Schenk
Fragestunde
Ja, sicher, wir berichten ja regelmäßig im Rahmen der Revision über die kommunale Finanzausstattung und Sie können auch dem Thüringer Kommunalmonitor der Thüringer Aufbaubank entnehmen, welche Investitionsleistungen quasi angestrengt wurden. Und – und das habe ich auch schon mehrmals im Rahmen solcher Anfragen dargestellt – man muss ja bedenken: Zwischen der Möglichkeit einer Abfrage und der hinreichend hohen Rücklauffrist liegen ja sozusagen ein paar Meter, denn am Ende ist es ja immer die Frage, wie viele von den zirka 630 Gemeinden dann auch mal die Zeit haben, die vielen Umfragen immer zu beantworten, um daraus dann Rückschlüsse zu ziehen. Deswegen ist der Kommunalmonitor, der seitens der Thüringer Aufbaubank erhoben wird, ein recht aussagekräftiges Instrument, was den Investitionsstau und Ähnliches betrifft. Und natürlich erheben wir selbst als Landesregierung auch mit Blick auf die Frage, wie die Finanzausstattung ist, regelmäßig die verschiedenen Aufgabenzuwächse und die Finanzausstattung. Aber hier geht es dem Abgeordneten Walk ganz konkret um die Frage, wie diese konkreten Mittel verwendet wurden, und da verweise ich nur darauf, dass eben diese Anzeigepflicht nicht mehr besteht, weil Sie als Gesetzgeber diese aufgehoben haben.
