Andreas Schubert
Fragestunde
Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, ist es denn aber nicht trotzdem möglich abzufragen, inwieweit sich das Investitionsvolumen in den Kommunen im Vergleich der Jahre 2020, 2021 und 2022 aufgrund der zusätzlichen Zuweisungen, die der Landesgesetzgeber für die kommunale Ebene beschlossen hat, verändert, möglicherweise verbessert hat? Es muss doch trotz einer nicht vorhandenen Anzeigepflicht möglich sein, das bei den Kommunen zu erfragen, denn die Haushalte sind ja beschlossen, öffentlich zugänglich und damit auch, glaube ich, recherchierbar. Deswegen meine konkrete Frage: Gibt es eine Übersicht über die Veränderung der Investitionsvolumina auf der kommunalen Ebene in den Jahren 2020, 2021, 2022?
