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Dr. Böhler

28.04.2023 Sitzungen 7/109

Fragestunde

Also, wir müssen ja die Unterhaltung eines jeden Gebäudes finanzieren. Das wird jeweils geprüft. Das ist mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsordnung natürlich in Einklang zu bringen. Wenn kein Landesinteresse mehr an der Immobilie besteht, muss man ja sehen, was man mit der Immobilie macht. Deswegen wird sie, wenn das Interesse negativ beschieden wird, zum Verkauf angeboten. Das ergibt sich aus den haushaltsrechtlichen Vorgaben.

Protokoll ↗