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Denny Jankowski

AfD 28.04.2023 Sitzungen 7/109

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream, zu den vorgelegten Änderungen zum Thüringer Kindergartengesetz von Rot-Rot-Grün und der CDU kann ich mich eigentlich relativ kurzfassen. Zunächst zum Antrag von Rot-Rot-Grün: Im Wesentlichen werden zwei Teilbereiche behandelt, zum einen soll das bisherige Modellprojekt der praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung von Erziehern verstetigt werden. Wir hatten uns auch in der Vergangenheit als Fraktion immer klar für die PiA ausgesprochen und werden das auch in Zukunft weiterhin tun. Vor allem sorgt diese Ausbildung dafür, dass es nicht nur eine soziale Frage ist, ob man es sich überhaupt leisten kann, eine Ausbildung zum Erzieher zu absolvieren. Damit können andere Zielgruppen angesprochen werden und auch andere Altersgruppen, für die eine Ausbildung zum Erzieher bisher uninteressant war. Durch die Bezahlung wird es beispielsweise für Quereinsteiger interessant, sich für eine Erzieherausbildung zu entscheiden, und auch für diejenigen, die vielleicht bereits einen eigenen Haushalt finanzieren müssen. Die zahlreichen Bewerber auf die Plätze im Modellprojekt zeigen ja auch, dass die PiA als voller Erfolg zu bewerten ist. Vor allem ist eine Verstetigung der PiA aber ein wichtiger Schritt, um dem gewaltigen Mangel an Erzieherinnen in den nächsten Jahren auch entgegenzuwirken. Wir werden deswegen diesem Teil auch gern zustimmen. Der zweite Teilbereich der Gesetzesänderung von Rot-Rot-Grün betrifft die Anpassung der Personalschlüssel in der Kindertageseinrichtung, die aufgrund von Änderungen im Tarifvertrag für Erzieher und der damit verbundenen Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Wochenstunden notwendig wird. Die Änderung ist also eine reine Formsache und auch dieser werden wir gern zustimmen. Hier muss ich aber betonen, dass es hier nicht um eine grundsätzliche Zustimmung unsererseits zu den derzeitigen Betreuungsschlüsseln in Kindergärten geht, sondern eben nur um eine formale Anpassung aufgrund der Änderung im Tarifvertrag. Die aktuellen Personalschlüssel an Thüringer Kindergärten müssen dringend verbessert werden. Dazu wird es sicherlich aber hier noch Debatten geben, aber eben dann, wenn es um die komplette Novellierung des Kindergartengesetzes geht, die von Rot-Rot-Grün schon vollmundig angekündigt wurde. Kommen wir nun zum Antrag der CDU zur Änderung des Kindergartengesetzes. Hier sollen die Sachkostenpauschale und die Beträge zur Förderleistung für Tagesmütter angepasst werden. Das begrüßen wir als AfD auch ausdrücklich. Die Tagesmütter spielen eine wichtige Rolle bei der Kinderbetreuung in Thüringen. In kleinen Gruppen können sich die Tagesmütter individueller um die Kinder kümmern, sie garantieren eine Betreuung in einer familiennahen Umgebung und sie stellen ein Betreuungsangebot für diejenigen Eltern dar, für die ein Kindergarten aus räumlichen und zeitlichen Gründen keine Lösung darstellt. Leider wird ihre wichtige Arbeit bisher aber nicht entsprechend honoriert und sie kommen kaum über die Runden. Die derzeitigen Sachpauschalen und Förderbeträge wurden 2017 festgeschrieben und sind bei Weitem nicht ausreichend. Sie reichen nicht, um überhaupt kostendeckend arbeiten zu können. Die Kindertagespflege wird dadurch immer unattraktiver und nach und nach schmeißen die meisten Tagesmütter das Handtuch und geben auf. Deswegen ist es wichtig, dass die Förderbeträge nun endlich angepasst werden, um die wichtige Arbeit der Tagesmütter auch zu würdigen und um vor allem auch überhaupt den Fortbestand der Kindertagespflege zu sichern. (Beifall AfD) Weiterhin soll es nun auch möglich sein, dass sich zwei Tagesmütter in einem Verbund zusammenschließen können, um sich zum Beispiel im Urlaubs- und im Krankheitsfall gegenseitig vertreten zu können. Auch diese Änderung begrüßen wir und wurde auch schon länger vom Landesverband der Kindertagespflege gefordert. Zusammengefasst: Auch der Antrag der CDU enthält in unseren Augen sinnvolle Änderungen zum Kindergartengesetz und wir werden deswegen dem Antrag genauso wie dem von Rot-Rot-Grün auch zustimmen. Nun noch kurz zum Entschließungsantrag von CDU und FDP zum Gesetz von Rot ‑ Rot ‑ Grün: Im Anhörungsverfahren wurde deutlich, dass es Unklarheiten darüber gibt, ob durch die Anpassung der Personalschlüssel aufgrund der Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden Mehrkosten für die Kommunen entstehen und ob die Kommunen auf den Mehrkosten, die entstehen, sitzen bleiben oder ob die Mehrkosten in der kommunalen Finanzausgleichsmasse jetzt vielleicht sogar schon berücksichtigt werden. Wir sind als Fraktion der Meinung, dass natürlich die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen bleiben dürfen. Der Entschließungsantrag soll klären, ob eine Berücksichtigung in der kommunalen Finanzausgleichsmasse bereits vorliegt, und wenn nicht, dass die Kosten in die Finanzausgleichsmasse aufgenommen werden. Wir halten den Entschließungsantrag deswegen für sinnvoll und werden auch diesem zustimmen. Zu den beiden Änderungsanträgen von Rot-RotGrün muss man nicht viel sagen. Sie ändern inhaltlich nichts an den Anträgen, sie ändern nur die Bezeichnung, welches davon die zweite und welches die dritte Gesetzesänderung ist. Das ist eigentlich relativ wurst, weil sie am Inhalt nichts ändern. Deswegen werden wir diesen beiden auch zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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