Dr. Alexander Becker
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften handelt es sich um die fünfte Novellierung des Landeshochschulgesetzes. Die letzte Änderung liegt vier Jahre zurück. Das klingt nach einer verwaltungstechnischen Aktualisierung und ist es in Teilen auch. Aber es gibt auch wirklich Punkte, die es wert sind, hier vorgestellt zu werden. Ich will einige nennen. Ganz besonders zähle ich dazu die erleichterte Zulassung ausländischer Studierender durch hochschulinterne Zugangsprüfungen. Ich will diesen Punkt ausdrücklich hervorheben, weil wir hier gestern eine schräge Aktuelle Debatte hatten. Bei der Frage, ob wir in Deutschland ausländische Fachkräfte brauchen, gibt es kein Vertun: Wir brauchen sie. Die erleichterte Zulassung von Studienbewerberinnen und -bewerbern ist natürlich ein Beitrag dazu, Fachkräfte zu gewinnen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ebenfalls ein Beitrag zur Flexibilisierung und Entbürokratisierung sind Erleichterungen bei der Gewinnung von Hochschullehrerinnen und -lehrern. (Abg. Anton Baron AfD: In Amerika müssen die auch bezahlen!) (Dr. Alexander Becker) So wird es zukünftig die sogenannte Direktberufung geben, ein wichtiges Instrument: Exzellenzberufungen im Wettbewerb um die besten Köpfe, um da einfach schnell handeln zu können und diese für uns zu sichern. Außerdem haben wir den Instrumentenkasten erweitert – das wurde schon gesagt –, um im Zusammenwirken von Hochschulen und außerhochschulischen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen dann gemeinsame Professuren zu haben, um gemeinsame Berufungen vornehmen zu können. Der umfangreichste und wichtigste Teil der Novelle ist aber ganz klar die Neustrukturierung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Im Kern geht es dabei – auch das wurde schon gesagt – um die Einführung einer Fakultätsstruktur mit den entsprechenden Funktionen und Gremien: Dekane, Studiendekaninnen und -dekane, überörtliche und örtliche Fakultätsräte. Im Gegenzug entfallen etwa die örtlichen Senate. Um es klar zu sagen: Die Umstrukturierung der DHBW stärkt ihre Rolle als Hochschule und ist ein großer Gewinn. Dazu gehört auch, dass die DHBW künftig neben der eingeschränkten kooperativen Forschung in Einzelfällen auch Forschungsvorhaben in einem erweiterten Feld vorantreiben kann. Dabei darf man nie vergessen, dass die Duale Hochschule eine Hochschule der besonderen Art ist und bleiben soll. Ihre Stärke liegt in ihrer Dezentralität, in ihrer Nähe zu den dualen Partnern, also den Unternehmen vor Ort, und in der Möglichkeit, schnell und zielgerichtet auf Anforderungen reagieren zu können. Mit diesem Profil passt die Duale Hochschule so perfekt zu unserem Bundesland mit seinen vielen mittelständischen Unternehmen und auch Weltmarktführern in der Fläche, dass man sagen kann: Man müsste die DHBW erfinden, wenn sie nicht schon eine 50-jährige Erfolgsgeschichte in Baden-Württemberg als Spezifikum wäre. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD) Die Kunst bei der jetzt unternommenen Neustrukturierung bleibt das Austarieren zwischen zentralen und dezentralen Aufgaben sowie Entscheidungsbereichen, also gewissermaßen das Gleichgewicht von vertikaler und horizontaler Ordnung. Dies bleibt ein Prozess, den wir in den kommenden Jahren im Blick haben werden. Ganz klar ist, dass auch die örtlichen Rektorate gewissermaßen unternehmerisch handlungsfähig bleiben müssen. Im Ganzen gesehen – dessen bin ich mir sicher und das ist auch die Botschaft, die von heute ausgehen soll – werden die skizzierten Änderungen einen weiteren Meilenstein in der Entwicklung der DHBW markieren. In diesem Sinn danke ich dem MWK für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs und freue mich auf die Diskussionen und Auseinandersetzungen im Wissenschaftsausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)
