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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 28.04.2023 Sitzungen 7/109

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ich gehe jetzt nicht auf den Beitrag von Frau Bergner ein, da sie ja auch nicht zum Thema gesprochen hat, sondern zum Ministergesetz – das wird demnächst auch noch auf der Tagesordnung stehen –, sondern ich will über den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in dieser durchaus wichtigen Frage sprechen. Ja, es ist ein Minderheitenrecht, und das hat auch niemand infrage gestellt. Deswegen sollten wir vielleicht einfach mal wieder schauen, was wir heute hier eigentlich besprechen. Die spannende Frage ist doch aber: Wovor haben Sie von CDU und FDP eigentlich Angst? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit „Sie“ meine ich auch ganz dezidiert Herrn Bühl (Zwischenrufe aus der Fraktion der CDU: Wir haben keine Angst!) – natürlich! – (Zwischenrufe aus der Fraktion der CDU: Nein!) und auch Herrn Kemmerich. Niemand hier hat Ihr Recht infrage gestellt, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Wir haben ihn sogar begrüßt. Wir haben ganz klar gesagt – das kann ich für meine Fraktion nur wiederholen –: Ja, wir wollen die Aufklärung, aber wir meinen es sehr ernst mit der Aufklärung. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Also Zustim- mung, sehr gut!) Das haben Sie ja auch noch so gemeint, zumindest als Sie den Text für Ihren Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geschrieben haben. Denn ich möchte Ihnen kurz vorlesen – der liegt Ihnen ja noch nicht vor –, da heißt es auf Seite 8 – das ist noch Teil der Punkte, die auch beschlossen werden sollen – unter Punkt 3 – es gibt drei Punkte, die jeweils noch untersetzt sind –: „inwiefern und inwieweit sich das unter den Ziffern 1 und 2 untersuchte Regierungshandeln unter Beachtung der jeweils geltenden Rechtslage unterscheidet von dem Regierungshandeln der sich vom 30. Oktober 2009 bis zum 31. Dezember 2014 im Amt befindlichen Landesregierung.“ Also auch das soll untersucht werden. Wenn also auch das vergleichend herangezogen werden soll (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP) – ich weiß, Sie wollen es nur teilweise, das hat ja auch Gründe –, dann brauchen wir dazu natürlich auch Erkenntnisse. Und da ist die allererste Frage: Wo ist eigentlich der abschließende Rechnungshofbericht dazu? Es gibt ihn nicht. Diese Überprüfung ist abgebrochen worden. Nicht beachtet wurde dabei auch die Thüringer Staatskanzlei. Auch eine spannende Frage: Warum eigentlich nicht? Das sind alles Fragen, die wir uns dann tatsächlich im Untersuchungsausschuss vornehmen können. Wir wollten sogar noch weitergehen, um eine Vergleichbarkeit zu haben, und auch die Legislatur von 2004 bis 2009 mit einbeziehen. Dieser Punkt ist eben im Justizausschuss für problematisch angesehen worden, da er in der Tat im ursprünglichen Antrag bislang nicht vorgesehen ist. Nur deshalb haben wir ihn folgerichtig zurückgezogen. Spannend fände ich es trotzdem, sich auch diese Zeit anzuschauen, denn wenn es um umfassende Aufklärung geht ... (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU) Jetzt empören Sie sich doch nicht so! Wir wissen doch alle, wer in der Zeit regiert hat und wer nicht, oder? Ist doch klar, warum Sie sich jetzt so aufregen. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Dann bean- tragen Sie es doch!) Lange Rede, kurzer Sinn. Wir wollen auch keinen Zeitverzug, das war auch noch ein schöner Vorwurf von Ihnen. Sie haben uns vorgeworfen, wir würden Zeit verlieren wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Sie wollten eine Sonderplenarsitzung, um den Untersuchungsausschuss überhaupt ins Leben zu rufen, (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Eineinhalb Stunden!) und das verkünden Sie parallel zu einer laufenden Plenarsitzung, statt einfach zu beantragen, es auf die Tagesordnung zu nehmen. Das haben wir dann für Sie übernommen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das machen wir gern, gar keine Frage. Ich sage Ihnen auch: Schauen Sie sich einfach das Untersuchungsausschussgesetz an, und zwar § 3. Den haben wir sehr ernst genommen. Wir wollen den Kernbereich eben nicht verändern – ganz und gar nicht. Ich habe eben aus Ihrem eigenen Antrag zitiert. Dazu gibt es auch noch eine schöne Passage in der Begründung auf Seite 11. Im Gegenteil, wir wollen es nur ernst nehmen und genau hinschauen. Und jetzt, Herr Bühl, zu Ihrer Aussage, wir würden bislang nur mauern, wenn es um Aufarbeitung geht. Wer hat denn den Antrag im eigens anberaumten Ausschuss für Europa, Kultur und Medien gestellt, der detailliert ganz viele Fragen beinhaltet hat? (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Der gehört da nicht hin!) Und welche Fraktion – liebe CDU, jetzt tut es ein bisschen weh – war es, die verhindert hat, dass genau darüber gesprochen wurde? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben infrage gestellt, ob dieser Ausschuss überhaupt darüber reden kann. Und da frage ich Sie schon: Geht es Ihnen um umfassende Aufklärung oder nicht? Warum haben wir den Ausschuss für (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Europaausschuss!) (Unruhe CDU) Europa, Kultur und Medien gewählt? Warum? Soll ich Ihnen sagen, warum? Weil die Staatskanzlei dafür zuständig ist. (Unruhe im Hause)

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