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Dr. Ute Leidig

10.10.2024 Sitzungen 17/105

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Herr Abg. Wahl, in der ersten Frage schwingt etwas die Aussage mit, dass die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe beim Regierungspräsidium Stuttgart kategorisch keine Urkunden in englischer Sprache akzeptiert. (Abg. Florian Wahl SPD: Es liegen Fälle noch und nöcher vor!) ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Diese Aussage oder Annahme ist in ihrer Pauschalität nicht zutreffend. Sie müssen wissen, dass in einzelnen Berufen das Bundesrecht die Übersetzung von einzureichenden Unterlagen verbindlich vorsieht. In den Fällen, in denen das Bundesrecht den Verzicht auf Übersetzungen zulässt, akzeptiert die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe auch Dokumente in englischer Sprache, soweit diese einfach verständlich sind. Nicht zutreffend ist daher auch, dass in anderen Bundesländern auf die Übersetzung englischer Originalurkunden generell verzichtet würde. Denn damit würden die in einigen Fällen nämlich tatsächlich gegen Bundesrecht verstoßen. Zu den in der Frage unter Buchstabe b angesprochenen Kosten für die Übersetzungen lassen sich leider keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Diese hängen u. a. vom Dienstleister sowie neben dem von Ihnen in der Frage ja schon angesprochenen Umfang im Einzelfall auch von der Komplexität der Übersetzungsleistung ab. Daher können wir dazu tatsächlich keine Aussage treffen.

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