Prof. Dr. Hoff
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, als wir die Sonderplenarsitzung in diesem Landtag hatten und ich den Sofortbericht für die Landesregierung abgegeben habe, habe ich das gesagt, was ich heute wiederhole. Wenn das Parlament einen Untersuchungsausschuss einrichtet, dann ist das das gute Recht des Parlaments. Wir werden als Landesregierung die Arbeit eines solchen Untersuchungsausschusses selbstverständlich nach allen Kräften unterstützen. Wir haben keine Sorge vor einem Untersuchungsausschuss, weil unsere Auffassung weiterhin darin besteht, dass diese Landesregierung – im Übrigen wie auch die vorhergehende Landesregierung – das Recht angewendet hat und, soweit sie das Recht angewendet hat, sich kein Rechtsverschulden vorwerfen lassen muss – Punkt 1. Punkt 2: Ich bin vom Kollegen Kemmerich direkt angesprochen worden, der eine MDR-Aussage von mir gestern fehlinterpretiert hat. Deshalb will ich das hier klarstellen – es ist von verschiedenen Seiten, auch von Herrn Bühl, heute die Bereitstellung von Unterlagen kritisiert worden, sei es beispielsweise die umfangreiche Drucksache 7/7676, aus der ich dann noch einen Punkt zitiere, aber auch die Unterlagen, die den Fraktionen direkt für die Arbeit in den Fraktionen zur Verfügung gestellt wurden, aber auch ein Berichtsteil, der aus Datenschutzgründen nur zur Einsichtnahme zur Verfügung steht –, dass sich diese Methode der Einsichtnahme von der Arbeitsweise eines Untersuchungsausschusses, wenn es um datenschutzrelevante Unterlagen geht, nicht unterscheidet. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt. Das wiederhole ich hier gern. Das Dritte: Ich habe in dem Sofortbericht in der Sondersitzung des Thüringer Landtags, gesagt, wir räumen ein und räumen auf. Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass der Rechnungshof an keiner Stelle seines Berichts Recht hätte – ganz im Gegenteil, wir haben auf die Punkte hingewiesen, auch hier verweise ich auf die Drucksache 7/7676, in der wir deutlich gemacht haben, welche Punkte der Kritik des Thüringer Rechnungshofs wir einräumen und wo wir andere Auffassungen haben. Ich will einen weiteren Punkt deutlich machen, weil auch hier notorisch behauptet wird, wir hätten uns als Landesregierung der Auseinandersetzung mit diesem Thema verweigert. Wir haben unaufgefordert diesem Thüringer Landtag Unterlagen zur Verfügung gestellt. Wir haben auch im Dialog mit dem Landtag dort, wo wir mit den Datenschutzregelungen zu weit waren, diese entsprechenden Regelungen abgestuft, um die Arbeitsweise des Thüringer Landtags zu gewährleisten. Ich habe, bevor das Sonderplenum von der CDU und der FDP beantragt wurde, selber gegenüber der Präsidentin des Thüringer Landtags den Antrag gestellt, im Thüringer Landtag einen Sofortbericht zum Umgang mit dem Sonderbericht zu halten, und zwar am 21. März, eine Woche bevor das Sonderplenum stattgefunden hat. Natürlich richte ich das zunächst an den für mich zuständigen Ausschuss. Es ist eine mehrheitliche Entscheidung vom Thüringer Landtag getroffen worden, dass für diese Angelegenheit der für die Staatskanzlei zuständige Ausschuss nicht zuständig sein soll. Das nehme ich zur Kenntnis und bewerte es nicht. Ich will nur darauf hinweisen, ich habe angeboten, einen Sofortbericht auch dort noch mal zu halten, und zwar zu dem Umsetzungsstand seit der Sonderplenarsitzung. Ich habe darüber hinaus alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Personalreferat bzw. aus den Zentralabteilungsleitungen, die mit diesem Sachverhalt zu tun hatten, als Gäste in den Ausschuss gebeten, damit sie den Abgeordneten Rede und Antwort stehen können. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ungefragt wieder nach Hause geschickt worden, weil es zu einer Fragestellung überhaupt nicht kam. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben selbstverständlich dann drei Tage später auch im Haushalts- und Finanzausschuss gesessen, um zur Verfügung zu stehen. Ich will nur deutlich machen, an einem Angebot der Landesregierung, jede Frage zu beantworten, mangelt es nicht. Wir haben darüber hinaus – das wird ja dann auch im Untersuchungsausschuss relevant sein – eine Vielzahl von Berichtszusagen gegeben. Kollege Dittes hat darauf hingewiesen, dass wir Berichte zu Anträgen geben, die noch gar nicht beschlossen worden sind. Und als letzter Punkt: Lieber Herr Kollege Kemmerich, ich will noch einmal auf einen Sachverhalt hinweisen. Auf der Seite 8 der Drucksache 7/7676 argumentieren wir als Landesregierung zu dem Sachverhalt der Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht und dem besonderen Vertrauensverhältnis. Und ich möchte auf einen Sachverhalt hier hinweisen, was ich im Sofortbericht auch schon gesagt habe, was ich stetig wiederhole und wo ich darum bitten würde, dass dies zumindest zur Kenntnis genommen wird: Wir haben immer deutlich gemacht, dass die Ausnahmen von der Ausschreibung nicht vom Leistungsgrundsatz, das heißt von der Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung, entbindet und dass dies der Maßstab unseres Handelns war und ist. Und dies wird mit Sicherheit Gegenstand der Diskussion im Untersuchungsausschuss sein. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
