Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf bitten, dass die Regierung ihre Gespräche nicht hier im Plenarsaal, sondern außerhalb des Plenarsaals führt. – Herr Minister, bitte fahren Sie fort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank, Herr Präsident. – Damit wird der innovative Ansatz für ein finanzielles Gesamtbild der Kommune aufgegriffen. Bisher lehnte sich der Gesamtabschluss stark an die handelsrechtlichen Regelungen zur Konzernrechnungslegung an, und es hat sich gezeigt, dass dies für die Kommunen wenig praxistauglich ist. Ein vollständiger Überblick über die tatsächliche Haushaltslage der Kommune einschließlich der ausgegliederten Aufgabenbereiche muss aber gerade auch im Interesse der Gemeinderäte und der Rechtsaufsichtsbehörden hinsichtlich der Einschätzung der wirtschaftlichen Situation der Kommune erhalten bleiben. Der Erweiterte Beteiligungsbericht ermöglicht daher eine vereinfachte Zusammenführung von Jahresabschlüssen der Gemeinde und ihrer kommunalen Unternehmen. In der Gemeindehaushaltsverordnung sollen die vorgesehenen Änderungen der Gemeindeordnung parallel nachvollzogen werden. Ziel ist eine gute Anwendbarkeit. Um diesem Ziel gerecht zu werden, sollen den Kommunen Muster zur Verfügung gestellt werden, an deren Entwicklung die kommunale Praxis maßgeblich beteiligt war. Es gilt auch hier: von der Praxis für die Praxis. Daneben ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, die Vorschriften über die öffentliche Auslegung zu ändern. Diese Änderung ermöglicht es den Gemeinden, Haushaltspläne, Jahresabschlüsse, Beteiligungsberichte ausschließlich elektronisch, auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Damit wird ein Wunsch aus der kommunalen Praxis aufgegriffen und ein weiteres Ergebnis aus der Entlastungsallianz tatsächlich umgesetzt. Die Veröffentlichung im Internet wird bisher bereits ergänzend auf freiwilliger Basis praktiziert; sie erleichtert die Einsichtnahme in effektiver und zeitgemäßer Weise. Nach jetziger Rechtslage ersetzt sie jedoch nicht die körperliche Auslegung. Der Einsichtnahme im Internet kommt bereits jetzt die weitaus größere Bedeutung zu. Angesichts dieser praktischen Bedeutung soll die Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde künftig der Regelfall sein, die körperliche Auslegung zur Einsichtnahme aber – nachrangig – weiterhin möglich bleiben. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) (Minister Thomas Strobl) Mit einer weiteren Änderung soll der Prüfzyklus der überörtlichen Prüfung von Kommunen insbesondere zur Entlastung der zu prüfenden Kommunen von vier auf fünf Jahre verlängert werden. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, diesen Änderungen, die für die kommunale Praxis von großer Bedeutung sind, die Entbürokratisierung bringen und die tatsächlich Entlastungen für die Kommunen bringen, mit Freude und mit Zuversicht zuzustimmen. (Beifall bei der CDU und der Abg. Swantje Sperling GRÜNE – Zuruf: Das machen wir!)
