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Dr. Timm Kern

FDP 10.10.2024 Sitzungen 17/105

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hochschulen in Baden-Württemberg sind der Treiber von Fortschritt und Innovation. Entsprechend fortschrittlich müssen auch die gesetzlichen Regelungen sein, innerhalb derer sich der Hochschulstandort Baden-Württemberg bewegt. Der vorliegende Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung leistet das aber leider nur zu einem geringen Teil. Gehen wir einmal die einzelnen Punkte durch: Ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs soll die Weiterentwicklung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sein. Die de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 DHBW ist für uns Freie Demokraten ein unverzichtbarer Teil des Wissenschaftsstandorts, weil sie die Verbindung der Wissenschaft zur lokalen Wirtschaft vor Ort lebt. Wir bekennen uns ausdrücklich zur Regionalität der DHBW und zu den kleinen Standorten, die für die Entwicklung des ländlichen Raums unerlässlich sind. Wir begrüßen daher eine Weiterentwicklung der Dualen Hochschule und schlanke Organisationsstrukturen, die dafür sorgen, dass die DHBW weiterhin als Vermittler zwischen Forschung und Praxis agieren kann. Deutlich weniger nachvollziehbar sind allerdings andere Neuregelungen im Gesetzentwurf der Landesregierung. Die Einfügung des § 58 Absatz 3a zum Hochschulzugang hat jedenfalls bei einigen an der Anhörung beteiligten Verbänden für manches Erstaunen gesorgt. Demnach soll durch die Möglichkeit einer individuellen Zulassungsprüfung der Zugang zum Studium z. B. für Studieninteressierte mit ausländischer Vorbildung erleichtert werden. Allerdings weisen beispielsweise die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in ihrer Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zu Recht darauf hin, dass der Fokus lieber auf der Gewinnung bereits nachgewiesen studierfähiger Interessenten liegen sollte. Dazu wäre eine Maßnahme wie die Abschaffung der diskriminierenden Studiengebühren für internationale Studierende deutlich zielführender. Ich möchte das, was die Kollegin Rolland gerade gesagt hat, ausdrücklich unterstreichen. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Warum dieser interfraktionelle Konsens von der grünen Wissenschaftsministerin nicht erhört wird, bleibt ihr Geheimnis, und das, obwohl in der Anhörung zahlreiche Akteure wie die Universität Stuttgart, die Hochschule Heilbronn, die DHBW, der HAW BW e. V., der freie zusammenschluss von student*innenschaften und einige andere genau darauf gepocht haben. Statt Feldversuche mit offenem Ausgang zu starten, sollte sich das Ministerium lieber darauf fokussieren, die eigentlich längst in Aussicht gestellte Abschaffung der Studiengebühren für internationale Studierende endlich umzusetzen. (Beifall bei der FDP/DVP) Bruchstückhaft bleibt der Gesetzentwurf leider auch beim Thema Digitalisierung. Zwar ist zu begrüßen, dass nicht zuletzt auf Drängen von uns Freien Demokraten Regelungen zu Onlineprüfungen und Fernlehrangeboten konkretisiert werden. Das schafft nun endlich, viereinhalb Jahre nach dem ersten Coronalockdown, mehr Rechtssicherheit für Onlineprüfungen. Über diese notwendige Anpassung hinaus geht der Gesetzentwurf in puncto Digitalisierung aber leider nicht. Die Erweiterung der Möglichkeiten, einzelne Module „off Campus“, also virtuell, zu absolvieren, ist nicht vorgesehen, und das, obwohl auch diese Weiterentwicklung des Studienangebots in der Anhörung von zahlreichen Akteuren gefordert wurde. Wir Freien Demokraten fordern schon seit vielen Jahren den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern. Das würde die Digitalisierung unseres Hochschulstandorts wirklich voranbringen. (Beifall bei der FDP/DVP) (Dr. Timm Kern) Unsere Hochschulen sollen zwar Präsenzhochschulen bleiben, digitale Angebote müssen aber in Zukunft als orts- und zeitungebundene Ergänzungen des Studienangebots selbstverständlich werden. Hinter diesem Anspruch bleibt der Gesetzentwurf deutlich zurück. Insgesamt lässt sich sagen: Einige Impulse des Gesetzentwurfs können wir Freien Demokraten mittragen. So drängen wir schon lange auf die Stärkung von Innovationen und Ausgründungen, die nun endlich langsam angegangen wird. In anderen Bereichen wie der Internationalisierung und der Digitalisierung unserer Hochschulen bleibt der Gesetzentwurf von Grün-Schwarz aber leider Stückwerk. Hier braucht es deutlich mehr Mut und Tatkraft, um die Hochschullandschaft in Baden-Württemberg auch international wettbewerbsfähig zu machen und ihre Exzellenz zu erhalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

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