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Olaf Müller

GRÜNE 28.04.2023 Sitzungen 7/109

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Thüringen hat als erstes Bundesland mit der Erweiterung des Corona-Sondervermögens auf die Folgen der Energiekrise mit einem Hilfspaket für die vom völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine besonders Betroffenen reagiert. Das Sondervermögen hat uns in die Lage versetzt, in dieser Krise handlungsfähig zu bleiben und, wo immer nötig, akut zu helfen. Gleichzeitig ermöglicht es uns, uns für kommende Krisen zu rüsten und das Land für die Zukunft zu stärken. Denn das Sondervermögen sieht auch Mittel vor, um unser Land in dieser Krise unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen. Die zurückliegenden Monate zeigten einige Schwierigkeiten bei den Auszahlungen der Hilfen. Jetzt wird durch das Ausreichungsgesetz eine unbürokratische Auszahlung der vorgesehenen Hilfen sichergestellt. Kommunen, Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten bekommen die Mittel pauschal und ohne anschließende Verwendungsnachweisprüfung. Auch die staatlichen Hochschulen, das Studierendenwerk Thüringen und die landeseigenen Forschungseinrichtungen sollen eine einmalige Leistung aus dem Sondervermögen erhalten. Die Höhe orientiert sich an den Mehrkosten bei Strom und Heizung. Die hierfür erforderlichen Gelder stehen im Sondervermögen zur Verfügung. Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz kann die Auszahlung erfolgen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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