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Ulli Hockenberger

CDU 10.10.2024 Sitzungen 17/105

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 – wir haben es gehört – ist das neue Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen eingeführt worden. Da geht es um Produkte, um Kennzahlen, aber es ging eben auch um die verpflichtende Einführung eines Gesamtabschlusses, der ursprünglich zum Jahr 2015 vorgesehen war. Für eine Erleichterung ihrer Aufgabenwahrnehmung ist es wichtig, dass wir die Kommunen von verzichtbaren Formvorschriften befreien und ihnen zusätzliche Werkzeuge an die Hand geben. Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen … wollen wir dahin gehend weiterentwickeln, dass die Kommunen … von der verpflichtenden Aufstellung eines Gesamtabschlusses … befreit werden. Ein erweiterter Beteiligungsbericht soll ausreichend sein, um die notwendigen Steuerungsinformationen bereitzustellen. Dieses Zitat könnten Sie in der Koalitionsvereinbarung von 2016 auf Seite 66 nachlesen, wenn Sie wollten. Sie müssen es aber nicht. Schon damals hatte uns also ein Hauch von Entlastungsallianz angeweht, obwohl wir noch gar nicht wussten, dass wir eine solche irgendwann einmal brauchen. Wie Frau Kollegin Goll vorhin ausgeführt hat, hat gestern Herr Staatsminister Dr. Stegmann in der Regierungsbefragung 30 Minuten lang über die bisherigen Erfolge der Entlastungsallianz aus seiner Sicht referiert. (Lachen bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP – Beifall bei Abgeordneten der SPD – Verein- zelt Beifall bei der FDP/DVP) Das Innenministerium war mit seinen vorbereitenden Arbeiten schon recht weit. Und Sie ahnen es, was dazwischenkam: Dann kam Corona. Da ging es dann um andere Dinge, die uns beschäftigt haben, und nicht um den Gesamtabschluss oder formale Erfordernisse. Heute geht es vor allem um Zeit. Denn wir haben es gehört: Wenn wir das Gesetz nicht zum Jahresende über die Rampe bringen, dann gilt die Verpflichtung, und dann wird den Gemeinden etwas abverlangt, was sie, meine ich, nicht brauchen. Denn ein Abschluss nach Konzernregeln ist nicht praxistauglich für die Kommunen, der Erweiterte Beteiligungsbericht reicht aus. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) ode – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Was er enthält, hat der Herr Minister ausgeführt. Er vermittelt ein Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage. Das ist insbesondere auch in Zeiten wichtig, in denen Kommunen immer mehr auch bestimmte Aufgabenbereiche ausgliedern. Deswegen ist jetzt diese Form der Rechnungslegung, des Nachweises wichtig, weil sie ein Bild über die Vermögenslage, die Ertragslage, die Finanzlage gibt. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist wichtig für die Rechtsaufsichtsbehörden, die sich ja immer wieder einmal mit der Leistungsfähigkeit von Kommunen beschäftigen müssen. Wir dürfen uns in diesem Fall durchaus auch an ein Negativbeispiel erinnern. Sie erinnern sich alle, wenn ich den Namen Aulendorf nenne, was da vor Ort geschehen ist, weil nicht rechtzeitig hingeschaut wurde. Jetzt kann man sagen: „Das kann immer mal vorkommen“, aber wenn dann das Schwarzer-Peter-Spiel losgeht: „Wer ist schuld, der Bürgermeister, der Gemeinderat, der Landrat, das Regierungspräsidium?“, dann können wir das nicht brauchen. Deswegen erreichen wir mit diesem Vorschlag beides: Vereinfachung für die Kommunen einerseits, den notwendigen Gesamtüberblick für die Rechtsaufsicht andererseits. Das ist wichtig, und damit setzen wir auch einen Beschluss der Entlastungsallianz um. Wichtig ist, dass die Regelung in § 95a auch Befreiungsvorschriften enthält, dass Kommunen nicht ständig zu allem verpflichtet sind. Darin stehen Quoren. Aber das können Sie irgendwann einmal nachlesen, es spielt im Moment keine Rolle, außer dass ich auf diesen Tatbestand hinweisen will. Kollege Dr. Schütte hat vorhin davon gesprochen – genauso wie Frau Sperling –, dass man künftig die Beteiligungsberichte, Haushaltspläne usw. elektronisch auslegen kann, dass das vorrangig geschieht. E-Government, Transparenz, Bürgernähe – alles geht damit einher. Das ist im Übrigen auch ein Ergebnis der Entlastungsallianz. Ich freue mich besonders darüber, dass der Prüfzyklus für die überörtliche Prüfung verlängert werden konnte, nämlich um ein Jahr von vier auf fünf Jahre. Auch das ist ein Beitrag zur Entlastung der Kommunen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Gut!) Dann stehen darin auch noch ein paar Spezialitäten: Sparkassengesetz, Regelung zur Stellvertretung des Prüfungsstellenleiters. Als Beweis meiner fleißigen Vorbereitung auf diesen Vortrag (Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) zitiere ich, dass entsprechend dem Hinweis des Landkreistags zu § 95a Absatz 1 Satz 2 die Wasser- und Bodenverbände ergänzt wurden. Das haben Sie vorher nicht gewusst. Jetzt wissen Sie es, weil ich es Ihnen gesagt habe. (Heiterkeit des Abg. Nicolas Fink SPD) Damit sehen Sie: Wir greifen die Dinge auf. (Ulli Hockenberger) Der Gesetzentwurf ist in der Anhörung überwiegend begrüßt worden. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat ihn gut gefunden. Der Minister hat davon gesprochen, dass die Dinge ja im gemeinsamen Verbund erarbeitet worden sind. Der Landkreistag begrüßt die Fortentwicklung und sieht in dem Erweiterten Beteiligungsbericht durchaus ein Mittel, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Kommune beurteilen zu können. Das sieht auch der Gemeindetag so. Es kommt ja immer „Freude“ auf, wenn ein kommunaler Landesverband es anders sieht. Der Städtetag sieht das nicht so. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist er der Auffassung, man könne darauf verzichten. Wenn ich vorhin das Stichwort „Aulendorf“ genannt habe, dann können Sie sich vorstellen, dass ich dieser Forderung des Städtetags nichts abgewinnen kann. Den Erweiterten Beteiligungsbericht brauchen wir. Darauf können wir nicht verzichten. Besondere Freude kommt auf – das wissen Sie –, wenn der Normenkontrollrat spricht. (Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Die Freude ist beim einen oder anderen aber durchaus heterogen und ambivalent ausgeprägt. Die Kommunen haben den richtigen Zeitpunkt gerade noch erwischt, und der Normenkontrollrat freut sich, dass eine Einigung mit allen Beteiligten gefunden werden konnte. Höhepunkt der Feststellungen in der Begründung ist: Auswirkungen auf den Landeshaushalt sind mit diesem Gesetz nicht zu befürchten. Was kann es Schöneres als diesen Satz geben? Wir stimmen zu und freuen uns auf die weiteren Beratungen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und den Grünen)

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