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Daniel Born

10.10.2024 Sitzungen 17/105

Nein, nein. Tatsächlich ist es für den Ablauf unserer Sitzung empfehlenswert, gleich noch den zweiten Bericht zu hören. Darum darf ich Sie bitten, auch den zweiten Bericht hier vorn zu halten. – Noch einmal ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Hentschel. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Zurufe) Sie haben das Wort, Herr Professor Dr. Keber. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Tobias Keber: Da bin ich wieder. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Wir kommen zur anderen Seite der Medaille und zum zweiten Auftrag meiner Dienststelle, der Informationsfreiheit. Ich möchte Ihnen den 4. Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit präsentieren, der die Jahre 2022 und 2023 abdeckt. Er trägt den Titel „Transparenz schaffen, Demokratie stärken.“ Warum? Weil wir glauben, dass mit Transparenz als weiterer Ausbaustufe der Informationsfreiheit ein zentrales Beteiligungsformat für Bürgerinnen und Bürger besteht, das für die Demokratie eine ganz wesentliche Funktion hat. Zunächst aber auch hier einige Zahlen, Daten und Fakten. Wie viele Eingaben gab es, also übersetzt Bitten, bei konkreten Anträgen zwischen Antragstellenden und informationspflichtigen Stellen zu vermitteln? Das waren im Jahr 2022 (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreihe 191, im Jahr 2023 169. Aktuelle Zahlen finden sich noch nicht in diesem Bericht, aber Stand September 2024 waren wir in diesem Jahr schon bei 211 Eingaben – das heißt, ein leichter Anstieg. 2023 bezogen sich ca. 70 % der eingegangenen Vermittlungsanfragen auf Ereignisse vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger. Worum ging es? Es ging z. B. um Bauprojekte, die Verwendung von öffentlichen Geldern, besonders häufig um den Zugang zu Alarm- und Einsatzplänen, Katastropheneinsatzplänen und um Notwasserbrunnen. Die Anfragen an Ministerien und deren nachgeordnete Behörden spiegeln oft politische Ereignisse wider, z. B. Umgang mit den Aktivisten der Letzten Generation, Streichung der Ruhetage im Ersten juristischen Staatsexamen oder Vorgaben in Sachen Cum-Ex. Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz betreffen auch unsere eigene Dienststelle. An den Landesbeauftragten wurden 2022 29 Anträge und 2023 insgesamt 31 Anträge gestellt. Alle Antworten durch meine Dienststelle erfolgen kostenfrei. Sind angefragte Informationen von allgemeinem Interesse, stellen wir diese direkt auf unserer Internetseite zur Verfügung. Wir arbeiten mit unserer Abteilung 6 mit drei Teilzeitkräften und einer Vollzeitkraft nicht nur an Eingaben, die wir abarbeiten, sondern wir adressieren das Thema Informationsfreiheit mit ganz verschiedenen Formaten. Einige dieser Formate möchte ich Ihnen kurz vorstellen. Das sind einmal die Veranstaltungen, z. B. die 3. IFG Days am 6. und 7. Oktober 2022 in Kooperation mit der Stadt Freiburg. Sie standen unter dem Motto „Transparenzgesetz Baden-Württemberg“. Am 28./29. Juni 2023 fanden die IFG Days in Mannheim statt. „Offen, bürgernah, digital – das kann Informationsfreiheit“ war hier das Motto. Zahlreiche Schulungen finden bei uns statt. Das ist eine ganz zentrale Säule unserer Tätigkeit an dieser Stelle. Im Berichtszeitraum haben wir sechs Schulungen in externen Kooperationen durchgeführt. Drei Schulungen erfolgten für unser Bildungszentrum, wo die Grundlagenschulungen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz sowie weitere Module feste Bestandteile des Schulungsangebots sind. Im Juni 2023 fand der Live-E-Learning-Kurs zu Datenschutz und Informationsfreiheit „Wer sieht mich?“ in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung statt. Aufgrund des durchweg positiven Feedbacks gab es eine Wiederholung im März 2024 mit 60 Teilnehmenden, also doppelt so vielen wie im Jahr 2023. Deswegen bieten wir auch diese Veranstaltung im nächsten Jahr wieder an. Seit März 2024 gibt es ein weiteres Kooperationsprojekt „Informationsfreiheit geht zur Schule“. Gemeinsam mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten haben wir Erklärvideos für Schülerinnen und Schüler zur Informationsfreiheit erstellt. Der Clou dabei: Von Schülerinnen für Schüler – das heißt, zwei Abiturientinnen aus Baden-Württemberg haben hier die Hauptrolle übernommen. Ein weiteres Format sind unsere Veröffentlichungen. Seit September 2020 gibt es den „Praxisratgeber zum Landesinformaode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 eit Dr. Tobias Keber) tionsfreiheitsgesetz“. Was ist das? Sie finden darin den Gesetzestext, Auslegungshilfen, Fachkommentierungen, aktuelle Rechtsprechung, praktische Tipps und Mustervorlagen. Nach mehreren Updates – früher hätte man „Auflagen“ gesagt – sind wir mittlerweile bei 128 Seiten. Es gibt eine Reihe „Informationsfreiheit aktuell“, wo wir – ebenfalls auf unserer Webseite abrufbar – unterschiedliche Beiträge leisteten. So gab es z. B. zu Coronazeiten eigene Formate. Jüngst, im März 2023, gab es „Wege zu Informationen bei öffentlichen Stellen – eine Übersicht“. Nach dem Blick sozusagen auf den Schreibtisch nun der Blick nach vorn bzw. auch hier über den Tellerrand und zu den Herausforderungen: Die Evaluierung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes ist zwischenzeitlich erfolgt. Die daraus ableitbaren Wünsche an den LfDI nehmen wir uns zu Herzen und sehen uns zugleich bestärkt in dem, was wir tun. Denn die befragten Stellen haben sich beispielsweise gewünscht: weitere vertiefte Informationsmaterialien, Handlungsempfehlungen, aktualisierte Anwendungshinweise, Praxisbeispiele, Musterbescheide, Erfahrungsaustausch der informationspflichtigen Stellen mit dem LfDI, regelmäßige Fortbildungen. Nach meinem Bericht bis jetzt werden Sie feststellen: Das alles machen wir schon, und wir werden es nach Kräften und im Rahmen der Kapazitäten weiter tun. Baden-Württemberg ist bundesweit in vielen Bereichen führend, stark bei Innovation, namentlich bei KI. Beim Thema Transparenzgesetz wird man das allerdings nicht sagen können. Wie ein Blick in die Benchmark unter „https://transparenzranking.de“ zeigt, laufen wir im interföderalen Vergleich im hinteren Drittel – gemeinsam mit Bayern und Niedersachsen. Auf die Gefahr hin, dass sich unsere Dienststelle wiederholt: Im Koalitionsvertrag ist die Weiterentwicklung des LIFG zu einem Transparenzgesetz vorgesehen. Nehmen Sie diesen Faden auf. Schaffen Sie Transparenz. Stärken Sie die Demokratie. Ein Gesetz allein wird aber wohl nicht reichen. Transparenz muss man schaffen. Es braucht auch eine technische Implementierung. Es braucht Transparenz by Design, und dafür braucht man eine Transparenzplattform. Thüringen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Sachsen machen es vor. Warum brauchen wir in Baden-Württemberg ein Transparenzportal? Ein zentrales Portal bietet eine wertvolle und fortschrittliche Arbeitserleichterung für alle öffentlichen Stellen, die benötigte Informationen anderer öffentlicher Stellen dort ebenfalls schnell auffinden können. Wenn jede Kommune ihr eigenes Süppchen kocht, kostet dies Zeit, Mühe und Steuergelder. Zudem werden parallele Strukturen aufgebaut, die redundant und oft inkompatibel sind. Die Erfahrungen aus den Ländern, die bereits Transparenzportale eingeführt haben, zeigen, dass dadurch viele Skaleneffekte erzielt werden. Informationen sind einfach und zentral über ein System einzupflegen und für alle verfügbar. So wird das vorhandene Wissen geteilt und zugänglich gemacht. Weil immer wieder das Argument kommt, Informationsfreiheit und Transparenz kosteten bei den Verpflichteten erheblich Kapazität: Ein Transparenzportal kann auch Kosten sparen, sogar erheblich. Wenn Informationen auf einem Portal öffentlich verfügbar sind, müssen sie nicht individuell mit Kostenbescheid adressiert werden. (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Von Transparenz profitieren also nicht nur alle Bürgerinnen und Bürger, sondern auch und gerade informationspflichtige Stellen. Das Transparenzgesetz wird daher auch für die Weiterentwicklung von Land und Kommunen in Baden-Württemberg einen entscheidenden Impuls geben. Ab dem 1. Januar 2025 geht das Transparenzportal in Sachsen in Betrieb. Auf der Basis und mit Unterstützung der Erfahrungen mit Portalen aus anderen Ländern wurde dort ein Transparenzportal unter Anwendung von Open-Source-Software entwickelt. Aufgesetzt und programmiert wird es mit Unterstützung der SEITENBAU GmbH aus Konstanz. Mittels Know-how aus Baden-Württemberg wird andernorts Transparenz geschaffen. Immerhin: Dasselbe Unternehmen hat auch schon „daten.bw“ technisch umgesetzt. Mit „daten-bw.de“ besteht hierzulande bereits eine laufende Infrastruktur, die mit geschätzten Kosten zwischen 500 000 € und 600 000 € inklusive aller notwendigen Testläufe zu einem Transparenzportal ausgebaut werden könnte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Informationsfreiheit und Transparenz als zentrale Beteiligungsformate in der Demokratie brauchen Struktur und Kapazitäten, personell und technisch. Es ist ein guter Zeitpunkt für die Schaffung und den Ausbau eines Transparenzportals – natürlich korrespondierend mit einem Transparenzgesetz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei allen Fraktionen)

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