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Plenarprotokoll 7/109

28.04.2023 · 208 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (26)CDU (17)GRÜNE (12)AfD (9)FDP (8)SPD (7)fraktionslos (3)

Birgit Pommer

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, ich darf Sie ganz herzlich willkommen heißen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Maurer und Herr Abgeordneter Gottweiss betraut. Für diese Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Beier, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt und Herr Abgeordneter Worm zeitweise entschuldigt. Sehr geehrte Damen und Herren, es hat mich ein Antrag von der CDU-Fraktion erreicht, vor Beginn der Sitzung eine Ältestenratssitzung durchzuführen, die ich hiermit im bekannten Raum einberufe. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Dürfen wir nach dem Grund fragen?) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Macht ihr die KPD oder was?) Die Ältestenratssitzung ist beantragt und der Ältestenrat zieht sich jetzt zur Beratung zurück – bitte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Beendigung der Sitzung des Ältestenrates hat die CDU-Fraktion einen Antrag auf Unterbrechung der Sitzung gestellt. Der Unterbrechung wird bis 10.05 Uhr stattgegeben. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich nehme wahr, dass sich der Plenarsaal wieder gefüllt hat, und setze mit der heutigen Sitzung fort. Ich gebe einige Hinweise zur Tagesordnung. Bezogen auf die heutige Plenarsitzung haben wir bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch folgende Übereinkünfte erzielt: Der Tagesordnungspunkt 1 wird heute als erster Punkt aufgerufen. Die Tagesordnungspunkte 2 a und 2 b werden heute als zweite Punkte aufgerufen. Die Tagesordnungspunkte 27 und 28 sollen heute auf jeden Fall aufgerufen werden. Zu den Tagesordnungspunkten 2 a und 2 b wurden Änderungsanträge der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Drucksachen 7/7884 und 7/7885 verteilt. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 15 und 20 werden heute nach der Mittagspause für erste Wahlwiederholungen erneut aufgerufen. Zu der Fragestunde in Tagesordnungspunkt 22 möchte ich Sie darüber informieren, dass Herr Abgeordneter Kemmerich seine Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/7801 zurückgezogen und Herr Abgeordneter Henkel seine Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/7802 in eine Kleine Anfrage umgewandelt hat. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung widersprochen, gibt es Anträge? Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Namens der Koalitionsfraktionen beantragen wir, dass die Drucksache 7/7861 – Einsetzung eines Untersuchungsausschusses – auf die heutige Tagesordnung gesetzt wird, damit verbunden natürlich auch der entsprechende Änderungsantrag in Drucksache 7/7886.

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Birgit Pommer

Das ist ein Antrag zur Tagesordnung. Erhebt sich Widerspruch, diesen Tagesordnungspunkt hier abstimmen zu lassen? Herr Abgeordneter Bühl, bitte.

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Andreas Bühl CDU

Ich würde das Ganze konkretisieren wollen. Wir sind nicht dagegen, dass wir den Punkt heute besprechen, weil wir finden, dass man über die Themen sprechen soll, so schnell es geht. Wir wollten allerdings nach einem Verfahren vorgehen, das die Geschäftsordnung vorsieht, nämlich sieben Tage Einreichungsfrist, jeder kann sich das anschauen, es ist ja sehr ausführlich, das sind 13 Seiten. Wir haben jetzt sehr kurzfristig heute Morgen einen Änderungsantrag bekommen, den wir alle, glaube ich, so noch nicht bewerten konnten. Allerdings, wenn es so gewünscht ist: Wir sind nicht gegen eine Aufsetzung auf die Tagesordnung, wir würden dann aber dafür plädieren, dass wir es gleich als ersten Punkt machen, damit wir uns auch jetzt direkt damit befassen.

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Birgit Pommer

Das ist also noch eine Ergänzung zum Antrag in der Platzierung der Tagesordnung. Ich frage: Ist gewünscht, die Dringlichkeit zu begründen? (Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nein!) Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Widerspruch wird auch nicht angezeigt. Dann lasse ich über den Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung und zugleich darüber abstimmen, das als Tagesordnungspunkt 1 zu behandeln und vor der Behandlung noch mal eine Unterbrechung durchzuführen. Habe ich das richtig verstanden, Herr Bühl? Dann lasse ich das jetzt abstimmen. Wer dafür ist, die Drucksache 7/7861 mit der Drucksache 7/7886 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu heben und dies als Tagesordnungspunkt 1 abzuarbeiten, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Bei 2 Stimmenthaltungen aus der AfD-Fraktion ist der Antrag so angenommen. Die Sitzungsunterbrechung ist beantragt. Herr Bühl, wie lange?

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Andreas Bühl CDU

Ich habe keine Sitzungsunterbrechung beantragt.

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Birgit Pommer

Dann entschuldige ich mich. Ich habe das dann offensichtlich falsch aufgenommen. Keine Sitzungsunterbrechung. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich davon aus, dass wir in der Tagesordnung so verfahren können. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 Antrag der Abgeordneten der Fraktion der CDU sowie der Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7861 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7886 Ich eröffne die Beratung. Herr Abgeordneter Bühl.

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Andreas Bühl CDU

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Frau Präsidentin, vielen Dank. Für uns stellt sich immer noch die Frage der Zulässigkeit des Änderungsantrags, weshalb ich beantragen würde, den Justizausschuss einzuberufen und darüber zu sprechen.

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Birgit Pommer

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Damit ist der Justizausschuss einzuberufen. Dazu ist kein Widerspruch anzumelden. Der Justizausschuss tagt im Raum 101. Das Zeitfenster kann ich leider nicht beurteilen, ich bitte die Abgeordneten einfach, sich auf dem Laufenden zu halten, wann das hier weitergeht. Danke. Für die Zuschauerinnen und Zuschauer: Jetzt ist eine Sitzungsunterbrechung durch die Tagung des Justizausschusses entsprechend der Geschäftsordnungsregeln anberaumt. Wir werden sehen, wann es weitergeht. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Wir können die Sitzung fortsetzen. Ich bitte Sie alle, Platz zu nehmen. Die letzte Pause war ja dadurch bedingt, dass der Auftrag an den Justizausschuss gestellt wurde, sich darüber Gedanken zu machen, ob es Zweifel an der Zulässigkeit des Änderungsantrags geben könnte. Zum Ergebnis dieser Beratung gebe ich das Wort dem Ausschussvorsitzenden Herrn Möller.

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Stefan Möller AfD

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich mache es kurz. Der Justizausschuss hat die Frage der Zweifel an der Zulässigkeit des Änderungsantrags intensiv diskutiert, und zwar auch sehr differenziert bezüglich der einzelnen Antragspunkte, und hat im Ergebnis der Abstimmung mehrheitlich Zweifel an der Zulässigkeit lediglich hinsichtlich eines Punkts des Änderungsantrags festgestellt, und zwar ist das der Punkt 1 Abs. 7, der lautet: „Unter Punkt 3 wird ‚30. Oktober 2009 bis zum 31. Dezember 2014‘ durch ‚8. Juli 2004 bis 29. Oktober 2009‘ ersetzt.“ Darüber hinaus sind keine Zweifel an der Zulässigkeit vom Justizausschuss festgestellt worden. Das ist das Ergebnis der Sitzung. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Vielen Dank. Dazu eine Wortmeldung. Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Danke, Frau Präsidentin. Namens der Koalitionsfraktionen ziehen wir diesen Absatz in der Drucksache 7/7886 unter Punkt 1 Abs. 7 zurück.

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Damit steht fest, dass der Antrag nur noch im Übrigen hier zur Abstimmung steht und damit auch keine Zweifel an der Zulässigkeit mehr bestehen. Damit können wir jetzt in die inhaltliche Beratung beider Anträge einsteigen. Wir haben diese beiden Beratungsgegenstände jetzt platziert und es geht jetzt los mit der Aussprache. Ich bitte um Wortmeldungen aus den Fraktionen. Bisher liegt mir eine Wortmeldung vor, das ist die Abgeordnete Lehmann von der SPDFraktion. Bitte schön. Ich muss noch mal fragen, ob es noch eine Begründungsrede zur Einbringung des Antrags auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses geben soll. Entschuldigung! Nach der langen Pause hatte ich gedacht, das wäre vielleicht schon vorbei gewesen, aber das war es nicht. Herr Schard, selbstverständlich haben Sie jetzt erst einmal das Wort zur Einbringung.

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Stefan Schard CDU

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Danke. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ja auch nur 5 Minuten, das geht ja auch ganz schnell vorbei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Prüfergebnisse sind ja in diesem Haus hinlänglich diskutiert worden. Ich weise noch mal darauf hin, dass der Rechnungshof an dieser Stelle festgestellt hat, dass hier bei der Einstellungspraxis der Landesregierung systematische und schwerwiegende Verstöße in einem Umfang vorliegen, den das Land vermutlich noch nicht gesehen hat. Uns geht es darum, natürlich auch in der Zukunft weitere Schäden vom Land, von der Politik abzuwenden. Deshalb ist es wichtig und richtig aufzuarbeiten, zu untersuchen und der Öffentlichkeit natürlich auch Ergebnisse zur Verfügung zu stellen. Das ist konsequent und auch notwendig in Anbetracht insbesondere des Umfangs der augenscheinlichen Verfehlungen. Ich kann an dieser Stelle nur sagen, dass zum Beispiel auch der Umgang mit der Autorität des Rechnungshofs aus meiner Sicht nicht nur kritikwürdig, sondern auch in eine solche Untersuchung einzubeziehen ist. Es geht uns mit dem Untersuchungsausschuss darum, Verantwortlichkeiten herauszustellen: Wer hat entschieden? Wer hat entschieden, dass Stellen ohne Ausschreibung besetzt wurden? Wer hat entschieden, dass, wie vom Rechnungshof festgestellt, ungeeignete Personen auf Positionen gesetzt wurden, die der Ausbildung der entsprechenden Personen nicht entsprechen? Wer hat entschieden, dass gemäß den Ausführungen des Rechnungshofs Entgeltgruppen gewählt wurden, die am Ende für diese Tätigkeit auch nicht einschlägig waren? Darum ist es richtig und wichtig – das wiederhole ich an dieser Stelle noch mal –, dass sich ein Untersuchungsausschuss mit den aufgeworfenen Fragen beschäftigt. Fragen wie, auf welchen rechtlichen Grundlagen entschieden wurde, Fragen, ob es vollständige und dementsprechend auch notwendige Dokumentationen dieser Einstellungen gibt. Es geht um die Frage, ob nicht bessere Bewerber für diese Stellen hätten gefunden werden können oder müssen. Es geht auch darum, Parteizugehörigkeiten in die Untersuchung einzubeziehen und welche Rolle diese am Ende bei den Einstellungen gespielt haben, ob es Leistungen waren oder am Ende nicht doch hauptsächlich Parteizugehörigkeiten und politische Nähe. Waren diese Einstellungen vom Haushaltsplan abgedeckt? Wie geht man mit gegebenenfalls zu hohen Besoldungen um und welche Konsequenzen sind zu ziehen? Welche Konsequenzen sind sowohl auf zivilrechtlichem Wege als auch auf strafrechtlichem Wege am Ende hier festzustellen? Es geht uns insbesondere darum, natürlich auch das Vertrauen in die Landesverwaltung herzustellen, die durch solche Vorkommnisse erheblich in Zweifel gezogen wird. Um all das geht es uns in diesem Untersuchungsausschuss. Ich denke, Gründe liegen genug vor. Der Ausschuss soll sich dann auch an die Arbeit machen und diese sehr wichtigen Fragen klären, damit hier letztendlich auch solche Ergebnisse bewertet werden können. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Vielen Dank. Dann eröffne ich jetzt aber die Aussprache und das Wort hat Kollegin Lehmann von der SPD-Fraktion.

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Diana Lehmann SPD

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Tag hat heute hier mit dem begonnen, was die CDU und die FDP in den letzten Wochen rund um den Rechnungshofbericht zur Stellenbesetzung gemacht haben: mit einem großen Spektakel. Mir persönlich tut das besonders für die Besuchergruppen leid, die wir heute hier hatten und die heute leider keine Debatten verfolgen konnten, aber es ist jetzt umso schöner, dass wir jetzt hier sind und endlich anfangen können zu diskutieren. Der Rechnungshof hat vor einigen Wochen einen Bericht vorgelegt, darüber ist rauf- und runterdiskutiert worden. Die CDU hat mit einer Scheibchentaktik versucht, dieses Thema über einen möglichst langen Zeitraum zu schieben, von einer Aktuellen Stunde über eine Sondersitzung, vom Ausschuss, vom Plenum, Antrag, dann denken Sie mal laut über ein Gutachten nach. Am Rande dieser Plenartage haben Sie sich dann entschieden, während der laufenden Plenarsitzung eine Pressekonferenz anzusetzen, in der Sie darüber berichten, dass Sie jetzt einen Untersuchungsausschuss einrichten wollen. Das passt gut in dieses Spektakel. Wir als Koalitionsfraktionen können sagen, wir wollen keine weiteren Verzögerungen zu diesem Thema. Wir als Koalitionsfraktionen haben nicht nur keinen Zweifel daran, dass die Landesregierung ordentlich gearbeitet hat, wir haben auch keinen Zweifel daran, dass die Landesregierung bereit ist – und das hat sie in den letzten Wochen immer wieder gezeigt –, die Fragen transparent zu klären und auch mit uns gemeinsam darüber zu reden, welche Konsequenzen man daraus ziehen kann. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist Ihr gutes Recht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, etwas anderes zu vermuten. Aber es ist auch Ihre Pflicht, dazu einen Beitrag zu leisten, aufzuklären und nicht nur Behauptungen in den Raum zu stellen, die den Eindruck erwecken, Sie haben eigentlich Ihr Ergebnis bereits gefasst. Den Eindruck kann man mit den ganzen Pressemitteilungen, die Sie in den letzten Wochen immer wieder in den Orbit der Presselandschaft geworfen haben, nur bestätigen. Ich muss sagen, für mich persönlich ist das schwer. Herr Schard hat gerade gesprochen. Soweit ich weiß, ist Herr Schard Jurist. Herr Schard sollte also wissen, was die Unschuldsvermutung ist, und dass das im Übrigen auch der Ansatz ist, mit dem man erst mal in den Untersuchungsausschuss (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist eine ganz knifflige Kiste, Unschuldsvermutung!) geht. Wir können uns gern noch mal angucken, was Sie hier sagen. Sie sprechen von einer „Postenaffäre“, Sie sprechen von einer „Staatssekretärsund Versorgungsaffäre“. Nicht nur, dass es nie darum geht, dass es vielleicht vermeintlich eine ist, Sie beleidigen die Landesregierung, Sie sprechen davon, dass der Ministerpräsident ungehobelt sei, gepoltert habe. Eine der wenigen Pressemitteilungen, in der Sie das anders machen, ist, wo Sie sagen, dass es mutmaßlich zu einem Millionenschaden gekommen sei, vermutlich, damit Sie irgendwann noch sagen können, dass es eigentlich ein Milliardenschaden für die vielen Tausenden Beschäftigten ist, von denen Herr Bühl im letzten Sonderplenum gesprochen hat, die nichts mit der Realität des Rechnungshofberichts zu tun haben. Ich finde das persönlich schwierig und bin froh, dass wir jetzt in eine andere Debatte kommen können. Denn das, was hier gerade passiert, klingt nicht nach Parlament und dem Niveau, das das Parlament verdient, sondern das klingt ein bisschen nach „Bild“. Und ich glaube auch, dass das genau das ist, worauf Sie mit dem Spektakel, das Sie in den letzten Wochen veranstaltet haben, abzielen. (Beifall SPD) (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Deshalb gibt es auch staatsanwaltliche Untersuchungen!) Herr Schard, hören Sie mir doch zu, ich habe Ihnen ja auch zugehört, auch wenn das für mich schwer zu ertragen war. Wenn Sie es jetzt also mit dem Untersuchungsausschuss ernst meinen, wenn es Ihnen nicht nur darum geht, Schlagzeilen zu produzieren, wenn es Ihnen darum geht, wirklich aufzuklären, wenn Sie Respekt vor dem Instrument des Untersuchungsausschusses haben, dann tun Sie uns den Gefallen, setzen Sie den Untersuchungsausschuss heute mit uns ein, stimmen Sie auch unserem Änderungsantrag zu. Wir haben ja eben im Justizausschuss noch mal darüber gesprochen, dass es zu keiner Verzögerung führt, dass er zulässig ist, dass es keine unzulässige Veränderung des Untersuchungsgegenstandes ist, und instrumentalisieren Sie den Untersuchungsausschuss nicht auch noch für die Show, die Sie hier in den letzten Wochen abgezogen haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das hat die parlamentarische Demokratie nicht verdient und das wird auch der parlamentarischen Demokratie nicht gerecht. Zeigen Sie lieber, dass Sie für eine rasche Aufklärung sind, dass Sie wirklich aufklären wollen, dass Sie für eine vollumfängliche Aufklärung sind, dass Sie Transparenz tatsächlich wollen. Ansonsten müssen Sie sich nämlich den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie eigentlich kein Interesse an einer zügigen Aufklärung haben, sondern nur daran, dieses Thema möglichst lange in der Öffentlichkeit zu diskutieren, ohne tatsächlich zu einem Ergebnis zu kommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Bühl.

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Andreas Bühl CDU

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, man weiß gar nicht, wo man nach der Wortmeldung von Frau Lehmann mit der Erwiderung anfangen soll, denn da war so viel falsch Eingeordnetes dabei, das ist wirklich schwierig. Ich finde vor allen Dingen bemerkenswert, wie Sie versuchen, ein Verfahren in diesem Landtag als Brimborium, Spektakel usw. zu diskreditieren, (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das müssen Sie gerade sagen!) was eigentlich das, was wir hier im Landtag machen, in seinem Kern trifft. Wir als Opposition haben nämlich die Aufgabe, die staatspolitische Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. (Beifall CDU) Das tun Sie als Brimborium und Spektakel ab. Das ist ziemlich despektierlich, das muss man mal ganz klar hier auch für die Besuchergruppen so festhalten. Dass Sie das natürlich aus Sicht der Regierung ganz anders sehen und Ihr Regierungshandeln für unfehlbar halten, das mag schon so sein. Aber selbst Ihr Staatskanzleiminister – und das haben Sie gerade ja anders dargestellt – hat Schlampigkeiten – in Anführungszeichen –, er hat es, glaube ich, selbst so gesagt, eingeräumt. Und dann kommen wir noch mal zur Grundlage unseres Antrags, den wir heute hier auf den Tisch gepackt haben. Den haben wir uns ja nicht ausgedacht, sondern die Grundlage ist der Rechnungshofbericht. Die Grundlage ist der Rechnungshofbericht und der Rechnungshofbericht untersucht den Zeitraum von 2014 bis 2020 und – das kann ich Ihnen auch an dieser Stelle wieder nicht vorenthalten – da ist die Frage: Welche Fehler hat diese Landesregierung gemacht? Systematisch, schwerwiegend und nicht nur Einzelfälle – das schreibt der Rechnungshof. Und das nennen Sie Brimborium und Spektakel. Das ist wirklich, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, nicht nur eine Missachtung der gewählten Opposition in diesem Land, das ist auch eine Missachtung des Rechnungshofs als unabhängige Einheit. Und ich meine, da sind Sie ja in guter Gesellschaft mit dem Ministerpräsidenten Ramelow, der das genauso macht. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ge- bietsreform!) Und das Verfahren, was vorgelaufen ist, als Schauspiel abzutun, missachtet ja völlig, wie Ihre Regierung und Sie selbst auf die Vorwürfe reagiert haben. Wir haben verschiedene Gremien durchlaufen, um Aufklärung zu erhalten, und es wurde immer nur gemauert. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was?) Es gab Nebelkerzen, es gab Ablenkung. Und zu diesen Ablenkungen zählt auch Ihr heutiger Antrag, den Sie hier auf den Tisch gepackt haben. Das ist eine weitere Stufe der Ablenkung und der Nebelkerzen. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wo- vor haben Sie eigentlich Angst?) Wir haben in Sondersitzungen des Parlaments diskutiert, wir haben uns diesen Bericht mehr oder weniger ertrotzen müssen. Wir haben ihn erst als Verschlusssache eingestuft bekommen, als Staatsgeheimnis, damit er möglichst im Panzerschrank bleibt. Dann hat die Regierung das Ganze zurückgedreht, weil man gemerkt hat, man ist vielleicht ein Stückchen über das Ziel hinausgeschossen – das hat im Übrigen auch der Minister in seinem Schreiben selbst so eingeräumt. Dann hat man es runtergestuft, hat uns einen Teil des Berichts gegeben, der Rest liegt aber im Grunde genauso unverändert, wie vorher als Verschlusssache, weiter im Kämmerchen, wo wir ihn nicht untersuchen können, wo wir keine technischen Hilfsmittel mit reinnehmen können, um Aufzeichnungen zu machen, um uns überhaupt damit auseinanderzusetzen. Das ist alles mauern. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Aber Angst haben vor 2004!) Das hat auch der Datenschutzbeauftragte selbst in seinem Schreiben an uns gesagt, dass es im Endeffekt einen Untersuchungsausschuss als Mittel braucht, damit wir diese Unterlagen überhaupt bekommen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das bekommen Sie dann leider auch!) Und das ist die Folge, dass heute dieser Antrag hier vorliegt. Man muss das für die Öffentlichkeit auch noch mal zusammenfassen: Wir haben verschiedenste Versuche unternommen, um aufzuklären, bis zu diesem Moment, wo es uns nicht anders möglich ist, als das schärfste Schwert zu ziehen, was Sie jetzt hier auch versuchen, weiter zu verwässern. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Damit komme ich zu Ihrem Änderungsantrag. Es gibt ein Untersuchungsausschussgesetz. Wir haben eben schon intensiv darüber gesprochen, dass es ein Minderheitenrecht ist, diesen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Wir haben unser Minderheitenrecht genutzt. Und was beobachten wir in diesem Landtag? Was jetzt passiert – und was ich schon an sich ein bisschen seltsam finde –, ist, dass es Mehrheitsbeschlüsse darüber gibt, wie mit einzelnen Sachverhalten dieses Minderheitenrechts umgegangen werden soll. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt ja nicht!) Das ist im Ausschuss gerade passiert, das wird nachher hier wieder passieren. Wir haben einen Untersuchungsausschussgegenstand vorgelegt, der sieht vor, dass wir den Rechnungshofbericht als Grundlage nehmen. Der Rechnungshofbericht ist die Grundlage, weil der den Anlass für die Untersuchung bietet, die wir heute hier machen, und der sieht den Zeitraum von 2014 bis 2020 vor. Wir haben den Untersuchungsausschussgegenstand so gestrickt, dass wir nicht nur die Einzelfälle aus dem Rechnungshofbericht untersuchen wollen, sondern das, was es darüber hinaus noch gibt, was der Rechnungshof gar nicht untersucht hat, um die Regierungszeit der letzten zehn Jahre hier in ihren Verfehlungen auszuwerten. Wir haben auch einen Bestandteil hinzugenommen, dass man zumindest im Vergleich in die Vorzeit schauen soll. Das heißt aber nicht, dass man die Vorzeit als vollen Zeitraum mit einbezieht (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und damit im Grunde die Ermittlungen um deutlich mehr Fälle erweitert. Was Sie damit bezwecken, ist doch völlig klar. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufklärung!) (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Aufklärung!) Was Sie damit bezwecken, ist, die Zahl der Fälle so zu erweitern, dass wir zu dem eigentlichen Ausgangspunkt dieses Untersuchungsausschusses überhaupt nicht mehr kommen. Und das wird doch zum Schluss auch passieren. Das ist es, was Sie hier mit diesem Antrag machen, und das berührt den Kernbestand unseres Antrags. Deswegen lehnen wir es ab, dass er in dieser Form erweitert wird, und schon gar nicht bis zu dem Zeitpunkt 2004. 2004 hatten Sie ja in Ihrem Ursprungsantrag stehen. Das zeigt ja, wessen Geistes Kind Ihr Antrag ist. (Beifall Gruppe der FDP) Jetzt haben Sie mitbekommen, dass das ein bisschen zu viel war, haben das schnell mal zurückgeschoben, aber im Endeffekt war 2004 der Ausgangspunkt, noch viel mehr Akten auf den Tisch zu packen und damit dann dafür zu sorgen, dass wir überhaupt nicht zur Auswertung der Verfehlungen der Regierung Ramelow kommen, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ach, darum geht es!) die mutmaßlich der größte Untreueskandal in der Geschichte dieses Landes sind, den Sie kleinzukochen versuchen. Das kann ich aus Ihrer Sicht völlig verstehen. Wir lehnen das ab. Wir verlangen Aufklärung. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Was heute passiert ist, ist ein weiterer Teil, dass Sie das nicht wollen. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Ich gehe jetzt mal in der Reihenfolge der Wortmeldungen vor, wie sie mich hier erreicht haben, da ist Nächster Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, Zuschauerinnen auf der Tribüne, es geht eben nicht um Klamauk, sondern es geht um eine grundfeste Struktur im deutschen Beamtenapparat. Es gibt den Artikel 33 Grundgesetz, der sieht die Bestenauslese vor. Um dieses Thema geht es hier. Dieses schreibt vor, dass Einstellungen nur wirtschaftlich und sparsam im Sinne des Gesetzgebers, der Steuerzahler und unseres Gemeinwohls sind, wenn sie denn die Bestenauslese gewährleisten. Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch das beste Personal, das ist unser Anspruch an den Beamtenapparat, an die öffentliche Verwaltung. Sachwissen, fachliche Leistung und Loyalität sind die Grundvoraussetzungen einer Einstellung. Das ist der Grundsatz einer stabilen Verwaltung, auch einer neutralen Verwaltung, der vorsieht und absichert, dass man gegenüber dem politischen Apparat, gegenüber einer Regierung die Kontinuität und die Verlässlichkeit von öffentlichem Handeln gewährleisten kann. Ein Gegengewicht ist hier gefordert und keine Vermischung zwischen politischer Nähe und den entsprechenden Befähigungen. Jetzt hat der Landesrechnungshof in einem Bericht festgestellt, dass hier womöglich sehr umfangreiche Verfehlungen gegen genau diese Bestenauslese nach Artikel 33 Grundgesetz durch diese Landesregierung begangen wurden, und zwar systematisch und schwerwiegend. Es ist das gute Recht, auch einer Minderheit in diesem Parlament – jetzt ausgedrückt durch die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP –, das in einem Untersuchungsausschuss untersuchen zu lassen. Dieser hat schon weitreichende Befugnisse, da muss ich Herrn Hoff widersprechen. Gestern im MDR hat er gesagt, auch im Untersuchungsausschuss kämen wir nicht weiter als im normalen parlamentarischen Verfahren. Ich glaube, da irrt er. Auch der Datenschützer, Herr Hasse, hat ausgeführt, dass hier gerade weitergehende Befugnisse gegeben sind. Deshalb ist es wichtig und würde ja auch sonst keinen Sinn machen, einen solchen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Es geht darum, dass hier mutmaßlich Personen ohne die nötige Qualifikation unbefristet eingestellt worden sind und damit durch zu hoch gewählte Dotierungen ein immenser Schaden – Kollege Bühl hat es gesagt –, mutmaßlich eine große Untreue gegenüber dem Land Thüringen entstanden ist. Ich sage es noch mal ausdrücklich und das ist das, was hier im Raume steht: Die Bestenauslese ist nicht durch politische Nähe, durch politische Einstellung zu ersetzen. Das ist das Prinzip und das soll Gegenstand dieser Untersuchung sein. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Der Untersuchungsausschuss ist auch deshalb wichtig, weil es uns in einer unmöglichen Art und Weise fast unmöglich gemacht wird, den Rechnungshofbericht einzusehen. Es ist in einem großen Raum. Man hat keine Ruhe, man kann keine technischen Hilfsmittel einsetzen. Es ist eben nicht möglich, dort eine vernünftige Arbeit durchzuführen. Nochmals: Es geht hier ausdrücklich – und deshalb ist es kein Spektakel, Frau Lehmann, auch wenn Sie es natürlich wegdrücken wollen, und wenn Sie da frei von Schuld und frei von schlechtem Gewissen wären, dann würden Sie sich nicht so haben – darum: (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Hat diese Landesregierung gegen Artikel 33 verstoßen, ja oder nein? Das ist ein Faktum und keine Wertung. Das kann man aufführen. Da ist es vielleicht ein Fingerzeig, dass man schlampig gearbeitet hat. Aber bis jetzt ist noch nicht nachgewiesen worden, was man nach Aufholung der Schlampigkeit nachweisen kann, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber Schlampigkeit ist keine Staatsaffäre!) dass die zur Rede stehenden Personen gemäß der Bestenauswahl an die Stellen in der öffentlichen Verwaltung gekommen sind. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf. Der lastet auf dem Thüringer Steuerzahler, der lastet auf ganz Thüringen, aber er lastet auch auf dem Beamtenapparat. Ich habe höchsten Respekt vor diesen Menschen, die dort nach bestem Wissen und Gewissen nach einer fachlichen Qualifikation und Auswahl ihre Tätigkeit für den Freistaat Thüringen verrichten. Auch die wollen nicht, dass sie in den Verruf kommen, nicht nach diesem Kriterium behandelt worden zu sein, sondern eben nach dem Prinzip der Bestenauswahl. Das ist eine Grundlage unseres Staatsaufbaus und auch des Vertrauens der Bürger in unser staatliches Handeln. Es ist Gewaltenteilung, dass genau da eine Grenze zwischen Verwaltung und Landesregierung oder der Exekutive gezogen wird. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wenn Sie von Vertrauen sprechen, ist Scheinheiligkeit gemeint!)

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gehört zu den Grundrechten parlamentarischer Üblichkeiten. Deswegen würde uns allen vielleicht ein bisschen mehr Unaufgeregtheit im Tonfall gut zu Gesicht stehen. In der Sache selber ist hier jeder Streit immer willkommen. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Bergner, fraktionslos.

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Ute Bergner fraktionslos

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, die durch den Bericht des Landesrechnungshofs, der uns als Abgeordneten nur eingeschränkt zugänglich ist, ausgelöste Affäre, hat uns im Landtag bereits des Öfteren beschäftigt. Ein Untersuchungsausschuss ist die richtige Antwort darauf. Die Einstellungspraxis von Staatssekretären und hohen Beamten in Thüringen ist keine Lappalie. Wenn wir uns das Berliner Wirtschaftsministerium anschauen, so scheint das ein grünes Selbstverständnis zu sein. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bitte?) Das Grundübel dabei liegt allerdings schon in unserem Rechtsrahmen, der die Verschränkung von Legislative und Exekutive zulässt. Die Verschränkung öffnet Postenschacherei und Korruption Tür und Tor und verhindert eine tatsächliche und wirksame Kontrolle der Exekutive durch den Landtag. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es aber gedacht!) Ich und die Bürger für Thüringen sind für eine strikte Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative und lehnen eine Vermischung von Amt und Mandat strikt ab. Um den Sumpf wirklich trockenzulegen, müssen aus unserer Sicht Ministerposten ebenso wie die von Staatssekretären ausgeschrieben werden, denn die Minister und Staatssekretäre müssen das umsetzen, was das Parlament beschließt, was die Thüringer Landesregierung ja bereits verweigert hat, und diese unterliegen auch der parlamentarischen Kontrolle. Ausschlaggebend ist die beste Fachexpertise, Führungs- und Sozialkompetenz unabhängig von einem Parteibuch. Ideologische Alleingänge wie zum Beispiel die Anweisung an Bildungseinrichtungen zum Gendern wären da nicht möglich. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE) Die Verschränkung der Säulen muss nachhaltig gelöst werden. Dies sollte nicht nur für Staatssekretäre, sondern auch für Minister gelten. Auch wenn dieser Tagesordnungspunkt nur über den Untersuchungsausschuss zu befinden hat, möchte ich trotzdem auch auf die Minister eingehen, denn wie ich bereits gesagt habe: Der Fisch fängt vom Kopf an zu stinken. Minister werden nach anderen Kriterien als Staatssekretäre berufen und in Thüringen haben wir einige Beispiele dafür. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie mal das Grundgesetz gelesen?) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur Sache!) So nehme ich die Arbeit des neuen Umweltministers mit Ausnahme …

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Frau Dr. Bergner, wenn Sie vielleicht doch zum Tagesordnungspunkt reden könnten, denn zu den Ministern gibt es noch einen anderen Punkt.

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Ute Bergner fraktionslos

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Fachliche Statements sind Mangelware und das Betonen von inkompetenten Äußerungen, wie Atomstrom verstopfe die Leitungen, sollte jedem Naturwissenschaftler und mit logischem Denken ausgestatteten Menschen die Augen für dieses Problem öffnen. Wichtiger als gute schauspielerische Leistungen sind fachliche Kompetenz in den Belangen „Umwelt“ und „Naturschutz“ sowie in der Energiepolitik. Kenntnisse von Naturgesetzen und physikalischen Zusammenhängen wären bitternötig, um unser Land nachhaltig in die Zukunft zu führen. Der Ministerpräsident könnte diesen Zustand durchaus beenden, weil er nach unserer Verfassung das alleinige Recht hat, Minister zu berufen und zu entlassen. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Was hat denn das mit dem Tagesordnungspunkt zu tun?) Er vergibt sein Recht, indem er den Weisungen von Fraktionen blind folgt. Er vergibt sein Recht, wofür er gewählt worden ist: (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er folgt überhaupt keinen Weisungen von Fraktionen! Sie haben doch gar keine Ahnung, wovon Sie reden!) Minister auszuwählen, die dem Wohl der Thüringer dienen. Und das ist in meinen Augen ein eklatantes Versagen. (Unruhe DIE LINKE) Was für die Besetzung von Ministerposten gelten muss, ist genauso Grundlage für die Ernennung von Staatssekretären. Dadurch bekommen wir die Transparenz und die Fachkunde, die die Bürger verdienen. Insofern kann dieser Untersuchungsausschuss nur der Auftakt einer völlig anderen Personalpolitik in der Landesregierung sein, (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil wir Demokratie wollen!) wenn in Thüringen Politik für Menschen in diesem Land gemacht werden soll. Danke für die Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Ich darf noch mal an den Tagesordnungspunkt erinnern und darum bitten, sich auf den Untersuchungsgegenstand bzw. den Tagesordnungspunkt „Untersuchungsausschuss“ zu beschränken. Die nächste Rednerin ist Frau Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ich gehe jetzt nicht auf den Beitrag von Frau Bergner ein, da sie ja auch nicht zum Thema gesprochen hat, sondern zum Ministergesetz – das wird demnächst auch noch auf der Tagesordnung stehen –, sondern ich will über den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in dieser durchaus wichtigen Frage sprechen. Ja, es ist ein Minderheitenrecht, und das hat auch niemand infrage gestellt. Deswegen sollten wir vielleicht einfach mal wieder schauen, was wir heute hier eigentlich besprechen. Die spannende Frage ist doch aber: Wovor haben Sie von CDU und FDP eigentlich Angst? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit „Sie“ meine ich auch ganz dezidiert Herrn Bühl (Zwischenrufe aus der Fraktion der CDU: Wir haben keine Angst!) – natürlich! – (Zwischenrufe aus der Fraktion der CDU: Nein!) und auch Herrn Kemmerich. Niemand hier hat Ihr Recht infrage gestellt, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Wir haben ihn sogar begrüßt. Wir haben ganz klar gesagt – das kann ich für meine Fraktion nur wiederholen –: Ja, wir wollen die Aufklärung, aber wir meinen es sehr ernst mit der Aufklärung. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Also Zustim- mung, sehr gut!) Das haben Sie ja auch noch so gemeint, zumindest als Sie den Text für Ihren Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geschrieben haben. Denn ich möchte Ihnen kurz vorlesen – der liegt Ihnen ja noch nicht vor –, da heißt es auf Seite 8 – das ist noch Teil der Punkte, die auch beschlossen werden sollen – unter Punkt 3 – es gibt drei Punkte, die jeweils noch untersetzt sind –: „inwiefern und inwieweit sich das unter den Ziffern 1 und 2 untersuchte Regierungshandeln unter Beachtung der jeweils geltenden Rechtslage unterscheidet von dem Regierungshandeln der sich vom 30. Oktober 2009 bis zum 31. Dezember 2014 im Amt befindlichen Landesregierung.“ Also auch das soll untersucht werden. Wenn also auch das vergleichend herangezogen werden soll (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP) – ich weiß, Sie wollen es nur teilweise, das hat ja auch Gründe –, dann brauchen wir dazu natürlich auch Erkenntnisse. Und da ist die allererste Frage: Wo ist eigentlich der abschließende Rechnungshofbericht dazu? Es gibt ihn nicht. Diese Überprüfung ist abgebrochen worden. Nicht beachtet wurde dabei auch die Thüringer Staatskanzlei. Auch eine spannende Frage: Warum eigentlich nicht? Das sind alles Fragen, die wir uns dann tatsächlich im Untersuchungsausschuss vornehmen können. Wir wollten sogar noch weitergehen, um eine Vergleichbarkeit zu haben, und auch die Legislatur von 2004 bis 2009 mit einbeziehen. Dieser Punkt ist eben im Justizausschuss für problematisch angesehen worden, da er in der Tat im ursprünglichen Antrag bislang nicht vorgesehen ist. Nur deshalb haben wir ihn folgerichtig zurückgezogen. Spannend fände ich es trotzdem, sich auch diese Zeit anzuschauen, denn wenn es um umfassende Aufklärung geht ... (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU) Jetzt empören Sie sich doch nicht so! Wir wissen doch alle, wer in der Zeit regiert hat und wer nicht, oder? Ist doch klar, warum Sie sich jetzt so aufregen. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Dann bean- tragen Sie es doch!) Lange Rede, kurzer Sinn. Wir wollen auch keinen Zeitverzug, das war auch noch ein schöner Vorwurf von Ihnen. Sie haben uns vorgeworfen, wir würden Zeit verlieren wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Sie wollten eine Sonderplenarsitzung, um den Untersuchungsausschuss überhaupt ins Leben zu rufen, (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Eineinhalb Stunden!) und das verkünden Sie parallel zu einer laufenden Plenarsitzung, statt einfach zu beantragen, es auf die Tagesordnung zu nehmen. Das haben wir dann für Sie übernommen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das machen wir gern, gar keine Frage. Ich sage Ihnen auch: Schauen Sie sich einfach das Untersuchungsausschussgesetz an, und zwar § 3. Den haben wir sehr ernst genommen. Wir wollen den Kernbereich eben nicht verändern – ganz und gar nicht. Ich habe eben aus Ihrem eigenen Antrag zitiert. Dazu gibt es auch noch eine schöne Passage in der Begründung auf Seite 11. Im Gegenteil, wir wollen es nur ernst nehmen und genau hinschauen. Und jetzt, Herr Bühl, zu Ihrer Aussage, wir würden bislang nur mauern, wenn es um Aufarbeitung geht. Wer hat denn den Antrag im eigens anberaumten Ausschuss für Europa, Kultur und Medien gestellt, der detailliert ganz viele Fragen beinhaltet hat? (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Der gehört da nicht hin!) Und welche Fraktion – liebe CDU, jetzt tut es ein bisschen weh – war es, die verhindert hat, dass genau darüber gesprochen wurde? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben infrage gestellt, ob dieser Ausschuss überhaupt darüber reden kann. Und da frage ich Sie schon: Geht es Ihnen um umfassende Aufklärung oder nicht? Warum haben wir den Ausschuss für (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Europaausschuss!) (Unruhe CDU) Europa, Kultur und Medien gewählt? Warum? Soll ich Ihnen sagen, warum? Weil die Staatskanzlei dafür zuständig ist. (Unruhe im Hause)

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Ich darf erneut um Ruhe bitten. Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Erinnern Sie sich bitte an all Ihre Kleinen Anfragen. Wer hat die Kleinen Anfragen beantwortet? Der Chef der Staatskanzlei. Der Chef der Staatskanzlei hat nur diesen Ausschuss, um dort Rede und Antwort zu stehen. Er ist selbstverständlich auch in den Haushalts- und Finanzausschuss gekommen, um auch dort Rede und Antwort zu stehen. Wer aber keine Antworten wollte, das waren Sie. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich. Wir haben es beantragt, Sie haben den Antrag gar nicht zugelassen. Sie haben sich dazu die Expertise der Landtagsverwaltung gesucht. Und jetzt wird es spannend: (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Wortwech- selei!) Dort fanden Sie die Landtagsverwaltungsexpertise gut und richtig, weil Ihnen ein Mitarbeiter gesagt hat, das sei nicht Gegenstand dieses Ausschusses. Heute im Justizausschuss haben Sie die Position der Landtagsverwaltung plötzlich nicht mehr für so richtig befunden, weil sie nicht Ihrer Meinung entsprach.

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Montag?

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Nein, ich habe leider zu wenig Redezeit. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ja, ja!) Sehr geehrte Damen und Herren – ja, Herr Tischner, Sie haben gut lachen, ist schon klar –, ich will es noch mal ganz deutlich sagen: Uns geht es um Aufarbeitung. Und ja, wir wollen, dass Politik auch das Ansehen genießen kann, was sie braucht. Ich sage Ihnen ganz offen, wir brauchen Beamtinnen und Beamte natürlich nach der Bestenauslese. Aber wenn ich mir die Ministerinnen und Staatssekretärinnen angucke, dann sind die in einer anderen Rolle, und dann will ich an dieser Stelle auch keinen Beamtenstaat – auch darüber werden wir diskutieren müssen –, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) jedenfalls nicht ausschließlich. Denn da geht es um politische Einschätzungen, Haltungen und Erfahrungen. Genau das müssen wir diskutieren und übrigens auch den Grundsatz, dass alle öffentlichen Ämter für jede und jeden zugänglich sein müssen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch das ist eine spannende Frage und ich freue mich auf die Debatte dazu im Untersuchungsausschuss. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

So, wir haben immer noch eine Rednerliste, für die man sich auch geordnet zu Wort melden kann. Der Nächste auf dieser Rednerliste ist Herr Abgeordneter Dittes von der Fraktion Die Linke.

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Steffen Dittes Die Linke

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, diejenigen, die uns hier zurufen, wir wären diejenigen, die die Beratung verzögern würden, will ich vielleicht noch mal daran erinnern, dass diese Beratung hier stattfindet, weil es die drei Fraktionen Linke, Grüne und SPD beantragt haben. Sie haben versucht, das heute früh noch zu verhindern. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist die … Frechheit!) Herr Zippel, bleiben Sie doch mal ganz ruhig, Sie werden Gelegenheit haben, auch noch reden zu können. Da Herr Schard bei seiner Begründung hier gesagt hatte, es geht darum, aufzuklären, was der Rechnungshof als systematischen Verstoß und Rechtsbruch dargestellt hat, will ich vielleicht doch noch mal an die Ausgangssituation erinnern, worüber wir eigentlich reden, weil es auch für die Öffentlichkeit interessant ist. Sie haben darauf verwiesen, es gibt im Grundgesetz in Artikel 33 Abs. 2 die Bestenauslese für den öffentlichen Dienst. Es ist vorgeschrieben, jeder muss nach Eignung, Befähigung den Zugang zu allen Ämtern haben. Nun gibt es allerdings auf Initiative Ihrer Partei, der CDU, eine Rechtslage in Thüringen, die für Staatssekretäre, für persönliche Mitarbeiter von Ministern und Staatssekretären, für Büroleiter, für Pressesprecher in den Ministerien, also für eine Vielzahl von Menschen, die Teil dieser Regierung sind, eine Regelung, die sagt, von einer Ausschreibung kann abgesehen werden. Was passiert? Der Rechnungshof macht eine Prüfung der Besetzungsverfahren in genau diesen Bereichen von Staatssekretären, persönlichen Mitarbeitern, Büroleitern, Pressesprechern und stellt fest, dass keine Ausschreibungen rechtskonform stattgefunden haben. Das ist der Ausgangspunkt. Daraus schlussfolgert der Rechnungshof, dass es keine Bestenauslese gab, weil er die nicht nachvollziehen konnte, da es ja keine Ausschreibung gegeben hat. Nun habe ich mir den Bericht sehr genau durchgelesen und mich gefragt, was eigentlich der Rechnungshof empfiehlt, wenn es keine gesetzliche Verpflichtung zur Ausschreibung gibt, wie denn die Bestenauslese tatsächlich stattfinden soll. Da sagt der Rechnungshof, bei den persönlichen Mitarbeitern, Büroleitern und Pressesprechern sollten wir einfach die Rechtslage ändern, wir sollten das Gesetz ändern und die gesetzliche Ausschreibungspflicht wieder einführen. Was der Rechnungshof nicht sagt, weil er das eben auch nicht kann, weil er auch keine Idee hat, wie bei nicht notwendiger Ausschreibung denn die Bestenauslese erfolgen soll. Das hat auch einen besonderen Grund, dass das so gesetzlich geregelt ist und auch auf Vorschlag Ihrer Fraktion in Thüringen seit Anbeginn der Existenz dieses Freistaats so gilt, nämlich dass es in diesen Positionen ein besonderes persönliches und auch politisches Vertrauensverhältnis zu den Ministern, zum Teil der Landesregierung geben muss. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist doch selbstverständlich richtig. Das ist doch absurd, wenn Sie hier jetzt behaupten, in Ihren Regierungsbeteiligungen wären die Staatssekretäre irgendwie im Rahmen von Ausschreibungen nach beamtenrechtlicher Bestenauslese eingestellte Beamte, die mit der Politik Ihrer Partei nichts zu tun hätten. Herr Kemmerich, schauen Sie doch mal, wer im Bundesfinanzministerium Staatssekretär ist. Eine FDP-Abgeordnete ist Parlamentarische Staatssekretärin und ein Staatssekretär ist nicht Mitglied der FDP. Der hat die letzten Jahre seiner Arbeitsbiografie damit verbracht, im Ausland, in Brasilien, Botschafter zu sein. Davor war er in der FDP-Fraktion Referent für Europapolitik. Der Mann ist Beamter im Bundesfinanzministerium als verbeamteter Staatssekretär. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Aus dem Haus! Aus der Beamtenlaufbahn!) (Unruhe Gruppe der FDP) Ich glaube nicht, wenn man Ihren Maßstab zur Grundlage nimmt und sagt, dort müsste ein beamtenrechtliches Auswahlverfahren stattfinden, dass ein Referent, der übrigens auch Jurist für Europapolitik ist, mit der Berufserfahrung, die in diesem Bereich nicht einschlägig ist, eine beamtenrechtliche Bestenauslese gewonnen hätte. (Unruhe Gruppe der FDP) Ich glaube, das kann auch nicht Ihr Ziel sein. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP) Ach, es gab keine Ausschreibung, Herr Montag. Erzählen Sie doch nicht so einen Blödsinn. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ihr wisst nichts!) Der war früher Referent in Ihrer Bundestagsfraktion. Ich sage auch, dass das richtig ist, Herr Montag. Das müssen wir auch in den Mittelpunkt der Diskussion stellen. Natürlich, die Menschen gehen zur Wahl, Parteien machen Wahlkampf, die Menschen wählen Parteien, weil sie wollen, dass sich entsprechend der Parteien Mehrheitsverhältnisse in den Parlamenten bilden und dass dann aufgrund dieser Mehrheitsverhältnisse Regierungen entsprechend dem Wertesystem der Parteien die Politik für die nächste Regierungsperiode bestimmen. Das ist der Wunsch und das ist auch Prinzip unserer Demokratie hier in der Bundesrepublik. Frau Bergner, es ist völlig abwegig, was Sie hier erzählt haben. Das ist unvereinbar mit den parlamentarischen, parteipolitischen Prinzipien. Die Menschen erwarten, dass sich eben auch in ihrer politischen Wahlentscheidung manifestiert, was dann fünf Jahre in der Regierungsverantwortung umgesetzt wird. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und weil Sie das so genau wissen, Herr Bühl und Herr Montag, werfe ich Ihnen vor, dass es politisch unverantwortlich ist, was Sie hier machen, denn Sie zerstören genau das Vertrauen der Menschen in dieses politische Prinzip der Regierungsbildung, weil das eben darauf aufbaut. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich werfe Ihnen nicht vor, Herr Tischner, ich werfe Ihnen gar nicht vor, dass das bei Ihnen 24 Jahre lang nicht anders war. Ich könnte Ihnen alle CDUGeneralsekretäre nennen, nachdem sie bei Ihnen nicht mehr Generalsekretär waren, die heute Mitarbeiter in den Ministerien sind aufgrund der ministeriellen Entscheidungen Ihrer Partei, Vertreter in den Ministerien. Das werfe ich Ihnen gar nicht vor. Aber wenn Sie das eben nicht als Vorwurf haben wollen, dann müssen Sie genauso wie ich das Demokratieprinzip und die Funktionsweise von Regierungsbildung begründen (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist doch Ihre Praxis! Das ist das Problem!) und eben auch in der Öffentlichkeit darstellen. Nun sagen Sie als Zweites, die Regierung würde mauern.

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte wird immer noch – eigentlich – von hier vorn vom Rednerpult aus geführt.

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Steffen Dittes Die Linke

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Jetzt sagen Sie, wir würden mauern oder die Landesregierung würde mauern. Sie haben ja wirklich die ganze Klaviatur der politischen Inszenierung gespielt. Im Dezember haben Sie angefangen: Sondersitzungen des Justizausschusses, des Haushalts- und Finanzausschusses, da hat die Landesregierung im Übrigen den Bericht beantragt, den wollten Sie dort gar nicht hören – haben wir gemacht. Der Minister hat ausführlich berichtet. Wir haben dort die Fragen gestellt. Danach haben Sie, schon das letzte Mal, während einer laufenden Plenarsitzung eine Sondersitzung beantragt. Ich glaube, das ist auch ein Missbrauch eines parlamentarischen Rechts. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Umweltaus- schuss!) (Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Das ent- scheiden Sie?) Nein. Ein Antrag auf Sondersitzung soll ja dazu dienen, die Unmöglichkeit der Beratung eines Gegenstands erst möglich zu machen. Wenn man sich aber hier trifft, weiß ich nicht, wie man zeitgleich sagen kann, wir sind gar nicht in der Lage, über den Sachverhalt zu reden. Sie hätten sich einfach nur melden und einen Antrag stellen müssen, mit uns reden müssen und wir hätten einen gemeinsamen Weg gefunden, so wie wir ihn heute gefunden haben. Nein, Sie wollen diese politische Instrumentalisierung. Und ich will Ihnen sagen, woran auch noch deutlich wird, dass Sie politisch instrumentalisierend an die Sache herangehen. Letzte Woche, weil Sie immer sagen, der HuFA war verantwortlich, hat das Parlament entschieden. Anstatt nämlich die beiden Anträge der CDU und der FDP und der Koalition gleich im Parlament in der Sondersitzung zu beschließen, weil dort Aufträge der Transparenzschaffung an die Landesregierung drinstanden, haben Sie gesagt: Wir überweisen diese beiden Anträge erst mal an den Haushalts- und Finanzausschuss, der soll dann beraten, ob wir überhaupt der Landesregierung den Auftrag geben; und wenn die Beschlüsse dann als Beschlussempfehlung zurückkommen, dann ist die Landesregierung in der Pflicht, tatsächlich zu berichten. – Das ist doch Quatsch! Das ist aber Ihr Herangehen an die Fragestellungen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deswegen war es auch ganz konsequent und richtig und hat etwas mit Transparenz und Aufklärung zu tun, dass Ihnen der Minister in der Haushalts- und Finanzausschusssitzung letzte Woche gesagt hat, Herr Bühl: Ich tue einfach mal so, als ob der Landtag die Aufträge an die Landesregierung schon ausgelöst hat, obwohl Sie es gar nicht wollen, und gebe die Berichte, die Sie wollen, alle bis zum 26. oder 25. Mai. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich letzte Woche auf Ihre Initiative hin dazu verständigt, dass die Fraktionen bis heute ihre Fragestellungen erarbeiten und an die Landesregierung geben, damit sich der Haushalts- und Finanzausschuss am 25. Mai damit befassen kann. Das wollen Sie gar nicht in diesem Ausschuss. Das wollen Sie nicht. Sie wollen nicht, dass in der Sache gearbeitet wird. Sie wollen nicht, dass man anhand der Fragenkataloge, die die Fraktionen bis heute auf Verabredung dort einreichen, berät. Nein, Sie wollten das Schauspiel einer Sondersitzung, weil Sie suggerieren wollen, es gäbe da einen besonderen politischen Druck, den Sie entfalten müssten, weil andere mauern. Das ist ganz und gar nicht der Fall. Und das wird tatsächlich belegt, wenn man sich die Schrittfolge mal anschaut. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun sagen Sie, mit unserem Änderungsantrag würden wir unzulässigerweise den Kern erweitern. Jetzt will ich Ihnen mal sagen, das stimmt nicht, weil der Rechnungshof, und das geht auch aus dem Bericht hervor, auch Prüffeststellungen für den Zeitraum von 2009 bis 2014 getroffen hat. Ich will nicht spekulieren, warum Sie diesen Zeitraum nicht betrachtet wissen wollen. Das war, glaube ich, eine Regierung unter einer Ministerpräsidentin der CDU. Aber das wäre eine reine Mutmaßung, dass darin ein Grund liegen könnte. Ich will Ihnen aber auch sagen, warum es tatsächlich sinnvoll ist, sich das genau anzuschauen. Denn es hat etwas mit der eingangs von mir skizzierten Rechtslage zu tun, die nämlich auf den ersten Blick eine Rechtskonformität feststellt, nämlich, dass man auf die Ausschreibung verzichten kann. Der Rechnungshof sagt nicht, es gibt eine Reihe von Einzelfällen, die merkwürdigerweise immer mit Rechtsverstößen behaftet sind. Der Rechnungshof sagt nach der Prüfung von Einzelfällen, die Landesregierung hat eigentlich systematisch falsch gehandelt. Was heißt das denn, Herr Montag, „systematisch“? Es scheint, in Thüringen ein zugrundeliegendes Prinzip zu geben, das bei der Besetzung von Stellen für persönliche Mitarbeiter, Staatssekretäre, Büroleiter und Pressesprecher dazu führt, dass dort keine Ausschreibungen getätigt werden. Das ist die Rechtslage und der Rechnungshof sagt, das scheint Prinzip in Thüringen zu sein. Deswegen ist ja wichtig, zu fragen, woher kommt eigentlich dieses Prinzip. Hat es diese Landesregierung 2014 eingeführt oder ist es ein Prinzip, was in Thüringen seit 1990 gilt und was im Übrigen in allen anderen Bundesländern, aber auch in der Bundesregierung zur Anwendung kommt? Deswegen ist es richtig, nicht nur die Einzelfälle zu überprüfen – das mag Ihrem Wunsch nach Voyeurismus gerecht werden –,

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Herr Dittes, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Steffen Dittes Die Linke

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

sondern es ist wichtig, der Systematik auf den Grund zu gehen. Und wenn wir der Systematik auf den Grund gehen, werden wir wissen, diese Landesregierung hat rechtskonform gehandelt. Die Verwaltungspraxis wurde seit 2014 nicht verändert. Wir müssen auch ehrlich sein, wir müssen diese Prinzipien politischer Regierungsbildung vertreten, vorstellen, transparent erklären und dort, wo Änderungen notwendig sind, auch Änderungen herbeiführen. Das hat die Landesregierung angeregt. Ich freue mich auf den Untersuchungsausschuss, wenn er in diesem Sinne arbeitet. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Möller von der Fraktion der AfD.

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Stefan Möller AfD

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, wenn ich mir die Rede von Herrn Dittes mit seinem Eifer (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kompetenz! Kompetenz würde ich sagen!) und mit seiner verhaltenen Wut, sage ich mal, bezüglich des Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses so anhöre, dann habe ich den Eindruck, dem Herrn Fraktionsvorsitzenden der Linken geht der Hintern gehörig auf Grundeis (Beifall AfD) – und zwar zu Recht. Zu Recht! Ja, ich will im Detail gar nicht so sehr darauf eingehen. Es ist ja schon von vielen Rednern genügend dazu gesagt worden. Ich kann nur eins dazu sagen: Auch die AfD-Fraktion hatte einen entsprechenden Antrag fertiggestellt. Wir haben ihn natürlich jetzt nicht mehr eingereicht, weil wir nicht noch einen dritten Antrag brauchen, wenn schon zwei eingereicht wurden. Aber ich bin froh, dass wir ihn nicht eingereicht haben, denn dann wären Sie sich wieder alle einig gewesen, dass das Brimborium gewesen wäre. Jetzt sind Sie sich einig, dass überall Aufklärung erforderlich wäre. (Beifall AfD) Manchmal ist es auch schön, nicht Erster zu sein, meine Damen und Herren. Also, was gibt es zu den Anträgen zu sagen? Ja, es braucht Aufklärung bezüglich der Besetzungspraxis der rot-rot-grünen Landesregierung. Das ist schon ein einzigartiger Sumpf, der da durch den Rechnungshof angesprochen und offengelegt worden ist. Ja, es braucht aber auch eine entsprechende Untersuchung, was die Zeit vor der rot-rot-grünen Landesregierung angeht, denn die Vetternwirtschaft wurde von Rot-Rot-Grün nicht erfunden, sie wurde nur fortgesetzt. (Beifall AfD) Vorher badeten die CDU und die SPD in diesem Sumpf. Die SPD badet da eigentlich immer drin. Nicht wahr, Herr Hey, Sie waren ja immer mit dabei. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein!) Und die Tatsache, dass der Schlamm bei der CDU an den Klamotten schon etwas trocken geworden und abgefallen ist, ändert halt nichts daran, dass der systemische Fehler in der Besetzungspraxis in diesem Land schon viele Jahrzehnte zurückgeht. Das ist ein interessanter Mechanismus, der für die Tatsache verantwortlich ist, dass das bisher nicht ausgesprochen worden ist, auch nicht durch die rot-rot-grünen Fraktionen. Den kann man ein bisschen mit dem Kernwaffeneinsatz vergleichen. Also die großen Atommächte, die haben Kernwaffen, mit denen sie den Gegner theoretisch komplett vernichten können, aber sie wissen, sie schaffen das nie ganz. Und immer, wenn sie auf das Knöpfchen drücken, drückt der andere auch auf das Knöpfchen. Das heißt, man geht da nicht als Sieger raus. Und genau so ist es mit der Debatte um die Besetzungspraxis, um die Vetternwirtschaft, um diese Art politischer Korruption, die stattfindet. Sie alle wissen, dass der andere das auch weiß und deswegen halten hier alle den Mund. (Beifall AfD) Das ist das Problem. Richtiger Aufklärungswille ist in diesem Haus nicht da, solange alle am Sumpf Beteiligten den Mund halten. Das ist ein grundsätzlicher Webfehler in unserer parlamentarischen Demokratie. Ja, das ist so eine Art Gesetz der Omertà in der Bundesrepublik Deutschland. (Beifall AfD) Deswegen ist der Antrag der rot-rot-grünen Koalition auch keine Ablenkung. Er hat seine Berechtigung. Der Sonderbericht des Rechnungshofs geht auch auf die Zeit ab 2009, also die CDU-Zeit, mit ein. Und, sehr geehrter Herr Kollege Bühl, Sie müssen sich mal Ihre Rede angucken, insbesondere den Teil, wo Sie versuchen zu erklären, ziemlich rabulistisch versuchen zu erklären, was der Unterschied zwischen einem Vergleich und einer eigenen Prüfung ist. Sie selbst mussten dabei lachen, als Sie das erklärt haben. Gucken Sie es sich einfach noch mal an. (Beifall AfD) Natürlich hat das seine Berechtigung und wir stehen mit voller Freude zur Aufklärung bereit. Warum? Weil unsere Partei die einzige ist, die ihre schönen Füßchen noch nicht in diesem Sumpf gebadet hat. (Beifall AfD) Ich will nicht ungerecht sein, die Amtszeit Kemmerich ist auch blütenrein geblieben. (Beifall AfD) Bestenauslese, meine Damen und Herren, ist im Freistaat Thüringen schon seit den 90er-Jahren in der Politik eher die Ausnahme als die Regel. Es ist damals vielleicht nicht ganz so krass durchgezogen worden wie jetzt. Das liegt sicherlich auch an der vorhandenen Kompetenz im jeweiligen Regierungslager. Da kann man durchaus Unterschiede feststellen. Und wenn Herr Dittes sich jetzt hinstellt und sagt: Ach, Frau Dr. Bergner, Bestenauslese und Demokratie, das geht gar nicht zusammen! Das sagt viel über seine Fraktion und über sein Lager aus. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Re- den Sie endlich zum Thema!) Meine Damen und Herren, wir sehen das anders. Wir werden deswegen auch beide Anträge unterstützen, ob das ein Untersuchungsausschuss wird oder zwei Untersuchungsausschüsse werden. Wir werden in beiden Untersuchungsausschüssen völlig unbefangen an der Aufklärung der Missstände mitwirken. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Das wäre zum ersten Mal, dass Sie da mitarbeiten in einem Untersuchungsausschuss!) Wir hoffen tatsächlich, dass es Aufklärung gibt, und ich würde mir tatsächlich wünschen, dass das, was Frau Rothe-Beinlich nicht wirklich ernst gemeint hat, nämlich dass alle Ämter für jeden zugänglich sind, dass dieses Prinzip tatsächlich mal in Thüringen irgendwann Anwendung findet. (Beifall AfD) Dass das von Ihnen niemals gewollt ist, das erkennen wir als AfD natürlich schon daran, dass man momentan versucht, AfD-Mitglieder aus allen Ämtern rauszudrängen, egal ob sie in der Polizei sind, ob sie beispielsweise Soldaten sind, ob sie irgendwelche Bürgermeisterposten haben. Was auch immer sie haben, Sie versuchen, diese Leute aus dem Amt zu drängen. Sie haben sogar das erste Berufsverbot aus Gesinnungsgründen im Dezember des letzten Jahres wieder eingeführt. Also dass gerade Sie dieses Wort in den Mund nehmen, das ist wirklich absolut absurd und das ist Heuchelei. (Beifall AfD) Aber, wie gesagt, im Aufklärungswillen unterstützen wir Sie gern, und ich freue mich deswegen auch auf die Auseinandersetzung in den Untersuchungsausschüssen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Hey von der SPD-Fraktion das Wort.

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Matthias Hey SPD

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Möller, der Atomwaffenkrieg und die Webfehlerdemokratie, das war ganz weit ausgeholt. Sie wissen ja nicht mal – beschäftigen Sie sich mal mit der Geschichte des Thüringer Parlamentarismus –, dass es eine Zeit gab, in der es tatsächlich nur eine Alleinregierung gab und die SPD nicht beteiligt war – aber okay. Ich habe nur 2 Minuten. Ich bin nach vorn gegangen, Herr Bühl, um auch noch mal feucht nachzuwischen. Sie sagen drei Dinge: Die Missachtung des Rechts der Opposition zur Einreichung eines Untersuchungsausschusses sei durch die Rede von Frau Diana Lehmann quasi zum Ausdruck gekommen. Ich will Ihnen mal sagen, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie Spektakel machen – und das will ich hier gern mal begründen –, dann müssen Sie mal sagen: Solche Äußerungen in den letzten Tagen und Wochen eigentlich, die uns stündlich über Ihre jeweiligen Netzwerke erreichen, dass es die größte Verfehlung seit 1990 in Thüringen wäre, oder die Wesselmänner, die Sie vor dem Parteitag der Linken aufstellen, wo draufsteht „Staatsaffäre mit Staatssekretären genauso beachten wie Unterrichtsausfall“, was ist das anderes als Spektakel, Herr Bühl? Was ist das anderes? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Zweite ist, damit das hier noch mal gesagt wird, warum die Besucher auf der Tribüne auch 2 Stunden lang genauso wie draußen am Livestream warten mussten, bis es losgeht, Herr Bühl, damit man das noch mal deutlich formuliert: Weil die CDU sich dagegen sperrte, den Untersuchungsauftrag einfach auszuweiten. Das war der einzige Grund, mit allen taktischen Tricks dies zu vermeiden, und wir werden gleich sehen, ob Sie weiter dazu stehen oder ob wir in der Sache vorankommen. Das ist uns nämlich wichtig, Herr Bühl, und nichts anderes. Im Übrigen, das finde ich auch ganz schön, weil Sie gesagt haben: Wenn wir bis 2004 ausweiten – das ist ja auch ganz bezeichnend –, das wären ja viel zu viele Akten, die dann kämen. Ja, Herr Bühl, das glauben wir auch. Das glauben wir auch. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Heiterkeit im Hause) Im Übrigen, Herr Bühl, dann haben Sie noch gesagt, wir würden den Rechnungshof missachten. Da sage ich Ihnen auch mal ganz deutlich: Es gab vor einigen Jahren vom Rechnungshof eine Frage der Behandlung der Funktionszulagen. Jedes kleine Pöstchen bei Ihnen ist letzten Endes mit Funktionszulagen versehen worden. Sie haben sie bis heute nicht zurückgezahlt. Auch das ist eine Missachtung des Rechnungshofs, Herr Bühl. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen sage ich deutlich: Achten Sie darauf, dass Ihre Fraktion nicht zur Krawallschachtel dieses Parlaments wird. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Hoff gemeldet.

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Prof. Dr. Hoff

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, als wir die Sonderplenarsitzung in diesem Landtag hatten und ich den Sofortbericht für die Landesregierung abgegeben habe, habe ich das gesagt, was ich heute wiederhole. Wenn das Parlament einen Untersuchungsausschuss einrichtet, dann ist das das gute Recht des Parlaments. Wir werden als Landesregierung die Arbeit eines solchen Untersuchungsausschusses selbstverständlich nach allen Kräften unterstützen. Wir haben keine Sorge vor einem Untersuchungsausschuss, weil unsere Auffassung weiterhin darin besteht, dass diese Landesregierung – im Übrigen wie auch die vorhergehende Landesregierung – das Recht angewendet hat und, soweit sie das Recht angewendet hat, sich kein Rechtsverschulden vorwerfen lassen muss – Punkt 1. Punkt 2: Ich bin vom Kollegen Kemmerich direkt angesprochen worden, der eine MDR-Aussage von mir gestern fehlinterpretiert hat. Deshalb will ich das hier klarstellen – es ist von verschiedenen Seiten, auch von Herrn Bühl, heute die Bereitstellung von Unterlagen kritisiert worden, sei es beispielsweise die umfangreiche Drucksache 7/7676, aus der ich dann noch einen Punkt zitiere, aber auch die Unterlagen, die den Fraktionen direkt für die Arbeit in den Fraktionen zur Verfügung gestellt wurden, aber auch ein Berichtsteil, der aus Datenschutzgründen nur zur Einsichtnahme zur Verfügung steht –, dass sich diese Methode der Einsichtnahme von der Arbeitsweise eines Untersuchungsausschusses, wenn es um datenschutzrelevante Unterlagen geht, nicht unterscheidet. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt. Das wiederhole ich hier gern. Das Dritte: Ich habe in dem Sofortbericht in der Sondersitzung des Thüringer Landtags, gesagt, wir räumen ein und räumen auf. Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass der Rechnungshof an keiner Stelle seines Berichts Recht hätte – ganz im Gegenteil, wir haben auf die Punkte hingewiesen, auch hier verweise ich auf die Drucksache 7/7676, in der wir deutlich gemacht haben, welche Punkte der Kritik des Thüringer Rechnungshofs wir einräumen und wo wir andere Auffassungen haben. Ich will einen weiteren Punkt deutlich machen, weil auch hier notorisch behauptet wird, wir hätten uns als Landesregierung der Auseinandersetzung mit diesem Thema verweigert. Wir haben unaufgefordert diesem Thüringer Landtag Unterlagen zur Verfügung gestellt. Wir haben auch im Dialog mit dem Landtag dort, wo wir mit den Datenschutzregelungen zu weit waren, diese entsprechenden Regelungen abgestuft, um die Arbeitsweise des Thüringer Landtags zu gewährleisten. Ich habe, bevor das Sonderplenum von der CDU und der FDP beantragt wurde, selber gegenüber der Präsidentin des Thüringer Landtags den Antrag gestellt, im Thüringer Landtag einen Sofortbericht zum Umgang mit dem Sonderbericht zu halten, und zwar am 21. März, eine Woche bevor das Sonderplenum stattgefunden hat. Natürlich richte ich das zunächst an den für mich zuständigen Ausschuss. Es ist eine mehrheitliche Entscheidung vom Thüringer Landtag getroffen worden, dass für diese Angelegenheit der für die Staatskanzlei zuständige Ausschuss nicht zuständig sein soll. Das nehme ich zur Kenntnis und bewerte es nicht. Ich will nur darauf hinweisen, ich habe angeboten, einen Sofortbericht auch dort noch mal zu halten, und zwar zu dem Umsetzungsstand seit der Sonderplenarsitzung. Ich habe darüber hinaus alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Personalreferat bzw. aus den Zentralabteilungsleitungen, die mit diesem Sachverhalt zu tun hatten, als Gäste in den Ausschuss gebeten, damit sie den Abgeordneten Rede und Antwort stehen können. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ungefragt wieder nach Hause geschickt worden, weil es zu einer Fragestellung überhaupt nicht kam. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben selbstverständlich dann drei Tage später auch im Haushalts- und Finanzausschuss gesessen, um zur Verfügung zu stehen. Ich will nur deutlich machen, an einem Angebot der Landesregierung, jede Frage zu beantworten, mangelt es nicht. Wir haben darüber hinaus – das wird ja dann auch im Untersuchungsausschuss relevant sein – eine Vielzahl von Berichtszusagen gegeben. Kollege Dittes hat darauf hingewiesen, dass wir Berichte zu Anträgen geben, die noch gar nicht beschlossen worden sind. Und als letzter Punkt: Lieber Herr Kollege Kemmerich, ich will noch einmal auf einen Sachverhalt hinweisen. Auf der Seite 8 der Drucksache 7/7676 argumentieren wir als Landesregierung zu dem Sachverhalt der Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht und dem besonderen Vertrauensverhältnis. Und ich möchte auf einen Sachverhalt hier hinweisen, was ich im Sofortbericht auch schon gesagt habe, was ich stetig wiederhole und wo ich darum bitten würde, dass dies zumindest zur Kenntnis genommen wird: Wir haben immer deutlich gemacht, dass die Ausnahmen von der Ausschreibung nicht vom Leistungsgrundsatz, das heißt von der Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung, entbindet und dass dies der Maßstab unseres Handelns war und ist. Und dies wird mit Sicherheit Gegenstand der Diskussion im Untersuchungsausschuss sein. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Bühl von der CDU-Fraktion.

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Andreas Bühl CDU

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Zu dem Gehörten will ich noch mal eins, zwei Sachen einschätzen, auch für die Zuschauer, um was es hier zum Schluss geht. Wir haben noch ein Jahr Arbeitszeit in diesem Landtag, in der wir in dem Untersuchungsausschuss, den wir hier heute eingereicht haben, aufklären können. Mit dem, was gleich höchstwahrscheinlich – so deute ich zumindest das Abstimmverhalten – erweitert wird, wird das deutlich schwieriger werden, weil wir damit in der Tat gar nicht zu dem Aufklärungspunkt kommen können, wie es uns eigentlich vorgeschwebt hat. Das ist die Frage des Minderheitenrechts, die wir heute hier diskutiert haben. Ich will das noch mal zusammenfassen, weil im Endeffekt das hier aus verschiedenen Richtungen unterschiedlich eingeordnet wurde. Ich finde, die Aufarbeitung wird dadurch nicht verbessert, sondern eher verhindert. Und wenn Sie sagen, Sie sind doch die eigentlichen Aufklärer, weil Sie den Punkt heute schon auf die Tagesordnung gesetzt haben, dann zeigt, glaube ich, die Diskussion, die wir heute Morgen geführt haben, eindeutig, dass es uns gutgetan hätte, wenn wir, was die Geschäftsordnung nämlich vorsieht, noch eine Woche Zeit gehabt hätten, um uns das Ganze anzuschauen. Dann hätten wir alle hier besser vorbereitet reingehen können. Aber das wollten Sie augenscheinlich nicht. Sie wollen lieber dauerhaft verzögern, indem Sie den Auftrag erweitern. (Heiterkeit DIE LINKE) Sie können gern einen eigenen Untersuchungsausschuss machen, das ist Ihr Minderheitenrecht, dass würden wir Ihnen nicht streitig machen. Dann könnten Sie sich mit längeren Zeitraum befassen und wir hätten die Möglichkeit, beides in der Zeit, die uns noch bleibt, entsprechend zu tun. (Beifall CDU) Eine Sache will ich schon zum Abschluss der Diskussion hier noch mal herausstellen, auch nach der Wortmeldung von Herrn Prof. Hoff. Er hat ja wieder gesagt, er räumt nichts an Fehlern im Vergleich zu dem, was in dem Bericht steht, ein. Das ist ein bisschen anders, als er es davor schon mal gesagt hat. Aber zum Schluss stellt sich die Frage: Wer übernimmt Verantwortung? Diese Frage stellt sich. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja, genau!) Und der Ministerpräsident sitzt hier, er hört gerade nicht zu, aber hat hier noch nie am Pult dazu gesprochen, ob er Verantwortung dafür übernimmt. Er hat nur dazu gesprochen, dass er das, was der Rechnungshof gesagt hat, nicht für richtig empfindet. Und das will ich zum Schluss noch mal festhalten. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Euer Gesetz!)

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Dorothea Marx

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Wir kommen dann zur Abstimmung. Bei dem vorliegenden Antrag der Einbringer auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses handelt es sich in Ziffer I um einen Minderheitenantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Er trägt 25 Unterschriften, damit ist das verfassungsmäßige Quorum von einem Fünftel der Abgeordneten, wie es § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorsieht, erfüllt. Gemäß § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Insofern müssen wir über den Grundantrag hier nicht extra abstimmen, wohl aber über den Änderungsantrag. Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitenantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Diese Frage war vorhin Gegenstand der Beratung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, der am Ende nur gesagt hat, solche Zweifel an der Zulässigkeit wären nur bei der Nummer 7 zu Nummer 1 ist des Änderungsantrags möglich. In der Folge – darauf weise ich jetzt noch mal hin – haben die Koalitionsfraktionen, die den Änderungsantrag eingebracht haben, die Nummer 7 zu der Nummer 1 des Änderungsantrags zurückgezogen. Es ist also jetzt nur noch der im Justizausschuss als unstreitig bzw. mehrheitlich zulässig angesehene Teil Gegenstand der Abstimmung. Und deswegen muss ich jetzt und werde jetzt auch über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/7886 unter der Berücksichtigung, wie gesagt, dass die Nummer 7 zu der Nummer 1 zurückgezogen wurde, abstimmen lassen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist ja wohl das erste Mal!) (Unruhe DIE LINKE, CDU) Ich bitte um Ruhe während des Abstimmungsvorgangs. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? – Ich bitte um Ruhe, wir stimmen gerade ab. Gegenstimmen habe ich aufgerufen. Ich sehe bisher nur Herrn Montag. Das kommt davon, wenn man nicht zuhört. Dagegen sind die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP. Damit ist das Erste die Mehrheit. Gibt es Enthaltungen? 1 Enthaltung von Frau Dr. Bergner, fraktionslos. Jetzt bitte noch mal tief durchatmen, gleich sind wir mit diesem Tagesordnungspunkt am Ende. Ich frage jetzt: Erhebt sich Widerspruch gegen die Feststellung, dass der Untersuchungsausschuss unter Berücksichtigung des Ergebnisses über die Abstimmung über den Änderungsantrag vom Landtag eingesetzt ist? Es erhebt sich kein Widerspruch und damit ist der Untersuchungsausschuss mit der Änderung des Auftrags entsprechend eingesetzt. Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt und kommen – Überraschung für das Publikum – jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1 dieser Plenarsitzung. Das liegt aber nicht daran, dass wir bisher gar nichts gemacht hätten, sondern daran, dass wir gestern andere Tagesordnungspunkte vorgezogen haben. Deswegen rufe ich jetzt auf den Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6557 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migrati on, Justiz und Verbrau cher schutz - Drucksache 7/7817 Der Frau Abgeordneten Rothe-Beinlich kommt die Rolle zu, aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu berichten, wie der Ausschuss mit diesem Gesetz umgegangen ist. Ich bitte um etwas Ruhe und darum, Gesprächsbedarfe außerhalb des Plenums zu befriedigen und auch der Rednerin insofern nicht den Rücken zuzuwenden und den Innenraum des Plenums entsprechend zu räumen. Frau Rothe-Beinlich, bitte.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme jetzt zur Berichterstattung. Durch Beschluss des Landtags in seiner 94. Sitzung am 10. November 2022 wurde der oben genannte Gesetzentwurf, nämlich das Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen, an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 9. Dezember 2022 und in seiner 46. Sitzung am 21. April 2023 beraten und außerdem ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Angehört wurden zu diesem Gesetz der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer, der Thüringer Notarbund e. V., die Notarkammer Thüringen, das Landgericht Erfurt, das Landgericht Gera, das Landgericht Meiningen, der Verein der Thüringer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter und der Flüchtlingsrat Thüringen e. V. Aus der Anhörung ist Folgendes insbesondere hervorzuheben: Die Angehörten unterstützen den Gesetzentwurf und bewerten die Anpassung der Regelung auf Grundlage des Bundesgesetzes äußerst positiv. Eine Herausforderung dieser Gesetzesnovellierung war die rechtliche Einordnung der bisher nach Landesrecht beeidigten bzw. ermächtigen Berufsgruppe. Sie genießt weiterhin den Bestandsschutz und muss nicht dem Antragserfordernis zur Verlängerung der Beeidigung bzw. Ermächtigung nach Ablauf von fünf Jahren nachkommen. Auf diese Unsicherheit wurde auch mit einer entsprechenden Änderung reagiert, um den betroffenen Personengruppen sozusagen die Fragezeichen zu nehmen. Des Weiteren wurden Empfehlungen der Notarkammer Thüringen und des Thüringer Notarbunds e. V. aufgenommen, wonach die zuständige Stelle unter bestimmten Voraussetzungen auf eine umfassende allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung hinwirken soll, um Fehler bei der Bezugnahme auf vorhandene Beeidigungen bzw. Ermächtigungen zu minimieren. Ein wichtiger Hinweis noch: Im Gesetzgebungsverfahren ist die EU-Richtlinie 2018/958 einschlägig, die besondere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender berufsreglementierender Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorsieht. Nach ausführlicher Prüfung sind diese Anforderungen der Richtlinie erfüllt worden. Im Ausschuss ist der Gesetzentwurf mit entsprechenden Änderungen beraten worden. Es liegt Ihnen eine Beschlussempfehlung vor, die auch einstimmig so vom Ausschuss verabschiedet wurde. Ich werbe um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile Frau Abgeordneter Dr. Martin-Gehl von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Iris Martin-Gehl Die Linke

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs ist im Kern das Dolmetscher- und Übersetzerwesen bei Gericht und in der Justiz. Dies ist ein Bereich, der für die Justiz von großer und – ich möchte sagen – von zunehmender Bedeutung ist. Denn die fortschreitende Globalisierung unseres gesellschaftlichen Lebens und die kulturelle Vielfalt in allen Lebensbereichen bringen es mit sich, dass Gerichte, Notariate, Staatsanwaltschaften mit Menschen zu tun haben, die nicht oder nicht ausreichend der deutschen Sprache mächtig sind. Man denke nur an die steigende Zahl von Verfahren im Aufenthalts- und Asylrecht bei den Verwaltungsgerichten oder auch an die grenzüberschreitenden familiengerichtlichen Verfahren und auch an die in den Notariaten zunehmend vorzunehmenden Beglaubigungen ausländischer Urkunden und Dokumente. Da die verfassungsmäßig verbriefte Rechtweggarantie für alle Menschen gleichermaßen gilt, sind Sprachbarrieren durch Sprachmittler zu überwinden. Das betrifft selbstverständlich auch die Menschen, die sich durch eine Behinderung sprachlich nicht ausdrücken können. Dolmetscher und Übersetzer sowie auch Gebärdensprachdolmetscher tragen daher in erheblichem Maße zu einer funktionierenden Rechtspflege bei. Umso wichtiger ist es festzustellen, dass die in den verschiedenen Bereichen der Justiz zum Einsatz kommenden Sprachmittler nach persönlicher Eignung und fachlicher Qualifikation hohe Standards aufweisen. Die Vorgaben hierzu waren bisher ausschließlich landesgesetzlich geregelt, nämlich für alle Sprachmittler, die in Thüringen für gerichtliche, staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke zum Einsatz kommen, sowie für die Gebärdensprachdolmetscher. Nun hat aber der Bund für die Gruppe der Gerichtsdolmetscher – und nur für diese Gruppe – von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und mit Wirkung vom 01.01.2023 ein Gerichtsdolmetschergesetz in Kraft gesetzt, das die Voraussetzungen, die Bedingungen und das Verfahren für eine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern bundesweit einheitlich und damit neu regelt. Das ist zu begrüßen. Die Folge davon ist aber auch, dass die entsprechenden Regelungen für diesen Personenkreis aus dem bisherigen Landesrecht herausgelöst werden, während für die anderen Sprachmittler in der Justiz, also die bereits genannten Dolmetscher für staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke, die Übersetzer und Gebärdensprachdolmetscher, die bisherigen landesrechtlichen Regelungen Anwendung finden. Das Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es nun, diese Aufsplittung, also teilweise landesgesetzliche, teilweise bundesgesetzliche Regelungen, zu überwinden und einheitliche Standards und Zugangsvoraussetzungen für alle in der Justiz zum Einsatz kommenden Sprachmittler festzulegen. Dementsprechend sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Vorgaben für Gerichtsdolmetscher nach dem Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes entsprechend nun auch für die allgemeine Beeidigung der Dolmetscher für staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke und der Gebärdensprachdolmetscher sowie für die Ermächtigung der Übersetzer gelten sollen. Hierdurch wird gewährleistet, dass das Dolmetscher- und Übersetzerwesen insgesamt einheitliche Standards der Bundesvorgaben aufweist, die der Qualitätssicherung in allen Verfahren dienen. Die Angehörten im Ausschuss begrüßen einhellig diese Vereinheitlichung und Gleichstellung der verschiedenen Gruppen von Sprachmittlern in der Justiz und betonen vor allem auch deren praktische Relevanz – Frau Kollegin Rothe-Beinlich hat bereits darauf hingewiesen. Die praktische Relevanz zeigt sich darin, dass viele Sprachmittler oft verschiedene Aufgaben wahrnehmen. Sie sind zum Beispiel Dolmetscher und Übersetzer in einer Person. Der im Ausschuss angehörte Thüringer Notarbund schlägt deshalb gerade für diese Fälle eine Regelung zur umfassenden Beeidigung für die verschiedenen Arten von Sprachmittlerleistungen vor – auch darauf hat die Berichterstatterin bereits hingewiesen. Ein entsprechender Vorschlag des Notar ­ bundes wurde in den Änderungsantrag der Koali ­ tionsfraktionen dann auch aufgenommen. Gegenstand des Änderungsantrags ist darüber hinaus eine Klarstellung, wie mit den vor Inkrafttreten des Gesetzes schon erteilten Beeidigungen für Dolmetscher und Übersetzer umzugehen ist. Während für die Gerichtsdolmetscher für diese Altfälle uneingeschränkt das Dolmetschergesetz des Bundes gilt, bedarf es nun für die übrigen Sprachmittler einer Übergangsregelung in unserem Gesetzentwurf, denn es stellt sich konkret die Frage, ob die bereits erteilten Beeidigungen für die Dolmetscher für staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke und der Gebärdensprachdolmetscher sowie die Ermächtigungen der Übersetzer mit Inkrafttreten des Landesgesetzes nach den veränderten Vorgaben des Bundes hinfällig werden oder neu beantragt werden müssen. Der Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass für diese Sprachmittler die bereits erfolgten Beeidigungen fortgelten sollen – das ist auch bereits benannt worden. Durch diesen Bestandsschutz wird sichergestellt, dass Sprachmittler trotz Rechtsänderung weiterhin uneingeschränkt in der Thüringer Justiz zur Verfügung stehen. Nun handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Mantelgesetz, das heißt, es enthält noch weitere Regelungsgegenstände. Das betrifft neben einer Reihe redaktioneller Änderungen und Anpassungen landesrechtlicher Regelungen an geänderte Bundesgesetze unter anderem auch eine Änderung des Thüringer Justizkostengesetzes im Bereich des Betreuungsrechts. Konkret geht es darum, dass ehrenamtliche Betreuer nach Bundesrecht ab dem 01.01.2023 zum Nachweis ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit der Betreuungsbehörde unter anderem eine Auskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis vorzulegen haben. Dafür entstehen regelmäßig Gebühren, mit denen dieses verantwortungsvolle Ehrenamt nicht belastet werden sollte. Deshalb wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf insoweit eine Anpassung zur Gebührenfreiheit festgelegt. Ich erwähne diese spezielle Anpassung des Thüringer Justizkostengesetzes deshalb, weil sich daraus die in den Änderungsantrag aufgenommene gesplittete Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes erklärt. Das Gesetz soll danach in Zukunft, nämlich ab 01.06.2023, in Kraft treten. Nur für die Regelung zur Gebührenfreiheit ehrenamtlicher Betreuer für die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis soll das Gesetz rückwirkend ab dem 01.01.2023 gelten, um hier einen Gleichklang mit der bundesgesetzlichen Regelung sicherzustellen. Ich werbe um Ihre Zustimmung für diesen Gesetzentwurf und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Vielen Dank. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Baum von der Gruppe der FDP das Wort.

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Franziska Baum FDP

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Kollegin Martin-Gehl sehr dankbar, dass sie ihre Redezeit dafür genutzt hat, das sehr ausführlich zu erläutern. Ich habe nicht so viel. Dann kann ich auf andere Punkte eingehen. Vielen Dank dafür. Wir beschäftigen uns heute bei der Beratung dieses Gesetzes neben den Kosten, die Frau Dr. Martin-Gehl schon angesprochen hatte, vor allem mit einer Personengruppe in der Justiz, die vielleicht zahlenmäßig überschaubar, aber doch enorm wichtig ist. Denn sie tragen wesentlich zu diesem einen Verfassungsgrundsatz bei, nämlich dem Anspruch auf gleichen Zugang zum Recht. Gleicher Zugang zum Recht muss auch dann bestehen, wenn Sprachbarrieren bestehen und die rechtsuchenden Personen entweder der deutschen Sprache oder der deutschen Lautsprache nicht mächtig sind. Dafür braucht es Sprachmittler, also Menschen, die dolmetschen oder Schriftstücke übersetzen – Dolmetscher, Übersetzer, Gebärdendolmetscher, Frau Martin-Gehl hat sie alle erwähnt. Der Bund hat in dem Rahmen die Regelungskompetenz für den Bereich der Gerichtsdolmetscher an sich gezogen und damit auch vereinheitlicht. Dadurch hat sich für die Landesgesetzgebung Veränderungsbedarf ergeben. In Thüringen kommt hinzu, dass wir in dem einen Gesetz nicht nur die Gerichtsdolmetscher regeln, sondern eben auch all jene, die in den Staatsanwaltschaften und für die Notare zuständig sind, was die ganze Sache noch ein bisschen verkompliziert und komplexer macht, sodass hier entsprechende Anpassungen vorzunehmen waren. Grundsätzlich sollten aus der Sicht der Freien Demokraten die Regelungen für Sprachmittler – ich vereinheitliche sie jetzt mal unter diesem einen Begriff – gebündelt werden, weil das die Strukturen vereinfacht, transparenter macht und auch dafür sorgt, dass wir bundesweit eine gleichbleibende Qualität an den Gerichten haben. Ein positiver Nebeneffekt, den wir durch einheitliche Standards an der Stelle haben: Es kann auf zertifizierte Sprachmittler auch in anderen Bundesländern zurückgegriffen werden, auch auf diejenigen, die zum Beispiel aus Thüringen kommen. Insofern vereinfacht das die Einsatzmöglichkeiten der Einzelnen. Ich möchte auf eine Sache hinweisen, die für uns in der Ausschussberatung ziemlich wichtig war. Wir hatten bereits, als das Gesetz in das Plenum kam, gehört, dass es Unsicherheiten aufseiten der Gerichtsdolmetscher, der Dolmetscher und Übersetzer gab. Hier mein herzlicher Gruß an Frau Falak Rihawi-Cornelius oder auch Frau Eisenschmidt, die wahrscheinlich jetzt nicht mehr am Livestream sitzen, da sie noch ein paar andere Dinge zu tun haben, als darauf zu warten, dass ihr Tagesordnungspunkt zum Aufruf kommt. Aber ich bin sehr froh, dass wir im Ausschuss dafür werben konnten, eine Anhörung zu machen, um mit den Betroffenen an der Stelle noch mal ins Gespräch kommen und herausfinden zu können, ob das, was sich die regierungstragenden Fraktionen hier vorgestellt haben, was mit dem Gesetzentwurf umgesetzt wird, am Ende auch so funktioniert. Es gab die eine oder andere Unsicherheit. Frau Dr. Martin-Gehl ist auf den Änderungsantrag eingegangen, der aus dieser Anhörung auch resultieren konnte. Das war uns sehr wichtig. Ich habe mich darüber sehr gefreut, dass wir da im Gespräch dazu kommen konnten, die Anhörung durchzuführen. Es macht also durchaus einen Unterschied, ob die Freien Demokraten hier im Thüringer Landtag mitmachen. Ich freue mich, dass wir in Thüringen die Beschlüsse des Bundes adaptiert und so eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern geschaffen haben, aber eben auch diese Einmaligkeit, die wir in Thüringen haben, alle Sprachmittler in einem Gesetz zu regeln, trotzdem beibehalten können. In diesem Sinne hoffe auch ich, dass wir hier im Plenum eine Mehrheit für den geänderten Gesetzentwurf kriegen, und danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt es nicht. Doch, Herr Abgeordneter Schard von der CDU-Fraktion.

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Stefan Schard CDU

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja schon viel gesagt worden. Insofern will ich es auch recht zügig machen und meine Ausführungen kurzhalten. Die bestehende Regelungslücke hätte ja bereits zu Beginn dieses Jahres geschlossen werden sollen. Der Bund hat auch das Recht der Gerichtsdolmetscher zum 1. Januar 2023 bundeseinheitlich geregelt. Die Folge wäre, wenn wir hier in Thüringen das Gesetz nicht anpassen, dann hätten wir unterschiedliche Voraussetzungen, nämlich zum einen die auf Bundesebene für die Gerichtsdolmetscher und zum anderen die für die anderen Dolmetscher, die beispielsweise bei den Staatsanwaltschaften und Notaren tätig sind. Leider hat sich auch die Befassung in diesem Gremium insgesamt zeitlich etwas verzögert, weil zum einen die Sachlage sehr spät im Ausschuss eingebracht wurde, dann auch festgestellt wurde, dass die Landesregierung zunächst verpasst hatte, eine richtliniengemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Nachdem die Justizministerin uns dann versichert hat, dass das nachgeholt worden ist und insofern die formellen Voraussetzungen nunmehr auch vorliegen, hat der Ausschuss dann entsprechend auch hier sein Votum abgegeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Dolmetscher und Übersetzer, die einen Eid abgelegt haben, leisten für Gerichte und Staatsanwaltschaften und natürlich auch Notare einen wertvollen Beitrag für eine funktionierende Rechtspflege und die Gewährleistung des grundgesetzlich garantierten Anspruchs auf Rechtsschutz. Deshalb ist es auch nur folgerichtig, unsere landesrechtlichen Regelungen zum Gerichtsdolmetscherwesen entsprechend anzupassen und zu einer bundesweit einheitlichen Rechtslage für alle Beteiligten zu gelangen. Deswegen und auch aufgrund der sehr eindeutigen Ergebnisse im Rahmen der Anhörung im Ausschuss haben wir auch im Justizausschuss zugestimmt und aus unserer Sicht steht der Verabschiedung des gegenständlichen Gesetzentwurfs heute auch nichts im Wege. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Vielen Dank. Dann frage ich, ob es jetzt noch Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt. Das sehe ich nicht. Dann spricht für die Landesregierung Frau Justizministerin Denstädt.

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Denstädt

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauende auf den Rängen und am Livestream, zum Gesetz selbst wurde nunmehr genug ausgeführt. Die Landesregierung hatte dazu in der 94. Plenarsitzung am 10. November letzten Jahres eingeführt. Ich möchte mich an dieser Stelle auf den Dank für die konstruktiven Beratungen beschränken. Mein Dank gilt im Besonderen auch dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz für die konstruktiven Beratungen. Hier erhielten neben den bereits durch mein Haus angehörten Interessenverbänden und Institutionen weitere Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme. Durch die Vielzahl erfolgter breit gefächerter Anhörungen wurde der Gesetzentwurf einem großen Adressatenkreis bekannt. Ich denke, man kann mit Fug und Recht behaupten, der vorliegende Gesetzentwurf beruht auf einer in jeder Hinsicht transparenten und breiten Erörterung. Mein Dank gilt unter anderem dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer für seine aus dem Blickwinkel der Praxis der Übersetzerinnen und Übersetzer wertvollen Anregungen. (Beifall Gruppe der FDP) Diese fanden Eingang in den vorliegenden Gesetzestext. Damit müssen in Thüringen Übersetzerinnen und Übersetzer, die bereits seit vielen Jahren aufgrund ihrer Qualifikation ermächtigt sind, nicht erneut ein Zulassungsverfahren durchlaufen, es genießt Bestandsschutz. Schließlich möchte ich auch nicht versäumen, der Landtagsverwaltung an dieser Stelle meinen Dank für den konstruktiven Austausch hinsichtlich der Notwendigkeiten zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/958 im Gesetzgebungsverfahren auszusprechen. Zur Beachtung dieser Richtlinie liegen Ihnen mein Schreiben vom 17. April 2023 in Vorlage 7/5069 sowie die Niederschrift meiner diesbezüglichen Ausführungen in der letzten Sitzung des Justizausschusses vor. Ich gehe davon aus, dass mit der darin enthaltenen Dokumentation und der beschriebenen Verfahrensweise alle von der Landesregierung zu erbringenden Notwendigkeiten zum Gesetzgebungsverfahren abgegolten sind. Abschließend danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Vielen Dank. Wir kommen dann zu den Abstimmungen. Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/7817 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6557 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP und der CDUFraktion. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen durch die Fraktion der AfD. Damit ist auch der Gesetzentwurf beschlossen. Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, und da bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben, wer dem Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung zustimmen möchte. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Und damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Tagesordnungspunkt 2 gleich zwei Anträge enthält und wir uns kurz vor 13.00 Uhr befinden, gehe ich davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass ich jetzt bereits die Mittagspause ausrufe. Wir sehen uns hier wieder um 13.25 Uhr und da haben wir noch mal zwei Wahlgänge auf der Tagesordnung. Danach geht es in die Fragestunde. Die Mitglieder des Innen- und Kommunalausschusses werden gebeten, sich in 5 Minuten, also kurz vor 13.00 Uhr, zu einer kurzen Sondersitzung im Raum F 101 einzufinden. Eine schöne Mittagspause!

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Meine Damen und Herren, wir haben schon 5 Minuten zugegeben. Das sollte jetzt dazu motivieren, wieder dem ganz normalen politischen Geschäft nachzugehen. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 15 und 20 auf. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7807 Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen für eine erste Wahlwiederholung wurde durch die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Torben Braga. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7811 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Corinna Herold vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Pro Wahl haben Sie eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Urbach und Herr Abgeordneter Liebscher. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Stephan Tiesler CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; KönigPreuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Denny Möller SPD

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Laudenbach, Dieter; Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Bergner

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordnungspunkt 22 auf. Die erste Anfrage ist die Anfrage des Abgeordneten Mühlmann in der Drucksache 7/7736. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Mögliche Einflussnahme von Mitgliedern der Landesregierung auf Bedienstete der Thüringer Staatsanwaltschaften? Thüringer Staatsanwaltschaften sind aufgrund der beamtenrechtlichen Regelungen und der Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes weisungsgebunden. Damit könnte die Landesregierung Einfluss auf die Durchführung und inhaltliche Ausgestaltung von strafrechtlichen Ermittlungen nehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat der Ministerpräsident oder ein Mitglied der Landesregierung direkt oder indirekt Einfluss auf die Einleitung oder Durchführung von Ermittlungen einer Staatsanwaltschaft aufgrund von Inhalten der Prüfberichte des Landesrechnungshofs zu Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden genommen? 2. Fanden seit Februar 2022 Besprechungen statt, bei denen Mitglieder der Landesregierung oder deren Beauftragte mit Bediensteten einer Thüringer Staatsanwaltschaft oder der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft direkt oder indirekt über Inhalte der in Frage 1 benannten Prüfberichte Rücksprache gehalten haben, und wenn ja, welche –Gliederung nach Tag, Teilnehmer, Anlass sowie Inhalt jeder einzelnen Besprechung –? 3. Haben sich Mitglieder der Thüringer Landesregierung oder deren Beauftragte seit Februar 2022 mit Bediensteten einer Thüringer Staatsanwaltschaft oder der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft zu privaten oder dienstlichen Essen getroffen, bei denen die oben genannten Prüfberichte des Landesrechnungshofs zur Sprache kamen, wenn ja, wie oft – tagesgenaue Gliederung mit jeweiligen Teilnehmern sowie Inhalt und Anlass –? 4. Falls die Landesregierung zu den Fragen 2 und 3 keine Auskunft geben kann, weil beispielsweise die Terminkalender der betreffenden Personen diesbezüglich nicht ausgewertet wurden, wie wird dies vor dem Hintergrund begründet, dass es hier um möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitgliedern der Landesregierung im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden geht und diesen Sachverhalten nach meinem Eindruck ein hoher Stellenwert beizumessen ist?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Minister Prof. Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Frage 1 beantworte ich mit Nein, die Frage 2 beantworte ich mit Nein, die Frage Nummer 3 beantworte ich mit Nein und die Frage 4 beantworte ich mit: entfällt.

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Bergner

Fragestunde

Es scheint eine Nachfrage zu geben. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Ich habe eine Nachfrage. Vielen Dank, Herr Minister. Das bedeutet, falls es doch zu solchen Treffen gekommen ist, solche Rücksprache möglicherweise doch stattgefunden hätte und das im Nachgang rausgekommen ist, dann wäre das sozusagen nicht im Auftrag oder in Verantwortung des Ministerpräsidenten oder Ihrer Übersicht als Chef der Staatskanzlei, sondern bei dem jeweiligen einzelnen Minister zu finden?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Ich beantworte Ihre Frage dahin gehend, dass ich sage, die Antwort auf die Mündliche Anfrage ist wie stets mit den betreffenden, in diesem Fall allen Ressorts abgestimmt. Alle Ressorts wurden gefragt, ob sie es für zulässig halten, dass die Frage 1 mit Nein, die Frage 2 mit Nein und die Frage 3 mit Nein beantwortet wird, woraus sich konkludent ergibt, dass die Frage 4 entfallen muss, weil ja die Frage 4 darauf abzielt, warum möglicherweise zu 2 und 3 nicht geantwortet werden könnte. Und insofern kann ich Ihnen auch bestätigen, dass es keinen Auftrag seitens des Ministerpräsidenten und auf Grundlage der Rückmeldung der Ressorts auch von keiner Ministerin und keinem Minister gegeben hat, selbst entsprechende Gespräche zu führen oder Beschäftigte entsprechende Gespräche führen zu lassen.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Damit kommen wir zur zweiten Anfrage. Das ist die des Abgeordneten Walk in der Drucksache 7/7738. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Herr Vorsitzender. Sicherung der kommunalen Haushalte in Thüringen Im Landeshaushalt 2022 waren im Einzelplan 17 Kapitel 17 16 Titel 613 18 Zuweisungen an kreisangehörige Gemeinden nach dem Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden in Höhe von 29,5 Millionen Euro veranschlagt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wurden diese Mittel in den Städten und Gemeinden verwendet – bitte nach Verwendungen im Vermögens- oder Verwaltungshaushalt und Schuldentilgung angeben –? 2. Für wie viele Gemeinden war nach Kenntnis der Landesregierung diese Zuweisung notwendig, um den kommunalen Haushalt 2022 zu sichern – bitte auch im Verhältnis zu allen Thüringer Kommunen darstellen –? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Wirksamkeit der Finanzhilfen und wie begründet sie diese?

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Bergner

Fragestunde

Danke, Herr Abgeordneter. Frau Staatssekretärin Schenk steht in gewohnter Weise schnell für die Antwort zur Verfügung.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu den Frage 1 und 2 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, denn durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes über eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 vom 17. Februar 2022 entfiel die Anzeigepflicht der Gemeinden hinsichtlich der Verwendung der Zuweisungen. Insoweit verweise ich auch auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/5066 in der 76. Plenarsitzung des Landtags am 18. März 2022. Ich komme zu Frage 3: Die Auffassung der Landesregierung ist unverändert gegenüber der Antwort der Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/5066 in der 76. Plenarsitzung. Allgemein verbessern Zuweisungen die Einnahmesituation der Kommunen und wirken sich insgesamt positiv auf deren Haushaltssituation aus. Bei der erfragten Zuweisung nach dem Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden kann davon ausgegangen werden, dass diese vor allem kleineren Gemeinden nützen, da sie weitgehend unabhängig von den Ausgaben und Aufgabenstrukturen ausgereicht werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich sehe eine Nachfrage des Fragestellers.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Ja, danke, Herr Vorsitzender. Danke, Frau Staatssekretärin. Sie haben jetzt mitgeteilt, dass keine Anzeigepflicht besteht, aber die Landesregierung hat doch sicherlich ein Interesse daran, wie die Kommunen das Geld einsetzen. Bei einer gleichlautenden Anfrage zu den Ausreichungen 2020/2021 wurde beispielsweise mitgeteilt, dass 345 Kommunen das Geld im Verwaltungshaushalt einsetzen mussten, damit sie den Haushalt sozusagen ausgleichen konnten, und das, was eigentlich beabsichtigt war, das nämlich dem Vermögenshaushalt zukommen zu lassen, war nicht erfolgreich, weil, wie gesagt, im Verwaltungshaushalt das Defizit vorhanden war. Jetzt meine Frage: Haben Sie ein Interesse daran, das noch mal zu erfragen, auch wenn es keine Anzeigepflicht gibt, weil ja auch eine Evaluation eines Gesetzes nicht ganz unwichtig ist?

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Schenk

Fragestunde

Nun ja, das Interesse daran, für was die Mittel verwendet werden, und sozusagen die Ausforschungsmöglichkeiten stehen sich ja diametral gegenüber. Deswegen ist die kommunale Selbstverwaltung eben so gestrickt, dass man dann vor Ort das Geld so verwenden kann, wie man möchte. Die Anzeigepflicht wurde ja nun gerade erst in dem von mir zitierten Gesetz am 17. Februar 2022 aufgehoben. Insofern, wenn der Gesetzgeber jetzt vorhat, das sozusagen weiterhin intensiver zu begleiten, und er auch die Verwendung der Mittel nachkontrollieren will, steht das dem Gesetzgeber frei. Wir als Landesregierung vertreten die Auffassung, dass die kommunalen Mittel bei den Kommunen gut und zweckgerichtet eingesetzt werden.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Hauses. Bitte schön, Herr Abgeordneter Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, ist es denn aber nicht trotzdem möglich abzufragen, inwieweit sich das Investitionsvolumen in den Kommunen im Vergleich der Jahre 2020, 2021 und 2022 aufgrund der zusätzlichen Zuweisungen, die der Landesgesetzgeber für die kommunale Ebene beschlossen hat, verändert, möglicherweise verbessert hat? Es muss doch trotz einer nicht vorhandenen Anzeigepflicht möglich sein, das bei den Kommunen zu erfragen, denn die Haushalte sind ja beschlossen, öffentlich zugänglich und damit auch, glaube ich, recherchierbar. Deswegen meine konkrete Frage: Gibt es eine Übersicht über die Veränderung der Investitionsvolumina auf der kommunalen Ebene in den Jahren 2020, 2021, 2022?

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Schenk

Fragestunde

Ja, sicher, wir berichten ja regelmäßig im Rahmen der Revision über die kommunale Finanzausstattung und Sie können auch dem Thüringer Kommunalmonitor der Thüringer Aufbaubank entnehmen, welche Investitionsleistungen quasi angestrengt wurden. Und – und das habe ich auch schon mehrmals im Rahmen solcher Anfragen dargestellt – man muss ja bedenken: Zwischen der Möglichkeit einer Abfrage und der hinreichend hohen Rücklauffrist liegen ja sozusagen ein paar Meter, denn am Ende ist es ja immer die Frage, wie viele von den zirka 630 Gemeinden dann auch mal die Zeit haben, die vielen Umfragen immer zu beantworten, um daraus dann Rückschlüsse zu ziehen. Deswegen ist der Kommunalmonitor, der seitens der Thüringer Aufbaubank erhoben wird, ein recht aussagekräftiges Instrument, was den Investitionsstau und Ähnliches betrifft. Und natürlich erheben wir selbst als Landesregierung auch mit Blick auf die Frage, wie die Finanzausstattung ist, regelmäßig die verschiedenen Aufgabenzuwächse und die Finanzausstattung. Aber hier geht es dem Abgeordneten Walk ganz konkret um die Frage, wie diese konkreten Mittel verwendet wurden, und da verweise ich nur darauf, dass eben diese Anzeigepflicht nicht mehr besteht, weil Sie als Gesetzgeber diese aufgehoben haben.

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Bergner

Fragestunde

Und jetzt haben wir noch mal eine Nachfrage des Fragestellers, seine zweite. Bitte schön.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Herr Vorsitzender. Danke, Frau Staatssekretärin. Danke auch, Kollege Schubert. Ich glaube, die Intensionen gehen in die gleiche Richtung. Natürlich wollen wir die Kommunen nicht über Gebühr belasten. Die Frage ist einfach: Ist das Geld im Verwaltungshaushalt, im Vermögenshaushalt oder zur Tilgung eingesetzt worden? Das ist, glaube ich, keine Überstrapazierung der Thüringer Kommunen.

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Schenk

Fragestunde

Ich nehme das zur Kenntnis, dass Sie das so einschätzen.

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Bergner

Fragestunde

Gut, dann vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Und jetzt kommen wir zur Anfrage von Herrn Abgeordneten Schubert, er kann also gleich wieder ans Mikrofon, in der Drucksache 7/7752. Bitte schön, Herr Kollege.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Fluglärm-Beschwerden im Süden der Stadt Gera Im Rahmen meiner Wahlkreisarbeit erreichten mich Anwohnerbeschwerden zu einer vermehrten Häufung von Fluglärm im Süden der Stadt Gera. Vor dem Hintergrund der geschilderten Nachtzeiten, in denen sich der Fluglärm seit einiger Zeit häuft, sind die betroffenen Anwohner massiv in Ihrer Nachtruhe gestört, was zu einem erheblichen Verlust an Lebensqualität führt – weitab eines Airport-Geländes. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnis von Veränderungen der Überflugfrequenzen über dem Stadtgebiet von Gera im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr bzw. den Vorjahren, wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Wochentagen und Tageszeiten? 2. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen Monaten – einschließlich des Jahres 2022 – eine Veränderung der Flughöhe bei Überflügen über der Stadt Gera, zum Beispiel mit dem An- und Abflug von und nach Leipzig, im Vergleich zur Vorzeit, wenn ja, welche – bitte mit Begründung aufschlüsseln –? 3. Welche Grenzwerte gelten für Fluglärm, die von welcher Behörde in welchen Abständen, wie zum Beispiel im Stadtgebiet von Gera, kontrolliert werden, bei Überflügen außerhalb von Airports? 4. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anwohner, sich gegen übermäßigen Fluglärm, der insbesondere die Nachtruhe beeinträchtigt, zur Wehr zu setzen?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte schön, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nein, die Nutzung des Luftraums ist frei, solange diese die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht gefährdet und sie nicht gegen festgelegte Flugbeschränkungen verstößt. Für das betreffende Gebiet sind keine betrieblichen Beschränkungen festgelegt. Insofern ist die Erfassung von Flugbewegungen durch die Thüringer Luftfahrtbehörde weder geboten noch zulässig. Der Landesregierung liegen insofern keine entsprechenden Informationen vor. Zu Frage 2: Ebenfalls nein. Änderungen der Flughöhen, insbesondere im An- und Abflugverfahren zum Verkehrsflughafen Leipzig/Halle sind nicht festzustellen. Zu Frage 3: Grenzwerte existieren nur für das unmittelbare Umfeld von Flughäfen, in denen eine erhöhte Belastung zu erwarten ist. Gera liegt nicht in einem relevanten Umfeld eines Flughafens, insofern existieren auch keine dezidierten Grenzwerte für Fluglärm. Zu Frage 4: Zur Beantwortung der Frage müssten Erkenntnisse über den oder die Verursacherinnen vorliegen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Deshalb kann nur allgemein auf die entsprechenden Beschwerdestellen verwiesen werden. Ansprechpartner für den Zivilflugbetrieb ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Fluglärmbeschwerden können an die E-Mail-Adresse: luftverkehr@tlvwa.Thüringen.de gerichtet werden. Anfragen zu dem Anund Abflugverfahren an den Flughäfen sind an die Deutsche Flugsicherung zu richten. Diese hat auf ihrer Homepage ein Kontaktformular eingerichtet. Für alle Fragen zum militärischen Flugbetrieb hat das Luftfahrtamt der Bundeswehr eine Kontaktstelle eingerichtet, an welche Anliegen im Rahmen des Bürgerinnendialogs adressiert werden können. Details dazu sind ebenfalls der entsprechenden Homepage zu entnehmen. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Wäre es möglich – sicher jetzt nicht ad hoc. Herr Staatssekretär erst einmal vielen Dank für die Antwort. Aber wäre es möglich, im Nachgang noch mal die Frage zu beantworten, ob es in den letzten Monaten einschließlich des gesamten Jahres 2022 eine vermehrte Rückmeldung an die angegebene E-Mail-Adresse beim Landesverwaltungsamt gegeben hat, was Fluglärmbeschwerden im Raum Gera betrifft?

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Weil

Fragestunde

Das war jetzt nicht Gegenstand der Anfrage. Das können wir sicher noch mal nachreichen. Na klar, gern.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur vierten Anfrage, der des Abgeordneten Aust in der Drucksache 7/7773. Bitte schön, Herr Kollege.

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René Aust AfD

Fragestunde

Vielen Dank. Bußgeldverfahren gegen ungeimpfte Beschäftigte eines Klinikums mit Sitz in Nordhausen Die Bußgeldverfahren infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, § 20a Infektionsschutzgesetz – IfSG, gegen ungeimpfte Beschäftigte eines Klinikums mit Sitz in Nordhausen sorgen für Unruhe. Auch der Verdacht einer Ungleichbehandlung zwischen Ärzten und Pflegekräften steht nach meiner Kenntnis im Raum. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beschäftigte des Klinikums waren nach Kenntnis der Landesregierung für die Dauer der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, vom 16. März bis 31. Dezember 2022, dem ärztlichen Bereich zuzuordnen, wovon wie viele keinen Impf- oder Genesenennachweis oder ein anderes ärztliches Zeugnis gemäß § 20 a Abs. 2 IfSG vorgelegt haben? 2. Wie viele der ärztlichen Beschäftigten, die keinen Impf- oder Genesenennachweis oder ein anderes ärztliches Zeugnis vorgelegt haben, wurden dem Gesundheitsamt gemeldet, das gegen wie viele ein Bußgeldverfahren eingeleitet hat – bitte unter Angabe der noch ausstehenden Bußgeldverfahren –? 3. Wie viele Pflegekräfte waren nach Kenntnis der Landesregierung für die Dauer der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, vom 16. März bis 31. Dezember 2022, am Klinikum in Nordhausen beschäftigt, wovon wie viele keinen Impf- oder Genesenennachweis oder ein anderes ärztliches Zeugnis gemäß § 20 a Abs. 2 IfSG vorgelegt haben? 4. Wie viele dieser Pflegekräfte, die keinen Impfoder Genesenennachweis oder ein anderes ärztliches Zeugnis vorgelegt haben, wurden dem Gesundheitsamt gemeldet, das gegen wie viele ein Bußgeldverfahren eingeleitet hat – bitte unter Angabe der noch ausstehenden Bußgeldverfahren –? Vielen herzlichen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte schön, Frau Ministerin.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich die Fragen gern beantworten, aber gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: In der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage zu Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz gegen ungeimpfte Beschäftigte eines Klinikums mit Sitz in Nordhausen wird mitgeteilt, dass diese für Unruhe sorgen und der Verdacht einer Ungleichbehandlung zwischen Ärzten und Pflegepersonal bestehe. Wie Ihnen bekannt ist, wird die Umsetzung der Rechtsvorschriften im übertragenen Wirkungskreis durch die Landkreise und kreisfreien Städte wahrgenommen. Aus dem Grund ist für die konkrete Mündliche Anfrage der Landkreis Nordhausen und damit das Gesundheitsamt Nordhausen die zuständige Behörde. Demzufolge kann zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage nur auf die vom Gesundheitsamt Nordhausen bereitgestellten Informationen zurückgegriffen werden. Insofern möchte ich die Fragen 1 bis 4 gern gemeinsam beantworten. Namens der Landesregierung werden die Einzelfragen wie folgt zusammen beantwortet: Zu dem betreffenden Klinikum ist der Landesregierung die Anzahl der Beschäftigten nicht bekannt. Aus dem Klinikum wurden dem Gesundheitsamt insgesamt 270 Personen gemeldet, die möglicherweise keinen Impf- oder Genesenennachweis oder anderes Zeugnis vorgelegt haben. Eine Aufteilung nach Pflegepersonal und ärztlichem Personal kann nicht vorgenommen werden, da dem Gesundheitsamt dies vom Klinikum nicht gemeldet wurde. Unter den 270 gemeldeten Personen befanden sich zum Beispiel auch sogenannte falsch gemeldete Personen, weil sie entweder keinen direkten Kontakt zu vulnerablen Gruppen hatten oder einen vollständigen Immunitätsstatus nachweisen konnten und dies dem Arbeitgeber auch mitgeteilt haben. Nach vorliegender Mitteilung wurden bisher 77 Bußgeldverfahren eingeleitet, davon wurden acht bereits beendet. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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René Aust AfD

Fragestunde

Vielen herzlichen Dank. Wäre es also nicht möglich, diese 77 Verfahren beispielsweise nach Pflegekräften und Ärzten aufzuschlüsseln?

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Heike Werner

Fragestunde

Wir können es nicht, weil, wie gesagt, dem Gesundheitsamt diese Daten gar nicht vorliegen. Man müsste sich das dann vom Krankenhaus noch mal extra geben lassen und jede einzelne Akte auswerten. Im Moment liegen uns die Daten staatlicherseits nicht vor.

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Bergner

Fragestunde

Eine zweite Nachfrage.

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René Aust AfD

Fragestunde

Gut, vielen Dank. Dann werden wir das in der Form in einer Kleinen Anfrage einmal abfragen, auch über Nordhausen hinaus. Ich habe dann noch eine Nachfrage, nämlich ob bei der Landesregierung ganz grundsätzlich der Eindruck besteht, dass es eine Ungleichbehandlung zwischen Ärzten und Pflegekräften im gesamten Freistaat geben könnte.

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Heike Werner

Fragestunde

Dazu liegen uns gar keine Daten vor, wie eben schon mitgeteilt. Ich habe aber bisher derartige Rückmeldungen nicht bekommen. Der Eindruck könnte sich eventuell dadurch ergeben, dass wir wissen, dass es große Unterschiede gibt, dass im ärztlichen Bereich im Vergleich zum Pflegebereich mehr Ärztinnen und Ärzte geimpft sind. Vielleicht ist das einfach eine Perspektive, die sich daraus ergibt.

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Bergner

Fragestunde

Danke schön. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur fünften Anfrage. Das ist die des Abgeordneten Bergner in der Drucksache 7/7787, aus naheliegendem Grund freundlicherweise vorgetragen von Frau Abgeordneter Baum.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Recht herzlichen Dank, Herr Präsident. Zukunft des Gebäudes in der Beethovenstraße 6 in Jena Das Gebäude in der Beethovenstraße 6 in Jena war bisher in der Nutzung durch die FriedrichSchiller-Universität Jena, Fotozentrum der FSU. In jüngster Zeit wurden jedoch die Schilder entfernt und das Gebäude erscheint von außen ungenutzt. In der Gebäudeliste der Universität Jena auf friedolin.uni-jena.de ist das Gebäude nicht mehr gelistet. Diese Tatsache legt nahe, dass das Gebäude nicht mehr im Besitz der Universität Jena ist oder zumindest nicht mehr von ihr genutzt wird. Es stellt sich die Frage, welche Pläne es für die Zukunft des Gebäudes gibt und wer für die Entscheidungen bezüglich einer weiteren Nutzung zuständig ist. Auch interessiert, ob bereits Interessenten für den Kauf, die Miete oder die Pacht des Gebäudes bestehen und welche Pläne diese für die Nutzung verfolgen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Pläne, unter Bezugnahme auf bereits erfolgte Schritte zur Umsetzung, gibt es für das genannte Objekt, insbesondere hinsichtlich Sanierung, Umbau oder anderweitiger Umnutzung? 2. In wessen Zuständigkeit liegt die Entscheidung über die weitere Nutzung des genannten Gebäudes unter Beteiligung welcher weiteren Akteure in diesem Entscheidungsprozess? 3. Gibt es bereits Interessenten für den Kauf, die Miete oder die Pacht des genannten Gebäudes, sowohl von privater als auch öffentlicher Seite, zum Beispiel von der Stadt Jena, wenn ja, welche sind das und welche Pläne verfolgen sie für die Nutzung des Gebäudes?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Dr. Böhler. Bitte schön.

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Dr. Böhler

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu 1: Das Gebäude wurde im Jahr 2022 durch die Friedrich-Schiller-Universität Jena wegen Nutzungsaufgabe freigezogen. In diesem Zusammenhang wurde ein etwaiger anderer Landesbedarf für das Gebäude geprüft, bei dem keine weitere landesseitige Nutzungsmöglichkeit festgestellt wurde. Nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben wird das Grundstück daher zum Verkauf ausgeschrieben. Zu 2: Wie dargestellt, erfolgte die Entscheidung zur Nutzungsaufgabe des Gebäudes durch die FSU Jena. Innerhalb der Landesregierung ist das TMWWDG für das Grundstück zuständig. Nach der erwähnten abschlägigen Prüfung des Landesbedarfs erfolgt der nunmehr vorgesehene Verkauf, wie bei Grundstücksverkäufen des Landes üblich, durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr über öffentliche Ausschreibung. Zu 3: Der Landesregierung sind keine Interessensbekundungen bekannt. Mögliche Interessenten können sich nach der Ausschreibung zum Verkauf mit dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr in Verbindung setzen und gegebenenfalls ein Angebot abgeben. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Schubert. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, habe ich das richtig verstanden, dass immer, wenn aktuell kein Bedarf für eine Landesverwendung einer Immobilie erkannt oder definiert wird, wir sofort in die Ausschreibung gehen, damit wir uns dann von diesem Immobilienbesitz trennen? In welcher Richtlinie, Haushaltsordnung oder wo ist das denn hinterlegt? Das würde mich wirklich mal interessieren.

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Dr. Böhler

Fragestunde

Also, wir müssen ja die Unterhaltung eines jeden Gebäudes finanzieren. Das wird jeweils geprüft. Das ist mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsordnung natürlich in Einklang zu bringen. Wenn kein Landesinteresse mehr an der Immobilie besteht, muss man ja sehen, was man mit der Immobilie macht. Deswegen wird sie, wenn das Interesse negativ beschieden wird, zum Verkauf angeboten. Das ergibt sich aus den haushaltsrechtlichen Vorgaben.

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Bergner

Fragestunde

Herr Wolf ist jetzt schneller gewesen als Sie, Herr Schubert.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident, und natürlich auch Frau Staatssekretärin. Welche Form der Ausschreibung wird denn genutzt, also ist das eine öffentliche Ausschreibung und welches Portal? – Als erste Frage.

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Dr. Böhler

Fragestunde

Ich gehe davon aus, dass es eine öffentliche Ausschreibung ist. Da wir das nicht selbst machen, müsste ich das nachreichen.

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Bergner

Fragestunde

Weitere Nachfragen sind nicht möglich, zwei Nachfragen aus der Mitte des Hauses; die erste hat Ihr Kollege schon verbraucht, tut mir leid, Herr Wolf. Danke schön. Wir kommen zur nächsten Anfrage. Das ist die von Frau Abgeordneter Güngör in der Drucksache 7/7788. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Union-Busting in Thüringen Laut IAB Betriebspanel Thüringen aus dem Jahr 2020 ist in Thüringen in 57 Prozent der Betriebe die Einrichtung eines Betriebsrats rechtlich möglich. Dennoch berichten Medien immer wieder von Fällen, in denen durch bewusstes „Union Busting“ die Gründung eines Betriebsrats aktiv verhindert wurde, die Betriebsratsarbeit unterbunden oder es zur Gründung von „anderen Vertretungsorganen“ kam. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Verbreitung von sogenannten alternativen Interessenvertretungsorganen, also Gremien, die nicht auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes konstituiert wurden – bitte aufschlüsseln nach den letzten fünf Jahren unter Angabe der drei Branchen bzw. der Betriebsgröße mit der höchsten Anzahl an alternativen Interessenvertretungsorganen für das jeweilige Jahr –? 2. Wie viele Verfahren wurden nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von Verstößen gegen § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes insgesamt eingeleitet bzw. hatten wie oft zur Folge, dass Geldstrafen in welcher Höhe oder Freiheitsstrafen mit welchem Strafmaß verhängt wurden? 3. Beabsichtigt die Landesregierung ähnlich, wie es der Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses vorsieht, der Staatsanwaltschaft in Thüringen eine Spezialzuständigkeit für Straftaten gegen die betriebliche Mitbestimmung nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz zuzuweisen, wenn ja, wie schätzt die Landesregierung eine mögliche Umsetzung in Thüringen ein? Danke schön.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden knappen Frist wie folgt beantworten: Zu Frage 1 – ist der Landesregierung bekannt, dass es gesonderte sogenannte alternative Interessensvertretungsorgane gibt, welche nicht auf der Basis des Betriebsverfassungsgesetzes konstituiert wurden? –: Die Tarifpolitik agiert ohne staatliche Eingriffe. Das heißt, im Grundgesetz ist diese Tarifautonomie festgesetzt. So können Arbeitnehmerund Arbeitgebervertretungen Tarifverträge mit den Schwerpunkten Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und jeglichen weiteren Arbeitsbedingungen frei und eigenständig abschließen. Die Gremien oder alternativen Vertretungen sind nicht verpflichtet, ihre Gründung bekannt zu geben oder gar an übergeordnete Stellen zu melden. Von daher liegen der Landesregierung keine statistischen Erkenntnisse zur Anzahl der alternativen Vertretungen vor. Gegebenenfalls kann der Deutsche Gewerkschaftsbund hier weitere Auskünfte geben. Zu Frage 2: Zur Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen § 119 Betriebsverfassungsgesetz liegen der Landesregierung keine statistischen Erkenntnisse vor. In Thüringen gab es in den Jahren 2017 bis 2021 ausweislich der Strafverfolgungsstatistik weder Abgeurteilte noch Verurteilte nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Für das Jahr 2022 liegen noch keine entsprechenden Angaben vor. Zu Frage 3: Nein. Bei drei der vier Thüringer Staatsanwaltschaften werden entsprechende Verfahren bereits in Sonderdezernaten oder in der für Wirtschaftsstrafverfahren zuständigen Abteilung bearbeitet. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe eine Nachfrage der Fragestellerin.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Fragestunde

Danke, Frau Ministerin. Zur Beantwortung der Frage 3 würde mich interessieren, was die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den drei der vier genannten Dezernate ist bzw. ob genau hier Verfahrensgeschwindigkeiten dargestellt werden können. Danke.

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Heike Werner

Fragestunde

Diese Frage würde ich gern mitnehmen und schriftlich beantworten.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur siebten Anfrage. Das ist die Anfrage der Abgeordneten Stange in der Drucksache 7/7789.

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Karola Stange Die Linke

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Neue Assistenzhunde-Verordnung – Auswirkungen auf Betroffene in Thüringen Am 1. März 2023 ist auf der Grundlage von Vorschriften des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes eine neue Assistenzhundeverordnung als Bundesrecht in Kraft getreten. In der Verordnung ist nicht nur die Einstufung und Ausbildung von Assistenzhunden geregelt, sondern auch die Zertifizierung und weitere Fragen – bis hin zu einer Ausweispflicht. Von der neuen Verordnung sind nicht nur Assistenzhunde von blinden und sehbehinderten Menschen betroffen, sondern offensichtlich zum Beispiel auch andere Arten von Assistenzhunden bis hin zu sogenannten Therapiehunden. Angesichts dieser Tatsachenlage stellt sich nun die Frage, inwieweit die Umsetzung der neuen Bundesverordnung auch Auswirkungen auf die Betroffenen in Thüringen hat und diese zur Umsetzung der neuen Regelungen selbst aktiv werden müssen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Handlungsverpflichtungen, zum Beispiel hinsichtlich Nachweis Eignung, Ausweispflicht usw., ergeben sich aus Sicht der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, die Assistenzhunde nutzen, aus der neuen ab 1. März 2023 geltenden Assistenzhundeverordnung – insbesondere auch für Personen, die Assistenzhunde besitzen bzw. nutzen, die schon vor Inkrafttreten der Neuregelungen ausgebildet worden sind? 2. Welche – gegebenenfalls auch finanzielle – Unterstützung können Betroffene von welcher Stelle in Thüringen bekommen beim Umgang mit bzw. bei der Umsetzung der neuen Regelungen für Assistenzhunde? 3. Welche aktiven Informations- und Unterstützungsangebote werden den Betroffenen in Thüringen von öffentlichen Stellen „von Amts wegen“ gemacht, ohne dass die Betroffenen selbst aktiv werden müssen? 4. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Landesregierung wegen der Neuregelungen in der oben genannten Verordnung mit Blick auf deren Umsetzungsprozess auf Landesebene für Betroffene in Thüringen die Gefahr, dass sie die Möglichkeit bzw. die Berechtigung zum Besitz ihres bisherigen Assistenzhundes insbesondere zur alltäglichen Nutzung verlieren? Danke schön.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Und Frau Ministerin Werner steht schon hier bereit. Bitte schön.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie eine kurze Vorbemerkung: Am 22. Dezember 2022 wurde auf Grundlage des § 12e Behindertengleichstellungsgesetz die Assistenzhundeverordnung verkündet. Diese trat entsprechend § 31 der Assistenzhundeverordnung am 1. März 2023 in Kraft. Die Verordnung ist anwendbar auf Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG: „Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes und des individuellen Bedarfs eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.“ Namens der Landesregierung möchte ich die Einzelfragen nun wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Nach § 12e Abs. 1 BGG dürfen Träger öffentlicher Gewalt sowie Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch ihren Assistenzhund den Zutritt zu ihren typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigern, soweit nicht der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen würde. § 12e Abs. 3 BGG definiert, wann ein Hund als Assistenzhund im Sinne dieses Gesetzes anerkannt werden kann. § 12e Abs. 4 BGG legt weiter fest, dass ein Assistenzhund als solcher zu kennzeichnen ist. Grund dafür ist, eine rasche Erkennung von Assistenzhunden sowohl für Zutritt Gewährende als auch für Dritte, insbesondere andere Kunden, Patientinnen und Patienten usw. zu ermöglichen. Eine Handlungsverpflichtung für Menschen mit Behinderungen ergibt sich nur insoweit, als dass für den Erhalt des Assistenzhundeabzeichens, mit dem unproblematisch und deutlich erkennbar die Assistenzhundeeigenschaft belegt wird, auch die erforderlichen Prüfungen abgelegt werden müssen. Menschen mit Behinderungen, deren Assistenzhund bereits vor dem 1. Juli 2023 ausgebildet und geprüft wurde, weisen lediglich die Ausbildung und Prüfung des Hundes nach. In diesem Fall sind keine erneuten Prüfungen für die Anerkennung abzulegen. Zu Frage 2: Hinsichtlich der Zuerkennung oder Gewährung eines Assistenzhundes ändert sich durch die Assistenzhundeverordnung nichts. Die Gewährung als medizinisches Hilfsmittel durch die Krankenkassen oder im Rahmen der Eingliederungshilfe durch die entsprechenden Träger bleibt unverändert. Betroffene erhalten insoweit keine finanzielle Unterstützung beim Umgang mit den neuen Regelungen, da hinsichtlich der Gewährung von Assistenzhunden keine neuen Regeln gelten. Unterstützung durch Beratung wird durch die EUTB, also die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, erbracht. Zu Frage 3: Auf der Website des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wurde bereits auf das Inkrafttreten der Assistenzhundeverordnung und insbesondere auch auf die Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwiesen, auf denen häufige Fragen und Antworten zum Thema „Rechte und Anforderungen an Assistenzhunde und Assistenzhundehalter“ zusammengestellt wurden. Nachdem die zuständige Stelle bestimmt wurde, wird diese zudem auf übliche Art und Weise zum Thema informieren. Zu Frage 4: Nach Kenntnis der Landesregierung besteht die Gefahr nicht, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund der Umsetzung der Verordnung auf Landesebene die Berechtigung zum Besitz ihres bisherigen Assistenzhundes insbesondere zur alltäglichen Nutzung verlieren. „Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes und des individuellen Bedarfs eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistung dazu bestimmt ist, diesem Menschen“ – wie vorhin schon gesagt – „die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern und behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.“ Menschen mit Behinderungen, die bereits einen Assistenzhund haben, werden diesen auch behalten können. Die grundsätzliche Gewährung eines Assistenzhundes ist keine Frage der Assistenzhundeverordnung, sondern bestimmt sich nach den Büchern V und IX des Sozialgesetzbuches. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage der Fragestellerin.

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Karola Stange Die Linke

Fragestunde

Danke, Frau Ministerin, für die umfangreiche Antwort. Trotzdem will ich noch einmal zu einem Punkt ganz konkret nachfragen: Für bereits zugelassene Assistenzhunde, so haben Sie es ja gesagt, brauchen keine neuen Nachweise erbracht werden. Muss denn ein neuer Ausweis, auf dem vorn auf dem Bild der Besitzer und hinten dann der Assistenzhund drauf ist, erstellt werden oder nicht?

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Heike Werner

Fragestunde

Diese Frage kann ich Ihnen jetzt nicht mit Gewissheit beantworten und würde diese Antwort gern nachreichen wollen.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Nachfragen sehe ich keine. Damit kommen wir zur achten Anfrage und das ist die von Frau Abgeordneter Baum in der Drucksache 7/7793. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Vorträge der „Letzten Generation“ an Thüringer Schulen Laut Medienberichten will die „Letzte Generation“ Vorträge an Schulen halten. Vereine wie „Teachers for Future Germany“ erklärten zudem, im Rahmen von Workshops Vertreter der „Letzten Generation“ in Schulen einladen zu wollen und empfehlen zum Beispiel den Besuch von Gerichtsverhandlungen im Kontext der „Letzten Generation“ im Rahmen des Unterrichts. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Einbindung von Akteuren der „Letzten Generation“ in Formaten an Schulen mit Hinblick auf den Beutelsbacher Konsens und das Spannungsfeld zwischen Überwältigungsverbot und der Kontroversität gesamtgesellschaftlicher Debatten? 2. Welchen Umgang empfiehlt die Landesregierung Schulen bei Anfragen, Akteure der „Letzten Generation“ für Formate an der Schule einzuladen? 3. Sind der Landesregierung Fälle von Vorträgen oder Formaten unter Beteiligung der „Letzten Generation“ an Thüringer Schulen bekannt?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte schön, Herr Staatssekretär Prof. Speitkamp.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Beutelsbacher Konsens entstand in den 1970er-Jahren im Ergebnis heftiger Diskussionen um die Methoden der politischen Bildung in der Bundesrepublik. Es ist demnach nicht erlaubt, Schülerinnen und Schülern im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines selbstständigen Urteils zu hindern. Hier verläuft die Grenze zwischen politischer Bildung und Überrumpelung oder eben Indoktrination. Indoktrination ist unvereinbar mit der Rolle der Lehrerinnen oder des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der Zielvorstellung von der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen und kontrovers diskutiert werden dürfen. Wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Die Schülerinnen und Schüler sollen in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und ihre eigene Interessenlage zu analysieren sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne ihrer Interessen zu beeinflussen. Mit Blick auf die schulpraktische Anwendung der Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses obliegt es Schulleitungen, eigenverantwortlich zu prüfen und zu entscheiden, ob Schulveranstaltungen im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern der „Letzten Generation“ durchgeführt werden. Hierbei gilt die Anwendung von § 56 Abs. 3 und 4 Thüringer Schulgesetz, wonach kommerzielle Werbung sowie Werbung von politischen Gruppierungen grundsätzlich nicht zulässig ist. Über Veranstaltungen und Informationsveranstaltungen von nicht zur Schule gehörenden Personen entscheidet gemäß § 56 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes die Schulleitung. Zudem gilt entsprechend dem Beutelsbacher Konsens § 38 Abs. 5 Satz 1 Nr. 14 Thüringer Schulgesetz. Danach entscheidet die Schulkonferenz hinsichtlich der Geltung der schulinternen Grundsätze auf der Grundlage des Überwältigungsverbots, der Schülerorientierung und im Sinne der Titel des § 2 des Thüringer Schulgesetzes über ausgewogene Informationen der Schülerinnen und Schüler bei Informationsbesuchen nicht zur Schule gehörender Personen, Organisationen und Institutionen an der Schule und im Unterricht. Zu Frage 2: Bei Anfragen von Vertreterinnen und Vertretern der „Letzten Generation“ an Schulleitungen in Thüringen zur Durchführung von Informationsveranstaltungen entscheidet jeweils die Schulleitung, wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, in welchem unterrichtsgebundenen oder projektbezogenen Format dies genehmigt oder eben abgelehnt wird. Und zu Frage 3: Es liegen keine Erkenntnisse und Erfahrungen diesbezüglich vor, was Fälle von Vorträgen oder Formaten unter Beteiligung der „Letzten Generation“ an Thüringer Schulen betrifft.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen sehe ich keine. Damit können wir zur nächsten Anfrage schreiten. Das ist die des Abgeordneten Müller in der Drucksache 7/7795. Bitte schön, Herr Kollege.

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Olaf Müller GRÜNE

Fragestunde

Standortsuche für ein neues ICE-Werk in Thüringen Die DB Fernverkehr AG hat bisher im Raum Nürnberg ein neues ICE-Instandhaltungswerk mit insgesamt sechs Hallengleisen geplant. Am 13. April 2023 gab die Deutsche Bahn AG bekannt, dass sie im Raum Nürnberg bzw. in Bayern die Standortsuche eingestellt hat und die Planungen für das Nürnberger Werk nicht weiterverfolgt. Gleichzeitig verdeutlichte der DB-Konzern in einem Pressebericht in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 13. April 2023, dass mit Hochdruck an alternativen Lösungen für die ICE-Instandhaltung gearbeitet werde. Dazu will der DB-Konzern nunmehr die Standortsuche in anderen Bundesländern vorantreiben. Der Bau neuer ICE-Instandhaltungswerke ist wegen der wachsenden Fernverkehrsflotte durch die laufende Beschaffung des ICE 4 dringend erforderlich. Die ICE-Flotte soll von derzeit rund 370 auf mehr als 450 Triebzüge Ende der 2020er-Jahre wachsen. Für das verkehrspolitische Ziel der Bundesregierung, die Fahrgastzahlen im Personenverkehr zu verdoppeln, kommt dem Aufwuchs der Fernverkehrsflotte nach meiner Auffassung zentrale Bedeutung zu. Die geplanten Investitionen für das ICE-Werk belaufen sich auf rund 400 Millionen Euro. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sich die Deutsche Bahn AG bzw. die DB Fernverkehr AG bezüglich der Standortsuche für ein neues ICE-Instandhaltungswerk bereits mit der Landesregierung in Verbindung gesetzt und, wenn ja, was wurde dazu vereinbart? 2. Welche Standorte würden nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen für ein ICE-Instandhaltungswerk grundsätzlich infrage kommen?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Kollege. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Dr. Böhler, bitte schön.

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Dr. Böhler

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Aufgrund des Sachzusammenhangs beantworte ich die Fragen 1 und 2 gemeinsam. Bislang bestehen zwischen der Deutschen Bahn AG und der Landesregierung im Hinblick auf die konkrete Standortsuche des Konzerns in Thüringen keine Kontakte. Nach Informationen der DB hat diese ihre umfangreiche Standortprüfung zum Bau eines neuen ICE-Instandhaltungswerks im Raum Nürnberg abgeschlossen. Im Ergebnis gebe es in der Region keine Standorte, die sich für ein neues betriebsnahes ICE-Werk eigneten. Die DB Fernverkehr ziehe sich daher mit dem Projekt ICE-Werk aus dem Freistaat Bayern zurück. Weiterhin erklärt die DB, dass die Anforderungen an einen Standort für ein betriebsnahes ICE-Werk komplex seien, nicht zuletzt durch die Größe und die Anbindung über eine Strecke mit genügend freien Kapazitäten. Die bislang bekannten Informationen deuten insoweit darauf hin, dass für das Vorhaben der Bahn nicht allzu viele Standorte infrage kommen. Da im bisherigen Prozess der DB keine Thüringer Standorte in der Auswahl waren, verfügen weder die Landesregierung, noch die Landesentwicklungsgesellschaft über spezifische Informationen zu den Anforderungen an das Investitionsprojekt, die über die eingangs genannten Verlautbarungen hinausgehen. Das TMWWDG hat deshalb am 17.04.2023 die Landesentwicklungsgesellschaft gebeten, sich des Vorhabens anzunehmen, um vom DB-Konzern Kernanforderungen des Projekts zu erfahren. In einem zweiten Schritt könnten geeignete Flächen in Thüringen erhoben und wenn möglich dem Konzern vorgeschlagen werden. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt keine Nachfrage? Gut. Eine weitere aus dem Raum sehe ich auch nicht. Damit kommen wir zur zehnten Anfrage. Das ist die von Frau Abgeordneter Henfling in der Drucksache 7/7796. Bitte, Frau Kollegin.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Vielen herzlichen Dank. Einsatz von Personen zur Informationsbeschaffung in Thüringen Nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ist der Einsatz von Personen zur Informationsbeschaffung insbesondere zulässig, sofern die gewährten Geld- oder Sachzuwendungen für die Tätigkeit der Person nicht auf Dauer deren überwiegende Lebensgrundlage sind. In anderen Verfassungsschutzgesetzen, wie zum Beispiel dem Bundesverfassungsschutzgesetz, ist die Hürde geringer, indem der dortige § 9b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 lediglich die alleinige Lebensgrundlage ausschließt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde dem Thüringer Verfassungsschutz seit Bestehen der genannten Norm der Einsatz einer Person zur Informationsbeschaffung aufgrund dieser Norm unmöglich mit der Folge, dass der Einsatz ggf. beendet werden musste, obwohl dieser notwendig oder beabsichtigt war? 2. Sieht die Landesregierung aufgrund dieser Norm eine Benachteiligung des Thüringer Verfassungsschutzes bei der Informationsbeschaffung im Vergleich zu anderen Verfassungsschutzbehörden, wenn ja, warum? 3. Wie viele Personen wurden nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes bzw. den entsprechenden vorangegangenen Bestimmungen eingesetzt – bitte nach den Jahren 2010 bis 2015 sowie 2015 bis 2020 aufschlüsseln –? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Entwicklung dieser Zahlen?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Kollegin. Für die Landesregierung antwortet Staatssekretärin Schenk.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich möchte folgende Vorbemerkung voranstellen: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch den verfassungsrechtlichen Grenzen des Artikels 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner insbesondere des Datenschutzes entgegenstehen. Eine Abwägung mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten ergibt sich bei der Frage 3, bei der dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Einzelheiten zu Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen, wie zum Beispiel der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, technischer Ausstattungen und Aufklärungszielen des Amts für Verfassungsschutz sind im Hinblick auf seine Aufgabenerfüllung besonders schutzwürdig und unterliegen der Geheimhaltung. Durch die Beantwortung der Fragen würden spezifische Informationen zur Arbeitsweise des Verfassungsschutzes offengelegt, welche Rückschlüsse zuließen, die sich nachteilig auf die Funktionsfähigkeit und wirksame Aufgabenerfüllung des Amts für Verfassungsschutz mithin auch auf die Sicherheitslage des Freistaats Thüringen und der Bundesrepublik Deutschland auswirken könnten. Zu Frage 1: Im Amt für Verfassungsschutz wurden und werden keine Personen zur Informationsbeschaffung außerhalb der Schranken des § 12 Abs. 3 in der aktuellen Fassung eingesetzt. Der Einsatz von Personen, die dieser Rechtsform nicht Genüge tun, war und ist nicht beabsichtigt. Zu Frage 2: Eine erkennbare Benachteiligung des Amts für Verfassungsschutz bei der Informationsbeschaffung im Vergleich zu anderen Verfassungsschutzbehörden aufgrund der genannten Rechtsnorm wird derzeit nicht gesehen. Zu Frage 3: Über Art, Anzahl und Dauer des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel unterrichtet die Landesregierung die Parlamentarische Kontrollkommission in geheimer Sitzung auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 Nr. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz. An dieser Stelle kann mitgeteilt werden, dass ein Rückgang der Zahlen zu verzeichnen ist. Im Übrigen verweise ich auf meine Vorbemerkung. Zu Frage 4: Die Informationsbeschaffung durch Personen nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 erfolgt gesetzkonform und im fachlich gebotenen Umfang. Im Übrigen verweise ich erneut auf meine Vorbemerkung.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine Nachfrage der Fragestellerin.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Ich weiß, dass die Staatssekretärin hier nicht das Problem darstellt, ich will aber trotzdem darauf hinweisen, dass ich zwar Ihre Vorbemerkung zur Kenntnis nehme, mir aber die Frage stelle, wie sich das Innenministerium denn vorstellt, dass wir kontrollieren sollen, das Gesetze so umgesetzt werden, wie wir sie mal beschlossen haben, wenn sozusagen nicht mal – ich verlange ja keine Namen, sondern ich wollte lediglich einen Vergleich vornehmen und habe den hier abgefragt, und stelle mal infrage, dass es besonders schutzwürdig ist, mir grobe Zahlen zu nennen, um das rauszubekommen. Das nur als anmerkende Frage.

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Bergner

Fragestunde

Jetzt muss ich die Nachfrage stellen, Frau Kollegin: Sie haben gesagt, Sie stellen sich die Frage. Stellen Sie sich die Frage oder der Frau Staatssekretärin?

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Ich stelle die auch der Frau Staatssekretärin.

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Schenk

Fragestunde

Ich habe das auch als Frage verstanden. Deswegen hatte ich quasi auf einen Rückgang hingewiesen, wenngleich ich Ihren Einwand, dass man natürlich auch vielleicht noch die Höhe oder die Stärke des Rückgangs wissen möchte, verstehe, verweise dabei aber auf meine Antwort hinsichtlich der Parlamentarischen Kontrollkommission.

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Bergner

Fragestunde

Es gibt noch eine zweite Nachfrage der Fragestellerin.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Gestatten Sie mir da die Anmerkung, dass ich keinerlei Zugriff auf die Parlamentarische Kontrollkommission habe, Punkt 1, weil da niemand von uns drinsitzt und Punkt 2, selbst wenn jemand drinsäße, er nur meiner Fraktionsvorsitzenden berichten dürfte. Ich sehe da schon eine Missachtung des Fragerechts der Abgeordneten an dieser Stelle.

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Bergner

Fragestunde

Das war jetzt eine Anmerkung. Kommt noch eine zweite Nachfrage oder nicht? Dann gibt es jetzt keine weitere Nachfrage, auch nicht aus der Mitte des Raums. Wir kommen zur nächsten Anfrage von Frau Abgeordneter Dr. Martin-Gehl in der Drucksache 7/7797. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

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Iris Martin-Gehl Die Linke

Fragestunde

Besoldungsstrukturen im Bereich des Thüringer Justizvollzugs Seit Jahren fordern Justizvollzugsbedienstete in Thüringen und deren Interessenvertretungen Veränderungen in ihren Besoldungsstrukturen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Beförderungen und die Wiedereinführung des Anwärtersonderzuschlags. In diesem Zusammenhang wird auf die steigenden Anforderungen an die Tätigkeit im Justizvollzug ebenso verwiesen wie auf das Problem der Personalgewinnung, wobei Thüringen dabei im Wettbewerb mit Bediensteten in anderen Tätigkeitsfeldern und anderen Bundesländern steht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich derzeit die Besoldungsstruktur im Bereich des Justizvollzugs in Thüringen dar – insbesondere im Hinblick auf die Einstellungssituation und die nachfolgenden Beförderungsmöglichkeiten – Stichwort „Beförderungsstau“ –? 2. Wie bilden sich die wachsenden fachlichen Anforderungen an die Tätigkeit im Justizvollzugsdienst in Thüringen derzeit in der Besoldungsstruktur ab bzw. wie sollen sich diese nach Ansicht der Landesregierung in Zukunft in der Besoldungsstruktur abbilden? 3. Wie stellt sich derzeit die Situation hinsichtlich der Personalgewinnung im Bereich des Justizvollzugs in Thüringen dar – auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, insbesondere mit denen, die einen Anwärtersonderzuschlag zahlen? 4. Welche Maßnahmen sind von der Landesregierung mit Blick auf den kommenden Landeshaushalt in Sachen Besoldungsstruktur und Personalgewinnung für den Thüringer Justizvollzug geplant, um sicherzustellen, dass Bedienstete im Justizvollzug in angemessenen Zeiträumen befördert werden und grundsätzlich keine Ruhestandsversetzungen im Eingangsamt erfolgen?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Und es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Bitte schön, Frau Ministerin.

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Denstädt

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf den Rängen, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin-Gehl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Es befanden sich zum Stichtag 01.04.2023 777 Bedienstete im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst, 72 im gehobenen Dienst und 30 im höheren Dienst. Die 777 Bediensteten im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst teilen sich auf die Besoldungsgruppen wie folgt auf: 291 Justizvollzugsobersekretäre – A7, 321 Justizvollzugshauptsekretäre – A8, 141 Justizvollzugsamtsinspektoren – A9 und 24 Justizvollzugsamtsinspektoren mit Zulage – A9Z. Die 72 Bediensteten im gehobenen Dienst teilen sich auf die Besoldungsgruppen wie folgt auf: elf Sozialinspektoren – A9, sieben Sozialoberinspektoren – A10, acht Sozialamtfrauen bzw. männer – A11, ein Sozialamtsrat ‑ – A12, elf Justizvollzugsinspektoren – A9, 17 Justizvollzugsoberinspektoren – A10, acht Justizvollzugsfrauen bzw. -männer – A11, sieben Vollzugsamtsräte – A12, ein Vollzugsamtsoberamtsrat – A13, ein Lehrer im Justizvollzug – A12. Die 30 Bediensteten im höheren Dienst teilen sich nach Besoldungsgruppen wie folgt auf: acht Psychologieräte, zehn Psychologieoberräte, vier Regierungsräte, vier Oberregierungsräte, drei Regierungsdirektorinnen bzw. direktoren und ein leitender Regierungs‑ direktor. Seit dem Jahr 2020 wurden folgende Beförderungen im Justizvollzug ausgesprochen: 164 Beförderungen im mittleren Dienst, fünf Beförderungen im gehobenen Dienst, fünf Beförderungen im höheren Dienst. Zudem sind für das laufende Jahr 70 Beförderungen für den mittleren Dienst, acht Beförderungen für den gehobenen Dienst und zwei Beförderungen für den höheren Dienst in die Haushaltsplanung aufgenommen. Im Ergebnis ist ein Beförderungsstau nicht erkennbar. Wenn ein solcher je bestanden hat bzw. besteht, so ist dieser ausschließlich auf Anträge auf gerichtliche Entscheidung im Beförderungsverfahren zurückzuführen. Hier ist zu berücksichtigen, dass das Verwaltungsgericht im Fall eines gerichtlichen Eilantrags gegen eine Beförderung auferlegt, das gesamte Verfahren in dieser Beförderungsgruppe bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens auszusetzen. Da die Verfahrensdauer regelmäßig ein Jahr oder länger dauert, entsteht für die betroffene Anstalt in dieser Besoldungsgruppe regelmäßig eine nicht unerhebliche Verzögerung bei den Beförderungen. Zu Frage 2: Der Thüringer Justizvollzug hat im Jahr 2018 eine Beschreibung und anschließend auch Bewertung aller Dienstposten der Justizvollzugsanstalten vorgenommen. In diesem Rahmen wurden auch neue Aufgaben und fachliche Anforderungen einbezogen und in der Bewertung berücksichtigt. In der Konsequenz wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Hebungen von Stellungen, insbesondere im mittleren Dienst beantragt und auch bewilligt. So konnten im Jahr 2021 100 Stellen von A7 in die A9 gehoben werden. Im Jahr 2023 folgten zehn Stellenhebungen von A9 in A9 mit Zulage. Zu Frage 3: Der Justizvollzug zahlt im Einstellungsjahr 2023 jedem Anwärter des mittleren und des gehobenen Dienstes einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent auf das Grundgehalt. Inwieweit sich der Zuschlag positiv in der Personalgewinnung widerspiegelt, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Trotz des Anwärterzuschlags konnte das Ziel zum 01.04.2023, 20 Anwärter in den mittleren Dienst einzustellen, nicht ganz erreicht werden, es begannen nur 17 Anwärter ihre Ausbildung. Deshalb ist geplant, den Durchgang zum 01.10.2023 mit 23 Anwärtern zu besetzen, um das Ziel der Einstellung von 40 Anwärtern im gesamten Jahr zu erreichen. Da dieses zweite Auswahlverfahren derzeit erst beginnt, kann noch nicht abschließend eine Aussage dazu getroffen werden. Das Auswahlverfahren im gehobenen Dienst wurde im vergangenen Monat durchgeführt, die fünf ausgeschriebenen Stellen können aus heutiger Sicht mit geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen besetzt werden. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern ist leider nicht möglich, da keine konkreten Zahlen vorliegen. Grundsätzlich haben aber alle Länder – ungeachtet, ob sie einen Anwärterzuschlag zahlen oder nicht – Schwierigkeiten, ihre Stellen mit geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen zu besetzen. Hier zeichnet sich in allen Bundesländern ein wachsendes Konkurrenzverhältnis zur Polizei, aber auch zu anderen Landes- und Bundesbehörden sowie den Kommunen ab. Zu Frage 4: Hier sei zunächst dargelegt, dass in den vergangenen Jahren Bedienstete nur im Einzelfall im Eingangsamt in den Ruhestand eingetreten sind. Konkret wurden bzw. werden im Jahr 2020 vier Bedienstete, 2021 drei Bedienstete, 2022 vier Bedienstete, 2023 null Bedienstete und 2024 ein Bediensteter mit der Besoldungsgruppe A7 in den Ruhestand versetzt. Um auch diese Einzelfälle zu verhindern und sicherzustellen, dass die Beamten, die eine entsprechende Leistung, Eignung und Befähigung im Justizvollzug zeigen, künftig in angemessenen Abständen befördert werden, sind mehrere Maßnahmen geplant. Zunächst sollen in den kommenden Jahren Beförderungen in dem gleichen Umfang wie bereits in den letzten zwei Jahren ausgegeben werden. Zudem werden die Stellenobergrenzen geprüft und in dem Bereich, in dem die gesetzlichen Vorgaben noch Hebungen zulassen, weitere Erhebungen auch beantragt. Sollte der Justizvollzug nach dieser Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass die vorhandenen Stellen nicht ausreichen, werden wir meiner Meinung nach innerhalb der Landesregierung die Aufhebung der Stellenobergrenze bzw. zumindest eine prozentuale Anhebung zu diskutieren haben. Schließlich werden für den kommenden Haushalt Stellenmehrungen beantragt, die dafür Sorge tragen sollen, dass der Justizvollzug seinen Anstalten Personal in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen kann. Hinsichtlich der Personalgewinnung soll der bereits eingeschlagene Weg weiterverfolgt werden. So verfügt der Vollzug über ein Öffentlichkeitsteam, das für das Berufsfeld des Justizvollzugsbediensteten auf Messen, Ausstellungen und bei Veranstaltungen sowie in Schulen wirbt. Zudem wird der Thüringer Justizvollzug bereits in zwei Imagefilmen präsentiert. Ferner wird sich der Justizvollzug und werde ich mich auch in den kommenden Jahren für die Zahlung eines Anwärtersonderzuschlags einsetzen, um die Ausbildung im Justizvollzug attraktiver zu machen und auch älteren Bewerbern die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards während der Ausbildung zu garantieren. Schließlich werden in diesem Jahr erstmalig zwei Einstellungstermine für die Ausbildung im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst angeboten, sodass flexibler auf interessierte Bewerber und Bewerberinnen eingegangen werden kann. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen?

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Iris Martin-Gehl Die Linke

Fragestunde

Nein, vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Keine Nachfragen, danke schön. Dann kommen wir zur zwölften und damit heute letzten Anfrage, der des Kollegen Wolf in der Drucksache 7/7798. Bitte schön, Herr Kollege.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. KI-Systeme im Bildungsbereich in Thüringen In den letzten Wochen und Monaten sind neue Anwendungen im Bereich der künstlichen Intelligenz auch in den Thüringer Schulen genutzt worden. Dies führte zu Verunsicherungen und Nachfragen. Die Kultusministerkonferenz hat sich bereits mit diesem Thema erstmalig befasst, die Thüringer Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Schülerinnen und Schüler fragen verstärkt nach, wie eine pädagogisch nutzbringende und rechtssichere Anwendung in Thüringen umgesetzt werden kann. In der Öffentlichkeit werden sowohl Moratorien als auch eine Nutzung unter Voraussetzung datenschutzrechtlicher Aspekte gefordert. Eines der Probleme ist, dass nahezu alle Programme und Server nicht in der EU stehen und damit keiner direkten Einflussnahme unterworfen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Nutzung von KI-Systemen, wie etwa ChatGPT bzw. andere textbasierte Dialogsysteme, durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer schulischen Verpflichtungen? 2. Welche fachlichen Empfehlungen gibt es zur technischen Anwendung von KI-Systemen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler auch im Hinblick auf die Anpassung an die dynamische Entwicklung der Systeme? 3. Sieht die Landesregierung derzeit die Notwendigkeit einer rechtlichen Neuausrichtung zur rechtssicheren Anwendung von KI-Systemen, wenn ja, welche? 4. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Nutzung von KI-Systemen für Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Leistungsfeststellungen unter Bezugnahme auf die rechtlichen Grundlagen, über die sie wie informiert werden? Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Wolf. Und für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Herr Prof. Speitkamp, bitte schön.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Die Herausforderungen, Chancen und Risiken von KI-Systemen der Schulen waren bereits Gegenstand der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 31. März 2023. Gern beantworte ich nun auch im Rahmen der Fragestunde noch einmal Ihre Anfragen, die bereits Gegenstand der Erörterung in der Ausschusssitzung waren. Zu Frage 1: Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses ausgeführt, lassen sich generell Chancen und Risiken generativer Softwaremodelle, die auf künstlicher Intelligenz basieren, für den Bildungsbereich aktuell nur grob abschätzen. Es handelt sich um eine hochdynamische und rasant fortschreitende Entwicklung. Generative KI-Modelle können unter anderem Texte in einer Qualität erzeugen, dass oftmals nicht zu erkennen ist, ob sie von einem Menschen produziert wurden oder nicht. Seitdem Ende November 2022 das generative KI-Modell ChatGPT veröffentlicht wurde und frei zugänglich ist, ergeben sich auch für den schulischen Alltag viele Fragen. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vertritt die Auffassung, dass Schülerinnen und Schülern im Unterricht fundierte und nachhaltige Kompetenzen vermittelt werden sollen, die ihnen einen konstruktiven und produktiven Umgang mit generativen KI-Modellen ermöglichen. Es ist festzustellen, dass ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von generativen KI-Modellen in den Schulen realitätsfern und nicht durchsetzbar ist. Vielmehr kommt es darauf an, einen kompetenten Umgang mit generativen KI-Modellen für eine erfolgreiche Anwendung in Ausbildung, Beruf und Alltagswelt zu entwickeln. Dem kann und wird sich Schule nicht verschließen. Den Rahmen gibt die 2018 erstellte Digitalstrategie Thüringer Schule vor. Hier ist die verantwortungsvolle Unterrichtsgestaltung durch die Thüringer Lehrkräfte und ihre kontinuierliche Fortbildung und Professionalisierung festgelegt. In diesem Sinn setzen sich die Thüringer Lehrkräfte mit positiven Wirkungen gleichermaßen auseinander wie mit negativen, um das Lernen und den Kompetenzaufbau der Kinder- und Jugendlichen für die Zukunft zu sichern. Es besteht die Notwendigkeit einer gemeinsamen Anstrengung von Schule, Schulaufsicht, der Lehreraus- und ‑ fortbildung, das Thema auch für die Schulen weiter zu erschließen. Für die Auseinandersetzung mit dem Themenfeld ist die Lehrkräftefortbildung zentral. Neben den bisherigen Aktivitäten des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien besteht die Initiative „KI in der schulischen und außerschulischen Bildung“. Hier entwickeln Vertreterinnen und Vertreter des ThILLM, der Landesmedienanstalt, der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen, also STIFT, und weitere Partner ein umfangreiches Fortbildungsangebot zum Thema. Zu Frage 2: Im Zusammenhang mit dem Einsatz von generativen KI-Modellen im Unterricht sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten und insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung, Auswertung und gegebenenfalls Weitergabe von personenbezogenen Daten, die derzeit noch nicht abschließend bewertet werden können. Das ist auch deswegen nicht möglich, weil die jeweiligen Anwendungsmöglichkeiten und Nutzungsbedingungen von generativen KI-Modellen unterschiedlich sein können. Unabhängig davon gilt, dass der Einsatz von generativen KI-Modellen im Unterricht wie bei der Nutzung einer Online-Plattform oder einer App auch nur unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen darf. Die Verantwortung für die Einhaltung des schulischen Datenschutzes trägt die Schulleitung. Dabei ist sorgfältig zu prüfen, inwieweit personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer anfallen und gegebenenfalls technische und organisatorische Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen sind. Hinweise darauf, welche Daten der Anbieter eines generativen KI-Systems verarbeitet, finden sich insbesondere in der Datenschutzerklärung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies können zum Beispiel Daten sein, die zur Nutzung grundsätzlich erforderlich sind wie bei der Erstellung eines Kontos – hier sind eventuell Altersgrenzen zu beachten –, aber auch solche Daten, die bei der konkreten Nutzung automatisch entstehen. Wichtig ist daher, dass ein Anbieter transparent über seine Datenverarbeitung und insbesondere über die Rechte auf Löschung informiert. Mit Blick auf verschiedene Nutzungsszenarien in Schule und die bisherigen Erkenntnisse über die Nutzungsbedingungen generativer KI-Modelle wie zum Beispiel ChatGPT lassen sich die getroffenen Aussagen weiter untersetzen und Hinweise ableiten. Mit dem Ziel, diese Informationen leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen, hat das TMBJS den Handlungsleitfaden „Umgang mit generativen KI-Modellen“ soeben am 25. April 2023 unter bildung.thueringen.de veröffentlicht. Zu Frage 3: Zunächst sei hier auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Rechtsgrundlage für die skizzierte datenschutzrechtliche Einordnung generativer KI-Modelle ist die Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutz-Grundverordnung kommt bereits jetzt umfänglich bei der datenschutzrechtlichen Bewertung zur Anwendung. Weitere rechtliche Bewertungen hängen zum Beispiel davon ab, unter welchen Rahmenbedingungen die generativen KI-Modelle zum Einsatz kommen und welche Aufgaben damit bearbeitet werden, siehe auch gleich die Antwort auf Frage 4. Beispielsweise können bezogen auf die Gestaltung von Hausaufgaben im Hinblick auf generierende KI-Modelle wie zum Beispiel ChatGPT Anknüpfungspunkte in der Thüringer Schulordnung gefunden werden. Die hochdynamische Entwicklung rund um die Verwendung von generativen KI-Modellen wird seitens des TMBJS genau verfolgt und die weitere Auseinandersetzung auch in Abstimmung mit anderen Ländern im Rahmen etablierter und neu gegründeter Arbeitsgruppen der Kultusministerkonferenz begleitet. Und zu Frage 4: Pauschale Antworten lassen sich an dieser Stelle nicht geben. Die rechtlichen Konsequenzen hängen davon ab, welche Rahmenbedingungen für die Erledigung der jeweiligen Aufgabe gestellt sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind zunächst durch die Vorschriften des Thüringer Schulgesetzes und der jeweiligen Schulordnung, zum Beispiel bei einer Täuschung, umrissen. Sollte es zu Täuschungshandlungen kommen, ergibt sich das Verfahren aus den Grundsätzen der Leistungsbewertung § 48 Thüringer Schulgesetz in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Vorschriften der Schulordnungen. Um solche sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte belastende Situationen zu vermeiden, sollten die Rahmenbedingungen für die Erledigung der jeweiligen Aufgabe vorher deutlich kommuniziert und die Aufgaben bereits präventiv möglichst so gestellt werden, dass sie nicht ausschließlich mit Hilfe von generativen KI-Modellen erledigt werden können. Im Handlungsleitfaden „Umgang mit generativen KI-Modellen“, der, wie gesagt, am 25. April 2023 auf unserer Homepage veröffentlicht wurde, werden Lehrkräften Hinweise gegeben, welche Vereinbarungen zur Kenntlichmachung der Verwendung von generativen KI-Modellen mit den Schülerinnen und Schülern getroffen werden können. Auch wenn diese Hinweise keine abschließenden Klärungen sein können, sind sie ein belastbarer erster Zugang. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es eine Nachfrage? Das ist nicht der Fall. Es war aber auch eine sehr umfangreiche Antwort. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen und nicht beantworteten Zusatzfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 bzw. § 91 Abs. 4 Satz 4 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe erneut – ich bitte mal ein bisschen um Ruhe, Herr Kollege Montag, auch Sie sind gemeint – die Tagesordnungspunkte 15 und 20 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7807 Abgegebene Stimmzettel 71, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 71. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, würde eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber eine Vorbereitung in einem Gremium außerhalb des Plenums erforderlich machen, beispielsweise im Ältestenrat. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7811 Abgegebene Stimmzettel 71, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 71. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 40 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, würde eine weitere Wahlwiederholung mit der vorgeschlagenen Wahlbewerberin eine Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums erforderlich machen, beispielsweise im Ältestenrat. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6574 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/7837 dazu: Finanzielle Mehrbelastungen der Kommunen ausgleichen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7852 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7884 ZWEITE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6783 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/7838 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7885 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte schön. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das war für den Präsidenten!)

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Christian Schaft Die Linke

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, es liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Das ist einerseits der Gesetzentwurf von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der eine gesetzliche Übernahme des Modellprojekts der praxisintegrierten Erzieherinnenausbildung vorsieht sowie eine Anpassung bezüglich geänderter arbeitsrechtlicher Regelungen nach TVöD. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde im November im Landtag zur ersten Lesung beraten und dann an den Bildungsausschuss überwiesen. Ebenso liegt vor: der Gesetzentwurf der CDU mit der Änderung des § 23 Kindergartengesetz, Anpassung der Sachkostenpauschale sowie der Beträge zur Anerkennung der Förderleistungen von Kindertagespflegepersonen. Der Gesetzentwurf wurde nach seiner ersten Lesung dann im Dezember an den Ausschuss überwiesen. Beide Gesetzentwürfe wurden in der 52. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 15. Dezember 2022 mit Beschluss einer schriftlichen Anhörung sowie in der 53. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 20. Dezember und in der 56. Sitzung am 25. April beraten. Die Anzuhörenden begrüßten überwiegend die vorgelegten Gesetzentwürfe. Die vorgelegten Änderungsanträge zu den Gesetzentwürfen wurden aufgrund ihrer kommunalen Relevanz auch noch mal den kommunalen Spitzenverbänden sowie auch den entsprechenden Vertreterinnen, wie der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, erneut zur Anhörung vorgelegt. In der Ausschusssitzung am 25. April 2023, also der 56. Ausschusssitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport, wurde dann mit Mehrheit die Annahme des Gesetzentwurfs von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsanträge aus der Vorlage 7/5001 sowie der mündlich vorgetragenen Änderungsanträge empfohlen. Ebenso hat der Ausschuss in der genannten Sitzung am 25. April die Annahme des Gesetzentwurfs der CDU unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsanträge aus der Vorlage 7/5002 sowie der mündlich vorgetragenen Änderungsanträge empfohlen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Schaft. Jetzt habe ich zunächst die Frage, ob das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag gewünscht wird. (Zuruf Abg. Tischner, CDU: Ja!) Bitte schön, Herr Kollege Tischner.

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Christian Tischner CDU

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Bildung kostet Geld und Bildung gibt es nicht kostenlos, deshalb haben natürlich auch bei diesem Gesetzgebungsverfahren die finanziellen Auswirkungen eine große Rolle gespielt. Einige finanzielle Auswirkungen haben wir schon mit dem Haushalt für dieses Schuljahr sehr deutlich abbilden können, bei anderen – das will ich hier am Pult noch mal so deutlich sagen – gab es durchaus sehr intensive Debatten im Beratungsverfahren, denn der Gemeinde- und Städtebund hat uns in der Anhörung darauf hingewiesen, dass die Verbesserung der Personalschlüssel bei dem Tarifabschluss, den sie damals gemacht haben, den Kommunen für das Jahr 2023 ungefähr 16,1 Millionen Euro Mehrkosten verursacht. Ich bin der FDP-Fraktion dankbar, dass wir gemeinsam einen Entschließungsantrag hier in den Landtag eingebracht haben – der hoffentlich eine breite Mehrheit finden wird –, der noch mal feststellt, dass Bildung und gerade dieses Gesetz mit Mehrkosten verbunden sind, aber dass wir vor allem die Landesregierung bitten und auffordern, dem Bildungsausschuss relativ zeitnah, nämlich bis zum 23. Juni, zu berichten, wie die einzelnen Kosten berücksichtigt werden, auch mit Blick auf die Tarifsteigerungen, die in der letzten Woche geschehen sind, was da eventuell der Landtag auch noch vornehmen möchte, und inwiefern die Kosten insgesamt abgefedert sind. Ich glaube, es wird sich jetzt noch mal im weiteren Verlauf der Debatte zeigen, dass wir uns als Landtag mit viel Augenmaß durchaus voranbewegt haben, dass wir alles gemeinsam umsetzen können. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Bergner

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Tischner. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Ich erteile für die SPDFraktion Herrn Abgeordneten Dr. Hartung das Wort.

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Thomas Hartung SPD

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Das ist ja ganz überraschend und ungewohnt, dass ich so früh aufgerufen werde. Normalerweise bin ich immer am Ende dran. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer, heute ist ein guter Tag für die frühkindliche Bildung in Thüringen. Wir werden heute zwei Gesetzentwürfe verabschieden, die nach intensiven Beratungen zwischen den demokratischen Fraktionen am Ende beide bezogen auf die Einbringung deutlich verändert worden sind. Beide sind aus unserer Sicht aber auch deutlich besser geworden. Ich gehe mal als Erstes auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ein. Wir haben auf jeden Fall einen Schwerpunkt in Bezug auf PiA festzustellen. Wir werden diese praxisintergrierte Ausbildung als gesetzlich festgeschriebenes etabliertes Ausbildungsverfahren hier in Thüringen haben. Wir werden zielgerichtet Träger, die diese Ausbildung anbieten, fördern. Mein Dank gilt zum einen der konstruktiven Beratung, die wir intensiv geführt haben, zum anderen auch durchaus für Anregungen, die wir namentlich von Thadäus König bekommen haben, der uns immer und immer wieder darauf hingewiesen hat, dass wir die Träger auch wirklich zielgenau fördern und ausbilden. Das haben wir dann auch aufgenommen. Das ist ein Beispiel dafür, dass wir durchaus konstruktiv mit Vorschlägen der anderen Fraktionen umgehen. Ein zweiter Punkt ist die Verankerung der im Tarifgebiet Ost vereinbarten Arbeitszeitsenkung von 40 auf 39 Stunden pro Woche. Hier vollziehen wir quasi im Gesetz das nach, was schon vor zwei Jahren, vor drei Jahren eigentlich festgelegt worden ist. Wir sind aus unserer Sicht nicht in der Situation, dass wir im KFA eine zu geringe Finanzierung haben. Wir werden also dem Entschließungsantrag problemlos zustimmen können, denn er ist in erster Linie ein Prüfauftrag. Der Prüfung sehen wir ganz gelassen entgegen, weil, wie gesagt, wir uns die Sichtweise des Gemeinde- und Städtebunds nicht automatisch zu eigen machen. Denn am Ende ist Kita eine Handlung im eigenen Wirkungskreis und ein wenig Geld werden die, die diese Tätigkeit zu verantworten haben, auch einsetzen. Aber ich bin völlig Ihrer Meinung, die jetzt abgeschlossenen Tarifverträge werden mit Sicherheit zu einer Verteuerung führen. Allerdings erlaube ich mir, darauf aufmerksam zu machen, das sind Tarifabschlüsse der Kommunen, nicht des Landes. Insofern schauen wir auch hier mal, wie viel das Land nachschießen muss, wenn es nachschießen muss. Aber – auch darüber haben wir intensive Debatten geführt – eine Vollfinanzierung ist weder vorgesehen, noch sind wir dazu verpflichtet. Ich möchte an dieser Stelle – das ist auch passend, weil wir sehr, sehr viele Zahlen und sehr, sehr viele Fakten geliefert bekommen haben – dem Ministerium ausdrücklich danken. In diesen Beratungen haben wir immer eine konstruktive Begleitung gehabt. Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich Herrn Becker erwähnen, der tatsächlich immer alle Zahlen parat hatte und uns so geholfen hat, diesen Antrag deutlich besser zu machen. (Beifall Gruppe der FDP) Jetzt noch zwei, drei Worte zu dem Gesetzentwurf der CDU und der FDP. In diesem Punkt ist auch ein sehr wichtiger Gegenstand aufgegriffen worden, nämlich die Sachkosten und die Lohnkosten bei den Kindertagespflegepersonen. Hier sind bei den Sachkostenpauschalen seit 2017, bei den Lohnkosten sogar seit 2015, keine Anpassungen erfolgt. Es war also höchste Zeit, insofern danke für diesen Aufschlag, auch danke für die Beratungen. Hier haben wir – und da werden die Kollegen der CDU durchaus zustimmen – einen intensiven Prozess der Findung der richtigen Höhen der Zuschüsse gehabt, also von Beträgen, die wir erst angehoben haben und dann bis zum Schluss diskutiert haben. Ich glaube, auch hier wird das Ende der Fahnenstange möglicherweise noch nicht erreicht sein und man wird auch mit Blick auf die Inflation noch nachbessern müssen. Aber jetzt haben wir auf jeden Fall eine Verbesserung herbeigeführt. Insofern, denke ich, haben wir eine gute Einigung herbeigeführt. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen, mit denen wir in Verhandlungen getreten sind. Das waren sehr konstruktive, sehr positive Verhandlungen mit einem guten Ergebnis. Ich komme auf den Eingangssatz zurück: Das ist ein guter Tag für die frühkindliche Bildung in Thüringen. Wir haben eine erhebliche Verbesserung der Ausstattung bekommen und ich glaube, mit der Etablierung von PiA haben wir sehr vielen Auszubildenden die Möglichkeit eingeräumt, tatsächlich den Beruf, den sie sich gewählt haben oder vielleicht mit etwas Verzögerung gewählt haben, zu erlernen, auszuüben. Damit wird die Qualität unserer Kitas deutlich besser werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Ich rufe Frau Abgeordnete Baum für die Gruppe der FDP auf.

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Franziska Baum FDP

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, doppelte Redezeit – 10 Minuten, Sie entschuldigen, Frau Ministerin, da bin ich immer ganz erschlagen. Da hätte ich mich tatsächlich noch ein bisschen anders vorbereiten können. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Musst du nicht ausschöpfen, haben wir auch nicht!) Aber, Herr Kollege Hartung, das ist einfach, wenn man über die Kleinen in der Bildung spricht. Dann dürfen auch die kleinen Gruppen und Fraktionen als Erste sprechen, deswegen ist wahrscheinlich die Reihenfolge so. (Heiterkeit SPD) (Beifall Gruppe der FDP) So erkläre ich mir das zumindest jetzt. Denn wir sprechen über frühkindliche Bildung, wir sprechen über das Kindergartengesetz. Es gab zwei Gesetzentwürfe, die vorlagen und die wir auch sehr intensiv diskutiert haben. Ich kann Herrn Hartung beipflichten, das war, wenn auch nicht immer friktionsfrei, doch sehr konstruktiv. Aber so soll das ja sein. Es ging um drei Punkte. Es ging einmal um die Verstetigung der praxisintegrierten Erzieherausbildung, es ging um die Anpassung des Personalschlüssels an die 39-Stunden-Woche, die sich aus dem neuen Tarifvertrag ergibt, und es ging um die Situation der Kindertagespflege in Thüringen. Das war explizit der Gesetzentwurf der CDU an der Stelle. Bei dem Thema „PiA“ war uns besonders wichtig, dass wir nicht einfach über eine pauschale Finanzierung sprechen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass wir wirklich die praxisintegrierte Ausbildung unterstützen und fördern wollen. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir am Ende von der Erhöhung der allgemeinen Pauschale hin zu einer zielgerichteten Pauschale gekommen sind, die also dazu führen wird, dass die Einrichtungen und die Kommunen, die PiAnisten – ich leihe mir mal das Wort bei Herrn Kollegen Reinhardt, vielen Dank – ausbilden wollen, auch dafür unterstützt werden. Das befördert vor allem die kleineren Kommunen, die sich das sonst über eine erhöhte Pauschale nicht leisten hätten können. Somit wird der Modellversuch an der Stelle hoffentlich gut in die Fläche gebracht und dort auch gut angenommen und wir haben eine zweite Möglichkeit, in den Erzieherberuf einzusteigen, der noch einmal ein anderer ist als über die Erzieherschule mit Schulgeld. Zur Stärkung der Kindertagespflege ging es um zwei Themen des Gesetzes. Einmal ging es um die Anhebung der Mindestsummen sowohl bei den Sachkosten als auch bei den Personalkosten, also quasi bei dem, was an pädagogischer Arbeit geleistet wird. Die sind 2017 das letzte Mal angepasst worden. Insofern war das durchaus notwendig. Ein zweiter Punkt, den ich auch sehr spannend fand und sehr froh bin, dass der im Gesetz geblieben ist, ist die Möglichkeit, dass sich zwei Kindertagespflegepersonen auch zusammentun können, um eine Kindertagespflege aufzumachen. Das ist in anderen Ländern bereits möglich und durchaus zu begrüßen. Der Kollege Hartung hat schon angesprochen, dass wir bei den Kindertagesstätten über eine kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis sprechen. Deswegen sollte sich das Land da eigentlich immer dezent zurückhalten, wenn es um das Eingreifen sowohl in Strukturen als auch in Vorgaben als auch in Teilen um Finanzierung geht. Aber in dem Moment, wo Standards erhöht werden – das muss man da auch einfach sagen –, müssen natürlich auf der anderen Seite dann auch die Finanzierungen wieder stimmen. Das war besonders deutlich bei dem Konflikt über die Frage: Wie ändert sich die Finanzierung durch die Personalschlüsselanpassung, die sich durch den neuen TVöD ergibt? Das ist ja nun ein Tarifvertrag, den die Kommunen selbst mit ihren Erzieherinnen und Erziehern abgeschlossen haben, was am Ende auch zu den veränderten Stundenwochen führt. Wir passen hier auf Landesebene ja nur die Schlüssel an, wie viel Personal noch für die Betreuung der Kinder benötigt wird; wenn weniger Stunden gearbeitet wird, verschiebt der sich. Wir hatten im Rahmen der Verhandlungen einen relativ großen Diskurs darüber, ob denn dieses Geld für das, was sich durch die Änderung des TVöD ergibt, nun eigentlich vorgesehen ist oder nicht. Es herrschte am Ende ein bisschen Uneinigkeit, was die CDU und uns als FDP dazu bewogen hat, einen Entschließungsantrag einzureichen, um zu sagen, wir würden das ganz gern noch mal genau geprüft haben und die Meinung des Gemeinde- und Städtebundes den Äußerungen, die wir aus den Ministerien bekommen haben, die felsenfest davon überzeugt sind, dass im KFA das Geld drin ist, gegenübergestellt bekommen. Denn – das hatte ich ja vorhin auch schon gesagt – in dem Moment, wo wir die Standards anpassen, müssen wir dafür sorgen, dass die Finanzierung an der Stelle auch funktioniert. Als wir über die beiden Gesetzesentwürfe gesprochen haben, war ja schon angekündigt, dass wir nicht zum letzten Mal in dieser Legislatur über das Kindergartengesetz sprechen. Deswegen nutze ich die Zeit und werfe noch mal ein, was wir von einer neuen großen Kita-Novelle noch erwarten würden. Wir hoffen, dass es ein bisschen mehr wird, als Elternbeitragsfreiheit und Personalschlüssel. Aus unserer Sicht benötigen wir eine landesweite Qualitätsoffensive für die frühkindliche Bildung, (Beifall Gruppe der FDP) die vor allem nicht an bürokratischen Hürden scheitert. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist das Entscheidende!) Ähnlich wie in den Schulen herrscht in den Kindertageseinrichtungen Personalmangel und auch teilweise ein wahnsinnig großer bürokratischer Aufwand, vor allem da, wo verschiedene Akteure gerade zum Beispiel im integrativen Bereich mit einzubinden sind. Von digitalisierten Prozessen können wir da, glaube ich, überhaupt noch nicht sprechen. Vielmehr füllen Einrichtungsleiter x verschiedene Statistikformulare für x verschiedene Stellen aus, die man auch gern mal schön zusammenbringen kann. (Beifall Gruppe der FDP) Denn auch in der frühkindlichen Bildung gilt – zumindest für uns als Freie Demokraten –: Die wertvollste Zeit ist die am Kind. Darauf sollten die Prozesse in den Bildungseinrichtungen und alle Bemühungen in der Personalsuche ausgerichtet sein. (Beifall Gruppe der FDP) Gerade zu letzterem Punkt leisten diese beiden hier beratenen Gesetzesentwürfe einen wichtigen Beitrag, weshalb wir ihnen heute sehr gern zustimmen werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Eh hier die Spekulationen in die Höhe schießen: Die Aufrufe erteilt der sitzungsleitende Präsident und das habe ich in dem ersten Fall nach vorgelegter Liste und im zweiten Fall mit Blick auf die Uhr getan, weil Frau Kollegin Baum demnächst hier vorn Sitzungsdienst haben wird. Jetzt rufe ich als Nächsten Herrn Abgeordneten Reinhardt für die Fraktion Die Linke auf.

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Daniel Reinhardt Die Linke

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Verbesserungen in der frühkindlichen Bildung im Freistaat Thüringen sind immer gut. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Erzieher, liebe Leitungskollegen, liebe Träger von Kindergärten, geschätzte Abgeordnetenkollegen, Herr Präsident, heute möchte ich Ihnen zwei Gesetzesänderungen vorstellen, die wir gemeinsam als Abgeordnete im November/Dezember an den Bildungsausschuss überwiesen haben. Im Bildungsausschuss – das haben meine Vorrednerinnen schon gesagt – haben wir tatsächlich zweimal eine schriftliche Anhörung herausgegeben oder gesagt, das müssen wir noch mal anhören. Da können Sie sich schon mal vorstellen, wie umfangreich sozusagen der fachliche Austausch über diese schriftlichen Anhörungen im Ausschuss war. Im Wesentlichen geht es bei diesen beiden Gesetzesänderungen einmal um – wenn Sie den Vorrednerinnen zugehört haben, wissen Sie es schon – die Einführung der praxisintegrierten Ausbildung, die PiAnistinnen, es geht um die Anpassung des Mindestpersonalschlüssels an die 39-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich und es geht um wesentliche Verbesserungen im Bereich der Kindertagespflege. Im ersten Teil meiner Rede werde ich auf unser Gesetz eingehen, im zweiten Teil werde ich noch mal auf das CDU-Gesetz eingehen. Eines vorab: Ich möchte ein Dankeschön an die Mitarbeitenden des TMBJS, aber auch ein Dankeschön in dem Fall tatsächlich an die konstruktive Opposition aussprechen. Nur gemeinsam konnten wir, also die Minderheitskoalition aus Linken, SPD und Grünen, Ihnen heute einen geeinten Gesetzentwurf vorstellen. Das zeigt für mich natürlich deutlich, wie wichtig uns, den Akteuren der Demokratie, die frühkindliche Bildung im Freistaat Thüringen ist. (Beifall DIE LINKE) Im Gesetz beschrieben ist nun der Vollzug der erkämpften 39-Stunden-Woche für Erzieherinnen bei vollem Lohnausgleich und damit verbunden die notwendige Anpassung des Mindestpersonalschlüssels. Aus meiner Sicht werden hier nun keine größeren Effekte in den Kindergärten stattfinden, dass wir sagen, Mensch, jetzt haben wir den Personalschlüssel erreicht, den wir schon immer brauchten, aber die erkämpfte tarifliche Anpassung findet nun Eingang ins Gesetz und somit werden die Arbeitsbedingungen meiner Kolleginnen tatsächlich verbessert, weil sie eben bei vollem Lohnausgleich eine Stunde weniger arbeiten müssen. Wir wollen gern, dass das Ganze ab dem 01.08. dieses Jahres in Kraft tritt, und das gilt dann tatsächlich auch für die PiAnistinnen-Ausbildung. Der TVöD-SuE setzt die 39-Stunden-Woche – wir hatten ja erst die 39,5-, jetzt die 39-Stunden-Woche – bereits um und die freien Träger, also DAK, Caritas, AWO usw., haben dann mit unserem Gesetz die Möglichkeit, in den Kostensatzverhandlungen das ebenfalls in den Kommunen und Gemeinden umzusetzen. Nun möchte ich gern den Schwenk zu PiA machen, also der praxisintegrierten Ausbildung, den PiAnistinnen. Das ist quasi das Gegenstück zu unserer konsekutiven Ausbildung, also dieser klassisch schulischen Ausbildung an einer Berufsschule. Ein paar Ausführungen werde ich machen, warum und weshalb wir überhaupt wollen, dass dieses Gesetz im Kindergartenbereich verändert wird. Denn auch im Bereich des Kindergartens ist wie in den Bereichen des Hortes, der Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendarbeit der Fachkräftemangel besonders hoch und ich vermute, wir alle hier von den demokratischen Kräften wollen demnächst, hoffentlich noch in dieser Legislaturperiode, den Personalschlüssel für unsere Kinder in den Kindergärten verbessern. Und wenn wir das wollen, brauchen wir neue Erzieherinnen und Erzieher, die wir mit dem aktuellen Standard der Ausbildungsplätze nicht erreichen können. Diesem Mangel an Fachkräften wollten und werden wir nun mit neuen Ausbildungsgängen, die meistens neue Voraussetzungen haben, begegnen. Und so startete man hier im Freistaat 2019 bereits mit dem Modellprojekt PiA, um zu schauen, ob und wenn ja, welchen Effekt diese neue praxisintegrierte Ausbildung haben wird. Und siehe da, im ersten Ausbildungsjahr, damals 2019, gab es einen regelrechten Run auf diese Ausbildung. Hintergrund war einerseits, dass die Grundvoraussetzungen für die PiAnistinnen-Ausbildung, damit man das machen darf und dann eine Staatlich anerkannte Erzieherin wird, geringer waren. Die PiAnistinnen haben zum damaligen Zeitpunkt auch ein Entgelt erhalten und die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG oder BAföG, je nachdem, wie weit man zurückgeht, waren elternabhängig und hatten sozusagen bestimmte Hürden. Ganz zu Beginn des PiA-Modellprojekts beteiligte sich der Bund noch an den Kosten und hatte vollmundig versprochen, das auch weiterhin zu machen, ist dann aber aus der Finanzierung ausgestiegen. Der Freistaat Thüringen hat mit unseren Haushaltsbeschlüssen dann kurzerhand für die nächsten drei Jahre – damals waren es dann zwei Ausbildungsjahrgänge – die vollen Kosten übernommen, also dieses RundumGlücklich-Paket. Wir haben also richtig viel Geld in die Hand genommen. Die größte Kritik an dieser praxisintegrierten Ausbildung war und ist auch aktuell noch immer, dass diese begehrten Plätze nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Genau dieser Kritik, die es an diesem Modellprojekt gab – es war halt auch nur ein Modellprojekt, noch nicht komplett ausgereift, deswegen macht man das ja –, werden wir mit diesem Gesetz, sofern das heute eine Mehrheit findet, begegnen. Der Freistaat Thüringen wird dann pro PiA-Platz pro Monat 1.200 Euro pauschal bezuschussen und der Ausbildungsstelle dazugeben. Dann rechnen sie natürlich noch einen gewissen Arbeitgeberanteil drauf. Diesen Arbeitgeberanteil, den sie da draufrechnen, damit dann die PiAnistinnen im ersten Jahr um die 1.100 Euro bekommen, im dritten Ausbildungsjahr bis zu 1.300 Euro, den dürfen sie sich, so sieht es zumindest das Gesetz vor, über die Betriebskosten wiederholen. Jetzt will ich noch mal einen kurzen Schwenk machen, was denn der Unterschied zwischen der konsekutiven, also klassischen Ausbildung, und PiA ist. Der Vorteil bei PiA ist, es entsteht gerade für Menschen, die noch keine einschlägige Vorausbildung in dem Bereich haben, ein direkter Praxisbezug zu den Kindern, zu den Eltern und zu den Kolleginnen und natürlich – das ist auch ein Vorteil – zur zukünftigen Berufsstätte. Im Gegensatz zur konsekutiven Ausbildung haben sie also klassisch Urlaub, aber dafür keine Ferien. Sie sind fast ausschließlich auf den Kindergartenbereich fixiert, haben aber dennoch den Abschluss als Staatlich anerkannter Erzieher/anerkannte Erzieherin und dürfen in dem Bereich von 0 bis 27 Jahren arbeiten und sie haben einen etwas höheren Praxisanteil. Im Austausch mit den Leuten aus der Praxis, also sowohl mit den Auszubildenden als auch mit Trägern von Kindergärten oder mit Berufsschullehrern, gibt es immer wieder die Aussage, dass die PiA tatsächlich auch die anspruchsvollere Ausbildung ist, denn sie treten direkt in der ersten Woche in die Berufswelt ein und sind dort angekommen. Es ist also nicht ganz so verschult. Ein wesentlicher Vorteil der PiAnistinnen-Ausbildung ist, dass sie nicht auf die Antragstellung beim Aufstiegs-BAföG angewiesen sind und somit weder dieses unübersichtliche Formular ausfüllen müssen noch auf die Bearbeitung ihres Antrags warten müssen, bis sie irgendwann mal das Geld bekommen. Grundsätzlich ist es so, dass beide Ausbildungen Vor- und Nachteile haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann aber demnächst der/die potenzielle Auszubildende, der/die den Erzieherberuf ergreifen möchte, selbst entscheiden, ob sie sich für den einen oder für den anderen Vorteil entscheiden möchte. Fakt ist, PiA hat das Mehr an den dringend benötigten Fachkräften für unseren Kindergartenbereich geschaffen. Ich hoffe, sie wird auch weiterhin Fachkräfte schaffen, die tatsächlich in einigen Orten in Thüringen im Kindergartenbereich fehlen, um die komplette Kindergartenbetreuungszeit abzudecken, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für uns zu ermöglichen, die wir Kinder haben und unsere Kinder in den Kindergarten gehen lassen. Was nicht unbedeutend ist, ist die Frage – und darüber wurde sich zu Recht auch viel gestritten –, wie denn diese PiA demnächst auch finanziert werden soll. Da gab es oder gibt es mindestens vier Möglichkeiten. Die eine wäre, der Bund bezahlt das, da haben wir schon gehört, das macht er nicht mehr. Das andere war, der Freistaat macht dieses Modellprojekt, das wollen wir jetzt beenden, aber der Freistaat wird diese-Ausbildung trotzdem weiterhin finanzieren. Dann war die Frage und das ist ja wohl eine fachliche Frage: Koppelt man die Refinanzierung dieser Ausbildungsstellen an die Personalkosten oder an die Betriebskosten? Auch hier gibt es Vor- und Nachteile. Der Vorteil davon, es an die Betriebskosten zu koppeln – so liegt es jetzt hier im Gesetz vor und das ist der wesentliche Vorteil für uns als Rot-Rot-Grün –, ist, dass sie in den Einrichtungen ein Qualitätsplus haben, denn wenn wir PiA an die Personalkosten gekoppelt hätten, wäre es dann eventuell der eine Erzieher oder die andere Erzieherin weniger für diese Ausbildungsstelle gewesen. Das wollten wir nicht, wir haben uns also bewusst dafür entschieden, ein Mehr an zwei Händen und einem Kopf in den Kindergarten zu geben, und das Ganze nennt man dann Qualitätssteigerung. Abschließend freue ich mich, dass dieser Entwurf recht schnell ins Plenum kam, wieder zurückgekehrt ist und Ihnen und uns heute nun zur Beschlussfassung vorliegt. Demnächst werden wir sicherlich dennoch auch aus der Praxis rückgespiegelt bekommen, an welchen Stellen es noch ein bisschen zwickt und hapert, zum Beispiel, ob man die Praxisbegleitstunden für die Berufsschullehrerinnen anpassen müsste, weil sie bei der PiA mehr in die Praxis gehen müssen, aber auch zu gucken, ob denn die Mentorentätigkeit, die für so einen PiAnisten da sein muss, nicht noch mal auch anders zu vergüten ist oder man nicht grundsätzlich noch mehr Mentorenausbildungen akzeptieren müsste. In einer anstehenden großen Novelle – das haben Sie schon alle gehört, wir wollen gern noch eine große Novelle des Kindergartengesetzes in dieser Legislatur einbringen – werden wir sicherlich noch zu anderen Punkten sprechen. Heute freue ich mich erst einmal, dass Ihnen trotz herausfordernder Umstände hier im Freistaat Thüringen ein gutes Gesetz vorliegt. Nun komme ich zum zweiten Teil meines Redebeitrags, das hatte ich Ihnen schon angekündigt, das ist der Entwurf der CDU-Fraktion zur Kindertagespflege. Mit dem vorliegenden Gesetz liegt Ihnen und uns heute ein Gesetz vor, das die Arbeitsbedingungen und damit auch die Qualität im frühkindlichen Bildungsbereich tatsächlich auch verbessern wird, wenngleich hier bezogen auf die Kindertagespflege. Eines vorab: In der Bewertung des Gesetzes, denke ich, dass der Entwurf, der uns vorliegt, ein sehr guter Gesetzentwurf ist, dem wir zustimmen können. Wir von Rot-Rot-Grün hatten die Kindertagespflege tatsächlich mit den Qualitätssteigerungen, wie sie jetzt hier auch beschrieben sind, in einer großen Novelle vorgesehen. Die CDU hat hier mal richtig Tempo reingebracht. Das ist eine gute Sache, denn das wird direkt ankommen. Ich würde mich sogar fast dazu hinreißen lassen und sagen, es ist sogar notwendig gewesen, dass wir recht fix hier rangehen, denn die Situation unserer ca. 240 Tageseltern ist aktuell nicht besonders rosig, zumindest, wenn man die Folie der finanziellen Ausstattung drüberlegt. Die Preissteigerungen sind in so ziemlich jedem Bereich im Freistaat Thüringen angekommen, außer vielleicht, wenn Sie sich einen Grill kaufen wollen. Die sollen günstiger werden. Aber alles andere ist wesentlich teurer geworden und so ist es also gut, dass die entsprechenden Richtwerte und Sachkosten zur Vergütung der Arbeit der Kindertagespflegeeltern jetzt steigen sollen, wenngleich – das muss man dazu sagen – die Gemeinden und Kommunen über ihre eigene Richtlinie, über die sie die Kompetenz und Hoheit haben, schon selbst hätten dafür sorgen können, dass Kindertagespflegeeltern mehr Geld erhalten. Aber da sind sich viele Gemeinden in Thüringen ja treu. Da ist niemand so wirklich über den Mindestwert, den das Land vorschreibt, hinausgegangen. So war und ist zu befürchten, dass, wenn sich die Rahmenbedingungen für unsere Kindertagespflegeeltern aus finanzieller Sicht nicht deutlich verbessern, wir irgendwann gar keine – das war die Sorge, war die Angst – Kindertagespflegeltern mehr haben, weil alle sagen, das lohnt sich nicht mehr für mich, da höre ich jetzt auf. Um das zu verhindern, bedurfte und bedarf es einer Anpassung. Diese Anpassung und Änderung können wir nun vornehmen, indem wir einerseits die Landespauschalen erhöhen und andererseits sagen, welche neuen Untergrenzen es zur Bezahlung unserer Kindertagespflegeeltern geben soll. Was auf jeden Fall ein Fortschritt im Sinne der Qualität, im Sinne der Bildung ist, ist, dass im Gesetz nun vorgeschlagen wird, dass jeder, der Kindertagesmutter oder -vater werden möchte, einen Mindestqualifikationskurs im Umfang von 300 Stunden machen muss, also aus dem „Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“, kurz ist das QHB. Nur, wenn man den gemacht hat, darf man zukünftig Kindertagespflegeperson werden. Alle Personen, die jetzt schon die Zulassung haben, betrifft das nicht. Aber wenn sie es neu machen wollen, müssen sie das dann fordern. Das ist ein Qualitätsfortschritt. Es gibt einen Landesverband der Thüringer Kindertagespflegeltern. Dieser hat sich gewünscht, dass es möglich ist, dass sich zwei selbstständig tätige Kindertagespflegeltern zusammenschließen können. Das Gesetz sieht vor, dass das nun möglich sein soll. Allerdings braucht immer noch jede Tagesmutter, jeder Tagesvater eine eigene Zulassung. Und wenn Sie oder ich da hinkommen, muss klar sein, wer welches Kind betreut. Also es muss eine klare Zuordnung vorhanden sein. Dennoch verspricht man sich durch die Änderung einen Synergieeffekt. Zum Abschluss meiner Bewertung zum vorgelegten Gesetzentwurf gehe ich noch auf die finanziellen Aspekte aus dem CDU-Entwurf ein. Das möchte ich aber recht kurz und knackig gestalten, weil ich davon ausgehe, dass die Personen, die es betrifft, den Gesetzentwurf sowieso schon kennen und sich damit befasst haben. Aber das Gros in diesem Gesetzentwurf sagt: Kindertagespflegepersonen, die ein Kind hatten, das sie acht Stunden betreut haben, haben bisher einen Sachkostenzuschlag von 170 Euro erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass sie ab dem 01.07. 237 Euro erhalten. Das ist tatsächlich ein richtig dicker Aufschlag, der auch gerechtfertigt ist. Das ist sozusagen das große Plus, was in diesem Gesetz drinsteht. Wenn sie die Kinder weniger betreuen, bekommen sie natürlich auch weniger Sachkostenaufwandsbeiträge. Nun ging es in unserer Debatte sowohl unter uns als auch im Ausschuss darum, ob man diese 237 Euro Sachkostenaufwand, weil die sozusagen diesen Teuerungsraten entsprechen, dynamisieren wollte. „Dynamisierung“ ist sowieso so ein Wort, was gerade bei solchen Leistungen in aller Munde ist. Da gibt es sehr gute Vorteile, warum man das machen könnte, und auch Nachteile. Wenn man jetzt beispielsweise sagt, wir gehen davon aus, dass die Kostensteigerung für die Kindertagespflege bei 2 Prozent liegt und die schreibt man dann dort fest und dann sind die doch bei 10 Prozent wie aktuell bei den Tarifverhandlungen, dann ist die Dynamisierung viel zu gering und man muss nachsteuern. Andere wesentliche Nachteile dieser Dynamisierung in diesem Bereich wären gewesen, dass wir Geld, was wir zur Verfügung hätten, mit dem wir als Abgeordnete gestalten könnten, quasi festschreiben, worauf wir nicht mehr zurückgreifen könnten. Uns fehlt sozusagen dann Gestaltungsspielraum, den wir im Haushalt nicht mehr haben. Deswegen finde ich den Kompromiss, den wir hier im Gesetz vorgenommen haben, der jetzt vorliegt, ganz gut. Der Kompromiss zu dieser Dynamisierung – auch wenn es so nicht heißt – lautet dann im Gesetz: Das TMBJS wird jährlich prüfen, ob die gezahlten Beiträge – damit sind diese 237 Euro gemeint – angemessen sind, und das Ergebnis dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport vorlegen. Dann ist es wieder an uns, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, dass wir schauen ob die 237 Euro usw. entsprechend der aktuellen Teuerungsrate ausreichend sind oder nicht. Zum Geldaspekt gibt es noch eine zweite Neuerung. Die zweite Neuerung ist, dass die Kindertagespflegepersonen nun eine Landespauschale in Höhe von monatlich 300 Euro erhalten. Auch das ist neu. Also, alles in allem ist es ein Mehr für unsere Kindertagespflegepersonen und ich bitte Sie im Namen unserer Fraktion, dem CDU-Gesetz zuzustimmen. Wie bei jedem guten Gesetz wird es sicherlich auch bei diesem Gesetz etwas zu meckern geben. Deswegen möchte ich abschließend den Hinweis geben, dass wir zu der anstehenden großen Novelle, die wir für den Kindergartenbereich in Thüringen dringend benötigen, selbstverständlich weiterhin ergebnisoffen und fachlich diskutieren können. Neben dem dritten beitragsfreien Jahr, neben den Personalschlüsselverbesserungen, die wir dringend brauchen, neben einem Zentrum für frühkindliche Bildung hier in Thüringen wird sicherlich auch wieder die Kindertagespflege kommen und sagen: Wir brauchen hier Verbesserung. Wir wären dafür offen. Ich wünsche mir dennoch, dass wir heute den beiden Gesetzentwürfen zustimmen. Abschließend: Sie haben, werte Kolleginnen und Kollegen, heute noch mal zwei Änderungsanträge erhalten, die die Beschlussfassungen aus dem Ausschuss abändern sollen. Das hat den folgenden Hintergrund: Wir wollen gern, dass die Kindertagespflege, also das zweite Gesetz der CDU, ab dem 01.07. eintritt, das wäre also die zweite Gesetzesänderung des Kindergartengesetzes. Und ab dem 01.08., das wäre dann also die dritte Änderung des Kindergartengesetzes, soll dann bitte die 39-Stunden-Woche umgesetzt und die PiAnistinnen pauschal bezuschusst werden. In dem Sinne bitte ich Sie dann, diesen Änderungsanträgen sowie den beiden Gesetzesvorhaben zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Reinhardt. Ich rufe für die AfD-Fraktion Abgeordneten Jankowski auf.

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Denny Jankowski AfD

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream, zu den vorgelegten Änderungen zum Thüringer Kindergartengesetz von Rot-Rot-Grün und der CDU kann ich mich eigentlich relativ kurzfassen. Zunächst zum Antrag von Rot-Rot-Grün: Im Wesentlichen werden zwei Teilbereiche behandelt, zum einen soll das bisherige Modellprojekt der praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung von Erziehern verstetigt werden. Wir hatten uns auch in der Vergangenheit als Fraktion immer klar für die PiA ausgesprochen und werden das auch in Zukunft weiterhin tun. Vor allem sorgt diese Ausbildung dafür, dass es nicht nur eine soziale Frage ist, ob man es sich überhaupt leisten kann, eine Ausbildung zum Erzieher zu absolvieren. Damit können andere Zielgruppen angesprochen werden und auch andere Altersgruppen, für die eine Ausbildung zum Erzieher bisher uninteressant war. Durch die Bezahlung wird es beispielsweise für Quereinsteiger interessant, sich für eine Erzieherausbildung zu entscheiden, und auch für diejenigen, die vielleicht bereits einen eigenen Haushalt finanzieren müssen. Die zahlreichen Bewerber auf die Plätze im Modellprojekt zeigen ja auch, dass die PiA als voller Erfolg zu bewerten ist. Vor allem ist eine Verstetigung der PiA aber ein wichtiger Schritt, um dem gewaltigen Mangel an Erzieherinnen in den nächsten Jahren auch entgegenzuwirken. Wir werden deswegen diesem Teil auch gern zustimmen. Der zweite Teilbereich der Gesetzesänderung von Rot-Rot-Grün betrifft die Anpassung der Personalschlüssel in der Kindertageseinrichtung, die aufgrund von Änderungen im Tarifvertrag für Erzieher und der damit verbundenen Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Wochenstunden notwendig wird. Die Änderung ist also eine reine Formsache und auch dieser werden wir gern zustimmen. Hier muss ich aber betonen, dass es hier nicht um eine grundsätzliche Zustimmung unsererseits zu den derzeitigen Betreuungsschlüsseln in Kindergärten geht, sondern eben nur um eine formale Anpassung aufgrund der Änderung im Tarifvertrag. Die aktuellen Personalschlüssel an Thüringer Kindergärten müssen dringend verbessert werden. Dazu wird es sicherlich aber hier noch Debatten geben, aber eben dann, wenn es um die komplette Novellierung des Kindergartengesetzes geht, die von Rot-Rot-Grün schon vollmundig angekündigt wurde. Kommen wir nun zum Antrag der CDU zur Änderung des Kindergartengesetzes. Hier sollen die Sachkostenpauschale und die Beträge zur Förderleistung für Tagesmütter angepasst werden. Das begrüßen wir als AfD auch ausdrücklich. Die Tagesmütter spielen eine wichtige Rolle bei der Kinderbetreuung in Thüringen. In kleinen Gruppen können sich die Tagesmütter individueller um die Kinder kümmern, sie garantieren eine Betreuung in einer familiennahen Umgebung und sie stellen ein Betreuungsangebot für diejenigen Eltern dar, für die ein Kindergarten aus räumlichen und zeitlichen Gründen keine Lösung darstellt. Leider wird ihre wichtige Arbeit bisher aber nicht entsprechend honoriert und sie kommen kaum über die Runden. Die derzeitigen Sachpauschalen und Förderbeträge wurden 2017 festgeschrieben und sind bei Weitem nicht ausreichend. Sie reichen nicht, um überhaupt kostendeckend arbeiten zu können. Die Kindertagespflege wird dadurch immer unattraktiver und nach und nach schmeißen die meisten Tagesmütter das Handtuch und geben auf. Deswegen ist es wichtig, dass die Förderbeträge nun endlich angepasst werden, um die wichtige Arbeit der Tagesmütter auch zu würdigen und um vor allem auch überhaupt den Fortbestand der Kindertagespflege zu sichern. (Beifall AfD) Weiterhin soll es nun auch möglich sein, dass sich zwei Tagesmütter in einem Verbund zusammenschließen können, um sich zum Beispiel im Urlaubs- und im Krankheitsfall gegenseitig vertreten zu können. Auch diese Änderung begrüßen wir und wurde auch schon länger vom Landesverband der Kindertagespflege gefordert. Zusammengefasst: Auch der Antrag der CDU enthält in unseren Augen sinnvolle Änderungen zum Kindergartengesetz und wir werden deswegen dem Antrag genauso wie dem von Rot-Rot-Grün auch zustimmen. Nun noch kurz zum Entschließungsantrag von CDU und FDP zum Gesetz von Rot ‑ Rot ‑ Grün: Im Anhörungsverfahren wurde deutlich, dass es Unklarheiten darüber gibt, ob durch die Anpassung der Personalschlüssel aufgrund der Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden Mehrkosten für die Kommunen entstehen und ob die Kommunen auf den Mehrkosten, die entstehen, sitzen bleiben oder ob die Mehrkosten in der kommunalen Finanzausgleichsmasse jetzt vielleicht sogar schon berücksichtigt werden. Wir sind als Fraktion der Meinung, dass natürlich die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen bleiben dürfen. Der Entschließungsantrag soll klären, ob eine Berücksichtigung in der kommunalen Finanzausgleichsmasse bereits vorliegt, und wenn nicht, dass die Kosten in die Finanzausgleichsmasse aufgenommen werden. Wir halten den Entschließungsantrag deswegen für sinnvoll und werden auch diesem zustimmen. Zu den beiden Änderungsanträgen von Rot-RotGrün muss man nicht viel sagen. Sie ändern inhaltlich nichts an den Anträgen, sie ändern nur die Bezeichnung, welches davon die zweite und welches die dritte Gesetzesänderung ist. Das ist eigentlich relativ wurst, weil sie am Inhalt nichts ändern. Deswegen werden wir diesen beiden auch zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Fraktion Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in etwas vorgerückter Stunde diskutieren wir nun über zwei Kindergartengesetze, die wir tatsächlich sehr umfänglich auch im Ausschuss beraten haben. Ich will noch mal vorwegstellen, dass die frühkindliche Bildung für uns schon immer einen ganz zentralen Stellenwert hat. Ich sage das nicht nur, weil sich gerade erst der Geburtstag von Friedrich Fröbel gejährt hat und in Thüringen bekanntermaßen die Wiege des Kindergartens stand und steht, sondern auch, weil wir wissen, dass die frühkindliche Bildung die Bildungsbiografie von Kindern natürlich ganz, ganz wesentlich prägt. Ich habe mir dazu auch noch mal den ifo-Chancenmonitor und die Bildungsberichterstattung aus dem Jahr 2022 bzw. 2023 angeschaut und da ist man immer wieder zu den Befunden gekommen, dass sich der Besuch von Kindereinrichtungen gerade auf Kinder, die es ohnehin schwerer haben, weil sie beispielsweise aus benachteiligten Verhältnissen kommen, sehr positiv auswirkt. Der Besuch einer Kindertageseinrichtung kann – laut dieser Studie – die Unterschiede in der Einschulungsreife beispielsweise zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund, gerade was Sprachbarrieren etc. angeht, fast gänzlich schließen. Die Wortschatzentwicklung variiert je nach Kindergarteneinstiegsalter. Je früher Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, desto höher ist nach diesen Erkenntnissen auch der Wortschatz der Siebenjährigen. Und was auch deutlich wird, Kinder aus Familien mit höheren Bildungsabschlüssen besuchen wesentlich häufiger unsere Kindergärten. Da werden wir uns immer wieder die Frage stellen müssen, wie wir tatsächlich alle Kinder erreichen, gerade auch Kinder aus zugewanderten Familien, um allen von Anfang an bestmögliche Chancen und auch ein Interagieren unter Gleichaltrigen zu bieten, denn das spielt auch eine ganz entscheidende Rolle. Wir haben diesen Abschnitt der Bildung auch schon immer im Blick gehabt. Ganz zentral natürlich für die Qualität der Bildung, Betreuung und Erziehung – das ist ja der Dreiklang, den wir an der Stelle immer benennen – sind gut ausgebildete Fachkräfte, die gern und motiviert ihren Beruf ausüben. Zu Letzterem trägt natürlich auch eine gute Entlohnung, im besten Fall nach Tarif, bei. Deshalb ist es auch gut, dass wir heute hier noch einmal über zwei Gesetzesinitiativen sprechen, die sich diesen Aspekten zuwenden und die auch den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Lassen Sie mich zunächst auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eingehen. Wir möchten mit diesem die Finanzierung der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen, das Modell PiA – wo mein Kollege immer so schön von „PiAnistinnen“ spricht –, dauerhaft als Wahlmöglichkeit in Thüringen etablieren – ich sage ganz deutlich: als Wahlmöglichkeit –; das ist nicht die alleinige Möglichkeit, um den Beruf des Erziehers oder der Erzieherin zu ergreifen. Aber wie erfolgreich dieses Modellprojekt angenommen wurde, können wir auch daran ablesen, wie hoch die Erwartungshaltung gerade auch der Kindergartenträger an das vorliegende Gesetz war und ist. Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz eine gute und tragfähige Lösung gefunden haben, um die Kommunen bzw. die Träger bei der Umsetzung dieser weiteren Ausbildungssäule auch als Ergänzung zur Fachschulausbildung gut zu unterstützen. Ganz besonders wichtig war es uns, dass die Kosten für die Auszubildenden als Betriebskosten und eben nicht als Personalkosten gewertet werden. Das hört sich vielleicht für diejenigen, die nicht tagtäglich damit zu tun haben, etwas spitzfindig an; es ermöglicht aber, dass die Auszubildenden als zusätzliche, ergänzende Arbeitskräfte eingesetzt werden, also zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fachkräften. Und genau darum ging es ja auch, das Fachkräftegebot nicht aufzuweichen. – Der Kollege Reinhardt nickt wissend, er weiß, was das bedeutet. – Es schützt aber andererseits auch davor, dass Fachkräfte quasi durch Auszubildende mal eben schleichend ersetzt werden. Genau das ist ja ein ganz wichtiger Punkt. Mit einem gesetzlich garantierten Zuschuss von 1.200 Euro pro Monat für jeden tatsächlich besetzten Ausbildungsplatz übernimmt das Land damit deutlich mehr als die Hälfte der Ausbildungskosten und das ist, meinen wir jedenfalls, ein wirklich sehr, sehr gutes Angebot. Ich danke allen, die sich daran mit beteiligt haben. Die demokratischen Fraktionen ziehen hier ja an einem Strang. Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiges Signal, auch an einem Tag wie heute, an dem wir uns in manchen Sachfragen oder auch anderen Dingen durchaus streiten, aber in so einer wichtigen Frage zum Glück einig sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben die Finanzierungsanteile des Landes für die öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung inzwischen auf 50 Prozent angehoben. Ich will es nur mal vergleichsweise darstellen. 2016 waren es noch 39 Prozent. Warum machen wir das? Da gibt es ganz unterschiedliche Gründe. Erstens: Wir wissen natürlich, dass die Kommunen – ich bin selbst auch kommunale Mandatsträgerin –, oft Schwierigkeiten haben, die steigenden Kosten für das Personal, aber auch für die Betriebskosten zu stemmen. Zweitens, das will ich auch sehr deutlich hervorheben: Wir wollen auch die Eltern nicht über Gebühr mit Beiträgen belasten – denn das ist ja ein Erleben, was wir auch gerade vielerorts haben, da werden Beiträge doch angehoben –, vor allem nicht diejenigen, die jeden Euro sowieso schon zweioder dreimal umdrehen müssen und deren Kinder nach wissenschaftlichen Erkenntnissen auch ganz besonders vom Kindergartenbesuch auch für den weiteren Bildungsweg profitieren. Drittens: Wir wollen eben auch nicht nur über gute Qualität reden, sondern sie auch ganz praktisch mit den Möglichkeiten, die unser Grundgesetz bietet, stärken. „Stärken“ ist für mich da auch das Stichwort, denn es gilt an dieser Stelle ganz klar zu betonen, dass es sich bei der Finanzierung der praxisintegrierten Ausbildung nicht um eine Voll-, sondern um eine Anteilsfinanzierung handelt. Das heißt also, dass wir eine Ausbildungsvergütung mindestens dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes entsprechend erwarten und eben kein Lohndumping – ich will das ganz deutlich sagen –, indem nur die Landespauschale als maximale Vergütung weitergegeben wird. Also der Auftrag bleibt hier nicht nur beim Land. Ein weiterer Sachverhalt, den wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln, ist die Anpassung des Mindestpersonalschlüssels auch in Kindergärten. Das ist auch schon erwähnt worden. Das ist notwendig, weil mit der Einigung der Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst die Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 40 Stunden schon ab dem 1. Januar 2023 auf durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich bei vollem Lohnausgleich reduziert wurde, und natürlich bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand für die Kommunen. Der Gemeindeund Städtebund hat in seiner Stellungnahme von 16,1 Millionen Euro gesprochen. Hier liegt uns jetzt auch der entsprechende Entschließungsantrag vor, der noch mal Sicherheit schafft. Wir haben das lange hoch und runter diskutiert. Es gab unterschiedliche Auffassungen. Die einen sagen: Das ist im KFA bereits enthalten. Die Kommunen haben es bezweifelt. Wir haben gesagt: Entscheidend ist, dass es geprüft wird und die Kosten natürlich auch übernommen werden. Wir sind davon ausgegangen oder gehen weiter davon aus, dass die Mittel, die wir über den KFA ausschütten, auch ausreichend sind. Aber das wird sicherlich die Prüfung ergeben. Fakt ist, niemand muss Angst haben oder kann jetzt vorschieben, wenn er keine Plätze schafft, dass er Sorge hätte, die entsprechenden Mittel nicht zu bekommen. Der zweite Gesetzentwurf von der CDU-Fraktion soll die Kostenerstattung für die Kindertagespflege erhöhen. Auch das ist ein gemeinsames Anliegen und notwendig und trifft sich hier deshalb natürlich auch mit unserem Anliegen, da die Kindertagespflege – das haben wir ja im Kindergartengesetz auch immer betont – kein Ersatzkindergarten oder Ähnliches ist, sondern vielmehr eine wichtige Alternative und Ergänzung der Betreuung unserer Kleinsten darstellt. Die Kindertagespflegepersonen und ihre Verbände haben sich auch stetig weiter professionalisiert – wir haben da inzwischen auch seit einigen Jahren einen Landesverband – und auch in ihrer Ausbildung und was die Mindeststandards angeht, immer weiter verbessert. Wir unterstützen deshalb das Ansinnen dieses Gesetzentwurfs, dass Kindertagespflegepersonen in Thüringen künftig über eine Mindestqualifikation von 300 Stunden – das ist in dem vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten kompetenzorientierten „Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ auch genauso vorgegeben – verfügen müssen. Eine weitere wichtige Ergänzung, die wir vornehmen möchten und auch vorbehaltlos unterstützen – darum haben wir ja schon öfter geworben und nicht immer eine Mehrheit gefunden; jetzt ist sie endlich dafür da –, ist die Möglichkeit, dass sich zwei Kindertagespflegepersonen zusammenschließen können, wenn sie ganz oder teilweise Räumlichkeiten gemeinsam nutzen, auch selbstständig tätig sind. Das trägt aus unserer Sicht zu mehr Qualität bei, da sich Kindertagespflegepersonen zum einen fachlich enger austauschen können. Es trägt auch zu mehr Sicherheit bei, will ich mal sagen, wenn sich zwei Personen beispielsweise in Notfällen oder bei Tätigkeiten wie dem Wickeln kurzfristig gegenseitig vertreten können. Nicht zuletzt ist sicherlich auch die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten hier ein Vorteil. Ein dritter Punkt, der auch gesetzlich geregelt werden soll, ist die Erhöhung des Sachaufwands und der Förderleistung für die Kindertagespflege. Auch das ist überfällig und wird natürlich unsere Unterstützung heute hier finden. Lassen Sie mich noch ein Wort zur Förderleistung sagen: Wir wissen aus der Anhörung zu dem Gesetzentwurf, dass der Landesverband für Kindertagespflege sich noch eine höhere Förderleistung, also eine noch bessere Finanzierung der Kindertagespflegepersonen wünscht. Ich sage ganz deutlich: Den Wunsch teilen wir. Aber wir können auch als Land nicht vollumfänglich die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen. Ich habe es vorhin auch schon bei der PiA gesagt und das gilt jetzt auch hier: Die Kinderbetreuung ist Aufgabe der Kommunen, bei der wir als Land die Kommunen finanziell natürlich gern entlasten. Aber das SGB VIII sagt eben auch, dass die Höhe der Geldleistungen in der Kindertagespflege durch die Träger der örtlichen Jugendhilfe festgelegt wird, und da erwarten wir von den Kommunen, dass sie die Fachkräfte natürlich auch angemessen und entsprechend ihrer Qualifikation vergüten. Wir haben ja auch viele Erzieherinnen beispielsweise, die als Kindertagespflegepersonen tätig sind, und das muss man natürlich auch entsprechend mitberücksichtigen. Ebenso wie aus unserem Gesetzentwurf lese ich auch aus dem der CDU heraus, dass es sich bei den Landeszuschüssen nicht um maximale Beträge handelt, sondern um die Mindestsätze – das will ich an der Stelle auch noch mal sagen. Das ist für die Kommunen sicher eine finanzielle Herausforderung, aber mit unseren Gesetzentwürfen können wir die Kommunen jetzt gezielt unterstützen und auch die Qualität in der frühkindlichen Bildung noch mehr verbessern. Deshalb möchte ich mich noch einmal bei allen demokratischen Parteien/Fraktionen ausdrücklich für die wertschätzende und zielführende Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken. Mein Dank geht auch ganz besonders an Herrn Becker aus dem Ministerium und an das Ministerium überhaupt, das uns immer wieder mit Rat und Tat zur Seite stand. Wir haben gemeinsam Lösungsvorschläge für dringend anstehende Sachverhalte gefunden. Ich hoffe, dass wir das auch bei anderen Punkten – wie dem Zentrum für frühkindliche Bildung, der Verbesserung der Betreuungsschlüssel, der inklusiven Förderung – genauso gut handhaben, zu guten Lösungen kommen und das Kindergartengesetz, das mit einer großen Novelle noch bevorsteht, auch noch umfassender an die aktuellen Bedarfe anpassen können. Diese Diskussion – hoffe ich, denke ich – bietet dann auch den geeigneten Rahmen, um sicherlich noch einmal über die Finanzierung der Kindertagespflege zu beraten. In diesem Sinne freue ich mich über dieses doch positive Ergebnis gleich in doppelter Hinsicht und bitte um Zustimmung. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Tischner, CDU-Fraktion, auf.

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Christian Tischner CDU

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist sicherlich keine Revolution für den Kindergarten in Thüringen, aber er ist ein ganz wichtiger Baustein dafür, dass das, was die Grundlage für gute frühkindliche Bildung ist, auch weiter funktionieren kann. Er widmet sich nämlich vor allem den Erzieherinnen und Erziehern mit einer vernünftigen Ausbildung und mit einer vernünftigen Bezahlung. Für qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kinder bedarf es, wie in vielen Bereichen, attraktiver Rahmenbedingungen und einer auskömmlichen sowie bedarfsgerechten Bezahlung. Nur so können langfristig motivierte Fachkräfte gehalten und kann mittelfristig auch dringend benötigter Nachwuchs hier in Thüringen gewonnen werden. Wir wissen relativ gut, welchen Betreuungsbedarf und damit welchen Fachkräftebedarf wir zukünftig in der frühkindlichen Bildung in Thüringen haben werden. Als Landtag wollen wir deshalb dafür Sorge tragen, dass diesem Bedarf auch in Zukunft ausreichend Rechnung getragen wird. Der vorliegende Gesetzentwurf – meine Vorrednerinnen haben schon ausführlich darauf hingewiesen – besteht im Wesentlichen aus drei Teilen: aus der Kindertagespflege, aus dem Thema der praxisintegrierten Ausbildung und aus dem Vollzug der Tarifanpassungen für die Erzieherinnen und Erzieher. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um das Angebot der Kindertagespflege in Thüringen zu retten. Wir können heute feststellen: Dies ist uns gelungen. Waren bis vor 2016 noch knapp 350 Kindertagespflegerinnen und -pfleger in Thüringen mit 1.250 betreuten Kindern tätig, so ist die Zahl in den vergangenen fünf Jahren massiv zurückgegangen. Trotz steigender Kinderzahl in dieser Altersgruppe in Thüringen haben wir aktuell weniger als 240 Erzieherinnen und Erzieher in der Kindertagespflege. Der Landesverband schätzt, dass im Laufe des Jahres noch weitere Kindertagespfleger ihren Beruf aufgrund der massiv gestiegenen Kosten aufgeben werden. Ich glaube, mit diesem Gesetz haben wir diesem Trend gemeinsam ein Ende gesetzt. (Beifall CDU) Nicht die Nachfrage nach den Plätzen hat in den letzten Jahren nachgelassen, sondern es war schlicht kaum noch wirtschaftlich, sich selbstständig als Kindertagespflegerin oder Kindertagespfleger zu engagieren. So ist die Bezahlung gegenwärtig nicht mehr auskömmlich gewesen und die generellen Rahmenbedingungen, auch weil das Bildungsministerium seit mittlerweile sieben Jahren in diesem Bereich untätig geblieben ist. Ursache dafür sind hauptsächlich die seit 2015 erhobenen und seit 2017 nicht mehr angepassten Sachpauschalen und Förderleistungen gewesen. Leider mussten wir als Opposition zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung und der Bildungsminister diese Entwicklungen untätig hingenommen haben. All die Hinweise aus dem Bereich der frühkindlichen Bildung, vom Landesverband der Kindertagespflegerinnen und -pfleger sind an der Tür der Landesregierung leider verpufft. Kurzum, die Situation für die Berufsgruppe der Kindertagespflegepersonen ist äußerst dramatisch, und dies wollten wir als CDU-Fraktion mit unserem hier nun vorliegenden Gesetzentwurf endlich verbessern. Ich bin dankbar – die Vorredner sind im Detail darauf eingegangen –, dass wir mit dem Gesetzentwurf erhebliche Änderungen insbesondere im Bereich des Sachaufwands und bei den Förderleistungen vornehmen konnten. Der Sachaufwand steigt nun monatlich je Kind von 170 Euro auf 237 Euro. Ursprünglich hatten wir als CDU-Fraktion hier einen höheren Betrag vorgesehen, haben uns aber in den Beratungen davon überzeugen lassen, auch dank des Ministeriums und Herrn Becker, der uns da gut beraten hat, dass wir mit den 237 Euro, glaube ich, momentan auf einem guten Pfad sind. Bei den Förderleistungen haben wir nun auf 3,77 Euro pro Stunde und Kind erhöht. Das ist – Frau Rothe-Beinlich hat es gerade schon sehr deutlich ausgeführt – der Mindestsatz. Auch wir erwarten von den Trägern vor Ort, dass tatsächlich hier auch entsprechend vergütet wird, so wie es die Qualifikationen der Erzieherinnen und Erzieher auch erlauben. Wir begrüßen nach Diskussionen, dass auch selbstständige Tagespflegepersonen sich nun zusammenschließen können, wenn sie zu zweit sind. Das ist, glaube ich, gerade in den Städten durchaus ein spannendes Angebot und kann helfen. Auch die Einführung von Mindestqualifikationskriterien von 300 Stunden nach QHB ist ein wichtiges Instrument, um die Qualität gerade im Bereich der Kindertagespflege zu sichern. Der Gesetzentwurf legt nun auch einen Schwerpunkt auf die Anerkennung des Qualifikationsgrades der Tagespflegeperson. So wird die Landesregierung aufgefordert, die Ausgestaltung der Geldleistungen für die Kindertagespflegepersonen, beispielsweise eben der Förderleistung, das heißt also der Personalkosten, auf dem Verordnungswege klar zu regeln. Wir wollen damit verhindern, dass gut qualifizierte und ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher in der Kindertagespflege mit einer Mindestvergütung abgespeist werden, so wie das in der Vergangenheit teilweise leider der Fall war. Staatlich anerkannte Erzieher sollen auch in der Kindertagespflege ihre Förderleistung, orientiert an der Entgeltgruppe S 8a, wie im Kindergarten, erhalten. Damit übernehmen wir als CDU-Fraktion und als Parlament abermals die Arbeit der zuständigen Landesregierung. Wir haben in den Ausschussberatungen und Anhörungen viel erreicht. Das ist gemeinsam hier schon festgestellt worden. Gleichwohl hätten wir uns als CDU-Fraktion an zwei Stellen durchaus noch etwas mehr Bewegung gewünscht. Das betrifft vor allem das Thema der Dynamisierung. Denn die Sorge bei allen Beteiligten ist groß, dass nach dieser Gesetzesänderung die nächsten Jahre wieder nichts passiert und wir vielleicht wieder in so eine Situation kommen, in die wir hineingeraten sind. Deswegen ist es gut, dass wir uns darauf verständigt haben, dass jetzt jährlich die Angemessenheit geprüft wird und das Ministerium berichten muss. Dann hoffen wir, dass auch ein nächster Landtag und eine nächste Landesregierung entsprechend zügig reagieren, um solche Situationen zu vermeiden, wie wir sie derzeit erleben. Auch hätten wir uns gewünscht, dass die Untergrenze bei den Förderleistungen durchaus eine Stufe höher gegangen wäre. Das war leider auch nicht möglich. Deswegen umso mehr der Hinweis, den ich gerade schon gesagt habe, dass über die Verordnung, Herr Staatssekretär, deutlich geregelt werden soll, dass Erzieherinnen und Erzieher, die in den Bereichen tätig sind, auch als Erzieherinnen und Erzieher entlohnt werden. Das Inkrafttreten – das will ich an dieser Stelle sagen, weil das formell für die Abstimmung nachher wichtig ist – für unser Gesetz ist der 1. Juli. Das, was zum Bereich der praxisintegrierten Ausbildung zu sagen ist, soll einen Monat später in Kraft treten. Meine Damen und Herren, dieser zweite große Teil des Gesetzentwurfs, den wir heute hier beraten, bezieht sich auf die praxisintegrierte Ausbildung. Kollege Reinhardt hat schon sehr ausführlich und mit viel Praxiskenntnis, die er in diesem Bereich auch hat, beschrieben, dass es nur ein Teil der Ausbildung ist, den wir in Thüringen haben, aber ein sehr wichtiger. Wir schätzen, ca. 5 bis 20 Prozent aller Erzieherinnen und Erzieher, die so fertig werden pro Jahr, sind schon über den Weg der praxisintegrierten Ausbildung gekommen. Es ist insbesondere ein Angebot für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in diesen Beruf und soll in keiner Weise die konsekutive Erzieherausbildung ersetzen. Im Gegenteil, hier, denken wir, müssen wir auch in Zukunft als Landtag noch einmal genauer hinschauen, wie wir das eine oder andere gerade bei dieser klassischen Erzieherausbildung, wie wir sie alle kennen, verbessern können. Den rot-rot-grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes begrüßen wir jetzt ausdrücklich. Er ist ein wichtiger Teil zur weiteren Gewinnung von Fachkräften, die dringend benötigt werden. Wir haben uns in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs intensiv mit einbringen können – das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal wirklich hervorheben – und eine auch für die Kommunen akzeptable und, wie ich denke, tragbare Lösung gefunden, insbesondere mit dem Prüfauftrag, den wir heute noch einmal mit dranhängen und der eine gewisse Verbindlichkeit auch mit sich bringt. 1.200 Euro, auch das ist schon erläutert worden, sollen jetzt pro Ausbildungsplatz direkt an die Kommune und an den Träger fließen. Das ist ein großer Diskussionspunkt gewesen, ich will das noch einmal herausstellen, weil ursprünglich geplant war, dass mehr oder weniger mit der Gießkanne alle Kommunen etwas vom großen Topf aus dem PiABereich an Geld bekommen sollten. Das hätte aus unserer Sicht dazu geführt, dass die praxisintegrierte Ausbildung – nicht nur in diesem Jahr wahrscheinlich – kaum zum Laufen gekommen wäre, weil die kommunalen Haushalte schon alle beschlossen sind und damit auch schwer Nachbesserungen möglich sind bzw. die Planungen schon sehr weit fortgeschritten sind. Jetzt haben wir mit dieser Spitzabrechnung im Grunde erreicht, dass tatsächlich die Kommunen, die Träger, die die PiA auch durchführen, dafür eine angemessene und eine gute Unterstützung erhalten. Meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz haben wir zu dem zweiten Teil des Gesetzes von RotRot-Grün, die tarifrechtlichen Anpassungen, noch einen Entschließungsantrag eingebracht. Ich hatte vorhin schon kurz darauf hingewiesen. In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde deutlich, dass der damit entstehende Mehrbedarf von – so sagt es der Gemeinde- und Städtebund – fast 300 Vollzeitstellen für die Kommunen eine erhebliche Kostensteigerung mit sich bringen würde. Diese Unklarheiten sollen durch diesen Entschließungsantrag im Grunde noch einmal hinterfragt werden, auch unterstützt werden und dann, denke ich, sind wir auf einem vernünftigen Weg. Ich teile auch das, was meine Vorrednerin gesagt hat, die Erzieherausbildung ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Kommunen mit Unterstützung des Landes und in der Hinsicht muss jeder seinen Beitrag auch leisten. Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal den beteiligten Fraktionen, die sich hier massiv eingebracht haben, den Abgeordneten, den Referenten und Herrn Becker vom Bildungsministerium danken. Das waren schwierige Verhandlungen, viele Verhandlungen, lange Verhandlungen, aber ich denke, wir haben am Ende was Richtiges und was Gutes für unsere Erzieherinnen und Erzieher und damit auch für unsere Kinder in unseren Einrichtungen geschaffen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt keine weitere Redemeldung vor. Für die Landesregierung rufe ich Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp auf.

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Prof. Dr. Speitkamp

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren hier im Raume, die vorliegende Kindergartengesetzesnovelle steht für Fortschritt, für Fortschritt in einem essenziell wichtigen Bereich der Gesellschaft. Das ist eben erläutert worden und die Details dieser Novelle sind auch ausführlich vorgestellt worden, sodass ich mich relativ kurzfassen kann. Wie schon mehrfach gesagt wurde, werden drei wichtige Themen angepackt und es werden konkrete Verbesserungen für Beschäftigte und Einrichtungen geschaffen. Erstens: Wir verstetigen PiA als zweiten Ausbildungsweg zum Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers, denn wir schaffen für die Träger von Kindergärten die Möglichkeit, diese Ausbildungskosten abzurechnen. Aus einem sehr erfolgreichen Modellprojekt wird also ein Regelfall werden. Zweitens: Wir vollziehen die schon eine Weile zurückliegende Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen zur 39-Stunden-Woche nun auch in den Berechnungsregularien nach, denn diese Tarifeinigung verändert natürlich etwas beim Personaleinsatz. Nun können die Erzieherinnen und Erzieher dem Tarifvertrag entsprechend eingesetzt werden. Drittens: Wir passen die Förderung der Kindertagespflegepersonen – also Tagesmütter und Tagesväter – an. Es gibt mehr Geld. Das war überfällig und wurde nötig, weil viele Kommunen sich auf den bisherigen Mindestsätzen ausgeruht haben, statt tatsächlich, wie es schon das frühere Gesetz vorgesehen hätte, angemessene Sätze festzulegen. (Beifall DIE LINKE) Die Reden, die hier gehalten worden sind, lassen vermuten, dass es gleich eine breite Mehrheit in diesem Hohen Haus geben wird. Daher können wir auch feststellen, dass es möglich ist, unter den gegenwärtigen Bedingungen konstruktiv zusammenzuarbeiten und gute Kompromisse für das Land und für die Thüringer Kindergärten und Tagesmütter und Tagesväter zu finden. Es ist möglich, auch unter den Bedingungen einer Minderheitsregierung Kompromisse zu finden und das Land zu gestalten. Dafür also ausdrücklich noch mal der Dank an alle, die dabei mitgewirkt haben. Ich bedanke mich auch für den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ministeriums. Den Dank werde ich gern weitergeben. Wir hoffen natürlich und wir möchten, dass alle gemeinsam dafür sorgen, dass dieses gemeinsame Gestalten auch möglich bleibt, es gibt noch einiges zu tun, denn – es ist auch hier schon mehrfach angedeutet worden – nach der Novelle ist vor der Novelle. Die Veränderungen, die der Bund in seinem Folgegesetz zum sogenannten Gute-KiTa-Gesetz vorgenommen hat, müssen landesseitig umgesetzt werden. Wir haben weiteren Handlungsbedarf und die regierungstragenden Fraktionen wollen – und das unterstützen wir auch ausdrücklich – das wichtige Thema der Beitragsfreiheit und das wichtige Thema der Betreuungsschlüssel angehen. Zugleich ist uns bewusst und auch aus unserer Sicht ist es sehr wünschenswert, dass die große Novelle das größere Thema auch in größerem Rahmen gesamtgesellschaftlich in verschiedenen Verästelungen und Bereichen in den Blick nimmt und sich nicht nur auf Teilaspekte beschränkt. Wir freuen uns auf diese Diskussion. Wir hoffen, dass Sie ein ähnlich gutes Ergebnis zustande bringen werden wie diese Novelle, die heute hier diskutiert worden ist. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. Wir stimmen zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/7884 ab. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe und fraktionslosen Abgeordneten. Ich frage trotzdem: Wer ist dagegen? Das kann ich nicht erkennen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Zum Zweiten stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/7837 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer ist dafür? Das sind – soweit ich erkennen kann – alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Auch niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung ebenfalls angenommen. Drittens stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6574 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist hier dafür? – Geschäftsordnungsantrag – bitte, Herr Abgeordneter.

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André Blechschmidt Die Linke

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Ich würde mit Blick auf die Verwaltung die Frage noch mal in den Raum stellen: Da wir jetzt entsprechend die Beschlussempfehlung verändert haben, müsste nach meiner Auffassung erst das CDU-Gesetz verabschiedet werden und dann das Gesetz der Linken, weil es das zweite Gesetz und das dritte Gesetz sind. Es kann ganz schlecht das dritte Gesetz vor dem zweiten Gesetz geändert werden. Wenn das denn so ist, wäre es vielleicht ganz hilfreich, wenn die Verwaltung dem Präsidenten zur Seite springt.

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Henry Worm

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Dann würde ich die Verwaltung bitten, für Aufklärung zu sorgen. Ich verfahre jetzt nach dem Vorschlag der Verwaltung und wir stimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP ab. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Es scheint etwas Konfusion zu geben. – So, nach Empfehlung der Landtagsverwaltung stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/7885 ab. Wer ist hier dafür? Das sind alle Mitglieder, also alle Fraktionen, Parlamentarische Gruppe und fraktionslose Abgeordnete des Hauses. Trotzdem noch mal: Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Keine Enthaltung, keine Gegenstimmen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen zweitens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/7838 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer ist hier dafür? Das sind auch alle Fraktionen, Parlamentarische Gruppe, fraktionslose Abgeordnete. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung ebenfalls angenommen. Jetzt müssen wir mal gucken, wie es weitergeht. Ich hoffe, dass ich jetzt richtig bin. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Nein!) Nein? Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU ab. Das haben wir doch jetzt gerade gemacht. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Schlussab- stimmung!) Okay, „drittens“ hatte ich übersehen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/6783 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist hier dafür? Das sind alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe, fraktionslose Abgeordnete. Dagegen? Keine Gegenstimme. Enthaltungen? Ebenfalls nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte dann jeweils um das Erheben von den Plätzen. Wer ist für den Gesetzentwurf? Das sind ebenfalls alle Fraktionen, fraktionslose Abgeordnete und die Parlamentarische Gruppe. Wer ist dagegen? Keiner. Wer enthält sich der Stimme? Auch niemand. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir machen weiter und stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6574 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Auch hier die Frage: Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimme. Wer enthält sich? Auch keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte, sich dann von den Plätzen zu erheben. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Auch niemand. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Wird Ausschussüberweisung angestrebt? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/7852. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? Das sind ebenfalls alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Da kann ich keine Gegenstimme erkennen. Wer enthält sich? Auch niemand. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Nachdem ihr mich so ins Schwitzen gebracht habt, muss ich jetzt noch einen Sachverhalt klären, meine sehr geehrten Damen und Herren. Für einen zwingenden Aufruf in der heutigen Plenarsitzung sind noch der Tagesordnungspunkt 12 aufgrund einer Verständigung im Ältestenrat, der Tagesordnungspunkt 13 aufgrund parlamentarischen Gewohnheitsrechts, der Tagesordnungspunkt 27 aufgrund der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch und der Tagesordnungspunkt 28 ebenfalls aufgrund der Festlegung bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch vorgesehen. Unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung erscheint es nicht nur unwahrscheinlich, sondern, ich würde sagen, eher ausgeschlossen, dass diese Punkte sämtlich zum Aufruf kommen können. Um diesem Zielkonflikt vorsorglich zu begegnen und diesen zu lösen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die heute nicht mehr aufgerufen werden können. Ich schlage Ihnen deshalb vor, die Tagesordnungspunkte in folgender Reihenfolge aufzurufen, soweit nicht vorher das vereinbarte Ende der heutigen Plenarsitzung erreicht wird: als Erstes den Tagesordnungspunkt 27, dann den Tagesordnungspunkt 28, dann den Tagesordnungspunkt 12 und abschließend den Tagesordnungspunkt 13. Jetzt die wichtige Frage: Gibt es dazu Widerspruch? Das kann ich nicht wirklich erkennen. Dann würden wir so verfahren. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 27 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7464 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/7828 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält der Abgeordnete Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön.

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Volker Emde CDU

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Herr Präsident, liebe Kollegen, ich kann das auch relativ kurz machen. Es geht in diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen darum, dass die in dem Sonderfonds für Energiehilfen zur Energiekrise und hier speziell die Leistungen an die Kommunen und Bildungseinrichtungen auch tatsächlich wie von uns vorgesehen ausgegeben werden können. Dazu war man sich dann einig, dass ein Gesetz notwendig ist statt einfacher Richtlinien. Wir haben dies im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, haben dazu eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis sehen Sie in dieser Beschlussempfehlung, dass § 5 die Fassung erhielt, dass eben auch Energiekosten an staatliche Hochschulen und das Studierendenwerk sowie landeseigene Forschungseinrichtungen geleistet werden können. Mit dieser Änderung schlagen wir die Annahme des Gesetzentwurfs vor. Das war in unserem Ausschuss auch einstimmig und ich bitte auch hier um dieses Votum. (Beifall DIE LINKE)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin erhält Abgeordnete Merz, Fraktion der SPD, das Wort.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, zu diesem Gesetzentwurf selber gibt es tatsächlich gegenüber der ersten Lesung vor rund einem Monat keine übermäßigen Änderungen. Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss waren sehr konstruktiv und zielgerichtet. Es gab eine Änderung der Koalitionsfraktionen, welche die Ausreichung der eingeplanten Energiehilfen im Sondervermögen für die staatlichen Hochschulen, das Thüringer Studierendenwerk und die staatlich getragenen Forschungseinrichtungen ermöglicht. Eine damit zusammenhängende Anpassung im Errichtungsgesetz des Sondervermögens wurde ebenfalls im parallel beratenen Gesetzentwurf der CDU vorgenommen. Damit sind auch diese Punkte in Einklang gebracht. An der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzentwurfs hat sich somit nichts geändert. Es geht primär um eine rechtssichere Auszahlung der Energiehilfen aus dem Sondervermögen an die kommunale Familie und weitere Anspruchsberechtigte, insbesondere 50 Millionen Euro für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Abfederung der Mehrausgaben aufgrund von Energiepreissteigerungen sowie weitere insgesamt 34 Millionen Euro für die kommunale Ebene, beispielhaft zu nennen sind hier Schulen und Sporthallen. Im gleichen Zug werden mit dem Gesetzentwurf 3 Millionen Euro für die freien Schulträger ausgezahlt. Damit werden wir staatliche und freie Bildungseinrichtungen entsprechend im Gleichklang behandeln, was durchaus sachgerecht ist. Aus unserer Sicht wird der vorliegende Gesetzentwurf das gesetzte Ziel also erfüllen, das haben auch die Stellungnahmen der Anzuhörenden im Haushalts- und Finanzausschuss gezeigt. Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Kemmerich, Parlamentarische Gruppe der FDP.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Ich denke, der Ausblick auf ein schnelles Wochenende beschleunigt die Redezeiten bei allen. Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, am Ende ist ein gutes Ergebnis für diejenigen erzielt worden, die lange Zeit darauf gewartet haben, dass etwas passiert. Der Gesetzentwurf datiert vom 8. März dieses Jahres, da war die Energiekrise schon – in Anführungszeichen – für diesen Winter zumindest fast überstanden. Ich erinnere nur daran, dass die meisten Energiepreise in den Grundrechenarten – wenn man das mal so sagen darf – fast unter das Niveau von vor Februar 2022 gefallen sind. Es gibt noch eine Menge Dinge, die wir tun müssen, um Ähnliches zu verhindern, dass das wieder auftaucht. Wir wissen auch, wie lange viele Träger, Kommunen mit uns gesprochen haben: Tut endlich was, wir wissen nicht, wie wir durch den Winter kommen! – Nun hat die Regierung oder Rot Rot-Grün sich erst nach ‑ dem Winter durchringen können, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Das bleibt der einzige Kritikpunkt. (Beifall Gruppe der FDP) Ansonsten ist es eine relativ unbürokratische und nachvollziehbare Lösung, die hier für verschiedene Bedürftige gefunden worden ist. Wir werden dieses Gesetzesvorhaben unterstützen und ich werde die Redezeit nicht länger brauchen. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Hande, Fraktion Die Linke.

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Ronald Hande Die Linke

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Entwicklung des Sondervermögens zur Überwindung der Folgen der Coronapandemie hin zu einem Sondervermögen zur Hilfe der Bewältigung der Energiekrise brauche ich Ihnen jetzt hier nicht ausführlich referieren, mit Blick auf die Uhrzeit ohnehin nicht. Aktuell ist es so, dass 2023 im Sondervermögen – das ist leicht verändert – jetzt circa 415 Millionen Euro für den Teil „Energie“ zur Verfügung stehen, darunter die bereits genannten 50 Millionen für die Landkreise und kreisfreien Städte und einige Gelder noch mehr, auch insbesondere für die kommunale Familie. Nun ergibt sich aber allein aus dem Errichtungsgesetz und dem Wirtschaftsplan keine Auszahlung bzw. kein Auszahlungsanspruch. Das wiederum ist ein Grund für dieses hier vorgelegte Artikelgesetz, unter anderem mit dem Ausreichungsvereinfachungsgesetz, wie es Ihnen vorliegt. Und zwar schaffen wir hier eine pauschalierte rechtssichere Lösung zur Ausreichung der entsprechenden Mittel. Demgegenüber würde eine Nachweisverwendung stehen, die dann – egal, ob es jetzt Billigkeitsleistungen sind oder eine andere Art von Zuwendungen – hier für eine zeitliche Verzögerung sorgen würde. Es sieht dann entsprechend so aus, dass für kreisangehörige Gemeinden, die Schulträger sind, 110 Euro pro Schülerin und Schüler gezahlt werden. Es blieben dann noch 7,35 Millionen Euro für Kreise und kreisfreie Städte als Schulträger zusammen mit den 50 Millionen Euro für Kreise, also insgesamt 57,35 Millionen. Diese werden über die Schlüsselzuweisungen oder wie Schlüsselzuweisungen verteilt. Für private Schulen gibt es ebenfalls 110 Euro pro Schüler, für Träger von Kindergärten gibt es ebenfalls 110 Euro. Bei den kommunalen Sportstätten geht das natürlich nicht so einfach nach Anzahl der Sportlerinnen und Sportler. Hier läuft das dann natürlich nach den entsprechenden Einwohnerinnen und Einwohnern der kreisfreien Städte bzw. Landkreise. Es wurde schon angesprochen, dass im Zuge der Anhörung, die wir durchgeführt haben, eine entsprechende Anpassung bei den Zuwendungen für landeseigene Forschungseinrichtungen und das Studierendenwerk aufgenommen wurde, und diese natürlich nun auch die zu erwartenden Mehrkosten entsprechend erstattet bekommen. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss für die sehr zügige Bearbeitung, dass wir heute hier in der zweiten Lesung diesem Thüringer Ausreichungsvereinfachungsgesetz zustimmen können, denn nur, wie es der Name schon sagt, wenn Sie dem Ausreichungsvereinfachungsgesetz zustimmen, können die Ausreichungen der Hilfsmittel vereinfacht werden. Das klingt irgendwie logisch, ist auch so. Kommunen, private Kindergärten und Schulen, ebenso die Hochschulen und weitere sollen dieses Geld schnell und zügig bekommen. Daher bitte auch ich um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Vielen Dank. Nächster Redner ist Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Olaf Müller GRÜNE

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Thüringen hat als erstes Bundesland mit der Erweiterung des Corona-Sondervermögens auf die Folgen der Energiekrise mit einem Hilfspaket für die vom völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine besonders Betroffenen reagiert. Das Sondervermögen hat uns in die Lage versetzt, in dieser Krise handlungsfähig zu bleiben und, wo immer nötig, akut zu helfen. Gleichzeitig ermöglicht es uns, uns für kommende Krisen zu rüsten und das Land für die Zukunft zu stärken. Denn das Sondervermögen sieht auch Mittel vor, um unser Land in dieser Krise unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen. Die zurückliegenden Monate zeigten einige Schwierigkeiten bei den Auszahlungen der Hilfen. Jetzt wird durch das Ausreichungsgesetz eine unbürokratische Auszahlung der vorgesehenen Hilfen sichergestellt. Kommunen, Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten bekommen die Mittel pauschal und ohne anschließende Verwendungsnachweisprüfung. Auch die staatlichen Hochschulen, das Studierendenwerk Thüringen und die landeseigenen Forschungseinrichtungen sollen eine einmalige Leistung aus dem Sondervermögen erhalten. Die Höhe orientiert sich an den Mehrkosten bei Strom und Heizung. Die hierfür erforderlichen Gelder stehen im Sondervermögen zur Verfügung. Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz kann die Auszahlung erfolgen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Vielen Dank. Nächster Redner ist Abgeordneter Kowalleck, Fraktion der CDU.

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Maik Kowalleck CDU

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vorredner sind schon auf die technischen Details des Gesetzentwurfs eingegangen und auch in der ersten Beratung haben wir bereits intensiv darüber diskutiert. Die Anhörung wurde auch erwähnt. Uns war es wichtig, dass hier noch mal entsprechende Anregungen zum Gesetzentwurf kommen. Wie Sie wissen, wurde das Corona-Sondervermögen im vergangenen Herbst auf Initiative der CDU um die Hilfen zur Energiekrise und zur Bewältigung der Energiekrise erweitert. Es ist wichtig, dass wir hier weiter dranbleiben, deswegen hatten wir im Rahmen der Haushaltsberatungen die zusätzliche Unterstützung unserer Kommunen eingebracht. Mit 50 Millionen Euro ist das auch ein ganz wichtiger Betrag. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass die Auszahlung der Gelder bzw. dieses ganze Verfahren beschleunigt ist und schneller vorangeht, aber es wurde jetzt in der Diskussion noch mal erläutert, woran es lag. Wichtig ist aber, dass wir jetzt mit den zusätzlichen Anregungen, die wir erhalten haben, so schnell wie möglich dann auch vor Ort helfen. Deshalb auch die Änderungen und die Erweiterungen. Wir als CDU-Fraktion unterstützen selbstverständlich auch deshalb den Gesetzentwurf. Uns ist es wichtig, dass es jetzt vor allem schnell geht und dass die Hilfen dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Deswegen werden wir hier zustimmen. Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Redewünsche liegen mir nicht vor. Möchte die Landesregierung sprechen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir direkt zu den Abstimmungen. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/7828 ab. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die fraktionslose Abgeordnete Bergner und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Auch niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen als Zweites zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/7464 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist hier dafür? Das sind ebenfalls alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Keiner. Wer enthält sich? Auch niemand. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Das heißt, ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben. Wer ist dafür? Das ist das gesamte Hohe Haus. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Und Enthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ebenfalls angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 28 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7533 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/7829 ZWEITE BERATUNG Hier erhält Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss das Wort zur Berichterstattung. (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Der ist kurz nebenan!) Möchte jemand anderes das Wort zur Berichterstattung an sich reißen? Bitte, Herr Hande, Fraktion Die Linke.

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Ronald Hande Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zum genannten Gesetz. Durch Beschluss des Landtags in seiner 104. Sitzung vom 16. März 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 17. März 2023 und in seiner 67. Sitzung am 21. April 2023 beraten sowie eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis dieser Anhörung empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss die Annahme mit einer Änderung. Die betrifft Artikel 1 Nr. 8. Hier werden die Mehrausgaben für die Bewirtschaftung der staatlichen Hochschulen, des Studierendenwerks und der landeseigenen Forschungseinrichtungen aufgrund gestiegener Energiekosten mit aufgenommen. Wie gesagt, unter dieser Maßgabe empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss die Annahme des Gesetzes. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Merz von der Fraktion der SPD das Wort.

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Janine Merz SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, jetzt haben wir darüber gesprochen, dass wir schon einen Großteil an Geldern aus dem Sondervermögen für Kommunen und Bildungseinrichtungen ausreichen. Jetzt reden wir in dieser Gesetzesänderung noch einmal sozusagen über das Ursprungsgesetz, nämlich das Sondervermögensgesetz. Mit der Änderung des Hilfefondsgesetzes sollen nach Möglichkeit die vorhandenen Hilfen, insbesondere im Bereich der Privatwirtschaft, aber auch für freie Träger oder Vereine, möglichst unbürokratisch ausbezahlt werden können. Aus diesem Grund wurden durch die CDU-Fraktion als Antragstellerin insbesondere die insolvenzrechtlichen Tatbestände der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung gestrichen. Hintergrund dieses Änderungswunsches der Union war, dass diese Maßgaben in der praktischen Umsetzung nicht zielführend waren. Im Gegenzug werden ab sofort die gestiegenen Betriebskosten und eine absehbare Existenzbedrohung als Kriterien angelegt. Ob sich die Mittelabflüsse durch diese Änderung verbessern oder beschleunigen lassen, wird sich jedoch erst zeigen müssen. Die Definition und Umsetzung der Maßgaben werden mit dem Gesetz bewusst an den Richtliniengeber, also an die Landesverwaltung, übertragen. Gegebenenfalls bereits in der Erarbeitung befindliche oder fertig abgestimmte Richtlinien müssen möglicherweise noch mal überarbeitet werden. Zusätzlich zu den Änderungen der CDU wurde durch einen Änderungsantrag unserer rot-rot-grünen Fraktionen eine neue Regelung speziell für die staatlichen Hochschulen, das Thüringer Studierendenwerk und die staatlich getragenen Forschungseinrichtungen aufgenommen. Dies war notwendig, da die genannten Einrichtungen als Anstalten öffentlichen Rechts die bisherigen und neuen Rahmenvorgaben, nämlich Überschuldung oder Existenzbedrohung, rechtlich nicht erfüllen können. Hochschulen können natürlich nicht pleitegehen. Damit die bereits im Sondervermögen angelegten Hilfen ausgezahlt werden können, braucht es die von Rot-Rot-Grün eingebrachte Konkretisierung im Gesetz. Ob die anvisierten Änderungen der CDU eine entsprechende Wirkung entfalten können, muss abgewartet werden. Wir jedoch werden diesen Ansatz der Gesetzesänderung heute unterstützen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Kemmerich, Parlamentarische Gruppe der FDP.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe wenige Zuschauer auf der Tribüne – herzlich willkommen –, das klingt jetzt alles wenig dramatisch, aber wir standen, als wir damals das Sondervermögen umgewidmet haben, vor einem ungewissen Winter. Ich habe mit vielen Mittelständlern, Handwerksbetrieben, in Teilen Gewerbebetrieben immer wieder Gespräche geführt, die in großer Sorge waren, wie sich denn die Energiepreise entwickeln. Es ging vom Lackierunternehmen bis zum Bäckereifilialunternehmen, also viele, die nicht wussten, wie sie durch den Winter kommen. Es gab ja auch die Meldungen, die befürchten ließen, dass sich der Gaspreis auch hätte verzehnfachen können. Insofern war es sehr wichtig und bleibt sehr wichtig, dass wir diese Tatbestände hier haben. Wir sind vielleicht wegen milder Witterung und anderen Umständen zu hohen Kosten erst mal ohne Gasmangellage durch den Winter 2022/2023 gekommen. Aber der nächste Winter kommt bestimmt und wir wissen alle nicht, wie er sich entwickelt. Wir wissen auch nicht, wie sich die Energieflüsse auf den Weltmärkten entwickeln und damit die Preise, deshalb ist das von großer Ungewissheit geprägt. Wir haben weiter eine kriegerische Auseinandersetzung jetzt im Sudan – all das wird eine Rolle spielen. Wir müssen eins immer gewährleisten – und das ist auch eine Forderung, die wir Freien Demokraten immer erhoben haben –: Wir müssen auch den Aktiven auf den Märkten, den Aktiven in den Unternehmen, den aktiven Mittelständlern, aber natürlich auch den Haushalten immer eine Gewissheit geben, dass sie durch den Winter kommen, dass sie erstens Energie haben und sie zweitens auch bezahlen können. Für die Härtefälle gibt es diese Tatbestände und sie waren am Anfang viel zu hart formuliert. Ich weiß aus Gesprächen mit steuerberatenden Unternehmen, mit den betroffenen Unternehmen und vor allen Dingen mit Bankern, dass es, wenn man sich geoutet hätte, dass man bisher nach den Buchstaben des Gesetzes oder den Ausreichungstatbeständen einen Antrag gestellt hätte, tiefgreifende Folgen für Unternehmen gehabt hätte, nämlich bis zum Bonitätsverlust und dann zu einer eintretenden Insolvenz. Das kann keiner wollen. (Beifall Gruppe der FDP) Jetzt ist es tatsächlich so, dass aufgrund des milden Winters und auch der ganzen Umstände wenig Anspruchstatbestände gestellt worden sind und damit zu erfüllen waren. Aber wir haben auch immer von Tendenzen gehört – dazu kommen wir später noch mal –, Mittel aus dem Sondervermögen hier zu entziehen und anderen Dingen zu widmen. Ich sage, bitte haltet die vor, die Krise ist längst nicht vorbei, wir können dann immer noch die Gelder – und so ist es ja auch gedacht, wenn die Gelder im Sondervermögen nicht gebraucht werden, sollen sie in den allgemeinen Haushalt zurückfließen. Also zunächst erst mal vielen Dank für die Initiative an die Christdemokraten. Wir werden dem zustimmen und hoffen, nicht recht zu behalten, dass wir die Gelder nicht einsetzen müssen, dann kommen sie in den allgemeinen Haushalt zurück. Ich denke, da ist die Finanzministerin auch ganz zufrieden. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Zuruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Ziehe ich zurück!) Er zieht zurück. Damit rufe ich Abgeordneten Kowalleck, Fraktion der CDU, auf. (Beifall CDU)

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Maik Kowalleck CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist immer schön, wenn man einen eigenen Fanklub in der Fraktion hat, deswegen danke schön auch an dieser Stelle. (Beifall CDU) Uns als CDU-Fraktion war es wichtig, dass wir insbesondere auch das Sondervermögen auf einen längeren Zeitraum anlegen, weil – der Vorredner hat es auch gesagt – wir uns momentan in einer Energiekrise befinden. Auch wenn die Situation schon so ist, dass die großen Befürchtungen teilweise nicht eingetreten sind, muss aber langfristig geschaut werden, wie den Betroffenen geholfen werden kann. Bestimmte Effekte hat man dann erst später. Das zeigt sich auch an den Meinungen der Anzuhörenden. Hier wurde gerade aus dem Bereich „Handwerk“ und von den Unternehmen gesagt, diese Initiative ist richtig. Wir haben eben gesehen, dass sich die Kriterien „Zahlungsunfähigkeit“ oder „Überschuldung“, die aufgenommen wurden, so in der Praxis nicht als zielführend gezeigt haben. Deswegen muss man auch immer sehen, wie man da korrigieren kann. Deshalb auch unser Gesetzentwurf, der entsprechend helfen soll, dass dort unterstützt wird, wo die Hilfe gebraucht wird. Da war es für uns hilfreich, dass die Hinweise von den Anzuhörenden kamen. Es wurde auch schon gesagt, dass wir hier einen Änderungsantrag besprochen und im Haushaltsund Finanzausschuss verabschiedet haben, der dann auf die Erweiterung im Bereich „Hochschulen, Studentenwerk, Forschungseinrichtungen“ eingeht. Uns ist es wichtig, dass die Gelder da zielgerichtet eingesetzt werden. Wir werden dies als Abgeordnete weiterhin begleiten, denn es ist wichtig, in dieser Zeit dort zu helfen, wo die Hilfe gebraucht wird. Danke schön. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Redemeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/7829 ab. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen, die fraktionslose Abgeordnete Bergner und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen als Nächstes zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/7533 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist hier dafür? Das ist auch das gesamte Hohe Haus. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Keine Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ebenfalls angenommen. Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Hier bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt. Das ist das gesamte Hohe Haus. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Auch niemand. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 12 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7779 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Jawohl. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Christian Schaft Die Linke

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, liebe verbliebene Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, wir haben schon in der Plenarsitzung im März beim CDU-Antrag „Zukunft vor Ort gestalten“ darauf hingewiesen, dass uns dieser Antrag deutlich zu kurz greift und wir unbürokratisch Nachhaltigkeitsinvestitionen im Land auf den Weg bringen wollen, denn wir sehen und spüren es, wir haben es auch schon oft genug hier im Plenarsaal anhand verschiedener Anträge diskutiert: Der Klimawandel ist Realität. Der Blick in die Wälder, die Flüsse oder auch auf die Felder im Sommer bei Hitze und Dürre zeigt es uns deutlich. Auch als Kleingärtner kann ich hier leidlich ein Lied davon singen. Auch in den Städten und Dörfern spüren wir es im wahrsten Sinne des Wortes. Gesundheitsministerin Heike Werner hat erst vor Kurzem mit dem Bürgermeister von Sömmerda, aber auch auf einer weiteren Konferenz gemeinsam mit Minister Stengele eine Toolbox – man könnte es auch Werkzeugkasten nennen – vorgestellt, mit der die Thüringer Kommunen fit gemacht werden sollen, um Menschen und ihre Gesundheit vor Ort zu schützen. Das alles zeigt uns, es geht nicht mehr nur um das Verhindern der Klimakrise, es geht auch durchaus um die Bewältigung. Verwalten können und dürfen wir sie aber nicht, denn Klimaziele wie das 1,5-GradZiel geben wir uns eben nicht, um Gewohnheiten zu ändern. Nein, wir machen das, um die Lebensgrundlage und unser gemeinsames Miteinander in Thüringen zu schützen. An der Stelle gilt es natürlich auch, als Freistaat schneller zu werden. Dazu gehört es nämlich, entsprechend alles dafür zu tun, dass klimagerecht gebaut, gearbeitet und produziert, sich fortbewegt oder gelebt werden kann in diesem neuen Alltag. Ob das alle Menschen in Thüringen können, das ist auch eine zutiefst soziale Frage, die uns natürlich auch als Koalitionsfraktionen hier umtreibt. Wir wollen – ich habe es gerade schon gesagt – bei der Gestaltung dieser lebenswerten Zukunft schneller werden und wollen deswegen Investitionspakete packen, mit denen wir selbst eben unsere gesteckten Klimaziele erreichen und die Lebensgrundlage aller hier in Thüringen für die Zukunft auch sichern. Mit dem nun vorliegenden Antrag „Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen“ legen wir eine ganze Reihe von Maßnahmen vor, mit denen wir weitere Transformationsmaßnahmen für eine klimaneutrale Wirtschaft und für Unternehmen auch in kommunaler Trägerschaft auf den Weg bringen wollen. Für diese Investitionen wollen wir Gelder nutzen, die aus dem Sondervermögen entsprechend nicht verbraucht wurden. Im letzten Jahr hatten wir aufgrund des Ukrainekriegs und der damit einhergehenden Energiekrise einen Rettungsschirm aufgespannt: 120 Millionen Euro für Wirtschaftshilfen, 50 Millionen Euro für den Konsolidierungsfonds und 50 Millionen Euro Zuschüsse für öffentliche Unternehmen waren darin enthalten. Nun gibt es verschiedene Gründe, warum die Gelder nicht vollständig und vollumfänglich abgerufen wurden. Mit den verbleibenden finanziellen Mitteln wollen wir eben bei den Zukunftsinvestitionen für Thüringen schneller werden. Wirtschaft und Verbraucherinnen können langfristig mit den Mitteln entsprechend entlastet und die Energiewende kann schneller vorangetrieben werden. Das bedeutet, wir wollen bei Investitionen schneller werden, beispielsweise für Energiegenossenschaften, aber auch bei der Dekarbonisierung von Produktionsprozessen und Dienstleistungen von Unternehmen, und zur Unterstützung von Bürgerinnen und Kommunen bei der Wärmewende sollen ebenfalls Maßnahmen ergriffen werden. Für Letzteres sollen Privathaushalte in Ergänzung zu der Bundesförderung ein Förderprogramm für die Umstellung auf nicht fossile Heizsysteme erhalten können. Wie Sie hören, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, haben wir hier einen Antrag auf den Weg gebracht, der sehr breit aufgestellt ist, und das ist auch notwendig, denn für uns ist gute Klimapolitik eben auch gute Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftspolitik. Je schneller uns der Umbau auf erneuerbare Energien gelingt, desto schneller können wir auch Souveränität über die Energie zurückgewinnen. Zudem wäre es auch ein großer Schritt für den Standort in Thüringen, auch hier im Sinne einer klimagerechten Zukunft auf der Basis eines sozialen und wirtschaftlichen Erfolgs voranzukommen. Für die Herausforderungen der Zukunft sind aus unserer Sicht auch alternative Finanzierungswege zu prüfen, beispielsweise bei der Frage der Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank in Höhe von 50 Millionen Euro. Es geht um zweckgebundene Kreditvolumen für Transformationsinvestitionen, die wir stärken wollen, um hier beispielsweise auch mit der Einrichtung eines revolvierenden Nachhaltigkeitsfonds auch für die Kommunen zusätzliche Investitionen finanzieren zu können. Thüringen muss im Sinne einer gestaltenden Politik beim Klimaschutz und auch mit Blick auf die sozialökologische Wende investieren. Das steht im Mittelpunkt unseres gemeinsamen Antrags, den wir hier als Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, damit wir schnell, zukunftssicher, klimagerecht und sozial in die Zukunft gehen können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schaft. Ich rufe als ersten Redner Herrn Abgeordneten Schubert, Fraktion Die Linke, auf.

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Andreas Schubert Die Linke

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer am Livestream oder auch später dann beim Nachschauen, der Antrag der Koalitionsfraktionen unter der Überschrift „Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen“ steht mit seinen konkreten Vorschlägen für die Zukunft von Thüringen. Schon Voltaire wusste: „Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun.“ Inzwischen haben wir als Menschheit einen Punkt erreicht, der bei unveränderter Wirtschaftsweise die Existenzgrundlage hier auf unserer Erde massiv gefährdet und damit die Zukunft der Menschheit infrage stellt. Wir stehen kurz vor dem Kipppunkt in eine unumkehrbare klimatische Katastrophe, die das Leben unserer Kinder und Enkel auf vielen Gebieten des Planeten unmöglich machen würde, mit allen daraus abzuleitenden Auswirkungen. Wenn wir das nicht zulassen wollen, müssen wir reagieren, jetzt, auch in Thüringen. Das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaschutzabkommen gilt. Es ist der ultimative Handlungsauftrag für alle, für uns alle, die letzte Chance zu nutzen, das Schlimmste abzuwenden. Es sei auch noch mal darauf verwiesen, dass wir die Erde brauchen, um zu leben. Die Erde braucht uns aber nicht. Das heißt, es reicht nicht, uns heute damit zu begnügen, schon an morgen zu denken, wie manche hier im Plenum immer wiederholen. Nein, wir müssen vom Denken endlich ins Handeln kommen. Heute für morgen handeln ist das Gebot der Stunde. Deshalb muss ab sofort das Kriterium für alle Entscheidungen sein, wie mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz gelingen, und zwar schnellstmöglich. Wenn wir heute schon vermehrt unseren Strom aus erneuerbaren Energien beziehen würden, wenn unsere Heizungen auf Wärmepumpen basierten, wenn die Mobilität von der Straße auf die Schiene umgestellt und die technologische Transformation schneller vorangebracht worden wäre, dann hätten wir keine Inflation in dieser Höhe und weniger Unternehmen mit den dazugehörigen Arbeitsplätzen wären hier bei uns im Land in ihrer Existenz bedroht. Denn nicht zufällig heißt das größte Subventionsprogramm in Amerika, mit 2 Billionen US-Dollar ausgestattet, „Inflation Reduction Act“. Es geht nämlich dort genau darum, mit diesen Subventionen die Inflation zu bekämpfen. Deshalb ist eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung zur Dekarbonisierung doppelt wichtig im Kampf um den Erhalt der Lebensgrundlagen auf unserer Erde und im Wettbewerb um Zukunftschancen des Wirtschaftsstandorts. Mit dem vorliegenden Antrag unterbreiten wir konkrete Vorschläge, um die Dekarbonisierung in Thüringen mit Nachhaltigkeitsinvestitionen der öffentlichen Hand und der Unternehmer voranzutreiben, um langfristig Verbraucher und Wirtschaft zu entlasten. Die schnelle Umstellung auf CO -neutrale En2 ergiequellen und Produktionsprozesse einschließlich Energieeffizienzsteigerung ist und bleibt für die Thüringer Wirtschaft eine Herausforderung gerade in Zeiten extremer Preissteigerungen und multipler Krisen. Die Dekarbonisierung von Produkten und Prozessen für eine klimaneutrale Wirtschaft ist notwendig und bedarf kurz- und mittelfristig großer Investitionsanstrengungen sowohl der Wirtschaft als auch der öffentlichen Hand. Das hören wir von allen, mit denen wir dort draußen sprechen. Zielgerichtete Förderung von Unternehmen bei der Transformation von Produktionsprozessen und Dienstleistungen in Richtung klimaneutrale Wirtschaft beinhaltet die Umstellung auf erneuerbare Energien einschließlich deren Erzeugung, Energieeffizienzsteigerung und ‑ einsparung sowie Klimaneutralität auch in globalen Lieferketten. Durch Ausweitung der Förderung um 50 Millionen Euro wollen wir dies auch bei Unternehmen anreizen. Wir wissen, dass seitens des Landes und in den Thüringer Kommunen insgesamt erhebliche Investitionsbedarfe bestehen. Für die Schaffung einer nachhaltigen Infrastruktur benötigen das Land, Städte und Gemeinden und Landkreise zusätzliche Finanzierungsinstrumente bzw. zweckgerichtete Investitionsmittel, um notwendige Transformationen umsetzen zu können. Das ist etwas anderes, als das, was wir im vorletzten Tagesordnungspunkt beschlossen haben, dass wir 50 Millionen Euro pauschal an die Kommunen ausgeben, bei denen wir nicht wissen, ob am Ende damit Nachhaltigkeitsinvestitionen unterstützt werden. Deshalb schlagen wir die Einrichtung eines revolvierenden Nachhaltigkeitsfonds vor, um für Kommunen einschließlich kommunaler Eigenbetriebe zusätzliche Investitionen in Maßnahmen zur Energieerzeugung, Energieeinsparung zu finanzieren. Ziel ist es, ein Instrument mit langfristiger Planungssicherheit und einer kontinuierlichen Antragstellung, ohne Stichtage, ohne Abhängigkeit von zukünftigen Landeshaushalten zu schaffen. Dafür kann zum Beispiel unsere landeseigene Förderbank, die TAB, genutzt werden, die dafür schon viel Know-how angesammelt hat. Als Beiratsmitglied der TAB bin ich davon überzeugt, wir könnten einen solchen Nachhaltigkeitsfonds noch in diesem Jahr auf Landesebene zum Laufen bringen, um 2024 die ersten Projekte umzusetzen. Auch das Land mit seinen landeseigenen Gesellschaften, Körperschaften, als Immobilienbesitzer bzw. großer Flächeneigentümer in Thüringen hat eine besondere Verantwortung für die Dekarbonisierung. Deshalb schlagen wir die Prüfung alternativer Finanzierungsmodelle vor, um den Transformationsprozess zu beschleunigen. Vorstellbar zum Beispiel ist für uns dabei, dass bestehende Landesgesellschaften eine explizite Aufgabenstellung erhalten: Energieeinsparung, Energieeffizienzsteigerung, die Umstellung auf die Gewinnung und Übertragung von erneuerbaren Energien und/oder die Neugründung von öffentlichen Investitionsgesellschaften, die dieses Ziel erfüllen. Auch für Privathaushalte stellt sich die Frage der Dekarbonisierung unmittelbar. Das sehen wir unter anderem an der aktuellen Presselage gestern, als über eine Verdoppelung der Fernwärmepreise zu lesen war. Deshalb wollen wir folgende Maßnahmen auf den Weg bringen: einen Investitionszuschuss für Energiegenossenschaften, damit durch die breite wirtschaftliche Beteiligung bei der Energietransformation in den Regionen Vorbehalte gegen die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien minimiert werden. Damit kann flächendeckend kurzfristig eine Vielzahl von Akteuren für den Umstellungsprozess aktiviert werden. Das auch schon von meinem Vorredner bei der Einbringung angesprochene Programm für Privathaushalte im Rahmen der Wärmewende gehört genauso dazu. Jetzt werden sicherlich nachher in der Diskussion wieder Bedenkenträger hier zu hören sein, die fragen: Woher nehmen wir denn dafür das Geld, ist es nicht besser, das Geld in die Rücklage zu packen, (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Nein! Ist es sinnvoll?) ist es vielleicht nicht besser noch zu warten? Nein, ist es nicht, lautet die Antwort, denn es wird beim Zuwarten nicht günstiger, es wird immer nur teurer und wir verpassen die Zukunftschancen für unser Land. (Beifall DIE LINKE) Und deswegen hat unser Vorschlag ganz konkret eine Quelle, die wir hier auch benennen. Im Sondervermögen für die Energiekrise sind also Mittel nicht nur für diese Rettungsschirmmaßnahmen, die schon angesprochen wurden, in Höhe von über 250 Millionen Euro adressiert, nein, wir lesen in § 2 Abs. 2 des Gesetzes unter 6. folgenden Satz: dass Mittel auch für Zuschüsse zur Transformation von Energieträgern Energieeffizienzsteigerung und Energieeinsparung genutzt werden können. Alle Vorschläge, die ich bis hierher genannt habe, passen genau in das Raster der Auftragsstellung, die im Sondervermögen nachzulesen ist, nämlich in § 2 Abs. 2 Nr. 6. Und deshalb ist es so – und das ist übrigens auch die Überzeugung des Wirtschaftsministers in diesem Bundesland –, dass wir die für den Rettungsschirm bereitgestellten Mittel in dieser Höhe, weit über 250 Millionen Euro, nicht mehr brauchen werden, weil sich bekanntermaßen die Rahmenbedingungen seit Oktober vergangenen Jahres doch sehr deutlich geändert haben. Deswegen wollen wir diese Mittel jetzt umnutzen, um bei den Transformationsinvestitionen hier deutlich Fahrt aufzunehmen. Es gibt darüber hinaus einen weiteren Vorschlag, einen zentralen Vorschlag in diesem Antrag der Koalition, der auch den notwendigen Paradigmenwechsel parkiert, alle Instrumente zu nutzen, die uns heute zur Verfügung stehen. Die Rede ist von unserer landeseigenen Förderbank. Wir wollen dort das Eigenkapital aufstocken und es gibt für mich keinen einzigen erkennbaren Grund, dieses Instrument nicht zu nutzen. Denn Fakt ist, die Attraktivität des Freistaats für neue Investitionen und die Sicherheit bestehender Arbeitsplätze steigt mit der Geschwindigkeit der dafür notwendigen Nachhaltigkeitsinvestitionen. Wir müssen die Modernisierung Thüringens beschleunigen. Eine aktive Unterstützung der Umstrukturierung in den Unternehmen ist Voraussetzung dafür, dass möglichst wenig Arbeitsplatz- und Wertschöpfungsverluste in diesem Prozess auftreten, sondern im Gegenteil, neue dazugewonnen werden können. Und das ist aus unserer Sicht auch eine Aufgabe, die nicht länger Zeit verbrauchen kann, sondern wir wollen jetzt damit beginnen. Es wird sich am Ende für uns alle auszahlen, unter anderem auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für Unternehmen. Gute Wirtschafts- und Klimapolitik ist eben auch gute Finanzpolitik. Der Vorschlag der Koalition bringt Thüringen bei schneller Umsetzung auf die Überholspur im Standortwettbewerb der Zukunft. Worauf sollten wir also noch warten? Sind wir als Demokraten in Verantwortung für unsere Wählerinnen und Wähler ins Gelingen verliebt, dann sollten wir jetzt die Ampeln auf Grün schalten und den Nachhaltigkeitsturbo für Thüringen zünden. Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Henkel, Fraktion der CDU, auf.

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Martin Henkel CDU

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer, nachdem wir hier gestern und vorgestern ja durchaus kontrovers und auch hitzig zum Thema „Energiepolitik“ diskutiert haben, kann ich schon mal vorausschicken: Heute wird es wohl etwas entspannter werden. Das liegt nicht etwa an der Uhrzeit, sondern das liegt daran, dass der Antrag inhaltlich zielführender ist, und vor allem, es geht um Investitionen in Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit, nachhaltiges politisches Handeln ist immer schon ein Grundsatz der christlich-demokratischen Politik gewesen, das gehört zu unserer DNA genauso wie die soziale Marktwirtschaft. (Beifall CDU) Lassen Sie mich klar sagen: Die Reduzierung der Emissionen ist ein wichtiges Ziel. Deutschland hat sich hierzu auch in internationalen Abkommen verpflichtet. Deshalb haben wir gestern im Übrigen auch so kontrovers diskutiert und haben gesagt, es wäre besser gewesen, die Kernkraftwerke drei oder vier Jahre weiterlaufen zu lassen, anstatt in die Kohleverstromung zu gehen (Beifall CDU) und viel CO freizusetzen. Das wäre nicht notwen2 dig gewesen. Aber das ist heute nicht das Thema. Der Antrag, der hier vorliegt, hat viele sinnvolle Punkte. Ich möchte einige herausgreifen. Ich beginne mal mit Abschnitt I Nr. 5, dort heißt es: „Seitens des Landes und in den Thüringer Kommunen bestehen insgesamt erhebliche Investitionsbedarfe.“ Dem kann ich nur zustimmen. Ich sage Dankeschön an Andreas Schubert, Frau Lehmann, Olaf Müller, dass sie damit eine unserer Kernthesen aufgegriffen haben, und genau das auf den Weg bringen wollen, was wir schon immer sagen. Wir sagen nämlich, in den Kommunen besteht Handlungsbedarf und es gibt viele Gemeinden, die seit Jahren mit guten Ideen und Projektansätzen unterwegs sind, auch beim Thema „Dekarbonisierung“. Das bringt nämlich viel mehr, wenn die Ideen und Projekte vor Ort entwickelt werden und uns nicht von Berlin per Gesetz oder per Zwang übergestülpt werden. – Frau Lehmann, Sie lächeln, ich freue mich ja, wenn Sie lächeln. – Dann erzähle ich Ihnen vielleicht noch ein paar konkrete Beispiele aus meinem Wahlkreis. Da gibt es zum Beispiel die Stadt Kaltennordheim, die momentan ein Nahwärmenetz errichtet. Der CDU-Bürgermeister ist Erik Thürmer. Das ist eine ganz tolle Sache. Das Nahwärmenetz wird aus nachwachsenden Rohstoffen gespeist. Die Stadt Geisa hat schon vor ungefähr zehn Jahren Nahwärmenetze entwickelt, hat im Kernort sämtliche thermische Energieversorgung für kommunale Gebäude auf nachwachsende Rohstoffe umgestellt, auch Hackschnitzel. Das habe ich damals als Bürgermeister gemacht. Wir haben den Thüringer Energieeffizienzpreis bekommen, den Bundesenergieeffizienzpreis des grünen Umweltministeriums. (Beifall CDU) Heute ist die Stadt Geisa wieder dran und versucht, dieses Netz auszuweiten und auch Privatpersonen zur Verfügung zu stellen. Das ist nachhaltiges Handeln. Ich denke an den Bürgermeister in Bad Salzungen. Der möchte eine Wasserkraftanlage an der Werra errichten. Er kämpft seit Jahren dafür, scheitert aber daran, dass in Thüringen die Wasserrahmenrichtlinie strenger ausgelegt wird als in anderen Bundesländern. Wir haben dort ein Wehr, wir könnten dort sofort Elektroenergie erzeugen. Das passiert aber nicht, wäre aber eine gute Sache. Ich gucke hier rüber und sehe den Kollegen Marcus Malsch, der hat in Steinbach ein Wasserrad errichtet. Mit dem Wasserrad wird für die komplette Ortslage die Energie für die Straßenbeleuchtung geliefert, rein aus Wasserkraft. (Beifall CDU) Und ich denke an den CDU-Bürgermeister in Bad Liebenstein, der gerade ein Projekt zur Geothermie auf den Weg bringt. Auch das ist wirklich ein interessantes Projekt. Solche Vorhaben in Städten und Gemeinden zu stärken und zu fördern, das ist erfolgversprechender als irgendwelche übergeordneten Vorgaben, die aus Berlin kommen. Deshalb freuen wir uns, dass wir einen Antrag haben, der genau in die Richtung geht und solche Projekte unterstützen will. In Nummer 6 des Antrags heißt es weiter: „Das Land trägt mit seinen landeseigenen Gesellschaften/Körperschaften als Immobilienbesitzer beziehungsweise größter Flächeneigentümer eine besondere Verantwortung für die Dekarbonisierung.“ Richtig. Auch hier stimmen wir Ihnen vollends zu, auch wenn diese Erkenntnis in Thüringen spät kommt. Lieber spät als nie, andere Bundesländer, CDU-geführte Bundesländer – ich schaue da nach Bayern oder Hessen – sind uns da voraus, aber dennoch ist es richtig, hier aktiv zu werden. Bevor Bund und Land hergehen und Unternehmen und Bürgern mit einem Zwang kommen, beispielsweise Solaranlagen bei Neubauten auf den Dächern zu errichten, ist es erst mal wichtig, dass man selbst mit gutem Beispiel vorangeht. Ich möchte auch an die Ergebnisse der Kleinen Anfrage zum Thema „Solardächer auf Landesimmobilien“, die wir gestellt haben, erinnern. Da war ja das Ergebnis für Thüringen sehr ernüchternd. Wir erwarten, dass man als Land erst mal selbst handelt und positive Beispiele hier benennt. Die Feststellung der besonderen Verantwortung der öffentlichen Hand des Landes ist deshalb eine sehr treffende Feststellung. Ich gehe weiter in Abschnitt III. Gut gefällt, dass dort unter Nummer 2 der Fokus auf Energieverteilernetze und Batteriespeicher öffentlicher Energieversorger gelegt wird, denn genau das Fehlen dieser ist ein Kernproblem bei den Lösungen zu dezentralen Ansätzen im Wege der Energieversorgung. Bei Nummer 3 kann man jedenfalls das Ziel begrüßen, wenn Sie formulieren: „Ziel ist ein Instrument mit langfristiger Planungssicherheit und einer kontinuierlichen Antragstellung, ohne Abhängigkeit von zukünftigen Landeshaushalten zu schaffen.“ Sehr geehrte Damen und Herren, langfristige Planungssicherheit ist etwas, was Bürger erwarten und was auch die Wirtschaft erwartet, und das gilt nicht nur in Bezug auf Förderungen, sondern insgesamt für gesetzliche Regeln. Alles, was langfristig angelegt ist, was den Bürgern, der Wirtschaft Zuverlässigkeit und Planbarkeit bringt, begrüßen wir natürlich. Doch wo Sonne ist, ist auch Schatten, deshalb müssen wir zu dem Abschnitt IV kommen. Da geht es um die Finanzierung und da wundern wir uns doch sehr, dass hier ausschließlich auf Mittel des Sondervermögens zurückgegriffen werden soll. Da bleibt erst mal festzustellen, dass bei der Aufstellung des Sondervermögens insgesamt 30 Millionen Euro für Investitionen in Nachhaltigkeit vorgesehen wurden. Diese wurden erst mal gesperrt und man hat gesagt, sobald Projekte vorliegen, können sie entsperrt werden. Mit Schreiben vom 22. November 2022 hat das Wirtschafts- und Umweltministerium dann eine Teilfreigabe von 7 Millionen Euro beantragt und konkrete Vorhaben benannt. In seiner Sitzung am 8. Dezember hat das der Haushaltsausschuss auch so beschlossen. Das heißt, 7 Millionen Euro sind freigegeben. Jetzt frage ich mal in eure Richtung, Andreas: Weißt du, ob die 7 Millionen Euro ausgegeben sind? Ich kann dir sagen, die sind noch nicht ausgegeben. Weitere 23 Millionen Euro warten darauf, dass sie durch den Haushalts- und Finanzausschuss freigegeben werden können. Es wäre doch klug, dieses Geld zu verwerten, was im Sondervermögen bereitsteht, als jetzt eine neue Forderung aufzumachen, noch mehr Geld aus anderen Töpfen bereitzustellen. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, wir wollen natürlich das Geld, das im Sondervermögen eingebracht ist, um Kommunen, Verbände, kommunale Unternehmen und Firmen im Falle einer schwerwiegenden Situation zu unterstützen, wenn es durch Erhöhungen der Energiepreise zu Engpässen kommt, wenn dieses Geld verbraucht ist. Wir haben nächstes Jahr im Winter möglicherweise dennoch die Situation, dass man darauf zurückgreifen müsste. Dann wäre das Geld weg. Das wollen wir einfach nicht. Es gibt die Argumentation aus dem Wirtschaftsministerium, wo gesagt wird, das Geld fließt einfach nicht ab. Das liegt aber auch daran, dass die Fördermittelkriterien schlecht gestellt sind. Deshalb haben wir in einer der vergangenen Sitzung den Antrag gestellt, genau hier nachzubessern und den Zugang zu diesen Mitteln zu erleichtern. Der dritte Punkt, der benannt werden muss, ist natürlich die Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. (Beifall Gruppe der FDP) Deshalb sagen wir, 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen stehen hier investiv zur Verfügung, das steht außer Frage, die stehen auch jetzt schon zur Verfügung. Alles andere muss im Haushalt passieren. Da gehört es zuallererst hin. Wir haben im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 332 Millionen Euro, die für investive Maßnahmen eingeplant waren, nicht genutzt. Die müssen verbraucht werden. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Ich möchte dennoch positiv enden. Insgesamt geht es in die richtige Richtung. Das Thema der Finanzierung muss noch mal besprochen werden. Deshalb sagen wir, wir beantragen die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und auch an den Wirtschaftsausschuss, da gehört es hin, da soll es besprochen werden. Da werden wir es zielführend unterstützen und mit auf den Weg bringen. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lehmann, Fraktion der SPD.

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Diana Lehmann SPD

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Henkel, ich will zumindest zu Ihrer Erhellung beitragen. Ich habe nicht gelächelt, ich habe gelacht, und zwar, weil ich mich amüsiert habe. (Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Freut mich für Sie!) Wir diskutieren hier gerade eine Initiative der Koalitionsfraktionen, mit der die CDU gar nichts zu tun hat. Sie lassen ansonsten keine Gelegenheit aus, um deutlich zu machen, dass Sie mit uns als Koalition wirklich gar nichts zu tun haben wollen. Vielleicht ist das heute doch ein Anlass, noch mal darüber zu diskutieren, ob Sie nicht vielleicht doch die Regierung mittragen, aber das müssen wir dann doch an anderer Stelle noch mal diskutieren. Es ist offensichtlich, dass wir in einem Jahrzehnt multipler Krisen leben. Nach der Coronapandemie und Putins Angriffskrieg auf die Ukraine und der dadurch ausgelösten Energiekrise schwebt über allem auch die Klimakrise, deren Auswirkungen immer spürbarer werden. Um unser Leben auf diesem Planeten auch für die kommenden Generationen zu sichern, ist es essenziell, eine nachhaltige, ressourcenschonende Wirtschaftsweise zu etablieren. Das letzte Jahr hat einmal mehr verdeutlicht, wie dringlich es ist, schnellstmöglich von der Nutzung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Öl und Gas wegzukommen und uns somit auch von der Abhängigkeit autokratischer Staaten, die oftmals Anbieter genau dieser Brennstoffe sind, zu lösen. Stattdessen – das ist klar und das hat auch Kollege Schubert schon gesagt – müssen wir die regionale Energieversorgung stärken und in hohem Tempo ausbauen, um zukünftig unseren Energiebedarf aus erneuerbaren Energiequellen wie Solaranlagen, Windkraft, Geothermie und Wasserkraft zu decken. Laut dem Thüringer Klimaschutzgesetz soll dieses Ziel 2040, also in etwas mehr als anderthalb Jahrzehnten, erreicht werden. Ich glaube, uns ist allen bewusst, dass das eine wahre Kraftanstrengung für die Energieversorgung in Thüringen ist. Der Ausbau regenerativer Energien sowie der notwendigen Infrastruktur von robusten Wärmeleitungen bis hin zu Speichermöglichkeiten ist die Voraussetzung für das Gelingen einer Dekarbonisierung der Produktion auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Klar ist, dass diese Transformation zur Klimaneutralität unserer Lebens- und Wirtschaftsweise viel Geld kosten wird. Die Thüringer Unternehmen, aber auch die Kommunen, die eine essenzielle Rolle bei der Dekarbonisierung einnehmen, sei es bei der örtlichen Energieversorgung oder bei der Sanierung öffentlicher Gebäude, brauchen hierfür finanzielle Unterstützung. Diese Investitionen werden sich auszahlen, meine Damen und Herren, denn nur, wenn wir jetzt investieren, können wir in Zukunft auch unseren Wohlstand sichern und die Attraktivität des Lebens- und Wirtschaftsstandorts steigern, um auch in Zeiten des demografischen Wandels und des daraus resultierenden Fachkräftemangels Menschen davon zu überzeugen, in Thüringen zu bleiben oder auch hier herzukommen. Aufgrund des dargestellten unfassbar großen Transformationsbedarfs haben wir als Koalitionsfraktionen diesen umfassenden Antrag eingereicht, um Investitionen in die Dekarbonisierung der Wirtschaft und in nachhaltige Entwicklungen der öffentlichen Infrastruktur zu beschleunigen. Einen Teil der Maßnahmen wollen wir mit Mitteln aus dem Sondervermögen decken, da aufgrund inzwischen geänderter Rahmenbedingungen die eingestellten Mittel in der Dimension nicht gebraucht werden. Weitere Maßnahmen sollen über einen anderen Finanzierungsweg gedeckt werden, zum Beispiel über den nächsten Landeshaushalt. Beispiele von Maßnahmen aus diesem Antrag sind – das hat Kollege Schaft zum Beispiel am Anfang angesprochen –: Wir wollen die Förderung für Unternehmen bei der Transformation von Produktionsprozessen und Dienstleistungen in Richtung klimaneutrale Wirtschaft um 50 Millionen Euro ausweiten. Neben dem Programm KlimaInvest und dem Dekarbonisierungsbonus ist die Ausweitung ein wichtiger Schritt, um die Umstellung der Unternehmen auf erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern. Wir wollen zudem Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen sowohl bei der Wärmewende als auch bei der Umstellung auf nicht fossile Heizungssysteme durch Förderprogramme unterstützen. Wir wollen außerdem generell zur Erleichterung der Finanzierung von transformativen Investitionen die Eigenkapitalstärkung der TAB um 50 Millionen Euro vornehmen sowie speziell für die Investitionen in Kommunen einen revolvierenden Nachhaltigkeitsfonds einrichten. Damit die Transformation gelingt und die Herausforderungen erfolgreich bewältigt werden können – und das will ich zum Abschluss noch mal betonen –, kommt es vor allem auf eines an: Wir müssen zum einen dafür sorgen, dass bei diesen Umwandlungsprozessen nicht diejenigen zu stark belastet werden, die jetzt schon enorm unter den Hausforderungen leiden, und wir müssen die Kolleginnen und Kollegen als Akteure in den Betrieben wahrnehmen und in diesen Prozess auch einbinden, das heißt, in den Betrieben ist es unerlässlich, dass die Kolleginnen und Kollegen in die Prozesse eingebunden werden und ihre Kompetenzen einbringen können. Nur so können wir die Transformationsmaßnahmen fair gestalten und deren Akzeptanz steigern. In Zeiten des größten Umbruchs der Wirtschafts- und Arbeitswelt seit der Industrialisierung ist dies für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten essenziell. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

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Vielen Dank. Nächster Redner ist Abgeordneter Kemmerich, Parlamentarische Gruppe der FDP.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren und hoffentlich noch ein paar Zuhörer/Zuschauer an den diversen Endgeräten, nach den Untergangsszenarien in den apokalyptischen Reden meiner Vorredner – ausdrücklich nicht Herrn Henkel – müssen wir mal ein bisschen den Kopf geraderücken. Meist hinterlassen wir nur den Eindruck frei nach dem Motto: Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich. Ich will mal die Landesregierung bei ihrem Wort nehmen oder es jedenfalls versuchen. Im Jahr 2016 gab es einen Beschluss des Thüringer Landtags, der vorsah, bis 2030 eine klimaneutrale Landesverwaltung zu installieren und dabei Photovoltaikanlagen auf den landeseigenen Immobilien zu installieren. Da haben wir mal eine Kleine Anfrage gemacht – Kollege Bergner war so gut – und haben festgestellt, dass bis zum heutigen Tage bisher erst 50 von 800 Dächern mit einer Photovoltaikanlage versehen sind. Das ist ein Zuwachs von ungefähr einer halben Anlage per annum. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wenn ich von 2016 bis 2030 das Ziel erreichen will, müsste ich 50 bis 60 installieren. Also bevor Sie die Welt retten und uns allen erklären, wie es besser geht, machen Sie erst mal Ihre eigenen Hausaufgaben. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP) Und wenn ich dann hier lese, dass wir in Thüringen – ich weiß, das ist auch ein Gesetz von RotRot-Grün – bis 2040 den Energiebedarf vollständig durch erneuerbare Energien selbst decken wollen, ist das nicht nur Wahnsinn, sondern unmöglich. Also es gibt Wahnsinnige, die daran glauben, aber das ist physikalisch nicht machbar. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, in Ihrem Kopf ist es nicht machbar!) Nein, nicht in meinem Kopf. Gehen Sie mal in den Physikunterricht, anstatt freitags immer rumzudemonstrieren und lernen Sie einfach mal, (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP) was installierte Leistung heißt und den Anspruch, den einfach eine Volkswirtschaft hat. Wir brauchen rund 61 Gigawatt in Thüringen. Das hat uns mal ein Staatssekretär oder ein Abteilungsleiter Ihres Ministeriums noch unter anderer Führung mitgeteilt. Die können wir in Thüringen nicht produzieren. Da können wir so viel Wind haben, wir können ganz Thüringen zupflastern mit Photovoltaik und Windanlagen, wir haben zu wenig Windstunden und Sonnenstunden. Also wir ziehen hier einen Popanz hoch, der nicht funktionieren kann. (Beifall AfD) Und jetzt mal zur Frage des lieben Geldes – auch das liegt mir nun mal am Herzen. Also gegen die Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank werden wir nichts einwenden. Ich weiß auch, dass die Thüringer Aufbaubank mit hohem Sachverstand das Geld an die Stellen investiert oder verleiht, Kredite ausreicht, wo sie auch sicher ist, dass sie ein Ergebnis erzielen, erst mal für das Unternehmen, also dass der Return on Investment eintreten wird und am Ende auch die Bank ihr Geld zurückbekommen wird. Was wir aber immer hier versuchen, mit Fördergeldern Ergebnisse zu erzielen, führt in die Irre. Investitionen – und das ist ein Grundsatz, den wir in der Betriebswirtschaft sehr früh lernen –, und kreditfinanzierte Investitionen müssen ohne Subventionen auskommen, sonst rechnen sie sich nicht. (Beifall Gruppe der FDP) Das Hemmnis bei dem Fortgang der sogenannten Energiewende, wenn ich mich mit Leuten unterhalte, die in die erneuerbaren Energien investieren, ist doch ein ganz anderes. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Gilt das auch für Atomkraft?) Das sind zu langsame, fehlende Baugenehmigungen. Sprechen Sie mal mit Leuten, die zurzeit in eine große Photovoltaikanlage in Thüringen investieren. Wie lange dauert die Genehmigung zur Einspeisung? Monate bis Jahre. (Beifall Gruppe der FDP) Das sind doch die Probleme, wo dann jemand sagt: Was soll ich investieren, wenn ich erst in zwei Jahren die Einspeiseerlaubnis bekomme? Also an der richtigen Stelle hat doch keiner was dagegen, dass wir unsere Welt klimaneutral gestalten und dass wir jede Emission vermeiden, die wir vermeiden können. Das liegt im Interesse jeden Unternehmers. Jeder weiß, dass wir die Welt nur geliehen haben, jeder hat Interesse daran, dass wir die Welt auch so gestalten. Aber es muss halt sinnvoll bleiben. Und da ist doch das Geld viel besser angelegt, mit dem wir unsere Universitäten stärken, dort forschen, damit wir Ideen entwickeln, dass wir den Ländern, die nun mal sonnenreicher und windreicher sind, Möglichkeiten an die Hand geben, dort aus den erneuerbaren Energien Wasserstoff herzustellen, den in die Pipelines einzufüllen, die wir heute schon haben, oder in die Schiffe, die heute noch Gas aus anderen Ländern nach Deutschland transportieren. Wir brauchen natürlich auch Anreizsysteme für Unternehmen, um zu sagen, okay, es macht Sinn, zu investieren. Aber das größte Hemmnis – nochmals – sind verfügbare Kapazitäten, Lieferengpässe, bürokratische Hemmnisse und nicht der Wille von Unternehmen, etwas tun zu wollen. (Beifall Gruppe der FDP) Wenn ein Unternehmer sieht, ich kann mit Effizienzsteigerung auch meinen Gewinn steigern, (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Oder Kosten minimieren!) Kosten minimieren, wird er nicht lange zögern, dieses zu tun. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie sind ein Bedenkenträger!) Gern diskutieren wir das weiter im Ausschuss, um dem vielleicht einen guten, realitätsnahen Inhalt zu geben. Wenn er nicht in den Ausschuss kommen sollte, werden wir diesen Panikantrag ohne erzielbaren Nutzen für Thüringen ablehnen. Danke schön. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Olaf Müller GRÜNE

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, nachdem sich allein drei der Aktuellen Stunden im weitesten Sinne um den Umbau und die Entwicklung unserer Gesellschaft drehten und wir uns gestern ausführlich den Phantomschmerzen der verlorengegangenen Atomenergie widmeten, sollten wir uns heute wieder einmal den aktuellen und den Zukunftsherausforderungen stellen. Gerade die Fragen des energetischen Umbaus und des Klimaschutzes sind die herausfordernden Fragen der Gegenwart bzw. der Zukunft. Jetzt legen wir die Richtung fest, in welche sich Thüringens Gesellschaft und Wirtschaft entwickeln wird. Wollen wir nicht durch das ideologische Festhalten an vollständig überholten Ansätzen fossiler Gesellschaftsordnungen ins Hintertreffen geraten, müssen wir jetzt handeln, und zwar ohne den ideologischen Scheuklappenvorbau von CDU, FDP und AfD. Mit dem mangelnden Veränderungswillen, den unsäglichen Abwehrkrämpfen, die wir eben gerade auch wieder gehört haben, werden wir nicht vorankommen und einfach dort steckenbleiben, wo wir heute sind. Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden uns nicht mit den dynamischen Prozessen in den USA messen können. Dafür fehlt uns die Größe, dafür fehlen uns die finanziellen Mittel und dafür fehlt uns in weiten Teilen der Parteienlandschaft, wie wir eben gerade gehört haben, auch der Mut. Dennoch, vor diesem Hintergrund behandeln wir heute einen Antrag von Rot-Rot-Grün, einen Antrag, der darauf zielt, die erforderlichen Investitionen in Thüringen zu beschleunigen und die erforderlichen Hilfen all denen anzubieten, die die Zeichen der Zeit erkannt haben und willens und Mutes sind, sich diesen Herausforderungen nicht nur zu stellen, sondern aktiv daran zu arbeiten, um eben nicht aus ideologisch verbohrter Rückwärtsgewandtheit am Ende des Tages mit leeren Händen dastehen zu müssen. Und sehr geehrte Damen und Herren, um den avisierten energetischen Umbau hin zur Klimaneutralität bis spätestens 2040 erledigt zu haben, beinhaltet unser Antrag verschiedene Bausteine. Bereits gut eingeführte Programme wie KlimaInvest, der Dekarbonisierungsbonus oder die GAWFörderung sollen ausgebaut werden. Die Nachfrage besteht. Kommen wir ihr nach! Gerade die Preissteigerungen der zurückliegenden Monate haben mehr als deutlich gemacht, dass wir einen raschen Umbau zu mehr Unabhängigkeit von internationalen fossilen Energielieferanten der Vergangenheit benötigen. Schon heute werden in den Lieferketten die Anbieter bevorzugt angesprochen, die in der Lage sind, ihre Produkte möglichst klimaneutral herstellen und liefern zu können. Unterstützen wir diesen Prozess nicht, wird Thüringen die Verliererin des Umbaus sein. Die Investitionsbedarfe sowohl in öffentlicher, als auch in privater Hand sind immens. Aber wir sind in der Lage, einen Teil durch zusätzlich verfügbare finanzielle Mittel zu decken. Mehr als 200 Millionen Euro stehen uns kurzfristig zur Verfügung. Lassen Sie uns diese Mittel gemeinsam an sinnvoller Stelle nutzen! Sehr geehrte Damen und Herren, am Mittwochabend wurde der parlamentarische Abend unter anderem von der Bauhaus-Universität Weimar ausgerichtet. Wer an den ausgesprochen informativen Thementischen teilgenommen hat und den Wissenschaftlerinnen der Bauhaus-Uni zugehört hat, konnte auch für die heutige Debatte einiges mitnehmen und in seine Überlegungen mit einfließen lassen. Gerade partizipative Prozesse sichern eine erfolgreiche Umsetzung und den Umbau hin zur Klimaneutralität ab. Dabei spielt der Gedanke der Genossenschaften eine bedeutende Rolle. Egal, ob wir damit die Versorgung über Dorfläden absichern könnten oder die Beteiligung und Gestaltung von Energieprojekten – wir haben gerade erst erleben müssen, dass gut gemeinte Projekte, wie eben die Dorfläden, ohne bürgerschaftliche Beteiligung eben nicht funktionieren. Von daher wollen wir die Energiegenossenschaften, aber eben auch die Kommunen unterstützen, um mit ihnen gemeinsam den Umbau unserer Energiewirtschaft zu beschleunigen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, Veränderungen, gerade wenn diese unter hohem zeitlichen Druck erfolgen müssen – und den haben wir aufgrund des Klimawandels –, wecken Ängste und Sorgen. Doch anstatt hier das letzte fossile Öl ins Feuer zu gießen, mittels Angst- und Verunsicherungskampagnen eine ideologisierte Verhinderungspolitik fortzusetzen, um sich vermeintlich politische Pfründe zu sichern, sollten Sie lieber Ihre Trutzburgen verlassen und sich aktiv an den anstehenden Entwicklungen für unser schönes Thüringen beteiligen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Vielen Dank. Nächster Redner ist Abgeordneter Kießling, Fraktion der AfD.

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Olaf Kießling AfD

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben schon viel gehört, Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen, klingt gut. Der normale Bürger denkt sich: Klasse, das soll so sein. Doch wenn wir uns den Antrag von Rot-Rot-Grün mal im Detail ansehen, müssen wir leider feststellen, dass Rot-Rot-Grün etwas anderes unter Investitionen und Nachhaltigkeit versteht. Hier stelle ich fest, dass Rot-Rot-Grün gern die Fakten und Bedeutungen verdreht. Wenn wir mal bei Wikipedia nachlesen, zum Beispiel zum Thema „Nachhaltigkeit“, da steht nämlich, Zitat: „Nachhaltigkeit ist ein Handlungsprinzip bei der Nutzung von Ressourcen. Hierbei soll eine dauerhafte Bedürfnisbefriedigung gewährleistet werden, indem eine natürliche Regenerationsfähigkeit der beteiligten Systeme bewahrt wird, vor allem von Lebewesen und Ökosystemen.“ Doch im Antrag dreht sich alles in letzter Konsequenz um die Reduzierung von CO , um den Um2 bau unserer Wirtschaft unter Einsatz von zum Beispiel 50 Millionen Steuergeld für die Eigenkapitalstärkung der TAB und 50 Millionen Euro Steuergeld zur Förderung der Klimaneutralität der Wirtschaft. Das hat nichts mit einem schonenden Umgang mit den Ressourcen Steuergeld und der Schonung der Menschen, die dieses Steuergeld erarbeiten müssen, zu tun, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Im Antrag unter I.1 schreiben Sie, dass der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2050 schrittweise um 95 Prozent gesenkt werden soll, was 2018 im Thüringer Klimagesetz festgehalten wurde. Das heißt, nach Ihrer Lesart soll CO , das unsere Pflanzen 2 zum Leben brauchen, um 95 Prozent reduziert werden. Der Bestandteil von CO in der Luft beträgt 2 aber gerade einmal 0,04 Prozent. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fangen Sie bitte nicht mit Prozentrechnung an!) Davon beträgt der Anteil Deutschlands am Ausstoß 2 Prozent, also 0,0008 Prozent. Ich frage Sie: Um wie viele Nullen hinter dem Komma geht es bei Ihrem vorliegenden Antrag für Thüringen und was hat das bitte schön mit echter Nachhaltigkeit und mit echten Investitionen zu tun? Nichts! (Beifall AfD) Der CO -Gehalt in der Luft beträgt, in ppm ausge2 drückt, zurzeit etwa 400 ppm. Herr Müller, hören Sie ruhig zu! In der Zeit vor ca. 500 Millionen Jahren lag der ppm-Gehalt in der Luft zwischen 4.000 und 6.000. Vor etwa 150 Millionen Jahren – in der Zeit der Dinosaurier, als es noch keine Menschen gab und es dementsprechend auch kein Gas und keine Industrie gab – lag der Gehalt, in ppm ausgedrückt, bei 1.000 und es war etwa 8 Grad Celsius wärmer als heute. Da müssen Sie nicht lachen. Was sagt Ihnen das im Hinblick auf CO und im 2 Hinblick auf die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels? Die Fakten belegen, dass mit Ihrer These vom menschengemachten Klimawandel und dem CO -Aus2 stoß etwas nicht stimmen kann. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihre Rede kommt 50 Jahre zu spät, das glaubt Ihnen heute niemand mehr!) Sie sprechen in Ihrem Antrag von Investitionen. Ich als Betriebswirt kann Ihnen mal sagen, was die Definition von „Investitionen“ ist. Das bedeutet nämlich die Aufwendung von Geld, Arbeit oder Ähnlichem, was zukünftig einen besonderen Nutzen bringen soll. Ich frage Sie: Wo bleibt der besondere Nutzen bei der Ausgabe von Millionen Steuergeld für Thüringen? Der geschätzte CO -Ausstoß pro Jahr beträgt 2 37 Milliarden Tonnen weltweit, davon 2 Prozent in Deutschland mit 796 Millionen Tonnen, bleiben für Thüringen laut Statistik 2019 14,34 Millionen Tonnen. Das ist dann gerade mal ein Anteil von 0,0387 Prozent jährlicher Ausstoß Thüringens am weltweiten CO -Ausstoß, welcher sich durch die 2 Coronamaßnahmen und natürlich durch die Wirtschaftssanktionen weiter verringert hat. Um noch mehr Nullen hinter das Komma zu bringen, wollen Sie also mehrere Millionen Euro an Steuergeldern aus dem Fenster werfen. Ist das wirklich nachhaltig im Sinne einer echten Definition? Ist das laut Definition dauerhafte Bedürfnisbefriedigung? Ich kann Ihnen sagen, die Menschen haben zum Beispiel das Grundbedürfnis zu wohnen. Der Verband der Thüringer Wohnungsund Immobilienwirtschaft e. V. hat vor längerer Zeit schon gemeldet, 70 Prozent CO -Ausstoß wurden 2 gesenkt, und zwar erfolgte diese massivste Senkung von CO -Emissionen von 66 Prozent im Zeit2 raum von 1994 bis 2007. In den folgenden Jahren konnte der CO -Ausstoß nur noch um 4,5 Pro2 zent gesenkt werden, aber jetzt wird es teuer. Nur 20 Prozent der Thüringer Mieter würden höhere Kosten tolerieren, so können Sie es im Netz nachlesen. Jetzt frage ich Sie: Wollen Sie von Rot-RotGrün für 80 Prozent unserer Thüringer Bürger das Wohnen zum Luxusgut machen? (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Le- sen Sie doch bitte mal den Antrag von vorn!) Auch unsere Kommunen sind durch Ihre Politik finanziell am Ende. In Punkt I.5 stellen Sie selbst fest, dass erhebliche Investitionsbedarfe für die Infrastruktur bestehen. Der Kommunalmonitor der TAB wurde bereits 2021 veröffentlicht. Dort steht, ein zusätzlicher Sachinvestitionsbedarf von 3 Milliarden Euro für den Zeitraum 2022 bis 2024 wurde ermittelt. Das sind durchschnittlich 1 Milliarde Euro zusätzlich, um die normale Infrastruktur zu unterhalten und die notwendigen Investitionen zu tätigen – Geld, das heute schon fehlt und auch nicht im Sondervermögen vorhanden ist. Dennoch wollen Sie von Rot-Rot-Grün den Kommunen weitere Ausgaben aufnötigen. Ihr Antrag ist daher ein Wunschkonzert ohne klare Struktur. Die Einhaltung der Pariser Klimaziele – Erderwärmung maximal 1,5 Grad Celsius und eine CO -neutrale Wirt2 schaftsweise – ist zwar nett, aber auch für Thüringen nicht realistisch und hat nichts mit echten Investitionen zu tun. Sie fordern im Antrag in III. eine Studie zur Entwicklungsnotwendigkeit in Thüringen, um die Transformation zur Dekarbonisierung zu beschleunigen. Brauchen wir wirklich eine weitere Studie, deren Ergebnis für den Freistaat finanziell nicht abbildbar ist? Unter Punkt III.3 schlagen Sie dann noch einen sogenannten Nachhaltigkeitsfonds vor, welcher unabhängig vom Landeshaushalt existieren soll, sozusagen ein Haushalt neben dem Haushalt. Ich sage hier nur: Wo bleiben bitte schön die Haushaltswahrheit und die Haushaltsklarheit? (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie haben es nicht verstanden!) Unter IV. bitten Sie die Landesregierung, das Sondervermögen „Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise und zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“, das bis Ende 2024 konzipiert ist, anzuzapfen, um Geld in Millionenhöhe für die CO 2 Einsparung mit keinerlei Nutzen für die Energieeinsparinvestitionen auszugeben. Ich erinnere nur an die Debatte, die wir gerade vorhin hatten. Wir haben die Auszahlungsvoraussetzungen für das Sondervermögen geändert. Das heißt, da wird noch Geld abfließen und das, wie gesagt, bis Ende 2024. Hierbei wird wieder mal das Haushaltsrecht des Parlaments umgangen, wenn Sie das an den HuFA delegieren. Ich erinnere hier auch nur an die einschlägigen kürzlich ergangenen Gerichtsurteile zum Thema „Sondervermögen“. Ich darf hier an diesem Punkt unsere Finanzministerin Taubert zitieren, und zwar aus der Pressemitteilung des Finanzministeriums – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Investitionsfonds sind keine Antwort auf die aktuellen Herausforderungen des Landes. Vielmehr entziehen sie uns Gestaltungsspielraum, in dem sie Mittel binden, die dann häufig für die vorgesehenen Zwecke gar nicht abfließen.“ Wir als AfD-Fraktion können uns sicherlich vorstellen, Maßnahmen zur Energiekostensenkung in einem normalen Landeshaushalt 2024 zu unterstützen, wenn sie im Einklang mit den Haushaltsgrundsätzen stehen und auch echte Investitionen darstellen. Sie hatten in Ihrem Antrag auch ein paar Punkte benannt, wo echte Investitionen vorzusehen wären: bei der Wärmeversorgung, bei Verteilnetzen oder auch Fördergeld für Energiespeicher. Das sind alles so Punkte, wo man sagen kann: Okay, darüber können wir reden, auch zum Schutz der Bürger und Kommunen im Rahmen der Wärmewende, wenn es jetzt wirklich um Investitionen, um Einsparungen geht. In Summe ist Ihr Antrag aber leider abzulehnen, da er auf Ideologie und nicht auf den Bedarfen unserer Bürger im Freistaat Thüringen basiert und auch keine echte Investition darstellt und vor allem nicht nachhaltig für Thüringen ist. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Als Nächste erhält die fraktionslose Abgeordnete Frau Bergner das Wort.

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Ute Bergner fraktionslos

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der Antrag von Rot-RotGrün hat die irreführende Überschrift „Nachhaltigkeit“. Irreführend deshalb, weil er sich erwartungsgemäß ausschließlich dem Klimaschutz mit CO 2 Neutralität als Mantra widmet. Dabei ist Nachhaltigkeit viel mehr: Kreislaufwirtschaft, Nutzung örtlicher Ressourcen und Konzepte auch zur Energieerzeugung, langlebige Produkte, die Ressourcen schonen, und vieles mehr. Und Herr Schaft, ich bin bei Ihnen, dass eine gute Klimapolitik auch eine gute Wirtschafts- und Sozialpolitik ist. Aber was eine gute Klimapolitik ist, da gehen unsere Meinungen weit auseinander. In dem Antrag gibt es viele gute Ansätze, wie sie von Herrn Henkel heute schon aufgezählt worden sind. Ich sage auch: Vielleicht kann mit diesem Instrument endlich ein wirtschaftlicher Durchbruch für die in Hermsdorf beim Fraunhofer IKTS entwickelten Natriumspeicher gefördert werden. Ein Thema, das ich schon öfter hier im Landtag angesprochen habe. Nun aber zur Finanzierung: Darüber muss im Landtag auch themenbezogen entschieden werden. Genau deshalb ist III.3 befremdlich – und ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis –: „Einrichtung eines revolvierenden Nachhaltigkeitsfonds“. Und jetzt kommt es: „Ziel ist ein Instrument mit langfristiger Planungssicherheit und einer kontinuierlichen Antragstellung, ohne Abhängigkeit von zukünftigen Landeshaushalten zu schaffen.“ Das ist schon ziemlich starker Tobak. Die Königsdisziplin des Landtags ist die Verabschiedung eines Landeshaushalts. Und hier möchte Rot-Rot-Grün für dieses Thema die Mitwirkung des Landtags aushebeln. Dies kann niemand hier in dem Hohen Haus ernsthaft in Erwägung ziehen. (Zwischenruf aus dem Hause: Wir schon!) Ja, das merke ich. Wenn der Landtag nicht mehr frei entscheiden kann, wie der Landeshaushalt beschaffen ist, dürfte das auch nicht mehr verfassungskonform sein. Es verbietet sich von der Sache her, künftige Haushalte mit unkonkreten, nicht abrechenbaren Verpflichtungen und dann noch vielleicht bis zum SanktNimmerleins-Tag zu belasten. Einen revolvierenden Fonds aufzulegen, darf, wenn überhaupt, nur eine Ausnahme sein. Nachhaltigkeit ist weit mehr als Klimaschutz. (Beifall AfD) Zielführende Projekte können auch ohne so einen Fonds mit entsprechenden Titeln im Haushalt und den hinterlegten Verpflichtungsermächtigungen längst gefördert werden. Einer solchen globalen, langfristigen Verpflichtung kann ich nicht zustimmen. Liebe Kollegen Abgeordnete, aufgrund von Krisen hat dieser Landtag in den letzten Jahren bereits Sondervermögen, die eigentlich Sonderschulden sind, in Größenordnungen gebildet. Es kann und darf nicht sein, dass unter dem Begriff „revolvierender Fonds“ weitere Schulden gemacht werden und unkonkrete Verpflichtungsermächtigungen den Handlungsspielraum des Haushalts einschränken, ohne dass das Parlament mitreden kann. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Ich weise gern noch mal darauf hin, dass Sie sich Zitate vom Präsidium nicht genehmigen lassen müssen, lediglich das Vorlesen einer kompletten Rede bedarf der Genehmigung des Präsidiums. Jetzt habe ich keine Redebeiträge der Abgeordneten mehr auf meinem Zettel stehen. Für die Landesregierung Frau Ministerin Taubert, bitte. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist unstrittig, dass eine stabile Energieversorgung und der Klimaschutz für uns eine Priorität erreicht haben, die wir uns vor Jahren gar nicht haben träumen lassen. Gleichwohl – das will ich auch sagen, auch in Richtung der CDU-Fraktion, Herr Henkel – ist es ja nicht so, dass die Landesregierung noch nichts getan hat. Sie hatten zwar – auch Herr Kemmerich hatte ja bestimmte Dinge angesprochen – hehre Ziele und wir haben natürlich auch einiges auf den Weg gebracht und es sind auch Förderungen schon im Haushalt drin, Förderungen, die Sie alle gutheißen. Ich will zum Thema „Nachhaltigkeit“ sagen: Auch die Finanzministerin und auch der Landtag sind bezüglich der Finanzen zur Nachhaltigkeit verpflichtet. (Beifall CDU, AfD) Das ist eine der Grundlagen, die wir in den vergangenen Jahren – und auch das, denke ich, können wir mit Stolz sagen – genutzt haben, um ausgeglichene Haushalte zu machen. Insofern, Frau Bergner, wir haben kein Sondervermögen mehr, das Schulden beinhaltet. All diese Vermögen, diese Kreditlasten, haben wir Stück für Stück natürlich aufgrund der guten Einnahmenlage – und da müssen wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auch letztlich dankbar sein, dass sie in guten Zeiten nicht gemurrt haben, (Beifall im Hause) sondern gesagt haben, ja, es ist richtig und gut, dass der Staat die Steuereinnahmen auf allen Ebenen dafür nutzt, auch solche Dinge abzubauen. Also, Nachhaltigkeit ist divers. Weil der Kollege von der CDU-Fraktion gesagt hat, da habe ich den CDU-Bürgermeister und den CDU-Bürgermeister, gestatten Sie mir, dass ich den Herrn Hellmann, der ja mal Mitglied dieses Landtags war, und die Energiegenossenschaft in Viernau erwähne. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also, es gibt nicht nur christdemokratische Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die das machen. Aber, ich erinnere natürlich auch an Hans-Peter Perschke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Bioenergiedorf Schlöben ist 2012 auch mit dem Energiedorfpreis ausgezeichnet worden. Das zeigt doch eins, dass wir in Thüringen nicht nur seit gestern, sondern seit vielen Jahren kluge Köpfe haben, die hier sitzen, die aber auch außerhalb unseres Landtags sitzen, und die das Thema „Nachhaltigkeit“ eben auch leben. Ich sage es ganz ohne Eitelkeit: Natürlich gehöre ich im persönlichen Bereich auch dazu. Was manche vielleicht mit staatlicher Hilfe – was auch hier im Antrag ein Stück weit aufgelistet ist – jetzt erst tun könnten, das sollten Menschen, die schon in der Vergangenheit mehr Geld hatten, auch schon getan haben. Dass es da viele Hürden gibt von den Verfahren und dergleichen, das ist etwas, was uns natürlich auch bewegt. Sie können sich sicherlich entsinnen, dass wir gerade zum Thema „Biomasse“ als Landesregierung die letzten acht Jahre genauso gestritten haben wie die CDU-Fraktion. Wir waren bei mehreren Wirtschaftsministern nicht erfolgreich, auch Herr Altmeier hat sich ja nicht dazu bewegen lassen, dass es da Entlastungen gibt. Wenn Sie daran denken, dass wir vor einigen Jahren zum Beispiel ein Pumpspeicherwerkkataster für Thüringen gemacht haben – das weiß vielleicht schon gar keiner mehr. Auch da muss die Bundesregierung natürlich jetzt endlich was machen, damit die Möglichkeit besteht, dass wir die Speicher, die wir haben, jetzt auch besser nutzen können und die Verhinderung da nicht so groß ist. Also, eine gemeinsame Aufgabe. Meine Damen und Herren, der Antrag – das hat Herr Schubert schon angesprochen – versetzt die Landesregierung natürlich in eine Zwickmühle zwischen dem Wollen, dem Aufschreiben der Unterstützung des Wirtschaftsministers und den Bedenken, die die Finanzministerin hier angeben muss. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich verbiege mich auch nicht dieses Mal. (Beifall AfD) Wir haben drei Dinge identifiziert. Einmal geht es um die Frage der Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank um 50 Millionen. Es ist klar, das steht auch im Antrag drin, es geht ausschließlich um Unternehmensförderung, denn wenn wir das Eigenkapital stärken, dann hat natürlich die Aufbaubank die Möglichkeit, Unternehmen mit Krediten zu versorgen und damit auch einen Teil dessen, was Sie hier ansprechen, umzusetzen und die Energiewende in ihren Zuständigkeitsbereichen und Notwendigkeiten mit zu erfüllen. Ich sage aber auch – und das hat ja der Antrag auch nicht im Teil IV drin, sondern im Teil III –: Das ist eine Frage, wie wir das im Haushaltsplan unterbekommen. Die Diskussionen dazu fangen ja erst an. Der zweite Punkt ist die Errichtung eines revolvierenden Fonds, um zusätzliche Investitionen für Kommunen zu finanzieren. Das ist ein hehres Ziel, das haben die Regierungsfraktionen jetzt eingebracht, das ist auch schon lange diskutiert worden, ich denke, auch im Wirtschaftsausschuss. Es gibt einen CDU-Antrag, der mit 100 Millionen für die Kommunen steht. Ich will ergänzend auch sagen, auch Herr Bergner hat schon immer mal davon geredet: Dann nehmt doch das Geld, was ihr nicht verbraucht, und gebt das in so einen Fonds und dann können die Kommunen damit machen, was noch nicht ganz genau klar ist, was es sein soll. Und da muss ich natürlich die Frage stellen und die müssen wir auch im Haushalts- und Finanzausschuss und im Wirtschaftsausschuss diskutieren: Was möchten die Abgeordneten im Thüringer Landtag? Ist es Ihnen wichtig, im Haushalt – ich hatte letztens eine Diskussion mit Herrn Bühl – zum Beispiel den Elektrobus zu fördern? Dann ist es eine sehr konkrete Finanzierung. Da braucht es keinen revolvierenden Fonds, sondern das muss im Haushalt passieren. Oder was ist damit gemeint, wenn ich einen revolvierenden Fonds für Kommunen mache? Also ich nehme erst mal Geld aus dem Haushalt raus und habe da eine bestimmte Intention, die muss intensiv geschärft werden, weil das natürlich viel zu nebulös ist. Das ist mit Haushaltswahrheit und -klarheit letztlich überhaupt nicht vereinbar. Wer muss den Fonds bewirtschaften? Sollen das mehrere machen? Und was kostet die Bewirtschaftung und natürlich auch das, was die Kommunen erwarten? (Beifall CDU, AfD) Denn so ein Fonds bedeutet ja schließlich, entweder er verbraucht sich, weil es zinsverbilligte Darlehen sind, oder ich muss ihn so groß machen, dass das tatsächlich über Jahre trägt. Und das ist wichtig, dass wir das im Haushalts- und Finanzausschuss – und es ist ja auch für den Wirtschaftsausschuss beantragt worden – tatsächlich mal intensiv diskutieren. Ich kann Sie nicht daraus entlassen, dass Sie natürlich da auch die Finanzbrille mit aufsetzen müssen, weil das letztlich für alle anderen Maßnahmen, die wir im Haushalt haben, die genauso wichtig sind (Beifall Gruppe der FDP) – Sie haben heute über die Kindertagesstätten gesprochen, ein ganz wichtiger Punkt, die Ausbildung usw. –, gilt. Wir haben andere Maßnahmen, die sehr wichtig sind – die Hochschulen sind angesprochen worden. Das müssen wir in Einklang bringen, dass alles nebeneinander in einem geordneten Maße dann auch abgearbeitet werden kann und dass wir die Nachhaltigkeit bei der Finanzierung natürlich auch hinbekommen. Ähnliches gilt natürlich auch bei der Umschichtung der Mittel im Sondervermögen. Auch hier ist es ja so – ich habe das im Haushalts- und Finanzausschuss gesagt und ich werde das auch hier sagen –: Es ist ratsam, zunächst erst mal zu warten, was tatsächlich anfällt. Und natürlich ist es so – das sagen auch die Vertreterinnen und Vertreter der IHK –: Alle haben natürlich Sorge darum, dass wir in einen Winter geraten, der doch nicht so ganz einfach ist, und dass wir tatsächlich noch mal Geld in die Hand nehmen müssen. Dafür ist das Sondervermögen gedacht. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP) Das sagt ja nicht, dass man nichts bei der Umschichtung tun kann. Aber ein Stück weit sorgsam müssen wir damit umgehen. Wenn Sie mal berechnen – Sie haben es vorhin gesagt, Herr Schubert –, 50 Millionen gehen ja schon mal weg, die stehen im Antrag, da bleiben von den 250 noch 200 Millionen. Dann macht man einen Fonds, 100 Millionen vielleicht noch weg, und dann wird es halt schon ziemlich eng. Also sorgsam an den Antrag zu gehen, heißt nicht, dass wir Nachhaltigkeit hintenanstellen. Sondern im Gegenteil, wir wollen als Landesregierung natürlich auch das unterstützen, was die regierungstragenden Fraktionen hier aufgeschrieben haben, nämlich dass wir den Klimaschutz auch in Thüringen für die nächsten Jahre umsetzen können. Vielleicht finden wir ja auch tatsächlich alternative Finanzierungsformen, die sich in unsere Gesetzgebung, die wir nun mal in Thüringen haben, auch einordnen lassen. Ich bin da auch gar nicht pessimistisch, das will ich so sagen. Deswegen lassen Sie uns das diskutieren und den besten Weg finden. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung zu diesem Antrag. Ausschussüberweisung ist zwar erwähnt worden, aber nicht, an welchen Ausschuss. Gibt es da Vorschläge? Herr Henkel? (Zuruf Abg. Henkel, CDU: Ich habe die Über- weisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt!) Okay. Gibt es noch weitere Überweisungsanträge? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt zunächst über die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDUFraktion, die FDP-Gruppe und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Jetzt die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft: Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion, die Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag angenommen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich würde ganz kurz die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen nach vorn bitten. So, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken hat hart dafür gekämpft, aber die Mehrheit hat sich dafür entschieden, (Heiterkeit DIE LINKE) den nächsten Tagesordnungspunkt nicht mehr aufzurufen, weil wir den in doppelter Redezeit behandeln und das dann sehr lange dauern würde. Deswegen möchte ich Sie für heute verabschieden und wünsche Ihnen ein gutes verlängertes Wochenende und einen guten 1. Mai.

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