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Daniel Born

10.10.2024 Sitzungen 17/105

Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, lieber Herr Professor Keber, gebührt Ihnen Dank für Ihren Datenschutz-Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 sowie für Ihren Informationsfreiheits-Tätigkeitsbericht für die Jahre 2022 und 2023. Bitte geben Sie diesen Dank auch an Ihre Dienststelle weiter. Ihre Arbeit und die engagierte Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt uns allen zugute. Herzlichen Dank zunächst dafür. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Jonas Weber SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zunächst möchte ich auf den Datenschutz-Tätigkeitsbericht eingehen. Lieber Herr Professor Keber, Sie haben als Titel für den 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht „Zukunft mit Datenschutz gestalten“ gewählt. Diesen möchte ich aufgreifen und Ihnen einige Gedanken hierzu mitteilen. Daten sind im positiven Sinn der Rohstoff der Zukunft. Unser aller Daten sind jeden Tag gefragt, fließen jeden Tag vielfältig in wirtschaftliche Entscheidungen ein. Daten sind sehr begehrt. Das gilt freilich auch für die Daten der öffentlichen Hand. Gut genutzt sind diese Daten ein wertvoller Schatz, ein Schatz, der, vereint mit dem Datenschutz, dem Gemeinwohl erheblich dienen kann. Was ist das Gemeinwohl konkret? (Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Denken wir nur einmal an die Medizin und die gewaltigen Fortschritte, die dort gemacht werden können, etwa in dem Besiegen schlimmer Erkrankungen. Die künstliche Intelligenz bringt die Datenverarbeitung noch in ganz andere Dimensionen. KI-Anwendungen ermöglichen in einem bisher nicht gekannten Ausmaß die Verarbeitung von Daten. Der Einsatz von KI ermöglicht der Verwaltung ganz neue Perspektiven. Denken Sie nur an die demografische Entwicklung, die uns vor die Aufgabe stellt, die Verwaltungsaufgaben mit weniger Personal zu bewältigen. KI kann uns hier wesentlich unterstützen. Dass der Datenschutz dabei wichtig ist, ist offensichtlich. Dabei soll der Datenschutz den Einsatz der neuen Technik nicht verhindern, sondern für die nötige Regulierung sorgen. (Minister Thomas Strobl) Auch die Digitalisierung der Verwaltung funktioniert ohne Preisgabe von Daten nicht. Für die Daten unserer Bürgerinnen und Bürger drohen hier freilich auch ernst zu nehmende Gefahren, denen wir uns stellen müssen. Ich meine die zunehmende Bedrohung durch Cyberkriminalität, der wir uns in Baden-Württemberg mit aller Macht entgegenstellen. Wir stehen in der Pflicht, mit den Daten unserer Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll umzugehen. In Ihnen, Herr Professor Keber, haben wir zum Schutz personenbezogener Daten einen kompetenten Ansprechpartner. Dafür, dass Sie uns immer beratend zur Seite stehen und Ihre Expertise zur Verfügung stellen, möchte ich Ihnen an dieser Stelle herzlich danken. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Wir sehen, dass der Datenschutz mehr denn je gefragt ist. Dies legt der Datenschutz-Tätigkeitsbericht nachdrücklich dar. Datennutzung braucht Datenschutz. Dies führt zu der Frage, ob unser Datenschutzrecht den steigenden Anforderungen der Datennutzung gerecht wird. Soweit Datennutzung dem Gemeinwohl dient, brauchen wir Rechtsgrundlagen, die Datenschutz und Datennutzung vereinen. Baden-Württemberg soll ein attraktiver Standort für Datennutzung bleiben. Erwähnen möchte ich die im Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg zusammengeschlossenen Akteure, die Gesundheitsdaten dem Gemeinwohl dienlich machen wollen. Daran, dass dies gelingt, arbeitet die Landesregierung intensiv und bezieht den Datenschutz mit ein. Erwähnen möchte ich die Cloudplattform MEDI:CUS, die unter Federführung des Innenministeriums und unter Beteiligung zahlreicher anderer Ministerien entsteht. Sie, verehrter Herr Professor Keber, haben uns maßgeblich beraten und maßgeblich zu MEDI:CUS beigetragen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ist wirklich ein nationaler – vielleicht wird es einmal ein europäischer – Leuchtturm. Ich bin sehr dankbar, dass wir im Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 mit einigen Millionen Euro die Entwicklung dieser Plattform abgesichert haben, und bitte die Damen und Herren Abgeordneten am 18. Dezember um Zustimmung zum Doppelhaushalt, damit wir dieses wichtige Projekt, diesen baden-württembergischen Leuchtturm fortführen können. Ich bedanke mich gerade in diesem Bereich, Herr Professor Keber, für eine wirklich erstklassige und außerordentlich konstruktive Zusammenarbeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD) So gilt es, die Chancen der Datenverarbeitung mit künstlicher Intelligenz zu vereinen und mit dem Datenschutz zu nutzen. KI-Anwendungen für die Verwaltung müssen entwickelt und trainiert werden. Es sind Fragen zu beantworten, Rechtsgrundlagen zu schaffen: Wie und mit welchen Daten dürfen KI-Systeme trainiert werden? Wie begegnen wir den datenschutzrechtlichen Risiken beim Einsatz von KI? Wer beaufsichtigt die Einhaltung der KI-Verordnung? Für die Landesregierung heißt die Aufgabe also, den Datenschutz fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. Dieser Aufgabe stellen wir uns auch. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Wie Sie wissen, hat der Gesetzgeber den Beschluss des Landesdatenschutzgesetzes mit der Regelung verbunden, dass die Auswirkungen des Gesetzes unter Mitwirkung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und der kommunalen Landesverbände nach einem Erfahrungszeitraum von zwei Jahren zu überprüfen sind. Die Landesregierung kann Ihnen in Kürze einen Evaluierungsbericht zum Landesdatenschutzgesetz vorlegen. Der Bericht befasst sich eingehend mit Vorschlägen zur Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes; denn guter Datenschutz braucht gute Rechtsgrundlagen. Hierüber wird noch zu sprechen sein. Nun komme ich auf den Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit zu sprechen. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Bürgerinnen und Bürger nehmen ihr Informationszugangsrecht gern wahr und stellen bei den verschiedensten Stellen der Verwaltung Anträge. Damit korrespondiert jedoch erstmalig kein weiterer Anstieg der Zahl der Beratungen und Vermittlungen durch den LfDI. Deren Zahl hat sich im Berichtszeitraum verstetigt und bewegt sich nahezu auf demselben Niveau wie im letzten Berichtszeitraum. Hierin zeigt sich, dass die Erfahrung der informationspflichtigen Stellen im Umgang mit dem Landesinformationsfreiheitsgesetz zunimmt. Die Dienststelle des LfDI unterstützt die Verwaltung hierbei mit vielfältigen Schulungsformaten und Veranstaltungen zum Thema Informationsfreiheit. Ihr Engagement, lieber Herr Professor Keber, hilft der Verwaltung damit sehr. Die überwiegende Anzahl der Anträge geht bei den Kommunen ein. Was den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt, belastet auf der anderen Seite die Verwaltung, insbesondere unsere Kommunen. Hier gilt es, zu überlegen, welche Entlastungen infrage kommen. Der Tätigkeitsbericht wirbt seinerseits für Änderungen im Informationsfreiheitsrecht zugunsten der Bürgerinnen und Bürger. Er sieht u. a. eine anonyme Antragstellung und die vollständige Abschaffung von Gebühren für den Informationszugang vor. Dies kann durchaus kontrovers diskutiert werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Ulli Ho- ckenberger CDU: Sehr richtig!) Mit diesen und weiteren Änderungsvorschlägen beschäftigt sich auch der Evaluationsbericht der Landesregierung zum Landesinformationsfreiheitsgesetz, der Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, in Kürze zugeleitet wird. Abschließend möchte ich nochmals Ihnen, sehr verehrter Herr Professor Keber, aber auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Dienststelle meinen herzlichen Dank für die Zurverfügungstellung von Expertise in vielen Fällen und in allen Fällen für eine außerordentlich konstruktive Zusammenarbeit aussprechen. Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

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