thueringer-landtag.de ↗

Steffen Dittes

Die Linke 28.04.2023 Sitzungen 7/109

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Jetzt sagen Sie, wir würden mauern oder die Landesregierung würde mauern. Sie haben ja wirklich die ganze Klaviatur der politischen Inszenierung gespielt. Im Dezember haben Sie angefangen: Sondersitzungen des Justizausschusses, des Haushalts- und Finanzausschusses, da hat die Landesregierung im Übrigen den Bericht beantragt, den wollten Sie dort gar nicht hören – haben wir gemacht. Der Minister hat ausführlich berichtet. Wir haben dort die Fragen gestellt. Danach haben Sie, schon das letzte Mal, während einer laufenden Plenarsitzung eine Sondersitzung beantragt. Ich glaube, das ist auch ein Missbrauch eines parlamentarischen Rechts. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Umweltaus- schuss!) (Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Das ent- scheiden Sie?) Nein. Ein Antrag auf Sondersitzung soll ja dazu dienen, die Unmöglichkeit der Beratung eines Gegenstands erst möglich zu machen. Wenn man sich aber hier trifft, weiß ich nicht, wie man zeitgleich sagen kann, wir sind gar nicht in der Lage, über den Sachverhalt zu reden. Sie hätten sich einfach nur melden und einen Antrag stellen müssen, mit uns reden müssen und wir hätten einen gemeinsamen Weg gefunden, so wie wir ihn heute gefunden haben. Nein, Sie wollen diese politische Instrumentalisierung. Und ich will Ihnen sagen, woran auch noch deutlich wird, dass Sie politisch instrumentalisierend an die Sache herangehen. Letzte Woche, weil Sie immer sagen, der HuFA war verantwortlich, hat das Parlament entschieden. Anstatt nämlich die beiden Anträge der CDU und der FDP und der Koalition gleich im Parlament in der Sondersitzung zu beschließen, weil dort Aufträge der Transparenzschaffung an die Landesregierung drinstanden, haben Sie gesagt: Wir überweisen diese beiden Anträge erst mal an den Haushalts- und Finanzausschuss, der soll dann beraten, ob wir überhaupt der Landesregierung den Auftrag geben; und wenn die Beschlüsse dann als Beschlussempfehlung zurückkommen, dann ist die Landesregierung in der Pflicht, tatsächlich zu berichten. – Das ist doch Quatsch! Das ist aber Ihr Herangehen an die Fragestellungen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deswegen war es auch ganz konsequent und richtig und hat etwas mit Transparenz und Aufklärung zu tun, dass Ihnen der Minister in der Haushalts- und Finanzausschusssitzung letzte Woche gesagt hat, Herr Bühl: Ich tue einfach mal so, als ob der Landtag die Aufträge an die Landesregierung schon ausgelöst hat, obwohl Sie es gar nicht wollen, und gebe die Berichte, die Sie wollen, alle bis zum 26. oder 25. Mai. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich letzte Woche auf Ihre Initiative hin dazu verständigt, dass die Fraktionen bis heute ihre Fragestellungen erarbeiten und an die Landesregierung geben, damit sich der Haushalts- und Finanzausschuss am 25. Mai damit befassen kann. Das wollen Sie gar nicht in diesem Ausschuss. Das wollen Sie nicht. Sie wollen nicht, dass in der Sache gearbeitet wird. Sie wollen nicht, dass man anhand der Fragenkataloge, die die Fraktionen bis heute auf Verabredung dort einreichen, berät. Nein, Sie wollten das Schauspiel einer Sondersitzung, weil Sie suggerieren wollen, es gäbe da einen besonderen politischen Druck, den Sie entfalten müssten, weil andere mauern. Das ist ganz und gar nicht der Fall. Und das wird tatsächlich belegt, wenn man sich die Schrittfolge mal anschaut. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun sagen Sie, mit unserem Änderungsantrag würden wir unzulässigerweise den Kern erweitern. Jetzt will ich Ihnen mal sagen, das stimmt nicht, weil der Rechnungshof, und das geht auch aus dem Bericht hervor, auch Prüffeststellungen für den Zeitraum von 2009 bis 2014 getroffen hat. Ich will nicht spekulieren, warum Sie diesen Zeitraum nicht betrachtet wissen wollen. Das war, glaube ich, eine Regierung unter einer Ministerpräsidentin der CDU. Aber das wäre eine reine Mutmaßung, dass darin ein Grund liegen könnte. Ich will Ihnen aber auch sagen, warum es tatsächlich sinnvoll ist, sich das genau anzuschauen. Denn es hat etwas mit der eingangs von mir skizzierten Rechtslage zu tun, die nämlich auf den ersten Blick eine Rechtskonformität feststellt, nämlich, dass man auf die Ausschreibung verzichten kann. Der Rechnungshof sagt nicht, es gibt eine Reihe von Einzelfällen, die merkwürdigerweise immer mit Rechtsverstößen behaftet sind. Der Rechnungshof sagt nach der Prüfung von Einzelfällen, die Landesregierung hat eigentlich systematisch falsch gehandelt. Was heißt das denn, Herr Montag, „systematisch“? Es scheint, in Thüringen ein zugrundeliegendes Prinzip zu geben, das bei der Besetzung von Stellen für persönliche Mitarbeiter, Staatssekretäre, Büroleiter und Pressesprecher dazu führt, dass dort keine Ausschreibungen getätigt werden. Das ist die Rechtslage und der Rechnungshof sagt, das scheint Prinzip in Thüringen zu sein. Deswegen ist ja wichtig, zu fragen, woher kommt eigentlich dieses Prinzip. Hat es diese Landesregierung 2014 eingeführt oder ist es ein Prinzip, was in Thüringen seit 1990 gilt und was im Übrigen in allen anderen Bundesländern, aber auch in der Bundesregierung zur Anwendung kommt? Deswegen ist es richtig, nicht nur die Einzelfälle zu überprüfen – das mag Ihrem Wunsch nach Voyeurismus gerecht werden –,

Alle Reden von Steffen Dittes Protokoll ↗