Dr. Erik Schweickert
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Erbschaftsteuer, die ja dem Land zufließt. Daher muss das Land wissen, was es bei der Erbschaftsteuer möchte. Deswegen frage ich die Landesregierung: a) Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung für Baden-Württemberg insbesondere auch für die Einnahmen des Landes sowie für die Wirtschaft, hier insbesondere die Gastronomie, durch das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer vom 28. Februar 2024, II R27/21 (Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen), welches u. a. Hotels, Pensionen, Campingplätze und Gaststätten als Verwaltungsvermögen ansieht und ihnen damit eine erbschaftsteuerliche Begünstigung abspricht? ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 b) Inwiefern sieht sie durch das Urteil welchen Handlungsbedarf, beispielsweise durch eine Gesetzesinitiative auf Landesebene, einen Antrag im Bundesrat, Einwirken gegenüber der Bundesregierung oder insbesondere das Aussprechen eines Nichtanwendungserlasses?
