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Klaus Ranger

SPD 10.10.2024 Sitzungen 17/105

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zentral für die Kommunen ist die Frage: Wie können wir zu viele bürokratische Belastungen durch die Einführung eines Erweiterten Beteiligungsberichts verhindern? Ich erinnere an die Ausführungen vom Herrn Innenminister unter Tagesordnungspunkt 3 zum Bürokratieabbau. Da hat er das auch erwähnt. Klar ist, dass die bisherige Regelung zum Gesamtabschluss für große Konzerne, die sich an den handelsrechtlichen Regelungen orientiert, für unsere Kommunen nicht tauglich ist. Es ist gut, dass nunmehr in enger Abstimmung mit den Verbänden ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das auch den Beschluss des Lenkungskreises der Entlastungsallianz vom Februar dieses Jahres umsetzt. Ein Gesamtüberblick über die Vermögens- und Ertragslage der Gemeinde ist ein wesentlicher Baustein für eine transparente Darstellung der wirtschaftlichen Lage und damit zentral für die Steuerungsmöglichkeiten einerseits der Verwaltung und andererseits der demokratischen Kontrolle durch die Gemeinderäte. Ferner besteht durch die Offenlegung auch die Möglichkeit zur Einsichtnahme für die Bürger. Dass dabei eine Tabelle mit den entscheidenden Kennzahlen einen Überblick über die gesamte Finanz- und Schuldenlage gibt, womit de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 die Möglichkeit eröffnet wird, finanzielle Risiken und Schwachstellen offenzulegen, ist ein wichtiges Ziel dieses Gesetzes. Es darf aber nicht aus dem Blick verloren werden, dass der Städtetag – Kollege Hockenberger sagte es gerade – in seiner Stellungnahme mitgeteilt hat, dass nach seiner Kenntnis in der Vergangenheit nur zwei Städte einen Gesamtabschluss aufgestellt haben – am Schluss gar keine mehr. Die Gesetzesänderung führt dazu, dass faktisch eine neue Berichtspflicht für die Gemeinden eingeführt wird und entsteht. Der Aufwand zur Aufstellung eines Erweiterten Beteiligungsberichts mag gering oder geringer sein, als der Aufwand für einen Gesamtabschluss gewesen wäre, aber wenn eine Stadt oder eine Gemeinde bisher keinen Gesamtabschluss aufgestellt hat, ist es dennoch ein zusätzlicher, neuer Aufwand, der entsteht. Die Landesregierung muss deshalb sicherstellen, dass der für die Gemeinden dadurch entstehende Aufwand möglichst gering gehalten wird. Die geplanten Leitfäden zur Aufstellung des Erweiterten Beteiligungsberichts müssen daher möglichst frühzeitig fertiggestellt sowie den Städten und Kommunen zur Verfügung gestellt werden. (Beifall bei der SPD) Dasselbe gilt natürlich auch für die geplante Mustertabelle. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kommunen in Baden-Württemberg nicht mit einer zusätzlichen, sie stark belastenden Aufgabe konfrontiert werden. Angesichts des Inkrafttretens dieses Gesetzes am 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Erweiterten Beteiligungsberichts bereits ab dem nächsten Jahr. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Muster und Leitfäden vorliegen, verbleibt den Städten und Gemeinden eventuell nur wenig Zeit zur tatsächlichen Umsetzung, sodass wir zu prüfen haben werden, ob im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens nicht eine Änderung des Zeitpunkts des Inkrafttretens nötig ist, damit den Kommunen genügend Vorbereitungszeit bleibt. (Beifall bei der SPD) Ebenso stellt sich die Frage, ob es tatsächlich notwendig ist, dass der Erweiterte Beteiligungsbericht örtlich nochmals geprüft werden muss, oder ob er, wie bisherige Beteiligungsberichte, von der Verwaltung erstellt und von den Gemeinderäten zur Kenntnis genommen wird. Auch das dient der Entlastung. Mit Blick darauf, dass die Städte in Baden-Württemberg bisher keine Gesamtabschlüsse aufgestellt haben, ist eine Evaluation des Gesetzes bereits jetzt klar erkennbar nötig. Wir werden prüfen müssen, welchen praktischen Nutzen der Erweiterte Beteiligungsbericht bringt, welche Risiken und Schwachstellen tatsächlich erkannt werden konnten und welche Maßnahmen daraufhin ergriffen werden. Gleichzeitig wird zu prüfen sein, welcher Verwaltungsaufwand bei den Kommunen durch die Einführung des Erweiterten Beteiligungsberichts tatsächlich entstanden ist. Lassen sich Risiken bereits aus dem Jahresabschluss klar erkennen, bietet der Erweiterte Beteiligungsbericht in der Praxis keinen Mehrwert für eine transparente Darlegung der fi- (Klaus Ranger) nanziellen Lage und führt er auch nicht zu sachdienlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwachstellen – wie es der Kollege Hockenberger ausgeführt hat –, auf der anderen Seite aber zu einem deutlichen bürokratischen Mehraufwand. So werden wir da noch einmal rangehen müssen. Auch wenn die Ziele des Gesetzgebungsverfahrens sinnvoll sind, werden wir doch in der Praxis ganz genau beobachten müssen, wie das Gesetz deren Erreichung tatsächlich fördert und welche Belastungen damit für die Kommunen einhergehen werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Swantje Sper- ling GRÜNE und Christine Neumann-Martin CDU)

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