René Aust
Fragestunde
Vielen Dank. Bußgeldverfahren gegen ungeimpfte Beschäftigte eines Klinikums mit Sitz in Nordhausen Die Bußgeldverfahren infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, § 20a Infektionsschutzgesetz – IfSG, gegen ungeimpfte Beschäftigte eines Klinikums mit Sitz in Nordhausen sorgen für Unruhe. Auch der Verdacht einer Ungleichbehandlung zwischen Ärzten und Pflegekräften steht nach meiner Kenntnis im Raum. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beschäftigte des Klinikums waren nach Kenntnis der Landesregierung für die Dauer der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, vom 16. März bis 31. Dezember 2022, dem ärztlichen Bereich zuzuordnen, wovon wie viele keinen Impf- oder Genesenennachweis oder ein anderes ärztliches Zeugnis gemäß § 20 a Abs. 2 IfSG vorgelegt haben? 2. Wie viele der ärztlichen Beschäftigten, die keinen Impf- oder Genesenennachweis oder ein anderes ärztliches Zeugnis vorgelegt haben, wurden dem Gesundheitsamt gemeldet, das gegen wie viele ein Bußgeldverfahren eingeleitet hat – bitte unter Angabe der noch ausstehenden Bußgeldverfahren –? 3. Wie viele Pflegekräfte waren nach Kenntnis der Landesregierung für die Dauer der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, vom 16. März bis 31. Dezember 2022, am Klinikum in Nordhausen beschäftigt, wovon wie viele keinen Impf- oder Genesenennachweis oder ein anderes ärztliches Zeugnis gemäß § 20 a Abs. 2 IfSG vorgelegt haben? 4. Wie viele dieser Pflegekräfte, die keinen Impfoder Genesenennachweis oder ein anderes ärztliches Zeugnis vorgelegt haben, wurden dem Gesundheitsamt gemeldet, das gegen wie viele ein Bußgeldverfahren eingeleitet hat – bitte unter Angabe der noch ausstehenden Bußgeldverfahren –? Vielen herzlichen Dank.
