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Nico Weinmann

FDP 10.10.2024 Sitzungen 17/105

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 39. Datenschutzbericht ebenso wie der 4. Informationsfreiheitsbericht belegen, dass die Dienststelle des LfDI gut aufgestellt ist und dass die wichtige Aufgabe des Datenschutzes verlässlich wahrgenommen wird, dass gleichzeitig aber die Bürgerinnen und Bürger auch verlässlich Hilfe finden, wenn es um das Informationsbedürfnis gegenüber Verwaltung und Behörden geht. Ausdrücklich begrüßen möchten wir, dass Sie, lieber Herr Professor Dr. Keber, die Schwerpunktsetzung auf Beratung und Information fortsetzen, aber auch dort, wo Beschwerden über Datenpannen auftreten, angemessen und verhältnismäßig reagieren. Dass die Zahl der Beschwerden mit ca. 3 800 weitgehend konstant bleibt, zeigt mir, dass die Sensibilität beim Datenschutz bei der Frage: „Was passiert mit meinen Daten?“ weiterhin hoch ist, aber auch, dass die Aufregung, die wir nach der Einführung der DS-GVO erlebt haben, ein Stück weit nachgelassen hat. Deutlich wird aber auch, dass sich der Datenschutz dynamisch zeigt – was angesichts einer sich stetig und dynamisch verändernden digitalen Welt auch weiterhin notwendig sein wird. Ich denke da etwa an das Tracking als Beispiel für den Einsatzbereich von Überwachungstechnik oder der Anwendung von künstlicher Intelligenz. Oder nehmen Sie Deep Fakes, bei denen Realität und Illusion im digitalen Raum verschwimmen und unter Verwendung von KI-generierten Medieninhalten der Aussagegehalt völlig neu erstellt oder bewusst verfremdet wird, was die Rechtsdurchsetzung insofern an ihre Grenzen führt, als es schwerfällt, den oder die Verantwortlichen zu identifizieren. Solche Beispiele zeigen, dass wir bei der Rechtsetzung tatsächlich größer denken müssen und nicht dem Wunsch unterliegen dürfen, jeden Einzelfall normativ regeln zu wollen. Die Entwicklung wird in diesem Bereich immer schneller sein als die Rechtsetzung. Hier wünschen wir uns, dass sich die Rechtslage stärker an der Praxis orientiert, wenn das Recht im digitalen Raum kein stumpfes Schwert werden soll. de – 105. Sitzung – Donnerstag, 10. Oktober 2024 Neue Kommunikationsformen wie TikTok, bei denen von den Nutzern bewusst, aber aufgrund der Voreinstellungen oftmals auch unbewusst höchstpersönliche Daten preisgegeben werden, zeigen zusätzlichen Handlungsbedarf. Insoweit bleibt abzuwarten, ob das Bußgeld von 345 Millionen €, das auf Weisung des Europäischen Datenschutzausschusses gegenüber Bytedance festgesetzt wurde, am Ende Bestand haben wird. Hier wünsche ich mir, dass die Rechtsprechung auch gewillt ist, dem Datenschutz Gewicht zu verleihen. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Andererseits erleben wir nach wie vor, dass Datenschutz zum Hemmschuh technologischer, aber auch medizinischer Innovation wird und wir infolgedessen im internationalen Wettbewerb ins Hintertreffen geraten. Datenschutz darf nicht zum Selbstzweck verkommen, sondern muss innovationsfreundlich ausgelegt und dort, wo wir ersichtlich über das Ziel hinausschießen, partiell reformiert und vor allem auch in der Auslegung vereinheitlicht werden. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Ulli Hocken- berger CDU) Ohne den Föderalismus infrage zu stellen, bleibt festzuhalten, dass wir in Deutschland ca. 6 000 Vorschriften für die Umsetzung der DS-GVO haben, während es beispielsweise in Österreich – so bringt es der Mitherausgeber des Standardkommentars zur DS-GVO, Professor Martin Selmayr, auf den Punkt – nur 40 bis 50 sind. Wenn wir das Thema „Bürokratieabbau und Entlastung der Wirtschaft von überflüssigen Vorschriften“ ernst nehmen, müssen wir hier dringend ran. Denn niemand wird ernsthaft sagen, dass die dortigen Regelungen unzureichend wären. Während wir beim Datenschutz möglicherweise regulatorisch über das Ziel hinausgeschossen sind, bleibt die Landesregierung, bleiben die die Regierung tragenden Fraktionen beim Thema „Transparenz und Informationsfreiheit“ weit hinter den selbst gesteckten Erwartungen zurück. Ich vertrete die Auffassung, dass wir die Informationsfreiheit für die Vergangenheit und die Zukunft unterschiedlich denken müssen und dass wir schon allein aus pragmatischen Gründen, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für die Vergangenheit einen anderen, möglicherweise reduzierten Anspruch auf Information bedienen müssen und bedienen können. Schließlich ist das Zusammentragen und Verarbeiten der nicht digitalisierten Vorgänge unglaublich zeitaufwendig und mithin teuer. Für die Zukunft indes können wir diesen Anspruch auf Informationsfreiheit ausweiten, weil wir das Verwaltungshandeln gerade durch die Digitalisierung unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz schneller und weniger personalintensiv hinreichend transparent darlegen können. Das heißt aber, wir müssen die Strukturen und die Abläufe von Verwaltungshandeln auch an die Bedürfnisse nach Informationsfreiheit anpassen. (Unruhe)

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