Jonas Weber
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Künstliche Intelligenz, der Digital Services Act und ein Informationsfreiheitsgesetz, am Horizont kündigt sich der digitale Euro an – all diese Punkte zeigen eigentlich schon, dass wir in einem sehr aufregenden Jahr, in sehr spannenden Zeiten leben, was den Datenschutz betrifft. Das sind sicherlich interessante Zeiten für Datenschutzbeauftragte, Herr Professor Dr. Keber, aber auch für Datenschutzfreunde, weil uns die Themen nicht ausgehen werden. Vor wenigen Tagen hat der EuGH ein, wie ich finde, wegweisendes Urteil gefällt. Es ging darum, inwieweit der Meta-Konzern, also Facebook, die sexuelle Orientierung von Menschen dauerhaft speichern und zu Werbezwecken verwenden darf. Das ist eine sehr sensible Information, eine sehr schützenswerte Information, und wir müssen uns schon immer wieder klarmachen, dass wir bei allen Social-Media-Kanälen nicht über nette, freundliche Plattformen reden, sondern zum Ersten und zum Einzigen von Konzernen mit Gewinnerzielungsabsicht sprechen. Da müssen wir ganz genau darauf aufpassen, dass die personenbezogenen, persönlichen und persönlichsten Daten wie zu Gesundheit und sexueller Orientierung oder anderem besonders geschützt werden. Das ist Ihre, das ist unsere Aufgabe, und bei dieser Aufgabe haben Sie unsere Unterstützung, die Unterstützung der SPD-Fraktion. Ich weiß – liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss gar nicht so sehr die Zitate wieder in Erinnerung rufen –, dass es manchmal gar nicht so einfach ist, wenn man in einem Land lebt, in dem der Ministerpräsident bei jeder Gelegenheit mitteilt, dass er den Datenschutz eher als eine lästige Aufgabe denn als gewinnbringend empfindet. Ich glaube, der Ministerpräsident irrt an dieser Stelle deutlich, und sollte sich bei ihm ein Blick in Richtung Zukunft aufhellen, dann würde ich ihm das sehr wünschen. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Thomas Pore- ski GRÜNE) (Jonas Weber) – Kollege Poreski, das ist einfach Fakt. Ich kann das, wie gesagt, mit Zitaten belegen, und es wäre eben hilfreich, wenn wir uns dieser Dramatik – – Ihr Kollege Hentschel hat ja allein das Datenwachstum beschrieben. Wenn wir angesichts dieses irrsinnigen Datenwachstums nicht alle begreifen, was für eine immense Aufgabe zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger auf uns hier wartet, dann weiß ich nicht, wo Sie leben. Sehr geehrter Herr Professor Dr. Keber, Sie haben das Thema „Künstliche Intelligenz“ angesprochen. Auch hier gibt es zwei Seiten einer Medaille. Wir sind in Baden-Württemberg mit Start-ups wirklich gut unterwegs. Wir sind an einem Zukunftsmarkt dran. Das sind tolle und intelligente Lösungen, die wir in unserem Land haben. Aber weil wir sie zukunftsfest und sinnvoll einsetzen wollen, brauchen wir den Datenschutz. Das heißt, wir müssen hier pragmatisch Wirtschaft und Datenschutz zusammenführen, und auch hier haben Sie unsere Unterstützung. Die Kollegen haben die Vereine angesprochen: Auch da gilt es, mit Pragmatismus heranzugehen. Auch da ist es wichtig, dass wir nicht in eine Datensammelwut verfallen. Aber natürlich müssen wir doch ernst nehmen, dass es Menschen gibt, die dort im Ehrenamt arbeiten und die nicht mit übermäßigen bürokratischen Hürden belastet werden können. Und ich will aus Ihrem Bericht zitieren, weil wir das auch schon immer sehr aufmerksam verfolgen, wo Ihre Beratung auch den Ministerien zur Seite gestellt wird und Sie helfen. Ich denke, gerade das Thema Pflegekammer sollte man hier erwähnen, weil hier ein großes Projekt der Landesregierung im Raum stand, wo massiv auch Daten gespeichert und gesammelt worden sind. Sie haben in Ihrem Bericht deutlich gemacht, wo Sie dem Sozialministerium geholfen haben, damit ein Weg beschritten wird, der auch im Sinne der Schutzfunktion ausgestaltet werden kann. Ich habe den Bericht wie immer aufmerksam gelesen und habe eine freudige Botschaft für alle Fußballfans hier im Raum. Die Schlagzeile, dass es eine Rasterfahndung beim VfB geben sollte, hat sich als nicht wahr erwiesen. Das freut mich für diejenigen, die dem VfB anhängen. Als Badener will ich aber an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Ich kann positiv vermelden, dass ein badischer Verein überhaupt nicht im Datenschutzbericht erwähnt werden muss. Insofern ist es noch besser, wenn man dort gar nicht erst auftaucht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Schulung ein ganz zentraler Punkt ist. Das war uns immer ein Anliegen, und deshalb haben wir die Behörde auch immer wieder stark personell ausgestattet. Wir wollen keinen Datenschutz, der sanktioniert und Leute gängelt. Wir wollen einen Datenschutz, der mit den Leuten entwickelt wird und der den Leuten auch im besten und positiven Sinn beigebracht wird. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir das Schulungsangebot stetig ausweiten, dass wir für die Menschen da sind, dass wir für die Vereine da sind und dass wir für Unternehmen da sind. Uns freut es aber auch, dass Sie für die Ministerien Datenschutzschulungen anbieten. Wichtig ist, dass auch die Ministerialverwaltung immer wieder geschult wird. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Wir haben aufmerksam gelesen, dass Sie das anbieten. Sie wissen es: Ich habe nachgefragt, inwieweit dieses Angebot von den Ministerien in Anspruch genommen wird. Beim Innenministerium des Landes Baden-Württemberg habe ich konkret nachgefragt, ob denn auch der Mitarbeitende Thomas Strobl an einer Datenschutzschulung teilgenommen hat. Sie haben das verneint. Das finde ich schade. Denn wir haben beim Innenministerium einen ganz eklatanten Datenschutzverstoß mit einem anwaltlichen Schreiben erlebt. (Abg. Isabell Huber CDU: Ach!) – Darüber brauchen Sie sich jetzt nicht aufzuregen. – Das eine ist, dass es diesen Verstoß gab. Wenn man aber einen Fehler gemacht hat, sollte man als gutes Vorbild vorangehen und als oberster Mitarbeiter des Ministeriums an einer solchen Schulung teilnehmen, damit solche Fehler nicht noch einmal passieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: 15 000 €!) – Das ist eine andere Baustelle. Schulung ist immer gut, Herr Kollege Jung. Wir reden aber auch über den Bericht zum Informationsfreiheitsgesetz. Dazu muss ich Ihnen ehrlicherweise sagen: Und täglich grüßt das Murmeltier. Seit einigen Jahren – auch mit Ihrem Vorgänger – haben wir uns in Diskussionsrunden mit den Expertinnen und Experten für das Informationsfreiheitsgesetz zusammengetan. Wir haben darüber diskutiert, was wir besser machen können, wo es Beispiele in anderen Bundesländern gibt, wo andere Bundesländer besser sind. Dabei sind wir immer wieder zu dem Punkt gekommen, dass Hamburg eigentlich ganz gut vorangegangen ist, dass Hamburg ein gutes Beispiel ist. Dann haben die Koalitionäre in diesem Koalitionsvertag auch vereinbart, dass sie das Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickeln wollen. Dann haben wir alle gewartet, gewartet, gewartet und gewartet. Ihr Amtsvorgänger, Herr Dr. Brink, hat dann – ich habe das als Akt der Notwehr beschrieben – einen eigenen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt, damit wir einmal etwas haben, worüber wir sprechen können, wohin es gehen kann. Passiert ist bisher nichts, und das ist sehr schade. Ich will Ihnen an dieser Stelle noch ein Zitat in Erinnerung rufen. Ich weiß nicht, ob Sie alles noch in Erinnerung haben. Ich will es Ihnen aber mit auf den Weg geben. Uns ist aber auch bewusst, dass es dabei nicht bleiben darf. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir uns, sobald uns die Evaluation vorliegt, die vermutlich alsbald kommen wird, die Ergebnisse vornehmen und in den nächsten beiden Jahren in einem nächsten Schritt die Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz in die Hand nehmen werden. Ich betone noch einmal: „In den nächsten beiden Jahren die Weiterentwicklung des IFG in die Hand nehmen werden.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war fast genau auf den Tag am 12. Oktober 2022 der Kollege Hentschel hier an diesem Podium. Meine zwei Jahre sind jetzt um, lieber Kollege Hentschel. Ich habe vorhin auch Guido Wolf aufmerksam zugehört, dass wir in einem Zeitalter des Wandels und der Infor- (Jonas Weber) mation leben und dass Information wichtig ist. Wann wollen Sie denn anfangen, etwas in die Hand zu nehmen, wenn schon wieder zwei Jahre herumgegangen sind? (Beifall bei der SPD) Strapazieren Sie an dieser Stelle doch nicht unsere Geduld. Sie können sagen, wie wir es bei anderen Punkten auch immer wieder erleben, dass Sie sich nicht mehr einigen wollen – das ist auch okay; das ist Ihr gutes Recht –, aber hören Sie doch an dieser Stelle damit auf, immer wieder anzukündigen, Sie würden etwas tun. Sie tun nämlich schlicht nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
