thueringer-landtag.de ↗

Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 28.04.2023 Sitzungen 7/109

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in etwas vorgerückter Stunde diskutieren wir nun über zwei Kindergartengesetze, die wir tatsächlich sehr umfänglich auch im Ausschuss beraten haben. Ich will noch mal vorwegstellen, dass die frühkindliche Bildung für uns schon immer einen ganz zentralen Stellenwert hat. Ich sage das nicht nur, weil sich gerade erst der Geburtstag von Friedrich Fröbel gejährt hat und in Thüringen bekanntermaßen die Wiege des Kindergartens stand und steht, sondern auch, weil wir wissen, dass die frühkindliche Bildung die Bildungsbiografie von Kindern natürlich ganz, ganz wesentlich prägt. Ich habe mir dazu auch noch mal den ifo-Chancenmonitor und die Bildungsberichterstattung aus dem Jahr 2022 bzw. 2023 angeschaut und da ist man immer wieder zu den Befunden gekommen, dass sich der Besuch von Kindereinrichtungen gerade auf Kinder, die es ohnehin schwerer haben, weil sie beispielsweise aus benachteiligten Verhältnissen kommen, sehr positiv auswirkt. Der Besuch einer Kindertageseinrichtung kann – laut dieser Studie – die Unterschiede in der Einschulungsreife beispielsweise zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund, gerade was Sprachbarrieren etc. angeht, fast gänzlich schließen. Die Wortschatzentwicklung variiert je nach Kindergarteneinstiegsalter. Je früher Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, desto höher ist nach diesen Erkenntnissen auch der Wortschatz der Siebenjährigen. Und was auch deutlich wird, Kinder aus Familien mit höheren Bildungsabschlüssen besuchen wesentlich häufiger unsere Kindergärten. Da werden wir uns immer wieder die Frage stellen müssen, wie wir tatsächlich alle Kinder erreichen, gerade auch Kinder aus zugewanderten Familien, um allen von Anfang an bestmögliche Chancen und auch ein Interagieren unter Gleichaltrigen zu bieten, denn das spielt auch eine ganz entscheidende Rolle. Wir haben diesen Abschnitt der Bildung auch schon immer im Blick gehabt. Ganz zentral natürlich für die Qualität der Bildung, Betreuung und Erziehung – das ist ja der Dreiklang, den wir an der Stelle immer benennen – sind gut ausgebildete Fachkräfte, die gern und motiviert ihren Beruf ausüben. Zu Letzterem trägt natürlich auch eine gute Entlohnung, im besten Fall nach Tarif, bei. Deshalb ist es auch gut, dass wir heute hier noch einmal über zwei Gesetzesinitiativen sprechen, die sich diesen Aspekten zuwenden und die auch den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Lassen Sie mich zunächst auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eingehen. Wir möchten mit diesem die Finanzierung der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen, das Modell PiA – wo mein Kollege immer so schön von „PiAnistinnen“ spricht –, dauerhaft als Wahlmöglichkeit in Thüringen etablieren – ich sage ganz deutlich: als Wahlmöglichkeit –; das ist nicht die alleinige Möglichkeit, um den Beruf des Erziehers oder der Erzieherin zu ergreifen. Aber wie erfolgreich dieses Modellprojekt angenommen wurde, können wir auch daran ablesen, wie hoch die Erwartungshaltung gerade auch der Kindergartenträger an das vorliegende Gesetz war und ist. Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz eine gute und tragfähige Lösung gefunden haben, um die Kommunen bzw. die Träger bei der Umsetzung dieser weiteren Ausbildungssäule auch als Ergänzung zur Fachschulausbildung gut zu unterstützen. Ganz besonders wichtig war es uns, dass die Kosten für die Auszubildenden als Betriebskosten und eben nicht als Personalkosten gewertet werden. Das hört sich vielleicht für diejenigen, die nicht tagtäglich damit zu tun haben, etwas spitzfindig an; es ermöglicht aber, dass die Auszubildenden als zusätzliche, ergänzende Arbeitskräfte eingesetzt werden, also zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fachkräften. Und genau darum ging es ja auch, das Fachkräftegebot nicht aufzuweichen. – Der Kollege Reinhardt nickt wissend, er weiß, was das bedeutet. – Es schützt aber andererseits auch davor, dass Fachkräfte quasi durch Auszubildende mal eben schleichend ersetzt werden. Genau das ist ja ein ganz wichtiger Punkt. Mit einem gesetzlich garantierten Zuschuss von 1.200 Euro pro Monat für jeden tatsächlich besetzten Ausbildungsplatz übernimmt das Land damit deutlich mehr als die Hälfte der Ausbildungskosten und das ist, meinen wir jedenfalls, ein wirklich sehr, sehr gutes Angebot. Ich danke allen, die sich daran mit beteiligt haben. Die demokratischen Fraktionen ziehen hier ja an einem Strang. Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiges Signal, auch an einem Tag wie heute, an dem wir uns in manchen Sachfragen oder auch anderen Dingen durchaus streiten, aber in so einer wichtigen Frage zum Glück einig sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben die Finanzierungsanteile des Landes für die öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung inzwischen auf 50 Prozent angehoben. Ich will es nur mal vergleichsweise darstellen. 2016 waren es noch 39 Prozent. Warum machen wir das? Da gibt es ganz unterschiedliche Gründe. Erstens: Wir wissen natürlich, dass die Kommunen – ich bin selbst auch kommunale Mandatsträgerin –, oft Schwierigkeiten haben, die steigenden Kosten für das Personal, aber auch für die Betriebskosten zu stemmen. Zweitens, das will ich auch sehr deutlich hervorheben: Wir wollen auch die Eltern nicht über Gebühr mit Beiträgen belasten – denn das ist ja ein Erleben, was wir auch gerade vielerorts haben, da werden Beiträge doch angehoben –, vor allem nicht diejenigen, die jeden Euro sowieso schon zweioder dreimal umdrehen müssen und deren Kinder nach wissenschaftlichen Erkenntnissen auch ganz besonders vom Kindergartenbesuch auch für den weiteren Bildungsweg profitieren. Drittens: Wir wollen eben auch nicht nur über gute Qualität reden, sondern sie auch ganz praktisch mit den Möglichkeiten, die unser Grundgesetz bietet, stärken. „Stärken“ ist für mich da auch das Stichwort, denn es gilt an dieser Stelle ganz klar zu betonen, dass es sich bei der Finanzierung der praxisintegrierten Ausbildung nicht um eine Voll-, sondern um eine Anteilsfinanzierung handelt. Das heißt also, dass wir eine Ausbildungsvergütung mindestens dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes entsprechend erwarten und eben kein Lohndumping – ich will das ganz deutlich sagen –, indem nur die Landespauschale als maximale Vergütung weitergegeben wird. Also der Auftrag bleibt hier nicht nur beim Land. Ein weiterer Sachverhalt, den wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln, ist die Anpassung des Mindestpersonalschlüssels auch in Kindergärten. Das ist auch schon erwähnt worden. Das ist notwendig, weil mit der Einigung der Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst die Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 40 Stunden schon ab dem 1. Januar 2023 auf durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich bei vollem Lohnausgleich reduziert wurde, und natürlich bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand für die Kommunen. Der Gemeindeund Städtebund hat in seiner Stellungnahme von 16,1 Millionen Euro gesprochen. Hier liegt uns jetzt auch der entsprechende Entschließungsantrag vor, der noch mal Sicherheit schafft. Wir haben das lange hoch und runter diskutiert. Es gab unterschiedliche Auffassungen. Die einen sagen: Das ist im KFA bereits enthalten. Die Kommunen haben es bezweifelt. Wir haben gesagt: Entscheidend ist, dass es geprüft wird und die Kosten natürlich auch übernommen werden. Wir sind davon ausgegangen oder gehen weiter davon aus, dass die Mittel, die wir über den KFA ausschütten, auch ausreichend sind. Aber das wird sicherlich die Prüfung ergeben. Fakt ist, niemand muss Angst haben oder kann jetzt vorschieben, wenn er keine Plätze schafft, dass er Sorge hätte, die entsprechenden Mittel nicht zu bekommen. Der zweite Gesetzentwurf von der CDU-Fraktion soll die Kostenerstattung für die Kindertagespflege erhöhen. Auch das ist ein gemeinsames Anliegen und notwendig und trifft sich hier deshalb natürlich auch mit unserem Anliegen, da die Kindertagespflege – das haben wir ja im Kindergartengesetz auch immer betont – kein Ersatzkindergarten oder Ähnliches ist, sondern vielmehr eine wichtige Alternative und Ergänzung der Betreuung unserer Kleinsten darstellt. Die Kindertagespflegepersonen und ihre Verbände haben sich auch stetig weiter professionalisiert – wir haben da inzwischen auch seit einigen Jahren einen Landesverband – und auch in ihrer Ausbildung und was die Mindeststandards angeht, immer weiter verbessert. Wir unterstützen deshalb das Ansinnen dieses Gesetzentwurfs, dass Kindertagespflegepersonen in Thüringen künftig über eine Mindestqualifikation von 300 Stunden – das ist in dem vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten kompetenzorientierten „Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ auch genauso vorgegeben – verfügen müssen. Eine weitere wichtige Ergänzung, die wir vornehmen möchten und auch vorbehaltlos unterstützen – darum haben wir ja schon öfter geworben und nicht immer eine Mehrheit gefunden; jetzt ist sie endlich dafür da –, ist die Möglichkeit, dass sich zwei Kindertagespflegepersonen zusammenschließen können, wenn sie ganz oder teilweise Räumlichkeiten gemeinsam nutzen, auch selbstständig tätig sind. Das trägt aus unserer Sicht zu mehr Qualität bei, da sich Kindertagespflegepersonen zum einen fachlich enger austauschen können. Es trägt auch zu mehr Sicherheit bei, will ich mal sagen, wenn sich zwei Personen beispielsweise in Notfällen oder bei Tätigkeiten wie dem Wickeln kurzfristig gegenseitig vertreten können. Nicht zuletzt ist sicherlich auch die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten hier ein Vorteil. Ein dritter Punkt, der auch gesetzlich geregelt werden soll, ist die Erhöhung des Sachaufwands und der Förderleistung für die Kindertagespflege. Auch das ist überfällig und wird natürlich unsere Unterstützung heute hier finden. Lassen Sie mich noch ein Wort zur Förderleistung sagen: Wir wissen aus der Anhörung zu dem Gesetzentwurf, dass der Landesverband für Kindertagespflege sich noch eine höhere Förderleistung, also eine noch bessere Finanzierung der Kindertagespflegepersonen wünscht. Ich sage ganz deutlich: Den Wunsch teilen wir. Aber wir können auch als Land nicht vollumfänglich die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen. Ich habe es vorhin auch schon bei der PiA gesagt und das gilt jetzt auch hier: Die Kinderbetreuung ist Aufgabe der Kommunen, bei der wir als Land die Kommunen finanziell natürlich gern entlasten. Aber das SGB VIII sagt eben auch, dass die Höhe der Geldleistungen in der Kindertagespflege durch die Träger der örtlichen Jugendhilfe festgelegt wird, und da erwarten wir von den Kommunen, dass sie die Fachkräfte natürlich auch angemessen und entsprechend ihrer Qualifikation vergüten. Wir haben ja auch viele Erzieherinnen beispielsweise, die als Kindertagespflegepersonen tätig sind, und das muss man natürlich auch entsprechend mitberücksichtigen. Ebenso wie aus unserem Gesetzentwurf lese ich auch aus dem der CDU heraus, dass es sich bei den Landeszuschüssen nicht um maximale Beträge handelt, sondern um die Mindestsätze – das will ich an der Stelle auch noch mal sagen. Das ist für die Kommunen sicher eine finanzielle Herausforderung, aber mit unseren Gesetzentwürfen können wir die Kommunen jetzt gezielt unterstützen und auch die Qualität in der frühkindlichen Bildung noch mehr verbessern. Deshalb möchte ich mich noch einmal bei allen demokratischen Parteien/Fraktionen ausdrücklich für die wertschätzende und zielführende Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken. Mein Dank geht auch ganz besonders an Herrn Becker aus dem Ministerium und an das Ministerium überhaupt, das uns immer wieder mit Rat und Tat zur Seite stand. Wir haben gemeinsam Lösungsvorschläge für dringend anstehende Sachverhalte gefunden. Ich hoffe, dass wir das auch bei anderen Punkten – wie dem Zentrum für frühkindliche Bildung, der Verbesserung der Betreuungsschlüssel, der inklusiven Förderung – genauso gut handhaben, zu guten Lösungen kommen und das Kindergartengesetz, das mit einer großen Novelle noch bevorsteht, auch noch umfassender an die aktuellen Bedarfe anpassen können. Diese Diskussion – hoffe ich, denke ich – bietet dann auch den geeigneten Rahmen, um sicherlich noch einmal über die Finanzierung der Kindertagespflege zu beraten. In diesem Sinne freue ich mich über dieses doch positive Ergebnis gleich in doppelter Hinsicht und bitte um Zustimmung. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Astrid Rothe-Beinlich Protokoll ↗