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Dr. Wolfgang Reinhart

10.10.2024 Sitzungen 17/105

Damit ist auch die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 9 beendet. Wir sind damit auch am Ende der Fragestunde angelangt, nachdem alle Mündlichen Anfragen hier haben behandelt werden können. Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Fünftes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Fünftes Hochschulrechtsänderungsgesetz – 5. HRÄG) – Drucksache 17/7471 Das Wort zur Begründung erteile ich jetzt der Wissenschaftsministerin, Frau Olschowski. Bitte sehr. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Sie alle wissen: Baden-Württembergs Hochschulen sind vielfältig, leistungsstark und – das ist die Besonderheit in diesem Land – in allen Landesteilen sehr breit in der Region vertreten. Sie sind der entscheidende, wichtige Kern zahlreicher regionaler Innovationsökosysteme, die für die Sicherung unserer Zukunft hier im Land und auch des Wohlstands entscheidend sind. Sie weiterzuentwickeln und für die Herausforderungen unserer Zeit fit zu machen, ist das Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs – und dies im Rahmen des aktuell geltenden Haushalts. Lassen Sie mich zunächst einen Blick auf die Anhörung werfen. Die Hochschulen haben die geplanten Neuerungen begrüßt, vor allem, weil viele Anregungen, die wir in den letzten Jahren gesammelt haben, Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. Insgesamt sehen sich die Hochschulen durch die Neuerungen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Das ist ja der Grund, warum wir das machen; darum muss es gehen. Wir brauchen starke Hochschulen für die wissenschaftliche Ausbildung kluger Köpfe und die Entwicklung neuer Ideen. Unsere Hochschulen sorgen für den dringend notwendigen Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften für den Standort im Ganzen und auch jeweils vor Ort. Sie sorgen für die Forschungs- und Innovationskraft, die unser Land auszeichnet und stark macht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Meine Damen und Herren, die Hochschulrechtsänderungsgesetze der letzten Jahre waren immer wieder auch Anpassungen an veränderte Wettbewerbssituationen. Darum geht es auch hier. Der Wettbewerb um Studierende, um Lehrende und um Forschende ist stärker geworden. Es ist ein internationaler Wettbewerb. Um in diesem Wettbewerb standhalten zu können, braucht es einige Veränderungen und Korrekturen. Ich beginne mit einem Blick auf die DHBW; denn ein großer Teil dieses Gesetzentwurfs beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die DHBW ist die Hochschule mit den meisten Studierenden in Baden-Württemberg. Sie wissen, das waren ursprünglich Berufsakademien. Sie erhält nun eine Fakultätsstruktur, die sich an den anderen Hochschultypen orientiert (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP und Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP unterhalten sich.) – ich warte mal ab, bis der Dialog beendet ist –, ohne das Alleinstellungsmerkmal der Dualität und Regionalität der DHBW außer Acht zu lassen. Wir schaffen zukünftig Fakultätsräte, echte Dekaninnen und Dekane, Studiendekaninnen und Studiendekane. Um die überörtlichen Belange der einzelnen Standorte zu wahren, werden überörtliche Fakultätsräte eingerichtet. Diese neuen Leitungsstrukturen sind notwendig, um die Weiterentwicklung der DHBW voranzubringen. In diesen überörtlichen Fakultätsräten sind auch die dualen Partner vertreten. Die Leitungsstruktur, die sich so insgesamt von der Zentrale zu den einzelnen Standorten und Studienakademien verändert, führt auch dazu, dass sich die Gesamtstruktur an den Standorten ändert. Es wird zukünftig ein kollegiales Gremium aus Rektorin oder Rektor der Studienakademie und den Dekaninnen und Dekanen geben. Damit werden andere Positionen und Strukturen aufgegeben, die in diese Gemengelage nicht mehr passen. Diese Neuerung bringt Veränderungen mit sich, die zeitgemäß sind, die dafür sorgen, dass – ich habe es gesagt – dieses Verhältnis zwischen Zentrale und Außenstellen ausbalanciert wird, und die eine Qualitätssicherung weiterhin möglich machen. Es ist ganz klar, dass diese Änderungen nicht schnell vollzogen werden können und dass sie einen Kraftakt bedeuten, weil Strukturen grundsätzlich verändert werden. Deswegen hat die DHBW bis zum 30. September 2027 genügend Zeit, diese gemeinsam mit der DHBW entwickelten Ziele zu erreichen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Aber wir schauen bei diesem Gesetzentwurf tatsächlich nicht nur auf die DHBW. Ich habe vorhin gesagt: Der Wettbewerb an den Hochschulen, der Wettbewerb unserer Hochschulen und die Gewinnung von qualifizierten, exzellenten Lehrenden sind in Teilen schwieriger geworden. Es muss darum gehen, Berufungsverfahren zu vereinfachen und damit auch schneller zu machen, z. B. bei sogenannten Programmprofessuren, bei denen Organisationen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder die Alexander von Humboldt-Stiftung bereits einen wissenschaftsgeleiteten Auswahlprozess durchgeführt haben, oder bei Spitzenberufungen, bei denen es im interna- (Ministerin Petra Olschowski) tionalen Wettbewerb manchmal sehr schnell um Entscheidungen gehen muss. Wichtig ist uns auch, die Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu stärken. Deshalb soll als Ergänzung zu bisherigen Instrumenten auch in Baden-Württemberg das sogenannte Thüringer Modell eingeführt werden, bei dem gemeinsame Berufungen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen einfacher werden. Meine Damen und Herren, der Wirtschaftsstandort benötigt aus den Universitäten und Hochschulen heraus auch innovative Gründerinnen und Gründer. Wir alle wissen, dass das als Motor für die Wirtschaft wichtig ist. Wir schaffen mit diesem Gesetzentwurf mehr Flexibilität und Freiheit für Professorinnen und Professoren, um etwa im Rahmen eines Freisemesters eine Gründung aus der Hochschule heraus zu realisieren oder auch um gründungsinteressierte Mitglieder der Hochschule zu unterstützen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir meinen, dass es tatsächlich einen Push geben kann, weil wir ja schon jetzt in allen Umfragen und Bewertungen sehen, dass die Hochschulen ein wichtiges Zentrum für die Gründerund Start-up-Szene sind. Außerdem setzen wir für den gerade erst gestarteten Modellversuch des dualen lehramtsbezogenen Masters den rechtlichen Rahmen und gehen damit im Lehrkräftebereich auch die Themen Lehrkräftemangel und Veränderungen aktiv an. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass sich der Ausbau der Studienkapazitäten in diesem Bereich in den letzten Jahren tatsächlich bemerkbar macht. Wir haben mehr Lehrerinnen und Lehrer auf dem Markt, aber die Flexibilisierung gerade für bestimmte Studienfächer ist noch immer notwendig. Darauf reagieren wir, und wir schaffen die Möglichkeit, auf Zweitstudiengebühren in bestimmten Lehramtsstudiengängen zu verzichten. Die MINT-Fächer sind hier besonders betroffen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Außerdem machen wir mit dem Gesetzentwurf deutlich, dass sich die Pädagogischen Hochschulen bei den Herausforderungen im Bildungsbereich mit ihren Lehrenden und ihrer Expertise stärker als bisher in die Weiterbildung einbringen können. Natürlich tun wir auch etwas für die Studierenden in unserem Land. Wir passen die Regelungen im Zusammenhang mit Onlineprüfungen an, wir schaffen Zugangswege für internationale Studieninteressierte, sich zukünftig hochschulindividuellen Eignungsprüfungen stellen zu können, sodass eine frühzeitige Vorbereitung auf ein Studium in Baden-Württemberg stattfinden kann. In zulassungsfreien Studiengängen kann es ein Probestudium als Zugang für beruflich qualifizierte oder auch ausländische Studieninteressierte geben. Damit leisten wir einen Beitrag für eine größere Durchlässigkeit in den Bildungswegen, ohne auf Qualität zu verzichten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine Damen und Herren, es gibt eine ganze Menge anderer Neuerungen. Sie wissen, allein der Anhörungsentwurf im Beode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 teiligungsportal hatte über 130 Seiten. Es geht natürlich auch um das klassische Stichwort Bürokratieabbau, vor allem durch Digitalisierung und weniger Schriftformerfordernisse. Das sind Themen, die für unsere Hochschulen natürlich auch relevant, wichtig sind. Es sind noch andere Gesetze und Verordnungen betroffen, u. a. das KIT-Gesetz, das Universitätsklinika-Gesetz, das Studierendenwerksgesetz, das Landesbesoldungsgesetz und die Lehrverpflichtungsverordnung. Sie sehen: Alles hängt miteinander zusammen. Ich meine trotzdem, es hat sich in den großen Linien gezeigt, dass es für die Hochschulen durch dieses neue Landeshochschulgesetz Möglichkeiten gibt, Dinge schneller in Bewegung zu bringen, indem wir Hürden abbauen und die Hochschulen stärker öffnen. Ich will einen kleinen Hinweis geben auf eine Umfrage, die DIE ZEIT in dieser Woche eröffnet zur Bedeutung der Rolle der Hochschulen in unserer Gesellschaft als offene Orte, die nicht von „Cancel Culture“ betroffen sind. Mit diesem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, stärken wir diese für uns so wichtigen offenen akademischen Räume. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung und auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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