Florian Wahl
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung ein zweites Mal zu einem Thema, mit dem wir uns schon sehr intensiv auseinandergesetzt haben: „Anerkennungsverfahren von Berufsabschlüssen in den Gesundheitsberufen“. Dazu lauten meine Fragen: a) Aus welchen Gründen akzeptiert die Landesregierung im Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in den Gesundheitsberufen wohl keine Originalurkunden in englischer Sprache, was in anderen Bundesländern jedoch der Fall ist? b) Welche Kosten entstehen dabei den in Baden-Württemberg dringend benötigten Fachkräften oder Stellen, wie den Jobcentern, für z. B. 100 Seiten Urkundenübersetzung durch vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher? Herzlichen Dank.
