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Julia Goll

FDP 10.10.2024 Sitzungen 17/105

Vielen Dank. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Inhalt dieses Gesetzes ist jetzt schon mehrfach dargelegt worden; das muss ich nicht noch einmal machen. Der Kollege Hockenberger, der sich Dinge ja immer genau anschaut, hat hier auch gewisse spezielle Aspekte vorgetragen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das ist doch mal was! – Abg. Anton Baron AfD: Das ist ein Lob!) – Ja. – Auch das kann ich mir ersparen. Festzuhalten ist, dass jede Vereinfachung, jede Entlastung von nicht zwingend erforderlichen Dingen für die Kommunen immer gut ist. Das begrüßen auch wir insofern, als man hier Abschied nimmt vom Gesamtabschluss und zu einer anderen Lösung kommt. Das ist an dieser Stelle richtig. Auch wenn ich vorhin Herrn Dr. Stegmann gelobt habe, muss ich jetzt ein Fragezeichen setzen, ob er immer richtig informiert ist. Denn gestern hat er noch gesagt, dass für die Kommunen in diesem Fall jetzt ein Wahlrecht besteht. Dieses Wahlrecht war auch ursprünglich mal vorgesehen, aber jetzt ist es wieder kein Wahlrecht mehr. Das scheint Herr Dr. Stegmann nicht ganz mitbekommen zu haben; das möge man ihm vielleicht doch noch mal sagen und ihm den Gesetzentwurf so, wie er jetzt vorliegt, vielleicht auch noch mal geben. Der Erweiterte Beteiligungsbericht – bringt er wirklich so viel, und was soll er bringen? Er soll dem Gemeinderat und vor allem den handelnden Personen einen Überblick darüber geben, wie die Stadt dasteht. Da gibt es – es ist gesagt worden – noch immer kritische Stimmen, die sagen: „Wir brauchen diesen Erweiterten Beteiligungsbericht nicht, wir haben die Übersicht ohnehin. Das ist also ein On-top, das nicht erforderlich ist.“ Die Stadt Ludwigsburg z. B. schätzt den zusätzlichen Aufwand durch den Erweiterten Beteiligungsbericht auf immerhin zwei Wochen für eine Arbeitskraft im gehobenen Verwaltungsdienst. Wenn so jemand ausfällt – für diesen Bericht, den man vielleicht so nicht braucht –, dann ist das richtig viel. Aus Ludwigsburg gibt es einige Vorschläge – wir werden die auch im Ausschuss vorbringen –, wie man die Sache vereinfachen könnte. Der Kollege Ranger hat ja auch in die Richtung gesprochen, wie man die Sachen noch weiter vereinfachen könnte – das muss unser Ziel sein – und dennoch den ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Zweck erreichen kann, dass die Finanzen der Kommune offenliegen und erkennbar sind. Ob das jetzt unbedingt für die Aufsichtsbehörde so klar daliegen muss, dahinter mache ich jetzt auch mal ein Fragezeichen. Die können ja auch ihre Aufgabe machen und in alle Abschlussberichte genau hineinschauen. Das sollte dort eigentlich möglich sein. Deshalb plädiere ich dafür, dass man nicht vorschnell, nur weil es tatsächlich eine Entlastung bringt, sagt: „Ja, das ist prima, genau so müssen wir das Gesetz machen“, sondern sich vielleicht doch noch mal die Zeit nimmt, genau hinzuschauen, wo nicht noch eine weitere Entlastung, auch von Formvorschriften, möglich ist. Kollege Hockenberger hat auch gefragt: Muss die nochmalige Prüfung wirklich unbedingt sein? Da tun wir unseren Kommunen, wie gesagt, ein Gutes. Vorhin haben alle gesagt, sie wollten die Kommunen entlasten. Zeigen wir jetzt hier doch bitte, dass wir noch mal genauer hinschauen, ob da nicht noch mehr geht. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)

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