen Vergütungsregelungen schafft, können wir damit die medizinische Versorgung insbesondere in ländlichen Gebieten voranbringen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Doch zu einer guten medizinischen Versorgung gehört sicher auch eine sichere Arzneimittelversorgung. Diese sichert ein (Petra Krebs) Netz von starken Apotheken. Sie erinnern sich sicher: Wir haben dazu schon einmal eine Debatte gehabt – sie ist ca. ein Jahr her –, nachdem die Apotheken überall im Land Alarm geschlagen hatten. In diesem Jahr waren sicher auch viele von Ihnen in Apotheken vor Ort. Ich selbst war in meinem Wahlkreis mit dem Minister unterwegs. Das, was wir da gehört haben, ist wirklich beängstigend; denn das Bundesgesundheitsministerium hat einen Reformentwurf entwickelt, der in keiner Art und Weise den Bedürfnissen der Apotheken vor Ort nachkommt. Medikamentenversorgung überall im Land kann nur gelingen, wenn das grassierende Apothekensterben gestoppt wird. Dazu ist dieser Entwurf von Bundesgesundheitsminister Lauterbach wirklich nicht geeignet. Ich hoffe auf die Unterstützung der Fraktionen im Bund, damit wir das besser hinbekommen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich gern ein echtes Herzensthema von mir persönlich ansprechen. Da hat sich wirklich gezeigt, dass der Bund, das Land und auch die Fraktionen hier im Landtag von Baden-Württemberg gut zusammenarbeiten können, wenn sie das wollen. (Ein Baby schreit im Plenarsaal. – Abg. Anton Baron AfD: Wenn eine Grüne redet!) ME/CFS – Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom – ist ein wirklich sperriger Name für eine gefährliche und fürchterliche Erkrankung. Menschen, die von dieser Krankheit betroffen sind, verschwinden häufig aus dem öffentlichen Leben. Sie sind teilweise so schwer betroffen, dass sie dauerhaft bettlägerig sind und dadurch oft auch in eine finanziell prekäre Lage geraten. Sie sind weder teilhabenoch arbeitsfähig. Umso wichtiger ist es, dass wir in den letzten Jahren hier im Land Versorgungsstrukturen aufgebaut haben, die auch im Bund für viel Beachtung gesorgt haben. Beispielhaft genannt sei das Projekt MOVE-COVID. Auch aufgrund der positiven Erfahrungen hier bei uns und aus diesem Projekt hat der Bund nun aktuell ein Förderprogramm für die Versorgungsforschung zu Long Covid und ME/CFS geschaffen und auf den Weg gebracht. Ich freue mich, dass wir es hier geschafft haben, dazu etwas im Haushalt zu platzieren. Ich hoffe natürlich auf Ihre Unterstützung für diesen Artikel. Lassen wir diese Betroffenen bitte nicht allein! (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sicherstellung einer guten, auf Dauer funktionierenden Gesundheitsversorgung ist nicht einfach, aber wir haben in Baden-Württemberg die Weichen dafür gestellt. In diesem Sinn: Bleiben Sie gesund! Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Preusch das Wort. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024

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Dr. Michael Preusch CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Debatten, in denen die Vertreter der Ampelparteien hier in Baden-Württemberg die politischen Entscheidungen des Bundes kritisieren, sind keine Ausnahmen mehr – nein, sie häufen sich und werden zur Regel. Man könnte daraus im Übrigen schließen, dass die grünen Gesundheitspolitiker im Bund sich nicht so recht gegen den Bundesgesundheitsminister durchsetzen können und deshalb versuchen müssen, auf Landesebene Duftmarken zu setzen. Ich will dies auch gar nicht kritisieren, zeigt es uns doch, dass wir aktuell bei den großen Themen Gesundheit und Daseinsvorsorge in Baden-Württemberg über die Parteigrenzen hinweg an einem Strang ziehen. (Beifall bei der CDU und der Abg. Daniela Evers GRÜNE) Das mindert auch nicht die Berechtigung der heute angemeldeten Aktuellen Debatte. Das Amt des Bundesgesundheitsministers ist seit jeher kein Amt, in dem man viel Beliebtheit erwirbt. Einen Bundesgesundheitsminister allerdings, der so beratungsresistent wie der amtierende agiert und dabei praktisch alle Akteure der Gesundheits- und Pflegelandschaft gegen sich aufbringt, hat es in der Geschichte wohl noch nicht gegeben. Viele Maßnahmen des Landes hat meine Vorrednerin, Kollegin Krebs, bereits adressiert. Ich erlaube mir, auf einige wenige Punkte im Detail einzugehen. Der Debattentitel „Husten, Schnupfen, Heiserkeit“ passt inhaltlich zu einer Diskussion, die wir heute früh im Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg geführt haben. Er weist auf einen wesentlichen Punkt unserer Versorgungsstrukturen hin: die unzureichende Steuerungsfunktion im Gesundheitswesen und die daraus resultierende Fehlverortung von Patientinnen und Patienten. Mit unserem parlamentarischen Antrag „Weniger Hausbesuch und mehr Blaulicht? Wie lassen sich die Einsatzzahlen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie die Zahlen der rettungsdienstlichen Notfallversorgung erklären?“ haben wir, die CDU-Fraktion, dieses Thema kürzlich adressiert. Der Rückgang der Fahrdiensteinsätze des ärztlichen Bereitschaftsdienstes – bezeichnen wir es einmal als Nicht-Blaulicht-Versorgung zu Hause – betrug von 2012 bis 2023 nahezu 50 %. Fast zeitgleich sehen wir einen Anstieg in der rettungsdienstlichen Versorgung von Patienten mit geringerer Erkrankungsschwere. Aus Untersuchungen wissen wir, dass gut 60 % der Patientinnen und Patienten, die in einer zentralen Notaufnahme einer Klinik behandelt werden, noch am selben Tag wieder entlassen werden können. Für einen Teil dieser Patientinnen und Patienten ist die Vorstellung in der Notaufnahme sicherlich nicht nötig; sie belasten aber die Strukturen, die wesentlich und wichtig für eine qualitative Versorgung von lebensbedrohlichen Notfällen sind. Der Sachverständigenrat beschrieb bereits im Jahr 2018 Mängel bei der Organisation, Vorhaltung und Abstimmung zwischen dem ambulanten Bereich und der stationären Notfallversorgung und fordert eine Anpassung der Versorgungsstruk- (Dr. Michael Preusch) turen sowie eine bessere Steuerung gerade auch bei Patienten, die fußläufig die Notaufnahmen betreten. Gerade deshalb ist es wichtig und richtig, dass der Landesgesundheitsminister dieses Thema kürzlich erneut bei Herrn Lauterbach in Berlin adressiert hat. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, man wird für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung trotz aller Chancen der Digitalisierung und der so oft erwähnten Telemedizin weiterhin auch auf das ärztliche Personal angewiesen sein. Dieses Land hatte noch nie so viele berufstätige Ärztinnen und Ärzte und auch noch nie so viele Medizinstudierende wie heute. Die zunehmende Spezialisierung – auch das haben wir heute Morgen schon gehört – und die Forderung nach Teilzeittätigkeit sind Mitursachen für den bereits existenten Mangel. Unter den angestellten Medizinerinnen und Medizinern in der vertragsärztlichen Versorgung liegt der Teilzeitanteil mittlerweile bei gut 30 %; im Jahr 2010 lag er noch bei gerade mal 7 %. Mit der Erhöhung der Zahl der Studienplätze der Humanmedizin war das Land auch hier aktiv; die von der CDU initiierte Landarztquote entwickelt sich zum Erfolgsmodell. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Trotzdem sind mittlerweile annähernd 1 000 Hausarztsitze im Land unbesetzt. Das liegt im Wesentlichen daran, dass weitgehend vom Bund normierte Rahmenbedingungen für die ärztliche Niederlassung höchst unattraktiv geworden sind. Richten sollen es die Gesundheitskioske ohne ärztliches Personal. Die Zahlen verdeutlichen, dass wir jede Frau und jeden Mann in der medizinischen und pflegerischen Versorgung benötigen, dass sich deren Fleiß aber auch lohnen muss. Das sogenannte Poolarzt-Urteil des Bundessozialgerichts und die Reaktionen des Bundesgesundheits- und des Bundesarbeitsministeriums haben sicherlich ihren Teil zum Personalmangel im Notdienst beigetragen. Ich bin froh, dass sich die FDP der Forderung nach einer Ausnahme von der Beitragspflicht entsprechend der Regelung für Notärztinnen und Notärzte angeschlossen hat. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP) Mit dem Update des Gutachtens „Qualität der Arzneimittelversorgung durch Apotheken im ländlichen Raum“ hat sich das MLR einem drängenden Versorgungsproblem gewidmet, wenngleich der Adressat für die Lösung auch hier im Bundesgesundheitsministerium in Berlin sitzt. Alles, was dem Bundesgesundheitsminister als Lösung einfällt, sind Apotheken ohne Pharmazeuten. Das ist für uns, die CDU-Fraktion, nicht vorstellbar. (Beifall bei der CDU und des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Heute früh berichtete die Presse unter Bezugnahme auf das BfArM, dass aktuell rund 500 Medikamente von Lieferengpässen betroffen sind, sogar die Kochsalzlösung als Basisinfusion. (Abg. Anton Baron AfD: Unglaublich!) ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Dieses Thema ist bundesseitig bisher ebenso wenig adressiert. Ich darf für meine Fraktion an dieser Stelle der Apothekerkammer und dem Apothekerverband recht herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit danken. In einer gemeinsamen Bundesratsinitiative haben sich Baden-Württemberg und Bayern im März dieses Jahres für die Verbesserung der Arzneimittelversorgung in unserem Land eingesetzt. Zur Versorgung gehört aber auch die Produktion von Pharmazeutika im eigenen Land. Noch ist Baden-Württemberg der größte Pharmastandort in Deutschland. Diese Spitzenposition wollen wir, die CDU-Fraktion, nicht nur halten, sondern als einen Schwerpunkt weiter ausbauen. (Beifall bei der CDU) Hierzu gehören eine entwicklungs- und wissenschaftsfreundliche Infrastruktur von biotechnologischen Methoden bis zum Datenschutz sowie eine Vernetzung der Wirtschaft mit den Hochschulen in unserem Land, ohne dass sich diese ihre Kooperationspartner primär in München suchen müssen. In Baden-Württemberg läuft seit mehreren Jahren das Modellprojekt „Stambulant“ in der stationären Pflege. Alle Experten sind sich einig, dass dieses Projekt es verdient hat, in die Regelversorgung überführt zu werden. Allein der entsprechende Umsetzungsvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums ist derart sperrig, dass der Projektträger angekündigt hat, das Modell unter diesen Voraussetzungen endgültig einzustampfen. Das ist tatsächlich ein Skandal. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erstmals in der Geschichte ist ein Sozialversicherungszweig in Deutschland von der Pleite bedroht. Die Liquidität der Pflegeversicherung ist erheblich gefährdet. Ohne grundlegende Eingriffe ist sie ab Februar 2025 zahlungsunfähig. Ein belastbares Konzept des Bundesgesundheitsministeriums zur Lösung dieses Problems? Fehlanzeige! Eine Klientelpolitik wie die Cannabislegalisierung, die übrigens von der Mehrheit der medizinischen Fachgesellschaften abgelehnt wird, mag die Probleme zwar im blauen Dunst verschleiern, kann sie aber nicht lösen. Peace. (Beifall bei der CDU)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Wahl das Wort.

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Florian Wahl SPD

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Aktuelle Debatte wurde angemeldet unter dem Titel „Husten, Schnupfen, Heiserkeit: Gesundheitsstrukturreform, Arzneimittelversorgung, Apothekenreform und sektorenübergreifende Versorgung – wo Baden-Württemberg vorangeht und wo der Bund bremst“. Da muss wirklich ein sehr großer Lyriker in den Reihen der grünen Landtagsfraktion am Werk gewesen sein. (Zuruf von den Grünen: Stimmt doch! Schillerpa- pier!) Aber ganz ehrlich: Inhaltlich konnten wir das, als wir es gelesen haben, kaum glauben. Wir haben eine ganz andere, eine spiegelverkehrte Wahrnehmung. (Florian Wahl) Karl Lauterbach ballert zusammen mit Ihren Kollegen, mit unseren Kollegen und den Kollegen von der FDP ein Gesetz nach dem anderen heraus. Die Ampel agiert in diesem Bereich mit großer Einigkeit, mit großer Solidarität unter den Fachpolitikern der Grünen, der SPD und der FDP. Die Einzigen, die die ganze Zeit wie die Opas in der „Muppet Show“ motzen und danebenstehen, sind Sie und der Sozialminister; das ist nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der SPD) Karl Lauterbach setzt in der Ampel zusammen mit Ihren Parteifreunden, Herrn Lucha, Frau Krebs, und natürlich auch mit der FDP das um, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. (Zuruf von der CDU) Wer hat denn immer gesagt, er wäre der grüne Oberverhandler dieses Koalitionsvertrags gewesen, wer hätte denn die ganzen Themen reingebracht? Das war doch der Landessozialminister. Herr Lauterbach setzt genau das um, und jetzt stehen Sie immer am Rand und meckern die ganze Zeit; das ist doch nicht okay. (Beifall bei der SPD) Wir haben doch ausgemacht, dass wir die Krankenhausstrukturreform gemeinsam in Angriff nehmen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Die längst überfällig ist! – Gegenruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) – Ja. – Wir haben ausgemacht, dass wir Vorhaltepauschalen einführen. Wir haben ausgemacht, dass wir Leistungsgruppen einführen. Alles, was jetzt kommt, haben wir gemeinsam und Sie als großer Verhandler der Grünen im Koalitionsvertrag ausgemacht. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Diese Woche hat man es geschafft, dass sich nach der Anhörung das BMG zusammen mit den Regierungsfraktionen auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt hat. Genau in dieser Woche, in der wir die Reform schaffen, die die Union mit ihren Gesundheitsministern über viele Jahre nicht geschafft hat, (Abg. Andreas Stoch SPD: So ist es! Exakt!) beantragen Sie eine Aktuelle Debatte, mosern herum und stellen Ihre eigenen Kollegen im Bund, Janosch Dahmen und die anderen, die wirklich tolle Arbeit machen, als Blockierer dar. So geht man doch in einem föderalen Land nicht miteinander um. Wie Sie das in Ihrer Partei machen, müssen Sie mit sich ausmachen. (Beifall bei der SPD) Dass die Reform kommt, ist wichtig. Wir stoppen das ungeordnete Kliniksterben. Wenn man in Baden-Württemberg in Sachen Krankenhausplanung Vorreiter wäre, könnte man noch Tipps geben, aber das sind Sie doch nicht. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Doch, natürlich! – Vereinzelt Lachen – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Natürlich, Herr Kollege! Natürlich! Wie kommen Sie denn auf so eine Meinung? – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Wo ist denn die Krankenhausplanung? Wo ist sie denn? – Zuruf: Blödsinn!) Das sind Sie nicht. Herr Schwarz, vielleicht haben Sie viel Ahnung von Verkehrspolitik, vielleicht schreiben Sie spannende Briefe an spannende Leute oder erhalten solche. Von Gesundheitspolitik haben Sie aber keine Ahnung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Schauen Sie sich die Kliniken im Landkreis Esslingen an, Herr Kollege! Schauen Sie sich mal die Klinikstruktur im Landkreis Esslingen an!) Sie haben keine Ahnung. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Wenn Sie Ahnung hätten, wüssten Sie, dass es seit fast über zehn Jahren keine wirklich transparente Krankenhausplanung in Baden-Württemberg gibt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Andere Länder wie z. B. Nordrhein-Westfalen haben eine Krankenhausplanung, die fast 400 Seiten umfasst. Baden-Württemberg kommt gerade einmal mit lumpigen zehn bis 15 Seiten daher. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Wir sind noch immer im Prozess der Einzelförderung, mit der wir die Klinikstrukturbereinigung auf die Landkreise abschieben. Genau das haben Sie in den Esslinger Kreistag abgeschoben, in den Ostalbkreis – im ganzen Land. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Herr Kollege, Sie täuschen sich!) Das muss man doch ehrlicherweise zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Schwarz GRÜ- NE: Sie täuschen sich!) Wenn ein Fraktionsvorsitzender davon so wenig versteht, dann wundert es doch auch nicht, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ach, Herr Kolle- ge!) dass Sie nicht den Rückhalt in der Gesundheitspolitik haben, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Auch hier täuschen Sie sich!) wenn Sie in Sachen Investitionskosten über Jahre hinweg eben einfach nicht Ihren Job erfüllt haben, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das stimmt doch überhaupt nicht, Herr Kollege! – Zuruf des Abg. Ste- fan Teufel CDU) (Florian Wahl) obwohl Sie es von der BWKG jedes Mal gesagt bekommen haben. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Da lachen Sie ja selber über Ihre Aussagen!) – Da lacht, ehrlich gesagt, niemand. Da lacht überhaupt niemand; denn Sie sind für die Investitionskostenförderung zuständig, und Sie sind für eine auskömmliche Finanzierung zuständig – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Machen wir, Herr Kollege!) und diese machen Sie nicht. Nicht einmal der Sozialminister würde doch behaupten, dass er das wirklich komplett auskömmlich macht. Da ist, seitdem Grün-Schwarz regiert, nicht mehr wesentlich etwas passiert. Wer zahlt es? Das zahlen die Landkreise, das zahlen die Kommunen mit der Kreisumlage. Ganz ehrlich: Dass Sie versuchen, das ins Lächerliche zu ziehen, bedeutet, dass Sie das Thema überhaupt nicht – überhaupt nicht! – erfasst haben, Herr Schwarz. (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Schwarz GRÜ- NE: Da täuschen Sie sich, Herr Kollege! – Zuruf der Abg. Katrin Schindele CDU) Jetzt kommen wir zum nächsten Thema, das mir ganz wichtig ist und das wir ansprechen müssen – es wurde vorhin schon erwähnt –: Heute Morgen haben wir mit der KV gesprochen. Wir haben im letzten Jahr etwas erlebt, was absolut nicht in Ordnung ist: Es gab ein BSG-Urteil, und dieses Urteil hat die Kassenärztliche Vereinigung als einen Vorwand genommen, und zwar dafür, Notfallpraxen in diesem Land und über dieses Land hinaus zu schließen. (Beifall des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Und das ist nicht in Ordnung. Etwas müssen wir auch sagen: Nach allem, was man so hört und auch liest – darauf kann man sich beziehen –, war das noch nicht das Ende der Fahnenstange. Da sagen wir: Wir werden nicht zulassen, dass die ambulante Versorgung, gerade auch in der Nacht, gerade auch am Wochenende, ausgedünnt wird. Die Menschen brauchen diese Versorgung – (Abg. Katrin Schindele CDU: Dann brauchen wir Unterstützung vom Bund!) und es ist Ihr Job, sich dafür einzusetzen. (Beifall bei der SPD) Sie feiern sich dafür, dass Sie die Strukturen in den Krankenhäusern bereinigt und an ganz vielen Stellen Strukturen abgebaut haben. Aber es kann doch nicht sein, dass wir überall, gerade in der Fläche, den Menschen nach und nach die Versorgung entziehen. Wenn sich Frau Krebs hier hinstellt und sagt: „Baden-Württemberg ist Vorreiter, niemandem geht es so gut, gesundheitspolitisch ist hier alles so toll“, dann muss man ehrlich sagen: Sprechen Sie darüber mal in Ihren Familien. Gehen Sie zu einem Familienfest und sagen, die Gesundheitsversorgung in ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Baden-Württemberg sei super. Da werden Sie wahrscheinlich lauter Geschichten hören, wie lange man auf einen Arzttermin warten muss, da werden Sie Geschichten hören, wie es mit der Versorgung im Krankenhaus aussieht. Und Sie sehen es doch auch in den Apotheken usw. Man kann sich hier doch nicht hinstellen und sagen, in Baden-Württemberg sei die Situation in Ordnung. – Nein, wir haben einen Haufen zu tun, und es sind unterschiedliche Leute, die dafür zuständig sind: Da sind Sie zuständig, da ist der Bund zuständig, da sind die Kommunen zuständig. Aber da, wo Sie zuständig sind, sollten Sie halt auch handeln. Noch einmal zum Thema Notfallpraxen: Sie haben dabei die Rechtsaufsicht über die Kassenärztliche Vereinigung. Man kann sich doch mal erkundigen, wie das die Kollegen etwa in Rheinland-Pfalz gemacht haben, als es damit losging, dass die KV bezüglich der Notfallversorgung Faxen gemacht hat. Da haben die diese einbestellt; sie haben sie an ihren Versorgungsauftrag erinnert. Denn genau dafür sind sie ja zuständig. Aber hier in Baden-Württemberg hat sich der Minister auch noch demonstrativ hinter die Kassenärztliche Vereinigung gestellt. Er hat sich gegen die Bevölkerung gerichtet und sich auf die Seite der Ärzte gestellt, obwohl die Kassenärztliche Vereinigung per Gesetz verpflichtet ist, die Menschen ambulant zu versorgen, und zwar egal, unter welchen Rahmenbedingungen. Das ist der Deal, den es gibt, und den müssen Sie erfüllen. Und ganz ehrlich: Sie müssen sich da auch für die Menschen einsetzen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der FDP/DVP) Ehrlicherweise muss man bei diesem ganzen Thema sagen: Wir haben große Baustellen, und zwar beim Bund – – Ich finde auch, die grünen Kollegen beim Bund haben zusammen mit den Kollegen von SPD und FDP wirklich wichtige Weichen gestellt. Ich finde, es gilt, das auch wirklich zu honorieren. Jahrelang ist viel zu wenig passiert. Klar, in Sachen Leistungsausweitungen war Herr Spahn Spitzenklasse, das muss man sagen; das sind Probleme, die wir heute auch haben. Aber sich so grantelnd immer ins Abseits zu stellen und dann in Interviews, Herr Lucha, zu sagen, Sie möchten die Klinikreform im Vermittlungsausschuss haben, obwohl Sie wissen, dass sie dann in dieser Legislaturperiode nie wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskommt und Sie sie praktisch killen, (Vereinzelt Beifall) das ist einfach nicht in Ordnung. Wenn Sie sich dann hinstellen und sagen, Sie möchten Mehrheiten an dem Gesundheitsminister vorbei organisieren: Ganz ehrlich, Baden-Württemberg hatte früher mal eine wirklich starke Stellung in Sachen Gesundheitspolitik, egal, ob das unter der CDU oder unter der SPD gewesen ist, und wurde gehört, war eine wirkliche Macht; das muss man sagen. Und jetzt haben wir oftmals leider dieses Grantelnde, wie die Opas aus der „Muppet Show“, und das ist schade. Danke. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Rudi Fischer und Frank Bonath FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Haußmann das Wort. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Guter Mann!)

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Jochen Haußmann FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Dienstag hat die Fraktion GRÜNE hier zum Fraktionsempfang eingeladen. Herzlichen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender Schwarz, zu diesem wirklich schönen Empfang. Der Landtag war illuminiert, und es gab ein Motto, das ich besonders beeindruckend fand: „Einfach machen“. Die Doppeldeutigkeit hat dann der Ministerpräsident nochmals erklärt: Man kann sagen „einfach m a - c h e n“, oder man kann sagen „e i n f a c h machen“. Ich werde im Laufe meiner Ausführungen vielleicht noch darauf zurückkommen. Aber herzlichen Dank, das waren wichtige Impulse, dass auch die Fraktion GRÜNE vieles jetzt einfach machen will. Das ist doch ein guter Impuls für die restliche Zeit in der Regierung. Deswegen noch mal herzlichen Dank für die Einladung. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Herr Minister, vor einigen Monaten haben wir das Krankenhausgesetz hier im Land mit großen Zielen verabschiedet: mit Ambulantisierung, mit Digitalisierung, mit telemedizinischer Versorgung, mit sektorenübergreifender Versorgung. Sie haben gesagt, dass Sie in Baden-Württemberg sechs Versorgungsregionen planen wollen. Bis heute liegt uns dazu nichts vor. Wir hören aus den Stadt- und Landkreisen von den großen Herausforderungen aufgrund der veränderten Klinikstruktur; beispielhaft nenne ich den Ostalbkreis und Wertheim. Da fragen wir schon, Herr Minister: Wo bleibt denn jetzt die Umsetzung dieser Planungsziele, die wir im Landeskrankenhausgesetz vorgegeben haben? Denn das ist doch entscheidend: dass wir in Baden-Württemberg vorankommen, dass wir auch die sektorenübergreifende Versorgung machen. Das ist entscheidend, Herr Minister. Einfach machen, würde ich da vorschlagen. Für Baden-Württemberg wäre es dringend notwendig, wäre es endlich an der Zeit, dass wir eine kompetente Landeskrankenhausplanung bekommen. (Beifall bei der FDP/DVP) Der zweite Punkt, den ich ansprechen will, betrifft die Investitionsmittel. Wie man so hört, sollen die Mittel aufgestockt werden. Sie werden vielleicht heute im Landtag etwas dazu sagen. Zumindest wissen Verbände schon mehr als die Abgeordneten hier im Landtag. Es ist ja erfreulich, wenn die Mittel aufgestockt werden, aber wir sollten die Investitionsförderung einmal grundsätzlich überdenken. Denn wir haben nach wie vor noch eine sehr starke Trennung zwischen den Investitionsmitteln im Bau und den Betriebskosten von Immobilien, die ebenfalls eine finanzielle Herausforderung darstellen. Da sollten wir in Baden-Württemberg vorausgehen und die Investitionskosten auch mit Blick auf die Betriebskosten abbilden. Das fehlt bisher völlig; damit werden wir unwirtschaftlich. Wir können auch Pflegekräfte effizienter einsetzen, wenn wir auf den Betrieb schauen. Deswegen bitte auch hier einfach mal machen, Herr Mide – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 nister, damit wir bei der Einsetzung, bei der sinnvollen Umsetzung der Investitionskostenfördermittel für die Krankenhäuser in Baden-Württemberg vorankommen. (Beifall bei der FDP/DVP) Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erreichen wir jetzt erstmals eine neue Finanzierung – weg von der reinen Fallpauschale hin zur Vorhaltefinanzierung. Das ist ein ganz wichtiger Baustein. Aber natürlich – Frau Krebs, Sie haben es angesprochen – müssen wir da jetzt schon noch mal hinschauen. Was wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, auch vermissen, ist die zugesagte Auswirkungsanalyse der Reform für die Kliniken in Baden-Württemberg. Die brauchen wir, weil wir bisher nicht abschätzen können, wie sich die neue Finanzierungsstruktur auf die Kliniken finanziell auswirken wird. Das ist der eine Punkt. Zweitens fordern wir, dass Bundesländer, die unterdurchschnittliche Bettenzahlen je Einwohner haben – wie es in Baden-Württemberg ja der Fall ist –, beispielsweise durch einen Zuschlag in der Vorhaltefinanzierung unterstützt werden. Denn es kann nicht sein, dass wir in Baden-Württemberg erhebliche Anteile in den Transformationsfonds einbringen, die Mittel aus diesem aber überdurchschnittlich an andere Länder gehen (Zuruf der Abg. Christiane Staab CDU) und Baden-Württemberg, das da schon weiter vorangeht, hier im Grunde genommen keinen Vorteil hat. Deswegen sehen wir auch die Notwendigkeit, dass Baden-Württemberg fordern sollte, die entsprechende Vorhaltefinanzierung daran auszurichten. Das wäre ein richtiger Mehrwert und würde Motivation schaffen, die Strukturveränderungen auch voranzutreiben. Daher setzen wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, uns auch dafür ein, dass wir hier bei dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz noch mal nachsteuern. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Lassen Sie mich noch drei Punkte ansprechen. Es gab im Frühjahr in Baden-Württemberg eine Umfrage. Danach haben 53 % der Bevölkerung angegeben, dass sie Schwierigkeiten hätten, einen Termin beim Hausarzt zu bekommen. 64 % haben das in Bezug auf Fachärztinnen und Fachärzte angegeben. Gerade haben wir ja die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg. Da wäre es schon wichtig, Herr Minister, dass Sie sich einmal dazu äußern. Wir haben ja auf Ihre Einladung hin am 23. Oktober die KVBW im Sozialausschuss zu Gast. Die Reform wird aber schon zwei Tage vorher veröffentlicht. Insofern würde uns Ihre Meinung schon vor dem 23. Oktober interessieren; denn im Grunde genommen ist das Feld am 21. Oktober schon bestellt. Deswegen wäre meine Bitte, dass Sie sich hier noch mal dazu äußern, wie Sie die Reform bewerten, die am 21. Oktober von der KV vorgestellt wird. Viele Menschen in Baden-Württemberg sorgen sich um die Erreichbarkeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Das sollten wir ganzheitlich betrachten, und deswegen ist es auch so wichtig, dass Sie die sektorenübergreifende Versorgung und (Jochen Haußmann) anderes in der Landeskrankenhausplanung mitdenken. Einfach machen, lieber Herr Minister! (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Das zweite Stichwort: Wir hatten gestern die erste Lesung zur Änderung des Privatschulgesetzes in Baden-Württemberg. Wir alle wissen, wie die Herausforderungen sind bei unseren Heilmittelerbringern, bei Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, in der Logopädie, in der Podologie. Jetzt bestünde die Möglichkeit, dafür auch im Land etwas zu tun, indem man nämlich endlich die Schulgeldfreiheit umsetzt. Wir haben hier gegenüber anderen Bundesländern erhebliche Nachteile. Der Fachkräftemangel in diesen Bereichen ist eklatant. Insofern hätten wir jetzt die Möglichkeit, mit der Änderung des Privatschulgesetzes nicht nur die Ergänzungs- und Ersatzschulen gleichzustellen, sondern endlich auch die Schulgeldfreiheit umzusetzen, damit wir auch für den Bereich der Heilmittelerbringer verstärkt Impulse setzen, weil dort der Fachkräftemangel eklatant ist. Deswegen, Herr Minister: Einfach machen – Schulgeldfreiheit für Baden-Württemberg! (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) Dann das dritte und letzte Stichwort zum Bereich der Pflege: Die „stambulante“ Wohnform wurde vom Kollegen Preusch angesprochen. Aber wir sollten es einfach machen im Bereich des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes sowie der Landesheimbauverordnung. Wir müssen weg von den komplizierten Regelungen, die für die Einrichtungen schwierig sind. Deswegen verlangen wir auch, dass das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz – das haben Sie angekündigt – novelliert wird. Ich denke, das ist für uns ganz wichtig. Zur Landesagentur für Fachkräfteeinwanderung, die jetzt schon seit Langem im Gespräch ist: Wir sind gespannt, wann da einmal ein Schub kommt, damit wir auch im Gesundheitswesen und in der Pflege Fachkräfte bekommen. Wir müssen uns darüber auch mal austauschen. Bei 137 Ausländerbehörden sollten wir auch über die Organisation nachdenken. Es gibt Ausländerbehörden mit einer bzw. einem oder zwei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Absolut! Da hat er recht!) die dann für alle Länder dieser Welt zuständig sein sollen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Da hat er recht!) Wir brauchen also auch eine neue Organisationsstruktur, Herr Kollege Schwarz. Diese sollten wir auch angehen, da ansonsten die Landesagentur nicht funktioniert. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Einfach machen, Herr Kollege!) Deswegen: Einfach mal machen in der Landesagentur für Fachkräfteeinwanderung in Baden-Württemberg! (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Da hat er recht!) ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Herr Minister, wenn ich die Entwicklung bei der Novellierung des Entlastungsbetrags in der häuslichen Pflege als Grundlage für die Dynamik dieser Landesregierung nehme, dann muss man es sich schon einmal auf der Zunge zergehen lassen: Seit eineinhalb Jahren versuchen wir, versuchen Sie in Baden-Württemberg, den Entlastungsbetrag von 125 € zu vereinfachen, damit man nicht, bevor man bei einem pflegebedürftigen Nachbarn Rasen mäht, zunächst einen 30 Stunden dauernden Qualifikationslehrgang machen muss. Dass wir in diesen eineinhalb Jahren diese Regelung noch nicht novelliert haben, obwohl man es einfach aus den Vorschriften in Nordrhein-Westfalen abschreiben könnte – die es bereits umgesetzt haben –, (Abg. Martina Braun GRÜNE: Ja!) ist schon beeindruckend. Deswegen: Nehmen Sie sich auch hier das Motto des grünen Fraktionsempfangs vom Dienstag zu Herzen: „Einfach machen!“; denn dann hätten wir Impulse für Baden-Württemberg. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Wolle das Wort.

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Carola Wolle AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn Grippesymptome wie Husten, Schnupfen und Heiserkeit mit den grundlegenden Reformen des Gesundheitssystems in einem Atemzug genannt werden, dann haben die Grünen und Minister Lucha entweder die Ernsthaftigkeit der Lage der Gesundheitsversorgung hier in Baden-Württemberg nicht erkannt, oder aber – das vermute ich eher – Sie, Herr Minister Lucha, wollen Ihr Versagen an den Bund abschieben. (Beifall bei der AfD – Abg. Petra Krebs GRÜNE: „Abschieben“! Bravo!) Auch durch Ihre Gesundheitspolitik, Herr Minister Lucha, haben die Bürger in Baden-Württemberg monatelange Wartezeiten für einen Facharzttermin, immer weitere Wege zum nächsten Krankenhaus, absurd lange Wartezeiten in den medizinischen Notfallambulanzen und müssen zig weitere Kilometer bis zur nächsten Notdienstapotheke zurücklegen. Versuche, das Niveau des deutschen Gesundheitswesens zumindest zu erhalten, haben eine lange Geschichte. Bis heute wurden im Bund und im Land immer wieder Änderungen vorgenommen. Bis auf die Grünen haben die Einheitsparteien CDU, SPD und FDP jeweils den Bundesgesundheitsminister gestellt. (Abg. Anton Baron AfD: Absolute Katastrophe!) Hier in Baden-Württemberg hat vor allem die CDU, aber haben auch die SPD und die Grünen das Gesundheitsministerium geleitet. Wozu haben diese unzähligen Reformversuche geführt? Das kann ich Ihnen sagen: zu stetig steigenden Kassenbeiträgen (Carola Wolle) für Versicherte und Arbeitgeber, zu einer rapide sinkenden Apothekendichte, besonders auf dem Land, zu unglaublichen Lieferengpässen bei Arzneimitteln – diesbezüglich ist der aktuelle Mangel an Kochsalzlösungen anzumerken –, zu einem dramatischen Ärztemangel trotz steigender Zahl von Absolventen, zu absurd langen Zulassungsfristen für Ärzte aus Drittstaaten, zu einem gefährlichen Trend zur Privatisierung von Kliniken, zu investorengeleiteten Privatisierungen des ambulanten Sektors, zu einer ausgedünnten Krankenhauslandschaft, zu massenhaften Klinikpleiten, zu völlig überlastetem und überfordertem Pflegepersonal in den Krankenhäusern sowie zu unbezahlbaren Pflegekosten für die Patienten. Zugegeben: Ein großer Teil dieser missratenen Gesundheitspolitik wird in Berlin angezettelt. Aber, Herr Minister, falls es notwendig ist, wird es auch von Ihnen in der Gesundheitsministerkonferenz abgesegnet. Wo sind Sie denn vorangegangen, Herr Minister Lucha? Etwa bei der auskömmlichen Finanzierung von Investitionen in den Kliniken? Fehlanzeige! Die Investitionen beim Krankenhausneubau betragen gerade einmal 60 % statt 100 %. Das heißt, durchschnittlich 40 % der Investitionen müssen aus den laufenden Kosten des Betriebs bezahlt werden. Das heißt, dass die Kliniken zum Überleben allerlei Tricks anwenden müssen. Trotzdem beträgt das Defizit der Krankenhäuser im Ländle in den Jahren 2023 und 2024 rund 1,5 Milliarden €. Auch dank Ihrer Politik, Herr Lucha, haben wir es mit einer strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser zu tun. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Zweitens: Haben die Kliniken auf dem Land zumindest für die nächsten fünf Jahre das Mindestmaß an Existenzsicherheit hier im Land? Auch hier: Fehlanzeige! Die Situation der Kliniken ist dramatisch. Ca. 80 % der Kliniken stehen mit einem Bein in der Pleite. Für Sie, Herr Minister Lucha, ist es dann ein Leichtes, die Schließung aus wirtschaftlichen Gründen anzuordnen. Das hat man in Brackenheim gesehen. In diesem Zusammenhang frage ich Sie: Wie steht es eigentlich um Ihre Krankenhausplanung? Ich darf Sie an den AfD-Antrag erinnern. Sie wollen diese erst zu einem späteren Zeitpunkt offenlegen. Fürchten Sie etwa, dass Sie den Wählern erklären müssten, warum Sie ihr Krankenhaus auf dem Land, wie es aussieht, schließen müssen? Wann sagen Sie endlich, was Sache ist? Am besten schnellstmöglich, Herr Lucha. (Beifall bei der AfD) Drittens: Konnte der Ärztemangel in den ländlichen Gegenden behoben werden? Fehlanzeige! Obwohl die Zahl der approbierten Ärzte steigt, sinkt die Zahl der niedergelassenen Ärzte. Die Hauptursachen dafür sind die überbordende Bürokratie und sinkende Ertragschancen. Denn eine enorme Kostensteigerung – wie z. B. bei der Energie – steht einem fast immer gleichbleibenden Honorar gegenüber. Die Differenz führt eben dazu, dass die Ärzte immer weniger verdienen und dann kein Interesse daran haben, sich selbstständig zu machen. Das ist ein Grund dafür. Darüber hinaus begeben sich niedergelassene Ärzte in Regressgefahr. Daher arbeiten inzwischen immer mehr Ärzte – leider oft in Teilzeit – als Angestellte in einem MVZ – eine ganz natürliche Reaktion darauf. Hier haben Sie, Herr Minisde – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 ter Lucha, entsprechend diesem Trend verpasst, deutlich mehr Ärzte auszubilden. Viertens: Konnte Baden-Württemberg Ärzten aus Drittstaaten die Zulassung schneller erteilen? Fehlanzeige! Die Bearbeitung der meisten Anträge dauert so lange – auch hier in Baden-Württemberg –, dass die Zulassung von Ärzten bis zu zwei Jahre dauert. Sie, Herr Minister Lucha, setzen sich seit diesem Frühjahr Stück für Stück vom Bundesgesundheitsminister ab. Der Ton gegenüber Ihrem Amtskollegen in Berlin wird immer schärfer. In Sachen Krankenhausreform sprechen Sie sogar von Wortbruch. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Haben Sie vergessen, dass Sie gemeinsam mit SPD und FDP in der Ampel regieren? Gemeinsam haben Sie hier die Verantwortung, diesen Weg fortzusetzen. Aber das ist nichts als Theaterdonner, der vom kompletten Versagen aller Einheitsparteien im Bund und im Land ablenken soll. Daran tragen Sie – egal, ob Grüne, SPD, CDU oder FDP – in Bund und Land die Mitschuld. Ihr Theaterdonner ist zu großen Teilen eine Showveranstaltung, die von Ihrem politischen Überlebenskampf ablenken soll. Herr Minister Lucha, ich möchte noch etwas zu den Coronazeiten sagen. Sie haben die gesundheitlichen Vorgaben des Bundes nicht nur mitgetragen, sondern teilweise sogar getoppt. Wie stehen Sie denn zu den damaligen Vorgaben? Zur Vereinsamung alter Menschen in Altenheimen durch Isolation, zum einsamen Sterben alter Menschen ohne den Beistand ihrer Angehörigen, zum stundenlangen Tragen von FFP2- Masken, beispielsweise in Schulen, ohne Einhaltung der medizinischen Arbeitsschutzvorgaben? Herr Minister Lucha, Sie haben sich hier bei den Bürgern zu entschuldigen. Oder glauben Sie noch immer, alles richtig gemacht zu haben? (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, „Husten, Schnupfen, Heiserkeit“: Wir waren gestern bei der Handwerkerschaft eingeladen. Und, liebe Frau Präsidentin, Ihr Stellvertreter hat eine wunderschöne Rede gehalten, in der er uns die Kollegenschaft hier aus dem Haus – – Es waren ja auch einige dabei. (Abg. Anton Baron AfD: Er wollte sich kurzfassen! Es wurde dann doch länger!) Er hat das sehr schön gemacht und auch die Solidarität wirklich noch mal dokumentiert. Aber was war gestern? Ein Drittel der geladenen Gäste waren nicht da, weil sie sich schon Infektionskrankheiten zugezogen haben. Ich bin der Fraktion GRÜNE für die Debatte dankbar, auch wenn sich jetzt jemand vielleicht ein bisschen darüber lustig macht, dass er genau Husten, Schnupfen, Heiserkeit – – (Minister Manfred Lucha) Wir stehen jetzt vor der ersten Herausforderung: präventiv, selbstverantwortlich zu handeln, um unsere Gesundheit zu schützen, aber auch die Belastung des Gesundheitswesens zu reduzieren. Und die erste Vorsorge ist: Gehen Sie zum Impfen. Lassen Sie sich gegen Grippe impfen, lassen Sie sich gegen Covid-19 impfen, wenn Sie zur beschriebenen Risikogruppe gehören. Lassen Sie Ihre Säuglinge gegen RSV impfen, wie es die Ständige Impfkommission – – (Zurufe, u. a. des Abg. Joachim Steyer AfD) – Und gegen Masern. Wir haben in Schwäbisch Hall in einer Community eine Epidemie. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das sind die Punkte – die Umsetzung des Masernschutzgesetzes. Das ist Gesundheitsvorsorge. Herr Preusch und andere, die auch vom Fach sind, wissen, was da für Leid ausgelöst wird. Deswegen herzlichen Dank, dass wir heute die Gelegenheit haben, über dieses Thema zu sprechen. Gehen Sie jetzt zum Impfen. Die Impfangebote im Land – Kollegin Krebs hat es erwähnt – sind so breit wie noch nie. Durch gesundheitsbewusstes Verhalten, durch Prävention – und Impfen ist die beste Erfindung nach den Antibiotika – schützen wir uns und unsere Mitmenschen und entlasten letztlich auch das Gesundheitssystem. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich kommentiere jetzt vor allem den Auftritt des SPD-Kollegen nicht. Denn er macht das hier in der Regel immer wider besseres Wissen. Das ist ein Stilmittel, das ich akzeptiere. Ich komme noch darauf, denn Sie, lieber Kollege Haußmann, haben tatsächlich verstanden, worum es in der derzeitigen Debatte geht. Wir, die Länder, müssen da jetzt aufpassen. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Das ist aber nett!) Niemand bestreitet, dass wir aus Baden-Württemberg seit Beginn der Arbeit der Regierungskommission federführend sind. Und wir wissen schon um die 16:0-Positionierung der Länder. Kollegen wie Philippi aus Niedersachsen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz haben sich hinter unsere Position gestellt; das wissen wir schon. Und wir wissen ganz genau, was wir bei dieser Reform zu beobachten und zu beachten haben: dass Baden-Württemberg tatsächlich seine Vorreiterrolle – – Und diese haben wir; das bestreitet Lauterbach übrigens nicht. Er zitiert Baden-Württemberg jedes Mal als gutes Beispiel dafür, dass wir hier Klinik- und Versorgungsstrukturen tatsächlich konzentriert haben. Bei allem Respekt für Nordrhein-Westfalen: Die nordrheinwestfälische Diskussion um eine Krankenhausstrukturreform und Leistungsgruppen, die wir – – Das war meine Initiative mit Lauterbach, dies als Grundlage zu nehmen. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Das war in unserer Landesvertretung. Aber die haben dergleichen nicht umgesetzt, die haben diese Doppelstrukturen noch gar nicht vom Tisch. Wir haben sie auf der Basis unserer guten Zusammenarbeit, unserer Ausweisung und natürlich unseres goldenen Zügels Investitionsförderung schon vorangetrieben und -getragen. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Jetzt haben wir – das wissen Sie; das haben Sie mit uns verabschiedet; wir sind in den Gremien – ab Januar die regionalen Strukturgespräche. Wir werden sechs Gesundheitsregionen ausweisen. Wir werden die Planfallzahlen machen. Wir werden die Umsetzung der Leistungsgruppen ausweisen. Jetzt habe ich die beiden – – Der Fraktionsvorsitzende Hagel ist zwar gerade nicht anwesend als HKK-Mitglied, dafür aber Herr Schwarz und stellvertretend Herr Schütte: Es waren die Regierungsfraktionen, die im Austausch mit der BWKG, mit der kommunalen Familie in dieser jetzt schwierigen Situation zwei Mal zusätzliche Soforthilfemittel in Höhe von 150 Millionen € an die Krankenhausträger gegeben haben für bereits getätigte Investitionen und natürlich für die notwendige Bereitstellung digitaler Maßnahmen, die schnittstellenfähig sein müssen, die auf der anderen Seite Betriebskosten senken, gleichzeitig natürlich aber auch bilanzfähig sein müssen, damit die Häuser ausweisen können, dass sie das aus Eigenmitteln einbringen. Das macht diese Landesregierung. Das ist das vierte Paket landespolitischer Hilfen – das vierte Paket! Das hat keine andere Landesregierung gemacht. Das ist à la bonne heure. Danke an die Regierungsfraktionen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Noch einmal: Wir haben mit 478 Betten pro 100 000 Einwohnern die niedrigste Bettenkennziffer aller Länder. Gleichzeitig haben wir mit Abstand die höchste Investitionsrate pro Bett. (Abg. Florian Wahl SPD: Das ist falsch!) – Das ist richtig. – Jetzt muss ich Ihnen noch mal eines sagen: Wir haben derzeit durch das Wettbewerbsrecht Fördervorgaben. 60 % der Förderung der Gesamtkosten entsprechen derzeit 98 bis 99 % der förderfähigen Kosten. Ja, deswegen ist es so wichtig, dass ein Teil dieser Reform kommt. Da bin ich wirklich dankbar, dass sich jetzt auch unsere Bemühungen bei der sektorenübergreifenden Versorgung zeigen, dass sektorenübergreifende Angebote später dann auch investiv ausgewiesen werden können, damit wir diese Abspaltung nicht mehr haben. Dann wissen auch die Klinikträger: Diese Mehrfachnutzung ist finanziell gesichert; das ist für uns eine Sicherheit. Ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt: Die Krankenhausträger haben derzeit kein Problem aufgrund nicht geflossener Investitionskosten, sondern weil das Gap zwischen ihren Vorhaltekosten und der aktuellen Einnahmesituation zu groß ist und weil Ambulantisierung derzeit für die Krankenhäuser eher budgetbelastend gewertet wird, anstatt dass belobigt wird, dass volkswirtschaftlich gesamtheitlich weniger Leistung konkurrierend angeboten wird. Herr Wahl, Sie hätten heute wirklich nicht so auf den Putz hauen dürfen. Denn wir haben in sehr intensiven Gesprächen mit den Fraktionen, mit den Regierungsfraktionen, mit Herrn Lauterbach tatsächlich etwas erreicht. Aber auf eines muss ich Sie hinweisen: Wenn die Berechnung der Vorhaltevergütung, wie sie uns derzeit vorliegt, käme – Herr Lauterbach hat mir im persönlichen Gespräch zugesichert, er würde Baden-Württemberg besonders berücksichtigen; ich appelliere an Sie, mit den Leuten aus Ihrer Partei, die an der Regierung sind, zu re- (Minister Manfred Lucha) den –, entspräche das einem Verlust. Mit seiner Bevölkerungsstruktur hat Baden-Württemberg nach dem Königsteiner Schlüssel einen Anteil von 13,13 %. Die Vorhaltevergütung, die Berechnung der 40 % – das Tool liegt nicht vor. Wir haben derzeit keine Kostenauswirkung. Der Klinikatlas ist fehlerhaft und nicht aussagefähig; das widerspricht sich doch. Wir haben ihn ja davor gewarnt: Den braucht kein Mensch. Wir brauchen die Sicherheit, dass das, was bei uns geleistet wird, weil wir ohnehin schon konzentriert haben, vergütet wird. Stand heute – nehmen Sie das bitte mit zu Ihren Landespolitikern in die Beratungen – haben wir 13,13 % Bevölkerungsanteil nach Königsteiner Schlüssel, würden aber nur 11 % und ein paar Zerquetschte als Anteil an der Vorhaltevergütung zurückbekommen. Das ist ein Gap von 2 %, und deswegen – das haben Sie ja auch gelesen – haben die BWKG und auch die kommunale Familie gesagt, so dürfe die Reform nicht kommen, weil unsere guten und effektiven Strukturen, unsere Vorleistungen Nachteilen ausgesetzt würden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir haben mit unseren über 30 Projekten sektorenübergreifender Versorgung einen Einstieg in telemedizinische Strukturen geschafft und – Frau Krebs hat es gesagt – bei der Behandlung von ME/CFS und anderen Maßnahmen die Grundlage gelegt, wie wir interdisziplinär und interprofessionell gut zusammenarbeiten können. Im Entwurf, Herr Kollege Wahl, sehe ich wirklich eine gute Aufnahme unserer Argumente. Das sind die Punkte, die Baden-Württemberg in die Eckpunkte eingebracht hat. Sie waren zwischenzeitlich draußen, und unsere Insistenz hat sie wieder hineingeführt. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Das ist absolut ein politischer Erfolg aus dem Land Baden-Württemberg. Wir müssen es jetzt einfach schaffen, dass die Kosten der Digitalisierung, der sektorenübergreifenden Versorgung und unserer Vorhaltestruktur, unserer Qualitätsstruktur bei der Vorhaltevergütung, tatsächlich abgebildet werden. Das ist der entscheidende Punkt, und davon ist natürlich abhängig, ob wir im Interesse des Landes im Bundesrat zustimmen können oder nicht. Ich kann doch nicht diese Millionenbeträge aus dem Land fließen lassen. (Abg. Stefan Teufel CDU: Niemals!) Wir haben heute schon eine Benachteiligungsstruktur beim Risikostrukturausgleich, dass unsere guten, effizienten Strukturen mit unserer AOK bestraft werden und ineffiziente Strukturen anderer Bundesländer einen Geldfluss nach sich ziehen. Das sind Punkte, die wir gemeinsam auf Bundesebene ändern müssen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig!) Das ist unser Engagement, und da sind wir nicht „Muppets“, da sind wir kraftvoll. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ja, meine Damen und Herren, wir haben in der Tat „Stambulant“. Lieber Herr Haußmann, Sie wissen, wir haben jetzt jahrelang Seite an Seite gekämpft. Jetzt haben wir einen Gesetzentwurf, der so überreguliert ist, dass die Leute es nicht mehr de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 wagen. Sie haben die UstA-VO angesprochen; sie war am 23. September 2024 im Kabinett, wir werden sie jetzt im Ausschuss haben. Die kommt. Aber wissen Sie, was jetzt im Pflegekompetenzgesetz kommt? Dass ich es am Ende so gar nicht machen dürfte, dass ich wieder Einzelfallprüfung brauche. Genau das, was wir intendieren, was Sie berechtigterweise von mir fordern, nämlich unkompliziert zu werden, wird bundesgesetzlich wieder überreguliert. Leute, dagegen muss ich doch opponieren und sagen: „So geht es nicht.“ Wir machen „leane“ Strukturen, schlanke Strukturen, und dort wird es überkompliziert. Ich bin mit Herrn Lauterbach bei fast jedem Gesetzentwurf bei der ersten Diktion einer Meinung. Im Konkreten wird es immer überkomplex, überreguliert, weil es aus einer Misstrauenskultur kommt. Wir haben in Baden-Württemberg auch in unseren Krankenhausgremien, im Übrigen auch im Ausschuss, eine Vertrauenskultur. Und da sind wir jetzt bei der Apothekenversorgung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Was uns der Bundesminister vorgelegt hat, lehnen die Apothekerinnen und Apotheker ab. (Zuruf: Richtig!) Wir brauchen anstelle einer inneren Umverteilung tatsächlich mehr Honorar- und Leistungssicherheit. Wir alle haben uns im Sommer erkundigen können, wie die Situation der engagierten Apothekerinnen und Apotheker ist. Wir brauchen die apothekergeführte, qualitative Versorgung. Wir haben in Baden-Württemberg zwar auch Rückgänge, haben aber noch eine vergleichsweise verträgliche Basis. Allerdings darf es nicht mehr schlechter werden. Da brauchen die Apothekerinnen und Apotheker unsere Solidarität, damit es kein weiteres Abschmelzen ihrer Einnahmesituation gibt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir brauchen eine echte Stärkung der Ambulantisierung. Die Krokodilstränen über die Frage, wie die KVBW als Körperschaft – subsidiär, Selbstverwaltung – die Sicherstellung in Eigenverantwortung umsetzt – – Die Definition von Rechtsaufsicht kann ich Ihnen noch einmal erklären. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Wir schauen in vertrauensvollen Gesprächen tatsächlich nach dem Interesse an Tätigkeiten in Niederlassung. Herr Dr. Preusch, Sie haben es gesagt: Wir haben die höchste Dichte an approbierten Ärzten ever. Aber wo sind sie? Sie arbeiten in Teilzeit, in Nischen; ein schlechtes Bundessozialgerichtsurteil treibt die Leute weg. (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD – Gegenruf von den Grünen) Noch einmal: Herr Seehofer hat diesen Schnitt 1994 gemacht. Alle, die damals schon Gesundheitspolitik gemacht haben – ich damals auf kommunaler Ebene –, haben davor gewarnt, dass wir eine Lücke bekommen werden. (Minister Manfred Lucha) Wer behauptet, wir hätten keine Medizinstudierenden? Diese Regierung, diese Wissenschaftsministerin und ihre Vorgängerin haben gemeinsam mit uns zusätzliche Plätze geschaffen. Wir beide waren initiativ. (Heiterkeit des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Sie sprechen immer von der Initiative der CDU. Wir waren genauso leidenschaftlich. Aber das ist das Gute, wenn man zusammenarbeitet: Wir haben es geschafft – es ist ein Erfolgsmodell –, die Leute kommen. Wir haben doch Best-Practice-Beispiele, die wir in Baiersbronn und anderswo sehen, Frau Kollegin. Diese Beispiele wollen wir fördern. Wir wollen echte sektorenübergreifende Angebote fördern, bei denen Fachkräfte mit ärztlicher und nicht ärztlicher Kompetenz zusammenarbeiten. Dafür brauche ich aber ordnungs- und leistungsrechtlich die entsprechenden bundespolitischen Vorgaben. Da kommen wir jetzt ein Stück weiter. Ich bitte Sie inständig: Helfen Sie uns bei „Stambulant“. Helfen Sie mit, dass die Pfisters dieser Welt den Bettel nicht hinschmeißen. Arbeiten Sie mit uns gemeinsam am Pflegekompetenzgesetz, damit diese Überregulierung, diese Überkontrolle entfällt. Ich sage Ihnen zum Schluss: Wir müssen uns – erstens – in der Gesundheitskompetenz selbst wieder mehr zumuten, gesundheitskompetent leben, aber auch wissen, wohin es geht. Wir brauchen – zweitens – endlich eine klare Patientensteuerung. Da sind wir in Baden-Württemberg mit unseren Digitalprojekten wirklich vorbildlich, beispielsweise in Baiersbronn, aber auch anderswo, hinsichtlich der Navigation durch das System. Aber ich sehe auch unsere Aktivitäten beim Gesundheitsstandort. Sie waren u. a. mit Herrn Professor Opitz in Dänemark. Ich bedanke mich auch bei meiner Staatssekretärin. Ich habe es sehr bedauert, aber ich war im Orkus des Gesundheitswesens, (Vereinzelt Heiterkeit) ich war in Klinik und Reha. Und ich sage Ihnen: Wir haben sehr tolle Leute. Es wird super gearbeitet. Da waren 250 Beschäftigte in der Reha; sie alle haben gewusst, was sie an diesem Gesundheitssystem haben. Ich sage Ihnen noch einmal: Das ist à la bonne heure. (Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Also: An den Menschen orientiert vorgehen, die Beschäftigten mitnehmen, Vertrauenskultur herstellen, keine Überkontrolle – das machen wir in unserer Krankenhausplanung. Das machen wir in der Versorgungsplanung. Wir hoffen, dass sich der Bund bei den Punkten, bei denen er sich in der letzten Woche bewegt hat, noch so bewegt, dass unsere guten, effektiven Krankenhausstrukturen dauerhaft einnahmefähig sind. Es ist tatsächlich so: Krankenhausplanung ist aus gutem Grund Ländersache. (Abg. Florian Wahl SPD: Aber dann muss man sie auch machen!) – Herr Wahl, bitte einfach einmal durchatmen. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 (Lachen des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Das ist aber sehr autoritär!) Mit 270 Klinikstandorten hat die Regierung Kretschmann I begonnen. Wir sind jetzt bei knapp 200. Wir haben die effektivsten Versorgungsstrukturen. (Zuruf von den Grünen) Baden-Württemberg ist heute tatsächlich das Bundesland, das Flächenland, das auf diese Reform mit Abstand am besten vorbereitet ist, weil wir wissen, an welchem Ort die beste Versorgung möglich ist. Ich verweise auf Esslingen und anderswo; wir haben kürzlich einen Pionier, Herrn Landrat Eininger, in den Ruhestand verabschiedet. Im Gegenzug brauchen diese Klinikstandorte die Gewissheit, dass die Entgeltstruktur sicher ist, damit sie nicht immer in Schieflage geraten. Diese Koalition hat mit der Erhöhung der Investitionsmittel mit vier Soforthilfeprogrammen eigentlich fast außerhalb ihrer Zuständigkeit ihre Verantwortung bewiesen. Jetzt brauchen wir ein Commitment mit dem Bund, dass unsere guten Klinikstrukturen lebensfähig bleiben. Dann haben wir echt gemeinsam etwas geschafft. Herzlichen Dank für die heutige Debatte. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

Wir kommen in die zweite Runde. Dazu habe ich eine Wortmeldung von Herrn Abg. Dr. Preusch aus der CDU-Fraktion.

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Dr. Michael Preusch CDU

Sehr geehrter Herr Wahl, (Zuruf von den Grünen: „Frau Präsidentin“!) Sie sagten, der Bundesgesundheitsminister ballere eine Regelung nach der anderen heraus. Also, wir messen die Qualität in der Gesundheitspolitik nicht an der Menge der Verordnungen und Gesetze, (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) sondern an deren Content und Inhalt. Ich habe gar nicht den Anspruch, in diesem komplexen Thema alle Bereiche zu kennen; deshalb verlassen wir uns ja auf Gremien und Fachgesellschaften. Das betrifft viele Bereiche, z. B. die Notfallreform, die Klinikreform. Wenn in diesen Bereichen dann von der BWKG und von den Fachgesellschaften Kritik kommt, und zwar mehrheitlich, dann muss ich mir schon überlegen: Vielleicht stimmt auch in meinem Entwurf etwas nicht. Dann ergibt es Sinn, darüber noch einmal nachzudenken. Das ist kein Parteigeplänkel, sondern tatsächlich eine fachliche Rückmeldung der Gremien, die sich mit Gesundheitspolitik in diesem Land beschäftigen. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Petra Krebs und Thomas Poreski GRÜNE – Zuruf von der CDU: Klu- ger Mann!) Der Minister hat es erwähnt: Für die Kliniken gibt es in den Jahren 2024 und 2025 noch einmal jeweils 150 Millionen €. (Dr. Michael Preusch) Wenn ich das richtig zusammengezählt habe, sind es jetzt 579 Millionen €, die 2024 an die Kliniken in diesem Land gingen – Engagement aus Baden-Württemberg. Da bin ich Herrn Schwarz, Frau Krebs und Herrn Knopf auch dankbar, dass wir in der Koalition dieses Thema priorisieren, adressieren und vor allem auch umsetzen. Denn es wurde schon erwähnt: In der Tat sind im Moment die Betriebskosten unser Problem und weniger die Investitionskosten. Die Regelung ist eben so, dass wir hier Punkte setzen müssen. Ich will aber auch sagen: Wir waren doch alle gemeinsam bei der Demonstration der Apotheker auf dem Schlossplatz, wir waren bei der Demonstration der BWKG auf dem Schlossplatz. Das zeigt mir, dass wir – wenn es um diese wichtigen Themen geht – auch gemeinsam richtig arbeiten können. Das sollten wir bei den großen Themen weiterhin tun und uns nicht aufreiben. So, wie wir gemeinsam eingeladen werden von den Fachgremien, z. B. der Apotheker oder der Kliniken, und gemeinsam gebeten werden, das Wort zu ergreifen oder auch Kritik gegenüber dem Bund zu äußern – – Jetzt bin ich eben im Vorteil, weil wir dort nicht in der Regierungsverantwortung stehen. Aber wir haben trotzdem gute Ideen – wahrscheinlich auch die besseren Ideen. Wir sind ehrlich in dieser Gemeinschaft und adressieren das auch. Ich würde mir wünschen, dass bei diesen Themen ein „Baden-Württemberg-Spirit“ entsteht, weil wir unsere Politik in diesem Land verorten, weil wir für die Menschen in diesem Land kämpfen und weil wir manches, was der Bund uns vorsetzt, eben einfach nicht akzeptieren würden. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg. Ich fasse es zusammen mit den Worten von Jochen Haußmann: „Einfach machen!“ Ich sage eher: „Einfach weitermachen!“; denn den Weg haben wir ja gemeinsam schon gut begonnen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP sowie der Abg. Petra Krebs GRÜNE)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Punkt 2 unserer Tagesordnung ist erledigt. Ich rufe noch einmal Tagesordnungspunkt 1 auf: Antrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Ein Jahr nach dem 7. Oktober 2023: Solidarität mit Israel – Schutz des jüdischen Lebens in Baden-Württemberg – Drucksache 17/7593 Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag bekannt: An der Abstimmung haben sich 137 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 133 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben zwei Abgeordnete gestimmt; enthalten haben sich ebenfalls zwei Abgeordnete. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) * de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Mit J a haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Andrea Bogner-Unden, Sandra Boser, Martina Braun, Ayla Cataltepe, Nese Erikli, Daniela Evers, Saskia Frank, Silke Gericke, Dr. Marilena Geugjes, Petra Häffner, Martina Häusler, Sarah Hagmann, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Felix Herkens, Oliver Hildenbrand, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Hermann Katzenstein, Catherine Kern, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Winfried Kretschmann, Daniel Lede Abal, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Petra Olschowski, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Clara Resch, Barbara Saebel, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Alexander Schoch, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Christian Gehring, Marion Gentges, Manuel Hagel, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Cornelia von Loga, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Dr. Wolfgang Reinhart, Volker Schebesta, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Willi Stächele, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Tobias Vogt. SPD: Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Simone Kirschbaum, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber. FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Alena Fink-Trauschel, Rudi Fischer, Julia Goll, Friedrich Haag, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann. AfD: Dr. Rainer Balzer, Anton Baron, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Dennis Klecker, Udo Stein, Joachim Steyer. Mit N e i n haben gestimmt: AfD: Miguel Klauß, Emil Sänze. Der Stimme e n t h a l t e n haben sich: AfD: Daniel Lindenschmid, Carola Wolle. * Ich habe hier noch eine Wortmeldung für eine Erklärung zur Abstimmung von Frau Abg. Wolle.

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Carola Wolle AfD

Danke, Frau Präsidentin. – Ich habe mich aus folgendem Grund enthalten: Zum einen war das eine Möglichkeit von Ihnen, die Sie – nachdem Sie unser Verhalten bei der letzten Abstimmung zu diesem Thema kannten – genutzt haben, uns vorzuführen. Sie haben uns auch nicht eingebunden. (Abg. Florian Wahl SPD: Aber es geht ja ums Prin- zip, es geht um Israel! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Es ging nicht um Sie bei diesem Antrag!) (Carola Wolle) Gleichwohl wissen Sie ganz genau, dass das einzige Problem, das wir mit dem Antrag haben, das Thema Staatsräson ist. Staatsräson – das haben Sie, Herr Rülke, gesagt – sei nur das politische Agieren. Nein, unter Staatsräson versteht man auch, dass Deutschland Israel militärisch unterstützen müsse. Genau das kann ich nicht mittragen. Aber den Rest können wir, kann ich sehr wohl mittragen. Deswegen habe ich nicht mit Nein gestimmt, aber ich konnte auch nicht zustimmen, weil ich in diesem Punkt nicht mit Ihnen einig bin. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)

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Muhterem Aras

Damit ist Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Mit Zuversicht anpacken: Wie Land und Kommunen gemeinsam die aktuellen Herausforderungen meistern – beantragt von der Fraktion der CDU Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Schütte. (Abg. Manuel Hagel CDU: Guter Mann!)

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeiten sind für alle staatlichen Ebenen deutlich herausfordernder geworden. Ein wesentlicher Punkt ist die schwierigere internationale Lage, vor allem der völlig unprovozierte Angriff Russlands auf die Ukraine. Aber nicht alles, was schwierig ist, hängt mit der internationalen Lage zusammen. Dass immer mehr Aufgaben vor allem per Bundesgesetz auf die Kommunen übertragen werden, hat nichts mit der internationalen Lage zu tun. Geld gibt es dafür meist ja auch nicht. Dass immer mehr Ansprüche und Vorgaben per Gesetz und Verordnung, aber auch durch Gerichtsurteile und Normen kommen, auch das hat damit nichts zu tun. Ganz besonders hat es nichts mit der internationalen Lage zu tun, dass die Konjunktur in Deutschland schlechter läuft als in den Nachbarländern Deutschlands – denn die befinden sich auf dem gleichen Planeten – und unsere Steuereinnahmen eben sehr viel langsamer wachsen. Schon gar nichts hat es mit der internationalen Lage zu tun, dass unzweckmäßige Gesetze wie zu Krankenhäusern gemacht werden; das Problem heißt Karl Lauterbach und sitzt in Berlin, mitten in Deutschland. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Uwe Hells tern AfD) Nun geht es den Kommunen in Baden-Württemberg noch immer relativ gut, so gut, dass bei einer Entlastung, beim berühmten Schuldenschnitt der Kommunen, keine einzige baden-württembergische Kommune einen Cent bekommen würde, sondern nachher nur die verfehlte Politik in anderen Bundesländern finanziell belohnt würde. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Uwe Hells tern AfD – Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Jetzt ist es so: Politik hat ganz viel damit zu tun, wo einzelne Abgeordnete verwurzelt sind, und für unsere Fraktion kann ich sagen: Man muss nicht warten, bis hier eine Debatte stattfindet, um zu wissen, wo Probleme und Herausforderungen liegen. Das sagt Ihnen Ihre Schulleiterin, Ihr Bürgermeister, das sagen Ihnen Ihre Kreistagskollegen usw. ganz direkt und unmittelbar. (Beifall bei der CDU) Insofern war klar, dass ein ganz wesentliches Thema der Diskussion der Wohnungsbau ist und wir im Haushalt die Mittel, die im ursprünglichen Entwurf des Finanzministeriums standen, zusammen mit Ministerin Razavi mehr als verdoppelt haben, sodass jetzt über 300 Millionen € für den nächsten Doppelhaushalt an Landesmitteln für den sozialen Wohnungsbau zugeteilt werden können. Dann ging es in den Kommunen vor allem darum: Wie löst man denn das Problem? Wie geht man optimistisch in die Zukunft, wenn die Situation schon schwierig ist? Da haben wir mit den kommunalen Landesverbänden sehr gut zusammengearbeitet. Ich gebe zu: Es war sicherlich nicht geschickt, mal über die Verlosung von staatlichen Zuschüssen zu debattieren – eher ungeschickt –, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) aber wir haben uns dann angeschaut, was die wichtigen Dinge sind: Krankenhäuser – darüber wurde lange gesprochen –: 150 Millionen € dieses Jahr, 150 Millionen € Anfang des nächsten Jahres, zusätzliche pauschale Investitionsmittel, sodass in den nächsten sechs Monaten weit über 300 Millionen € an die Krankenhäuser in unserem Land und damit mittelbar an die Stadt- und Landkreise fließen, die damit ihre Kreisumlage weniger stark anheben müssen, als Karl Lauterbach es eigentlich verursachen würde. (Beifall bei der CDU) Da kann man einmal ganz klar auch dem Sozialministerium für die gute Zusammenarbeit in diesem Punkt danken. Dann haben wir die Mittel für die Geflüchteten. Die Bundesmittel werden im Jahr 2024 zu 100 % weitergereicht, obwohl auch das Land in der Erstaufnahme, den VKL-Klassen usw. Kosten hat. Das heißt, wir tragen diese Kosten selbst und reichen alles, was wir vom Bund bekommen, weiter an die Kommunen. Wir alle haben mitbekommen, dass einmal die Idee der Verlosung von Investitionsmitteln für den Ganztagsanspruch im öffentlichen Raum stand. Jetzt gebe ich zu: Da war auch ein gewisser Druck der CDU notwendig, damit unter guter Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium eine Lösung gefunden werden konnte. Aber eines ist doch klar: Wie will man denn vertrauensvoll zusammenarbeiten, wenn man die Vorschläge nicht an den Koalitionspartner, sondern zuerst über den Presseverteiler an die Öffentlichkeit schicken würde? Deshalb ist der Weg richtig, auch bei Meinungsverschiedenheiten und unterschiedlichen Ansätzen miteinander zu sprechen und (Dr. Albrecht Schütte) gemeinsame Lösungen zu finden. Und siehe da: Wir können die fehlenden Bundesmittel allein durch das Land finanzieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Lachen des Abg. Nicolas Fink SPD) – Herr Fink, Sie lachen. Von 1,2 Milliarden €, die wir für Ihr Bundesgesetz brauchen, zahlen wir, das Land, 850 Millionen €. Ihre Kollegen aus dem Bundestag, die dem Gesetz im Gegensatz zu uns zugestimmt haben, sind bei uns in der Region herumgelaufen und haben genauso wie Sie ein bisschen gelacht und gesagt: „Das muss doch das Land zahlen.“ Und sie haben das Land kritisiert. Ihre Kollegen auf Bundesebene haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Sich jetzt dafür feiern zu lassen, kein Geld zu geben, darüber dürften Sie nicht lachen, sondern dafür müssten Sie sich schämen. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege Dr. Schütte, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Fink?

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Vielleicht später. Ich gebe mir Mühe. (Heiterkeit bei der CDU – Abg. Nicolas Fink SPD: Jetzt darf ich aber lachen!) Neben dem Ganztag haben wir auch eine Umschichtung bei der Schulbauförderung gemacht. Nachdem man neulich in der Zeitung lesen konnte, dass wir gar nichts im Schulbau machen würden und es völlig egal wäre, wer regiert, möchte ich die Zahlen und die Wahrheit sagen. 2015 gab es ein Schulbauförderprogramm von 50 Millionen €. Frau Susanne Eisenmann hat dann eingeführt, dass wir auch Schulsanierungen finanzieren. 2022 hatten wir 100 Millionen € für den Bau und 100 Millionen € für die Sanierung. 2026 werden wir in der Summe bei 450 Millionen € liegen. Wir haben also die Mittel für Schulbau und -sanierung innerhalb von zehn Jahren mehr als verachtfacht. (Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Deuschle CDU: Guter Mann!) Das ist dann der Punkt, dass wir gemeinsam optimistisch in die Zukunft gehen. Wir stellen die Mittel zur Verfügung, und die Kommunen müssen natürlich die Mittel verbauen. Zum Glück plant nicht Stuttgart, wann das WC in Sinsheim saniert wird. Die würden heute noch darauf warten. Eines muss man aber klar sagen: Schauen Sie sich einmal Schulgebäude in großen Städten und in kleineren Städten und Gemeinden an. Dann sehen Sie, dass kleine Einheiten funktionieren. Die haben eine schlanke Verwaltung. Dort müssen nicht Briefe über sieben Stationen gegengezeichnet werden, weil es durchs Dach hineinregnet. Außerdem sind die Gemeinderäte direkt vor Ort. Ich denke, jeder, der in einer Gemeinde ist, weiß, wie es ist, wenn man an der Käsetheke darauf angesprochen wird, wie das nun mit der Schultoilette funktioniert. Es hilft, dass man sie schnell saniert und nicht wie in einer großen Verwaltung ewig dazu braucht. (Beifall bei der CDU) Also, denken wir daran: Kleine Gemeinden haben da einen großen Vorsprung. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Natürlich gebe ich zu: Ganz persönlich freue ich mich, dass es gelungen ist, zukünftig 30 Millionen € pro Jahr für die Sanierung von Lehrschwimmbecken und Schwimmbädern für Schulen zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der CDU) Ich danke dem Finanzministerium, der HKK und den kommunalen Landesverbänden dafür, dass wir hier gut zusammengearbeitet haben. Klar ist aber auch: Neben allen Sofortprogrammen, den 350 Millionen € für die Krankenhäuser, den Investitionen in die Ganztagsbetreuung und den Schulsanierungsmitteln gibt es noch viele weitere Themen, die die Kommunen angemeldet haben, über die man miteinander sprechen muss. Wir werden darüber sprechen. Das Bundesteilhabegesetz ist allein aufgrund seiner inhaltlichen Komplexität ein so großes Thema, dass man darüber sprechen muss. Wir werden in der jetzigen Situation aber nicht alle – auch manchmal berechtigten – Ansprüche bezahlen können, weil auch bei uns die Einnahmen deutlich langsamer steigen, als wir es vor Kurzem noch gedacht hatten. Deshalb kommt es darauf an, dass wir genau so, wie wir es gemeinsam mit den Kommunen in der Entlastungsallianz begonnen haben, hinterfragen, was wir eigentlich brauchen, was wir wollen. Müssen wir wirklich eine Schulsanierung machen, nach der die Schule unter Vollbrand 90 Minuten steht, während sie vorher nur 30 Minuten gestanden hätte? Die Regierung hat sich in der Antwort auf diese Anfrage sehr zurückhaltend geäußert. Nur ein Punkt war klar: Noch nie ist jemand zu Schaden gekommen, weil die Schule unter Vollbrand nach 30 Minuten, noch vor 90 Minuten, eingestürzt ist. Es kostet nur einen Haufen Geld. Deshalb haben wir erste Schritte gemacht. Die Vergaberechte wurden deutlich vereinfacht. Der Gesamtabschluss der Kommunen wird durch einen Beteiligungsbericht ersetzt. Das werden wir nachher gleich beschließen. Wir werden auch beschließen, dass der Haushalt nicht mehr gedruckt ausliegen muss, sondern dass die Veröffentlichung im Internet reicht. Wir haben Ausnahmen zum Kindertagesbetreuungsgesetz beschlossen. Auch weitere Themen liegen auf dem Tisch – ich nenne hier nur das Standarderprobungsgesetz. Jetzt kommt es darauf an, dass die Regierung in der Entlastungsallianz an diesen Punkten arbeitet. (Beifall bei der CDU) Eines sage ich klar dazu: Bei allem, was wir abschaffen, wird es immer irgendjemanden geben, der vorher geschrien hat: „Weniger Bürokratie!“ und nun fragt, warum genau diese Regel bleiben muss. Und dann muss man halt sagen: „Nein, sie muss jetzt mal weg“, statt immer noch draufzusatteln. Das ist unsere allgemeine Herausforderung. (Beifall bei der CDU) Ich habe jetzt noch 35 Sekunden Redezeit – Herr Kollege, möchten Sie Ihre Frage noch stellen? (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Wenn er sie nicht vergessen hat!)

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Nicolas Fink SPD

Geschätzter Kollege Schütte, herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage, die ich bereits vor acht Minuten stellen wollte. Ich wollte Sie nämlich vor acht Minuten fragen, ob Ihnen aufgefallen ist, dass sich, als Sie das gemeinsame Regierungshandeln so gelobt haben, in den Reihen der Grünen keine einzige Hand bewegt hat, um Ihnen zu applaudieren, und ob Sie das für das richtige Zeichen für gutes Regierungshandeln halten. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das macht uns nichts aus! – Weitere Zurufe von der CDU, u. a.: Das stimmt nicht! – Unruhe)

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Vielen Dank für die Zwischenfrage von vor vier Minuten, die ich nun in Überschreitung meiner Redezeit beantworten werde. – Sie dürfen also keine weiteren Fragen mehr stellen; es tut mir sehr leid. (Heiterkeit) Jetzt sage ich es mal so: Warum die Grünen nicht applaudieren, wenn ich sie doch lobe und sie einen guten Haushalt mit beschlossen haben, das müssen Sie die Kolleginnen und Kollegen fragen. Ich habe hier allerdings genügend gesehen, die applaudiert haben, und wir haben das tatsächlich – Sie werden es kaum glauben – gemeinsam gemacht und gemeinsam umgesetzt. (Lebhafter Beifall bei der CDU und den Grünen) Dafür danke ich der Koalition. – Ohne Sie hätte ich diesen Applaus nie bekommen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Zurufe von der CDU, u. a.: Tosender Applaus! – Glocke des Prä- sidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege Fink hat ja noch Gelegenheit, zu sprechen. Jetzt erhält aber zunächst für die Fraktion GRÜNE die Kollegin Sperling das Wort. Bitte sehr.

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Swantje Sperling GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Mit Zuversicht anpacken: Wie Land und Kommunen gemeinsam die aktuellen Herausforderungen meistern“ – ich möchte unserem Koalitionspartner ausdrücklich nicht nur für die Beantragung der Aktuellen Debatte danken, sondern auch für diesen konstruktiven Titel. Ich juble natürlich dem Koalitionspartner zu und versuche jetzt auch noch mal, das mit der Zuversicht ein bisschen zu bedienen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dieser Titel bringt, meine ich, deutlich zum Ausdruck, wie wir die bestehenden Probleme lösen, nämlich gemeinsam, Seite an Seite und ebenenübergreifend. Der Krisenmodus – Kollege Schütte hat es eindrücklich beschrieben – ist längst zum Dauerzustand gestaltender Politik geworden: ein Zu- und Umstand, der nicht nur unsere Handlungsfähigkeit, sondern unser gesamtes politisches System herausfordert, und das, wie ebenfalls eindrücklich dargestellt, bei schwindenden finanziellen Mitteln. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Die Reaktion – das ist insbesondere durch das Sofortprogramm 2024 klar – ist bei uns in Baden-Württemberg eben kein Verteilungskonflikt zwischen Land und Kommune; vielmehr sind es das Verhandeln und die Suche nach gemeinsamen Lösungen. Ich glaube, das ist ganz wichtig, wenn wir über Handlungsfähigkeit und über das Funktionieren von Staatlichkeit sprechen. Die Kommunen sind die erste Ebene dieses Staates, und sie sind daher von zentraler Bedeutung für die Staatlichkeit. Das Rathaus, die Verwaltungsspitzen, der Gemeinderat sind greifbar, sie sind nahbar, sie sind nah bei den Menschen vor Ort. Man wird an der Käsetheke, im Schwimmbad – zu diesem Thema kommen wir noch – und auch sonst überall angesprochen. Ebendas ist einer der Gründe dafür, dass die Vertrauenswerte auf der kommunalen Ebene besonders hoch sind: Es ist greifbar, es ist nah am Menschen. Gerade wegen dieses Vertrauens sind unsere Kommunen darüber hinaus zentral für die Themen Infrastruktur und Daseinsvorsorge. Sie sorgen dafür, dass die Deckung zentraler Grundbedürfnisse verlässlich funktioniert – vom sauberen Wasser aus dem Hahn bis zur Müllabfuhr, von geräumten Straßen zu intakten Schulgebäuden, möglichst mit sauberen Klos. Kommunen begleiten die Menschen durch den Alltag. Niemand hat einen engeren Kontakt zu ihrer Lebenswirklichkeit. Wir merken es vielleicht oft nicht und müssen es daher immer wieder betonen: Es ist ein enormes Leistungsversprechen, das unsere Kommunen den Bürgerinnen und Bürgern zukommen lassen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Das ist keine Selbstverständlichkeit. Das ist Lebensqualität, das ist eine hohe kulturelle Errungenschaft, und das ist die Basis unseres Zusammenlebens und erfolgreichen Wirtschaftens. Dass essenzielle Dinge überall in diesem Land gleichermaßen funktionieren, ist von zentraler Bedeutung, wenn wir über gleichwertige Lebensverhältnisse sprechen. Im Grundgesetz verbürgt ist es genau der Grund dafür, dass die Grundbedürfnisse in Böllen als kleinster Kommune im Land genauso geregelt werden wie in der Landeshauptstadt. Und dass alles Wichtige gleichermaßen funktioniert, ist zudem auch der Grund dafür, warum wir gefühlt in jedem kleinen Ort einen Hidden Champion haben. Denn im ländlichen Raum lässt es sich nicht nur gut leben, da lässt es sich auch gut wirtschaften. Das Sofortprogramm 2024, auf das sich Vertretungen von Land und Kommunen im Rahmen der Beratung der Gemeinsamen Finanzkommission und Haushaltskommission der Koalition verständigt haben, deutet genau dieses Verhältnis von Land und Kommunen an. Das ist partnerschaftlich geprägt, und es deutet auch genau an, dass es eben ein Bekenntnis zu diesen gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserem schönen Flächenland ist. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir brauchen Austausch und Respekt, und wir investieren hier richtig viel in unser Land. Deswegen ist es, meine ich, ganz wichtig, dass wir jetzt gemeinsam so viel Geld mit diesem So- (Swantje Sperling) fortprogramm investieren, in einer Partnerschaft, in einem Bekenntnis zur Leistungsfähigkeit in einem Staat, der für alle funktioniert, zur Daseinsvorsorge, zu gleichwertigen Lebensverhältnissen und zur klaren Stärkung der Kommunen als der ersten Ebene unseres Staates. Dafür sind wir hier alle da. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Albrecht Schütte und Ulli Hockenberger CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt darf ich für die SPD-Fraktion dem Kollegen Nicolas Fink das Wort erteilen. – Bitte sehr, Herr Abg. Fink.

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Nicolas Fink SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzter Kollege Schütte, liebe CDU-Fraktion, ich habe mich auf diese Aktuelle Debatte wirklich gefreut, (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das sieht man!) weil ich mich auch über den Titel sehr, sehr gefreut habe. „Mit Zuversicht anpacken“ – genau das ist es, was wir brauchen. Zuversicht sollte der Motor sein für alle, die politisch engagiert sind. Warum ist das so? Weil die Zuversicht etwas entgegensetzt. Die Zuversicht setzt der Angstmacherei und der Schwarzmalerei etwas entgegen. Sie setzt denen etwas entgegen, die von dieser Schwarzmalerei und dieser Angstmacherei profitieren wollen, indem sie Ängste bei Menschen schüren. Deshalb ist Zuversicht die richtige Antwort für alle, denen es wirklich um das Wohl dieses Landes geht. Also danke für den Titel. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Swantje Sperling und Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Aber, liebe CDU-Fraktion, dann sollte man diese Zuversicht auch mit Leben füllen, und zwar am besten von der ersten bis zur letzten Minute. Ich habe ein kleines bisschen den Eindruck, dass das Thema Zuversicht mehr ein Wahlkampf-Pin Ihres Fraktionsvorsitzenden ist, als dass es wirklich im Alltag mit Leben gefüllt wird. Warum ist das so? Ich meine, wir können das anhand von diversen Pressemitteilungen verfolgen. Wir können sehen, welche Veranstaltungsformate Sie wählen. (Abg. Manuel Hagel CDU unterhält sich mit Abg. Dr. Michael Preusch CDU.) – Wenn der von mir geschätzte Fraktionsvorsitzende Hagel zuhört, dann würde er zumindest auch mitbekommen, dass es mir wirklich um die Sache geht, gemeinsam zuversichtlich anzupacken. (Abg. Manuel Hagel CDU unterhält sich weiterhin mit Abg. Dr. Michael Preusch CDU.) – Ich versuche es noch mal: Sehr geschätzter Herr Fraktionsvorsitzender Hagel, ich versuche, zu Ihnen durchzudringen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Ich versuche, Ihnen etwas mitzugeben, (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Zuversicht!) de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 weil ich Sie gerade für das Thema Zuversicht gelobt habe. Damit Sie sehen, wie intensiv ich mich mit Ihnen und Ihrer Zuversicht beschäftige: Ich weiß sogar, wo Sie Zuversicht verbreitet haben: am 8. Dezember 2022 in Leinfelden-Echterdingen. (Abg. Manuel Hagel CDU: Nicht nur da!) Daran werden Sie sich vielleicht nicht mehr erinnern, (Abg. Manuel Hagel CDU: Doch!) aber da waren Sie gemeinsam auch mit dem Innenminister beim Gewerkschaftstag des Beamtenbunds. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Da haben Sie – – Jetzt wird es nämlich spannend. Denn Zuversicht allein, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Hagel, reicht nicht. (Zurufe von der CDU) Zur Zuversicht muss Zuverlässigkeit kommen. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau! Weiß das der Kanzler auch?) An diesem Gewerkschaftstag haben Sie den anwesenden Beamtinnen und Beamten versprochen – versprochen! –: Zu Beginn des Jahres 2023 wird es Eckpunkte für ein Lebensarbeitszeitkonto geben, (Abg. Manuel Hagel CDU: Gibt es!) und am Ende des Jahres 2023 wird es umgesetzt. (Abg. Manuel Hagel CDU: Nach hessischem Vor- bild!) Bis heute ist nichts passiert. Es ist nichts passiert! Das ist das Gegenteil von Zuverlässigkeit. So geht man mit den Beamtinnen und Beamten sowie den Kommunen im Land nicht um. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Was hat das mit Kommunen zu tun? Ich sage es Ihnen, weil Sie ja vorhin betont haben, wie nahe Sie an Bürgermeistern und Kreisräten dran sind: In den Kommunen arbeiten Beamtinnen und Beamte. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Das ist mir be- kannt!) Deshalb hat es auch etwas mit Respekt gegenüber den Kommunen zu tun. Als wäre es nicht schon schlimm genug gewesen, dass sich der Fraktionsvorsitzende dazu geäußert hat, haben auch Sie sich, Herr Innenminister, der Sie gerade auch nur so semi zuhören – – Also auch Sie, Herr Innenminister, haben dieses Versprechen zum Thema Lebensarbeitszeitkonto, dass es im Jahr 2023 kommt, am 8. Dezember in Leinfelden-Echterdingen gegenüber den Beamtinnen und Beamten abgegeben. (Nicolas Fink) Ich weiß nicht, ob Sie beide im selben Team spielen, wenn es um das „Team Zuversicht“ geht. Aber Sie beide spielen zumindest im selben Team, wenn es darum geht, nicht zuverlässig zu sein. Und das ist nicht gut, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Frank Bonath FDP/DVP – Zuruf des Ministers Thomas Strobl) Ein weiteres Beispiel dafür, wie wir das erleben, was gerade passiert: Sie haben das kraftvolle gemeinsame Handeln mit Ihrem Koalitionspartner erwähnt und haben sehr elegant darauf hingewiesen: Da gab es so ein kleines Problem bei der Frage: „Wie geht man mit der Förderung von Ganztagsbetreuung im Land um?“ Das war ganz einfach: Sie wollten die Fördermittel tatsächlich verlosen. Sie wollten die Fördermittel verlosen, (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Wir wollten das nicht! – Zuruf des Abg. Martin Rivoir SPD) um den Ganztagsausbau in den Kommunen voranzubringen. Da wären viele auf der Strecke geblieben. Das war eine Bankrotterklärung der Art und Weise, wie in diesem Land regiert wird. Denn dann, wenn man so regiert, braucht man keine Ministerinnen und Minister, sondern Losfeen. Das haben die Kommunen in diesem Land nicht verdient. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Frank Bonath und Rudi Fischer FDP/DVP – Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Auch das zum Thema „Gemeinsames Handeln und Regieren“: Danach gab es Schreiben, in denen mitgeteilt wurde, die Mitglieder der CDU in der Haushaltskommission hätten sich kraftvoll dafür eingesetzt, dass das geändert wird. Da war die Gemeinsamkeit schnell zu Ende. (Abg. Manuel Hagel CDU: Wieso?) Auch das ist eine Frage: Geht man so miteinander um? Das dürfen Sie untereinander entscheiden, das müssen wir nicht entscheiden. Aber von Zuversicht, dass man das gemeinsam hinbekommen will, war relativ wenig zu spüren. (Abg. Manuel Hagel CDU: Dafür ist ja die SPD ein glühendes Beispiel!) Ein weiteres Beispiel: Schauen Sie doch einmal auf das Teilhabegesetz. (Dr. Albrecht Schütte CDU: Warum gibt die SPD im Bund eigentlich keine Mittel für Ganztagsbetreu- ung?) Im Jahr 2019 haben Sie mit den Landkreisen im Zuge der Konnexität vereinbart: Das, was beim Teilhabegesetz an Mehrkosten auf die Landkreise zukommt, wird vom Land übernommen. In diesem Jahr dann das Schreiben der Landkreise, dass dieses Versprechen nicht eingelöst wird. Da hilft die Zuversicht nicht, da brauchen wir Zuverlässigkeit, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Nächster Punkt: Flüchtlingsunterbringung. Kollege Schütte, Sie haben hier zu Recht dargestellt, dass Sie in diesem Jahr alle Mittel des Bundes an die Kommunen weiterreichen, damit sie die schwierige Aufgabe, die sie beim Thema Flüchtlingsunterbringung hervorragend lösen, auch finanziell bewältigen können. Dann haben Sie gesagt: Wir haben ja auch Aufgaben. Deshalb wird sich das zukünftig ändern. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt: Wir leiten es weiter, obwohl wir die Aufgaben heute schon haben! Hören Sie sich die Rede an!) – Doch, Sie haben gesagt, zukünftig leiten Sie es nicht mehr weiter – noch besser, dann haben Sie nämlich den wichtigsten Teil vergessen. Ab dem Jahr 2025 leiten Sie diese Mittel nämlich nur noch zu 50 % weiter. Das ist etwas, zu dem ich auch sage: So kann man mit den Kommunen nicht umgehen. Denn da verhalten Sie sich wie ein ziemlich schlecht ausgebildeter Robin Hood: Sie geben es zwar den Armen, aber Sie nehmen es auch den Armen. So geht man mit den Kommunen nicht um, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Schütte?

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Nicolas Fink SPD

Immer sehr gern. (Heiterkeit – Zuruf: Geht doch!)

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Herzlichen Dank, lieber Herr Kollege. – Jetzt muss ich Sie doch mal fragen, wenn Sie sagen, so gehe man mit den Kommunen nicht um: Warum zahlen Sie vom Bund je Flüchtling deutlich weniger, als es die ehemalige Bundesregierung getan hat, warum übernehmen Sie bei der Ganztagsbetreuung nicht mal 50 % der Kosten für Ihr Gesetz, erzählen uns aber hier, wie man mit anderen Leuten umgeht? Fragen Sie doch einmal die Kommunen, was die vom Bund halten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)

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Nicolas Fink SPD

Das mache ich sehr gern, Herr Kollege. Wenn Sie allein das Thema Teilhabegesetz nehmen – – Nun kann man ja unterschiedlicher Meinung sein. Aber ich habe selten so viel Lob vom Landkreistag für den Bund gehört wie beim Thema Teilhabegesetz. Auch bei anderen Themen – beim Thema Mobilität und bei Ähnlichem – übernimmt der Bund viel, viel mehr an Kosten für Aufgaben, für die er gar nicht zuständig ist. (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Das Bundesteilhabegesetz ist ein Bundesge- setz!) Sich dann noch darüber zu beschweren – – Das ist unglaublich, dass Sie jetzt – – Der Bund übernimmt Kosten im Bereich von Themen, für die er nicht zuständig ist, (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: So sieht es aus! Wer ist denn für den Ganztag zuständig? Das ist Landeskompetenz!) (Nicolas Fink) und Sie beschweren sich noch darüber, dass es Geld vom Bund gibt. Das ist schon eine sehr spannende eigene Logik. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Bundesteilhabege- setz!) Ich würde die letzte Minute gern nutzen, um Ihnen noch eine weitere Begebenheit zu erzählen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf um Ruhe bitten. – Sie haben das Wort, Herr Abg. Fink.

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Nicolas Fink SPD

Herzlichen Dank. – Ich habe Ihnen ja von dem Gewerkschaftstag in Leinfelden-Echterdingen erzählt. Es gab noch einen spannenden Termin, bei dem ich dabei sein durfte. Der Ministerpräsident war nämlich vor drei Wochen im schönen Esslingen und war dort in Gesprächen. Er hat ein paar spannende Dinge erzählt, auch zum Thema Grundsteuer – darauf kommen wir beim nächsten Plenum noch mal zu sprechen. Er hat z. B. auch berichtet, dass sich die Haushaltskommission jetzt geeinigt habe, um die Kommunen zu unterstützen. Gefühlt hat er fast angefangen zu weinen, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Vor Freude viel- leicht!) weil er gesagt hat: „Die Gelder mussten wir aus der Rücklage nehmen.“ Wissen Sie: In vielen Kommunen gibt es keine Rücklage mehr, die man bedienen kann. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Bei uns jetzt auch nicht mehr!) Das ist das große Problem: Sie haben bis heute nicht verstanden, dass die Finanzmittel in diesem Land ungerecht verteilt sind und dass sich das Land auf Kosten der Kommunen bei vielen Ausgaben herauszieht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nein! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist völlig absurd! Die Kommunen bei uns sind die am besten ausgestatteten in ganz Deutschland!) Das ist das Gegenteil von einem kompetenten und guten Miteinander. Das geht so nicht, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Fragen Sie bei den Kommunen nach! – Abg. An- dreas Stoch SPD zu Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ-NE: Wenn Sie reden wollen, müssen Sie das mit Ihrer Fraktionsspitze aushandeln! – Weitere Zurufe – Unruhe) Nun kommen wir noch mal zum Thema Zuversicht, weil ich das wirklich – – (Glocke des Präsidenten) Das, was ich am Anfang gesagt habe, meine ich wirklich sehr ernst: Wir sollten gemeinsam zuversichtlich (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Ihre Redezeit ist zu Ende! Wir sind zuversichtlich!) de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 und optimistisch in die Zukunft blicken. Es gibt zumindest einen Grund, warum es wirklich gut wäre, auch mit einer gewissen Gelassenheit in die Zukunft zu blicken. (Zuruf des Abg. Andreas Kenner SPD) Es ist aber ein schmaler Grat zwischen Zuversicht, Gelassenheit und am Ende Gleichgültigkeit. (Abg. Anton Baron AfD: Trifft das auch für die SPD zu?) Was wir momentan z. B. beim Thema Ganztagsausbau oder bei anderen Themen erleben, ist, dass in dieser Regierung eine gewisse Gleichgültigkeit eingekehrt ist. (Zuruf: Genau! – Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Ja, vor allem bei Ihnen! Keine Mittel mehr!) Das ist nicht gut für die Kommunen im Land. Umso wichtiger ist es, dass man mit Optimismus und Zuversicht zumindest auf das Frühjahr 2026 schauen kann. Ich bin fest davon überzeugt, dass es dann Kräfte gibt, die wirklich Anlass dazu geben, zuversichtlich auf die Zukunft des Landes zu blicken. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Mit einer neuen Bundesregierung!) Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf jetzt für die FDP/DVP-Fraktion Frau Abg. Julia Goll das Wort erteilen. – Bitte sehr, Frau Abg. Goll.

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Julia Goll FDP

Besten Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Zeitungen, der Rundfunk und das Fernsehen vermelden nahezu täglich Hiobsbotschaften aus den Kommunen. (Abg. Anton Baron AfD: 5 %!) Dr. Achim Brötel, Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, jetzt auch Präsident des Deutschen Landkreistags, sagt, die kommunalen Finanzen seien im freien Fall. Dieselbe Wortwahl nutzt Steffen Jäger – Sie kennen ihn –, Präsident des Gemeindetags, ebenso Dr. Richard Sigel, Landrat des Rems-Murr-Kreises. Viele andere mehr sagen: „Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals.“ Diese Situation retten Sie nicht mit freundlichen Beteuerungen von Zuversicht und Zusammenarbeit. Jetzt haben der Kollege Dr. Schütte und die Kollegin Sperling über Ansätze – mehr oder weniger konkret – im Haushaltsplan gesprochen, die – ich darf das einmal betonen – noch nicht beschlossen sind, wenn es sie überhaupt gibt. Wir jedenfalls kennen sie nicht. Das ist ein Negativbeispiel guter parlamentarischer Zusammenarbeit – nein, so geht es nicht. Auch hier sollten wir etwas mehr Zusammenarbeit und vielleicht Zuversicht üben. Ich warte auf den Jubel von Herrn Dr. Brötel. Ich spreche ihn vielleicht selbst einmal darauf an. Ich kenne ihn ganz gut. Bisher jedenfalls rechnet er uns und Ihnen vor, dass die Kommunen nur 14 % der Steuereinnahmen haben, aber 25 % der Aus- (Julia Goll) gaben schultern müssen. Dass das auf Dauer nicht gut gehen kann, zeigt die dramatisch angestiegene Verschuldung der Kommunen in Baden-Württemberg – im Jahr 2023 um 15 %. Das ist der höchste Anstieg der Verschuldung in ganz Baden-Württemberg. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: „In ganz Baden- Württemberg“, aha!) So viel zu der Aussage, unseren Kommunen ginge es ja noch gut. Wir werden einmal sehen, wie lange das noch so ist. Der Ministerpräsident sagt dann gern: „Ja, auch das Land hat ein Mehr an Aufgaben.“ Das ist aber doch ein reines Ablenkungsmanöver; denn die Aufgabenlast bei den Kommunen hat – das wissen wir alle – deutlich mehr zugenommen als beim Land, zumal das Land – das ist äußerst praktisch – den meisten Mehraufwand einfach so an die Kommunen weiterschiebt. Natürlich haben sich auch manche Aufgaben inhaltlich komplett verändert und dadurch verteuert. Beispielsweise kann man die heute erforderliche Ausstattung von Lehrern und insbesondere von Schülern mit Tablets sowie die Wartung der Tablets nicht damit vergleichen, dass man früher eine Kreidetafel aufgehängt und diese vielleicht alle 30 Jahre mal erneuert hat. Das können die Kommunen nicht allein stemmen. (Beifall bei der FDP/DVP) Wenn sich das Land hier weiter verschließt, dann kommen wir hier zu einem Bildungsangebot nach Kassenlage. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es kann doch wirklich niemand wollen, dass es davon abhängt, wie eine Kommune finanziell dasteht – was auch nicht immer in der Hand der Kommune liegt; manche haben bessere, manche haben schlechtere Bedingungen –, ob ein Kind mit Tablet und Whiteboard modern und zeitgemäß unterrichtet wird oder eben in der Kreidezeit verharren muss. (Heiterkeit des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) Wenn die Regierung darauf verweist, es sei halt nicht mehr Geld da, dann ist das geradezu dreist. Denn seit die Regierungen im Land grün geführt werden, binnen 13 Jahren, hat sich das Haushaltsvolumen von 35 Milliarden € auf 63 Milliarden € erhöht. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Dank fleißiger Menschen!) – Das Problem ist doch, dass Sie alles Geld ausgegeben haben, es jedenfalls nicht den Kommunen gegeben haben. Das ist das ganze Problem. (Beifall bei der FDP/DVP) Wo ist denn das Geld geblieben? Ich komme noch dazu. Jetzt soll es ja in dieser Gemeinsamen Finanzkommission einige Vereinbarungen gegeben haben, die die Not der Kommunen zumindest ein wenig lindern – Stichwort Klinikfinanzierung, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau!) aber auch anderes. Ja, das ist zu begrüßen. Geben Sie uns doch mal weiter, was da vereinbart wurde. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Das haben wir doch eben gesagt!) – Vielen Dank, geben Sie es mir mal schriftlich. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: „Und lesen Sie es mir noch vor“!) Zu begrüßen ist auch, dass es im Haushaltsentwurf, soweit wir überhaupt schon irgendwelche Anhaltspunkte haben, dann eine Position „Politische Schwerpunkte und Kommunen“ gibt: 1,94 Milliarden €. Wir sind sehr gespannt, was sich dahinter verbirgt. Vorläufig ist das alles sehr schön. Das würde umgerechnet auf die Köpfe in Baden-Württemberg etwa 280 € ausmachen. Das hilft den Kommunen, die im Schnitt mit weit über 1 000 € pro Kopf verschuldet sind, nur geringfügig. Aber jetzt komme ich zum zweiten Aspekt. Zu dem ist hier gar nicht so viel gesagt worden. Geld allein würde den Kommunen gar nicht einmal so substanziell helfen. Ich darf weiter Landrat Dr. Brötel zitieren. Er sagte wörtlich: Selbst wenn es morgen Goldstücke regnen würde, ... hätten wir dadurch noch keine einzige Mitarbeiterin oder keinen einzigen Mitarbeiter mehr. – Genau. Der Fachkräftemangel trifft auch die Kommunen sehr hart. Das kann man nicht einfach mit einem „So geht es derzeit allen, es ist für alle schwierig“ abtun. Denn wenn Bürgerbüros wegen Überlastung schließen müssen, wenn sich vor Kfz-Zulassungsstellen ewig lange Schlangen bilden, dann leidet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den funktionierenden und in den verlässlichen Staat. Das kann Staatsverdrossenheit fördern und zum Abwenden von den demokratischen Kräften führen – hin zu denen, die mit ihren populistischen Parolen einfach nur Stimmung machen. Ich darf Reinhold Maier zitieren: „Ist die Demokratie unten nicht da, dann fehlt sie oben ganz sicher.“ (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Sehr gut!) Genau deshalb müssen wir alles dafür tun, dass die Kommunen in unserem Land ihre Aufgaben ordnungsgemäß erledigen und die Bürgerinnen und Bürger weiter vertrauensvoll darin leben können. Was sind jetzt die Schlüssel hierzu? Wir hatten gestern dieses Thema immer wieder, und ich kann es Ihnen auch heute nicht ersparen. Wesentliche Schlüssel sind hier Digitalisierung und Entbürokratisierung. Das ist eigentlich alles bekannt. Zum Thema Bürokratieabbau hat Herr Dr. Stegmann gestern viel gesagt, wie kleinteilig, mühselig das ist usw. Die Landesregierung steht nicht allein da, das betont er auch. Es gibt die Entlastungsallianz, es gibt den Normenkontrollrat. Aber gerade aus diesen beiden Gremien hört man doch sehr viel Kritik an der Geschwindigkeit der Arbeit der Landesregierung, bis hin zur Ankündigung der Aufkündigung der weiteren Mitarbeit. Herr Dr. Stegmann hat für all das – so seine eigenen Worte – wenig oder kein Verständnis. Und dafür habe ich nun (Julia Goll) wieder kein Verständnis. Ich darf Herrn Dr. Stegmann mal ein kleines Schnupperpraktikum in einem Rathaus oder in einem Landratsamt empfehlen, (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) dann wird er mal vor Ort sehen, was da wirklich los ist. Dann hoffe ich mal, dass er ein wenig mehr Verständnis entwickelt. (Zuruf) Im Rems-Murr-Kreis bin ich ihm da gern behilflich. Allerdings war es ja immerhin Herr Dr. Stegmann, der an einem Punkt jetzt wirklich mal die Bremse reinhauen wollte: Antidiskriminierungsgesetz oder Gleichbehandlungsgesetz – gestern hatten wir das ausführlich. Die kommunalen Landesverbände, alle kritisieren das. Und schon wird er von der grünen Fraktion gestoppt. Also wirklich, da scheinen alle Bekenntnisse zum Bürokratieabbau – hier ging es ja sogar nur um Bürokratievermeidung – wirklich nur Lippenbekenntnisse zu sein. (Zuruf des Abg. Christian Gehring CDU) – Ja, genau. – Aber jetzt komme ich mal zu einem Punkt, bei dem Sie dann nicht sagen können, die EU sei schuld, Berlin sei schuld oder die Ampel sei schuld: Es gibt auch einiges an Bürokratie, was hausgemacht ist. Das könnten Sie sofort verändern, ohne vermeintlich aufwendigen Gesetzgebungsprozess. Stichwort Förderprogramme: Im Land gibt es eine Unmenge von Förderprogrammen. Der Normenkontrollrat konstatiert ganz nüchtern: „Das Land hat keinen Überblick über seine eigenen Förderprogramme.“ Die Landesregierung möchte hier mit KI mal schauen: Welche Förderprogramme sind denn sinnvoll und welche nicht? Wirklich nichts gegen künstliche Intelligenz, aber ein bisschen mehr natürliche Intelligenz täte hier wirklich gut. Ein Beispiel aus meiner kommunalen Praxis: Im Waiblinger Gemeinderat ging es kürzlich um die Möglichkeit der Förderung für eine E-Ladesäule – gute Sache. Ja, es gibt ein Förderprogramm. Der Baubürgermeister hat nach kurzer Prüfung gesagt: „Leute, das lassen wir lieber.“ Das Förderprogramm umfasst 35 Seiten an Bedingungen; man braucht ein spezielles Quartierskonzept usw. Bis man das Ganze bearbeitet hat, hat man schon sehr viele Kosten produziert und vor allem erhebliche Arbeitskraft eingesetzt. Das kann sich selbst eine finanziell doch noch recht gut dastehende Stadt wie Waiblingen nicht leisten. Da zeigt sich doch ein Problem: die Personalentwicklung. In den Ministerien – auch das wieder eine schöne Zahl – gab es, seit die Grünen die Regierung übernommen haben, einen Personalzuwachs um 40 %. Einen solchen Aufbau hat keine kommunale Verwaltung geschafft. Deren Arbeitsmoral möchte ich hier jetzt gar nicht im Einzelnen anzweifeln. Aber so kommen dann eben Förderprogramme mit 35 Seiten an Bedingungen zustande, die aber die Kommunen – die, wie gesagt, die Mitarbeiter nicht haben – nicht mehr bearbeiten können. (Beifall bei der FDP/DVP) de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Eine drastische Vereinfachung der Förderprogramme wäre schnell umgesetzt, wäre schnell und einfach gemacht. Machen Sie das! Und wenn Sie Zuversicht und Gemeinsamkeit beschwören – sehr schön –, dann müssen Sie den Kommunen auch Verlässlichkeit bieten. Das hat der Kollege auch schon schön gesagt und Beispiele genannt. Beispiel Breitbandausbau – das darf man auch noch mal erwähnen –: Seit Mai 2024 war im Innenministerium bekannt, dass 228 Millionen € an Mitteln fehlen. Das kann natürlich mal passieren. Aber gesagt hat man monatelang nichts. Das hat nichts mit Verlässlichkeit zu tun. Die Beispiele aus dem Sozialministerium sind auch schon erwähnt worden: Klinikfinanzierung, Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Da sollte nichts an den Kommunen hängen bleiben. Die Kommunen warten jetzt darauf, dass dieses Versprechen eingelöst wird. Das Beispiel aus dem Kultusministerium – wir hatten es – war die abenteuerliche Idee, die Reihenfolge bei der Förderung, für die Anträge gestellt wurden, auszulosen. Jetzt komme ich noch zum letzten Punkt: Grundsteuer. Mit dem eingeschlagenen Sonderweg steht das nächste Chaos für die Kommunen vor der Tür – und eine absehbare Unzufriedenheit, geradezu eine Wut der Bürger. Ich denke, bei uns allen kommt das so langsam an, und da wird noch eine Riesenwelle auf uns alle zurollen. Jetzt hat das Finanzministerium das Transparenzregister gemacht. Das ist auch eine äußerst zweischneidige Geschichte. Denn das, was man dort berechnet hat, wird vermutlich gar nicht realistisch sein, weil in den Kommunen viele Einzelwerte für Grundstücke herabgesetzt werden müssen. Ich bin wirklich gespannt, wie es hier weitergeht. Sie müssen liefern – und zwar nicht nur schöne Worte. Sie müssen liefern: eine bessere finanzielle Ausstattung, eine funktionierende Digitalisierung, Bürokratieabbau, eine wirksame Entlastung für die Kommunen. Und das Ganze können Sie, wenn Sie es liefern, sehr gern mit schönen Worten begleiten. Danke. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Dr. Rainer Balzer. – Bitte sehr, Herr Abg. Dr. Balzer.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Ja, danke sehr. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! „Mit Zuversicht anpacken: Wie Land und Kommunen gemeinsam die aktuellen Herausforderungen meistern“ – es gehört schon sehr viel Chuzpe oder beißende Ironie dazu, einen solchen Antrag zu stellen – als Partei, die inzwischen mehr als 50 oder fast 60 Jahre irgendwo in Deutschland an der Regierung ist. In Deutsch land oder in Baden-Württemberg tragen Sie Regierungsverantwortung. (Dr. Rainer Balzer) (Beifall bei der AfD – Abg. Andreas Deuschle CDU: Welchen Antrag meinen Sie denn?) – Die Aktuelle Debatte, deren Titel ich gerade vorgelesen habe, Herr Deuschle. (Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Alle Probleme, die Sie als aktuelle Herausforderungen ansehen, sind von Ihnen selbst verursacht – (Beifall bei Abgeordneten der AfD) von Ihnen bzw. von den Regierungskoalitionen und den Politikern, die diese vertreten. Kein einziges Problem ist vom Himmel gefallen, geht auf eine Naturkatastrophe oder sonst etwas zurück. Es geht von A wie Krise in der Automobilindustrie, B wie Bildungskrise, C wie falsche Coronamaßnahmen, D wie Deindustrialisierung des Landes, E wie Energiekrise – und nein, Putin hat die Gaspipeline nicht gesprengt und auch kein Kernkraftwerk in Deutschland abgeschaltet – über M wie Massenmigration, die unser Land überfordert und unsere Kultur zerstört, V wie verkorkste Verkehrswende bis zu W wie Wohnungsmangel. Die Liste ist schier unendlich. Die zweite Unglaublichkeit einer Absurdität in diesem Debattenantrag ist, dass die Kommunen gemeinsam mit dem Land diese Herausforderungen meistern sollen. Sie wissen selbst, dass die Kommunen primär ausführende Organe sind. Sie wissen selbst aus den Kreisräten und Gemeinderäten – viele von Ihnen tragen in den Kommunen als Bürgermeister, als Landräte, als CDU-Mitglieder Verantwortung –, dass den Kommunen das Wasser bis zum Hals steht. Gestern schlug die Alarmmeldung aus der grünen Vorzeigestadt Heidelberg ein: Zahlungsunfähigkeit. Im kommenden Haushalt fehlen 32,5 Millionen €. Eine Haushaltssperre wird verabschiedet. Was sind die Gründe? Sie sind wie immer vielfältig, aber im Wesentlichen sind es die den Kommunen aufgebürdeten Kosten der illegalen Masseneinwanderung, die nicht adäquat vergütet werden, und der aus ideologischen Gründen aufgeblähte ÖPNV, neben vielen anderen. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Für die Kernaufgaben fehlt dann das Geld. Über die Schulen und deren Toiletten hat die grüne Abgeordnete ja bereits referiert. Für die Kernaufgaben fehlt das Geld, während woke Projekte und LSBTIQ-Paraden mit Millionen subventioniert werden. (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Sie haben keine Ahnung von Kommunalpolitik! Das ist echt traurig!) Grundsteuer: Es ist eine absolute Falschdarstellung, von der aufkommensneutralen Grundsteuer zu sprechen, wenn man genau weiß – Sie alle wissen das ganz genau –, dass Betriebe wie Bosch, die Automobilhersteller oder mittelständische Unternehmen in Zukunft weniger Grundsteuer bezahlen, hingegen private Eigentümer, also alle anderen, die Besitz haben, mehr bezahlen müssen. Sie wissen auch, dass die Bewertung der Grundsteuer allein nach dem Grundstückswert, das heißt nach einem aktuellen ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 spekulativen, möglichen Verkaufserlös, eine äußerst unseriöse Grundlage ist. (Beifall bei der AfD) Der Gipfel ist, dass Sie jetzt den Schwarzen Peter den Gemeinderäten zuschieben, die über die Hebesätze entscheiden müssen. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Wer soll es denn sonst entscheiden? – Gegenruf des Abg. Anton Ba- ron AfD: Das Bodenmodell ist eine Katastrophe!) Sie haben das Ganze so losgetreten. In den Kommunen sollen jetzt die Hebesätze festgesetzt werden, und das in einer Zeit der maximalen Steueraufkommen. Sie alle wissen, dass wir eine Rekordsumme von 1 000 Milliarden € an Steuern eingenommen haben. Wir leben in einer Zeit der maximalen Schröpfung des arbeitenden Bürgers, und gleichzeitig sind die öffentlichen Kassen leer. Alles, was in den öffentlichen Bereichen an uns ausgegeben worden ist, von der Schaffung der Genderlehrstühle über die vermurksten Bildungsreformen – – Es gibt keine Bildungsreform, die erfolgreich war im dem Sinn, dass es mehr Entdeckungen oder Erfindungen gäbe. Das wäre erfolgreich. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wann gab es in Deutschland die letzte weltweit erfolgreiche Erfindung? Was Sie erfinden, sind immer neue Vorschriften, ideologisch begründet: neue Richtlinien für Banküberweisungen, neue Vorschriften zur energetischen Sanierung von privaten Häusern, Austauschpflicht für Heizungen. Das geht den Gesetzgeber eigentlich gar nichts an. (Beifall bei der AfD) Da wir sonst keine Probleme haben, gibt es noch Vorschriften für nicht demontierbare Fliegengitter an Fenstern in Metzgereien. (Heiterkeit bei der AfD) Ich frage Sie, liebe CDU: Wer hat das Abschalten der Kernkraftwerke angeordnet? Das war Ihre Bundeskanzlerin, Frau Merkel. Sie haben damit einen Kotau vor den Grünen gemacht, wie Sie es heute auch weiterhin machen. Sie bieten sich diesen ideologischen Eiferern förmlich an. Die sogenannte Verkehrswende – der nächste Flop. Wie kann man auf die schwachsinnige Idee kommen, die Mobilität auf ausschließlich batteriebetriebene Elektroautos umstellen zu wollen, ohne zu wissen, wo der Strom herkommen soll, ohne dafür eine Infrastruktur zu haben? Jeder, der Augen hat, zu sehen, weiß, dass die Elektromobilität nur mit staatlichen Subventionen funktioniert und dass weder der Kauf noch die Unterhaltskosten für eine Familie mit einem Nettoeinkommen von 1 200 bis 3 000 € – da liegen die Normalverdiener – bezahlbar ist. Ein Kotau vor den Grünen, die der automobilen individuellen Mobilität ein Ende machen wollen, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So ein Quatsch!) (Dr. Rainer Balzer) damit die Menschen in ihrem Quartier, in ihrem 15-Minuten-Quartier bleiben. Spontane Reisen, auch zu Demos gegen die Regierung, sind dann halt nicht mehr möglich. Die Grünen lehnen das Lebensmodell mit dem Eigenheim im Grünen und dem eigenen Auto für die Familie ab – und darum die Verkehrswende. Der clevere Weg dahin geht gelenkt mit Steuern und Verboten. Begriffe wie „mündige Bürger“, „Marktwirtschaft“ oder „Eigenverantwortung“ hören wir heute nicht mehr. Sie wollen keine mündigen Bürger; das haben Sie mit den Coronamaßnahmen erprobt. Wie weit konnten Sie mit der Begrenzung der Freiheit gehen? Spätestens bei den Lockdowns und den Abstandsregeln sind gravierende Fehler gemacht worden, und heute scheuen CDU und Grüne eine Aufarbeitung dieser Eingriffe in die Grundrechte. Sehr geehrte Damen und Herren, warum haben wir heute Wohnungsmangel? 2023 haben wir 600 000 Menschen in unserem Land aufgenommen. Das ist die Bevölkerung einer Stadt wie Stuttgart. Theoretisch müsste man also jedes Jahr eine Stadt dieser Größe neu bauen. Das ist nicht sinnvoll, auch nicht ökologisch sinnvoll und nicht möglich. Wie kann man dann so eine Politik machen? Wie kommt man auf so eine Idee? Wo sollen diese Leute leben, arbeiten und wohnen? Und vor allem: Wo haben die Menschen Perspektiven in einer Zeit des Abbaus von Arbeitsplätzen? Diese Probleme – von Ihnen verniedlichend „Herausforderungen“ genannt – sind durch falsche Migrationsanreize selbst verursacht worden. (Beifall bei der AfD) Der erste richtige Ansatz, um das zu lösen, wäre eine Remigrationsoffensive. Der Bundeskanzler nennt wenigstens noch Grenzkontrollen. Immerhin ergänzt er: „bis auf Weiteres“. Wahrscheinlich zeigt der jüngste Wahlerfolg der AfD Wirkung. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wie kann man auf die Idee kommen, das Rückgrat des deutschen Wohlstands, die Autoindustrie, abzuschaffen? Sie stellen die Mehrheit der EU-Kommission in Brüssel, Sie stellen die Präsidentin, Frau von der Leyen, und die hat das Verbot des Verbrennungsmotors durchgesetzt. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Sie sorgt dafür, dass Wohnungen und Häuser in 20 bis 30 Jahren nach jetziger Rechtslage aufgrund angeblich zu hohen Energiebedarfs nicht mehr bewohnt werden können. (Lachen bei der SPD) Das haben Sie, liebe CDU, mit dem Anschluss an das ökosozialistische Modell der Grünen zu verantworten. (Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Der Mensch der Zukunft soll in Wohnblocks eingepfercht werden, pro Nase 20 m2 bis 30 m2, das reicht, und die Alten schieben wir dann in Baracken ab, die Sie vornehm Tiny Houses nennen. (Lachen bei den Grünen – Abg. Anton Baron AfD: In Höhlen!) de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Wenn Sie wirklich ehrlich die Probleme unseres Landes lösen wollten, müssten Sie unseren Ansätzen und Vorschlägen folgen. (Lachen bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Lösen Sie sich aus dieser unglückseligen Koalition – zugunsten unseres Landes. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Wir fordern für unser Land eine deutliche Rückkehr zur sozialen Marktwirtschaft nach Ludwig Erhard, eine stabile Währung und eine Reduktion des Staates auf das, worauf es ankommt. Wir diskutieren immer, worauf es ankommt, nämlich den Schutz der Bevölkerung vor Gewalt, den Schutz des Eigentums und eine freie Mobilität, für die jeder selbst verantwortlich ist. Wir brauchen keine Bürgerbusse und auch keine Bürgerräte. Wir brauchen auch keine Politik, die die Gesellschaft gestalten möchte. Das machen mündige Bürger in der Freiheit lieber selbst. Danke. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Herrn Innenminister. – Bitte sehr, Herr Innenminister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Landtagspräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Für diese wichtige Aktuelle Debatte bin ich der CDU-Landtagsfraktion sehr dankbar; denn Land und Kommunen sind gemeinsam der Motor unseres Landes. Deswegen will ich vorneweg gleich sagen: Landesregierung, Koalitionsfraktionen, das Innenministerium als Kommunalministerium, ich als der Kommunalminister standen in der Vergangenheit und stehen heute und in der Zukunft an der Seite unserer Kommunen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir wissen um den immensen Beitrag der kommunalen Ebene am Erfolg unseres Staatswesens. Wir wissen freilich auch um den enormen Druck, unter dem die Kommunen aufgrund der Vielzahl der klassischen, aber auch der neu hinzugekommenen Aufgaben stehen. Deswegen galt und gilt: Wir stehen an der Seite unserer Kommunen in Baden-Württemberg. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ja, meine Damen und Herren, unsere Städte, unsere Gemeinden, unsere Landkreise, auch die kommunalen Krankenhäuser, die Sparkassen, die kommunalen Betriebe sind – das ist ja in der Debatte richtigerweise gesagt worden – nah an den Bürgerinnen und Bürgern. Niemand kennt die Bedürfnisse der Menschen vor Ort besser als unsere Kommunalen. Das ist die kommunale Wirklichkeit. Das ist die politische Wahrheit. Das weiß ich auch selbst als jemand, der 27 Jahre in der Kommunalpolitik zugebracht hat. Die Kommunen sind wesentlich für die Daseinsvorsorge und damit wesentlich für die Menschen. Ich will hinzufügen: In (Minister Thomas Strobl) diesen Zeiten sind sie ein wesentliches Fundament unseres demokratischen Staatswesens, unserer Demokratie. Deswegen will ich an dieser Stelle vorneweg den Tausenden von ehrenamtlichen sowie hauptamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, aber auch den vielen Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der kommunalen Ebene, in den Krankenhäusern, in den Rathäusern, auf den Landratsämtern, einfach Danke sagen für ihren täglichen Einsatz, auch für ihren täglichen Einsatz für unsere Demokratie. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Weil die kommunale Wirklichkeit die politische Wahrheit darstellt, lässt sich am Blick auf die Kommunen der Zustand des Landes ganz gut ablesen. Es gibt erfreuliche Meldungen: 101 Kommunen im Land sind schuldenfrei. Aber natürlich wissen wir auch, dass viele Kommunen und Landkreise derzeit große Schwierigkeiten in der Haushaltswirtschaft haben, Schwierigkeiten, die so groß sind wie noch nie. Eines ist aber auch wahr – darauf hat Herr Abg. Dr. Schütte zu Recht hingewiesen –: Nirgendwo in der Republik geht es den Kommunen so ordentlich wie in Baden-Württemberg. Wir werden alles dafür tun, dass das in Zukunft genau so bleibt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Freilich, die Herausforderungen, denen wir gegenüberstehen, sind groß. Neben all den wichtigen Aufgaben, die der demografische Wandel, die Integration von Zugewanderten und die Veränderung der Arbeitswelt mit sich bringen, gibt es auch eine finanzielle Seite, die wir stets im Blick haben müssen. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass es selten so schwierig, aber selten auch so wichtig war, generationengerechte und nachhaltige Haushalte zu gestalten. Wir, das Land, tragen mit dafür Sorge, dass auf der kommunalen Ebene die hierfür notwendigen finanziellen Spielräume vorhanden sind und vorhanden bleiben – so gut wir es können. Wir gehen dabei auch an unsere Grenzen. Klar ist uns allen – das ist nichts Neues –: Die Zeiten haben sich verändert. Der finanzielle Rahmen gestaltet sich für die Kommunen herausfordernd, freilich aber auch für das Land. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für mich als Kommunalminister steht fest: Wir müssen jetzt die Weichen für die Zukunft stellen. Das geht nur in einem konstruktiven Miteinander zwischen dem Land und der kommunalen Familie. Für dieses konstruktive Miteinander bin ich außerordentlich dankbar. Für mich gilt – gerade in diesen Zeiten –: Stadt und Land, Hand in Hand. Das war nie wichtiger als heute. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Das tun wir. Wir sagen das nicht nur als eine Formel, sondern wir praktizieren das auch. Das will ich Ihnen anhand weniger Fakten darlegen. Am 9. September haben wir uns in der Haushaltskommission auf ein Sofortprogramm 2024 verständigt, das an diesem Dienstag, also diese Woche, vom Kabinett beschlossen wurode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 de. Herr Kollege Dr. Bayaz hat es eingebracht. Mit dem Programm wird das Land den Kommunen im Haushaltsjahr 2024 zusätzliche Mittel im Umfang von 579 Millionen € zur Verfügung stellen. Auch für den kommenden Doppelhaushalt haben wir die Belange der Kommunen fest im Blick. So schließen wir, das Land, beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter die Deckungslücke zwischen den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln und den Bedarfen der Kommunen, und zwar beginnend mit einer ersten Tranche im Jahr 2024 in Höhe von ca. 200 Millionen € und in den folgenden fünf Jahren mit jährlichen Tranchen in Höhe von immerhin 661,3 Millionen €. Zudem soll im Kommunalen Investitionsfonds im Bereich „Schulbau und Schulsanierung“ das Bewilligungsvolumen ab 2025 von 200 Millionen € auf 450 Millionen € durch Umschichtungen bei den Finanzausgleichsmassen erhöht werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch bei den Kliniken im Land wollen wir noch einmal eine Schippe – und zwar eine kräftige Schippe – drauflegen. Zur Abmilderung der äußerst herausfordernden finanziellen Situation der Krankenhäuser, die uns sehr wohl bekannt ist, bedarf es landesspezifischer Stabilisierungsmaßnahmen, um eine flächendeckende und gute Krankenhausversorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Das Land wird die Krankenhäuser deshalb in den Jahren 2024 und 2025 im Investitionsbereich zusätzlich mit 150 Millionen € aus originären Landesmitteln unterstützen. Als Digitalisierungsminister freut mich insbesondere, dass dies der Digitalisierung in den Krankenhäusern dienen soll. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Darüber hinaus soll die Krankenhausinvestitionsförderung nach dem Kommunalen Investitionsfonds zunächst 2025 auf 500 Millionen € und ab 2026 auf 570 Millionen € erhöht werden. All das sind Taten, nicht nur Worte. Es ist wichtig, dass wir unsere Gesundheitsinfrastruktur im Land stärken. Auch hier stehen wir an der Seite der Kommunen. Das unterscheidet im Übrigen das Land von der Bundesregierung. Das ist der entscheidende Unterschied: Wir stehen in diesen Fragen an der Seite der Kommunen in Baden-Württemberg – andere leider nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Noch etwas möchte ich nicht vorenthalten: Für das Jahr 2024 werden Bundesmittel für Geflüchtete in Höhe von 229 Millionen € vollständig, das heißt zu 100 %, an die Kommunen weitergegeben, obwohl das Land Baden-Württemberg insbesondere bei der Erstaufnahme ja auch selbst erhebliche Kosten hat. Alles in allem: Das Sofortpaket der Landesregierung ist ein echtes Kraftpaket. Ich will an dieser Stelle dem Finanzminister, Herrn Kollegen Dr. Bayaz, wie auch den beiden Koalitionsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU herzlich dafür danken, dass wir dieses Kraftpaket der Landesregierung für unsere Kommunen jetzt auf den Weg bringen (Minister Thomas Strobl) konnten. Das sind Fakten, Tatsachen. Als Kommunalminister finde ich das ganz in Ordnung. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Lassen Sie mich auf einen weiteren Baustein der Entlastung der Kommunen kommen: die Digitalisierung. Digitalisierung beginnt – das sage ich seit dem Jahr 2016 – mit dem flächendeckenden Ausbau von schnellem Internet, dem Breitbandausbau. Über 6 Milliarden € hat das Land gemeinsam mit dem Bund seit dem Jahr 2016 in den kommunalen Breitbandausbau in Baden-Württemberg investiert, knapp 3 Milliarden € davon allein vom Land Baden-Württemberg – (Zuruf von der SPD) über 6 Milliarden €, meine sehr verehrten Damen und Herren, und über 3 500 Fördermaßnahmen. Von diesen 6 Milliarden € ist jeder Cent, jeder Euro in die Hand eines Landrats oder eines Oberbürgermeisters oder einer Bürgermeisterin gegeben worden. Das ist natürlich Infrastrukturförderung für die Zukunft, aber das sind auch gewaltige Milliarden für unsere Kommunen in der Fläche. Herzlichen Dank, dass wir das in der Vergangenheit miteinander tun konnten. (Beifall bei der CDU und des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Im Haushaltsentwurf des Finanzministers haben wir derzeit 1,1 Milliarden € an Verpflichtungsermächtigungen für den Breitbandausbau vorgesehen. Es ist sehr wichtig, dass wir auch in Zukunft hier investieren, um die Kommunen in der Fläche in das Gigabitzeitalter zu führen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Hohen Hauses bedeutet das noch einmal richtig Geld für die Kommunen. Es ist angesprochen worden, das Land solle mehr im Bereich der Digitalisierung tun. Das ist milliardenschwer. Noch einmal mehr für die Breitbanddigitalisierung in Baden-Württemberg. Während der Bund, wenn ich das richtig lese, bei seinen Haushaltsberatungen die Mittel drastisch kürzt, (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Unglaublich!) machen wir ein neues Milliardenprogramm für die Kommunen und die Digitalisierung in Baden-Württemberg. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Herzlichen Dank dafür. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, das ist der Unterschied: Wir stehen an der Seite der Kommunen. Allerdings: Geld allein ist nicht alles. Es ist sehr wichtig, aber neben den finanziellen Spielräumen brauchen unsere Kommunen – das ist meine feste Überzeugung – auch mehr gestalterischen Spielraum. Hier fordert die kommunale Familie ja seit Längerem – und ich finde: zu Recht –, überflüssige Standards abzubauen. Hier sollten wir einmal ein gutes Stück vorankommen. Ich denke, dass wir im Rahmen der Entlastungsallianz Baden-Württemberg gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden sowie mit fünf weiteren Verbänden aus dem Wirtschaftsbereich bereits einiges erreicht haben. Wahr ist freilich aber auch: Es bleibt noch einiges zu tun. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Nach einem guten Jahr intensiver Arbeit wurden bereits weit über 100 Maßnahmen beschlossen und auf den Weg gebracht, die nun gemeinsam umgesetzt werden sollen. Über die Hälfte davon wurden von den kommunalen Landesverbänden vorgeschlagen. Freilich ist mir bewusst, dass die Verbände der Allianz weitere schnelle und wirksame Entlastungen anstreben, die spürbare Erleichterungen ermöglichen. Dabei treffen sie bei mir auf offene Ohren. Ich will gern einen Vorschlag aufgreifen, den ich insbesondere mit Dr. Achim Brötel, dem jetzigen Präsidenten des Deutschen Landkreistags, erörtert habe. In Baden-Württemberg wollen wir ein Gesetz zur Überprüfung und zum Abbau von Standards schaffen. Ein solches kommunales Regelungsbefreiungsgesetz für unsere Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände würde ermöglichen, neue Formen der kommunalen Aufgabenerledigung und der kommunalen Zusammenarbeit zu erproben und später auch für alle umzusetzen. Zu diesem Zweck werden für einen begrenzten Zeitraum auf Antrag der jeweiligen Kommune durch das zuständige Ministerium Abweichungen von Rechtsvorschriften des Landes zugelassen, welche die kommunale Aufgabenerfüllung betreffen. Vor Ort kann und soll individuell in der Praxis getestet werden, ob Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht, kostengünstiger für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen gestaltet werden können. In der Praxis gefundene erfolgreiche Verbesserungen können dann vom Gesetzgeber landesweit und dauerhaft für alle Kommunen umgesetzt werden. Die Bandbreite der Anwendungen kann groß sein: sei es die Vereinfachung von Verwendungsnachweisen bei Vergabeverfahren, die Verschlankung bis hin zur Abschaffung von Genehmigungsverfahren oder aber auch die Farbe von Stimmzetteln bei Wahlen. Auf diese Weise kann insbesondere die auf der kommunalen Ebene vorhandene Sachkompetenz und Expertise erschlossen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ein solches kommunales Regelungsbefreiungsgesetz werden wir jetzt gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen auf den Weg bringen. Dies wird ein weiterer wichtiger Schritt sein, um Bürokratisierungen tatsächlich zu reduzieren und vor allem den Kommunen in unserem Land wieder mehr Raum für Eigenverantwortung und Selbstregulierung zu geben. Das ist verbunden mit einer klaren Botschaft: Wir haben Vertrauen in die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte in unserem Land, wir haben Vertrauen in die kommunale Familie, wir schätzen die Arbeit, die dort gemacht wird, wert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Und wir geben unseren Kommunen Freiheit, solche Dinge auch zu tun. (Beifall bei der CDU) Das wäre im Übrigen ein weiterer wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung und ein weiterer großer Baustein auch in der Entlastungsallianz. (Minister Thomas Strobl) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Baden-Württemberg ist traditionell ein Land, das von der großen Kraft und der großen Vielfalt der kommunalen Ebene in besonderem Maß profitiert. Kraft und Kreativität unserer Kommunen müssen sich aber auch entfalten können. Wir, das Land, unterstützen das gern. Wir verstehen uns als ein Teil davon, und wir ziehen an einem Strang, um die Zukunft des Landes zu gestalten. Noch einmal: Stadt und Land, Hand in Hand. Im Sinne eines solchen konstruktiven Miteinanders bin ich zuversichtlich, dass wir die Aufgaben, die die Zukunft bringen wird, gemeinsam meistern werden. Packen wir es gemeinsam an: Stadt und Land, Hand in Hand. So, wie es im Titel des Antrags der CDU-Fraktion zu dieser Aktuellen Debatte steht, machen wir es mit Zuversicht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 3 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften – Drucksache 17/7521 Ich darf erneut Herrn Innenminister Strobl ans Redepult bitten und ihm das Wort zur Begründung erteilen. Bitte sehr. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herzlichen Dank. – Herr Landtagspräsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Gesetzentwurf dient der Entlastung unserer Kommunen im Bereich des kommunalen Haushaltsrechts. Damit werden Beschlüsse der Entlastungsallianz umgesetzt, also ein weiterer tatsächlicher Beitrag zur Entbürokratisierung. Wesentlicher Punkt der Gesetzesänderung ist, dass der Gesamtabschluss im Interesse der kommunalen Praxis durch einen Erweiterten Beteiligungsbericht ersetzt werden soll. Zusammen mit der kommunalen Praxis wurden die Regelungen zum Gesamtabschluss evaluiert. Daraus ist eine innovative Idee für die Vermittlung eines finanziellen Gesamtbildes einer Kommune geboren worden. Der Erweiterte Beteiligungsbericht ermöglicht es, das Gesamtvermögen, den Gesamtertrag und die Gesamtfinanzlage der Kommune in einem vereinfachten Verfahren darzustellen und dennoch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Gesamtbild zu vermitteln. Vertreter der kommunalen Landesverbände und der Gemeindeprüfungsanstalt sowie Praktiker aus verschiedenen Gemeinden und Landkreisen haben in den vergangenen Jahren an der Evaluation der Regelungen zum Gesamtabschluss mitgewirkt. In zahlreichen Arbeitsgruppensitzungen haben sie ihren Sachverstand eingebracht und als Alternative zum Gesamtabschluss den Erweiterten Beteiligungsbericht entwickelt. Allen Beteiligten möchte ich für ihre Mitarbeit und ihr Engagement ganz ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 ausdrücklich und herzlich danken. Das war eine exzellente Arbeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf: Bravo!) Die Entlastungsallianz hat dann am 23. Februar 2024 entschieden, den Gesamtabschluss durch einen Erweiterten Beteiligungsbericht zu ersetzen. (Minister Lucha führt Gespräche auf der Regierungs- bank. – Abg. Nicolas Fink SPD: Da werden Gesprä- che geführt! – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf bitten, dass die Regierung ihre Gespräche nicht hier im Plenarsaal, sondern außerhalb des Plenarsaals führt. – Herr Minister, bitte fahren Sie fort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank, Herr Präsident. – Damit wird der innovative Ansatz für ein finanzielles Gesamtbild der Kommune aufgegriffen. Bisher lehnte sich der Gesamtabschluss stark an die handelsrechtlichen Regelungen zur Konzernrechnungslegung an, und es hat sich gezeigt, dass dies für die Kommunen wenig praxistauglich ist. Ein vollständiger Überblick über die tatsächliche Haushaltslage der Kommune einschließlich der ausgegliederten Aufgabenbereiche muss aber gerade auch im Interesse der Gemeinderäte und der Rechtsaufsichtsbehörden hinsichtlich der Einschätzung der wirtschaftlichen Situation der Kommune erhalten bleiben. Der Erweiterte Beteiligungsbericht ermöglicht daher eine vereinfachte Zusammenführung von Jahresabschlüssen der Gemeinde und ihrer kommunalen Unternehmen. In der Gemeindehaushaltsverordnung sollen die vorgesehenen Änderungen der Gemeindeordnung parallel nachvollzogen werden. Ziel ist eine gute Anwendbarkeit. Um diesem Ziel gerecht zu werden, sollen den Kommunen Muster zur Verfügung gestellt werden, an deren Entwicklung die kommunale Praxis maßgeblich beteiligt war. Es gilt auch hier: von der Praxis für die Praxis. Daneben ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, die Vorschriften über die öffentliche Auslegung zu ändern. Diese Änderung ermöglicht es den Gemeinden, Haushaltspläne, Jahresabschlüsse, Beteiligungsberichte ausschließlich elektronisch, auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Damit wird ein Wunsch aus der kommunalen Praxis aufgegriffen und ein weiteres Ergebnis aus der Entlastungsallianz tatsächlich umgesetzt. Die Veröffentlichung im Internet wird bisher bereits ergänzend auf freiwilliger Basis praktiziert; sie erleichtert die Einsichtnahme in effektiver und zeitgemäßer Weise. Nach jetziger Rechtslage ersetzt sie jedoch nicht die körperliche Auslegung. Der Einsichtnahme im Internet kommt bereits jetzt die weitaus größere Bedeutung zu. Angesichts dieser praktischen Bedeutung soll die Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde künftig der Regelfall sein, die körperliche Auslegung zur Einsichtnahme aber – nachrangig – weiterhin möglich bleiben. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) (Minister Thomas Strobl) Mit einer weiteren Änderung soll der Prüfzyklus der überörtlichen Prüfung von Kommunen insbesondere zur Entlastung der zu prüfenden Kommunen von vier auf fünf Jahre verlängert werden. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, diesen Änderungen, die für die kommunale Praxis von großer Bedeutung sind, die Entbürokratisierung bringen und die tatsächlich Entlastungen für die Kommunen bringen, mit Freude und mit Zuversicht zuzustimmen. (Beifall bei der CDU und der Abg. Swantje Sperling GRÜNE – Zuruf: Das machen wir!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich darf für die Fraktion GRÜNE der Kollegin Swantje Sperling das Wort erteilen. – Bitte sehr, Frau Kollegin.

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Swantje Sperling GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz reagiert die Landesregierung auf einen weiteren Vorschlag der Entlastungsallianz zum Abbau von bürokratischen Hürden, um den Kommunen direkt in der Praxis die Arbeit zu erleichtern. Handlungsfähigkeit – das haben wir in der vorangegangenen Aktuellen Debatte gerade besprochen – ist zentral für Staatlichkeit und für das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie. Der Abbau von bestehenden Standards – – (Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Es ist eine große Unruhe hier im Saal. Ich bitte darum, die Gespräche bilateral außerhalb des Plenarsaals zu führen. – Fahren Sie bitte fort. (Zuruf: Sperling heißt sie!)

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Swantje Sperling GRÜNE

Der Abbau von belastenden Standards und die Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts sind hierfür ein weiterer Mosaikstein. Als 2009 das neue kommunale Haushaltsrecht beschlossen wurde, bedeutete das eine erhebliche Anstrengung für unsere Kommunen. Ehrlich gesagt werde ich nie ein Fan davon sein; aber es ist eingeführt worden, und es gehört zur Planungssicherheit, dass der aufgegleiste Weg weitergegangen wird. Inzwischen haben alle Kommunen entsprechend umgestellt. Die Vereinfachung in diesem Gesetz ist richtig; der Herr Minister hat es dargelegt. Für die Veröffentlichung auch der Haushaltspläne im Internet war es jetzt an der Zeit. Viele Kommunen machen das schon, und es dient der Niederschwelligkeit und der Transparenz. Im Sinne von Digitalisierung und Kommunikation ist das genau der richtige Schritt. Wir haben also wieder einen kleinen Schalthebel betätigt, gemeinsam mit der kommunalen Praxis. Jedoch ist Bürokratieabbau – da müssen wir ganz klar sein – nicht einfach. Umso wichtiger ist, dass es die Entlastungsallianz gibt. In einer zude – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 nehmend komplexen Welt einfache Prozesse zu entwickeln, gleicht einer Quadratur des Kreises. Oftmals sind es auch die Bürgerinnen und Bürger, die Regelungen einfordern und durch Klagen und Gerichtsentscheide bestehende Rechtslücken füllen. Und ja, politischer Gestaltungswille hat auch etwas mit Regeln zu tun. Laut Statistischem Bundesamt ist der finanzielle Aufwand der Unternehmen für Bürokratie inflationsbereinigt seit 2012 sogar um 5 % gesunken. Das ist eine Verringerung, allerdings keine fundamentale. Das größte Problem, das wir neben der bestehenden Regelungsdichte haben, ist die Wahrnehmung von Bürokratie. Sie wird immer und zunehmend negativ konnotiert. Und ja, sie ist ja auch ein gutes Argument dafür, diesen Staat abzulehnen, denn ein blödes Beispiel für irgendeine unsinnige Regelung gibt es immer. Dass die Mehrheit der Regelungen aber auch sinnvoll ist, das wird nicht mitgenannt. Bürokratie ist nicht nur Last, sie ist auch richtig Stärke. Sie ist nämlich Schutz vor Willkür, sie ist Schutz vor Korruption, und sie bedeutet Struktur. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, DIW, hat Länder in Europa und ihre Bürokratie verglichen und festgestellt: Die skandinavischen Länder haben die gleiche Regelungsdichte wie wir. Aber die Einstellung und die gesamtgesellschaftliche Bewertung von Bürokratie und Verwaltung ist eine andere. Bürokratie wird weniger als Einschränkung verstanden. Warum ist das so? Das Verhältnis zwischen Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern ist partnerschaftlicher. Die einzelnen Verwaltungsmitarbeitenden können autonomer und eigenverantwortlicher arbeiten. Und sie leben in einer positiveren Fehlerkultur. Ja, Politik muss sich auch hinter die Verwaltung stellen. Das ist zentral wichtig, auch für das schon angesprochene Thema Vertrauen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) In Skandinavien, beispielsweise in Schweden, besorgt sich die Verwaltung viele Unterlagen einfach selbst, die sonst Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen besorgen müssten. Auch da gibt es dann eine gefühlte Entlastung. Was müssen wir also jetzt tun? Bürokratieabbau, Priorisierung und Pauschalierung vor allem im Bereich von Förderungen müssen die Gebote der Stunde sein. Pauschalierung: Ja, die Kommunen wissen ganz genau, wo es hakt. Aber gleichermaßen müssen wir auch die Leistungsfähigkeit von Verwaltungen steigern: durch eine neue Kultur, durch Digitalisierung, durch KI und effektivere Prozesse. Denn ganz ehrlich: Der Fachkräftemangel trifft uns auch in den Verwaltungen. Auch deswegen ist eine Stärkung unserer beiden Verwaltungsfachhochschulen zentral wichtig. Daran arbeiten wir gemeinsam mit den Kommunen, mit den Verwaltungsfachhochschulen, auch mit Organisationen wie Komm.ONE und im Übrigen auch mit den kommunalen Landesverbänden. Wir müssen nicht nur Bürokratie abbauen. Das müssen wir auch. Glauben Sie mir – ich war seit letztem Jahr in 64 Rathäusern mit Fragebogen –, da haben wir ganz, ganz viel zu tun. Aber wir müssen auch unsere Bürokratie umbauen. Wir (Swantje Sperling) müssen sie zu einer Ermöglichungsbürokratie machen. Da haben wir viele gute Beispiele und viele gute Ideen, die wir anpacken können. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Ulli Hockenberger. (Abg. Christian Gehring CDU: Bravo! Guter Mann!)

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Ulli Hockenberger CDU

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 – wir haben es gehört – ist das neue Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen eingeführt worden. Da geht es um Produkte, um Kennzahlen, aber es ging eben auch um die verpflichtende Einführung eines Gesamtabschlusses, der ursprünglich zum Jahr 2015 vorgesehen war. Für eine Erleichterung ihrer Aufgabenwahrnehmung ist es wichtig, dass wir die Kommunen von verzichtbaren Formvorschriften befreien und ihnen zusätzliche Werkzeuge an die Hand geben. Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen … wollen wir dahin gehend weiterentwickeln, dass die Kommunen … von der verpflichtenden Aufstellung eines Gesamtabschlusses … befreit werden. Ein erweiterter Beteiligungsbericht soll ausreichend sein, um die notwendigen Steuerungsinformationen bereitzustellen. Dieses Zitat könnten Sie in der Koalitionsvereinbarung von 2016 auf Seite 66 nachlesen, wenn Sie wollten. Sie müssen es aber nicht. Schon damals hatte uns also ein Hauch von Entlastungsallianz angeweht, obwohl wir noch gar nicht wussten, dass wir eine solche irgendwann einmal brauchen. Wie Frau Kollegin Goll vorhin ausgeführt hat, hat gestern Herr Staatsminister Dr. Stegmann in der Regierungsbefragung 30 Minuten lang über die bisherigen Erfolge der Entlastungsallianz aus seiner Sicht referiert. (Lachen bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP – Beifall bei Abgeordneten der SPD – Verein- zelt Beifall bei der FDP/DVP) Das Innenministerium war mit seinen vorbereitenden Arbeiten schon recht weit. Und Sie ahnen es, was dazwischenkam: Dann kam Corona. Da ging es dann um andere Dinge, die uns beschäftigt haben, und nicht um den Gesamtabschluss oder formale Erfordernisse. Heute geht es vor allem um Zeit. Denn wir haben es gehört: Wenn wir das Gesetz nicht zum Jahresende über die Rampe bringen, dann gilt die Verpflichtung, und dann wird den Gemeinden etwas abverlangt, was sie, meine ich, nicht brauchen. Denn ein Abschluss nach Konzernregeln ist nicht praxistauglich für die Kommunen, der Erweiterte Beteiligungsbericht reicht aus. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Was er enthält, hat der Herr Minister ausgeführt. Er vermittelt ein Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage. Das ist insbesondere auch in Zeiten wichtig, in denen Kommunen immer mehr auch bestimmte Aufgabenbereiche ausgliedern. Deswegen ist jetzt diese Form der Rechnungslegung, des Nachweises wichtig, weil sie ein Bild über die Vermögenslage, die Ertragslage, die Finanzlage gibt. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist wichtig für die Rechtsaufsichtsbehörden, die sich ja immer wieder einmal mit der Leistungsfähigkeit von Kommunen beschäftigen müssen. Wir dürfen uns in diesem Fall durchaus auch an ein Negativbeispiel erinnern. Sie erinnern sich alle, wenn ich den Namen Aulendorf nenne, was da vor Ort geschehen ist, weil nicht rechtzeitig hingeschaut wurde. Jetzt kann man sagen: „Das kann immer mal vorkommen“, aber wenn dann das Schwarzer-Peter-Spiel losgeht: „Wer ist schuld, der Bürgermeister, der Gemeinderat, der Landrat, das Regierungspräsidium?“, dann können wir das nicht brauchen. Deswegen erreichen wir mit diesem Vorschlag beides: Vereinfachung für die Kommunen einerseits, den notwendigen Gesamtüberblick für die Rechtsaufsicht andererseits. Das ist wichtig, und damit setzen wir auch einen Beschluss der Entlastungsallianz um. Wichtig ist, dass die Regelung in § 95a auch Befreiungsvorschriften enthält, dass Kommunen nicht ständig zu allem verpflichtet sind. Darin stehen Quoren. Aber das können Sie irgendwann einmal nachlesen, es spielt im Moment keine Rolle, außer dass ich auf diesen Tatbestand hinweisen will. Kollege Dr. Schütte hat vorhin davon gesprochen – genauso wie Frau Sperling –, dass man künftig die Beteiligungsberichte, Haushaltspläne usw. elektronisch auslegen kann, dass das vorrangig geschieht. E-Government, Transparenz, Bürgernähe – alles geht damit einher. Das ist im Übrigen auch ein Ergebnis der Entlastungsallianz. Ich freue mich besonders darüber, dass der Prüfzyklus für die überörtliche Prüfung verlängert werden konnte, nämlich um ein Jahr von vier auf fünf Jahre. Auch das ist ein Beitrag zur Entlastung der Kommunen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Gut!) Dann stehen darin auch noch ein paar Spezialitäten: Sparkassengesetz, Regelung zur Stellvertretung des Prüfungsstellenleiters. Als Beweis meiner fleißigen Vorbereitung auf diesen Vortrag (Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) zitiere ich, dass entsprechend dem Hinweis des Landkreistags zu § 95a Absatz 1 Satz 2 die Wasser- und Bodenverbände ergänzt wurden. Das haben Sie vorher nicht gewusst. Jetzt wissen Sie es, weil ich es Ihnen gesagt habe. (Heiterkeit des Abg. Nicolas Fink SPD) Damit sehen Sie: Wir greifen die Dinge auf. (Ulli Hockenberger) Der Gesetzentwurf ist in der Anhörung überwiegend begrüßt worden. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat ihn gut gefunden. Der Minister hat davon gesprochen, dass die Dinge ja im gemeinsamen Verbund erarbeitet worden sind. Der Landkreistag begrüßt die Fortentwicklung und sieht in dem Erweiterten Beteiligungsbericht durchaus ein Mittel, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Kommune beurteilen zu können. Das sieht auch der Gemeindetag so. Es kommt ja immer „Freude“ auf, wenn ein kommunaler Landesverband es anders sieht. Der Städtetag sieht das nicht so. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist er der Auffassung, man könne darauf verzichten. Wenn ich vorhin das Stichwort „Aulendorf“ genannt habe, dann können Sie sich vorstellen, dass ich dieser Forderung des Städtetags nichts abgewinnen kann. Den Erweiterten Beteiligungsbericht brauchen wir. Darauf können wir nicht verzichten. Besondere Freude kommt auf – das wissen Sie –, wenn der Normenkontrollrat spricht. (Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Die Freude ist beim einen oder anderen aber durchaus heterogen und ambivalent ausgeprägt. Die Kommunen haben den richtigen Zeitpunkt gerade noch erwischt, und der Normenkontrollrat freut sich, dass eine Einigung mit allen Beteiligten gefunden werden konnte. Höhepunkt der Feststellungen in der Begründung ist: Auswirkungen auf den Landeshaushalt sind mit diesem Gesetz nicht zu befürchten. Was kann es Schöneres als diesen Satz geben? Wir stimmen zu und freuen uns auf die weiteren Beratungen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und den Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Als nächster Redner spricht für die SPD-Fraktion der Kollege Klaus Ranger.

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Klaus Ranger SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zentral für die Kommunen ist die Frage: Wie können wir zu viele bürokratische Belastungen durch die Einführung eines Erweiterten Beteiligungsberichts verhindern? Ich erinnere an die Ausführungen vom Herrn Innenminister unter Tagesordnungspunkt 3 zum Bürokratieabbau. Da hat er das auch erwähnt. Klar ist, dass die bisherige Regelung zum Gesamtabschluss für große Konzerne, die sich an den handelsrechtlichen Regelungen orientiert, für unsere Kommunen nicht tauglich ist. Es ist gut, dass nunmehr in enger Abstimmung mit den Verbänden ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das auch den Beschluss des Lenkungskreises der Entlastungsallianz vom Februar dieses Jahres umsetzt. Ein Gesamtüberblick über die Vermögens- und Ertragslage der Gemeinde ist ein wesentlicher Baustein für eine transparente Darstellung der wirtschaftlichen Lage und damit zentral für die Steuerungsmöglichkeiten einerseits der Verwaltung und andererseits der demokratischen Kontrolle durch die Gemeinderäte. Ferner besteht durch die Offenlegung auch die Möglichkeit zur Einsichtnahme für die Bürger. Dass dabei eine Tabelle mit den entscheidenden Kennzahlen einen Überblick über die gesamte Finanz- und Schuldenlage gibt, womit de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 die Möglichkeit eröffnet wird, finanzielle Risiken und Schwachstellen offenzulegen, ist ein wichtiges Ziel dieses Gesetzes. Es darf aber nicht aus dem Blick verloren werden, dass der Städtetag – Kollege Hockenberger sagte es gerade – in seiner Stellungnahme mitgeteilt hat, dass nach seiner Kenntnis in der Vergangenheit nur zwei Städte einen Gesamtabschluss aufgestellt haben – am Schluss gar keine mehr. Die Gesetzesänderung führt dazu, dass faktisch eine neue Berichtspflicht für die Gemeinden eingeführt wird und entsteht. Der Aufwand zur Aufstellung eines Erweiterten Beteiligungsberichts mag gering oder geringer sein, als der Aufwand für einen Gesamtabschluss gewesen wäre, aber wenn eine Stadt oder eine Gemeinde bisher keinen Gesamtabschluss aufgestellt hat, ist es dennoch ein zusätzlicher, neuer Aufwand, der entsteht. Die Landesregierung muss deshalb sicherstellen, dass der für die Gemeinden dadurch entstehende Aufwand möglichst gering gehalten wird. Die geplanten Leitfäden zur Aufstellung des Erweiterten Beteiligungsberichts müssen daher möglichst frühzeitig fertiggestellt sowie den Städten und Kommunen zur Verfügung gestellt werden. (Beifall bei der SPD) Dasselbe gilt natürlich auch für die geplante Mustertabelle. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kommunen in Baden-Württemberg nicht mit einer zusätzlichen, sie stark belastenden Aufgabe konfrontiert werden. Angesichts des Inkrafttretens dieses Gesetzes am 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Erweiterten Beteiligungsberichts bereits ab dem nächsten Jahr. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Muster und Leitfäden vorliegen, verbleibt den Städten und Gemeinden eventuell nur wenig Zeit zur tatsächlichen Umsetzung, sodass wir zu prüfen haben werden, ob im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens nicht eine Änderung des Zeitpunkts des Inkrafttretens nötig ist, damit den Kommunen genügend Vorbereitungszeit bleibt. (Beifall bei der SPD) Ebenso stellt sich die Frage, ob es tatsächlich notwendig ist, dass der Erweiterte Beteiligungsbericht örtlich nochmals geprüft werden muss, oder ob er, wie bisherige Beteiligungsberichte, von der Verwaltung erstellt und von den Gemeinderäten zur Kenntnis genommen wird. Auch das dient der Entlastung. Mit Blick darauf, dass die Städte in Baden-Württemberg bisher keine Gesamtabschlüsse aufgestellt haben, ist eine Evaluation des Gesetzes bereits jetzt klar erkennbar nötig. Wir werden prüfen müssen, welchen praktischen Nutzen der Erweiterte Beteiligungsbericht bringt, welche Risiken und Schwachstellen tatsächlich erkannt werden konnten und welche Maßnahmen daraufhin ergriffen werden. Gleichzeitig wird zu prüfen sein, welcher Verwaltungsaufwand bei den Kommunen durch die Einführung des Erweiterten Beteiligungsberichts tatsächlich entstanden ist. Lassen sich Risiken bereits aus dem Jahresabschluss klar erkennen, bietet der Erweiterte Beteiligungsbericht in der Praxis keinen Mehrwert für eine transparente Darlegung der fi- (Klaus Ranger) nanziellen Lage und führt er auch nicht zu sachdienlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwachstellen – wie es der Kollege Hockenberger ausgeführt hat –, auf der anderen Seite aber zu einem deutlichen bürokratischen Mehraufwand. So werden wir da noch einmal rangehen müssen. Auch wenn die Ziele des Gesetzgebungsverfahrens sinnvoll sind, werden wir doch in der Praxis ganz genau beobachten müssen, wie das Gesetz deren Erreichung tatsächlich fördert und welche Belastungen damit für die Kommunen einhergehen werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Swantje Sper- ling GRÜNE und Christine Neumann-Martin CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Julia Goll.

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Julia Goll FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Inhalt dieses Gesetzes ist jetzt schon mehrfach dargelegt worden; das muss ich nicht noch einmal machen. Der Kollege Hockenberger, der sich Dinge ja immer genau anschaut, hat hier auch gewisse spezielle Aspekte vorgetragen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das ist doch mal was! – Abg. Anton Baron AfD: Das ist ein Lob!) – Ja. – Auch das kann ich mir ersparen. Festzuhalten ist, dass jede Vereinfachung, jede Entlastung von nicht zwingend erforderlichen Dingen für die Kommunen immer gut ist. Das begrüßen auch wir insofern, als man hier Abschied nimmt vom Gesamtabschluss und zu einer anderen Lösung kommt. Das ist an dieser Stelle richtig. Auch wenn ich vorhin Herrn Dr. Stegmann gelobt habe, muss ich jetzt ein Fragezeichen setzen, ob er immer richtig informiert ist. Denn gestern hat er noch gesagt, dass für die Kommunen in diesem Fall jetzt ein Wahlrecht besteht. Dieses Wahlrecht war auch ursprünglich mal vorgesehen, aber jetzt ist es wieder kein Wahlrecht mehr. Das scheint Herr Dr. Stegmann nicht ganz mitbekommen zu haben; das möge man ihm vielleicht doch noch mal sagen und ihm den Gesetzentwurf so, wie er jetzt vorliegt, vielleicht auch noch mal geben. Der Erweiterte Beteiligungsbericht – bringt er wirklich so viel, und was soll er bringen? Er soll dem Gemeinderat und vor allem den handelnden Personen einen Überblick darüber geben, wie die Stadt dasteht. Da gibt es – es ist gesagt worden – noch immer kritische Stimmen, die sagen: „Wir brauchen diesen Erweiterten Beteiligungsbericht nicht, wir haben die Übersicht ohnehin. Das ist also ein On-top, das nicht erforderlich ist.“ Die Stadt Ludwigsburg z. B. schätzt den zusätzlichen Aufwand durch den Erweiterten Beteiligungsbericht auf immerhin zwei Wochen für eine Arbeitskraft im gehobenen Verwaltungsdienst. Wenn so jemand ausfällt – für diesen Bericht, den man vielleicht so nicht braucht –, dann ist das richtig viel. Aus Ludwigsburg gibt es einige Vorschläge – wir werden die auch im Ausschuss vorbringen –, wie man die Sache vereinfachen könnte. Der Kollege Ranger hat ja auch in die Richtung gesprochen, wie man die Sachen noch weiter vereinfachen könnte – das muss unser Ziel sein – und dennoch den ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Zweck erreichen kann, dass die Finanzen der Kommune offenliegen und erkennbar sind. Ob das jetzt unbedingt für die Aufsichtsbehörde so klar daliegen muss, dahinter mache ich jetzt auch mal ein Fragezeichen. Die können ja auch ihre Aufgabe machen und in alle Abschlussberichte genau hineinschauen. Das sollte dort eigentlich möglich sein. Deshalb plädiere ich dafür, dass man nicht vorschnell, nur weil es tatsächlich eine Entlastung bringt, sagt: „Ja, das ist prima, genau so müssen wir das Gesetz machen“, sondern sich vielleicht doch noch mal die Zeit nimmt, genau hinzuschauen, wo nicht noch eine weitere Entlastung, auch von Formvorschriften, möglich ist. Kollege Hockenberger hat auch gefragt: Muss die nochmalige Prüfung wirklich unbedingt sein? Da tun wir unseren Kommunen, wie gesagt, ein Gutes. Vorhin haben alle gesagt, sie wollten die Kommunen entlasten. Zeigen wir jetzt hier doch bitte, dass wir noch mal genauer hinschauen, ob da nicht noch mehr geht. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf abschließend für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Lindenschmid das Wort erteilen.

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Daniel Lindenschmid AfD

Herr Präsident, werte Kollegen! Wir begrüßen alles, was den Kommunen die Arbeit erleichtert, und wir kritisieren alles, was ihnen die Arbeit erschwert. Das haben wir auch schon getan, als sich diese Blamage hier abzeichnete. Die Kommunen haben Ihr Gesetzesvorhaben der vorletzten und letzten Legislatur schlicht in der Praxis sabotiert, und dies nicht nur in unserem Bundesland. Der Grund ist folgender: Dieses Gesetzesvorhaben war einfach undurchführbar. Nun retten Sie sich ans Ufer des Erweiterten Beteiligungsberichts, der übrigens nach Aussage der Fachverbände ebenfalls unnötig wäre. Tieferer Grund für diese Pleite war einmal mehr ein unstillbarer Drang nach überbordender Bürokratie und ein beständiges Misstrauen gegenüber den Kommunen, diese könnten ihren Haushalt weder gescheit aufstellen noch die Öffentlichkeit ausreichend informieren. Wie viel Arbeit, wie viel Vorbereitung und Überstunden seit 2013 in die Umsetzung des Ziels Gesamtabschluss geflossen sind – man mag es nur erahnen. Der Erweiterte Beteiligungsbericht mag mathematisch einfacher sein, dürfte aber die Verwaltungsbürokratie der meisten kommunalen Rechnungsprüfungsämter auch nicht weniger belasten. Begrüßen kann man andererseits durchaus die Neuregelung zur Veröffentlichung der Haushaltssatzung und Haushaltspläne im Internet als Regelfall. Zwar wird sich nur eine absolute Minderheit von Finanzexperten durch diese Zahlen kämpfen, aber online eröffnen sich durchaus Wege für Kritiker – mehr als bisher –, wenn für unnötige Projekte Geld ausgegeben wird. Die Transparenz des Ausgabegebarens wird steigen, und das kann nur Vorteile haben. Um hier nur ein Beispiel zu nennen: Wie viel Staatsknete schmeißt das Freiburger Rathaus für die Linksextremen in den autonomen Zentren raus? (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Darum geht es doch gar nicht!) (Daniel Lindenschmid) Nicht sehr gut kommt bei uns an, dass bisher wegen einer noch nie wahrgenommenen Möglichkeit der Abschlussprüfung der Sparkassen durch eine externe Stelle Umsatzsteuer in Millionenhöhe anfiel – wenn wir es richtig verstehen, über 2,5 Millionen €. Natürlich wegen schwachsinniger EU-Regelungen zu angeblichen Wettbewerbsverzerrungen. Was auch sonst? Das hätte man schon viel früher angehen sollen. Warum das nicht geschah, würde ich auch gern wissen. Denn das haben letztlich die Sparkassenkunden über ihre Gebühren bezahlt. Durch die Hintertür sollen nun auch noch Beförderungsmöglichkeiten für Mitarbeiter des Prüfungsverbands geschaffen werden. Begründung: Beitrag für eine strategische Personalentwicklung in der Prüfungseinrichtung. Das mag für Einzelne verlockend sein, muss aber auch von den Kunden bezahlt werden. So gibt die linke Hand wieder aus, was die rechte Hand eingespart hat. Man kann nur hoffen, dass damit nicht nur bestehende Seilschaften gefördert werden, sondern erreicht wird, was Absicht sein soll: Gewinnung besonders qualifizierter Mitarbeiter. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/7521 an den zuständigen Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 4 der Tagesordnung ist erledigt. Bevor wir in die Mittagspause eintreten, gebe ich Ihnen noch bekannt, dass die Präsentation von solid UNIT e. V. in der Eingangshalle stattfindet. Das Netzwerk besteht aus Verbänden und Unternehmen der Bauwirtschaft und setzt sich für innovativen, nachhaltigen Massivbau ein. Sie sind herzlich eingeladen, von dem Informationsangebot Gebrauch zu machen. Aufgrund der umfangreichen Tagesordnung und der verschiedenen Abstimmungen, die heute noch anstehen, machen wir bis 14:30 Uhr Mittagspause. Wir treten hiermit in die Mittagspause ein. (Unterbrechung der Sitzung: 13:26 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:30 Uhr)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Von der Op- position! Es ist nur die Opposition da! – Gegenruf des Abg. Armin Waldbüßer GRÜNE: Das stimmt nicht ganz!) Wir setzen unsere Plenarsitzung fort. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Fragestunde – Drucksache 17/7177 Ich rufe zunächst die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – P l a n u n g s s t a n d d e r B 3 1 1 U m g e h u n g s s t r a ß e a u f d e r G e - m a r k u n g G e i s i n g e n ‒ I m m e n d i n g e n Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

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Nikolai Reith FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, bei der B 311, der Fortführung der B 31 von Breisach und Freiburg über Ehningen nach Ulm, handelt es sich um eine der wichtigsten West-Ost-Verbindungen im Süden Baden-Württembergs. Sie wurde deshalb vom Bundesverkehrsministerium in die Verbindungsfunktionsstufe 1 – die höchste Stufe – eingestuft. Vor Ort bedeutet diese Maßnahme für die Bewohnerinnen und Bewohner von Zimmern und Immendingen aber vor allem eine große Entlastung von Lärm und Abgasen. Beginn der Projektplanung war bereits 2018. Es geht heute also um den Planungsstand der B 311 Umgehungsstraße auf der Gemarkung Geisingen–Immendingen. Ich frage die Landesregierung: a) Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Bundesstraßen-Baumaßnahme B 311 Geisingen–Immendingen, Projekt „Immendingen West“? Das wurde ja in zwei Teile aufgeteilt. b) Bis wann rechnet die Landesregierung mit dem Abschluss der Vorplanung, sodass mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme „Immendingen Ost“ begonnen werden kann? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Zimmer ans Redepult bitten.

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Elke Zimmer

Herr Präsident! Lieber Kollege Reith, danke für diese Fragen. – Sie haben recht: Bei dieser Umgehung geht es um die Entlastung der Menschen, die in Immendingen wohnen. Es geht um Lärm; es geht um Abgase. Es geht aber auch – das ist mir immer ganz besonders wichtig – um die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, da die Ortsdurchfahrt zumindest stellenweise und stundenweise verkehrlich überlastet ist. Jetzt zu Ihren Fragen: Das Projekt befindet sich momentan in der Phase der Vorplanung. Das Ziel der Vorplanung ist die Ermittlung einer Vorzugsvariante aus verkehrlicher und aus umweltfachlicher Sicht. Aktuell wird die Umweltverträglichkeitsstudie auf Basis der faunistischen Kartierung erstellt, und es werden Lärm- und Luftschadstoffgutachten erarbeitet. Gleichzeitig wird in einem parallelen Prozess die straßenplanerische Variantenuntersuchung mit verschiedenen Varianten (Staatssekretärin Elke Zimmer) durchgeführt und immer wieder mit den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstudie rückgekoppelt und gegebenenfalls daran angepasst. Die Frage nach der zeitlichen Schiene ist natürlich am interessantesten; denn die beiden Teilprojekte hängen zusammen. Das andere Teilprojekt darf erst begonnen werden, wenn die Varianten für „West“ stehen. Der Variantenvergleich selbst kann, wenn die Umweltverträglichkeitsstudie und alle Sondergutachten endlich vorliegen, endgültig durchgeführt werden. Da geht es dann um technische Belange. Da geht es um die Auswirkungen auf verschiedene Schutzgüter wie Umwelt, Mensch und Landschaft. Dann wird verglichen. Das Ergebnis dieses Variantenvergleichs wird die Vorzugsvariante sein. Im Moment ist vorgesehen, dass wir die Vorzugsvariante Ende 2025 fertig haben und wir damit sozusagen die Vorplanung abschließen können. Im Anschluss geht es dann in den ministerialen Abstimmungsprozess. Dann kommt noch die Zustimmung der beiden Ministerien in Land und Bund, bis eine Vorzugsvariante endgültig fertig steht. Wir werden, um das Ganze zu beschleunigen, im ersten Halbjahr 2025 einen Vorabstimmungstermin mit dem Bund durchführen, um zu sehen: „Wie weit sind die Studien schon, die im Moment laufen? Wie ist der aktuelle Planungsstand? Wie ist vor allem auch die Wirtschaftlichkeit der unterschiedlichen Varianten?“, damit wir dann zügig weiterarbeiten können. Es ist unser Ziel, „Immendingen Ost“ zügig umzusetzen. Dafür brauchen wir das, nach dem Sie gerade gefragt haben. Ich kann Ihnen versichern: Wir werden beide Teilprojekte weiterhin eng begleiten.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage? – Bitte.

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Nikolai Reith FDP

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der beiden Fragen. – Die zeitliche Schiene – Sie haben es gesagt – ist immer das, was auch vor Ort am meisten interessiert. Sie haben die verschiedenen Studien und Gutachten benannt. Hängt noch irgendetwas, oder ist alles, wie Sie es beschrieben haben, im Fluss? Sind es je nach Variante laufende Prozesse, sodass eventuell weitere Gutachten notwendig sind? Oder liegen alle Ergebnisse vor, zumindest was die Umweltverträglichkeitsprüfung betrifft? Wie ist der Stand des Verfahrens?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte.

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Elke Zimmer

Im Moment ist alles im Fluss. Wenn wir schon die Ergebnisse hätten, wären wir einen Schritt weiter. Im Moment ist alles im Fluss, vor allem, weil jetzt doch mehr Varianten geprüft werden als ursprünglich gedacht. Die eigentliche Hauptvariante hat doch deutlich mehr Auswirkungen, gerade im umweltfachlichen Bereich. Deshalb werden jetzt weitere Varianten untersucht, die man eigentlich schon ausgeschieden hatte. Daher ist es im Fluss. Es ist aufwendiger als gedacht, aber wir sind sozusagen mit dem Fluss auf die Zielmarke Ende 2025 unterwegs. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist diese Frage erledigt und beantwortet. Ich komme jetzt schon zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2, ebenfalls vom Kollegen Reith: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – I n f o r m a t i o n s - s c h r e i b e n h i n s i c h t l i c h d e s G e s e t z - e n t w u r f s „ W i c h t i g e W e i c h e n s t e l l u n - g e n i m B i l d u n g s s y s t e m “ Herr Abgeordneter, bitte sehr.

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Nikolai Reith FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Boser, Ausgangspunkt für diese Mündliche Anfrage war ein Schreiben aus Ihrem Ministerium, das einen Tag vor Beginn der Sommerferien an die betroffenen Schulen versandt wurde und diese u. a. darüber informiert hat, dass der Werkrealschulabschluss künftig nicht mehr angeboten werden soll. Dieses Informationsschreiben hinsichtlich des Gesetzentwurfs zu wichtigen Weichenstellungen im Bildungssystem wirft natürlich auch bei uns Fragen auf. Ich frage die Landesregierung jetzt heute: a) Konnte die Landesregierung bereits Stellungnahmen aus den Schulen im Landkreis Schwarzwald-Baar und im Landkreis Tuttlingen verzeichnen bezüglich des kurz vor Ferienbeginn versendeten Informationsschreibens mit dem Betreff „Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zu wichtigen Weichenstellungen im Bildungssystem“? b) Wie werden die Stellungnahmen im weiteren Prozess bis zur Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes im Landtag berücksichtigt? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf Frau Staatssekretärin Boser ans Redepult bitten.

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Sandra Boser

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Reith, es liegt uns bis zum 27. September 2024 eine Stellungnahme vor, die dem Schulleiter einer Schule im Landkreis Tuttlingen zugeordnet werden kann. Es gibt noch acht weitere schriftliche Stellungnahmen, die identisch mit dem Schreiben des Schulleiters aus dem Landkreis Tuttlingen sind, die wir aber nicht örtlich zuordnen können, weil sie keine Namensangaben, Betreffe oder Ähnliches haben. Die Schreiben werden natürlich in die Auswertung der Anhörung einbezogen. Das Anhörungsverfahren läuft derzeit. Die Verbände sind beteiligt, wie es bei einem Gesetzesvorhaben üblich ist. In diesem Zug werden dann auch diese schriftlichen Stellungnahmen mit einbezogen. Das Ergebnis der Anhörung wird dem Gesetzentwurf zugrunde gelegt, dem Kabinett vorgelegt und bis Ende Januar 2025 hier im Landtag beraten.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage? – Bitte.

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Nikolai Reith FDP

Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank für die Beantwortung. – Die Anfragen, die mich erreicht haben, haben u. a. beinhaltet, dass jetzt im Herbst Infoveranstaltungen an den Grundschulen stattfinden. Bei diesen Infoveranstaltungen soll über die weiterführenden Schulen informiert werden. Wie ist das Ministerium dazu in Kontakt mit den Schulen? Denn die Rückmeldung an mich lautet, dass keine weiteren Informationen vorliegen, mit denen die Schulen die Eltern oder ihre Schülerinnen und Schüler bezüglich dieser weiterführenden Schulen informieren können. Damit können sie natürlich sehr schwer umgehen. Wie ist da die Zusammenarbeit, bzw. wie stellt sich die Landesregierung das vor? Denn so, wie ich das sehe, können die Schulen darüber im Moment nicht informieren; also können die Informationsveranstaltungen eigentlich gar nicht stattfinden.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Frau Staatssekretärin.

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Sandra Boser

Vielen Dank, Herr Präsident. – Letzte Woche ging ein Schreiben an alle Schulen mit den neuen Powerpoint-Präsentationen für Informationsveranstaltungen raus, die verwendet werden können. Die Schulen sind also ganz normal informiert worden, wie sie die Infoveranstaltungen mit einer neuen Präsentation gestalten können, in der alle Schularten vorgestellt werden.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine weitere und damit letzte Zusatzfrage, Herr Kollege.

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Nikolai Reith FDP

Ein weiterer Punkt war die Auswirkung bzw. Ausgestaltung der Grundschulempfehlung, auf der künftig nur Gymnasium und Gemeinschaftsschule bzw. Realschule und Gemeinschaftsschule angekreuzt werden können. Die Hauptschule und die Werkrealschule fehlen darauf. – Das können Sie gegebenenfalls korrigieren. Das ist zumindest der Informationsstand, den ich habe; das muss ja nicht der aktuellste sein. – Da muss man natürlich fragen: Welche Perspektive haben diejenigen, die nicht für eine dieser beiden Schularten infrage kommen?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr.

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Sandra Boser

Vielen Dank. – Es wird gerade noch darüber diskutiert, wie die Grundschulempfehlung ausgestaltet wird, ob die Schularten – dazu gehören natürlich alle – wie bisher ausgewiesen werden oder ob der Schulabschluss ausgewiesen wird, also erweitertes Niveau, mittleres Niveau oder grundständiges Niveau. Das sind die Diskussionen, die wir gerade führen. Das ist noch nicht abschließend beraten. Aber natürlich wird es den Hauptschulabschluss und damit die Hauptschule in Zukunft geben, egal, ob der Hauptschulabschluss an einer Realschule, einer Gemeinschaftsschule oder einer Haupt-/Werkrealschule gemacht wird. Da besteht gar kein Zweifel. Ich will das wirklich ergänzen. Das Einzige, was sich ändert, ist der Wegfall des Werkrealschulabschlusses. Aber alles andere, was die Hauptschulabschlüsse betrifft, bleibt bestehen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 erledigt. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – V e r l ä n - g e r u n g d e r S 5 b i s M ü h l a c k e r Bitte, Herr Abg. Dr. Schweickert.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: a) Wie steht die Landesregierung zu dem gemeinsam von den Oberbürgermeistern der Städte Vaihingen (Enz) und Mühlacker sowie dem Bürgermeister der Gemeinde Illingen vorgebrachten Vorschlag einer Verlängerung der Linie S 5 bis Mühlacker? b) Mit welchen Auswirkungen auf weitere Bahnlinien wäre im Falle einer Verlängerung der S 5 bis Mühlacker mit Blick auf die Fahrpläne, die Auslastung der Strecke und die Fahrplanstabilität zu rechnen?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf wieder Frau Staatssekretärin Zimmer ans Redepult bitten.

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Elke Zimmer

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Professor Schweickert, die Frage, die Sie stellen, reiht sich letztlich in eine Diskussion ein, die der Verband Region Stuttgart schon seit längerer Zeit führt, in der es um S-Bahn-Streckenverlängerungen geht. Schon seit Längerem wird u. a. eine Streckenverlängerung der S 5 bis Vaihingen (Enz) diskutiert. Es liegen bereits Gutachten vor, die die Verlängerung bis Vaihingen (Enz) positiv bewertet haben. Verlängerungen darüber hinaus sind bisher nicht Gegenstand von Untersuchungen gewesen, und uns liegen auch keine Untersuchungen des Verbands Region Stuttgart oder von anderen Gruppierungen dazu vor. Daher können wir dazu keine belastbare Aussage treffen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage?

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Elke Zimmer

Ich war noch nicht fertig. Vielleicht erledigt sich dann das ein oder andere. – Sie haben es schon angesprochen: Es ist auf jeden Fall zu beachten, dass eine solche Verlängerung mit dem Metropolexpress abgestimmt sein muss. Da gibt es zwischen Stuttgart und Pforzheim spätestens mit der Fertigstellung von S 21 eine Ausweitung des Angebots. Das ist von der Region auch immer gewünscht worden. Daher ist das auf jeden Fall ein Punkt, der quasi sitzen muss. Was ich aber empfehlen kann: Die Region kann diesen Vorschlag in den Prozess „Zukunftsfahrplan“ des Verkehrsministeriums einspeisen, der im Moment läuft. In diesem Projekt „Zukunftsfahrplan“ wird das Zielkonzept 2025 für den Schienenpersonennahverkehr weiterentwickelt; es ist das zentrale Konzept der Weiterentwicklung des SPNV. Hier werden Fahrplanstrukturen, Anpassungen des Deutschlandtakts und eben auch Infrastrukturausbau, falls nötig, mit untersucht. Die Regionalforen für dieses Projekt starten jetzt im Herbst. Wenn die Bürgermeister das dort einspeisen, wäre das, denke ich, die richtige Stelle. (Staatssekretärin Elke Zimmer) Die Strecke – das kann man ganz allgemein sagen – ist bereits stark ausgelastet zwischen Pforzheim, Mühlacker und Vaihingen (Enz). Wir haben den MEX 17, der halbstündlich verkehrt, wir haben den RE 1 zwischen Karlsruhe und Stuttgart – drei Züge in zwei Stunden –, und wir haben den IC 61 zweistündlich. Das heißt, wir haben in der Summe vier Personenzüge je Stunde sowie umfangreichen Güterverkehr. Dies bedeutet: Wenn es eine zusätzliche Angebotsausweitung gäbe, müsste man vermutlich auch über einen Infrastrukturausbau nachdenken – in welcher Form, ist aber im Moment natürlich völlig offen –, da die Strecke schon an der Leistungsgrenze ist.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Eine kurze Nachfrage, Frau Staatssekretärin, und vielen Dank für den Hinweis; dem gehe ich gern nach. – Das Gutachten hört natürlich an der Grenze des VVS auf, was auch sinnvoll ist. Jetzt wird ja im VPE, also dem angrenzenden Verkehrsverbund, über eine Fusion nachgedacht. Meinen Sie, dass so etwas in einem größeren Verkehrsverbund einfacher darstellbar ist, oder ist das eigentlich egal, dass eine solche Verlängerung sonst verbundübergreifend wäre?

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Elke Zimmer

Es kommt auf die Zusammenarbeit an. Wenn die Zusammenarbeit über die Verbünde gut funktioniert, ist auch in einer guten Zusammenarbeit viel darstellbar. Wenn es natürlich ein gemeinsamer Verbund wäre, fiele dieser Punkt schon einmal weg. Aber der genannte Zukunftsprozess mit den Zukunftspartnern ist, denke ich, tatsächlich das Richtige, um dies einzuspeisen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Danke schön!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – U r t e i l d e s B u n d e s f i n a n z h o f s z u r E r b s c h a f t - s t e u e r Bitte sehr.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Erbschaftsteuer, die ja dem Land zufließt. Daher muss das Land wissen, was es bei der Erbschaftsteuer möchte. Deswegen frage ich die Landesregierung: a) Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung für Baden-Württemberg insbesondere auch für die Einnahmen des Landes sowie für die Wirtschaft, hier insbesondere die Gastronomie, durch das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer vom 28. Februar 2024, II R27/21 (Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen), welches u. a. Hotels, Pensionen, Campingplätze und Gaststätten als Verwaltungsvermögen ansieht und ihnen damit eine erbschaftsteuerliche Begünstigung abspricht? ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 b) Inwiefern sieht sie durch das Urteil welchen Handlungsbedarf, beispielsweise durch eine Gesetzesinitiative auf Landesebene, einen Antrag im Bundesrat, Einwirken gegenüber der Bundesregierung oder insbesondere das Aussprechen eines Nichtanwendungserlasses?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf Frau Staatssekretärin Dr. Splett ans Redepult bitten.

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Dr. Gisela Splett

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abg. Dr. Schweickert im Namen der Landesregierung wie folgt: Mit den Regelungen zur erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigung von Betriebsvermögen wollte der Gesetzgeber produktives Vermögen begünstigen. In den erbschaftsteuerlichen Bestimmungen über das Verwaltungsvermögen kommt demnach die vom Gesetzgeber verfolgte Erwägung zum Ausdruck, dass überwiegend vermögensverwaltende Betriebe von der Verschonung auszunehmen sind, weil Verwaltungsvermögen einer weitgehend risikolosen Renditeerzielung und dabei in der Regel nicht der Schaffung von Arbeitsplätzen dient. Soweit das von Ihnen angesprochene Urteil, das eigentlich zu einem Parkhaus erging, Ausführungen zur Einordnung von Beherbergungsbetrieben als Verwaltungsvermögen macht, sehen wir diese Ausführungen kritisch. Nach der Verwaltungsauffassung stellen Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen oder Campingplätze gerade kein Verwaltungsvermögen dar. Es besteht insoweit auch ein breiter Konsens unter den Steuerverwaltungen der Länder, dass das Urteil auf Beherbergungsbetriebe und ähnliche Betriebe nicht anzuwenden ist. Auf eine Veröffentlichung des Urteils wurde daher zunächst verzichtet. Das Urteil ist für die Finanzverwaltung somit auch nicht bindend. Erörtert wird die Möglichkeit eines Nichtanwendungserlasses. Die Beratungen dazu sind angelaufen, aber noch nicht beendet. Zu möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs z. B. auf die Einnahmen des Landes Baden-Württemberg existieren demnach keine Daten oder Abschätzungen. Wie gerade dargestellt, ist mit solchen Auswirkungen auch gar nicht zu rechnen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Schweickert, bitte.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Nur die Nachfrage, was ich jetzt den Unternehmerinnen und Unternehmern, den Gastronomen sage, wenn sie in einen Betrieb investieren und ihn langfristig aufstellen wollen. Ich entnehme jetzt Ihrer Äußerung, dass über ihnen dieses Damoklesschwert in Baden-Württemberg nicht schwebt. So nehme ich das jetzt wahr. Da wird noch etwas kommen; ich habe Verständnis dafür, dass man vielleicht ein bisschen Zeit braucht, aber das wäre natürlich für Investitionen schon der Hammer, wenn dann praktisch die Begünstigung wegfallen würde, weil es doch keinen Anwendungserlass gibt. Dazu hätte ich gern eine klarere Aussage; denn die sind schon irgendwo zwischen Baum und Borke und wissen nicht, was sie machen sollen.

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Dr. Gisela Splett

Vielen Dank für die Nachfrage. – Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass die Beratungen laufen. Wir in Baden-Württemberg sind da nicht solitär aufgestellt, sondern das wird in den Ländern breit so gesehen und diskutiert, wie ich es dargestellt habe. Im Moment ist dieses Urteil, wie gesagt, für die Finanzverwaltung nicht bindend. Insoweit können Sie, meine ich, beruhigend (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Okay!) auf entsprechende Akteure einwirken. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Alles klar!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist auch diese Anfrage erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . G a b r i - e l e R o l l a n d S P D – N e u u n t e r b r i n - g u n g s k o n z e p t i o n a n d e r D u a l e n H o c h s c h u l e B a d e n - W ü r t t e m b e r g ( D H B W ) a m S t a n d o r t M o s b a c h Bitte sehr.

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Gabriele Rolland SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin Splett, Sie kennen Ihre Akten wahrscheinlich gut. Sie haben am 16. April dieses Jahres meinem Fraktionsvorsitzenden Andreas Stoch als Antwort auf seinen Ministerbrief an Sie geschrieben, dass es eine neue Machbarkeitsstudie geben soll mit dem Inhalt, ein Neuunterbringungskonzept für die DHBW am Standort Mosbach bis zum Sommer 2024 fertigzustellen. Ziele dieser Machbarkeitsstudie sollten eine Neubewertung der aktuellen Unterbringungssituation und auch eine mögliche Standortverdichtung der DHBW Mosbach vor dem Hintergrund sein, die Energie- und Klimaschutzkonzepte des Landes für seine Landesliegenschaften zu berücksichtigen. Ganz konkret haben Sie, Frau Staatssekretärin, geschrieben – ich zitiere aus dem Brief –: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sollen für die Neuunterbringung der DHBW Mosbach innovative Raum- und Synergiekonzepte entwickelt werden, um im Ergebnis möglichst flächensparende Unterbringungsvarianten zu erhalten. Der Sommer ist um. Wir haben Herbst. Deswegen zwei Fragen: a) Wie ist der aktuelle Stand der Machbarkeitsstudie des Amtes Heilbronn des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg zur Weiterentwicklung der Unterbringungskonzeption an der DHBW am Standort Mosbach unter Berücksichtigung des Energie- und Klimaschutzkonzepts für Landesliegenschaften? b) Zu welchen Ergebnissen kommt die Machbarkeitsstudie zur Weiterentwicklung der Unterbringungskonzeption an der DHBW am Standort Mosbach bezüglich innovativer Raum- und Synergiekonzepte und einer flächensparenden Unterbringungsvariante? Vielen Dank. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024

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Dr. Wolfgang Reinhart

Frau Staatssekretärin, Sie dürfen ans Redepult.

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Dr. Gisela Splett

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abg. Gabriele Rolland namens der Landesregierung wie folgt: Die Machbarkeitsstudie ist weit fortgeschritten. Im Sommer lag auch etwas vor. Allerdings hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, eine zusätzliche Variante zu betrachten, eine konsolidierte Unterbringung auf landeseigenen Flächen. Das wird noch untersucht und ergänzend dargestellt. Dabei wird u. a. betrachtet, ob es möglich ist, die Anmietung in der Arnold-Janssen-Straße durch einen Ersatzneubau auf dem landeseigenen Areal in Mosbach zu ersetzen. Es wird auch untersucht, ob das landeseigene Areal weiteres Potenzial bietet, beispielsweise wenn bestehende ehemalige Schulgebäude durch weitere Ersatzneubauten ersetzt werden. Die ergänzte und überarbeitete Machbarkeitsstudie soll noch im Herbst 2024 vorgelegt werden. Der Herbst hat ja erst angefangen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Am 22. September!) Diese Machbarkeitsstudie soll dann die Basis für die weiteren Entscheidungen darstellen. Wichtig ist mir an dieser Stelle auch noch der Hinweis, dass die Fertigstellung der Machbarkeitsstudie noch nicht bedeutet, dass gleich gebaut wird. Wie Sie wissen, gibt es eine Vielzahl wichtiger Vorhaben im Hochschulbereich, sodass es auch immer auf die landesweite Prioritätensetzung ankommt. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass wir für die DHBW auch an anderen Standorten tätig sind und waren. So wurde der Ersatzneubau für die Fakultät Technik in Stuttgart vor nicht allzu langer Zeit fertiggestellt. Die Gesamtbaukosten betrugen 113 Millionen €. In Heidenheim ist ein Neubau für rund 40 Millionen € im Bau. In Villingen-Schwenningen sind Maßnahmen im Bau, und für Bad Mergentheim und Ulm laufen Planungen. Zu Ihrer zweiten Frage: In der Machbarkeitsstudie wurden und werden für die Neuunterbringung der Dualen Hochschule in Mosbach innovative Raum- und Synergiekonzepte erstellt, um am Ende zu flächensparenden Unterbringungsvarianten zu kommen und eine effiziente Gebäudenutzung für modernes Lernen zu ermöglichen. Dabei werden innovative Lernformate sowie neue Arbeitswelten mit flexiblen und bedarfsgerechten Bürokonzepten zugrunde gelegt. Insbesondere wird basierend auf schematischen Grundrissen und Flächennachweisen im Rahmen der Machbarkeitsstudie versucht, die Hochschule gewissermaßen neu zu denken – innovativ, digital, interdisziplinär und international. In Skizzen und beispielhaften 3D-Darstellungen wird das konventionelle Raumprogramm in ein Programm für eine neuartige Hochschullandschaft übersetzt. Das Ziel ist dabei, ein bauliches Umfeld zu schaffen, das optimale räumliche Bedingungen für „New Learning“ bietet. Was heißt das? Das heißt agiles Lernen, Flexibilisierung, Anpassungsfähigkeit – auch der Räumlichkeiten –, kollaborati- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) ves Lernen. Studierende sollen nicht nur Wissen konsumieren, sondern ihr Wissen auch teilen. Es geht um selbst organisiertes Lernen, einzeln und in Gruppen mit einem Wechsel von dozentenzentrierten und studierendenzentrierten Lernphasen. Wir bemühen uns, in dieser Machbarkeitsstudie für alle Varianten geeignete Raumkonzepte für solche Ansätze darzustellen. Eine abschließende Bewertung ist aber – das werden Sie verstehen – erst möglich, wenn die Machbarkeitsstudie in der ergänzten Form tatsächlich vorliegt.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage, bitte sehr, Frau Abg. Rolland.

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Gabriele Rolland SPD

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Wir warten dann also auf ein schönes Weihnachtsgeschenk. Der Herbst endet am 20. Dezember. Warum investieren wir denn immer in die DHBW Mosbach? Weil es die Hochschule ist, die im Land Baden-Württemberg für die Kommunen, aber auch für das Land und für die Regierungspräsidien die Leute ausbildet, die wir dringend brauchen. Sie bildet aus im Bereich Technik, sei es bei Straßen, Brücken, beim Hochwasserschutz oder sonst wo. Deshalb haben wir ein großes Interesse daran, dass dieser Ausbau so schnell wie möglich vonstattengeht. Daher die erste Nachfrage: Was können Sie im Augenblick dazu sagen, wie viel Fläche Sie mit dieser neuen Konzeption im Vergleich mit der Ausgangsplanung sparen werden? Was können Sie dazu sagen – uns ist auch klar, dass eine Planung keine Fertigstellung ist –, welche Priorität bei Ihnen, bei Vermögen und Bau, im Finanzministerium der Ausbau an diesem Standort hat?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr.

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Dr. Gisela Splett

Vielen Dank. – Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es uns wichtig ist, die DHBW gut unterzubringen und die Menschen, die wir brauchen, wie Sie es ausgeführt haben, gut auszubilden. Mir liegt auch am Herzen, dass wir Absolventinnen und Absolventen in den bauaffinen Fächern haben. Sie sind nicht zuletzt auch für Vermögen und Bau wichtig. Insoweit ist uns das Projekt wichtig. Es liegt uns am Herzen, und wir haben auch versucht, eine gewisse Beschleunigung herbeizuführen. Man hat jetzt neue Flächenrichtwerte für die DHBW erarbeitet. Wir haben in Mosbach aber nicht darauf gewartet, bis diese vorliegen, sondern man hat schon mal mit der Machbarkeitsstudie angefangen, um eben möglichst schnell weiterzukommen. Im Weiteren wird man dann auch die Ergebnisse der neuen Bedarfsbemessung berücksichtigen. Ich kann Ihnen jetzt keine genaue Zahl nennen; ich weise nur noch mal darauf hin: Wir haben ja unser Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften. Da sind Festlegungen für Büroflächen enthalten, nicht aber für Vorlesungsräume oder Ähnliches. Was Büroflächen angeht – das wissen Sie alle –, gehen wir davon aus: Da sind in Zeiten von Homeoffice 20 % einsparbar. Was das jetzt aber für die Hochschule insgesamt heißt, das kann ich Ihnen tatsächlich erst zu Weihnachten beantworten, ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 wenn wir die Ergebnisse vorliegen haben. Denn es geht insgesamt ja darum, die Dinge gut unterzubringen. Unser alleiniges Ziel ist es nicht, Flächen zu sparen, sondern wir wollen innovative, gut und flexibel nutzbare Räume, in denen – so, wie Sie es auch wünschen – eine gute Hochschularbeit, eine gute Ausbildung erfolgen können – und das möglichst langfristig; denn wir müssen uns darauf einstellen, dass sich Hochschule auch in den nächsten Jahrzehnten weiterentwickelt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Nach der Priorität hat- te ich noch gefragt!) – Die Frage nach der Priorität hatte ich wohl noch nicht beantwortet. Es ist aber auch schwierig, dies zu sagen, weil wir uns ja bei allen Haushaltsberatungen – Beratungen zum Doppelhaushalt – mit den Ressorts zusammensetzen und in die Prioritätensetzung für Baumaßnahmen gehen. Da gehen auch baufachliche Fragen ein. Gebäude, die stark sanierungsbedürftig sind, sind natürlich aus baufachlicher Sicht wichtig; andere Projekte sind auch aus wissenschaftlicher Sicht wichtig – es sind alle wichtig, aber manche sind noch wichtiger als andere. (Heiterkeit der Abg. Gabriele Rolland SPD) Insofern muss man da jeweils schauen, wenn es auf die Haushaltsaufstellungen zugeht, mit den Ressorts die richtigen Dinge nach vorn zu platzieren.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist auch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . H a n s - P e t e r H ö r n e r A f D – T i e r s c h u t z m a ß - n a h m e n / H u n d e s a c h k u n d e Bitte, Herr Abgeordneter.

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Hans-Peter Hörner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Gäste! Im Koalitionsvertrag ist die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins für Baden-Württemberg vereinbart. Angesichts der jüngsten Vorfälle – Hundeangriffe und eine starke Zunahme der Zahl ausgesetzter Hunde, vor allem in der Urlaubszeit – frage ich die Landesregierung: Wann ist eigentlich die Umsetzung des Sachkundenachweises geplant? Wann ist damit zu rechnen? Welche Schritte wurden bisher unternommen, um die erforderlichen Schulungen für die angehenden Hundehalter zu etablieren? Die zweite Frage: Im Rahmen dieser geplanten Regelungen wurde die Einführung eines Sachkundenachweises für die Haltung von gefährlichen Tieren sowie die Verbesserung der Katzenschutzverordnungen angekündigt, ebenso Regelungen zum Verkauf von Heimtieren, u. a. im Internet. Welche konkreten Maßnahmen in dieser Hinsicht sind geplant bzw. bereits umgesetzt? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf zur Beantwortung Frau Staatssekretärin Kurtz ans Redepult bitten.

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Sabine Kurtz

Herr Präsident, Herr Abg. Hörner, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen sehr gern und komme zunächst zur Frage unter Buchstabe a in der Drucksache. Hierzu kann ich sagen, dass die fachlich zuständigen Ressorts derzeit gemeinsam einen Referentenentwurf für ein Landesgesetz erarbeiten. Das Innenministerium und das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sind sich dabei einig, dass dies ein sehr bürokratiearmer Entwurf sein soll. Sobald der Entwurf – das ist der normale Verlauf – intern abgestimmt ist, soll er, wie es die Landesverfassung in Artikel 71 Absatz 4 vorschreibt, zunächst den Gemeinden zur Beteiligung vorgelegt werden. Diese sind davon ja auch am stärksten berührt und können entsprechend wertvolle Anregungen geben. Anschließend geht es in das weitere Verfahren gemäß der VwV-Regelungen, die Sie ja kennen. Zum zweiten Teil kann ich sagen, dass die zuständigen Ressorts im Moment erst mal die Hunde ins Visier nehmen und die anderen gefährlichen Tiere dann folgen sollen. Wir werden also über weiter gehende Sachkundenachweispflichten für andere Tiere gegebenenfalls anschließend gesondert entscheiden. Dann haben Sie nach der Katzenschutzverordnung gefragt. Dazu muss man vielleicht noch mal sagen: Bei dem Sachkundenachweis für Hundehalter geht es um Ordnungsrecht, um Gefahrenabwehr, während es bei der Katzenschutzverordnung eigentlich um Tierschutz geht. Es gibt ein Bundestierschutzgesetz, aber es gibt kein Landestierschutzgesetz; Ordnungsrecht und Gefahrenabwehr hingegen fallen in die Zuständigkeit des Landes. Die Regelungen zum Katzenschutz finden sich im Bundestierschutzgesetz in § 13b. Das Tierschutzgesetz ist übrigens im Augenblick in einer Änderung begriffen. Das Land hat aufgrund dieser Regelung die Ermächtigung für die Katzenschutzverordnungen in Baden-Württemberg an die Kommunen übertragen. Es sind im Moment ungefähr hundert Gemeinden, die davon Gebrauch machen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Es gibt eine Zusatzfrage vom Kollegen Weber.

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Jonas Weber SPD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich habe den Koalitionsvertrag damals aufmerksam gelesen. Sie haben sich 2021 sehr detailliert zum Thema Hundeführerschein bzw. „Sachkundenachweis für Hundehalter“ festgelegt. Nun frage ich mich dreieinhalb Jahre später, ob Sie denn wirklich konkret in eine Umsetzung gehen und ob wir es in dieser Legislaturperiode noch erleben werden, dass das passiert.

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Sabine Kurtz

Wie Sie sich selbst richtig korrigiert haben, handelt es sich hier nicht um einen Hundeführerschein, sondern es handelt sich um einen Sachkundenachweis für Hundehalter. Wie Sie wissen, steckt der Teufel im Detail. Insofern kann ich Ihnen sagen: Wir sind in der Abstimmung zwischen den beiden betroffenen Ressorts Innenministerium und Ministerium für Ländlichen Raum. Das ist noch nicht abgeschlossen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024

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Hans-Peter Hörner AfD

Das ist eine Zusatzfrage.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ja, ja, auch eine Zusatzfrage. Bitte.

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Hans-Peter Hörner AfD

Ich hätte gern noch gewusst: Werden eigentlich Verstöße, die in diesen relativ schlimmen Bereichen stattfinden, festgehalten? Werden diese statistisch aufgearbeitet? Und wenn diese Verstöße dann festgestellt sind: In welcher Form werden die eigentlich geahndet? Ist das eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat? Wie gehen wir damit um?

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Sabine Kurtz

Sprechen Sie jetzt vom aktuellen Zustand?

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Hans-Peter Hörner AfD

Vom aktuellen Zustand, ja.

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Sabine Kurtz

Das Besondere ist ja in diesem Fall auch, dass sich viele dieser Vorfälle im privaten Bereich ereignen, wie auch jetzt mit dem Kind, das Sie in Ihrer schriftlich formulierten Frage angesprochen haben. Da kommt es darauf an, dass es angezeigt wird. Dann wird dem entsprechend der Problematik auch juristisch nachgegangen. (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?) – Ich denke, das hängt von der Schwere ab. Das kann ich jetzt so pauschal überhaupt nicht beantworten. (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Vielen Dank!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist auch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . F l o r i a n W a h l S P D – S t a n d b e i d e r P r ü f u n g d e r Ä n d e r u n g d e r W e i t e r b i l d u n g s - o r d n u n g d e r L a n d e s ä r z t e k a m m e r B a - d e n - W ü r t t e m b e r g Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

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Florian Wahl SPD

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: a) Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der Landesregierung bei der Prüfung der Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer hinsichtlich der Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie? b) Inwiefern respektiert die Landesregierung dabei inhaltlich die Selbstverwaltungshoheit der Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf Frau Staatssekretärin Dr. Leidig ans Redepult bitten.

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Dr. Ute Leidig

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Die Prüfung der Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer hinsichtlich der Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie ist abgeschlossen. Das Sozialministerium hat die Satzungsände- (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) rung mit Schreiben vom 10. September 2024 als Rechtsaufsicht über die Landesärztekammer genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 20. September 2024 von der Kammer ausgefertigt und wird im Novemberheft des Ärzteblatts Baden-Württemberg veröffentlicht. Zum 1. Dezember 2024 wird die Zusatzweiterbildung aus der Weiterbildungsordnung genommen. Wir sind der Landesärztekammer und ihrer Vertreterversammlung dankbar, dass sie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Satzungsänderung sehr sachlich und unter Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit so sorgfältig vorgenommen hat, dass wirklich alle Argumente ausgetauscht werden konnten. Das Sozialministerium als Rechtsaufsichtsbehörde hatte keinen Anlass, das Verfahren zu beanstanden. Über den Inhalt der Satzungsänderung hatte die Landesärztekammer in Selbstverwaltungshoheit zu entscheiden.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist auch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 erledigt. Wir fahren fort und kommen bereits zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 8: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . F l o r i a n W a h l S P D – U r k u n d e n ü b e r s e t z u n g i m A n e r k e n n u n g s v e r f a h r e n v o n B e r u f s - a b s c h l ü s s e n i n d e n G e s u n d h e i t s b e - r u f e n Bitte sehr, Herr Abg. Wahl.

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Florian Wahl SPD

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung ein zweites Mal zu einem Thema, mit dem wir uns schon sehr intensiv auseinandergesetzt haben: „Anerkennungsverfahren von Berufsabschlüssen in den Gesundheitsberufen“. Dazu lauten meine Fragen: a) Aus welchen Gründen akzeptiert die Landesregierung im Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in den Gesundheitsberufen wohl keine Originalurkunden in englischer Sprache, was in anderen Bundesländern jedoch der Fall ist? b) Welche Kosten entstehen dabei den in Baden-Württemberg dringend benötigten Fachkräften oder Stellen, wie den Jobcentern, für z. B. 100 Seiten Urkundenübersetzung durch vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher? Herzlichen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Frau Staatssekretärin, Sie dürfen.

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Dr. Ute Leidig

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Herr Abg. Wahl, in der ersten Frage schwingt etwas die Aussage mit, dass die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe beim Regierungspräsidium Stuttgart kategorisch keine Urkunden in englischer Sprache akzeptiert. (Abg. Florian Wahl SPD: Es liegen Fälle noch und nöcher vor!) ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Diese Aussage oder Annahme ist in ihrer Pauschalität nicht zutreffend. Sie müssen wissen, dass in einzelnen Berufen das Bundesrecht die Übersetzung von einzureichenden Unterlagen verbindlich vorsieht. In den Fällen, in denen das Bundesrecht den Verzicht auf Übersetzungen zulässt, akzeptiert die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe auch Dokumente in englischer Sprache, soweit diese einfach verständlich sind. Nicht zutreffend ist daher auch, dass in anderen Bundesländern auf die Übersetzung englischer Originalurkunden generell verzichtet würde. Denn damit würden die in einigen Fällen nämlich tatsächlich gegen Bundesrecht verstoßen. Zu den in der Frage unter Buchstabe b angesprochenen Kosten für die Übersetzungen lassen sich leider keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Diese hängen u. a. vom Dienstleister sowie neben dem von Ihnen in der Frage ja schon angesprochenen Umfang im Einzelfall auch von der Komplexität der Übersetzungsleistung ab. Daher können wir dazu tatsächlich keine Aussage treffen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage. Herr Abg. Wahl.

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Florian Wahl SPD

Ja, herzlichen Dank, Herr Präsident. – Jetzt habe ich an Sie, Frau Leidig, noch eine Frage. Es ist natürlich klar, dass, wenn Bundesrecht so etwas nicht zulässt, das nicht möglich ist. Jetzt liegen uns allerdings Fälle vor – dabei geht es nicht um einen Einzelfall –, in denen Übersetzungen, die jeweils nicht vom Bundesrecht gedeckt sind, von Baden-Württemberg angefordert worden sind, auf die andere Bundesländer wie z. B. Hessen aber verzichten. Gibt es auch im Sinne von Entlastung, Entbürokratisierung und schnelleren Verfahren, worüber wir ja ganz viel reden, in der Landesregierung oder bei Ihnen das Ansinnen, diese Praxis bei den von mir beschriebenen Fällen, die nicht durch das Bundesrecht gedeckt sind, zu verändern?

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Dr. Ute Leidig

Ganz grundsätzlich ist uns die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren im Gesundheitsbereich ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, Frau Ministerin Gentges und ich, haben vor zwei Wochen zum dritten Mal einen runden Tisch zu dieser Thematik durchgeführt mit breiter Beteiligung von sehr vielen Verbänden, z. B. der kommunalen Landesverbände, der Ärzteschaft, aber natürlich auch des Regierungspräsidiums, um hier tatsächlich auch voranzukommen und um immer wieder Maßnahmen zu identifizieren, die zu einer Erleichterung beitragen. Dennoch ist es immer sehr schwierig mit Einzelfällen. (Abg. Florian Wahl SPD: Es sind keine Einzelfälle!) Es ist einfach so: Vielleicht ist das Englischniveau der einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unterschiedlich. Die sagen dann, sie könnten es nicht verantworten, tatsächlich eine Übersetzung selbst vorzunehmen, das müsste ein Experte tun. Das kann ich in diesem Fall nicht beurteilen, weil mir die Einzelfälle nicht bekannt sind. Sie können sich aber grundsätzlich sicher sein, dass wir alles tun, um zu beschleunigen und um auch Last von den Antrag- (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) stellenden zu nehmen. Da sind wir wirklich sehr bemüht, sehr daran und arbeiten hier auch wirklich mit allen Akteurinnen und Akteuren in diesem Bereich zusammen. Ich finde auch, dass wir hier gut vorankommen. Wir werden demnächst auch eine Landesstelle einrichten, die dann bei den beschleunigten Verfahren auch noch einmal für deutliche Entlastung sorgen kann.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit haben wir auch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 8 erledigt. Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 9, der letzten für die heutige Plenarsitzung: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – W a s s e r s t o f f a n - b i n d u n g S ü d b a d e n / S c h w a r z w a l d - B a a r - H e u b e r g Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

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Daniel Karrais FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wasserstoffversorgung ist ein zentrales Thema für die Zukunft, und zwar auch in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Hier sind leider die Planungen dergestalt, dass eine Versorgung zeitnah nicht stattfinden wird. Daher frage ich die Landesregierung: a) Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um sicherzustellen, dass in der integrierten Netzentwicklungsplanung ab 2025 die bisher mit Wasserstoff unterversorgten Gebiete, z. B. Schwarzwald-Baar-Heuberg, angebunden bzw. berücksichtigt werden? b) Welche formalen Gründe haben dazu geführt, dass die Ergebnisse der landesweiten Bedarfserhebung 2023 im Wasserstoff-Kernnetz nicht mehr berücksichtigt werden konnten? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf jetzt für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Dr. Baumann um die Beantwortung der Fragen bitten.

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Dr. Andre Baumann

Herr Präsident! Herr Karrais, Ihnen herzlichen Dank für die Anfrage. – Die Landesregierung antwortet wie folgt: Wie Sie wissen, setzt sich die Landesregierung sehr stark für eine neue Wasserstoffwirtschaft in Baden-Württemberg ein. Wir haben seit vielen Jahren viele Aktivitäten initiiert, um den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Baden-Württemberg zu ermöglichen; das ist wichtig für die Zukunftsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg. Deswegen haben wir uns, als die Entwürfe für ein Kernnetz in Deutschland, auch für Baden-Württemberg, veröffentlicht wurden, sehr dafür eingesetzt, dass gerade auch der südbadische Raum, also südlich von Karlsruhe bis nach Basel, an das Kernnetz angeschlossen wird. Dies haben wir beispielsweise in unserer Stellungnahme vom 30. September 2024 auch zum Ausdruck gebracht. Wir haben in Baden-Württemberg im Jahr 2023 zusammen mit den Fernleitungsnetzbetreibern als erstes Bundesland eine eigene Bedarfsermittlung durchgeführt. Das ZSW hat diede – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 se ausgewertet, und ich stelle das Ergebnis kurz dar: Wir werden sehr viel früher und sehr viel massiver einen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Baden-Württemberg haben. Die Bedarfe werden früher größer und massiver sein. Das haben wir dann auch entsprechend eingebracht und haben uns dafür eingesetzt, und zwar vielfältig: mit Schreiben, mit Telefonaten beim zuständigen Ministerium. Wir sind bislang aber noch nicht erhört worden. Wir setzen uns auch dafür ein, dass dieses Kernnetz so schnell wie möglich im südbadischen Raum, zwischen Karlsruhe und Basel, ergänzt wird. Wir sind auch in guten Gesprächen mit dem BMWK, auch mit der Schweiz, dass möglicherweise eine Anbindung von Süden nach Südbaden erfolgt. Gestern hatten wir eine Veranstaltung in der Landesvertretung von Baden-Württemberg, bei der ich die Frau Ministerin vertreten durfte. Dort haben wir mit Vertreterinnen und Vertretern der Schweiz, aber auch mit Vertreterinnen und Vertretern des BMWK sowie des Bundeskanzleramts darüber gesprochen, wie eine mögliche Anbindung Südbadens über den Südkorridor, also von Nordafrika über Italien und die Schweiz, erfolgen kann. Da gibt es vitale gemeinsame Interessen zwischen Baden-Württemberg und der Schweiz, und dazu führen wir Gespräche, weil wir im südbadischen Raum einen großen Bedarf haben, auch in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Insbesondere im südbadischen Raum haben wir ein Chemiecluster. Da braucht man Wasserstoff, und zwar nicht nur energetisch, sondern auch stofflich. Deswegen sind wir da mit Nachdruck dran, das zu ermöglichen. Jetzt zu Ihrer zweiten Frage: Welche formalen Gründe haben dazu geführt, dass die Ergebnisse der landesweiten Bedarfserhebung 2023 im Wasserstoff-Kernnetz nicht mehr berücksichtigt werden konnten? Als Ausgangsbasis für das Szenario des Wasserstoff-Kernnetzes wurde das Ergebnis der im Jahr 2021 durchgeführten Marktabfrage Wasserstoff Erzeugung und Bedarf aus dem Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 herangezogen. Das Kernnetz soll gemäß § 28q Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ein deutschlandweites und ausbaufähiges Wasserstoffnetz über den überregionalen Transport bilden und die derzeit bekannten großen Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreichen. Ich zitiere jetzt aus § 28q Absatz 2: Die Betreiber von Fernleitungsnetzen haben etwaige Abweichungen zu den Kapazitätsbedarfen, die dem Szenariorahmen des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 nach § 15a zugrunde lagen, unverzüglich in den Prozess des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 einzubringen. Wir haben diese Bedarfsanalyse jetzt durchgeführt – aber zu spät. Sie konnte leider nicht mehr berücksichtigt werden, weil nämlich die Daten, die für die Ausbildung des Kernnetzes zugrunde gelegt wurden, früher genutzt wurden. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass bei der Weiterentwicklung des Netzentwicklungsplans natürlich auch die Rheinschiene mit beachtet wird. Wir sind mit den Unternehmen, mit den Wirtschaftsverbänden, mit dem zuständigen Bundesministerium und auch den Fernleitungsnetzbetreibern in einem intensiven (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) Austausch, dass wir gerade den südbadischen Raum, den Oberrheingraben zwischen Karlsruhe und Basel, aber auch die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg so schnell wie möglich anschließen. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Es gibt zunächst eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Dr. Hellstern. Danach kommt noch einmal Herr Abg. Karrais.

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Dr. Uwe Hellstern AfD

Herr Staatssekretär, Sie rechnen mit einem großen Bedarf an Wasserstoff, aber ich habe wieder von einem großen Wasserstoffprojekt in Norddeutschland bei thyssenkrupp gehört, das gerade gestoppt worden ist. Versorgungslinien nach Deutschland aus dem skandinavischen Raum, die geplant waren, sind auch gestoppt worden. Sie wollen hier ein Wasserstoffnetz bauen, aber Sie müssen den Wasserstoff irgendwo herbekommen. Sie planen auch, dass der Wasserstoff aus Afrika über die Schweiz kommt. Aber: Haben Sie Zusagen von Unternehmen, große Erzeugungsanlagen zu bauen? Denn ein Wasserstoffnetz zu bauen, wenn Sie keine Zusagen von Erzeugern haben, würde ja nichts nützen; das wäre ja nur verbranntes Geld. Außerdem: Wenn Erzeuger schon bei grünem Stahl skeptisch sind, ob dieser Energieträger wirtschaftlich konkurrenzfähig ist: Für welche Industrien wollen Sie den Wasserstoff noch einsetzen, da er ja ganz offensichtlich in weiten Bereichen ein Preisproblem hat? Ich meine, unsere Wirtschaft schrumpft schon am stärksten von allen Bundesländern. Wir können uns keine riesigen Fehlinvestitionen leisten. Danke.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

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Dr. Andre Baumann

Vielen Dank, Herr Hellstern, für die Fragen, die Sie so oder auch in ähnlicher Form schon mehrfach auch im Umweltausschuss gestellt haben. Ich beantworte sie wie auch schon in vorherigen Anfragen von Ihnen natürlich sehr gern. Ich hoffe, es hilft. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Vielen Dank!) – Ich glaube, hier hoffen noch mehr Leute, dass es hilft. – Also: Wir werden in Deutschland in den nächsten Jahren und Jahrzehnten einen massiven Bedarf an Wasserstoff, insbesondere an grünem Wasserstoff, für die Industrie haben. Die Industrieverbände, die Unternehmen haben uns mehrfach mitgeteilt – das haben wir auch bei unserer eigenen Bedarfsanalyse festgestellt –, wie massiv und wie frühzeitig dieser Bedarf kommen wird. Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass Baden-Württemberg ein Energieimportland ist und auch bleiben wird. Wir werden den grünen Wasserstoff, den wir benötigen werden, auch nur zu geringen Anteilen in Baden-Württemberg herstellen. Wir, die Landesregierung, werden ein Elektrolyseur-Förderprogramm auflegen. Hoffen wir, dass wir das auch in der Ausgestaltung hinbekommen können, damit wir dann im ersten Schritt auch den Wasserstoff herstellen, um so schnell wie möglich in die Wasserstoffwirtschaft einsteigen zu können – bevor die Pipelines da sind, bevor andere Länder den Wasserstoff in die Pipelines einspeisen. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Daran sind wir. Da haben wir uns auf den Weg gemacht, und wir haben erste Leitungen, erste Elektrolyseure auch im Modellprojekt aufgebaut. Aber klar ist: Wenn wir Glück haben, werden 2 bis 5 % des zukünftigen Wasserstoffbedarfs in Baden-Württemberg hergestellt, und auch in anderen Regionen wird dieser Wasserstoff hergestellt. Das tun sie jetzt noch nicht, Herr Hellstern. Sie wissen so gut wie ich, dass das noch nicht in diesen Dimensionen passiert. Aber die Wasserstoffwirtschaft wird sich aufbauen. Deswegen sind wir mit Ländern in Nordeuropa, in – – (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Zusagen!) – Zusagen? Wir haben Energiepartnerschaften geschlossen. Es sind Vorverträge geschlossen worden, aber es sind noch keine Verträge – weil die Wasserstoffproduktion noch nicht aufgebaut – – Die Wasserstoffwirtschaft und die -produktion werden sich aufbauen. Deswegen ist die Bundesregierung, ist die Europäische Union, ist auch das Land Baden-Württemberg in Schottland, in Norwegen aktiv, um dann, wenn der Hochlauf tatsächlich massiv erfolgt, dafür zu sorgen, dass wir nicht in die leere Röhre schauen, Herr Hellstern. Denn wir haben nämlich ein Interesse daran, dass die Wirtschaft in unserem Land auch in Zukunft gut funktioniert. Das Gleiche gilt bezüglich Südeuropa und Nordafrika. Auch dort werden Gespräche geführt – auch von der Bundesregierung, auch von anderen Ländern –, damit auch dort die Wasserstoffproduktion hochläuft. In Südeuropa und Nordafrika gibt es viel Sonnenschein. Eine gewisse Herausforderung ist der Wasserbedarf, den es dort gibt. Auch da ist es wichtig, die entsprechenden Energiepartnerschaften aufzubauen, die dann in die entsprechenden Verträge münden.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Abg. Karrais, noch eine abschließende Zusatzfrage.

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Daniel Karrais FDP

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die bisherigen Ausführungen. – Sie haben jetzt gerade dargestellt: Sie waren mit der Bedarfsanalyse zu spät dran. Deshalb stelle ich die Zusatzfrage: Wie war da der konkrete zeitliche Ablauf? Denn so, wie sich das Ganze darstellt, scheint es so gewesen zu sein, dass es sich um einen länger andauernden Prozess handelt und nicht plötzlich eine Bedarfsanalyse und eine entsprechende Anmeldung benötigt wurden. Wann hat man also gewusst, dass man da etwas melden kann? Und warum ist man dann zu spät mit der eigenen Bedarfsanalyse herausgekommen? Zweite Frage: Wann kommt der Wasserstoff denn? (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Am Dienstag! Nur welcher?)

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Dr. Andre Baumann

Danke für die beiden Fragen. – Baden-Württemberg ist das erste und meines Wissens das einzige Bundesland, das eine eigene Bedarfsanalyse durchgeführt hat. Alle anderen 15 Bundesländer in Deutschland haben das nicht gemacht. Insofern muss man das an dieser Stelle auch einmal lobend erwähnen. (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) Wir haben die Bedarfsanalyse auch gemacht, um eine Konkretisierung vorzunehmen. Wir haben sie auch durchgeführt, weil wir mitbekommen haben – unsere Forderung, die wir erhoben haben –, dass gerade auch die Chemiestandorte in Südbaden, südlich von Karlsruhe, möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Aber formal ist es so, wie ich es bei der Beantwortung der zweiten Zusatzfrage dargestellt habe, dass das Ganze in dieser Form so nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Umso wichtiger ist es, dass wir uns jetzt gemeinsam, parteiübergreifend dafür einsetzen, dass bei der Weiterentwicklung des Netzentwicklungsplans ein Ausbau des Netzes zwischen Karlsr uhe und Basel erfolgt.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist auch die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 9 beendet. Wir sind damit auch am Ende der Fragestunde angelangt, nachdem alle Mündlichen Anfragen hier haben behandelt werden können. Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Fünftes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Fünftes Hochschulrechtsänderungsgesetz – 5. HRÄG) – Drucksache 17/7471 Das Wort zur Begründung erteile ich jetzt der Wissenschaftsministerin, Frau Olschowski. Bitte sehr. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Sie alle wissen: Baden-Württembergs Hochschulen sind vielfältig, leistungsstark und – das ist die Besonderheit in diesem Land – in allen Landesteilen sehr breit in der Region vertreten. Sie sind der entscheidende, wichtige Kern zahlreicher regionaler Innovationsökosysteme, die für die Sicherung unserer Zukunft hier im Land und auch des Wohlstands entscheidend sind. Sie weiterzuentwickeln und für die Herausforderungen unserer Zeit fit zu machen, ist das Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs – und dies im Rahmen des aktuell geltenden Haushalts. Lassen Sie mich zunächst einen Blick auf die Anhörung werfen. Die Hochschulen haben die geplanten Neuerungen begrüßt, vor allem, weil viele Anregungen, die wir in den letzten Jahren gesammelt haben, Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. Insgesamt sehen sich die Hochschulen durch die Neuerungen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Das ist ja der Grund, warum wir das machen; darum muss es gehen. Wir brauchen starke Hochschulen für die wissenschaftliche Ausbildung kluger Köpfe und die Entwicklung neuer Ideen. Unsere Hochschulen sorgen für den dringend notwendigen Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften für den Standort im Ganzen und auch jeweils vor Ort. Sie sorgen für die Forschungs- und Innovationskraft, die unser Land auszeichnet und stark macht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Meine Damen und Herren, die Hochschulrechtsänderungsgesetze der letzten Jahre waren immer wieder auch Anpassungen an veränderte Wettbewerbssituationen. Darum geht es auch hier. Der Wettbewerb um Studierende, um Lehrende und um Forschende ist stärker geworden. Es ist ein internationaler Wettbewerb. Um in diesem Wettbewerb standhalten zu können, braucht es einige Veränderungen und Korrekturen. Ich beginne mit einem Blick auf die DHBW; denn ein großer Teil dieses Gesetzentwurfs beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die DHBW ist die Hochschule mit den meisten Studierenden in Baden-Württemberg. Sie wissen, das waren ursprünglich Berufsakademien. Sie erhält nun eine Fakultätsstruktur, die sich an den anderen Hochschultypen orientiert (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP und Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP unterhalten sich.) – ich warte mal ab, bis der Dialog beendet ist –, ohne das Alleinstellungsmerkmal der Dualität und Regionalität der DHBW außer Acht zu lassen. Wir schaffen zukünftig Fakultätsräte, echte Dekaninnen und Dekane, Studiendekaninnen und Studiendekane. Um die überörtlichen Belange der einzelnen Standorte zu wahren, werden überörtliche Fakultätsräte eingerichtet. Diese neuen Leitungsstrukturen sind notwendig, um die Weiterentwicklung der DHBW voranzubringen. In diesen überörtlichen Fakultätsräten sind auch die dualen Partner vertreten. Die Leitungsstruktur, die sich so insgesamt von der Zentrale zu den einzelnen Standorten und Studienakademien verändert, führt auch dazu, dass sich die Gesamtstruktur an den Standorten ändert. Es wird zukünftig ein kollegiales Gremium aus Rektorin oder Rektor der Studienakademie und den Dekaninnen und Dekanen geben. Damit werden andere Positionen und Strukturen aufgegeben, die in diese Gemengelage nicht mehr passen. Diese Neuerung bringt Veränderungen mit sich, die zeitgemäß sind, die dafür sorgen, dass – ich habe es gesagt – dieses Verhältnis zwischen Zentrale und Außenstellen ausbalanciert wird, und die eine Qualitätssicherung weiterhin möglich machen. Es ist ganz klar, dass diese Änderungen nicht schnell vollzogen werden können und dass sie einen Kraftakt bedeuten, weil Strukturen grundsätzlich verändert werden. Deswegen hat die DHBW bis zum 30. September 2027 genügend Zeit, diese gemeinsam mit der DHBW entwickelten Ziele zu erreichen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Aber wir schauen bei diesem Gesetzentwurf tatsächlich nicht nur auf die DHBW. Ich habe vorhin gesagt: Der Wettbewerb an den Hochschulen, der Wettbewerb unserer Hochschulen und die Gewinnung von qualifizierten, exzellenten Lehrenden sind in Teilen schwieriger geworden. Es muss darum gehen, Berufungsverfahren zu vereinfachen und damit auch schneller zu machen, z. B. bei sogenannten Programmprofessuren, bei denen Organisationen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder die Alexander von Humboldt-Stiftung bereits einen wissenschaftsgeleiteten Auswahlprozess durchgeführt haben, oder bei Spitzenberufungen, bei denen es im interna- (Ministerin Petra Olschowski) tionalen Wettbewerb manchmal sehr schnell um Entscheidungen gehen muss. Wichtig ist uns auch, die Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu stärken. Deshalb soll als Ergänzung zu bisherigen Instrumenten auch in Baden-Württemberg das sogenannte Thüringer Modell eingeführt werden, bei dem gemeinsame Berufungen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen einfacher werden. Meine Damen und Herren, der Wirtschaftsstandort benötigt aus den Universitäten und Hochschulen heraus auch innovative Gründerinnen und Gründer. Wir alle wissen, dass das als Motor für die Wirtschaft wichtig ist. Wir schaffen mit diesem Gesetzentwurf mehr Flexibilität und Freiheit für Professorinnen und Professoren, um etwa im Rahmen eines Freisemesters eine Gründung aus der Hochschule heraus zu realisieren oder auch um gründungsinteressierte Mitglieder der Hochschule zu unterstützen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir meinen, dass es tatsächlich einen Push geben kann, weil wir ja schon jetzt in allen Umfragen und Bewertungen sehen, dass die Hochschulen ein wichtiges Zentrum für die Gründerund Start-up-Szene sind. Außerdem setzen wir für den gerade erst gestarteten Modellversuch des dualen lehramtsbezogenen Masters den rechtlichen Rahmen und gehen damit im Lehrkräftebereich auch die Themen Lehrkräftemangel und Veränderungen aktiv an. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass sich der Ausbau der Studienkapazitäten in diesem Bereich in den letzten Jahren tatsächlich bemerkbar macht. Wir haben mehr Lehrerinnen und Lehrer auf dem Markt, aber die Flexibilisierung gerade für bestimmte Studienfächer ist noch immer notwendig. Darauf reagieren wir, und wir schaffen die Möglichkeit, auf Zweitstudiengebühren in bestimmten Lehramtsstudiengängen zu verzichten. Die MINT-Fächer sind hier besonders betroffen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Außerdem machen wir mit dem Gesetzentwurf deutlich, dass sich die Pädagogischen Hochschulen bei den Herausforderungen im Bildungsbereich mit ihren Lehrenden und ihrer Expertise stärker als bisher in die Weiterbildung einbringen können. Natürlich tun wir auch etwas für die Studierenden in unserem Land. Wir passen die Regelungen im Zusammenhang mit Onlineprüfungen an, wir schaffen Zugangswege für internationale Studieninteressierte, sich zukünftig hochschulindividuellen Eignungsprüfungen stellen zu können, sodass eine frühzeitige Vorbereitung auf ein Studium in Baden-Württemberg stattfinden kann. In zulassungsfreien Studiengängen kann es ein Probestudium als Zugang für beruflich qualifizierte oder auch ausländische Studieninteressierte geben. Damit leisten wir einen Beitrag für eine größere Durchlässigkeit in den Bildungswegen, ohne auf Qualität zu verzichten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine Damen und Herren, es gibt eine ganze Menge anderer Neuerungen. Sie wissen, allein der Anhörungsentwurf im Beode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 teiligungsportal hatte über 130 Seiten. Es geht natürlich auch um das klassische Stichwort Bürokratieabbau, vor allem durch Digitalisierung und weniger Schriftformerfordernisse. Das sind Themen, die für unsere Hochschulen natürlich auch relevant, wichtig sind. Es sind noch andere Gesetze und Verordnungen betroffen, u. a. das KIT-Gesetz, das Universitätsklinika-Gesetz, das Studierendenwerksgesetz, das Landesbesoldungsgesetz und die Lehrverpflichtungsverordnung. Sie sehen: Alles hängt miteinander zusammen. Ich meine trotzdem, es hat sich in den großen Linien gezeigt, dass es für die Hochschulen durch dieses neue Landeshochschulgesetz Möglichkeiten gibt, Dinge schneller in Bewegung zu bringen, indem wir Hürden abbauen und die Hochschulen stärker öffnen. Ich will einen kleinen Hinweis geben auf eine Umfrage, die DIE ZEIT in dieser Woche eröffnet zur Bedeutung der Rolle der Hochschulen in unserer Gesellschaft als offene Orte, die nicht von „Cancel Culture“ betroffen sind. Mit diesem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, stärken wir diese für uns so wichtigen offenen akademischen Räume. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung und auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit treten wir in die Aussprache ein. Für die Aussprache hat das Präsidium die übliche Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile jetzt für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Michael Joukov das Wort.

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Michael Joukov GRÜNE

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke der Zukunftsministerin für die umfangreiche Arbeit am vorliegenden Entwurf und für die Einbringung. Und ja, Sie haben richtig gehört, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist das Zukunftsministerium schlechthin. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch Wahnsinn!) Man kann es nicht oft genug wiederholen: Von der Innovationskraft unserer Hochschulen, von Forschung und Transfer hängt die Zukunft des Wohlstands und der Beschäftigung in Baden-Württemberg ab, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir reden über ein mit 254 Seiten sehr umfangreiches Gesetzesvorhaben mit einer sehr regen Teilnahme im Anhörungsverfahren sowie mit zahlreichen Stellungnahmen. Daher gebührt dem ganzen Zukunftsministerium der Dank für das Tempo, in dem der Gesetzentwurf auf den Weg gebracht wurde. Vier Monate von der Anhörungsfreigabe bis zur Übersendung an den Landtag mit Würdigung aller Stellungnahmen ist ein sehr guter Wert, der zeigt, dass hier engagierte Menschen am Werk waren. Die grün geführte Regierung packt an und setzt um. Ganz herzlichen Dank allen, die genau dies möglich gemacht haben. (Beifall bei den Grünen) (Michael Joukov) Das Landeshochschulrecht war bei den Grünen seit 2011 in guten Händen. Daher ist der Gesetzentwurf keine Revolution; das wäre auch nicht angezeigt, weil wir bereits an der Spitze aller Bundesländer sind. Sehr wohl geht es aber darum, Erfolgsmodelle wie die DHBW zu stärken, die Fakultätsstruktur den aktuellen Entwicklungen anzupassen und auch Zukunftstrends bei Forschung und Lehre zu setzen. Wie schon erwähnt: Wir stärken die Hochschulen, wir erleichtern den Zugang zum Studium, und es wird unbürokratisch und stärker darauf geachtet, was die Studierwilligen tatsächlich leisten, statt nur Papierzeugnisse auszuwerten. Auf Eignung und Leistung kommt es zumindest für uns beim Studienzugang an – darauf, was die jungen Menschen wirklich können und wollen, meine Damen und Herren. Als langjähriger Kommunalpolitiker freut es mich sehr, dass der Entwurf endlich das kommunale Ehrenamt anerkennt; Studis am Ratstisch bereichern die Gremien, und sie bringen frische Perspektiven für innovative Lösungen in Städten und Gemeinden. Wer sich auf kommunaler Ebene bereits in jungen Jahren für unsere Demokratie starkmacht, soll doch daraus keine Nachteile ziehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen) Mit dem Gesetz machen wir vieles einfacher: Wir erleichtern Spitzenberufungen und Deputatsübertragungen. Wir ebnen den Weg für eine neue, duale Form des Lehramtsstudiums. Wir machen die Digitalisierung flexibler, nicht zuletzt für den Datenaustausch zwischen den Hochschulen und den Studierendenwerken. Wir verbessern vieles: Wir richten Ansprechpersonen für Antidiskriminierung ein, (Abg. Anton Baron AfD: Oh Gott!) die explizit den Tatbestand Antisemitismus im Fokus haben. (Abg. Anton Baron AfD: Ogottogottogott!) – Herr Kollege, in diesen Zeiten ist das aktueller denn je. – Wir schaffen Zweitstudiengebühren bei lehramtsbezogenen Studiengängen ab. Wir stärken die Studienberatungsstellen und die Studienfachberatungen. Wir erweitern die Freisemesterregel für bestimmte Forschungs-, Lehr- und Entwicklungsvorhaben um den Wissens-, Gestaltungs- und Technologietransfer. Wir stärken auch die Rechte der Studierenden – um nur einige der Neuerungen zu nennen, meine Damen und Herren. Jetzt zu einem Thema, auf das, vermute ich, die Kolleginnen und Kollegen schon die ganze Zeit warten: Der Verzicht auf Studiengebühren für ausländische Studierende findet sich leider nicht in diesem Gesetzentwurf. (Oh-Rufe – Abg. Anton Baron AfD: Sehr gut! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ja! – Abg. Gabriele Rol- land SPD: Genau!) – Abwarten. – Es ist ohne Frage fester Wille (Vereinzelt Lachen) beider Regierungsfraktionen, die Gebühren abzuschaffen, (Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 wenn wir die wegfallenden Mittel anderweitig finanzieren können. Sobald das gelungen ist – am besten noch in diesem Jahr –, geht die Gesetzgebung schnell. Im Jahr 2022 haben wir, die grün-schwarze Koalition, gezeigt, wie schnell die Studiengebühren für die vor dem russischen Angriffskrieg zu uns Geflüchteten abgeschafft werden konnten. Ich erinnere daran: Die Gesetzgebung ging damals in drei Tagen. Das ist auch die Vorgabe jetzt, sobald wir das Geld haben. (Beifall bei den Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Das zahlt der allgemeine Steuerzahler! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Wer soll denn das Geld zur Verfügung stellen?) Meine Damen und Herren, der vollständige Titel des Gesetzentwurfs nimmt zwei Zeilen in Anspruch. Aber der Geist des Gesetzentwurfs ist schnell zusammengefasst: einfach machen. Dafür stehen wir Grünen; dafür steht die Zukunftsministerin. (Lachen des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Ich hoffe, meine Damen und Herren, auf eine fachlich hochwertige Ausschussberatung und danke erneut allen, die dieses Fundament zur innovativen Zukunft des Landes Baden-Württemberg zu verlegen helfen und halfen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Das war eine Punktlandung auf die Sekunde, Herr Kollege. – Ich darf jetzt Herrn Abg. Dr. Becker das Wort für die CDU-Fraktion erteilen. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Vielleicht hat der Kollege das Geld gefunden! – Vereinzelt Heiterkeit – Gegenruf: Schauen wir mal!)

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Dr. Alexander Becker CDU

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften handelt es sich um die fünfte Novellierung des Landeshochschulgesetzes. Die letzte Änderung liegt vier Jahre zurück. Das klingt nach einer verwaltungstechnischen Aktualisierung und ist es in Teilen auch. Aber es gibt auch wirklich Punkte, die es wert sind, hier vorgestellt zu werden. Ich will einige nennen. Ganz besonders zähle ich dazu die erleichterte Zulassung ausländischer Studierender durch hochschulinterne Zugangsprüfungen. Ich will diesen Punkt ausdrücklich hervorheben, weil wir hier gestern eine schräge Aktuelle Debatte hatten. Bei der Frage, ob wir in Deutschland ausländische Fachkräfte brauchen, gibt es kein Vertun: Wir brauchen sie. Die erleichterte Zulassung von Studienbewerberinnen und -bewerbern ist natürlich ein Beitrag dazu, Fachkräfte zu gewinnen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ebenfalls ein Beitrag zur Flexibilisierung und Entbürokratisierung sind Erleichterungen bei der Gewinnung von Hochschullehrerinnen und -lehrern. (Abg. Anton Baron AfD: In Amerika müssen die auch bezahlen!) (Dr. Alexander Becker) So wird es zukünftig die sogenannte Direktberufung geben, ein wichtiges Instrument: Exzellenzberufungen im Wettbewerb um die besten Köpfe, um da einfach schnell handeln zu können und diese für uns zu sichern. Außerdem haben wir den Instrumentenkasten erweitert – das wurde schon gesagt –, um im Zusammenwirken von Hochschulen und außerhochschulischen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen dann gemeinsame Professuren zu haben, um gemeinsame Berufungen vornehmen zu können. Der umfangreichste und wichtigste Teil der Novelle ist aber ganz klar die Neustrukturierung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Im Kern geht es dabei – auch das wurde schon gesagt – um die Einführung einer Fakultätsstruktur mit den entsprechenden Funktionen und Gremien: Dekane, Studiendekaninnen und -dekane, überörtliche und örtliche Fakultätsräte. Im Gegenzug entfallen etwa die örtlichen Senate. Um es klar zu sagen: Die Umstrukturierung der DHBW stärkt ihre Rolle als Hochschule und ist ein großer Gewinn. Dazu gehört auch, dass die DHBW künftig neben der eingeschränkten kooperativen Forschung in Einzelfällen auch Forschungsvorhaben in einem erweiterten Feld vorantreiben kann. Dabei darf man nie vergessen, dass die Duale Hochschule eine Hochschule der besonderen Art ist und bleiben soll. Ihre Stärke liegt in ihrer Dezentralität, in ihrer Nähe zu den dualen Partnern, also den Unternehmen vor Ort, und in der Möglichkeit, schnell und zielgerichtet auf Anforderungen reagieren zu können. Mit diesem Profil passt die Duale Hochschule so perfekt zu unserem Bundesland mit seinen vielen mittelständischen Unternehmen und auch Weltmarktführern in der Fläche, dass man sagen kann: Man müsste die DHBW erfinden, wenn sie nicht schon eine 50-jährige Erfolgsgeschichte in Baden-Württemberg als Spezifikum wäre. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD) Die Kunst bei der jetzt unternommenen Neustrukturierung bleibt das Austarieren zwischen zentralen und dezentralen Aufgaben sowie Entscheidungsbereichen, also gewissermaßen das Gleichgewicht von vertikaler und horizontaler Ordnung. Dies bleibt ein Prozess, den wir in den kommenden Jahren im Blick haben werden. Ganz klar ist, dass auch die örtlichen Rektorate gewissermaßen unternehmerisch handlungsfähig bleiben müssen. Im Ganzen gesehen – dessen bin ich mir sicher und das ist auch die Botschaft, die von heute ausgehen soll – werden die skizzierten Änderungen einen weiteren Meilenstein in der Entwicklung der DHBW markieren. In diesem Sinn danke ich dem MWK für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs und freue mich auf die Diskussionen und Auseinandersetzungen im Wissenschaftsausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf jetzt für die SPD-Fraktion der Kollegin Gabriele Rolland das Wort erteilen. Bitte sehr. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024

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Gabriele Rolland SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Die DHBW, unsere „State University“, wird erwachsen mit den Änderungen. Uns, die SPD-Landtagsfraktion, freut es natürlich besonders, dass Sie in dem Gesetzentwurf jetzt viele Aspekte aufgegriffen haben, die wir in der letzten Legislatur mit unserer Großen Anfrage zu der Situation, Entwicklung und Zukunftsfähigkeit der DHBW (Abg. Anton Baron AfD: Da würde ich mir Gedan- ken machen!) im Prinzip schon eingefordert haben. Um es noch einmal ganz kurz zu nennen: die standortübergreifenden Fakultäten als neue Struktur, die stärkere Vergleichbarkeit, die Augenhöhe mit den anderen Hochschularten, und auch, dass die Frau Ministerin nicht mehr kraft Amtes die Stellvertreterin bzw. die Vorsitzende des Hochschulrats oder des Präsidiums ist. Trotzdem bleibt der eigene Charakter als duales Studium mit der Standortnähe zur Wirtschaft erhalten. Ich denke, das ist ein großer Wurf. Ich will aber doch noch einmal sehr deutlich sagen, Herr Kollege Becker: Wir haben schon auch noch ein paar Dinge, die wir machen müssen: Die Hauptamtlichenquote bei der DHBW muss erheblich erhöht werden. Da sind wir auf Ihre Haushaltsanträge gespannt. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU) Insgesamt: Die SPD-Fraktion wünscht sich demokratische, transparente Hochschulen, Hochschulen, die diskriminierungsfrei und angstfrei sind, und zwar für alle Angehörigen an den Hochschulen. Deswegen befürworten wir es sehr, dass das Thema Antisemitismus aufgegriffen worden ist: als Kampf gegen Antisemitismus an den Hochschulen. Ich war gestern Abend in Heidelberg. Es war wirklich nicht sehr schön, es hat mich sehr betroffen gemacht, was die Studierenden da gesagt haben. Deswegen ist es richtig, das zu tun. Das heißt aber auch: Wenn wir Hochschulen eine Aufgabe erteilen, dann muss da auch ein Schutzkonzept hinterlegt werden, und das muss vom MWK auch eingefordert werden. Wir sind ein bisschen überrascht, dass viele Stellungnahmen insbesondere aus den Hochschulen dann doch nicht so aufgegriffen worden sind; im Prinzip: Verlängerung der Amtszeit der Hochschulräte auf zwölf Jahre. Wir hätten uns da noch ein bisschen mehr vorstellen können, z. B. fakultätsübergreifende Wahllisten oder einmal darüber nachzudenken, dass eine freiwillige Verkürzung einer Amtszeit einer Rektorin bzw. eines Rektors möglich ist, oder vielleicht die gesamte Amtszeit von Rektoraten zu befristen, den Studierenden eine eigene Stimme zu geben und vor allem den Postdocs auch eine eigene Statusgruppe, unabhängig von ihrem Anstellungsverhältnis, zu geben. Da sehen wir bei Ihnen also durchaus noch Handlungsbedarf. Wir sehen auch Handlungsbedarf bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Sie haben ein Konzept zum Bürokratieabbau vorgelegt; davon ist nichts aufgegriffen worden. Das wäre sicherlich eine große Entlastung gewesen. Und wir könnten uns vorstellen, mit Ihnen zusammen darüber zu dis- (Gabriele Rolland) kutieren, eine Teilzeitprofessur an den HAWs einzuführen, um die Verknüpfung mit der Wirtschaft noch einmal etwas zu verstärken. Das wäre für die wirklich richtig gut, gerade was das Thema Fachkräftegewinnung angeht. Und wir erwarten, dass der Promotionsverband aus einem eingetragenen Verein herausgehoben wird und als staatliche Aufgabe in das Hochschulgesetz übernommen wird. Dann finden wir, dass wir, wenn wir es ernst nehmen mit den Promotionen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, darüber nachdenken müssen, wie wir Entlastungen bei den Lehrverpflichtungen für die Professorinnen und Professoren in dem Verband schaffen. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften gibt es also noch viel zu tun. Wir würden uns freuen, wenn wir das einmal gemeinsam tun könnten. Jetzt zum Schluss: Tatsächlich, der Hammer, Herr Kollege Joukov: Vor 17 Monaten hat Kollege Guido Wolf gesagt – ich zitiere –: Noch ein bisschen Geduld, die Befreiung von Studiengebühren für Nicht-EU-Bürger wird kommen. Vor 16 Monaten hat Ihr Kollege Salomon gesagt: In Baden-Württemberg wird es in absehbarer Zukunft keine Gebühren für internationale Studierende mehr geben. Die Frau Ministerin hat sekundiert und hat gesagt: ... der Abschlussbericht und die Anhörung – zu den Studiengebühren – haben uns, die wir hier sind, denke ich, in weiten Teilen in unserem Bestreben bestätigt, die Studiengebühren für internationale Studierende abzuschaffen. Sie hätten jetzt die Gelegenheit gehabt, nach 17 bzw. 16 Monaten dies hier zu tun: mit der Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes, was Sie für das Zweitstudium in MINT-Fächern ja auch tun. Das ist ein Armutszeugnis sowohl für die regierungstragenden Fraktionen von Grün und Schwarz als auch für diese Landesregierung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Aussprache fort. Jetzt ist die FDP/DVP an der Reihe, und ich erteile dem Kollegen Dr. Timm Kern das Wort.

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Dr. Timm Kern FDP

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hochschulen in Baden-Württemberg sind der Treiber von Fortschritt und Innovation. Entsprechend fortschrittlich müssen auch die gesetzlichen Regelungen sein, innerhalb derer sich der Hochschulstandort Baden-Württemberg bewegt. Der vorliegende Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung leistet das aber leider nur zu einem geringen Teil. Gehen wir einmal die einzelnen Punkte durch: Ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs soll die Weiterentwicklung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sein. Die de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 DHBW ist für uns Freie Demokraten ein unverzichtbarer Teil des Wissenschaftsstandorts, weil sie die Verbindung der Wissenschaft zur lokalen Wirtschaft vor Ort lebt. Wir bekennen uns ausdrücklich zur Regionalität der DHBW und zu den kleinen Standorten, die für die Entwicklung des ländlichen Raums unerlässlich sind. Wir begrüßen daher eine Weiterentwicklung der Dualen Hochschule und schlanke Organisationsstrukturen, die dafür sorgen, dass die DHBW weiterhin als Vermittler zwischen Forschung und Praxis agieren kann. Deutlich weniger nachvollziehbar sind allerdings andere Neuregelungen im Gesetzentwurf der Landesregierung. Die Einfügung des § 58 Absatz 3a zum Hochschulzugang hat jedenfalls bei einigen an der Anhörung beteiligten Verbänden für manches Erstaunen gesorgt. Demnach soll durch die Möglichkeit einer individuellen Zulassungsprüfung der Zugang zum Studium z. B. für Studieninteressierte mit ausländischer Vorbildung erleichtert werden. Allerdings weisen beispielsweise die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in ihrer Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zu Recht darauf hin, dass der Fokus lieber auf der Gewinnung bereits nachgewiesen studierfähiger Interessenten liegen sollte. Dazu wäre eine Maßnahme wie die Abschaffung der diskriminierenden Studiengebühren für internationale Studierende deutlich zielführender. Ich möchte das, was die Kollegin Rolland gerade gesagt hat, ausdrücklich unterstreichen. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Warum dieser interfraktionelle Konsens von der grünen Wissenschaftsministerin nicht erhört wird, bleibt ihr Geheimnis, und das, obwohl in der Anhörung zahlreiche Akteure wie die Universität Stuttgart, die Hochschule Heilbronn, die DHBW, der HAW BW e. V., der freie zusammenschluss von student*innenschaften und einige andere genau darauf gepocht haben. Statt Feldversuche mit offenem Ausgang zu starten, sollte sich das Ministerium lieber darauf fokussieren, die eigentlich längst in Aussicht gestellte Abschaffung der Studiengebühren für internationale Studierende endlich umzusetzen. (Beifall bei der FDP/DVP) Bruchstückhaft bleibt der Gesetzentwurf leider auch beim Thema Digitalisierung. Zwar ist zu begrüßen, dass nicht zuletzt auf Drängen von uns Freien Demokraten Regelungen zu Onlineprüfungen und Fernlehrangeboten konkretisiert werden. Das schafft nun endlich, viereinhalb Jahre nach dem ersten Coronalockdown, mehr Rechtssicherheit für Onlineprüfungen. Über diese notwendige Anpassung hinaus geht der Gesetzentwurf in puncto Digitalisierung aber leider nicht. Die Erweiterung der Möglichkeiten, einzelne Module „off Campus“, also virtuell, zu absolvieren, ist nicht vorgesehen, und das, obwohl auch diese Weiterentwicklung des Studienangebots in der Anhörung von zahlreichen Akteuren gefordert wurde. Wir Freien Demokraten fordern schon seit vielen Jahren den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern. Das würde die Digitalisierung unseres Hochschulstandorts wirklich voranbringen. (Beifall bei der FDP/DVP) (Dr. Timm Kern) Unsere Hochschulen sollen zwar Präsenzhochschulen bleiben, digitale Angebote müssen aber in Zukunft als orts- und zeitungebundene Ergänzungen des Studienangebots selbstverständlich werden. Hinter diesem Anspruch bleibt der Gesetzentwurf deutlich zurück. Insgesamt lässt sich sagen: Einige Impulse des Gesetzentwurfs können wir Freien Demokraten mittragen. So drängen wir schon lange auf die Stärkung von Innovationen und Ausgründungen, die nun endlich langsam angegangen wird. In anderen Bereichen wie der Internationalisierung und der Digitalisierung unserer Hochschulen bleibt der Gesetzentwurf von Grün-Schwarz aber leider Stückwerk. Hier braucht es deutlich mehr Mut und Tatkraft, um die Hochschullandschaft in Baden-Württemberg auch international wettbewerbsfähig zu machen und ihre Exzellenz zu erhalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Abschließend darf ich für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Alfred Bamberger noch das Wort erteilen. Bitte sehr, Herr Abg. Bamberger.

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Alfred Bamberger AfD

Danke schön. – Habe die Ehre, Herr Präsident! Grüß Gott, meine Damen und Herren! Zweifellos ist die DHBW ein Erfolgsmodell in Baden-Württemberg. Kern der Gesetzesinitiative und deren Motivation ist die Aufwertung des dualen Studiums und der Dualen Hochschule. Ob gerade die Angleichung der Struktur an eine Universität das Mittel der Wahl ist, darf bezweifelt werden. Gerade die regionale Verankerung in der lokalen Wirtschaft macht den Wert dieser Hochschulart aus. Jede Änderung der Struktur ist mit finanziellem Aufwand verbunden. Wir haben den Eindruck, dass die Angleichung an die Strukturen anderer Hochschulen eher ein Zeichen dafür ist, dass es der Landesregierung an der Wertschätzung für das Handwerk und für die örtlichen mittelständischen Unternehmen fehlt. Die Landesregierung streicht einige kleinere Abschnitte unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus und erfindet eine ganz neue Verwaltungsvorschrift – ich zitiere, weil es so schön gegendert ist –: Die Studierendenwerke haben dem Wissenschaftsministerium jährlich einen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzbericht vorzulegen; das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift. Da weiß in der Tat die linke Hand nicht, was die rechte tut, und von Bürokratieabbau ist offensichtlich auch keine Rede. Promotionen im künstlerischen Bereich werden vereinfacht. Künstler brauchen für ihre Tätigkeit aber keine akademischen Grade. Es ist gerade die Genialität des Künstlers, der zwar sein künstlerisches Handwerk erlernen muss, der oft aber außerhalb von staatlichen Strukturen mit seinem Künstlertum und seiner Genialität Werke schafft, die ganz anderen Gesetzen und Bewertungskriterien unterliegen als denen der Wissenschaft. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass die Universitäten Mannheim und Heidelberg anregten, die Höhe der Studiengebühren anzupassen; die derzeit möglichen Gebühren sind nicht mehr auskömmlich. Das Wichtigste ist jedoch die Qualität der Lehre. Stattdessen soll ein Kooperationsverbot mit Hochschulen aus Drittstaaten aufgehoben werden. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Der Begriff „Kooperationsverbot“ ist ein linker Kampfbegriff. Das Leistungsniveau ist in vielen Ländern der Erde gerade im tertiären Bildungsbereich nicht gegeben. Welche Art von Kooperation soll da sinnvoll sein? Die geplante Gebührenbefreiung für geduldete Flüchtlinge ist eine klare Benachteiligung der hart arbeitenden Steuerzahler in unserem Land. Die Menschen, die in der Regel keine langfristige Perspektive im Land haben, (Vereinzelt Beifall) sollen nun auf Kosten des deutschen Steuerzahlers studieren, (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) während unsere eigenen Bürger – diejenigen, die das Rückgrat unserer Gesellschaft bilden – immer weiter belastet werden. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den Grünen) Diese Personen genießen schon jetzt eine Vollversorgung auf Kosten des Steuerzahlers, der beispielsweise – im Gegensatz zu geduldeten Flüchtlingen – seine Miete samt der Nebenkosten selbst aufbringen muss. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Was hat das denn mit dem Thema zu tun?) Das ist eine Verhöhnung der Leistungsträger dieses Landes. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Wir müssen uns doch die Frage stellen: Warum sollen Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten und deren Abschiebung nur vorübergehend ausgesetzt ist, eine derart massive Bevorzugung erfahren? Die Befürworter dieser Regelung behaupten, das sei ein Akt der Solidarität. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Nein!) Doch ich frage Sie: (Abg. Dr. Alexander Becker CDU: Von was redet der?) Ist es wirklich solidarisch, die eigenen Bürger zu benachteiligen, indem wir anderen den roten Teppich ausrollen? (Zuruf: Ja! – Zurufe von der AfD) Bildung ist kein unerschöpfliches Gut, (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Das sieht man!) (Alfred Bamberger) das wir verschwenderisch verteilen könnten, ohne die Konsequenzen zu bedenken. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Sie sind der beste Beleg dafür!) Bildung muss effizient verteilt werden, insbesondere in einer Zeit, in der der Finanzierungsdruck auf unsere Hochschulen ohnehin enorm ist. Die Gebührenbefreiung für geduldete Flüchtlinge verfehlt diese Gerechtigkeit. – Lesen Sie es einfach nach. Der Zugang zu unseren Hochschulen darf nicht auf diese Weise ausgehöhlt werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf: Fiel uns schwer!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Sie stimmen zu, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Wissenschaftsausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung auf Vorschlag der Fraktion der AfD Meine Damen und Herren, der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt auf Ihren Tischen (Anlage 1). Die AfD-Fraktion hat erwartungsgemäß geheime Wahl beantragt. In die Wahlkommission berufe ich deshalb folgende Mitglieder des Landtags: Silke Gericke, Manuel Hailfinger, Hans-Peter Hörner, Isabell Huber, Daniel Karrais, Thomas Marwein, Christine Neumann-Martin, Fadime Tuncer und Jonas Weber. Der Ablauf wird wie bei den früheren geheimen Wahlen sein. Ein Mitglied der Wahlkommission – ich schlage hierfür Frau Abg. Neumann-Martin vor – nimmt vom Redepult aus den Namensaufruf gemäß § 97a der Geschäftsordnung vor. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Ich eröffne hiermit die Abstimmung. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Ist jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Das sehe ich nicht. Dann schließe ich hiermit die Abstimmung und bitte die Mitglieder der Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Das Wahlergebnis geben wir dann später bekannt. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat; hier: Wahl der stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der AfD Die AfD-Fraktion hat zwei stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt auf Ihren Tischen (Anlade – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 ge 2). Ich gehe von einer offenen Wahl aus. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der AfD-Fraktion zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Wahlvorschlag mehrheitlich abgelehnt. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Beschaffenheit der Abituraufgaben im Fach Mathematik – Drucksache 17/3272 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich für die antragstellende AfD-Fraktion Herrn Abg. Dr. Rainer Balzer. (Unruhe) – Meine Damen und Herren, ich darf, bevor Herr Abg. Dr. Balzer mit seiner Rede beginnt – wir behandeln jetzt Punkt 9 unserer Tagesordnung –, darum bitten, Zwischengespräche, die sich nicht auf diesen Tagesordnungspunkt beziehen oder die eine bestimmte Lautstärke verlangen, außerhalb des Plenarsaals zu führen. – Dann haben Sie das Wort, Herr Abg. Dr. Balzer.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben heute eine dringende und weitreichende Reform des Mathematikunterrichts in Baden-Württemberg zu besprechen – noch besser wäre es, sie zu beschließen. Die Lage ist alarmierend, und es ist höchste Zeit, dass wir uns ehrlich mit den Missständen in der Schule, im Besonderen mit der Umstellung des kompetenzorientierten Unterrichts im Fach Mathematik, befassen. Unser Antrag trägt den Titel „Beschaffenheit der Abituraufgaben im Fach Mathematik“, doch er zielt weit über die reine Abiturprüfung hinaus; denn es geht beim Fach Mathematik um nicht weniger als um die Zukunft der jungen Generationen und auch um die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes in all jenen Bereichen, in denen mathematische Kenntnisse erforderlich sind. Und dies betrifft alle Naturwissenschaften, es betrifft den Maschinenbau, es betrifft die Konstruktionslehre, es betrifft die Informatik, es betrifft alle Fächer, die von Relevanz sind. Was beobachten wir? Die Abituraufgaben im Fach Mathematik haben sich seit der Einführung der Bildungsstandards und der sogenannten Kompetenzorientierung der letzten Jahre massiv verändert. Ein Blick auf die Aufgaben zeigt: Es wird immer weniger Wert auf mathematisches Fachwissen gelegt. Stattdessen modellieren die Schüler sogenannte Alltagsprobleme und beschäftigen sich mit nicht mathematischen Kompetenzen, deren Notwendigkeit für das Leben, für das Berufsleben und später bei der Berufsausführung ich in keiner Weise schmälern möchte. Aber sie dienen nicht wirklich für ein gutes Basiswissen, und wir reden jetzt ja primär von Menschen, die Mathematik studieren wollen, die Informatik studieren wollen oder ein naturwissenschaftliches oder ingenieurfähiges Studium aufnehmen wollen. Da muss man ganz klar unterscheiden. (Dr. Rainer Balzer) Deswegen ist dieser Mathematikunterricht nicht sehr zielführend. Das ist ein schlechtes Bildungskonzept, ein Konzept, das zur Absenkung des Niveaus geführt hat und den Fokus auf Scheinanwendungen lenkt, wie es der Mathematiker Ralf Wiechmann von der Universität Dortmund, meine ich, selbst gesagt hat. Statt Grundfertigkeiten lernen die Schüler in unserem Land Textverstehensaufgaben. Das ist nichts Schlechtes, keine Frage – aber das gehört in den Deutschunterricht, anstatt dass man es dem Mathematikunterricht zuordnet. Die Schüler müssen in einer Mathematikprüfung lange Erklärungen abliefern, statt das eigentliche Problem in der Differenzialrechnung, der Integralrechnung oder auch in der Prozentrechnung zu lösen. Den letzten Begriff habe ich bewusst gewählt. Wir haben inzwischen Fälle und machen die Beobachtung, dass es Menschen gibt, die in eine Prüfung gehen, die Abitur haben und Prozentrechnung nicht können. Die können die Frage „Wenn eine Ein-Liter-Flasche 1 000 cm3 umfasst, wie viel Prozent sind dann 285 cm3?“ nicht beantworten. Das ist die Realität. Das habe ich mir nicht aus dem Daumen gesaugt, sondern das können Sie selbst erfragen. Man verlangt von den Schülerinnen und Schülern das Erklären und Bewerten von Rechenwegen – aber nicht das Bewältigen des Rechenwegs selbst; das ist ein Fehler –, statt etwa die Lösung einfacher algebraischer Probleme. Unser hoher – ehemals hoher – Bildungsstandard – – In der Pause hat mich allerdings ein Kollege darauf hingewiesen, dass schon vor 30 Jahren die Bayern weiter vorn gewesen seien. Das mag sein, aber das stimmt heute ja auch nicht mehr. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Langer Rede kurzer Sinn: Wir haben inzwischen einen Mathematikunterricht, der die exakte Wissenschaft, das Sich-präzise-Ausdrücken, die Logik einer Formel der Lächerlichkeit preisgibt. Ich erinnere an die Analyse der Mathematikprüfung für den mittleren Bildungsabschluss in Berlin und Brandenburg von 2016 – das ist schon ein paar Tage her –, in der sechs Mathematik- und Pädagogikdozenten der Schulmathematik vorgeworfen haben, Rechnen nur noch vorzutäuschen. Die sechs Forscher – jetzt halten Sie sich fest; aber das ist fast eine Binsenweisheit, das könnte man hier genauso machen; ich habe das vor zehn Jahren an der Schule auch schon gemacht – haben Realschulabschlussprüfungen aus Baden-Württemberg von vor 40 Jahren genommen und sie in die elfte oder zwölfte Klasse gebracht. Und Sie, die Lehrerkollegen, die hier im Saal sitzen, wissen ganz genau, was passiert. Das heißt nicht, dass die Schüler doof sind, sondern sie haben einfach nicht gelernt, wie man eine einfache Gleichung löst, und zwar ohne PC, nur mit einem einfachen Taschenrechner. (Abg. Anton Baron AfD: Die meisten Grünen wür- den es wahrscheinlich nicht mal mit dem Taschen- rechner hinbekommen!) Weiter will ich gar nicht zurückgehen. Sie stellten also fest, dass die damaligen Aufgaben sogar von heutigen Gymnasiasten nicht mehr gelöst werden können. Warum? Weil die Darstellung im Unterricht inzwischen eine Säuleninterpretationsode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 kompetenz enthält – schon das Wort ist nur etwas für echte Pädagogen. Oder die Aufgabenstellung: Die Aufgaben werden so gestellt, dass sie lediglich mit einem Blick ins Formelbuch – das war schon immer etwas für die Spezialisten unter den Studenten: in der Formelsammlung nachschauen, ausfüllen, rechnen, fertig, ohne zu verstehen, was herauskommt – oder mit dem Bedienen des Taschenrechners gelöst werden können. Mit mathematischer, logischer Bildung und klarer Formulierung hat das alles nichts mehr zu tun. (Beifall bei der AfD) Die Umstellung auf einen kompetenzorientierten Mathematikunterricht ist ein schleichendes Gift in der Bildung gewesen. Ich behaupte, dass das auch für viele andere Fächer gilt: für Biologie, für Physik, für Erdkunde, also Geografie, für Chemie. Darüber wäre mal ehrlich und objektiv zu diskutieren. Wir verlieren uns in den trivialsten Sachverhalten mit Fließtexten und Erklärungen. Und die Bildung, die entsteht, ist keine Bildung mehr, sondern nur noch ein Zerrbild davon. Meine Damen und Herren, die Hoffnung, dass die Entwicklung von Lehrplänen zu Bildungsstandards den Mathematikunterricht verbessert, hat sich nicht erfüllt. Die Folgen sehen wir überall. Schauen Sie sich die Studienabbrecherquoten im Fach Mathematik und in allen Naturwissenschaften an. (Abg. Anton Baron AfD: Oder bei den Grünen! – Heiterkeit bei der AfD) – Bei den Grünen, ja Gott. Ich will hier jetzt keine Einzelfallbewertungen vornehmen, sondern bleibe bei den statistischen Werten. (Zuruf der Ministerin Petra Olschowski) Die höchste Studienabbrecherquote wies Mathematik mit 54 % auf. Bei den Studienanfängern derselben Fächergruppe 2020 gab es mit 43 % eine weitere Erhöhung. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Bei den gefälsch- ten Lebensläufen in der AfD würde ich mal – –! – Gegen ruf des Abg. Anton Baron AfD: Wer hat gefälscht?) – Bitte keine Privatdiskussionen hier, heißt es an dieser Stelle doch immer. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die Sitzungslei- tung ist da hinten!)

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Daniel Born

Darauf, Herr Abg. Dr. Balzer, weise ich hin.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Das ist nett von Ihnen.

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Daniel Born

Tatsächlich finde ich eine Privatdiskussion zwischen Ihnen beiden über die Köpfe der Abgeordneten der FDP/DVP-Fraktion und der CDU-Fraktion hinweg physikalisch nicht möglich, ohne dass das ganze Haus Lärm erlebt. Deshalb bitte ich darum, Herrn Abg. Dr. Balzer zuzuhören. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)

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Dr. Rainer Balzer AfD

Ich darf das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung mit seiner Bilanz vom August 2022 zitieren: Die Abbruchquote im universitären Bachelorstudium fällt in den Geisteswissenschaften mit 49 % sowie in Mathematik und Naturwissenschaften mit 50 % überdurchschnittlich aus. Trotz vielfältiger Anstrengungen, mehr Beratungen, mehr Studienbegleitung ist es in den letzten Jahren nicht gelungen, hier eine Verbesserung herzustellen. Jetzt frage ich Sie – – Darüber sollten Sie – besonders die Regierungsfraktionen – einmal ehrlich nachdenken. Wir hatten noch nie so viele Beratungs- und Hilfsangebote an den Universitäten und den Hochschulen wie heute. Trotzdem nützt das offensichtlich nichts. Könnte das nicht daran liegen, dass schlicht und ergreifend zu viele junge Leute, die dafür nicht geeignet sind, versuchen, diese Fächer zu studieren? Man nennt das auch mangelnde Begabung. Damit kann der eine oder andere vielleicht etwas anfangen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD) Der Mathematikstoff, der in der Schule bis zu Klasse 12, Klasse 13 unterrichtet wird, sollte eigentlich das beinhalten, was man in den Naturwissenschaften, als Maschinenbauer, als Elektrotechniker, als Chemiker oder als Physiker – als Mathematiker sowieso – in den ersten paar Semestern wirklich braucht. Mathematik war schon immer ein brutales Fach und wird dies auch in Zukunft bleiben, weil es sich vielen Menschen vom Denken her nur sehr schwer erschließt. Man muss sich sehr weit öffnen. Die mangelnden Kenntnisse bringen die Studienanfänger dann schnell an ihre Grenzen, sodass beiderseits Frustration entsteht, wie verschiedene Petitionen, Brandbriefe und dergleichen zeigen. Ich erinnere an die Petition zum Corona-Abitur. Das war auch so ein Armutszeugnis. Und dann schreiben natürlich die armen lieben Menschen und ihre Mütter, das Abitur sei zu schwer. Na ja, es beschweren sich immer diejenigen, die schlechte Noten haben, schlechte Klausurergebnisse abliefern, über die Klausuren, die Klassenarbeiten und den Lehrer. Ich habe solche Beschwerden noch nie von einem Studenten gehört, der gute Leistungen abliefert, oder von einem Schüler, der lauter Einser hat. Es lohnt sich, auch darüber mal logisch nachzudenken. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, die Brücke zwischen dem Gymnasium – – (Dem Redner wird das Ende seiner Redezeit ange- zeigt.) – Ist das tatsächlich der Fall? Habe ich nicht zehn Minuten Redezeit?

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Daniel Born

Sie haben zehn Minuten Redezeit, und die nähern sich jetzt allmählich dem Ende. (Heiterkeit) de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024

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Dr. Rainer Balzer AfD

Tatsächlich? Das ist ja furchtbar. (Zuruf von den Grünen) Die Brücke zwischen der Hochschule und dem Gymnasium, die früher stabil und belastbar war, ist tatsächlich am Zusammenbrechen oder ist schon zusammengebrochen, weil in der Schule ideologische Experimente mit der Reform des Mathematikunterrichts und in anderen Fächern durchgeführt worden sind.

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Deswegen – letzter Satz, danke –: Wir brauchen wieder einen Unterricht, bei dem die eigentlichen Inhalte konzentriert unterrichtet werden und das Fachliche im Vordergrund steht – nicht Kompetenzgerede und Scheindiskussionen. Die Entfachlichung muss aufhören. Das Denken in sogenannten großen Zusammenhängen ist Sache der Universitäten und Hochschulen. Das brauchen wir im Gymnasium noch nicht. Danke sehr. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Es folgt für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Ralf Nentwich.

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Ralf Nentwich GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mir jetzt schwer, innerhalb von nur fünf Minuten auf die zehn Minuten (Abg. Miguel Klauß AfD: Gott sei Dank haben Sie nur fünf Minuten!) relativ krude und vielleicht auch wirre Theorie aus einem Paralleluniversum zu antworten. (Lachen bei der AfD – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Das ist eine Unverschämtheit!) Es geht grundsätzlich um die Art von Mathematikunterricht und darum, wie wir diesen an den Schulen in unserem Land vermitteln wollen.

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Balzer?

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Ralf Nentwich GRÜNE

Ich habe noch nicht mal angefangen. Er hat gerade zehn Minuten gesprochen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Er hat lange genug geredet!)

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Daniel Born

Die Frage darf Herr Abg. Nentwich aber noch beantworten.

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Ralf Nentwich GRÜNE

Nein, ...

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Daniel Born

Gut.

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Ralf Nentwich GRÜNE

... jetzt noch nicht. – Die AfD möchte laut ihrem vorliegenden Antrag in das vergangene Jahrhundert zurückkehren, in eine Zeit, in der das Abarbeiten (Ralf Nentwich) von Algorithmen und stupides Auswendiglernen an der Tagesordnung waren. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: So ein Quatsch!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Anliegen ist doch aber, nach vorn zu denken. Unser Anliegen ist: Es muss um mehr als um das reine Rechnen gehen. Mathematik ist – da können Sie mit jedem Mathematiklehrer der Welt reden – eine andere Art zu denken, eine neue Art zu denken, (Zuruf des Abg. Alfred Bamberger AfD) eine Denkweise, die die Schülerinnen und Schüler darauf vorbereitet, die komplexen Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. Es geht darum, ein Mindset, eine Haltung zu entwickeln, (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: „Haltung“?) die Fähigkeiten zu vermitteln, Probleme zu analysieren, logische Schlüsse zu ziehen und mathematische Modelle zu verwenden, um praktische Fragen zu beantworten. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Andreas Sturm CDU und Dr. Timm Kern FDP/DVP) Doch all das kann man natürlich nur dann, wenn man Grundfertigkeiten wirklich beherrscht. Da sind wir ja sogar einer Meinung. Wenn die Basis fehlt, hat man am Ende nichts, worauf man aufbauen kann. Insofern ist es richtig, darauf einen Fokus zu legen. Sämtliche empirischen Studien aus den letzten Jahrzehnten zeigen, dass Mathematikunterricht als Prozess und nicht als Produkt vermittelt werden sollte. Das Kultusministerium hat bereits 2002 auf diese Erkenntnisse reagiert. Seitdem hat es eine Akzentverschiebung in den Bildungsplänen der Kursstufe gegeben. Das heißt konkret: anwendungsorientierte Aufgaben mit praktischem Bezug zum Leben. Und die Förderung der Problemkompetenzen hat ergänzend zu den fachlichen Inhalten mehr Bedeutung im Klassenzimmer bekommen. Da das Kultusministerium in Baden-Württemberg zum Glück nicht stehen bleibt, wurde im Bildungsplan 2016 zudem die Notwendigkeit erkannt, die Grundfertigkeiten auch wieder stärker in den Fokus zu setzen. Der Anteil ist gestiegen, und das Nachsteuern in diese Richtung ist kontinuierlich geschehen. Sehr geehrte Damen und Herren, es geht nicht um ein Schwarz oder Weiß. Mir und der Fraktion GRÜNE – ich gehe davon aus: geschlossen mit dem Kultusministerium – geht es darum, dass aus der Vergangenheit gelernt wird, um die Zukunft zu gestalten. Es geht also nicht darum, die praktische Anwendung im Mathematikunterricht den fachlichen Inhalten und dem Auswendiglernen von Formeln gegenüberzustellen. Hier kommt es auf das Sowohl-als-auch an. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ich finde, das Kultusministerium – da auch mal ein ausdrückliches Lob in diese Richtung – hat wirklich tolle Mathematikerinnen und Mathematiker, die hier am Werk waren. Die ausführliche und sehr mit Herzblut gespickte Stellungnahme zum ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Antrag hat dies wirklich gezeigt. Da ist auch mal ein großes Lob in diese Richtung fällig. Also vielen Dank in diese Richtung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leben im 21. Jahrhundert. Die Arbeitswelt und der Alltag verändern sich rasant. Die Kinder werden in Berufen arbeiten, die es heute vielleicht noch gar nicht gibt. Der Arbeitsmarkt der Zukunft verlangt von ihnen mehr als stupide Rechenkenntnisse. Sie müssen komplexe Aufgaben lösen, Daten verstehen und interpretieren können. Sie müssen in der Lage sein, zwischen wichtigen und unwichtigen Informationen zu unterscheiden, Probleme zu lösen, Strategien zu entwickeln und die Mathematik als Hilfsmittel zu benutzen. Übrigens war das Matheabi noch nie leicht. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich habe mal Mathe-LK gehabt. Ein großer Teil davon war Stochastik. Ein Leistungskurs ist nie ein Spaziergang. Das war er auch noch nie. Die Schnitte im Matheabi – wenn man fragt, da gibt es auch Umfragen; diese werden nur nie zentral gesammelt – lagen in den letzten Jahren übrigens konstant zwischen 2,9 und 3,0. Da gibt es also auch keine Tendenz, sehr viel bessere Noten zu geben. Ausreißer bei den einzelnen Prüfungsaufgaben – vielleicht ist manchen noch die legendäre Palmenaufgabe von 2020 in Erinnerung – sind auch kein Beleg dafür, dass das ganze System gescheitert wäre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit rennt mir leider davon, ich könnte noch weitere fünf Minuten reden. Das Thema Matheabi haben wir schon längst angepackt, die Bildungspläne wurden angepasst, der grafikfähige Taschenrechner ist im Übrigen auch wieder weg. Das zeigt, dass man da wirklich auch gegengesteuert hat. Es werden die Grundlagen gestärkt. Die AfD will uns in eine Zeit zurückversetzen, die wir längst überwunden haben. (Zurufe von der AfD) Sie hat sich mit diesem Antrag – das muss man leider sagen – komplett verrechnet. (Heiterkeit bei den Grünen) Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Andreas Sturm.

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Andreas Sturm CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag beinhaltet zwei Themengebiete: zum einen die Beschaffenheit der Abituraufgaben im Fach Mathematik, zum anderen den Mathematikunterricht und den Bildungsplan als solches. Es ist vollkommen klar: Bildungspläne, die Fachdidaktik, die Fachmethodik befinden sich in einer fortwährenden Entwicklung auf verschiedenen Ebenen – im Ministerium, in den Fachseminaren, aber auch in den Pädagogischen Hochschulen und an den Universitäten. Wir haben die Ausführungen des Kultusministeriums mit Interesse gelesen. Ja, die abge- (Andreas Sturm) fragten Statistiken sind interessant, sie erfassen aber weit nicht alle Facetten eines Unterrichtsfachs. Mathematik ist Kopfrechnen, wie der Kollege gesagt hat, aber eben auch abstrakt. Die Mathematik ist die Sprache der Naturwissenschaft, und sie schult das logische und strukturierte Denken. Bei der Ausgestaltung des neuen G 9 haben wir deshalb die aktuellen Entwicklungen aufgenommen. Wir haben Mathematik als Basiskompetenz in den Klassen 5 und 6 gefördert, und insgesamt wurden auch die MINT-Fächer gestärkt. Mathematik ist für den Innovationsstandort und den Technologiestandort Baden-Württemberg extrem wichtig. Verschiedene Fachdidaktiker sagen: Der Mathematikunterricht muss an die neuen Anforderungen angepasst werden sowie aktiver, kontextualisierter und realitätsnäher sein. Grund dafür sind die verschiedenen Anforderungen. Bei der Bildungsplandebatte gibt es folgende Regel: Immer dann, wenn ein Bildungsplan zu eng gefasst wird, ist er bei der Veröffentlichung eigentlich schon obsolet und veraltet. Deshalb müssen Bildungspläne weit gefasst werden, sie müssen den Rahmen vorgeben, und sie müssen von den Lehrkräften vor Ort ausgestaltet werden, auch von der Fachdidaktik, die diesen aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt. Tatsächlich gibt es deutschlandweit bedenkliche Entwicklungen. Es gab ja das MINT Nachwuchsbarometer 2024, das gezeigt hat, dass sich deutschlandweit in den letzten zehn Jahren die Spitzengruppe in Mathematik halbiert und die Risikogruppe verdoppelt hat. Das müssen wir uns ins Hausaufgabenheft schreiben, auch dann, Herr Balzer, wenn wir vielleicht andere Lösungswege haben mögen. Die Aufgabenstellung ist aber klar. Wir werden daher auch in Zukunft die Stärkung und Evaluation der MINT-Fächer in den zuständigen Facharbeitskreisen weiter begleiten und vorantreiben. Zum Abschluss gestatten Sie mir noch, den Fokus weg von den Abituraufgaben und dem Gymnasium darauf zu legen, dass die mathematischen Fähigkeiten breiter aufgestellt werden müssen. Wir brauchen auch in den Kitas und im Grundschulbereich die Schulung der mathematischen Vorläuferfähigkeiten und der Basiskompetenzen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das, was ich aufgrund dieses Antrags für das Gymnasium eben gesagt habe, gilt natürlich auch für die Werkrealschule, die Gemeinschaftsschule und die Realschule, wenngleich mit anderer Didaktik. Eines ist aber ganz klar: Im Land der Tüftler und Denker brauchen wir einen hochwertigen Mathematikunterricht, der auf der Höhe der Zeit ist, in der notwendigen Tiefe des Stoffes, für die Breite der Schülerinnen und Schüler an allen Schularten in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Es folgt für die SPD-Fraktion Frau Abg. Katrin Steinhülb-Joos. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024

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Katrin Steinhülb-Joos SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In ihrem Antrag zeigt die AfD einmal mehr: Sie lebt im Gestern und nicht im Heute. Sie hat nicht verstanden, dass sich die Welt und die an uns gestellten Anforderungen verändern. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Erst recht hat sie nicht verstanden, was es heißt, gute und faire Bildungspolitik, und zwar für alle Kinder und Jugendlichen, zu gestalten. Denn gerade die Kinder und Jugendlichen stehen bei Ihnen nie im Mittelpunkt – doch genau dort gehören sie hin. (Beifall bei der SPD) Mit Ihrem Antrag stellen Sie die Kompetenzorientierung in den Bildungsplänen infrage. Damit begeben Sie sich auf einen komplett falschen Weg. Warum ist die Kompetenzorientierung so wichtig und richtig? Es geht nicht nur darum, am Ende des Tages das Wissen herunterzurasseln, sondern es geht darum, zu wissen, warum etwas so ist, wie es ist. Es geht darum, das Wissen auf andere Situationen und Sachverhalte übertragen zu können, sodass man sich mit entsprechend angepassten Bildungsangeboten verbessern kann und individuell weiß, wie man im Lernprozess steht, um dann ein anderes Level erreichen zu können. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Glauben Sie das wirklich? – Gegenrufe von der AfD, u. a.: Ja, das glaubt sie!) Die fachlichen Kompetenzen sind nach wie vor vorhanden und werden geprüft. Neben dem Basiswissen sind natürlich übergeordnete Kompetenzen im Fach Mathematik vorhanden und notwendig. Dazu gehören – es wurde teilweise schon aufgezählt – das Argumentieren und Beweisen genauso wie das Erkennen und Erläutern mathematischer Zusammenhänge, das Lösen von Problemen, das Modellieren, der Umgang mit symbolischen, formalen und technischen Elementen der Mathematik und natürlich auch heuristische Betrachtungen. Die Kompetenzorientierung ist zweifelsohne wichtig, weil wir heute mehr denn je Problemlösungskompetenz benötigen und weil kein Fach losgelöst vom Rest der Welt betrachtet werden kann. Die Schülerinnen und Schüler in unserem Land müssen in die Lage versetzt werden, selbstverantwortlich und mündig zu handeln, Sachverhalte zu durchdringen, zu hinterfragen, zu überprüfen und zu bewerten, gerade auch, um solche reißerischen Aussagen und Videos wie von Ihnen differenziert betrachten zu können. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Sie führen in der Begründung Ihres Antrags die mathematischen und naturwissenschaftlichen Studiengänge an. Fragen Sie doch einmal vor Ort nach, wie bedeutsam die Problemlösungskompetenz in jedem naturwissenschaftlichen Studiengang ist. Die Antwort, die Sie erhalten werden, wird nicht in Ihr veraltetes Konzept passen. Nicht nur an den Universitäten könnte man nachfragen, sondern auch in den Schulen. Ich habe das in der Vorbereitung dieser Debatte getan. Sie auch? (Zurufe von der AfD: Ja! – Gegenruf: Sehr unglaub- würdig, was Sie da sagen!) (Katrin Steinhülb-Joos) Von den Schulen erhalte ich die Rückmeldung, dass die Anforderungen im Fach Mathematik im Vergleich zu früher gestiegen sind. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Natürlich muss man im Blick haben, dass das Pensum in Mathe bewältigbar ist und Mathe in der Oberstufe als Basisfach, Leistungsfach oder Vertiefungsfach gern gewählt und besucht wird. Die Fragen, denen wir uns hier jedoch stellen müssen – das ist hier heute auch schon mehrfach angeklungen –, sind: Was machen wir mit unseren MINT-Fächern? Wie können wir unsere MINT-Fächer für die Jugendlichen in unserem Land stärken und insbesondere für die Schülerinnen attraktiv machen? Das G 9 bietet hier für das Gymnasium eine ganz große Chance. Ich hoffe, dass uns die Landesregierung im Laufe der Debatte zur Schulgesetzänderung Antworten darauf geben kann, wie die MINT-Fächer in Zukunft gestärkt werden, und vor allem, wie wir wieder mehr Lehramtsstudierende für diese Fächer – und zwar für alle Schularten – gewinnen können. (Abg. Anton Baron AfD: Studenten!) Ein ganz entscheidender Punkt ergibt sich für mich noch aus der Stellungnahme zum Antrag auf Seite 7. Ich zitiere: Die Prüfungsaufgaben in den schriftlichen Abiturfächern in Baden-Württemberg werden von hoch qualifizierten Lehrkräften erstellt, die über eine langjährige Unterrichtserfahrung in der Kursstufe verfügen und eine hohe fachliche Expertise bei der Erstellung von Prüfungsaufgaben besitzen. Wir glauben an die Expertise der Lehrkräfte. Wir glauben auch an die Expertise der Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler. Wir glauben, dass es richtig ist, gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz einen bundesweiten Aufgabenpool bereitzustellen.

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Katrin Steinhülb-Joos SPD

Am Ende kommt bei Ihnen doch immer das Gleiche heraus: Schubladendenken und Ausgrenzung (Zuruf von der AfD: So ein Quatsch! – Unruhe) sowie die unbegründete Angst, dass Leistung nichts mehr wert sei. Ich frage mich ernsthaft, wohin Sie mit Ihrer Bildungspolitik wollen.

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Daniel Born

Frau Abgeordnete!

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Katrin Steinhülb-Joos SPD

Einmal mehr konnten Sie mir heute hier keine Antwort liefern. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen – Zurufe von der AfD)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Dr. Timm Kern. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024

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Dr. Timm Kern FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Abituraufgaben im Fach Mathematik“ ist natürlich wichtig. Allerdings ist der Antrag der AfD kaum dazu geeignet, darüber sachlich zu diskutieren. Aber das eigentliche Thema, nämlich das der Qualität an unseren Schulen, müssen wir in der Tat diskutieren. Bekanntermaßen haben gleich mehrere Bildungsstudien Baden-Württemberg miserable Werte attestiert. Dabei beziehe ich mich nicht nur auf die Gymnasien, sondern wir müssen leider feststellen, dass die Qualität und die Glaubwürdigkeit aller Schulabschlüsse in unserem Bundesland mittlerweile auf dem Spiel stehen. Einige beispielhafte Zahlen: Laut letzten Vergleichsarbeiten in den achten Klassen erreichten an den Haupt- und Werkrealschulen rund ein Drittel nicht den Mindeststandard im Lesen und fast die Hälfte nicht jenen in Mathematik. An den Gemeinschaftsschulen waren es, bezogen auf einen mittleren Bildungsabschluss, rund 42 % im Bereich Lesen und rund 61 % in Mathematik. Auch an Realschulen erreichen rund ein Viertel nicht den Mindeststandard für die Mittlere Reife im Bereich Lesen sowie 39 % nicht jenen in Mathematik. Sogar an den Gymnasien gibt es noch Schülerinnen und Schüler, die den Mindeststandard für einen mittleren Bildungsabschluss in diesen Bereichen nicht erreichen. Wohlgemerkt, wir sprechen hier vom Mindeststandard für den mittleren Bildungsabschluss und noch nicht vom Abitur. Diese Zahlen lassen nur eine logische Schlussfolgerung zu: Baden-Württembergs Schulsystem hat ein erhebliches Qualitätsproblem. 2011, als Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit den Grünen die Regierungsgeschäfte übernahm, erbten diese bekanntermaßen ein Bildungssystem, das durchweg Spitzenränge im Bundesländervergleich einnahm. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Wohl wahr! – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Legende! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Natürlich war 2011 nicht alles perfekt. Doch die ideologischen Strukturbrüche im Schulsystem in den letzten 13 Jahren grün geführter Landesregierungen haben zahlreiche Qualitätsprobleme hervorgerufen, die mit einer anderen, einer praxisnäheren Politik hätten vermieden werden können. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Wie in Hamburg und Schleswig-Holstein, oder?) Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung, die überhastete Einführung der Gemeinschaftsschule sowie die ideologisch bewusst herbeigeführte Schwächung des leistungsdifferenzierten Bildungssystems gehören zu diesen Strukturbrüchen. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Wo er recht hat, hat er recht! – Zuruf des Abg. Tho- mas Poreski GRÜNE) Eine weitere Strukturänderung war das 2019 geschaffene Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung. Dieses soll für die Qualitätssicherung an unseren Schulen zuständig sein. Nur gibt es da mittlerweile einen überaus großen Haken. Das ZSL (Dr. Timm Kern) selbst hat derart gravierende Qualitätsprobleme, dass mit dem Berufsschullehrerverband, dem Realschullehrerverband und dem Philologenverband gleich drei Lehrerfachverbände Alarm schlugen und 2022 gemeinsam eine Krisenpressekonferenz einberiefen. Auch wir Freien Demokraten haben zwei Anträge zum Zustand des ZSL gestellt: einen Anfang 2022 und einen zu Beginn dieses Jahres. Viele Defizite, die wir im ersten Antrag thematisierten, waren auch zwei Jahre später noch vorhanden. So fragten wir 2022 und noch einmal 2024, inwieweit Verwaltungsvorschriften hinsichtlich geänderter Zuständigkeiten angepasst wurden. Die ernüchternde Antwort des Kultusministeriums 2024 – ich zitiere –: Die Prüfung und Anpassung der betreffenden Verwaltungsvorschriften (VwV) bzw. eine formale Normierung der getroffenen Abstimmungen ist noch nicht abgeschlossen. (Zuruf von der FDP/DVP: Hört, hört!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn selbst einfache bürokratische Anpassungen nach mehr als zwei Jahren noch immer nicht abgeschlossen sind, dann haben wir ein ganz grundlegendes Führungsproblem in der baden-württembergischen Bildungspolitik. (Beifall bei der FDP/DVP) Deshalb geht mein Appell heute vor allem an die CDU: Verhindern Sie weitere Strukturbrüche, die zu weiteren Qualitätsproblemen führen werden! (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Genau!) Stoppen Sie die fatale Abschaffung des Werkrealschulabschlusses! Setzen Sie das neunjährige Gymnasium in der Regelform so um, dass keine Unterrichtsstunden gekürzt werden! Oder kurzum: Sorgen Sie für bildungspolitische Ordnung, wenn es sein muss, auch im Konflikt mit Ihrem grünen Koalitionspartner! Unser Bildungssystem kann keine weiteren falschen Weichenstellungen mehr verkraften. Wir Freien Demokraten werden jedenfalls weiter mit aller Kraft dafür kämpfen, die Qualität des Bildungssystems in Baden-Württemberg wiederherzustellen. (Abg. Anton Baron AfD: Das hört sich ja fast wie ei- ne Abschiedsrede an!) Denn wir können und wollen uns kein zweitklassiges Bildungssystem in Baden-Württemberg leisten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und der AfD sowie des Abg. Klaus Burger CDU)

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Daniel Born

Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Frau Staatssekretärin Boser das Wort.

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Sandra Boser

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich auf die Einwürfe des Kollegen Timm Kern eingehen. Ich zitiere aus dem letzten IQB-Bericht, den Sie als katastrophal für Baden-Württemberg beschrieben haben. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Bayern steht mit durchgehend positiven Abweichungen vom jeweiligen Bundesdurchschnitt in allen sprachlichen Kompetenzbereichen gut da, Sachsen im Fach Deutsch ebenfalls. Auch Baden-Württemberg (Lesen und Orthografie in Deutsch sowie Hörverstehen in Englisch) und Hamburg ... erreichen signifikant höhere Mittelwerte als der Bundesdurchschnitt. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Wo waren wir 2011?) – Das war 2022. Da waren wir im IQB-Vergleich auf Platz 4. Das war Ihre „katastrophale Bilanz“. Sie reden unser Bildungssystem in Baden-Württemberg schlecht. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das brauche ich gar nicht! – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Zu Recht!) Deswegen muss man mal mit echten Zitaten dagegenhalten. (Beifall bei den Grünen) In einzelnen Bereichen waren wir auch auf Platz 3. Das war Ihre „katastrophale Bilanz“. (Abg. Anton Baron AfD: Reden Sie mal mit Arbeit- gebern!) Sie behaupten hier gerade, wir würden Stunden in G 9 kürzen. Beweisen Sie das mal! Aber wir legen Ihnen ja dann einen Gesetzentwurf vor, und Sie dürfen uns dann auch loben, wenn wir zusätzliche Stunden insbesondere in den MINT-Bereich hineingeben. (Beifall bei den Grünen) Ich will aber auch kurz zum AfD-Antrag reden, weil auch in diesem AfD-Antrag einfach Dinge drinstehen und Diskussionen aufgebracht werden, die nur die AfD führt. Nennen Sie uns doch mal die Personen außerhalb der AfD, die die Kompetenzorientierung in den Bildungsplänen, die die Kompetenzstandards in den Bildungsplänen anzweifeln. Nennen Sie sie doch einfach einmal! (Abg. Anton Baron AfD: Haben Sie gerade die Rede von der FDP nicht gehört?) Sie behaupten, dass die Kompetenzorientierung im Bildungsplan grundsätzlich falsch wäre. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Das habe ich nicht ge- sagt!) – Doch. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: In Mathematik ist sie falsch!) – Sie behaupten, dass die Kompetenzorientierung im Mathematikbereich grundsätzlich falsch sei und komplett widerlegt werden soll. Dann nennen Sie doch bitte mal Beispiele, wer dies außerhalb der AfD fordert. (Abg. Carola Wolle AfD: Fragen Sie einmal die Un- ternehmer! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Fragen Sie doch mal Bildungswissenschaftler!) (Staatssekretärin Sandra Boser) – Fragen Sie doch mal Lehrkräfte, die das Fach unterrichten, wie viele das Fach unterrichten wollen. Denn es geht ja darum, dass im Unterricht die Inhalte vermittelt werden, die junge Menschen brauchen, damit sie am Ende in der Wirtschaft gut ankommen. Es sind die Lehrkräfte, die den Unterricht gestalten, und nicht wir Politikerinnen und Politiker. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Selbstverständlich steckt in jeder Kompetenzorientierung auch ein Inhalt drin. Wenn Sie sich die Bildungspläne vielleicht mal anschauen würden – was Sie vermutlich nicht getan haben –, dann würden Sie feststellen, dass diese Bildungspläne nicht nur aus Kompetenzen, sondern aus Inhalten bestehen. Wir haben dies im Jahr 2016 nochmals – – Sie haben die Bildungspläne mitgestaltet; dann wissen Sie ja, von was Sie reden. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Richtig!) Anscheinend haben Sie ja dann dafür gesorgt, dass die Bildungspläne in Ihren Augen so schlecht sind. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Nein! Im Gegenteil!) Wir haben in diese Bildungspläne mit der Kompetenzorientierung – – 2004 hat das Land Baden-Württemberg – Sie können nachschauen, wer das damals war – bewusst diese Kompetenzorientierung eingeführt. Auch Rückmeldungen aus der Wissenschaft waren eine Grundlage, weshalb wir das gemacht haben, auch im Bewusstsein dessen, dass wir festgestellt haben, dass es eben auch Defizite gab. Deswegen ist das Ganze hier, was die Kompetenzorientierung angeht, kein ideologischer Vorgang von vor fünf Jahren oder von vor zehn Jahren, sondern ein Vorgang von vor 20 Jahren, (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) der in der Bildungswissenschaft gefestigt ist, den die KMK 2017 nochmals konkretisiert hat und der von Lehrkräften seit dieser Zeit ständig weiterentwickelt wurde. Ich will wirklich nochmals verdeutlichen, dass es darum geht, was hier schon mehrfach von Kolleginnen und Kollegen ausgeführt wurde, dass Schülerinnen und Schüler eben ein Verständnis von Mathematik bekommen, dass sie es anwenden können, dass sie es adaptieren können, dass sie am Ende diese Inhalte eben auch in der Praxis umsetzen können und eben nicht nur eine Formel auswendig lernen, abschreiben und dann mit Inhalten füllen. Genau aus diesem Grund ist das Konzept der Kompetenzorientierung auch seit zehn Jahren bundesweit verbindlich in den Bildungsstandards der KMK. Auf der Grundlage dieser Standards werden auch unsere Bildungspläne und die Abituraufgaben entwickelt. Die Abituraufgaben werden nicht in Baden-Württemberg entwickelt, sondern wir orientieren uns an dem landesweiten KMK-Aufgabenpool. Ich kann wirklich nur unterstreichen, was Frau Steinhülb-Joos zitiert hat. Es sind engagierte, exzellente Lehrkräfte, die diese Aufgaben entwickeln. Das IQB überprüft als Institut diese Aufgaben. Sie werden nicht irgendwo am Schreibtisch einfach so in den Pool gegeben, sondern es sind hoch qualifizierte Lehrkräfte, die diese Aufgaben erstellen, die wir auch bei uns in den Abiturprüfungen verwenden. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Natürlich gibt es immer wieder kritische Stimmen, beispielsweise zur Bearbeitungszeit. Das, was Sie breite Formelsammlung genannt haben, gibt es nicht mehr. Es gibt nur mehr ein Merkheft, das wir auch noch einmal angepasst haben. Kollege Ralf Nentwich hat auch noch auf den grafikfähigen Taschenrechner verwiesen, der durch einen wissenschaftlichen Taschenrechner abgelöst wurde. Wir passen uns da auch an. Wenn Sie die Stellungnahme zu Ihrem Antrag durchgelesen haben, können Sie auch erkennen, dass die sachtextbezogenen Aufgaben in der Abiturprüfung 2022 gerade einmal 8 % ausgemacht haben. Ich weiß nicht, woher Sie es nehmen, dass das der überwiegende Teil ist. Ich habe das aus dem Antrag nicht ersehen können. Daher können wir die Kritik an den Abituraufgaben nicht nachvollziehen. Wir gehen diese Aufgaben gemeinsam mit den anderen Ländern immer wieder kritisch durch und schauen darauf, welche Anpassungen es braucht. Beispielsweise wird es bei den nächsten Abiturprüfungen nochmals längere Bearbeitungszeiten geben, um auf manche Kritik einzugehen. Jetzt komme ich noch auf etwas, was hier auch mehrfach angesprochen wurde. Natürlich ist die Mathematik in Deutschland ein Thema. Das hat uns die letzte PISA-Studie mitgegeben: In Mathematik haben wir im internationalen Vergleich schlechtere Ergebnisse. Deshalb müssen wir uns damit natürlich beschäftigen. Damit hat sich auch die KMK beschäftigt, weil es kein baden-württembergisches, sondern ein deutschlandweites Problem ist. Dazu gab es auch Vorschläge aus der Wissenschaft, wie Kollege Sturm ausgeführt hat. Das MINT Nachwuchsbarometer hat beispielsweise auch deutlich gemacht, dass wir hier Aufgabenstellungen haben. Professor Köller hat nach der PISA-Studie Hinweise dazu gegeben, wie wir Mathematik anders gestalten können. Auf der Ebene der Kultusministerkonferenz wurde mit Qua-Math ein bundesweites Programm auf den Weg gebracht, um den Mathematikunterricht in den Schularten weiterzuentwickeln. Dazu gehört der adaptive Unterricht, dazu gehört auch der Lebensweltbezug. Das war eine Erkenntnis aus der Studie des MINT Nachwuchsbarometers. Danach kann Schülerinnen und Schülern mit mehr lebensnahen Inhalten Mathematik vermittelt werden. Eine interessante Erkenntnis aus dem MINT Nachwuchsbarometer ist auch, dass 40 % der Schülerinnen und Schüler im Mathematikunterricht Langeweile empfinden. Daher muss man sich auch das Thema anschauen: Wie schaffen wir es, dass wir junge Menschen für Mathematik und für die MINT-Fächer begeistern können? (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Basiskompetenzen. Da greife ich das auf, was Kollege Timm Kern gesagt hat. Deshalb gehen wir es jetzt an, die Basiskompetenzen in der Grundschule und im frühkindlichen Bereich die Sprachkompetenzen zu stärken. Es war auch ein Vorschlag von der Wissenschaftsseite, die Sprachkompetenzen zu fördern, weil Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund größere Probleme beim Mathematikverständnis haben. Deswegen setzen wir damit an, dass wir in den Basisfächern unterstützen und diese Kompetenzen stärken. Das wird auch in der Bildungsreform nochmals deutlich gemacht werden. (Staatssekretärin Sandra Boser) Auch Folgendes ist wichtig: Jeder Abiturient in Baden-Württemberg muss eine Mathematikprüfung ablegen, sei es schriftlich oder mündlich, sei es im Basisfach oder im Leistungsfach. Jeder Abiturient in Baden-Württemberg legt eine mathematische Prüfung ab. Auch das ist etwas, was uns sehr wichtig war und was Ausdruck dessen ist, wie hoch wir den MINT-Bereich bei uns einschätzen. Der Vertiefungskurs Mathematik in der Kursstufe ist genau für die Schülerinnen und Schüler gedacht, die Naturwissenschaften studieren wollen. Nicht jeder, der Mathe-Leistungskurs hat, will nach dem Abitur ein naturwissenschaftliches Fach studieren; man kann ja auch andere Fächer studieren. Aber für die, die Naturwissenschaften zum Ziel haben, gibt es den Vertiefungskurs und die Vorkurse an den Universitäten. Diese Vorkurse an den Universitäten gibt es schon extrem lange, und sie sind sehr unterschiedlich. Grundlage ist, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, die vielleicht nur den Basiskurs Mathematik belegt haben, sich dann aber doch für ein naturwissenschaftliches Fach entscheiden. Es gibt junge Menschen, die nach dem Abitur ein Jahr lang ausgesetzt haben, etwa durch ein FSJ oder durch Praktika. Für diese sind solche Vorkurse ebenfalls sehr wichtig. Daneben haben wir natürlich auch Studierende aus anderen Ländern, die mit unterschiedlichen Vorkenntnissen kommen. So werden wir natürlich – das ist mir auch persönlich wirklich ein großes Anliegen – die Mathematik nochmals auf die Frage hin in den Blick nehmen: Was braucht der Mathematikunterricht heutzutage? Der Kollege Dr. Fulst-Blei würde in diesem Zusammenhang sicherlich die AG cosh nennen, die aus Wissenschaft und Praxis besteht und sich insbesondere für den Mathematikunterricht einsetzt. Wir müssen uns anschauen, wie adaptive Lernformen auch im Mathematikunterricht umgesetzt werden. Hier lohnt auch ein Blick ins Ausland: Japan hat seinen Mathematikunterricht vor ein paar Jahren komplett umgestellt; hierdurch gab es bei den PISA-Tests völlig neue Ergebnisse. Dort wird kein inputorientierter Unterricht mehr erteilt, sondern ein sehr anwendungsbezogener. Ich bin überzeugt: Mit den Maßnahmen, die wir insbesondere bei den Basiskompetenzen verfolgen, und mit unseren Schulreformen für die MINT-Fächer werden wir wirklich eine gute Basis legen. Trotzdem müssen wir schauen: Wie muss der Mathematikunterricht der Zukunft ausschauen, damit wir junge Menschen dafür begeistern, in naturwissenschaftliche Fächer zu gehen – im Studium, in der Ausbildung, in den Berufen? Denn das braucht das Land Baden-Württemberg. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Es gibt noch eine Wortmeldung im Rahmen dieser Debatte; diese wird allerdings mathematisch-sportlich herausfordernd: Vier Sekunden Redezeit sind es für Herrn Abg. Dr. Timm Kern. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Haben die anderen alle pünktlich aufgehört?) de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 – Na ja, es gibt sozusagen keine Solidarität im Minus. (Heiterkeit) Jetzt probieren wir doch mal aus, ob Sie die vier Sekunden nutzen, um Ihren Punkt zu setzen. Ich bin da sehr, sehr optimistisch. (Abg. Dr. Alexander Becker CDU: Keine Höflichkei- ten! – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Die Grußfor- meln weglassen! – Weitere Zurufe, u. a.: Keine Anrede!) Ich drücke auch rasch den Knopf. – Herr Abg. Dr. Timm Kern, Sie haben das Wort.

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Dr. Timm Kern FDP

Herr Präsident, ich bin auch sehr optimistisch; deshalb bin ich ja bei den Freien Demokraten. (Zurufe: Okay! – Danke schön!) Frau Staatssekretärin, Sie haben gesagt, ich würde den Bildungsstandort schlechtreden. (Zurufe, u. a.: Ja, das stimmt!) Das Dynamikranking der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hat die Bildungssysteme Baden-Württembergs der letzten zehn Jahre untersucht. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das ist überholt!) Baden-Württemberg liegt auf Platz 13. Zwölf Bundesländer sind besser. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Es gibt eine neue Studie, Herr Kollege!) Das ist für uns kein zufriedenstellender Zustand. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Es gibt eine neue! Das stimmt nicht mehr! – Unruhe)

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Daniel Born

Damit ist die Debatte beendet. Herr Abg. Dr. Balzer hat sich gemeldet; er möchte eine persönliche Erklärung abgeben. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist doch lä- cherlich! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD) Nach § 82b Absatz 1 der Geschäftsordnung erteile ich ihm hierfür das Wort. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist Ergaunern von Redezeit!) Herr Abg. Dr. Balzer weiß auch, dass er sich ausdrücklich auf einen persönlichen Angriff oder auf die Zurückweisung einer unrichtigen Behauptung beziehen darf. Er hat hiermit das Wort.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Herr Präsident, ich bedanke mich für die Worterteilung. – Herr Nentwich, ich lebe nicht in einem Paralleluniversum, sondern ich habe mich auf konkrete Berichte bezogen. Erfolge sind grundsätzlich messbar; das gilt auch für die Bildung. Das Messinstrument ist die Zahl der Erfindungen im naturwissenschaftlichen Bereich sowie die Wettbewerbsfähigkeit unserer Absolventen im internationalen Wettbewerb. Gehen Sie mal an eine amerikanische oder eine japanische Universität, und dann vergleichen Sie, wie das dort ist. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Persönliche Erklä- rung!) Danke sehr. (Unruhe)

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, jetzt rufe ich Sie zur Sache. Aber Sie sind ja jetzt auch fertig.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Jawohl. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich bedanke mich. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist einfach er- gaunerte Redezeit, sonst nichts!)

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Daniel Born

Ja. Aber auch Sie kennen unsere Geschäftsordnung, dass das Wort zu erteilen ist. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ich muss die Rea- lität auch benennen dürfen!) Ich habe jetzt nach wenigen Sekunden auch den Sachruf gemacht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist doch lä- cherlich! – Weitere Zurufe) – Ja. Damit kommen wir jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/3272. Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsteil und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der drei Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Wer Abschnitt II zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt II mehrheitlich abgelehnt. Punkt 9 der Tagesordnung ist erledigt. Meine Damen und Herren, ich rufe noch einmal Tagesordnungspunkt 7 auf: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung auf Vorschlag der Fraktion der AfD Das Ergebnis des geheimen Wahlgangs für die beiden von der Fraktion der AfD vorgeschlagenen Mitglieder für das Kuraode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 torium der Landeszentrale für politische Bildung liegt mir nun vor. Ich beginne mit dem Wahlergebnis für Herrn Abg. Klecker: (Abg. Anton Baron AfD: Jetzt, Dennis!) Beteiligt haben sich 125 Abgeordnete. Mit Ja haben 17 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 102 Abgeordnete gestimmt; es gab fünf Enthaltungen. Ungültig war eine Stimme. (Abg. Anton Baron AfD: Hier zeigen die Demokra- ten ihr wahres Gesicht!) Damit hat Herr Abg. Klecker nicht die erforderlichen Stimmen erhalten, um in das Kuratorium der Landeszentrale berufen zu werden. (Vereinzelt Oh-Rufe – Abg. Anton Baron AfD: Da zeigen die Demokraten ihr wahres Gesicht!) Nun gebe ich das Wahlergebnis für Herrn Abg. Stein bekannt: Beteiligt haben sich ebenfalls 125 Abgeordnete. Mit Ja haben 17 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 100 Abgeordnete gestimmt; es gab eine Enthaltung. Sieben Stimmen waren ungültig. Somit hat Herr Abg. Stein nicht die erforderlichen Stimmen erhalten, um in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung berufen zu werden. Damit ist Tagesordnungspunkt 7 für heute erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 31. Januar 2024 – 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2023 – Drucksachen 17/6100, 17/6927 Berichterstattung: Abg. Jonas Weber b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 11. März 2024 – 4. Informationsfreiheits-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg für die Jahre 2022/2023 – Drucksachen 17/6300, 17/7485 Berichterstattung: Abg. Thomas Hentschel (Abg. Andreas Deuschle CDU: In dem Titel ist schon die halbe Rede drin!) Meine Damen und Herren, für die Aussprache haben sich die Fraktionen auf eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion verständigt. (Stellv. Präsident Daniel Born) Das Wort erteile ich aber zunächst – ich begrüße ihn ganz herzlich hier bei uns im Saal – dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. – Herr Professor Dr. Tobias Keber, Sie haben das Wort. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Tobias Keber: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Als ich zum 1. Juli 2023 meine neue Tätigkeit antrat, übernahm ich nicht zuletzt auch dank des Leitenden Beamten ein gut bestelltes Haus, dessen Mitarbeiterschaft mich mit Expertise und Engagement begeisterte. Ich sprang auf einen fahrenden Zug auf. Gleich zwei Wochen nach meinem Amtsantritt diskutierte ich in unserer Dienststelle u. a. mit dem Europaparlamentarier Axel Voss über die Zukunft des Datenschutzes im Kontext der KI-Verordnung. In den verbleibenden 22 Arbeitswochen des Jahres hatte ich allein zu diesem Thema rund 20 Beratungs- und Vortragstermine. In Anbetracht der vielfältigen Aufgaben, der zunehmenden Herausforderungen im Lichte der zahlreichen neuen europäischen Gesetzesakte zum Daten- und Digitalrecht ist die Behörde einem epochalen Wandel unterworfen und kann diesen Aufgaben nur als eine lernende Organisation gerecht werden. Wir tun dies – das wird auch im Tätigkeitsbericht näher ausgeführt – aus „glokaler“ Perspektive. „Glokal“ – also ein Kofferwort –: sowohl global ausgerichtet als auch lokal verwurzelt. Wir müssen europäisch denken und uns gleichzeitig unserer regionalen Stärken besinnen. Der enge Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen wie Aleph Alpha ebenso wie die Beratung von Start-ups oder die Begleitung von KI-Anwendungen in Behörden sind essenziell. Die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung im Kontext zunehmender Digitalisierung ist auch 40 Jahre nach der Verkündung des Volkszählungsurteils kein aus der Zeit gefallenes Grundrecht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) – Vielen Dank. Nun aber zum Kern der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2023. Es ist der 39. Tätigkeitsbericht. So sieht er aus. (Der Redner hält ein Exemplar des 39. Datenschutz- Tätigkeitsberichts hoch.) Ich komme zunächst einmal zu Zahlen, Daten und Fakten. Beschwerden im Jahr 2023: 3 817. Kontrollen: 71 und damit wieder etwas mehr. Kontrollen sind ganz unterschiedlich. Beratungen: 1 682. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung ist das stetig abnehmend. Parallel dazu steigt allerdings die Zahl der Anmeldungen in unserem Schulungszentrum. 2023 waren es insgesamt 3 732 Anmeldungen. Das Konzept einer systemischen Beratung bestärkt uns, diesen Weg weiter zu gehen und weiter auszubauen – auch und gerade mit Blick auf KI. Die Zahl der Datenpannen beläuft sich weiterhin ungefähr gleichbleibend auf einem hohen Wert, nämlich auf 2 913 im Jahr 2023. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Es überrascht nicht, dass die entsprechenden Schulungen in unserem Bildungszentrum immer ausgesprochen gut besucht sind. Zu guter Letzt die Bußgeldverfahren: Von denen wurden im vergangenen Jahr 185 eingeleitet. Hier zeigt sich übrigens der Trend, dass im Besonderen die Überwachung im Privatbereich zunimmt und zu Bußgeldern führen kann. Ich will das illustrieren und greife zugleich einige wenige Highlights des Tätigkeitsberichts 2023 heraus. Erster Fall: AirTags im Teddybär. Die zunehmende Technisierung macht auch vor höchst persönlichen Bereichen zwischenmenschlicher Beziehungen nicht halt. Während die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat engen gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss und namentlich heimliche Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich nur zeitlich begrenzt möglich sind und unter Richtervorbehalt stehen, so beobachten wir eine Zunahme bestimmter Formen privater Überwachung. AirTags sind etwa streichholzschachtelgroße Geräte, die über Bluetooth geortet werden können und über die Zuordnung zu einem Smartphone das Auffinden verlorener Gegenstände ermöglichen. Die Technik erlaubt es aber auch, die Geräte unbemerkt in persönlichen Gebrauchsgegenständen anderer Personen zu verbergen und damit ihren Aufenthaltsort zu ermitteln. Die AirTags können benutzt werden, um heimlich den Standort des Ehepartners zu detektieren. (Vereinzelt Heiterkeit) Meiner Dienststelle lag ein besonders heikler Fall vor, in dem ein AirTag im Kuscheltier eines Kindes versteckt wurde. Vor dem Hintergrund einer Sorgerechtsstreitigkeit der zwischenzeitlich getrennt lebenden Eltern sollte so bewiesen werden, dass Absprachen zum Aufenthaltsort des Kindes nicht eingehalten worden waren. Das mittlerweile rechtskräftig abgeschlossene Verfahren endete mit einem Bußgeld gegen den Ehepartner, der den Bewegungstracker im Teddybär des Kindes verborgen hatte. Zweites Beispiel: Datenverarbeitung im Verein. Auch 2023 haben wir Vereine intensiv beraten. Dabei ging es beispielsweise um die Verwendung von Mitgliederdaten und den Abgleich mit Identitäten in sozialen Medien. Das in diesem Fall schwierige Zusammenspiel von DS-GVO, BDSG und Satzungsrecht wurde im Rahmen einer Vorprüfung gemeinsam mit den Verantwortlichen erörtert und endete damit, dass von der Einleitung eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens abgesehen wurde. Ein weiterer großer Beratungsfall mit intensiver Begutachtung betraf den Datenschutz bei der Herausgabe von Mitgliederlisten. Viele Anfragen erreichten uns im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DS-GVO, die Vereine vor Herausforderungen stellen. Wir haben im letzten Jahr in unserem Schulungszentrum drei Schulungen speziell für Vereine angeboten, die Hilfestellungen leisteten und mit 140 Teilnehmenden ausgesprochen gut besucht waren. (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreihe Weil ich in Debatten bisweilen höre, dass Ehrenamtliche über ihrer Tätigkeit das Damoklesschwert ruinöser DS-GVO-Bußgelder schweben sehen, möchte ich auch dem Empirie entgegensetzen: Die Zahl der von 2018 bis 2024 im Ländle verhängten Bußgelder gegen nicht kommerzielle, ehrenamtlich geführte Vereine ist null. Dritter Schwerpunkt: Mobilität und Datenschutz. Hoch automatisiertes Fahren und autonomes Fahren sind ohne die Verarbeitung großer Datenmengen nicht denkbar. Eine DS-GVOkonforme Datennutzung ist dann sehr gut möglich, wenn man den Datenschutz früh und bereits bei der Technikgestaltung berücksichtigt. Dass dies gelingen kann, zeigen gerade namhafte Hersteller aus dem Ländle, die in der Vergangenheit auf die Beratung meiner Dienststelle zurückgegriffen haben; das können sie auch in der Zukunft. Vielleicht verwundert es also nicht, dass die technische Ausgestaltung bestimmter Fahrzeugfunktionen, etwa eines Wächtermodus, unter der Ägide der Datenschutz-Grundverordnung anders ausgestaltet ist, als es bei bestimmten US-amerikanischen Herstellern der Fall ist, wenngleich diese Hersteller zwischenzeitlich übrigens auf Interventionen der europäischen Datenschützer nachgebessert haben. „Privacy by Design made in Europe“ ist hier weiterhin führend, und ich bin fest davon überzeugt, dass sich dies auch im internationalen Wettbewerb nachhaltig behaupten wird. Vierter Schwerpunkt: Gesundheitsdaten und Forschung. In großem Umfang beraten haben wir im Jahr 2023 im Bereich der Gesundheitsdaten und der Forschung. Wir haben uns intensiv in den rechtspolitischen Diskurs eingebracht, in dem die Datennutzung auch unter Beachtung der neuen Vorgaben des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes und der EU-Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten gesehen werden muss. Wir haben in unserem Beratungszentrum Fortbildungen für Forschende angeboten und konkrete Forschungsvorhaben beraten. Wir haben uns beim Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg eingebracht und im Beirat des Projekts MEDI:CUS gewirkt. Fünfter Punkt: ein Diskussionspapier. Das Thema, das uns im vergangenen Jahr horizontal durch alle Abteilungen beschäftigt hat und dies ohne Frage auch weiterhin tun wird, ist, wie schon eingangs erwähnt, die sogenannte künstliche Intelligenz. Wir haben im November 2023 ein deutschland-, wenn nicht gar europaweit erstes Diskussionspapier zu Gesetzesgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von künstlicher Intelligenz vorgelegt, das auch im europäischen Ausland wahrgenommen und diskutiert wurde, weshalb auch eine englische Übersetzung des Papiers erfolgte. Eine hybride Veranstaltung zu unserem Diskussionspapier im Bildungszentrum des LfDI wurde von annähernd 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gesehen, was die Strahlkraft und die Relevanz des Themas unterstrich und unseren Streamingserver an die äußere Grenze seiner Kapazitäten brachte. Derzeit arbeiten wir an einer weiteren Version, die wir im Rahmen der BvD-Herbstkonferenz am 17. Oktober vorstellen werden. An dieser Stelle geht es also weiter. Wie im Tätigkeitsbericht möchte ich auch meine Rede mit einem Ausblick schließen: Wo geht es hin? Was sind die großen Herausforderungen für den Datenschutz und die Dienststelle im kommenden Jahr und darüber hinaus? ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 eit Dr. Tobias Keber) Am 20. September wurde die Studie „Automotive Cyber Security – Consumer Attitudes“ vorgelegt. Was steht drin? Beim Thema „Vertrauen in Sachen Datenschutz“ zeigen sich ähnliche Ergebnisse wie bei der Qualitätseinschätzung der Cybersicherheit. Am meisten Vertrauen in die Gewährleistung des Datenschutzes genießt der Studie zufolge Mercedes – diesem Unternehmen attestieren 39 % ein hohes oder sehr hohes Vertrauen –, gefolgt von BMW mit 37 % und VW mit 32 %. Drei chinesische Marken belegen die letzten Plätze. Am 22. September berichtete die Nachrichtenagentur Reuters, dass das US-Handelsministerium ein Verbot chinesischer Softund Hardware in vernetzten und autonomen Fahrzeugen plane, die auf amerikanischen Straßen unterwegs sind. In dem Bericht heißt es, die USA befürchteten, dass die Fahrzeuge Daten über US-amerikanische Fahrer und die Infrastruktur des Landes erheben und an China weiterleiten würden. Gemeinsam mit der Bundesdatenschutzbeauftragten, dem Bundeswirtschaftsministerium und den Datenschutzaufsichtsbehörden Niedersachsens und Bayerns erörtern wir derzeit, wie mit den zugrunde liegenden Fragen umgegangen wird. Soziale Medien und öffentliche Stellen: Internationale Infrastrukturanbieter stellen auch in völlig anderem Zusammenhang datenschutzrechtliche Herausforderungen. Ein brennendes Thema ist der Einsatz des Social-Media-Angebots von TikTok, nicht nur, aber vor allem durch öffentliche Stellen. Hier öffnet sich das Dilemma zwischen Zielgruppenerreichbarkeit auf der einen und datenschutzrechtlich bedenklichen, weil intransparenten Verarbeitungsvorgängen auf der anderen Seite. Die Facetten dieses Dilemmas haben wir in einem Gastbeitrag auf „netzpolitik.org“ umrissen und haben in der Folge eine Checkliste mit Fragen erarbeitet, mit denen sich öffentliche Stellen beim Einsatz von TikTok auseinandersetzen sollten. Diese Checkliste wurde inzwischen auch von anderen LfDIs in Deutschland übernommen. Eine Checkliste ist kein Verbot, eine Checkliste ist aber auch kein Freifahrtschein; sie ist die Anregung, die darin adressierten Punkte zu reflektieren und für erforderlich gehaltene Punkte strukturiert zu hinterfragen. Zudem sind wir in kritisch-konstruktivem Austausch mit den Akteuren, was auch die Kommunikation mit den irischen Aufsichtskollegen der DPC umfasst, die für TikTok zuständig sind. Auch in diesem Zusammenhang ein Veranstaltungshinweis: Am 21. Oktober findet ein „Onlinefrühstück“ statt, bei dem wir zu einer Videokonferenz einladen und um 9:45 Uhr mit einem Experten über die Datenverarbeitung bei TikTok aus der Perspektive der Plattformregulierung sprechen. Hierzu haben Sie über die Poststelle an die Fraktionen gestern eine Einladung erhalten. Ein vorletztes Schlaglicht in Richtung Zukunft: Meine Dienststelle wird sich weiterhin – übrigens unabhängig davon, ob sie zugleich Marktüberwachungsbehörde nach der KI-Verordnung wird – mit künstlicher Intelligenz befassen, soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das ist z. B. der Fall, wenn Lernassistenzsysteme im Bildungsbereich, also an Schulen und Hochschulen, adaptiv und individualisiert arbeiten. Hier ergibt sich einerseits großes Potenzial für mehr Bildungsgerechtigkeit, andererseits muss vermieden werden, dass personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für bildungsfremde, kommerzielle Zwecke verarbeitet wer- den. Hier möchte ich mich mit meiner Dienststelle beratend einbringen. Gerade haben wir einen vierteiligen Podcast zu Datenschutzfragen im Bereich „KI und Bildung“ veröffentlicht, den Sie auf unserer Website abrufen können. Letzter Punkt: KI und Sicherheit. Mit großer Sorge beobachte ich die Diskussion um die biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Die Identifizierbarkeit einer Person aufgrund ihrer einzigartigen und unveränderlichen Merkmale, ihrer individuellen Gesichtszüge, ist eine hoch riskante Technik. Die seit August dieses Jahres in Kraft getretene KI-Verordnung der Europäischen Union zieht deshalb explizit rote Linien und setzt dem Einsatz biometrischer Fernidentifikation enge Grenzen. Sie tut das auf der Grundlage europäischer Werte, europäischer Grundrechte und als Gegenmodell zu totalitären Überwachungssystemen. Dass die biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum eine hoch brisante Technik ist, folgt zum einen aus ihrer Streubreite. Erfasst die Analyse eine große Zahl von Menschen und zudem solche, die dafür keinen Anlass gegeben haben, führt dies zu einem intensiven Grundrechtseingriff. Es geht dabei auch nicht nur um informationelle Selbstbestimmung, sondern auch um das Recht, sich im öffentlichen Raum anonym fortbewegen zu können. Letztlich geht es auch um die Unschuldsvermutung. Kommt man trotz dieser Bedenken zu dem Ergebnis, dass diese und weitere Techniken im Sicherheitsbereich in bestimmten Szenarien eingesetzt werden sollten, so muss dies durch den Gesetzgeber präzise bestimmt werden. Es bedarf effektiver Schutzmechanismen und effizienter Kontrolle. (Beifall der Abg. Catherine Kern GRÜNE) Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich komme zum Schluss. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten meiner Dienststelle im Jahr 2023 war präventiv ausgerichtet. Es ging vor allem um Beratung – Beratung von Unternehmen, von Vereinen, Einzelpersonen und die Beratung des Gesetzgebers. Diesen Weg möchte ich nach Kräften und Kapazitäten auch weiter beschreiten. Im Rahmen des Möglichen, auch unter der Überschrift regulatorischen Lernens in KI-Reallaboren nach der KI-Verordnung, ist meine Dienststelle bereit, als Datenschutz-Kompetenzzentrum im Bereich KI in Baden-Württemberg Verantwortung zu übernehmen und wichtige Impulse für die Zukunftstechnologie zu setzen. Wir wollen einen verständlichen Datenschutz, der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt rückt. Wir wollen einen ausgewogenen Datenschutz, der Zukunftstechnologien mit „Privacy by Design“ möglich macht. Wir wollen einen wirksamen Datenschutz, der europäische Werte in Zeiten von KI sichert. Essenzieller Faktor für die Akzeptanz von Technik ist Vertrauen. Vertrauen ohne Datenschutz ist einfach nicht zu machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP und der AfD) de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Dr. Tobias Keber)

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Daniel Born

Herzlichen Dank, Herr Professor Dr. Keber. – Wir kommen zur parlamentarischen Aussprache über den Bericht. Die Debatte können wir erst eröffnen, Herr Dr. Keber, wenn Sie nicht mehr hier vorn am Redepult stehen. (Vereinzelt Heiterkeit) Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Tobias Keber: Ich komme dann gleich wieder.

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Daniel Born

Ja, ganz schwierig, genau. Wunderbar. Die Debatte eröffnet für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Thomas Hentschel.

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Thomas Hentschel GRÜNE

Herr Präsident, ich war davon ausgegangen, dass beide Berichte gleichzeitig debattiert und auch vorgetragen werden. (Zurufe) Die Frage ist jetzt, ob beide Berichte in einem vorgetragen werden und über beide Berichte in einem debattiert wird. Da hatte ich das Gefühl, dass der Landesbeauftragte zwar für den Datenschutz, aber noch nicht für die Informationsfreiheit – –

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Daniel Born

Ja, es ist hervorragend, dass die Abgeordneten so im Thema sind. (Heiterkeit)

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Thomas Hentschel GRÜNE

Ich debattiere gern über beide Berichte gleichzeitig.

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Daniel Born

Nein, nein. Tatsächlich ist es für den Ablauf unserer Sitzung empfehlenswert, gleich noch den zweiten Bericht zu hören. Darum darf ich Sie bitten, auch den zweiten Bericht hier vorn zu halten. – Noch einmal ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Hentschel. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Zurufe) Sie haben das Wort, Herr Professor Dr. Keber. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Tobias Keber: Da bin ich wieder. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Wir kommen zur anderen Seite der Medaille und zum zweiten Auftrag meiner Dienststelle, der Informationsfreiheit. Ich möchte Ihnen den 4. Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit präsentieren, der die Jahre 2022 und 2023 abdeckt. Er trägt den Titel „Transparenz schaffen, Demokratie stärken.“ Warum? Weil wir glauben, dass mit Transparenz als weiterer Ausbaustufe der Informationsfreiheit ein zentrales Beteiligungsformat für Bürgerinnen und Bürger besteht, das für die Demokratie eine ganz wesentliche Funktion hat. Zunächst aber auch hier einige Zahlen, Daten und Fakten. Wie viele Eingaben gab es, also übersetzt Bitten, bei konkreten Anträgen zwischen Antragstellenden und informationspflichtigen Stellen zu vermitteln? Das waren im Jahr 2022 (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreihe 191, im Jahr 2023 169. Aktuelle Zahlen finden sich noch nicht in diesem Bericht, aber Stand September 2024 waren wir in diesem Jahr schon bei 211 Eingaben – das heißt, ein leichter Anstieg. 2023 bezogen sich ca. 70 % der eingegangenen Vermittlungsanfragen auf Ereignisse vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger. Worum ging es? Es ging z. B. um Bauprojekte, die Verwendung von öffentlichen Geldern, besonders häufig um den Zugang zu Alarm- und Einsatzplänen, Katastropheneinsatzplänen und um Notwasserbrunnen. Die Anfragen an Ministerien und deren nachgeordnete Behörden spiegeln oft politische Ereignisse wider, z. B. Umgang mit den Aktivisten der Letzten Generation, Streichung der Ruhetage im Ersten juristischen Staatsexamen oder Vorgaben in Sachen Cum-Ex. Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz betreffen auch unsere eigene Dienststelle. An den Landesbeauftragten wurden 2022 29 Anträge und 2023 insgesamt 31 Anträge gestellt. Alle Antworten durch meine Dienststelle erfolgen kostenfrei. Sind angefragte Informationen von allgemeinem Interesse, stellen wir diese direkt auf unserer Internetseite zur Verfügung. Wir arbeiten mit unserer Abteilung 6 mit drei Teilzeitkräften und einer Vollzeitkraft nicht nur an Eingaben, die wir abarbeiten, sondern wir adressieren das Thema Informationsfreiheit mit ganz verschiedenen Formaten. Einige dieser Formate möchte ich Ihnen kurz vorstellen. Das sind einmal die Veranstaltungen, z. B. die 3. IFG Days am 6. und 7. Oktober 2022 in Kooperation mit der Stadt Freiburg. Sie standen unter dem Motto „Transparenzgesetz Baden-Württemberg“. Am 28./29. Juni 2023 fanden die IFG Days in Mannheim statt. „Offen, bürgernah, digital – das kann Informationsfreiheit“ war hier das Motto. Zahlreiche Schulungen finden bei uns statt. Das ist eine ganz zentrale Säule unserer Tätigkeit an dieser Stelle. Im Berichtszeitraum haben wir sechs Schulungen in externen Kooperationen durchgeführt. Drei Schulungen erfolgten für unser Bildungszentrum, wo die Grundlagenschulungen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz sowie weitere Module feste Bestandteile des Schulungsangebots sind. Im Juni 2023 fand der Live-E-Learning-Kurs zu Datenschutz und Informationsfreiheit „Wer sieht mich?“ in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung statt. Aufgrund des durchweg positiven Feedbacks gab es eine Wiederholung im März 2024 mit 60 Teilnehmenden, also doppelt so vielen wie im Jahr 2023. Deswegen bieten wir auch diese Veranstaltung im nächsten Jahr wieder an. Seit März 2024 gibt es ein weiteres Kooperationsprojekt „Informationsfreiheit geht zur Schule“. Gemeinsam mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten haben wir Erklärvideos für Schülerinnen und Schüler zur Informationsfreiheit erstellt. Der Clou dabei: Von Schülerinnen für Schüler – das heißt, zwei Abiturientinnen aus Baden-Württemberg haben hier die Hauptrolle übernommen. Ein weiteres Format sind unsere Veröffentlichungen. Seit September 2020 gibt es den „Praxisratgeber zum Landesinformaode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 eit Dr. Tobias Keber) tionsfreiheitsgesetz“. Was ist das? Sie finden darin den Gesetzestext, Auslegungshilfen, Fachkommentierungen, aktuelle Rechtsprechung, praktische Tipps und Mustervorlagen. Nach mehreren Updates – früher hätte man „Auflagen“ gesagt – sind wir mittlerweile bei 128 Seiten. Es gibt eine Reihe „Informationsfreiheit aktuell“, wo wir – ebenfalls auf unserer Webseite abrufbar – unterschiedliche Beiträge leisteten. So gab es z. B. zu Coronazeiten eigene Formate. Jüngst, im März 2023, gab es „Wege zu Informationen bei öffentlichen Stellen – eine Übersicht“. Nach dem Blick sozusagen auf den Schreibtisch nun der Blick nach vorn bzw. auch hier über den Tellerrand und zu den Herausforderungen: Die Evaluierung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes ist zwischenzeitlich erfolgt. Die daraus ableitbaren Wünsche an den LfDI nehmen wir uns zu Herzen und sehen uns zugleich bestärkt in dem, was wir tun. Denn die befragten Stellen haben sich beispielsweise gewünscht: weitere vertiefte Informationsmaterialien, Handlungsempfehlungen, aktualisierte Anwendungshinweise, Praxisbeispiele, Musterbescheide, Erfahrungsaustausch der informationspflichtigen Stellen mit dem LfDI, regelmäßige Fortbildungen. Nach meinem Bericht bis jetzt werden Sie feststellen: Das alles machen wir schon, und wir werden es nach Kräften und im Rahmen der Kapazitäten weiter tun. Baden-Württemberg ist bundesweit in vielen Bereichen führend, stark bei Innovation, namentlich bei KI. Beim Thema Transparenzgesetz wird man das allerdings nicht sagen können. Wie ein Blick in die Benchmark unter „https://transparenzranking.de“ zeigt, laufen wir im interföderalen Vergleich im hinteren Drittel – gemeinsam mit Bayern und Niedersachsen. Auf die Gefahr hin, dass sich unsere Dienststelle wiederholt: Im Koalitionsvertrag ist die Weiterentwicklung des LIFG zu einem Transparenzgesetz vorgesehen. Nehmen Sie diesen Faden auf. Schaffen Sie Transparenz. Stärken Sie die Demokratie. Ein Gesetz allein wird aber wohl nicht reichen. Transparenz muss man schaffen. Es braucht auch eine technische Implementierung. Es braucht Transparenz by Design, und dafür braucht man eine Transparenzplattform. Thüringen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Sachsen machen es vor. Warum brauchen wir in Baden-Württemberg ein Transparenzportal? Ein zentrales Portal bietet eine wertvolle und fortschrittliche Arbeitserleichterung für alle öffentlichen Stellen, die benötigte Informationen anderer öffentlicher Stellen dort ebenfalls schnell auffinden können. Wenn jede Kommune ihr eigenes Süppchen kocht, kostet dies Zeit, Mühe und Steuergelder. Zudem werden parallele Strukturen aufgebaut, die redundant und oft inkompatibel sind. Die Erfahrungen aus den Ländern, die bereits Transparenzportale eingeführt haben, zeigen, dass dadurch viele Skaleneffekte erzielt werden. Informationen sind einfach und zentral über ein System einzupflegen und für alle verfügbar. So wird das vorhandene Wissen geteilt und zugänglich gemacht. Weil immer wieder das Argument kommt, Informationsfreiheit und Transparenz kosteten bei den Verpflichteten erheblich Kapazität: Ein Transparenzportal kann auch Kosten sparen, sogar erheblich. Wenn Informationen auf einem Portal öffentlich verfügbar sind, müssen sie nicht individuell mit Kostenbescheid adressiert werden. (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Von Transparenz profitieren also nicht nur alle Bürgerinnen und Bürger, sondern auch und gerade informationspflichtige Stellen. Das Transparenzgesetz wird daher auch für die Weiterentwicklung von Land und Kommunen in Baden-Württemberg einen entscheidenden Impuls geben. Ab dem 1. Januar 2025 geht das Transparenzportal in Sachsen in Betrieb. Auf der Basis und mit Unterstützung der Erfahrungen mit Portalen aus anderen Ländern wurde dort ein Transparenzportal unter Anwendung von Open-Source-Software entwickelt. Aufgesetzt und programmiert wird es mit Unterstützung der SEITENBAU GmbH aus Konstanz. Mittels Know-how aus Baden-Württemberg wird andernorts Transparenz geschaffen. Immerhin: Dasselbe Unternehmen hat auch schon „daten.bw“ technisch umgesetzt. Mit „daten-bw.de“ besteht hierzulande bereits eine laufende Infrastruktur, die mit geschätzten Kosten zwischen 500 000 € und 600 000 € inklusive aller notwendigen Testläufe zu einem Transparenzportal ausgebaut werden könnte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Informationsfreiheit und Transparenz als zentrale Beteiligungsformate in der Demokratie brauchen Struktur und Kapazitäten, personell und technisch. Es ist ein guter Zeitpunkt für die Schaffung und den Ausbau eines Transparenzportals – natürlich korrespondierend mit einem Transparenzgesetz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei allen Fraktionen)

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Daniel Born

Die Aussprache eröffnet Herr Abg. Thomas Hentschel für die Fraktion GRÜNE.

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Thomas Hentschel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte schon fragen, wie viele Minuten Redezeit ich jetzt noch habe.

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Daniel Born

Genau zehn Minuten.

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Thomas Hentschel GRÜNE

Wir debattieren heute über die beiden Berichte unseres Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die uns einen tiefen Einblick in die sehr umfangreiche Arbeit von Ihnen, Herr Professor Dr. Keber, und Ihrem Team geben und für die wir ganz herzlich danken. (Beifall bei allen Fraktionen) Daten sind heute mehr denn je ein fester Bestandteil unserer Freiheit, und sie bieten die Möglichkeiten, sich zu entfalten wie noch nie. Bei uns in Baden-Württemberg können sich die Menschen aber dabei darauf verlassen, dass ihre Daten geschützt sind. Das zeigen die Zahlen, die Sie uns vorlegen, und es ist gut zu wissen, dass wir mit Ihnen, Herr Professor Dr. Keber, und Ihrem Team einen starken Hüter dieser Freiheit haben. Die Herausforderungen im Datenschutz nehmen jedoch zu. Immer mehr Daten werden erhoben und verarbeitet, sowohl geschäftlich als auch privat. Waren es 2020 noch lediglich etwa 60 Zettabyte – ein Zettabyte sind rund eine Milliarde Terade – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Dr. Tobias Keber) byte – Umfang an gesammelten Daten weltweit, sind es 2023 schon mehr als doppelt so viele, nämlich 126 Zettabyte. Das hat viele Ursachen. Besonders datensensible Beispiele sind der Einsatz von Videokonferenzsystemen, die vor allem zu Beginn der Pandemie anfingen, eine große Rolle zu spielen, Lernplattformen sowie Anwendungen zum Austausch von anonymisierten Daten zu Forschungszwecken, die Sie auch schon erwähnt haben. In all diesen Fällen steht die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger im Feuer, und in all diesen Fällen muss im Zweifel schnell gehandelt werden, ohne den Datenschutz zu vernachlässigen. Das tun Sie, indem Sie insbesondere bei allen Punkten immer vorausdenkend und voraushandelnd tätig werden und auch beraten. Dafür müssen wir ganz herzlich danken. An dieser Stelle möchte ich nur beispielhaft auf die große Herausforderung hinweisen, die auch 2023 noch nicht ganz gelöst war: die EU-rechtskonforme Nutzung von Produkten von Microsoft, z. B. 365. Dort zeigt sich, wie komplex die Anforderungen sind und wie schwierig es selbst für große Institutionen ist, sie vollständig zu erfüllen. Wir müssen hier besonders wachsam sein und eng mit unserem Landesbeauftragten zusammenarbeiten, um ähnliche Probleme vor allem in unserer eigenen Landesverwaltung zu vermeiden. Wir hoffen sehr darauf, dass Sie die Landesverwaltung dabei unterstützen und mit darum bemüht sind, jeweils praktikable Lösungen zu finden. Mit dem massiven Einsatz von künstlicher Intelligenz – Sie haben es schon zu Ihrem Thema gemacht – verändert sich auch der Umgang mit den Daten. Der Landesbeauftragte setzt sich zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer und des Bundes dafür ein, beim Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung datenschutzrechtliche Aspekte in den Mittelpunkt zu rücken. Die Erstellung einer eigenen Checkliste für KI-Anwendungen ist eines der sichtbaren und praktikablen Ergebnisse Ihrer Arbeit. Neben einem umfangreichen Diskussionspapier, das die Auseinandersetzung mit dem Thema voranbringt, ist hier vor allem auch erwähnenswert, dass Sie eine eigene KI-Woche mit Fachleuten initiiert haben – Sie haben es erwähnt –, die die Diskussion hier auch voranbringt. Ich kann Sie an dieser Stelle nur ermuntern, weiter am Thema dranzubleiben. Auch dafür möchte ich Ihnen ganz herzlich danken. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) In Europa haben wir, verehrte Kolleginnen und Kollegen, den Einsatz von KI im AI Act rechtlich geregelt. Der Digital Services Act und der Digital Markets Act und weitere Regelungen, die Sie in Ihrem Bericht ausdrücklich erwähnen, bilden eine solide Grundlage für den Schutz unserer Freiheitsrechte. Damit ist Europa weiter als viele Nationen und setzt Standards. Allerdings ist es Neuland, und Sie, Herr Kollege Dr. Keber, haben die Herausforderungen bei der Umsetzung der vielfältigen Regelungen angenommen und setzen sich für eine effektive Prüfung der von KI generierten Vorgänge ein und drängen auch darauf, dass man diese auch zum Thema der vorausschauenden Rücksichtnahme macht. Dafür möchte ich Ihnen ebenfalls danken. Dafür verdienen Sie unsere volle und ganze Unterstützung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Thomas Hentschel) Die Datensouveränität der Kunden liegt auch den Verwendern datengeschützter Techniken sehr am Herzen; Sie haben das selbst erwähnt. Ein Beispiel sind die teilautonomen Systeme der Automobilindustrie. Mit dieser arbeiten Sie sehr konstruktiv zusammen, beginnend mit der Teilnahme am Digitalgipfel 2023 – Wirtschaft 4.0 BW bis zur Einbindung der unmittelbaren Entwicklungsprozesse, die Sie erwähnt haben. Ich kann Ihnen sagen: Wir haben entsprechend positive Rückmeldungen aus der Industrie bekommen, dass diese Zusammenarbeit sehr fruchtbar ist. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle den Bogen von der Vertraulichkeit der Daten bis zur Transparenz von Informationen spannen. Datenschutz und Informationsfreiheit mögen auf den ersten Blick wie Gegensätze erscheinen, doch in Wahrheit sind es die zwei Seiten ein und derselben Medaille, wie Sie selbst schon gesagt haben. Beide dienen am Ende dem Schutz der Bürgerrechte und der Stärkung der Demokratie durch Vertrauensbildung. Dieses Gleichgewicht ist entscheidend für die offene und vertrauensvolle Gesellschaft. In diesem Sinn ist die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in doppelter Hinsicht von Bedeutung: Einerseits wacht er über den Schutz unserer persönlichen Daten, andererseits fördert er die Transparenz staatlichen Handelns. Beides trägt dazu bei, das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in unsere demokratischen Institutionen zu stärken. Das ist ein Umstand, der gerade in dieser Zeit, wie die letzten Wahlen in drei ostdeutschen Bundesländern gezeigt haben, eine besondere Bedeutung hat und auf jeden Fall weiterhin unterstützt und vorangetrieben werden muss. (Beifall bei den Grünen) Informationsfreiheit ist also eine wichtige Voraussetzung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staat und Bürgern und – ich ergänze noch – auch für den wirtschaftlichen Erfolg von Baden-Württembergs Industrie. Eine hohe Zahl von Anfragen an den LfDI zeigt das besondere Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Transparenz. Informationsfreiheit betrifft in starkem Ausmaß auch die Kommunen, die – Sie haben es schon erwähnt – an dieser Stelle gewisse Kritik an den Tag legen. Es ist gut, dass Sie, Herr Professor Dr. Keber, die kommunale Ebene dabei unterstützen. Wir werden bei allen weiteren Gesetzgebungsvorhaben auf jeden Fall auch deren Belange berücksichtigen. Abschließend möchte ich noch einmal betonen: Ihre Arbeit, die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, ist entscheidend für unsere Demokratie und für den Schutz der Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger. Lassen Sie uns diese Arbeit weiterhin stark unterstützen und die Empfehlungen Ihres Amts ernst nehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Tobias Keber)

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Daniel Born

Für die CDU-Fraktion folgt Herr Abg. Guido Wolf. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024

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Guido Wolf CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich meiner Stimme einen Gefallen tun wollte, müsste ich meinen Redebeitrag jetzt unter Datenschutz stellen und nicht öffentlich zu Protokoll geben. Aber wir stehen ja für Transparenz, und deswegen muss ich da jetzt durch. (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Im Vorwort des 39. Datenschutztätigkeitsberichts ist die Rede vom Jahr 2023, also von einem Jahr der Konsolidierung, des Wandels und des Aufbruchs, einem Jahr, das für die Landesbehörde mit einem neuen Behördenleiter einhergeht und damit auch mit den ersten Tätigkeitsberichten zum Datenschutz und der Informationsfreiheit unter der Regie von Herrn Professor Dr. Keber. Dass nicht nur die neue Behördenleitung, sondern auch die Herausforderungen der zunehmenden Digitalisierung eine Stimmung des Aufbruchs nach sich ziehen, ist mehr als verständlich. Denn in einer Zeit, in der digitale Technologien und Datenverarbeitung in nahezu allen Lebensbereichen eine zentrale Rolle spielen, rückt auch der Schutz personenbezogener Daten immer mehr in den Vordergrund. Gleichzeitig nimmt aber auch der Wunsch nach umfassender Information bei den Bürgerinnen und Bürgern zu. Dieser Wunsch nach Transparenz, dieser Wunsch nach Information scheint nachvollziehbar. Denn in einer Welt, in der alles in Sekundenschnelle digital abrufbar ist, soll auch die Arbeit der Verwaltung transparent und nachvollziehbar sein. Klar – Herr Professor Keber, Sie haben davon gesprochen –: Datenschutz kann auch anstrengend sein. Und seien wir ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn wir mit Fragen des Datenschutzes konfrontiert werden, ist das nicht immer nur eine Wohlfühlatmosphäre, in der man sich, etwa in Vereinen oder mittelständischen Unternehmen, bewegt. Sie haben z. B. davon gesprochen, so schlimm könne es mit der DS-GVO nicht sein; denn es gebe kein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Verein. Nun könnte man dem natürlich entgegensetzen: Eine DS-GVO wird nicht erst lästig, wenn es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gibt, sondern es sind natürlich die Rahmenbedingungen solcher gesetzlicher Vorgaben, die Vereinen oder Mittelständlern das Leben bisweilen schwer machen. Aber das ist eben die Kehrseite dieser Medaille. Das steigende Bedürfnis der Bevölkerung nach Transparenz wird nicht nur an immer mehr Eingaben bei der Bürgerbeauftragten deutlich, sondern zeigt sich auch an der steigenden Zahl von Anfragen im Zuge des Landesinformationsfreiheitsgesetzes. In dieser als solches schon herausfordernden Zeit die interne Organisation an eine neue Leitung anzupassen, das ist eine immense Herausforderung. Dass dies nahtlos und reibungslos geklappt hat, zeigt, wie gut die Behörde aufgestellt ist, wie motiviert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den drängenden Themen der Zeit arbeiten. Die auch im Jahr 2023 weiter gestiegene Zahl der Datenschutzbeschwerden – Herr Professor Dr. Keber, Sie haben die Zahlen genannt – zeigt den großen Zuspruch, aber auch den Bedarf in der Bevölkerung. Bisweilen werden wir Abgeord- (Guido Wolf) neten damit konfrontiert, dass es bei der einen oder anderen Beschwerde etwas lange braucht, bis man eine Antwort bekommt. Aber wir alle, die wir in der Materie drin sind, wissen natürlich, dass nicht jede Eingabe immer auch eine schnelle Antwort und Lösung mit sich bringen kann. Die Menschen nutzen ihr Recht auf freien Zugang zu Informationen, und dem wird seitens des Datenschutzbeauftragten nicht nur mit vielen Aktionen und Schulungen, sondern auch mit einer transparenten und offenen Behörde begegnet. Durch diese breite Palette an Angeboten wird die Öffentlichkeit bestmöglich für Datenschutzfragen und die Informationsfreiheit sensibilisiert. Dies ist nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger relevant, sondern gerade im Bereich der Informationsfreiheit auch für die informationspflichtigen Stellen. Insbesondere dies erscheint aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion relevant, um die Verwaltung im Umgang mit Informationsansprüchen fit zu machen. Gerade gesammelte Ansprüche wie über die Plattform „FragDenStaat“ haben in der Vergangenheit zu Verunsicherungen geführt, die bis zu uns Abgeordneten vorgedrungen sind, weil sich die informationspflichtigen Stellen nicht mehr zu helfen wussten. Damit ein Informationsanspruch nicht zu einer gelähmten Verwaltung führt, braucht es ein hohes Maß an verbindlichen und effektiven Standards sowie einheitlichen Lösungen. Auch hierbei unterstützen der Landesbeauftragte und sein Team tatkräftig. Kommunen und andere Stellen werden mit Ratgebern und Praxisleitfäden ausgestattet, können sich aber auch individuell beraten lassen. Aber damit ist das Tätigkeitsspektrum des Landesbeauftragten noch nicht ausgeschöpft. Ich komme auch hier zu dem Thema „Künstliche Intelligenz“. Künstliche Intelligenz ist auf dem Vormarsch. Es ist ein immens weites und aufregendes Feld. Es findet ein Wandel in der digitalen Welt statt, der mit zunehmenden europäischen Vorgaben immer undurchsichtiger wird. Beispielsweise das Gesetz über digitale Dienste, das Gesetz über digitale Märkte, ein europäischer Gesundheitsdatenraum oder unlängst die KI-Verordnung – alles Neuerungen, die das breite Themenfeld des Datenschutzes betreffen und Unternehmen und Behörden sowie die Bürgerinnen und Bürger vor neue Herausforderungen stellen. Denn zweifelsohne ist die künstliche Intelligenz ein Bereich, der in den kommenden Monaten und Jahren immer weiter reichende Relevanz haben wird, ein Themenfeld, in welchem das Land Baden-Württemberg, lieber Herr Professor Dr. Keber, Vorreiter sein kann und mit Unterstützung, der Expertise des Landesbeauftragten Wegmarken setzen und die Ausgestaltung mitbestimmen kann. Wir möchten Sie ausdrücklich ermuntern, diese Chance auch des Vorreiters wahrzunehmen, und Ihnen ausdrücklich unsere Unterstützung auf diesem Weg zusagen. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Wenn unsere Daten immer gläserner und EU-weit gespeichert werden, ist es gut, zu wissen, dass wir mit Herrn Professor Dr. Keber einen Behördenleiter eingesetzt haben, der diese Themen frühzeitig anpackt, Lösungsvorschläge macht und den Schutz unser aller Daten als wichtigste Voraussetzung betrachtet. Denn schon Darwin erkannte: Nichts in der Geschichte des Lebens ist beständiger als der Wandel. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Aus Sicht der CDU-Fraktion ist das Land Baden-Württemberg gut gerüstet für den Aufbruch in ein Zeitalter, in welchem die Frage nach Echtheit einer Information eine immer relevantere wird, dies auch dank der guten Arbeit des Landesbeauftragten und seines Teams. Im Namen meiner Fraktion darf ich mich herzlich für den Tätigkeitsbericht und die dahinterstehende Arbeit, das dahinterstehende Engagement bedanken. Mit dem Datenschutz steht man nicht immer in einem Licht der Öffentlichkeit, das von vornherein geeignet ist, Euphorie zu erzeugen, sondern man muss mitunter eben auch eine sehr spröde und trockene Thematik erklären, begründen, transparent machen, und dass Sie das mit Herzblut und Kompetenz tun, dafür möchten wir Ihnen und Ihrem Team sehr herzlich danken. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP)

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Daniel Born

Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Jonas Weber.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Künstliche Intelligenz, der Digital Services Act und ein Informationsfreiheitsgesetz, am Horizont kündigt sich der digitale Euro an – all diese Punkte zeigen eigentlich schon, dass wir in einem sehr aufregenden Jahr, in sehr spannenden Zeiten leben, was den Datenschutz betrifft. Das sind sicherlich interessante Zeiten für Datenschutzbeauftragte, Herr Professor Dr. Keber, aber auch für Datenschutzfreunde, weil uns die Themen nicht ausgehen werden. Vor wenigen Tagen hat der EuGH ein, wie ich finde, wegweisendes Urteil gefällt. Es ging darum, inwieweit der Meta-Konzern, also Facebook, die sexuelle Orientierung von Menschen dauerhaft speichern und zu Werbezwecken verwenden darf. Das ist eine sehr sensible Information, eine sehr schützenswerte Information, und wir müssen uns schon immer wieder klarmachen, dass wir bei allen Social-Media-Kanälen nicht über nette, freundliche Plattformen reden, sondern zum Ersten und zum Einzigen von Konzernen mit Gewinnerzielungsabsicht sprechen. Da müssen wir ganz genau darauf aufpassen, dass die personenbezogenen, persönlichen und persönlichsten Daten wie zu Gesundheit und sexueller Orientierung oder anderem besonders geschützt werden. Das ist Ihre, das ist unsere Aufgabe, und bei dieser Aufgabe haben Sie unsere Unterstützung, die Unterstützung der SPD-Fraktion. Ich weiß – liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss gar nicht so sehr die Zitate wieder in Erinnerung rufen –, dass es manchmal gar nicht so einfach ist, wenn man in einem Land lebt, in dem der Ministerpräsident bei jeder Gelegenheit mitteilt, dass er den Datenschutz eher als eine lästige Aufgabe denn als gewinnbringend empfindet. Ich glaube, der Ministerpräsident irrt an dieser Stelle deutlich, und sollte sich bei ihm ein Blick in Richtung Zukunft aufhellen, dann würde ich ihm das sehr wünschen. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Thomas Pore- ski GRÜNE) (Jonas Weber) – Kollege Poreski, das ist einfach Fakt. Ich kann das, wie gesagt, mit Zitaten belegen, und es wäre eben hilfreich, wenn wir uns dieser Dramatik – – Ihr Kollege Hentschel hat ja allein das Datenwachstum beschrieben. Wenn wir angesichts dieses irrsinnigen Datenwachstums nicht alle begreifen, was für eine immense Aufgabe zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger auf uns hier wartet, dann weiß ich nicht, wo Sie leben. Sehr geehrter Herr Professor Dr. Keber, Sie haben das Thema „Künstliche Intelligenz“ angesprochen. Auch hier gibt es zwei Seiten einer Medaille. Wir sind in Baden-Württemberg mit Start-ups wirklich gut unterwegs. Wir sind an einem Zukunftsmarkt dran. Das sind tolle und intelligente Lösungen, die wir in unserem Land haben. Aber weil wir sie zukunftsfest und sinnvoll einsetzen wollen, brauchen wir den Datenschutz. Das heißt, wir müssen hier pragmatisch Wirtschaft und Datenschutz zusammenführen, und auch hier haben Sie unsere Unterstützung. Die Kollegen haben die Vereine angesprochen: Auch da gilt es, mit Pragmatismus heranzugehen. Auch da ist es wichtig, dass wir nicht in eine Datensammelwut verfallen. Aber natürlich müssen wir doch ernst nehmen, dass es Menschen gibt, die dort im Ehrenamt arbeiten und die nicht mit übermäßigen bürokratischen Hürden belastet werden können. Und ich will aus Ihrem Bericht zitieren, weil wir das auch schon immer sehr aufmerksam verfolgen, wo Ihre Beratung auch den Ministerien zur Seite gestellt wird und Sie helfen. Ich denke, gerade das Thema Pflegekammer sollte man hier erwähnen, weil hier ein großes Projekt der Landesregierung im Raum stand, wo massiv auch Daten gespeichert und gesammelt worden sind. Sie haben in Ihrem Bericht deutlich gemacht, wo Sie dem Sozialministerium geholfen haben, damit ein Weg beschritten wird, der auch im Sinne der Schutzfunktion ausgestaltet werden kann. Ich habe den Bericht wie immer aufmerksam gelesen und habe eine freudige Botschaft für alle Fußballfans hier im Raum. Die Schlagzeile, dass es eine Rasterfahndung beim VfB geben sollte, hat sich als nicht wahr erwiesen. Das freut mich für diejenigen, die dem VfB anhängen. Als Badener will ich aber an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Ich kann positiv vermelden, dass ein badischer Verein überhaupt nicht im Datenschutzbericht erwähnt werden muss. Insofern ist es noch besser, wenn man dort gar nicht erst auftaucht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Schulung ein ganz zentraler Punkt ist. Das war uns immer ein Anliegen, und deshalb haben wir die Behörde auch immer wieder stark personell ausgestattet. Wir wollen keinen Datenschutz, der sanktioniert und Leute gängelt. Wir wollen einen Datenschutz, der mit den Leuten entwickelt wird und der den Leuten auch im besten und positiven Sinn beigebracht wird. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir das Schulungsangebot stetig ausweiten, dass wir für die Menschen da sind, dass wir für die Vereine da sind und dass wir für Unternehmen da sind. Uns freut es aber auch, dass Sie für die Ministerien Datenschutzschulungen anbieten. Wichtig ist, dass auch die Ministerialverwaltung immer wieder geschult wird. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Wir haben aufmerksam gelesen, dass Sie das anbieten. Sie wissen es: Ich habe nachgefragt, inwieweit dieses Angebot von den Ministerien in Anspruch genommen wird. Beim Innenministerium des Landes Baden-Württemberg habe ich konkret nachgefragt, ob denn auch der Mitarbeitende Thomas Strobl an einer Datenschutzschulung teilgenommen hat. Sie haben das verneint. Das finde ich schade. Denn wir haben beim Innenministerium einen ganz eklatanten Datenschutzverstoß mit einem anwaltlichen Schreiben erlebt. (Abg. Isabell Huber CDU: Ach!) – Darüber brauchen Sie sich jetzt nicht aufzuregen. – Das eine ist, dass es diesen Verstoß gab. Wenn man aber einen Fehler gemacht hat, sollte man als gutes Vorbild vorangehen und als oberster Mitarbeiter des Ministeriums an einer solchen Schulung teilnehmen, damit solche Fehler nicht noch einmal passieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: 15 000 €!) – Das ist eine andere Baustelle. Schulung ist immer gut, Herr Kollege Jung. Wir reden aber auch über den Bericht zum Informationsfreiheitsgesetz. Dazu muss ich Ihnen ehrlicherweise sagen: Und täglich grüßt das Murmeltier. Seit einigen Jahren – auch mit Ihrem Vorgänger – haben wir uns in Diskussionsrunden mit den Expertinnen und Experten für das Informationsfreiheitsgesetz zusammengetan. Wir haben darüber diskutiert, was wir besser machen können, wo es Beispiele in anderen Bundesländern gibt, wo andere Bundesländer besser sind. Dabei sind wir immer wieder zu dem Punkt gekommen, dass Hamburg eigentlich ganz gut vorangegangen ist, dass Hamburg ein gutes Beispiel ist. Dann haben die Koalitionäre in diesem Koalitionsvertag auch vereinbart, dass sie das Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickeln wollen. Dann haben wir alle gewartet, gewartet, gewartet und gewartet. Ihr Amtsvorgänger, Herr Dr. Brink, hat dann – ich habe das als Akt der Notwehr beschrieben – einen eigenen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt, damit wir einmal etwas haben, worüber wir sprechen können, wohin es gehen kann. Passiert ist bisher nichts, und das ist sehr schade. Ich will Ihnen an dieser Stelle noch ein Zitat in Erinnerung rufen. Ich weiß nicht, ob Sie alles noch in Erinnerung haben. Ich will es Ihnen aber mit auf den Weg geben. Uns ist aber auch bewusst, dass es dabei nicht bleiben darf. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir uns, sobald uns die Evaluation vorliegt, die vermutlich alsbald kommen wird, die Ergebnisse vornehmen und in den nächsten beiden Jahren in einem nächsten Schritt die Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz in die Hand nehmen werden. Ich betone noch einmal: „In den nächsten beiden Jahren die Weiterentwicklung des IFG in die Hand nehmen werden.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war fast genau auf den Tag am 12. Oktober 2022 der Kollege Hentschel hier an diesem Podium. Meine zwei Jahre sind jetzt um, lieber Kollege Hentschel. Ich habe vorhin auch Guido Wolf aufmerksam zugehört, dass wir in einem Zeitalter des Wandels und der Infor- (Jonas Weber) mation leben und dass Information wichtig ist. Wann wollen Sie denn anfangen, etwas in die Hand zu nehmen, wenn schon wieder zwei Jahre herumgegangen sind? (Beifall bei der SPD) Strapazieren Sie an dieser Stelle doch nicht unsere Geduld. Sie können sagen, wie wir es bei anderen Punkten auch immer wieder erleben, dass Sie sich nicht mehr einigen wollen – das ist auch okay; das ist Ihr gutes Recht –, aber hören Sie doch an dieser Stelle damit auf, immer wieder anzukündigen, Sie würden etwas tun. Sie tun nämlich schlicht nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Nico Weinmann.

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Nico Weinmann FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 39. Datenschutzbericht ebenso wie der 4. Informationsfreiheitsbericht belegen, dass die Dienststelle des LfDI gut aufgestellt ist und dass die wichtige Aufgabe des Datenschutzes verlässlich wahrgenommen wird, dass gleichzeitig aber die Bürgerinnen und Bürger auch verlässlich Hilfe finden, wenn es um das Informationsbedürfnis gegenüber Verwaltung und Behörden geht. Ausdrücklich begrüßen möchten wir, dass Sie, lieber Herr Professor Dr. Keber, die Schwerpunktsetzung auf Beratung und Information fortsetzen, aber auch dort, wo Beschwerden über Datenpannen auftreten, angemessen und verhältnismäßig reagieren. Dass die Zahl der Beschwerden mit ca. 3 800 weitgehend konstant bleibt, zeigt mir, dass die Sensibilität beim Datenschutz bei der Frage: „Was passiert mit meinen Daten?“ weiterhin hoch ist, aber auch, dass die Aufregung, die wir nach der Einführung der DS-GVO erlebt haben, ein Stück weit nachgelassen hat. Deutlich wird aber auch, dass sich der Datenschutz dynamisch zeigt – was angesichts einer sich stetig und dynamisch verändernden digitalen Welt auch weiterhin notwendig sein wird. Ich denke da etwa an das Tracking als Beispiel für den Einsatzbereich von Überwachungstechnik oder der Anwendung von künstlicher Intelligenz. Oder nehmen Sie Deep Fakes, bei denen Realität und Illusion im digitalen Raum verschwimmen und unter Verwendung von KI-generierten Medieninhalten der Aussagegehalt völlig neu erstellt oder bewusst verfremdet wird, was die Rechtsdurchsetzung insofern an ihre Grenzen führt, als es schwerfällt, den oder die Verantwortlichen zu identifizieren. Solche Beispiele zeigen, dass wir bei der Rechtsetzung tatsächlich größer denken müssen und nicht dem Wunsch unterliegen dürfen, jeden Einzelfall normativ regeln zu wollen. Die Entwicklung wird in diesem Bereich immer schneller sein als die Rechtsetzung. Hier wünschen wir uns, dass sich die Rechtslage stärker an der Praxis orientiert, wenn das Recht im digitalen Raum kein stumpfes Schwert werden soll. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Neue Kommunikationsformen wie TikTok, bei denen von den Nutzern bewusst, aber aufgrund der Voreinstellungen oftmals auch unbewusst höchstpersönliche Daten preisgegeben werden, zeigen zusätzlichen Handlungsbedarf. Insoweit bleibt abzuwarten, ob das Bußgeld von 345 Millionen €, das auf Weisung des Europäischen Datenschutzausschusses gegenüber Bytedance festgesetzt wurde, am Ende Bestand haben wird. Hier wünsche ich mir, dass die Rechtsprechung auch gewillt ist, dem Datenschutz Gewicht zu verleihen. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Andererseits erleben wir nach wie vor, dass Datenschutz zum Hemmschuh technologischer, aber auch medizinischer Innovation wird und wir infolgedessen im internationalen Wettbewerb ins Hintertreffen geraten. Datenschutz darf nicht zum Selbstzweck verkommen, sondern muss innovationsfreundlich ausgelegt und dort, wo wir ersichtlich über das Ziel hinausschießen, partiell reformiert und vor allem auch in der Auslegung vereinheitlicht werden. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Ulli Hocken- berger CDU) Ohne den Föderalismus infrage zu stellen, bleibt festzuhalten, dass wir in Deutschland ca. 6 000 Vorschriften für die Umsetzung der DS-GVO haben, während es beispielsweise in Österreich – so bringt es der Mitherausgeber des Standardkommentars zur DS-GVO, Professor Martin Selmayr, auf den Punkt – nur 40 bis 50 sind. Wenn wir das Thema „Bürokratieabbau und Entlastung der Wirtschaft von überflüssigen Vorschriften“ ernst nehmen, müssen wir hier dringend ran. Denn niemand wird ernsthaft sagen, dass die dortigen Regelungen unzureichend wären. Während wir beim Datenschutz möglicherweise regulatorisch über das Ziel hinausgeschossen sind, bleibt die Landesregierung, bleiben die die Regierung tragenden Fraktionen beim Thema „Transparenz und Informationsfreiheit“ weit hinter den selbst gesteckten Erwartungen zurück. Ich vertrete die Auffassung, dass wir die Informationsfreiheit für die Vergangenheit und die Zukunft unterschiedlich denken müssen und dass wir schon allein aus pragmatischen Gründen, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für die Vergangenheit einen anderen, möglicherweise reduzierten Anspruch auf Information bedienen müssen und bedienen können. Schließlich ist das Zusammentragen und Verarbeiten der nicht digitalisierten Vorgänge unglaublich zeitaufwendig und mithin teuer. Für die Zukunft indes können wir diesen Anspruch auf Informationsfreiheit ausweiten, weil wir das Verwaltungshandeln gerade durch die Digitalisierung unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz schneller und weniger personalintensiv hinreichend transparent darlegen können. Das heißt aber, wir müssen die Strukturen und die Abläufe von Verwaltungshandeln auch an die Bedürfnisse nach Informationsfreiheit anpassen. (Unruhe)

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, ich muss Sie kurz unterbrechen. – Ich bitte jetzt wirklich darum, dass alle Gesprächsgruppen – und ich sage jetzt mal: Gesprächsgruppe ist alles, was mehr als eine Person ist – (Heiterkeit) ihre Gespräche nach außerhalb des Plenarsaals verlagern oder die Gespräche zumindest hier einstellen. Vielen Dank.

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Nico Weinmann FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Das heißt aber, dass wir die Strukturen und die Abläufe von Verwaltungshandeln an die Bedürfnisse nach Informationsfreiheit anpassen müssen – ein Vorhaben übrigens, das die Verwaltungen zügig angehen sollten und zügig angehen müssen. Denn klar ist: Eher früher als später wird uns der Fachkräftemangel zwingen, einfacher und wieder bürgernäher zu denken. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur der Datenschutz, auch das Begehren nach Informationsfreiheit bleibt in Bewegung. Beides verlangt nach regulatorischen Korrekturen und strukturellen Veränderungen. Hierfür wünsche ich Ihnen, lieber Herr Professor Dr. Keber, namens der FDP/DVP-Landtagsfraktion alles Gute, viel Erfolg und weiterhin ein glückliches Händchen. Herzlichen Dank Ihnen und Ihrem Team für die geleistete Arbeit. Alles Gute! (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grü- nen sowie der Abg. Gabriele Rolland SPD – Verein- zelt Beifall bei der CDU)

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Daniel Born

Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Rüdiger Klos.

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Rüdiger Klos AfD

Herr Präsident, werte Kollegen! Wir halten den 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2023 sowie den 4. Informationsfreiheits-Tätigkeitsbericht für die Jahre 2022 und 2023 in den Händen. Auf über 120 Seiten wird umfassend und informativ auf die unterschiedlichsten Gesichtspunkte im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung sowie den Datenschutz eingegangen. (Dem Redner wird ein Glas Wasser an das Redepult gestellt.) – Vielen Dank. – Die behandelten Themenbereiche umfassen als Rahmen das Gesetz über digitale Dienste, das Gesetz über digitale Märkte, führen fort über die Koordination beim Datenschutz auf europäischer Ebene und beleuchten zukunftweisend die Problematik „KI und Datenschutz“. Besonders hilfreich sind die vielfältigen Hinweise und ausführlichen Erläuterungen zur Rechtslage und den aktuell hierzu ergangenen Urteilen, wofür wir uns ausdrücklich bedanken. Allerdings zeigt das Beispiel auf Seite 26 f. über KI-gestützte Anwendungen in der medizinischen Behandlung, wie komplex dieses Thema ist. Hier müssen wir, der Gesetzgeber, darauf achten, dass der Datenschutz nicht neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Entwicklung der entsprechenden Behandlungsmethoden durch zu hohe bürokratische Hemmnisse entgegensteht und gar kontraproduktiv wirkt. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Erfreulicherweise wird auf Seite 45 f. auch den unrühmlichen rechtlichen Verstößen des Innenministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl und seinem Datenschutzverstoß Raum eingeräumt. Hier können wir jetzt feststellen, dass der Bericht unsere damalige Auffassung, dass ein Datenschutzverstoß durch den Innenminister vorlag, voll bestätigt. (Beifall bei der AfD) Kritisch anzumerken ist allerdings das Wachstum der Behörde. 2019 hatten wir 46 Beamtenplanstellen, 2023/2024 sind es bereits 61. Und auch in materieller Hinsicht haben wir rasant steigende Kosten, die weit über der Inflationsrate oder den Produktivitätssteigerungsraten in der Wirtschaft liegen. Hier muss sich die weitere Entwicklung am Machbaren und nicht am Wünschenswerten orientieren. Auch bei dieser Behörde ist nicht nur angesichts der angespannten Finanzlage Sparsamkeit oberstes Gebot. Insofern erkennen wir die geleistete fachliche Arbeit ausdrücklich an und danken hier insbesondere den Mitarbeitern. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Wir empfehlen die Lektüre der Berichte. Diese Empfehlung würden wir aber viel leichteren Herzens geben, Herr Professor, wenn wir nicht zum wiederholten Mal die Lesbarkeit und Verständlichkeit des Berichts kritisieren müssten. Sowohl vor einem Jahr hier im Plenum als auch kürzlich in der Sitzung des Ständigen Ausschusses habe ich für meine Fraktion das massive Gendern und sogar die Verwendung von fiktiven Begriffen im Bericht kritisiert. Sehr geehrter Herr Professor Dr. Keber, Ihre sinngemäße Aussage, Sie seien eine unabhängige Behörde, trifft natürlich zu. Aber Sie können trotzdem nicht tun, was Sie wollen. Diese Auffassung wäre unzutreffend und falsch. Denn niemand in Deutschland oder in Baden-Württemberg kann machen, was er will. Jeder muss sich an Gesetze, Regeln und Normen halten – erst recht, wenn es um den Einsatz von Steuergeldern geht. Dies gilt ganz besonders für Behörden. Denn diese sollen objektiv und überparteilich handeln. Darüber hinaus kommt ihnen auch eine Vorbildfunktion zu. Diesen Erfordernissen wird der Bericht leider in Teilen nicht gerecht, wenn allein im Datenschutzbericht 124 Wörter einfach unterbrochen werden. Es werden Unterstriche mitten in Wörtern eingeführt, was weder der Duden noch unsere deutsche Grammatik erlauben. (Lachen der Abg. Petra Krebs GRÜNE – Abg. Tho- mas Hentschel GRÜNE: Verboten!) Unparteilich ist es dann auch nicht mehr, wenn aus ideologischen Gründen der Bericht in dieser Form abgefasst wird. Außerdem besteht die Gefahr der Irreführung. Der unbefangene Leser könnte schlussfolgern – es ist ja der Bericht einer Behörde –, dass dies eben die Amtssprache sei. Nein, sie ist es nicht, und über 85 % der Bevölkerung lehnen Gender als Sprache ab, (Zuruf der Abg. Alena Fink-Trauschel FDP/DVP) (Rüdiger Klos) die dem mündigen Bürger von oben aufgezwungen werden soll. Auch wir lehnen das ab. (Beifall bei der AfD) Wenn man sich überlegt, man hätte in der Schule einen Bericht abgegeben, der 124 so gravierende Fehler aufweist, dann würde jeder Deutschlehrer dem Schüler für einen solchen Bericht in Rechtschreibung die Note „Sechs“ geben. Was Sprache und Begrifflichkeiten angeht, können Sie den Bericht auch nicht auf Latein abfassen. Das wäre zwar hochinteressant, aber auch das wäre unzulässig. Dann werden sogar Wörter kreiert, die es in der deutschen Sprache schlicht und ergreifend nicht gibt; Beispiel: „Endnutzende“. Gibt man das Wort im Duden ein, erhält man: „Dieses Wort existiert laut Duden nicht.“ Aber es findet sich in einem offiziellen, mit Steuergeldern finanzierten Bericht einer Behörde. (Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜNE) Das ist bedenklich. Ich weise jetzt auch einmal auf die Sach- und Rechtslage hin. (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Untergang des Abendlands!) In § 184 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes heißt es: (Abg. Jonas Weber SPD: Das hat relativ wenig mit dem Bericht zu tun, was Sie da machen! – Abg. Tho- mas Hentschel GRÜNE: Konkretes? Gar nichts!) Die Gerichtssprache ist Deutsch. Professor Jan von Hein stellt hierzu fest: Diese Vorschrift dient einem sprachlich reibungslosen Prozessablauf unter Wahrung des rechtlichen Gehörs. Seiner Meinung nach ist dies nur dann gewährleistet, wenn sich die Gerichte am allgemeinen Sprachgebrauch orientieren. Und was für unsere freien, unabhängigen Gerichte gilt, gilt selbstverständlich auch für Behörden; denn die stehen ja nicht im rechtsfreien Raum. Er und auch andere verweisen dann darauf, dass die – Zitat – Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung den tatsächlichen Sprachgebrauch am besten abbildeten. (Zuruf: Oh Mann!) Der Rat für deutsche Rechtschreibung vertritt die Auffassung, dass die Verwendung von Satzzeichen oder typografischen Zeichen innerhalb von Wörtern – also genau das, was Sie in Ihrem Bericht gemacht haben – die Verständlichkeit, Lesbarkeit sowie vielfach auch die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten beeinträchtigt. So stellt das Verwaltungsverfahrensgesetz in § 23 – Amtssprache – fest: Die Amtssprache ist Deutsch. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 (Abg. Jonas Weber SPD: Das ist ja auch in Deutsch geschrieben!) Und Gender ist nicht deutsch. Deshalb lehnt die AfD Gender als eine ideologische, von oben verordnete Regelung ab, (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Was hat das mit Datenschutz zu tun?) die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den Grünen: Die wollen Sie doch verbieten!) – Auf diesen Zwischenruf gehe ich gern ein. – Gender ist eine Ideologie. Wenn Sie überall groß rufen, jetzt sei der Moment aufzustehen und sich zu wehren, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie stehen doch schon!) und wenn mit Steuergeldern finanzierte Berichte als Transportmittel für ideologische Inhalte verwendet werden, dann ist der Moment gekommen, dass ich sage: (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Das machen wir nicht mit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Also doch Verbotspartei!) Ich sage Ihnen dann noch etwas: Professor Papier hat dazu ein Rechtsgutachten verfasst. Ich zitiere: Gerade in der Rechts- und insbesondere Gesetzessprache haben Begriffe eine Ordnungsfunktion, die durch möglichst knappe und dennoch präzise Formulierungen die davon betroffenen Einzelfälle bestmöglich zu adressieren vermögen. Die von Rechtsanwälten und Richtern und in der Lehre verwendete Sprache muss also Anforderungen wie Verständlichkeit, Eindeutigkeit und Präzision genügen. Missverständnisse sollen ausgeschlossen werden. Die knappe, aber dennoch präzise Formulierung ist das Ziel. Und dieses Ziel verfehlt Gender völlig. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Sie sind jetzt nicht sehr knapp in der Formulierung, Herr Kollege!) Wer das nicht versteht, der tut mir leid, aber dem kann ich nur sagen: „Dann mach’ halt mal wieder einen Deutschkurs, dann lernst du vielleicht, wie die deutsche Grammatik ist“, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Wie die deutsche Grammatik ist, ist ganz hervor- ragend! – Abg. Alena Fink-Trauschel FDP/DVP: Der Deutschkurs würde Ihnen vielleicht helfen, besser den Inhalt zu thematisieren! – Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) (Rüdiger Klos) Was Ihnen, den ganzen Genderfanatikern, besonders bei den Grünen, ganz besonders das generische Maskulinum angetan hat, so behaupten Sie einfach, es sei diskriminierend. Zu diesem Vorwurf stellt Professor Papier in seinem Gutachten auch fest: (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE zu stellv. Präsident Daniel Born: Wie ist das mit der Redezeit?) Zunächst ist zu konstatieren, dass bislang der generische (sexusunspezifische) Gebrauch von Begriffen in der Rechts- und Amtssprache häufig den Regelfall darstellt. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Ich glaube, die zehn Minuten sind vorbei! – Abg. Bernd Mettenlei- ter GRÜNE: Haben Sie andere Probleme? – Gegenruf: Ja!) Eines ist klar: Sie schreien jetzt alle auf, weil Sie in der Vergangenheit (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Wir wollen, dass Sie auf den Punkt kommen! – Zuruf des Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE) politisch sehr erfolgreich damit waren, die Menschen zu indoktrinieren und den Menschen falsche Vorstellungen zu geben und die Menschen – – (Oh-Rufe – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie kön- nen die Redezeit mit dem Quatsch füllen, den Sie möchten! Das ist Ihnen unbenommen! – Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) – Wissen Sie was? Ich habe auch die neueste Umfrage gelesen. Sie haben keine 30 % mehr, (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Sie haben keine 25 %, keine 20 % mehr. Sie sind kurz vor dem Ende. Das ist die Wahrheit. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie können mit der Redezeit machen, was Sie wollen! – Weitere Zurufe) Ich sage Ihnen eines: Zum Schluss – – (Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Daniel Born

Das Wort hat Herr Abg. Klos. (Abg. Jonas Weber SPD: Dann soll er halt was Ver- nünftiges sagen! – Zuruf der Abg. Alena Fink-Trau- schel FDP/DVP)

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Rüdiger Klos AfD

Abschließend darf ich noch auf den Kabinettsbeschluss Ihrer Landesregierung verweisen. (Abg. Sebastian Cuny SPD: „Abschließend“ war das beste Wort!) Ich zitiere den Ministerpräsidenten: Das Kabinett hat mit einem Beschluss klargestellt, dass die Landesverwaltung im förmlichen Schriftverkehr das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung und die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung einhält. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 (Abg. Jonas Weber SPD: Was haben Sie an dem „un- abhängigen Beauftragten“ nicht verstanden? Unab- hängig!) Das sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Stuttgart. Wir wollen nicht hoffen, dass hier irgendjemand der Meinung ist, dass die Behörde über der Regierung oder ...

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Rüdiger Klos AfD

... dem Ministerpräsidenten steht. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Ich weiß zwar nicht, was Sie mir damit sagen wollen, aber Sie dürfen es gern noch mal vorlesen! So ein Schwachsinn!)

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Daniel Born

Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, lieber Herr Professor Keber, gebührt Ihnen Dank für Ihren Datenschutz-Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 sowie für Ihren Informationsfreiheits-Tätigkeitsbericht für die Jahre 2022 und 2023. Bitte geben Sie diesen Dank auch an Ihre Dienststelle weiter. Ihre Arbeit und die engagierte Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt uns allen zugute. Herzlichen Dank zunächst dafür. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Jonas Weber SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zunächst möchte ich auf den Datenschutz-Tätigkeitsbericht eingehen. Lieber Herr Professor Keber, Sie haben als Titel für den 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht „Zukunft mit Datenschutz gestalten“ gewählt. Diesen möchte ich aufgreifen und Ihnen einige Gedanken hierzu mitteilen. Daten sind im positiven Sinn der Rohstoff der Zukunft. Unser aller Daten sind jeden Tag gefragt, fließen jeden Tag vielfältig in wirtschaftliche Entscheidungen ein. Daten sind sehr begehrt. Das gilt freilich auch für die Daten der öffentlichen Hand. Gut genutzt sind diese Daten ein wertvoller Schatz, ein Schatz, der, vereint mit dem Datenschutz, dem Gemeinwohl erheblich dienen kann. Was ist das Gemeinwohl konkret? (Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Denken wir nur einmal an die Medizin und die gewaltigen Fortschritte, die dort gemacht werden können, etwa in dem Besiegen schlimmer Erkrankungen. Die künstliche Intelligenz bringt die Datenverarbeitung noch in ganz andere Dimensionen. KI-Anwendungen ermöglichen in einem bisher nicht gekannten Ausmaß die Verarbeitung von Daten. Der Einsatz von KI ermöglicht der Verwaltung ganz neue Perspektiven. Denken Sie nur an die demografische Entwicklung, die uns vor die Aufgabe stellt, die Verwaltungsaufgaben mit weniger Personal zu bewältigen. KI kann uns hier wesentlich unterstützen. Dass der Datenschutz dabei wichtig ist, ist offensichtlich. Dabei soll der Datenschutz den Einsatz der neuen Technik nicht verhindern, sondern für die nötige Regulierung sorgen. (Minister Thomas Strobl) Auch die Digitalisierung der Verwaltung funktioniert ohne Preisgabe von Daten nicht. Für die Daten unserer Bürgerinnen und Bürger drohen hier freilich auch ernst zu nehmende Gefahren, denen wir uns stellen müssen. Ich meine die zunehmende Bedrohung durch Cyberkriminalität, der wir uns in Baden-Württemberg mit aller Macht entgegenstellen. Wir stehen in der Pflicht, mit den Daten unserer Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll umzugehen. In Ihnen, Herr Professor Keber, haben wir zum Schutz personenbezogener Daten einen kompetenten Ansprechpartner. Dafür, dass Sie uns immer beratend zur Seite stehen und Ihre Expertise zur Verfügung stellen, möchte ich Ihnen an dieser Stelle herzlich danken. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Wir sehen, dass der Datenschutz mehr denn je gefragt ist. Dies legt der Datenschutz-Tätigkeitsbericht nachdrücklich dar. Datennutzung braucht Datenschutz. Dies führt zu der Frage, ob unser Datenschutzrecht den steigenden Anforderungen der Datennutzung gerecht wird. Soweit Datennutzung dem Gemeinwohl dient, brauchen wir Rechtsgrundlagen, die Datenschutz und Datennutzung vereinen. Baden-Württemberg soll ein attraktiver Standort für Datennutzung bleiben. Erwähnen möchte ich die im Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg zusammengeschlossenen Akteure, die Gesundheitsdaten dem Gemeinwohl dienlich machen wollen. Daran, dass dies gelingt, arbeitet die Landesregierung intensiv und bezieht den Datenschutz mit ein. Erwähnen möchte ich die Cloudplattform MEDI:CUS, die unter Federführung des Innenministeriums und unter Beteiligung zahlreicher anderer Ministerien entsteht. Sie, verehrter Herr Professor Keber, haben uns maßgeblich beraten und maßgeblich zu MEDI:CUS beigetragen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ist wirklich ein nationaler – vielleicht wird es einmal ein europäischer – Leuchtturm. Ich bin sehr dankbar, dass wir im Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 mit einigen Millionen Euro die Entwicklung dieser Plattform abgesichert haben, und bitte die Damen und Herren Abgeordneten am 18. Dezember um Zustimmung zum Doppelhaushalt, damit wir dieses wichtige Projekt, diesen baden-württembergischen Leuchtturm fortführen können. Ich bedanke mich gerade in diesem Bereich, Herr Professor Keber, für eine wirklich erstklassige und außerordentlich konstruktive Zusammenarbeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD) So gilt es, die Chancen der Datenverarbeitung mit künstlicher Intelligenz zu vereinen und mit dem Datenschutz zu nutzen. KI-Anwendungen für die Verwaltung müssen entwickelt und trainiert werden. Es sind Fragen zu beantworten, Rechtsgrundlagen zu schaffen: Wie und mit welchen Daten dürfen KI-Systeme trainiert werden? Wie begegnen wir den datenschutzrechtlichen Risiken beim Einsatz von KI? Wer beaufsichtigt die Einhaltung der KI-Verordnung? Für die Landesregierung heißt die Aufgabe also, den Datenschutz fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. Dieser Aufgabe stellen wir uns auch. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Wie Sie wissen, hat der Gesetzgeber den Beschluss des Landesdatenschutzgesetzes mit der Regelung verbunden, dass die Auswirkungen des Gesetzes unter Mitwirkung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und der kommunalen Landesverbände nach einem Erfahrungszeitraum von zwei Jahren zu überprüfen sind. Die Landesregierung kann Ihnen in Kürze einen Evaluierungsbericht zum Landesdatenschutzgesetz vorlegen. Der Bericht befasst sich eingehend mit Vorschlägen zur Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes; denn guter Datenschutz braucht gute Rechtsgrundlagen. Hierüber wird noch zu sprechen sein. Nun komme ich auf den Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit zu sprechen. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Bürgerinnen und Bürger nehmen ihr Informationszugangsrecht gern wahr und stellen bei den verschiedensten Stellen der Verwaltung Anträge. Damit korrespondiert jedoch erstmalig kein weiterer Anstieg der Zahl der Beratungen und Vermittlungen durch den LfDI. Deren Zahl hat sich im Berichtszeitraum verstetigt und bewegt sich nahezu auf demselben Niveau wie im letzten Berichtszeitraum. Hierin zeigt sich, dass die Erfahrung der informationspflichtigen Stellen im Umgang mit dem Landesinformationsfreiheitsgesetz zunimmt. Die Dienststelle des LfDI unterstützt die Verwaltung hierbei mit vielfältigen Schulungsformaten und Veranstaltungen zum Thema Informationsfreiheit. Ihr Engagement, lieber Herr Professor Keber, hilft der Verwaltung damit sehr. Die überwiegende Anzahl der Anträge geht bei den Kommunen ein. Was den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt, belastet auf der anderen Seite die Verwaltung, insbesondere unsere Kommunen. Hier gilt es, zu überlegen, welche Entlastungen infrage kommen. Der Tätigkeitsbericht wirbt seinerseits für Änderungen im Informationsfreiheitsrecht zugunsten der Bürgerinnen und Bürger. Er sieht u. a. eine anonyme Antragstellung und die vollständige Abschaffung von Gebühren für den Informationszugang vor. Dies kann durchaus kontrovers diskutiert werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Ulli Ho- ckenberger CDU: Sehr richtig!) Mit diesen und weiteren Änderungsvorschlägen beschäftigt sich auch der Evaluationsbericht der Landesregierung zum Landesinformationsfreiheitsgesetz, der Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, in Kürze zugeleitet wird. Abschließend möchte ich nochmals Ihnen, sehr verehrter Herr Professor Keber, aber auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Dienststelle meinen herzlichen Dank für die Zurverfügungstellung von Expertise in vielen Fällen und in allen Fällen für eine außerordentlich konstruktive Zusammenarbeit aussprechen. Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

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Daniel Born

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. (Stellv. Präsident Daniel Born) Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 17/6927. Der Ständige Ausschuss schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung vom 31. Januar 2024 und der vom Staatsministerium hierzu mit Schreiben vom 30. April 2024 vorgelegten Stellungnahme der Landesregierung Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen zu. Wir haben noch über die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 17/7485, abzustimmen. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen in dieser, von der Mitteilung vom 11. März 2022, Drucksache 17/6300, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen auch hier zu. Damit ist Tagesordnungspunkt 10 erledigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe die Punkte 11 bis 21 unserer Tagesordnung gemeinsam auf: Punkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Schreiben des Verfassungsgerichtshofs vom 12. August 2024, Az.: 1 GR 71/24 – Anrufung des Verfassungsgerichtshofs gegen die Ablehnung des Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens „G9 jetzt! BW“ – Drucksache 17/7487 Berichterstattung: Abg. Julia Goll Punkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 16. Juli 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und regelmäßige Unterrichtung des Landtags – Drucksachen 17/7090, 17/7466 Berichterstattung: Abg. Tim Bückner Punkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 25. Juni 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2015 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 7: Polizeikostenersatz bei kommerziellen Großveranstaltungen – Drucksachen 17/7034, 17/7476 Berichterstattung: Abg. Ulli Hockenberger Punkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 25. Juni 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2017 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 15: Förderung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen nach dem Landeseisenbahnfinanzierungsgesetz – Drucksachen 17/7035, 17/7477 Berichterstattung: Abg. Winfried Mack ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Punkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 27. Juni 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2022 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 5: Strategische Steuerung der Landes-IT – Drucksachen 17/7041, 17/7479 Berichterstattung: Abg. Emil Sänze Punkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 9. Juli 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2023 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 9: Zuwendungen für die Sanierung von Schulen – Drucksachen 17/7131, 17/7478 Berichterstattung: Abg. Dr. Albrecht Schütte Punkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport zu der Mitteilung der Landesregierung vom 1. Juli 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Senkung der Klassenfrequenzen bzw. Schaffung kleinerer Klassen – Drucksachen 17/7069, 17/7482 Berichterstattung: Abg. Alena Fink-Trauschel Punkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu der Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen vom 31. Mai 2024 – Bericht des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen nach § 32 Absatz 2 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg – Drucksachen 17/6668, 17/7482 Berichterstattung: Abg. Frank Bonath Punkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu der Mitteilung der Landesregierung vom 23. September 2024 – Vorunterrichtung über Staatsvertragsentwürfe; hier: Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – Drucksachen 17/7440, 17/7483 Berichterstattung: Abg. Manuel Hailfinger Punkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration zu der Mitteilung der Landesregierung vom 5. August 2024 – Bericht der Lan- (Stellv. Präsident Daniel Born) desregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Aktuelle Vorgänge im Maßregelvollzug im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden – Drucksachen 17/7282, 17/7481 Berichterstattung: Abg. Jochen Haußmann Punkt 21: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration zu der Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration vom 12. September 2024 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag über die Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und damit über die Errichtung einer Stelle zur Marktüberwachung der Länder über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (BFSG-Staatsvertrag) – Drucksachen 17/7429, 17/7480 Berichterstattung: Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 22: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/7530, 17/7531, 17/7532, 17/7533, 17/7534 Zu einer Petition aus der Drucksache 17/7532 hat die AfD-Fraktion eine getrennte und namentliche Abstimmung beantragt. Darum rufe ich zunächst die Beschlussempfehlungen zu den Petitionen in den Drucksachen 17/7530 und 17/7531 gemeinsam auf. Ich stelle gemäß § 96 Absatz 5 unserer Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Das ist so beschlossen. Dann kommen wir zur Drucksache 17/7532 und zunächst zur Petition mit der laufenden Nummer 18, also zur Petition 17/2929 betreffend Regionalplan, Aufstellung von Windkrafträdern. Hierfür ist, wie vorhin schon erwähnt, namentliche Abstimmung beantragt. Hat der Antrag auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung die in § 99 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung vorgeschriebene Unterstützung durch fünf Abgeordnete? – Das ist der Fall. Vielen Dank. Der Petitionsausschuss – – (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, jedes Mal, wenn wir eine namentliche Abstimmung haben, werde ich gefragt: Wie genau sind die „Ja“- und „Nein“-Karten zu verwenden? (Heiterkeit) Jetzt ist der Moment, in dem ich das erkläre. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Nicht von mir!) – Genau. Lieber Herr Abg. Hockenberger, ich erwarte jetzt Unterstützung. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Der Petitionsausschuss schlägt Ihnen vor: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, der nimmt die Stimmkarte mit dem Votum „Ja“. Wer dagegen stimmt, wählt die Stimmkarte mit dem Votum „Nein“. Bei Stimmenthaltung werfen Sie bitte die graue Enthaltungsstimmkarte ein. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr guter Hinweis!) Meine Damen und Herren, bitte holen Sie sich, falls noch nicht geschehen, Ihre Stimmkarten ab, gehen danach zügig zu den Urnen und werfen Ihre Stimmkarten ein. (Abgabe der Stimmkarten) Ist jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Damit schließe ich die Abstimmung und bitte darum, das Abstimmungsergebnis festzustellen. Das Abstimmungsergebnis geben wir dann später bekannt. Inzwischen fahren wir fort. Nun rufe ich die verbleibenden Beschlussempfehlungen zu den Petitionen in den Nummern 1 bis 17 sowie 19 und 20 der Drucksache 17/7532 auf und stelle gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im zuständigen Ausschuss fest. – Es ist so beschlossen. Schließlich kommen wir zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses, Drucksachen 17/7533 und 17/7534. Auch hierzu stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. Tagesordnungspunkt 22 ist somit vorläufig erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/7394 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den jeweiligen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. (Abg. Anton Baron AfD: Ich stelle die Beschlussfä- higkeit infrage!) – Herr Fraktionsvorsitzender, haben Sie einen Geschäftsordnungsantrag, oder haben Sie einfach nur etwas zugerufen? (Abg. Anton Baron AfD: Ich könnte es eskalieren las- sen! Ich bin heute gutherzig!) Dann ist das so beschlossen. Der unter Punkt 24 aufgeführte Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen hat sich erledigt, da alle für die heutige Plenarsitzung relevanten Kleinen Anfragen beantwortet wurden. Wir müssen noch kurz warten, bis das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vorliegt. Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld. So lange unterbreche ich die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung: 18:37 Uhr) (Stellv. Präsident Daniel Born) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 18:44 Uhr) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen unsere Sitzung fort. Wir kommen noch einmal zu Tagesordnungspunkt 22: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/7530, 17/7531, 17/7532, 17/7533, 17/7534 Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses zu der Petition mit der laufenden Nummer 18 – Petition 17/2929 –, Drucksache 17/7532, betreffend Regionalplan, Aufstellung von Windkrafträdern, bekannt: An der Abstimmung beteiligt haben sich 105 Abgeordnete. Mit Ja haben 79 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 13 Abgeordnete gestimmt; enthalten haben sich 13 Abgeordnete. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt. * Mit J a haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Martina Braun, Nese Erikli, Daniela Evers, Saskia Frank, Silke Gericke, Petra Häffner, Martina Häusler, Sarah Hagmann, Thomas Hentschel, Felix Herkens, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Catherine Kern, Norbert Knopf, Petra Krebs, Daniel Lede Abal, Andrea Lindlohr, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Petra Olschowski, Thomas Poreski, Clara Resch, Dr. Markus Rösler, Barbara Saebel, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, And rea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Tayfun Tok, Fadime Tuncer, Elke Zimmer. Schluss: ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Manuel Hagel, Sabine Hartmann-Müller, Ulli Hockenberger, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Katrin Schindele, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Tobias Vogt, Guido Wolf. SPD: Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Jonas Hoffmann, Simone Kirschbaum, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Martin Rivoir, Gabriele Rolland, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber. Mit N e i n haben gestimmt: AfD: Dr. Rainer Balzer, Alfred Bamberger, Anton Baron, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Dennis Klecker, Rüdiger Klos, Daniel Lindenschmid, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. Der Stimme e n t h a l t e n haben sich: CDU: Manuel Hailfinger. FDP/DVP: Dennis Birnstock, Alena Fink-Trauschel, Rudi Fischer, Jochen Haußmann, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann. * Punkt 22 der Tagesordnung ist damit erledigt. Nunmehr sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 23. Oktober 2024, um 9:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen ganz herzlich, wünsche Ihnen einen schönen Abend – machen Sie was daraus! – und schließe die Sitzung. (Vereinzelt Beifall) 18:45 Uhr Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale f Zur Wahl werden vorgeschlagen: Klecker Stein 08.10.2024 Anton Baron und Fraktion Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Wahl der stellvertretenden parlamentarischen Mitglieder Ba in den Oberrheinrat Zur Wahl werden vorgeschlagen: Dr. Balzer Eisenhut 08.10.2024 Anton Baron und Fraktion de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Anlage 1 für politische Bildung Anlage 2 aden-Württembergs

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