Rüdiger Klos
Herr Präsident, werte Kollegen! Wir halten den 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2023 sowie den 4. Informationsfreiheits-Tätigkeitsbericht für die Jahre 2022 und 2023 in den Händen. Auf über 120 Seiten wird umfassend und informativ auf die unterschiedlichsten Gesichtspunkte im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung sowie den Datenschutz eingegangen. (Dem Redner wird ein Glas Wasser an das Redepult gestellt.) – Vielen Dank. – Die behandelten Themenbereiche umfassen als Rahmen das Gesetz über digitale Dienste, das Gesetz über digitale Märkte, führen fort über die Koordination beim Datenschutz auf europäischer Ebene und beleuchten zukunftweisend die Problematik „KI und Datenschutz“. Besonders hilfreich sind die vielfältigen Hinweise und ausführlichen Erläuterungen zur Rechtslage und den aktuell hierzu ergangenen Urteilen, wofür wir uns ausdrücklich bedanken. Allerdings zeigt das Beispiel auf Seite 26 f. über KI-gestützte Anwendungen in der medizinischen Behandlung, wie komplex dieses Thema ist. Hier müssen wir, der Gesetzgeber, darauf achten, dass der Datenschutz nicht neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Entwicklung der entsprechenden Behandlungsmethoden durch zu hohe bürokratische Hemmnisse entgegensteht und gar kontraproduktiv wirkt. ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Erfreulicherweise wird auf Seite 45 f. auch den unrühmlichen rechtlichen Verstößen des Innenministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl und seinem Datenschutzverstoß Raum eingeräumt. Hier können wir jetzt feststellen, dass der Bericht unsere damalige Auffassung, dass ein Datenschutzverstoß durch den Innenminister vorlag, voll bestätigt. (Beifall bei der AfD) Kritisch anzumerken ist allerdings das Wachstum der Behörde. 2019 hatten wir 46 Beamtenplanstellen, 2023/2024 sind es bereits 61. Und auch in materieller Hinsicht haben wir rasant steigende Kosten, die weit über der Inflationsrate oder den Produktivitätssteigerungsraten in der Wirtschaft liegen. Hier muss sich die weitere Entwicklung am Machbaren und nicht am Wünschenswerten orientieren. Auch bei dieser Behörde ist nicht nur angesichts der angespannten Finanzlage Sparsamkeit oberstes Gebot. Insofern erkennen wir die geleistete fachliche Arbeit ausdrücklich an und danken hier insbesondere den Mitarbeitern. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Wir empfehlen die Lektüre der Berichte. Diese Empfehlung würden wir aber viel leichteren Herzens geben, Herr Professor, wenn wir nicht zum wiederholten Mal die Lesbarkeit und Verständlichkeit des Berichts kritisieren müssten. Sowohl vor einem Jahr hier im Plenum als auch kürzlich in der Sitzung des Ständigen Ausschusses habe ich für meine Fraktion das massive Gendern und sogar die Verwendung von fiktiven Begriffen im Bericht kritisiert. Sehr geehrter Herr Professor Dr. Keber, Ihre sinngemäße Aussage, Sie seien eine unabhängige Behörde, trifft natürlich zu. Aber Sie können trotzdem nicht tun, was Sie wollen. Diese Auffassung wäre unzutreffend und falsch. Denn niemand in Deutschland oder in Baden-Württemberg kann machen, was er will. Jeder muss sich an Gesetze, Regeln und Normen halten – erst recht, wenn es um den Einsatz von Steuergeldern geht. Dies gilt ganz besonders für Behörden. Denn diese sollen objektiv und überparteilich handeln. Darüber hinaus kommt ihnen auch eine Vorbildfunktion zu. Diesen Erfordernissen wird der Bericht leider in Teilen nicht gerecht, wenn allein im Datenschutzbericht 124 Wörter einfach unterbrochen werden. Es werden Unterstriche mitten in Wörtern eingeführt, was weder der Duden noch unsere deutsche Grammatik erlauben. (Lachen der Abg. Petra Krebs GRÜNE – Abg. Tho- mas Hentschel GRÜNE: Verboten!) Unparteilich ist es dann auch nicht mehr, wenn aus ideologischen Gründen der Bericht in dieser Form abgefasst wird. Außerdem besteht die Gefahr der Irreführung. Der unbefangene Leser könnte schlussfolgern – es ist ja der Bericht einer Behörde –, dass dies eben die Amtssprache sei. Nein, sie ist es nicht, und über 85 % der Bevölkerung lehnen Gender als Sprache ab, (Zuruf der Abg. Alena Fink-Trauschel FDP/DVP) (Rüdiger Klos) die dem mündigen Bürger von oben aufgezwungen werden soll. Auch wir lehnen das ab. (Beifall bei der AfD) Wenn man sich überlegt, man hätte in der Schule einen Bericht abgegeben, der 124 so gravierende Fehler aufweist, dann würde jeder Deutschlehrer dem Schüler für einen solchen Bericht in Rechtschreibung die Note „Sechs“ geben. Was Sprache und Begrifflichkeiten angeht, können Sie den Bericht auch nicht auf Latein abfassen. Das wäre zwar hochinteressant, aber auch das wäre unzulässig. Dann werden sogar Wörter kreiert, die es in der deutschen Sprache schlicht und ergreifend nicht gibt; Beispiel: „Endnutzende“. Gibt man das Wort im Duden ein, erhält man: „Dieses Wort existiert laut Duden nicht.“ Aber es findet sich in einem offiziellen, mit Steuergeldern finanzierten Bericht einer Behörde. (Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜNE) Das ist bedenklich. Ich weise jetzt auch einmal auf die Sach- und Rechtslage hin. (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Untergang des Abendlands!) In § 184 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes heißt es: (Abg. Jonas Weber SPD: Das hat relativ wenig mit dem Bericht zu tun, was Sie da machen! – Abg. Tho- mas Hentschel GRÜNE: Konkretes? Gar nichts!) Die Gerichtssprache ist Deutsch. Professor Jan von Hein stellt hierzu fest: Diese Vorschrift dient einem sprachlich reibungslosen Prozessablauf unter Wahrung des rechtlichen Gehörs. Seiner Meinung nach ist dies nur dann gewährleistet, wenn sich die Gerichte am allgemeinen Sprachgebrauch orientieren. Und was für unsere freien, unabhängigen Gerichte gilt, gilt selbstverständlich auch für Behörden; denn die stehen ja nicht im rechtsfreien Raum. Er und auch andere verweisen dann darauf, dass die – Zitat – Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung den tatsächlichen Sprachgebrauch am besten abbildeten. (Zuruf: Oh Mann!) Der Rat für deutsche Rechtschreibung vertritt die Auffassung, dass die Verwendung von Satzzeichen oder typografischen Zeichen innerhalb von Wörtern – also genau das, was Sie in Ihrem Bericht gemacht haben – die Verständlichkeit, Lesbarkeit sowie vielfach auch die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten beeinträchtigt. So stellt das Verwaltungsverfahrensgesetz in § 23 – Amtssprache – fest: Die Amtssprache ist Deutsch. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 (Abg. Jonas Weber SPD: Das ist ja auch in Deutsch geschrieben!) Und Gender ist nicht deutsch. Deshalb lehnt die AfD Gender als eine ideologische, von oben verordnete Regelung ab, (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Was hat das mit Datenschutz zu tun?) die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den Grünen: Die wollen Sie doch verbieten!) – Auf diesen Zwischenruf gehe ich gern ein. – Gender ist eine Ideologie. Wenn Sie überall groß rufen, jetzt sei der Moment aufzustehen und sich zu wehren, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie stehen doch schon!) und wenn mit Steuergeldern finanzierte Berichte als Transportmittel für ideologische Inhalte verwendet werden, dann ist der Moment gekommen, dass ich sage: (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Das machen wir nicht mit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Also doch Verbotspartei!) Ich sage Ihnen dann noch etwas: Professor Papier hat dazu ein Rechtsgutachten verfasst. Ich zitiere: Gerade in der Rechts- und insbesondere Gesetzessprache haben Begriffe eine Ordnungsfunktion, die durch möglichst knappe und dennoch präzise Formulierungen die davon betroffenen Einzelfälle bestmöglich zu adressieren vermögen. Die von Rechtsanwälten und Richtern und in der Lehre verwendete Sprache muss also Anforderungen wie Verständlichkeit, Eindeutigkeit und Präzision genügen. Missverständnisse sollen ausgeschlossen werden. Die knappe, aber dennoch präzise Formulierung ist das Ziel. Und dieses Ziel verfehlt Gender völlig. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Sie sind jetzt nicht sehr knapp in der Formulierung, Herr Kollege!) Wer das nicht versteht, der tut mir leid, aber dem kann ich nur sagen: „Dann mach’ halt mal wieder einen Deutschkurs, dann lernst du vielleicht, wie die deutsche Grammatik ist“, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Wie die deutsche Grammatik ist, ist ganz hervor- ragend! – Abg. Alena Fink-Trauschel FDP/DVP: Der Deutschkurs würde Ihnen vielleicht helfen, besser den Inhalt zu thematisieren! – Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) (Rüdiger Klos) Was Ihnen, den ganzen Genderfanatikern, besonders bei den Grünen, ganz besonders das generische Maskulinum angetan hat, so behaupten Sie einfach, es sei diskriminierend. Zu diesem Vorwurf stellt Professor Papier in seinem Gutachten auch fest: (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE zu stellv. Präsident Daniel Born: Wie ist das mit der Redezeit?) Zunächst ist zu konstatieren, dass bislang der generische (sexusunspezifische) Gebrauch von Begriffen in der Rechts- und Amtssprache häufig den Regelfall darstellt. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Ich glaube, die zehn Minuten sind vorbei! – Abg. Bernd Mettenlei- ter GRÜNE: Haben Sie andere Probleme? – Gegenruf: Ja!) Eines ist klar: Sie schreien jetzt alle auf, weil Sie in der Vergangenheit (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Wir wollen, dass Sie auf den Punkt kommen! – Zuruf des Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE) politisch sehr erfolgreich damit waren, die Menschen zu indoktrinieren und den Menschen falsche Vorstellungen zu geben und die Menschen – – (Oh-Rufe – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie kön- nen die Redezeit mit dem Quatsch füllen, den Sie möchten! Das ist Ihnen unbenommen! – Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) – Wissen Sie was? Ich habe auch die neueste Umfrage gelesen. Sie haben keine 30 % mehr, (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Sie haben keine 25 %, keine 20 % mehr. Sie sind kurz vor dem Ende. Das ist die Wahrheit. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie können mit der Redezeit machen, was Sie wollen! – Weitere Zurufe) Ich sage Ihnen eines: Zum Schluss – – (Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
