André Blechschmidt
b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Ich würde mit Blick auf die Verwaltung die Frage noch mal in den Raum stellen: Da wir jetzt entsprechend die Beschlussempfehlung verändert haben, müsste nach meiner Auffassung erst das CDU-Gesetz verabschiedet werden und dann das Gesetz der Linken, weil es das zweite Gesetz und das dritte Gesetz sind. Es kann ganz schlecht das dritte Gesetz vor dem zweiten Gesetz geändert werden. Wenn das denn so ist, wäre es vielleicht ganz hilfreich, wenn die Verwaltung dem Präsidenten zur Seite springt.
