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Martin Henkel

CDU 28.04.2023 Sitzungen 7/109

Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer, nachdem wir hier gestern und vorgestern ja durchaus kontrovers und auch hitzig zum Thema „Energiepolitik“ diskutiert haben, kann ich schon mal vorausschicken: Heute wird es wohl etwas entspannter werden. Das liegt nicht etwa an der Uhrzeit, sondern das liegt daran, dass der Antrag inhaltlich zielführender ist, und vor allem, es geht um Investitionen in Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit, nachhaltiges politisches Handeln ist immer schon ein Grundsatz der christlich-demokratischen Politik gewesen, das gehört zu unserer DNA genauso wie die soziale Marktwirtschaft. (Beifall CDU) Lassen Sie mich klar sagen: Die Reduzierung der Emissionen ist ein wichtiges Ziel. Deutschland hat sich hierzu auch in internationalen Abkommen verpflichtet. Deshalb haben wir gestern im Übrigen auch so kontrovers diskutiert und haben gesagt, es wäre besser gewesen, die Kernkraftwerke drei oder vier Jahre weiterlaufen zu lassen, anstatt in die Kohleverstromung zu gehen (Beifall CDU) und viel CO freizusetzen. Das wäre nicht notwen2 dig gewesen. Aber das ist heute nicht das Thema. Der Antrag, der hier vorliegt, hat viele sinnvolle Punkte. Ich möchte einige herausgreifen. Ich beginne mal mit Abschnitt I Nr. 5, dort heißt es: „Seitens des Landes und in den Thüringer Kommunen bestehen insgesamt erhebliche Investitionsbedarfe.“ Dem kann ich nur zustimmen. Ich sage Dankeschön an Andreas Schubert, Frau Lehmann, Olaf Müller, dass sie damit eine unserer Kernthesen aufgegriffen haben, und genau das auf den Weg bringen wollen, was wir schon immer sagen. Wir sagen nämlich, in den Kommunen besteht Handlungsbedarf und es gibt viele Gemeinden, die seit Jahren mit guten Ideen und Projektansätzen unterwegs sind, auch beim Thema „Dekarbonisierung“. Das bringt nämlich viel mehr, wenn die Ideen und Projekte vor Ort entwickelt werden und uns nicht von Berlin per Gesetz oder per Zwang übergestülpt werden. – Frau Lehmann, Sie lächeln, ich freue mich ja, wenn Sie lächeln. – Dann erzähle ich Ihnen vielleicht noch ein paar konkrete Beispiele aus meinem Wahlkreis. Da gibt es zum Beispiel die Stadt Kaltennordheim, die momentan ein Nahwärmenetz errichtet. Der CDU-Bürgermeister ist Erik Thürmer. Das ist eine ganz tolle Sache. Das Nahwärmenetz wird aus nachwachsenden Rohstoffen gespeist. Die Stadt Geisa hat schon vor ungefähr zehn Jahren Nahwärmenetze entwickelt, hat im Kernort sämtliche thermische Energieversorgung für kommunale Gebäude auf nachwachsende Rohstoffe umgestellt, auch Hackschnitzel. Das habe ich damals als Bürgermeister gemacht. Wir haben den Thüringer Energieeffizienzpreis bekommen, den Bundesenergieeffizienzpreis des grünen Umweltministeriums. (Beifall CDU) Heute ist die Stadt Geisa wieder dran und versucht, dieses Netz auszuweiten und auch Privatpersonen zur Verfügung zu stellen. Das ist nachhaltiges Handeln. Ich denke an den Bürgermeister in Bad Salzungen. Der möchte eine Wasserkraftanlage an der Werra errichten. Er kämpft seit Jahren dafür, scheitert aber daran, dass in Thüringen die Wasserrahmenrichtlinie strenger ausgelegt wird als in anderen Bundesländern. Wir haben dort ein Wehr, wir könnten dort sofort Elektroenergie erzeugen. Das passiert aber nicht, wäre aber eine gute Sache. Ich gucke hier rüber und sehe den Kollegen Marcus Malsch, der hat in Steinbach ein Wasserrad errichtet. Mit dem Wasserrad wird für die komplette Ortslage die Energie für die Straßenbeleuchtung geliefert, rein aus Wasserkraft. (Beifall CDU) Und ich denke an den CDU-Bürgermeister in Bad Liebenstein, der gerade ein Projekt zur Geothermie auf den Weg bringt. Auch das ist wirklich ein interessantes Projekt. Solche Vorhaben in Städten und Gemeinden zu stärken und zu fördern, das ist erfolgversprechender als irgendwelche übergeordneten Vorgaben, die aus Berlin kommen. Deshalb freuen wir uns, dass wir einen Antrag haben, der genau in die Richtung geht und solche Projekte unterstützen will. In Nummer 6 des Antrags heißt es weiter: „Das Land trägt mit seinen landeseigenen Gesellschaften/Körperschaften als Immobilienbesitzer beziehungsweise größter Flächeneigentümer eine besondere Verantwortung für die Dekarbonisierung.“ Richtig. Auch hier stimmen wir Ihnen vollends zu, auch wenn diese Erkenntnis in Thüringen spät kommt. Lieber spät als nie, andere Bundesländer, CDU-geführte Bundesländer – ich schaue da nach Bayern oder Hessen – sind uns da voraus, aber dennoch ist es richtig, hier aktiv zu werden. Bevor Bund und Land hergehen und Unternehmen und Bürgern mit einem Zwang kommen, beispielsweise Solaranlagen bei Neubauten auf den Dächern zu errichten, ist es erst mal wichtig, dass man selbst mit gutem Beispiel vorangeht. Ich möchte auch an die Ergebnisse der Kleinen Anfrage zum Thema „Solardächer auf Landesimmobilien“, die wir gestellt haben, erinnern. Da war ja das Ergebnis für Thüringen sehr ernüchternd. Wir erwarten, dass man als Land erst mal selbst handelt und positive Beispiele hier benennt. Die Feststellung der besonderen Verantwortung der öffentlichen Hand des Landes ist deshalb eine sehr treffende Feststellung. Ich gehe weiter in Abschnitt III. Gut gefällt, dass dort unter Nummer 2 der Fokus auf Energieverteilernetze und Batteriespeicher öffentlicher Energieversorger gelegt wird, denn genau das Fehlen dieser ist ein Kernproblem bei den Lösungen zu dezentralen Ansätzen im Wege der Energieversorgung. Bei Nummer 3 kann man jedenfalls das Ziel begrüßen, wenn Sie formulieren: „Ziel ist ein Instrument mit langfristiger Planungssicherheit und einer kontinuierlichen Antragstellung, ohne Abhängigkeit von zukünftigen Landeshaushalten zu schaffen.“ Sehr geehrte Damen und Herren, langfristige Planungssicherheit ist etwas, was Bürger erwarten und was auch die Wirtschaft erwartet, und das gilt nicht nur in Bezug auf Förderungen, sondern insgesamt für gesetzliche Regeln. Alles, was langfristig angelegt ist, was den Bürgern, der Wirtschaft Zuverlässigkeit und Planbarkeit bringt, begrüßen wir natürlich. Doch wo Sonne ist, ist auch Schatten, deshalb müssen wir zu dem Abschnitt IV kommen. Da geht es um die Finanzierung und da wundern wir uns doch sehr, dass hier ausschließlich auf Mittel des Sondervermögens zurückgegriffen werden soll. Da bleibt erst mal festzustellen, dass bei der Aufstellung des Sondervermögens insgesamt 30 Millionen Euro für Investitionen in Nachhaltigkeit vorgesehen wurden. Diese wurden erst mal gesperrt und man hat gesagt, sobald Projekte vorliegen, können sie entsperrt werden. Mit Schreiben vom 22. November 2022 hat das Wirtschafts- und Umweltministerium dann eine Teilfreigabe von 7 Millionen Euro beantragt und konkrete Vorhaben benannt. In seiner Sitzung am 8. Dezember hat das der Haushaltsausschuss auch so beschlossen. Das heißt, 7 Millionen Euro sind freigegeben. Jetzt frage ich mal in eure Richtung, Andreas: Weißt du, ob die 7 Millionen Euro ausgegeben sind? Ich kann dir sagen, die sind noch nicht ausgegeben. Weitere 23 Millionen Euro warten darauf, dass sie durch den Haushalts- und Finanzausschuss freigegeben werden können. Es wäre doch klug, dieses Geld zu verwerten, was im Sondervermögen bereitsteht, als jetzt eine neue Forderung aufzumachen, noch mehr Geld aus anderen Töpfen bereitzustellen. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, wir wollen natürlich das Geld, das im Sondervermögen eingebracht ist, um Kommunen, Verbände, kommunale Unternehmen und Firmen im Falle einer schwerwiegenden Situation zu unterstützen, wenn es durch Erhöhungen der Energiepreise zu Engpässen kommt, wenn dieses Geld verbraucht ist. Wir haben nächstes Jahr im Winter möglicherweise dennoch die Situation, dass man darauf zurückgreifen müsste. Dann wäre das Geld weg. Das wollen wir einfach nicht. Es gibt die Argumentation aus dem Wirtschaftsministerium, wo gesagt wird, das Geld fließt einfach nicht ab. Das liegt aber auch daran, dass die Fördermittelkriterien schlecht gestellt sind. Deshalb haben wir in einer der vergangenen Sitzung den Antrag gestellt, genau hier nachzubessern und den Zugang zu diesen Mitteln zu erleichtern. Der dritte Punkt, der benannt werden muss, ist natürlich die Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. (Beifall Gruppe der FDP) Deshalb sagen wir, 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen stehen hier investiv zur Verfügung, das steht außer Frage, die stehen auch jetzt schon zur Verfügung. Alles andere muss im Haushalt passieren. Da gehört es zuallererst hin. Wir haben im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 332 Millionen Euro, die für investive Maßnahmen eingeplant waren, nicht genutzt. Die müssen verbraucht werden. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Ich möchte dennoch positiv enden. Insgesamt geht es in die richtige Richtung. Das Thema der Finanzierung muss noch mal besprochen werden. Deshalb sagen wir, wir beantragen die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und auch an den Wirtschaftsausschuss, da gehört es hin, da soll es besprochen werden. Da werden wir es zielführend unterstützen und mit auf den Weg bringen. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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