Florian Wahl
Ja, herzlichen Dank, Herr Präsident. – Jetzt habe ich an Sie, Frau Leidig, noch eine Frage. Es ist natürlich klar, dass, wenn Bundesrecht so etwas nicht zulässt, das nicht möglich ist. Jetzt liegen uns allerdings Fälle vor – dabei geht es nicht um einen Einzelfall –, in denen Übersetzungen, die jeweils nicht vom Bundesrecht gedeckt sind, von Baden-Württemberg angefordert worden sind, auf die andere Bundesländer wie z. B. Hessen aber verzichten. Gibt es auch im Sinne von Entlastung, Entbürokratisierung und schnelleren Verfahren, worüber wir ja ganz viel reden, in der Landesregierung oder bei Ihnen das Ansinnen, diese Praxis bei den von mir beschriebenen Fällen, die nicht durch das Bundesrecht gedeckt sind, zu verändern?
