Thomas Hentschel
Wir debattieren heute über die beiden Berichte unseres Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die uns einen tiefen Einblick in die sehr umfangreiche Arbeit von Ihnen, Herr Professor Dr. Keber, und Ihrem Team geben und für die wir ganz herzlich danken. (Beifall bei allen Fraktionen) Daten sind heute mehr denn je ein fester Bestandteil unserer Freiheit, und sie bieten die Möglichkeiten, sich zu entfalten wie noch nie. Bei uns in Baden-Württemberg können sich die Menschen aber dabei darauf verlassen, dass ihre Daten geschützt sind. Das zeigen die Zahlen, die Sie uns vorlegen, und es ist gut zu wissen, dass wir mit Ihnen, Herr Professor Dr. Keber, und Ihrem Team einen starken Hüter dieser Freiheit haben. Die Herausforderungen im Datenschutz nehmen jedoch zu. Immer mehr Daten werden erhoben und verarbeitet, sowohl geschäftlich als auch privat. Waren es 2020 noch lediglich etwa 60 Zettabyte – ein Zettabyte sind rund eine Milliarde Terade – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Dr. Tobias Keber) byte – Umfang an gesammelten Daten weltweit, sind es 2023 schon mehr als doppelt so viele, nämlich 126 Zettabyte. Das hat viele Ursachen. Besonders datensensible Beispiele sind der Einsatz von Videokonferenzsystemen, die vor allem zu Beginn der Pandemie anfingen, eine große Rolle zu spielen, Lernplattformen sowie Anwendungen zum Austausch von anonymisierten Daten zu Forschungszwecken, die Sie auch schon erwähnt haben. In all diesen Fällen steht die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger im Feuer, und in all diesen Fällen muss im Zweifel schnell gehandelt werden, ohne den Datenschutz zu vernachlässigen. Das tun Sie, indem Sie insbesondere bei allen Punkten immer vorausdenkend und voraushandelnd tätig werden und auch beraten. Dafür müssen wir ganz herzlich danken. An dieser Stelle möchte ich nur beispielhaft auf die große Herausforderung hinweisen, die auch 2023 noch nicht ganz gelöst war: die EU-rechtskonforme Nutzung von Produkten von Microsoft, z. B. 365. Dort zeigt sich, wie komplex die Anforderungen sind und wie schwierig es selbst für große Institutionen ist, sie vollständig zu erfüllen. Wir müssen hier besonders wachsam sein und eng mit unserem Landesbeauftragten zusammenarbeiten, um ähnliche Probleme vor allem in unserer eigenen Landesverwaltung zu vermeiden. Wir hoffen sehr darauf, dass Sie die Landesverwaltung dabei unterstützen und mit darum bemüht sind, jeweils praktikable Lösungen zu finden. Mit dem massiven Einsatz von künstlicher Intelligenz – Sie haben es schon zu Ihrem Thema gemacht – verändert sich auch der Umgang mit den Daten. Der Landesbeauftragte setzt sich zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer und des Bundes dafür ein, beim Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung datenschutzrechtliche Aspekte in den Mittelpunkt zu rücken. Die Erstellung einer eigenen Checkliste für KI-Anwendungen ist eines der sichtbaren und praktikablen Ergebnisse Ihrer Arbeit. Neben einem umfangreichen Diskussionspapier, das die Auseinandersetzung mit dem Thema voranbringt, ist hier vor allem auch erwähnenswert, dass Sie eine eigene KI-Woche mit Fachleuten initiiert haben – Sie haben es erwähnt –, die die Diskussion hier auch voranbringt. Ich kann Sie an dieser Stelle nur ermuntern, weiter am Thema dranzubleiben. Auch dafür möchte ich Ihnen ganz herzlich danken. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) In Europa haben wir, verehrte Kolleginnen und Kollegen, den Einsatz von KI im AI Act rechtlich geregelt. Der Digital Services Act und der Digital Markets Act und weitere Regelungen, die Sie in Ihrem Bericht ausdrücklich erwähnen, bilden eine solide Grundlage für den Schutz unserer Freiheitsrechte. Damit ist Europa weiter als viele Nationen und setzt Standards. Allerdings ist es Neuland, und Sie, Herr Kollege Dr. Keber, haben die Herausforderungen bei der Umsetzung der vielfältigen Regelungen angenommen und setzen sich für eine effektive Prüfung der von KI generierten Vorgänge ein und drängen auch darauf, dass man diese auch zum Thema der vorausschauenden Rücksichtnahme macht. Dafür möchte ich Ihnen ebenfalls danken. Dafür verdienen Sie unsere volle und ganze Unterstützung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Thomas Hentschel) Die Datensouveränität der Kunden liegt auch den Verwendern datengeschützter Techniken sehr am Herzen; Sie haben das selbst erwähnt. Ein Beispiel sind die teilautonomen Systeme der Automobilindustrie. Mit dieser arbeiten Sie sehr konstruktiv zusammen, beginnend mit der Teilnahme am Digitalgipfel 2023 – Wirtschaft 4.0 BW bis zur Einbindung der unmittelbaren Entwicklungsprozesse, die Sie erwähnt haben. Ich kann Ihnen sagen: Wir haben entsprechend positive Rückmeldungen aus der Industrie bekommen, dass diese Zusammenarbeit sehr fruchtbar ist. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle den Bogen von der Vertraulichkeit der Daten bis zur Transparenz von Informationen spannen. Datenschutz und Informationsfreiheit mögen auf den ersten Blick wie Gegensätze erscheinen, doch in Wahrheit sind es die zwei Seiten ein und derselben Medaille, wie Sie selbst schon gesagt haben. Beide dienen am Ende dem Schutz der Bürgerrechte und der Stärkung der Demokratie durch Vertrauensbildung. Dieses Gleichgewicht ist entscheidend für die offene und vertrauensvolle Gesellschaft. In diesem Sinn ist die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in doppelter Hinsicht von Bedeutung: Einerseits wacht er über den Schutz unserer persönlichen Daten, andererseits fördert er die Transparenz staatlichen Handelns. Beides trägt dazu bei, das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in unsere demokratischen Institutionen zu stärken. Das ist ein Umstand, der gerade in dieser Zeit, wie die letzten Wahlen in drei ostdeutschen Bundesländern gezeigt haben, eine besondere Bedeutung hat und auf jeden Fall weiterhin unterstützt und vorangetrieben werden muss. (Beifall bei den Grünen) Informationsfreiheit ist also eine wichtige Voraussetzung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staat und Bürgern und – ich ergänze noch – auch für den wirtschaftlichen Erfolg von Baden-Württembergs Industrie. Eine hohe Zahl von Anfragen an den LfDI zeigt das besondere Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Transparenz. Informationsfreiheit betrifft in starkem Ausmaß auch die Kommunen, die – Sie haben es schon erwähnt – an dieser Stelle gewisse Kritik an den Tag legen. Es ist gut, dass Sie, Herr Professor Dr. Keber, die kommunale Ebene dabei unterstützen. Wir werden bei allen weiteren Gesetzgebungsvorhaben auf jeden Fall auch deren Belange berücksichtigen. Abschließend möchte ich noch einmal betonen: Ihre Arbeit, die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, ist entscheidend für unsere Demokratie und für den Schutz der Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger. Lassen Sie uns diese Arbeit weiterhin stark unterstützen und die Empfehlungen Ihres Amts ernst nehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Tobias Keber)
