Schenk
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu den Frage 1 und 2 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, denn durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes über eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 vom 17. Februar 2022 entfiel die Anzeigepflicht der Gemeinden hinsichtlich der Verwendung der Zuweisungen. Insoweit verweise ich auch auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/5066 in der 76. Plenarsitzung des Landtags am 18. März 2022. Ich komme zu Frage 3: Die Auffassung der Landesregierung ist unverändert gegenüber der Antwort der Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/5066 in der 76. Plenarsitzung. Allgemein verbessern Zuweisungen die Einnahmesituation der Kommunen und wirken sich insgesamt positiv auf deren Haushaltssituation aus. Bei der erfragten Zuweisung nach dem Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden kann davon ausgegangen werden, dass diese vor allem kleineren Gemeinden nützen, da sie weitgehend unabhängig von den Ausgaben und Aufgabenstrukturen ausgereicht werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
